EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 27.5.2025
COM(2025) 285 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 10160/21 INIT; ST 10160/21 ADD 1 REV 2) des Rates vom 13. Juli 2021 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens
{SWD(2025) 145 final}
ANHANG
1.BESCHREIBUNG DER REFORMEN UND INVESTITIONEN
A.MISSION 1 – KOMPONENTE 1
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung: Schwerpunkt 1 der Komponente M1C1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Italiens und umfasst sieben Investitionen und drei Reformen. Die Investitionen zielen insbesondere auf Folgendes ab: I) die Rationalisierung und Konsolidierung bestehender digitaler Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung; II) Förderung der Einführung von Cloud-Computing, iii) unter besonderer Berücksichtigung der Harmonisierung und Interoperabilität von Plattformen und Datendiensten, der Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und der Zugänglichkeit von Daten durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API); IV) Verbesserung der Verfügbarkeit, Effizienz und Zugänglichkeit aller digitalen öffentlichen Dienste mit dem Ziel, die Akzeptanz und die Zufriedenheit der Nutzer zu erhöhen, v) Stärkung der Abwehrmaßnahmen Italiens gegen die von der Cyberkriminalität ausgehenden Risiken, vi) Förderung des digitalen Wandels in großen Zentralverwaltungen; VII) Überwindung der digitalen Kluft durch Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger. Die Reformen im Rahmen dieses Unterprogramms zielen insbesondere darauf ab, i) das Vergabeverfahren für Lösungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch die öffentliche Verwaltung zu straffen und zu beschleunigen; II) Unterstützung des digitalen Wandels in der öffentlichen Verwaltung und iii) Beseitigung von Hindernissen für die Einführung von Cloud-Diensten durch öffentliche Verwaltungen und Straffung der Datenaustauschverfahren zwischen öffentlichen Verwaltungen.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 umzusetzen, in denen es darum geht, „die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung zu verbessern, unter anderem durch Investitionen in die Kompetenzen der öffentlichen Bediensteten, durch Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
Schwerpunkt 2 – Justiz: Wie im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Effizienz der Justiz (CEPEJ) dargelegt, ist die Leistung des italienischen Justizsystems in Bezug auf die Verfahrensdauer nach wie vor weit von denen anderer Mitgliedstaaten entfernt. Schwerpunkt 2 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, mit denen das Justizsystem effizienter gestaltet werden soll, indem die Verfahrensdauer verkürzt und Italien näher an den Median der EU herangeführt wird. Mit dieser Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur Verkürzung der Dauer von Zivilprozessen und zur Verbesserung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung (länderspezifische Empfehlungen 4, 2019 und 4, 2020) umgesetzt. Darüber hinaus ist die Digitalisierung des Justizsystems auch für den digitalen Wandel von Bedeutung.
Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung: Schwerpunkt 3 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung in Italien und zur Verbesserung der Verwaltungskapazität. Italien liegt sowohl bei der Effizienz der Regierung als auch beim Vertrauen in die Regierung unter dem Durchschnitt der EU-27. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung in Italien wurden durch eine gravierende Umsetzungslücke bei den Top-down-Reformen und die geringe Anerkennung und Verbreitung wertvoller Bottom-up-Innovationen beeinträchtigt. Die Verwaltungskapazität ist sehr gering. Die Bemühungen zur Stärkung der strategischen Planungskapazitäten, der Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen und der faktengestützten politischen Entscheidungsinstrumente sollten fortgesetzt werden.
Hauptziel dieser Komponente ist der Ausbau der Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen Italiens auf zentraler und lokaler Ebene sowohl in Bezug auf das Humankapital (Auswahl, Kompetenzen und Laufbahnen) als auch im Hinblick auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. In diesem Abschnitt wird die übergreifende strukturelle Personalstrategie vorgestellt, die von den Auswahlverfahren bis hin zu Laufbahnen reicht. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren. Investitionen in neue digitale Toolkits und verstärkte Maßnahmen für lebenslanges Lernen sind Teil der Komponente 1 von Mission 1. Mit dieser Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2020 und 2019 an Italien zur Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlung 3, 2019 und länderspezifische Empfehlung 4, 2020) umgesetzt.
Schwerpunkt 4 – Öffentliche Auftragsvergabe und Zahlungen der Verwaltung: Schwerpunkt 4 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte zentrale Aspekte des italienischen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen zu reformieren und den Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene sowie der regionalen Gesundheitsbehörden zu verringern. Hauptziel der Reform ist es, die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen und gleichzeitig Verfahrensgarantien in Bezug auf Transparenz und Gleichbehandlung aufrechtzuerhalten. Diese Reformen unterstützen daher die rechtzeitige Verwirklichung der im Rahmen des Plans finanzierten Infrastrukturen und Projekte.
Schwerpunkt 5 – Haushalts- und Strukturreformen (Steuern und öffentliche Ausgaben): Schwerpunkt 5 der Komponente M1C1 (Aufbau und Resilienz) umfasst mehrere Reformen zur Förderung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019). Auf der Einnahmenseite zielen die Reformen darauf ab, den Steuererhebungsprozess zu verbessern, die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, um die Befolgungskosten für die Steuerzahler zu senken und die Einnahmen des Staates zu erhöhen und so zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. Auf der Ausgabenseite zielen die Reformen darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben sowohl auf zentraler Ebene durch die Stärkung des bestehenden Rahmens für jährliche Ausgabenüberprüfungen als auch auf subnationaler Ebene durch den Abschluss der Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen zu verbessern.
A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
Investition 1.1 – Digitale Infrastruktur
Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Systeme, Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in äußerst zuverlässigen Rechenzentren mit hohen Qualitätsstandards für Sicherheit, Leistung, Skalierbarkeit, europäische Interoperabilität und Energieeffizienz untergebracht sind. Zu diesem Zweck sieht die Investition die Schaffung einer hochmodernen nationalen Cloud-gestützten hybriden Infrastruktur („Polo Strategico Nazionale“, PSN), die Zertifizierung sicherer und skalierbarer öffentlicher Cloud-Alternativen und die Migration der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in eine Cloud-Umgebung vor.
Die PSN-Infrastruktur soll von einem Technologieanbieter betrieben werden, der im Rahmen einer europäischen Ausschreibung ausgewählt wurde, und im Einklang mit den auf europäischer Ebene festgelegten Standards für die Dateninteroperabilität gemäß der Gaia-X-Initiative konzipiert werden, um den freien Austausch nicht personenbezogener Daten zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten durch Vernetzung ihrer nationalen Cloud-Modelle zu ermöglichen. Ähnliche Anforderungen werden voraussichtlich bei der Vorauswahl öffentlicher Cloud-Anbieter angenommen.
Die Migration der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung zum PSN oder zu sicheren zertifizierten öffentlichen Cloud-Anbietern dürfte von den Anforderungen an Leistung, Skalierbarkeit und Sensibilität der Daten abhängen, die von den verschiedenen Verwaltungen festgelegt werden, wobei jede von ihnen ihre Unabhängigkeit bei der Entwicklung von Anwendungen und der Datenverwaltung wahren dürfte.
Investition 1.3 – Daten und Interoperabilität
Ziel dieser Investition ist es, die vollständige Interoperabilität der wichtigsten Datensätze und Dienste zwischen den zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen zu gewährleisten.
Die Maßnahme sieht die Entwicklung einer nationalen digitalen Datenplattform („Piattaforma Digitale Nazionale Dati“) vor, die die Interoperabilität der Datensätze durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) gewährleistet, die von zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden (Investition 1.3.1). Die Plattform muss in vollem Einklang mit dem EU-Recht stehen.
Darüber hinaus wird mit der Maßnahme ein „zentrales digitales Zugangstor“ im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1724 eingerichtet, das zentrale und öffentliche Verwaltungen dabei unterstützen soll, vorrangige Verfahren umzustrukturieren und die Erfüllung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung (Investition 1.3.2) zu ermöglichen.
Investition 1.5 – Cybersicherheit
Ziel dieser Investition ist es, Italiens Abwehrmaßnahmen gegen die von der Cyberkriminalität ausgehenden Risiken zu stärken, insbesondere durch die Einführung eines „National Perimeter for Cyber Security“ (PSNC) im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2016/1148 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und durch die Stärkung der nationalen Cyberabwehrkapazitäten für technische Inspektionen und Risikoüberwachung.
Die Maßnahme sieht die Entwicklung eines hochmodernen, integrierten Systems vor, das verschiedene Einrichtungen im ganzen Land eng miteinander verbindet und international mit Partnern und vertrauenswürdigen Technologieanbietern verbunden ist. Dies ist auf vier Säulen ausgerichtet: I) Stärkung der Kapazitäten an vorderster Front gegenüber der Öffentlichkeit und Unternehmen/Einrichtungen, um Warnmeldungen und tatsächliche öffentlich anerkannte Ereignisse zu verwalten; II) Ausbau/Stärkung der Inspektions- und Auditkapazitäten des Landes in Bezug auf Hardware und Software, die von Personen mit wesentlichen Funktionen zur Zertifizierung der Vertrauenswürdigkeit/Vorbeugung von Bedrohungen verwendet werden; III) Stärkung der Strafverfolgungs- und Cybereinheiten innerhalb der Polizeikräfte, die für die Ermittlung krimineller Aktivitäten zuständig sind; IV) die für die nationale Sicherheit und die Reaktion auf Cyberbedrohungen zuständigen personellen und personellen Ressourcen erheblich zu stärken.
Investition 1.7 – grundlegende digitale Kompetenzen
Ziel dieser Investition ist es, den Anteil der derzeit von digitaler Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung zu verringern, indem die Initiative „Digitaler öffentlicher Dienst“ ins Leben gerufen wird, ein Netz junger Freiwilliger mit unterschiedlichem Hintergrund in ganz Italien, um Personen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, Erleichterungs- und Bildungsdienste für die Entwicklung und Verbesserung digitaler Kompetenzen anzubieten (Investition 1.7.1) und das bestehende Netz von „Digitalen Vermittlungszentren“ zu stärken (Investition 1.7.2).
Digitale Vermittlungszentren sind physische Zugangsstellen, die sich in der Regel in Bibliotheken, Schulen und Sozialzentren befinden und den Bürgerinnen und Bürgern sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen in Bezug auf digitale Kompetenzen anbieten, um ihre digitale Inklusion wirksam zu unterstützen. Die Initiative baut auf den bisherigen erfolgreichen Erfahrungen auf und zielt darauf ab, eine breite Entwicklung solcher Zentren auf nationaler Ebene sicherzustellen. Während 600 Zentren bereits aktiv sind, soll ihre Präsenz durch spezielle Schulungsmaßnahmen und neue Ausrüstung weiter gestärkt werden, mit dem übergeordneten Ziel, 2400 neue Zugangspunkte in ganz Italien einzurichten und mehr als 2000000 Bürger, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, auszubilden. Von 3000 Zentren müssen mindestens 1200 in Süditalien konzentriert sein.
Die Initiative „Digitaler öffentlicher Dienst“ ist in drei Jahre unterteilt und soll schrittweise folgende Ergebnisse erzielen: I) Durchführung von drei jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte des digitalen öffentlichen Dienstes, die sich an gemeinnützige Organisationen richten, die im nationalen Register der Organisationen des öffentlichen Dienstes registriert sind; II) Aufbau von Kapazitäten der gemeinnützigen Organisationen, die an der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen öffentlichen Dienst teilnehmen, und Start von Projekten zur digitalen Erleichterung und digitalen Bildung; III) Schulung und praktische Erfahrung in Projekten des digitalen öffentlichen Dienstes von mindestens 8300 Freiwilligen; Bereitstellung von 700000 Initiativen zur digitalen Erleichterung und/oder digitalen Bildung, an denen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind und die im Rahmen der Projekte des digitalen öffentlichen Dienstes, an denen 8300 Freiwillige arbeiten sollen, entwickelt wurden.
Reform 1.1 – IKT-Beschaffung
Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Verwaltung Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zeitnaher und effizienter beschaffen kann, indem das Beschaffungsverfahren für IKT-Dienstleistungen und -Ressourcen gestrafft und beschleunigt wird.
Die Durchführung der Reform umfasst drei Aktionsbereiche. Erstens wird eine einzige Datenbank eingerichtet, die eine weiße Liste der Wirtschaftsteilnehmer enthält, die berechtigt sind, Waren und Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen bereitzustellen, und es wird eine spezielle technologische Infrastruktur eingeführt, die die Zertifizierung von Anbietern ermöglicht. Zweitens wird ein vereinfachtes Konzept („beschleunigtes Verfahren“) zur Straffung der IKT-Käufe für PNRR-Projekte verfolgt. Drittens wird eine digitale Beschaffungsdienstleistung mit dem Ziel eingerichtet, i) nur zertifizierte Anbieter einzubeziehen (Wirtschaftsteilnehmer können jederzeit eine Zertifizierung gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU beantragen); II) es ermöglicht, Lieferanten, die einen bestimmten Bedarf erfüllen, rasch zu ermitteln (z. B. durch einen Konfigurator); III) Bereitstellung einer intuitiven Nutzererfahrung für Verwaltungen (z. B. klare Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen, vergleichende Bewertung der Anbieter). Diese Gesamtstruktur baut auf den vorhandenen Kapazitäten von CONSIP, der staatlichen Beschaffungsstelle Italiens, auf.
Reform 1.2 – Unterstützung des Wandels
Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel in allen zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen durch die Einrichtung eines speziellen „Büros für den digitalen Wandel der PA“ zu unterstützen. Das Umwandlungsamt besteht aus einem befristeten technologiefachlich kompetenten Ressourcenpool, der die Migrationsanstrengungen und die zentralisierte Aushandlung von „Paketen“ zertifizierter externer Unterstützung organisiert und unterstützt.
Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Gründung eines Unternehmens vor, das sich auf die Softwareentwicklung und das Betriebsmanagement konzentriert, um die Digitalisierung der Zentralverwaltungen zu unterstützen. Das Umwandlungsamt unterstützt insbesondere die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung der unter diese Komponente fallenden Investitionen 1.1 bis 1.7 und unterstützt auch die Umsetzung von Investitionen und Reformen in die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, die unter Mission 6 fallen.
Reform 1.3 – Cloud First und Interoperabilität
Ziel dieser Reform ist es, die Hindernisse für die Cloud-Einführung zu beseitigen und die Bürokratie zu straffen, die den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen verlangsamt, indem eine Reihe von Anreizen und Verpflichtungen eingeführt wird, die darauf abzielen, die Migration zur Cloud zu erleichtern und Verfahrenszwänge für die breite Einführung digitaler Dienste zu beseitigen.
Die Reform umfasst drei Handlungslinien. Da Cloud-Lösungen die Kosteneffizienz bei den Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) nach einer vorab festgelegten „Schonfrist“ (z. B. drei Jahre nach Beginn der Transformation) steigern sollen, sehen Verwaltungen, die sich nicht an den Cloud-Umwandlungsprozess gehalten haben, eine Einschränkung in ihrem IKT-Ausgabenbudget.
Zweitens werden im Rahmen der Anreize für die Cloud-Migration die derzeitigen Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet. Da die Umstellung auf die Cloud derzeit eine Übertragung von Haushaltsmitteln von Investitionsausgaben auf operative Ausgaben beinhaltet, sollten die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet werden, um die Cloud-Migration für öffentliche Verwaltungen nicht zu behindern.
Drittens werden Normen im Zusammenhang mit den Vorschriften für die Dateninteroperabilität im Einklang mit den Bestimmungen über offene Daten und die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet, und die derzeitigen Verfahren für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen werden vereinfacht, um Verfahrensaspekte zu straffen und die Umsetzung der Interoperabilität zwischen Datenbanken der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird der digitale Wohnsitz überprüft und in das nationale Melderegister (ANPR) integriert, um eine sichere digitale Korrespondenz zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen.
Schwerpunkt 2 – Justiz
Reform 1.4 – Ziviljustiz
Das Ziel der Reform besteht in erster Linie darin, die Dauer von Zivilverfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen ermittelt wird, um die Zahl der neuen Gerichtsverfahren zu verringern, die bestehenden Verfahren zu vereinfachen, den Rückstand zu verringern und die Produktivität der Gerichte zu steigern. Die Verringerung der Zahl der neuen Gerichtsverfahren soll durch die Stärkung der Mediation, der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit sowie durch die Überprüfung des derzeitigen Systems zur Quantifizierung und Beitreibung von Prozesskosten erreicht werden. Die Vereinfachung wird durch die Stärkung der „Filterverfahren“ auf der Ebene der Berufung, die Ausweitung der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist, und die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für die Verfahren angestrebt. Eine höhere Produktivität der Gerichte wird durch ein Überwachungssystem und Anreize zur Erzielung von Standards bei den Gerichten erreicht.
Die Reform zielt auch darauf ab, den Rückstand bei den Zivilgerichten durch befristete Einstellungen und gezielte Maßnahmen, einschließlich Anreizregelungen zur Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren, zu verringern.
Reform 1.5 – Strafjustiz
Die Reform zielt in erster Linie darauf ab, die Dauer von Strafverfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen ermittelt wird, indem die bestehenden Verfahren vereinfacht und die Produktivität der Gerichte erhöht wird. Mit der Vereinfachung wird die Anwendung vereinfachter Verfahren ausgeweitet, der Einsatz digitaler Technologien ausgeweitet, Fristen für die Dauer der Voruntersuchung festgelegt und das Anmeldesystem überarbeitet, um es wirksamer zu gestalten. Eine höhere Produktivität der Gerichte wird durch ein Überwachungssystem und Anreize zur Erzielung von Standards bei den Gerichten erreicht.
Reform 1.6 – Insolvenz
Ziel der Reform ist es, Insolvenzverfahren zu digitalisieren und zu verbessern, indem Frühwarnmechanismen vor der Insolvenz eingeführt und Gerichte und vorgerichtliche Einrichtungen spezialisiert werden, um alle Phasen von Insolvenzverfahren wirksamer zu verwalten, unter anderem durch Schulungen und Spezialisierung für Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden.
Reform 1.7 – Finanzgerichte
Ziel der Reform ist es, die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer zu gestalten und die hohe Zahl der Rechtsmittel beim Kassationsgerichtshof zu verringern.
Reform 1.8 – Digitalisierung des Justizsystems
Die Reform sieht eine obligatorische elektronische Einreichung aller Dokumente und einen vollständigen elektronischen Ablauf für Zivilverfahren vor. Außerdem soll eine kostenlose, uneingeschränkt zugängliche und durchsuchbare Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften eingeführt werden. Schließlich zielt sie auf die Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens ab.
Investition 1.8 – Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte
Die Investitionen zielen darauf ab, kurzfristig auf organisatorische Faktoren zu reagieren, damit die in Entwicklung befindlichen Reformen schneller Ergebnisse erzielen können, indem Synergien maximiert werden und gleichzeitig ein Wandel durch die im Rahmen des Plans bereitgestellten außerordentlichen Mittel erreicht wird.
Das organisatorische Instrument mit der Bezeichnung „Büro des Gerichtsverfahrens“ besteht in der Einrichtung (oder, sofern bereits vorhanden, der Verstärkung) von Unterstützungsteams für die Richter (durch vorübergehende Einstellungen), um den Rückstand und die Dispositionszeit in Italien zu verringern.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Qualität der Justiz zu verbessern, indem die Richter bei der normalen Tätigkeit des Studiums, der juristischen Forschung, der Abfassung von Rechtsakten und der Organisation der Akten unterstützt werden, damit sich die Richter auf die komplexeren Aufgaben konzentrieren können.
Die Investitionen umfassen auch die Einstellung von technischem und administrativem Personal zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele des Aufbau- und Resilienzplans. Das Personal des Gerichtsamts und das technische Verwaltungspersonal unterstützen die Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichte sowie die territorialen und zentralen Dienststellen des für die Durchführung des ARP zuständigen Justizministeriums. Die Verträge der Personaleinheit haben eine Laufzeit von bis zu drei Jahren, die bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden kann.
Die Investition umfasst auch Schulungen zur Unterstützung des digitalen Wandels im Justizsystem.
Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung
Reform 1.9 – Reform der öffentlichen Beschäftigung und Vereinfachung
Die öffentlichen Beschäftigungsreformen folgen einem zweistufigen Ansatz. Kurzfristig werden dringende Maßnahmen ergriffen, um die Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität im Hinblick auf die Verwaltung des Plans und die unmittelbare Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen, denen es an Verwaltungskapazitäten mangelt, bestmöglich zu nutzen. Diese Strategie geht mit organisatorischen Reformen und einer Personalstrategie einher, die auf einen Wandel in der öffentlichen Verwaltung insgesamt abzielt. Im Rahmen der Festlegung der strategischen Personalpläne wird ein umfassendes Maßnahmenpaket festgelegt, um Aktualisierung der Beschäftigungsprofile (auch im Hinblick auf den grünen und den digitalen Wandel); eine gezieltere und wirksamere Reform der Einstellungsverfahren; Reform des höheren öffentlichen Dienstes zur Vereinheitlichung der Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung; Stärkung der Verbindung zwischen lebenslangem Lernen und Belohnungsmechanismen oder spezifischen Karrierewegen; Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze öffentlicher Verwaltungen; stärkeres Engagement für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis; Reform der horizontalen und vertikalen Mobilität des Personals. Die Reform umfasst dringende Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern und zur Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans.
Mit der Vereinfachungsreform werden Genehmigungen, die nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, sowie unnötige Verpflichtungen oder solche, bei denen keine neuen Technologien eingesetzt werden, beseitigt. Darüber hinaus setzt sie den Mechanismus der stillschweigenden Zustimmung, die Einführung einer einfachen Kommunikation und die Annahme einheitlicher Regelungen für die Regionen und Gemeinden um.
Die Vereinfachungsreform umfasst folgende Elemente: Interoperabilität von Geschäfts- und Bauverfahren (SUAP & SUE); und die Festlegung einer Reihe zentraler Leistungsindikatoren (KPI) zur Steuerung des organisatorischen Wandels in den Verwaltungen. Im Anschluss an die Veröffentlichung des ersten Berichts über die zentralen Leistungsindikatoren werden alle sechs Monate nachfolgende Berichte veröffentlicht.
Zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Zahlungsantrags muss ein Speichersystem zur Überwachung der Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität vorhanden und einsatzbereit sein.
Reform 1.9a – Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik
Die Reform zielt darauf ab, die Umsetzung und Effizienz der Kohäsionspolitik in Ergänzung zum nationalen Aufbau- und Resilienzplan zu beschleunigen. Er sieht das Datum der Genehmigung des Strategieplans für die einzige Sonderwirtschaftszone vor.
Die nationalen Rechtsvorschriften verlangen die Stellungnahme der Einheitlichen Konferenz vor ihrer Umwandlung in Rechtsvorschriften gemäß dem Decreto legislativo Nr. 281/1997.
Nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/241 kann die Reform Unterstützung aus anderen Programmen und Instrumenten der Union erhalten, sofern diese Unterstützung nicht dieselben Kosten deckt. Die ARF deckt keine Kosten der Reform.
Investition 1.9 – Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
Die Investition besteht in der befristeten Einstellung eines Expertenpools, um den Verwaltungen technische Hilfe zu leisten und die Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf lokaler Ebene, für die Durchführung spezifischer ARP-Projekte zu stärken, die bedarfsgerecht eingesetzt werden sollen. Diese Investition umfasst auch Schulungsprogramme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Rahmen der Stärkung des Kapazitätsaufbaus.
Schwerpunkt 4 – Vergabe öffentlicher Aufträge und Zahlungen öffentlicher Verwaltungen
Reform 1.10 – Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
Der erste Schritt dieser Reform besteht in der Annahme eines ersten Pakets dringender Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Gesetzesdekret bis Mai 2021 mit folgenden Zielen: Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen; Verträge in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) registrieren; Einrichtung spezieller Büros für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Großstädten; Festlegung eines Ziels zur Verkürzung des zeitlichen Abstands zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe sowie zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur; Schaffung von Anreizen für alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Ausführungsphase der Verträge. Vor Ende 2021 verfügt die zentrale Koordinierungsstelle für die Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens über eine angemessene Personalausstattung und verabschiedet eine Professionalisierungsstrategie, die Schulungen auf verschiedenen Ebenen vorsieht; die dynamischen Beschaffungssysteme werden im Einklang mit den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung gestellt; die ANAC schließt die Ausübung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber ab.
Der zweite Schritt dieser Reform besteht aus einer Reihe von Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen, die bis zum zweiten Quartal 2023 umgesetzt werden sollen, mit Maßnahmen, die auf Folgendes abzielen: Verringerung der Fragmentierung der öffentlichen Auftraggeber; die Einführung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten; und die Befugnis der nationalen Antikorruptionsbehörde, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber zu überprüfen. Die Reform zielt auch darauf ab, die Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen weiter zu vereinfachen und zu digitalisieren und Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen festzulegen. Mit der Reform sollen auch die Beschränkungen der Möglichkeit der Vergabe von Unteraufträgen, die derzeit im Gesetzbuch über das öffentliche Auftragswesen enthalten sind, verringert werden.
Diese Reform besteht auch darin, das nationale e-Beschaffungssystem bis Ende 2023 einsatzbereit zu machen und gezielte Maßnahmen einzuführen, unter anderem durch die Annahme von Primär- und/oder Sekundärvorschriften, um die Qualifikation und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber weiter zu verbessern und den Wettbewerb zu stärken (z. B. Änderung der geltenden Vorschriften für die Projektfinanzierung).
Reform 1.11 – Kürzung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
Ziel der Reform ist es, die Zahl der verspäteten Zahlungen von der öffentlichen Verwaltung bis hin zu den Unternehmen zu verringern. Die Reform umfasst ab 2024 die Annahme eines Strukturpakets mit Maßnahmen sowohl auf zentraler als auch auf lokaler Ebene, einschließlich des Inkrafttretens von Rechtsvorschriften.
Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass bis 2025 i) öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene innerhalb von 30 Tagen zahlen und ii) die regionalen Gesundheitsbehörden innerhalb von 60 Tagen zahlen. Um sicherzustellen, dass das Problem der verspäteten Zahlungen strukturell gelöst wird, besteht diese Reform auch darin, sicherzustellen, dass die öffentlichen Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene 2026 weiterhin innerhalb von 30 Tagen zahlen und ii) die regionalen Gesundheitsbehörden weiterhin innerhalb von 60 Tagen zahlen.
Schwerpunkt 5 – Haushalts- und Strukturreformen (Steuern und öffentliche Ausgaben)
Reform 1.12 – Reform der Steuerverwaltung
Es werden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und die Wirksamkeit der Ausrichtung von Prüfungen und Kontrollen zu verbessern, darunter: I) die Einrichtung der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe vorgebelegter Mehrwertsteuererklärungen; II) Verbesserung der Qualität der Datenbank, die für „Compliance-Briefe“ verwendet wird, auch mit dem Ziel, die Häufigkeit falsch positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an die Steuerpflichtigen versandten Mitteilungen schrittweise zu erhöhen; III) Reform der geltenden Rechtsvorschriften, um wirksame Verwaltungssanktionen für den Fall sicherzustellen, dass private Anbieter elektronische Zahlungen ablehnen; IV) Abschluss des Prozesses der Pseudonymisierung und Analyse von Big Data, um die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu erhöhen, die dem Auswahlverfahren für Prüfungen zugrunde liegt. Die operative Kapazität der Agentur für Einnahmen wird im Einklang mit den Einstellungszielen des „Leistungsplans 2021-2023“ der Agentur gestärkt. Darüber hinaus führt die Regierung eine Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch die unterlassene Rechnungsstellung in den am stärksten exponierten Sektoren durch, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher, und wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung wirksame Maßnahmen ergreifen, mit einer ehrgeizigen Verpflichtung, die Neigung zur Umgehung zu verringern.
Reform 1.13 – Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
Der Plan umfasst eine Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung, mit der seine Wirksamkeit verbessert werden soll, unter anderem durch die Stärkung der Rolle des Finanzministeriums und des Verfahrens der Ex-post-Bewertung sowie durch die Verbesserung der Praxis der umweltgerechten Haushaltsplanung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Der Plan enthält auch die Verpflichtung, auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens im Zeitraum 2023-2025 jährliche Ausgabenüberprüfungen durchzuführen, um Haushaltseinsparungen zu erzielen, um tragfähige öffentliche Finanzen zu unterstützen und/oder wachstumsfördernde Steuerreformen oder öffentliche Ausgaben zu finanzieren.
Reform 1.14 – Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene
Die Reform besteht in der Vollendung des „Fiskalföderalismus“ gemäß dem Übertragungsgesetz Nr. 42/2009 mit dem Ziel, die Transparenz der Finanzbeziehungen auf den verschiedenen Regierungsebenen zu verbessern, den subnationalen Gebietskörperschaften auf der Grundlage objektiver Kriterien Ressourcen zuzuweisen und die Ausgabeneffizienz auf subnationaler Ebene zu fördern. Insbesondere werden im Rahmen der Reform die relevanten Parameter für die Umsetzung des Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status, Provinzen und Großstädte festgelegt.
Reform 1.15 – Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung
Ziel der Reform ist es, die Lücke zu den europäischen Rechnungslegungsstandards zu schließen, indem ein einheitliches System der periodengerechten Rechnungsführung für den öffentlichen Sektor eingeführt wird. Die Reform soll zur Vervollständigung des konzeptionellen Rahmens als Referenz für das periodengerechte Rechnungsführungssystem gemäß den von Eurostat festgelegten qualitativen Merkmalen, den Normen für die periodengerechte Rechnungsführung und dem mehrdimensionalen Kontenplan führen. Die Reform wird durch die erste Schulungsrunde für den Übergang zum neuen System der periodengerechten Rechnungsführung für Vertreter öffentlicher Stellen ergänzt, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.
Investition 1.10 – Förderung von Qualifizierung und eProcurement
Mit dieser Investition wird im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber eine Unterstützungsfunktion für öffentliche Auftraggeber eingerichtet, um die Anforderungen des Anhangs II.4 des Kodex für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Einführung der Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens, einschließlich des Einsatzes dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.
A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Meilenstein/Ziel
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M1C1-1
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Reform 1.1: IKT-Beschaffung
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzeserlasses zur Reform des IKT-Vergabewesens
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die erforderlichen Rechtsakte umfassen legislative Eingriffe in das Gesetzesdekret zur Vereinfachung („Decreto Legge Semplificazioni“). Darin wird Folgendes festgelegt:
I) Die Möglichkeit, das Verfahren nach Artikel 48 Absatz 3 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge auch für Aufträge anzuwenden, die die in Artikel 35 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge genannten Schwellenwerte überschreiten, für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Computergütern und -dienstleistungen, insbesondere auf der Grundlage von Cloud-Technologie, sowie von Konnektivitätsdiensten, die ganz oder teilweise aus den für die Durchführung von PNRR-Projekten bereitgestellten Mitteln finanziert werden;
II) Interoperabilität zwischen den verschiedenen Datenbanken, die von den bescheinigenden Stellen verwaltet werden, die an der Überprüfung der in Artikel 80 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge genannten Anforderungen beteiligt sind;
III) Die Erstellung einer virtuellen Datei der Wirtschaftsteilnehmer, in der die Daten zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 80 aufgeführt sind, sodass eine weiße Liste der Wirtschaftsteilnehmer, für die die Überprüfung bereits durchgeführt wurde, erstellt werden kann.
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M1C1-2
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Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten eines Gesetzeserlasses für die erste Cloud-Reform und die Interoperabilitätsreform
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die erforderlichen Rechtsakte umfassen:
Durchführung von Rechtsakten, die insbesondere i) die Agenzia per l‚Italia Digital (AgID)-Verordnung über Polo Strategico Nazionale (PSN) (gemäß Artikel 33 des Gesetzesdekrets 179/212) und ii) die AgID-Leitlinien zur Interoperabilität (gemäß den Artikeln 50 und 50ter des Codice dell’Amministrazione Digitale (CAD)) betreffen.
Änderungen an Artikel 50 der Richtlinie über Steuerauskünfte:
I) Abschaffung der Verpflichtung zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Verwaltungen, die auf die nationale digitale Datenplattform zugreifen;
II) Klarstellungen zur Frage der Privatsphäre: die Übertragung von Daten von einem Informationssystem in ein anderes ändert nichts am Eigentum an den Daten und an der Verarbeitung, unbeschadet der Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, die die Daten als autonome Verantwortliche erhalten und verarbeiten.
Änderungen des Decreto del Presidente della Repubblica (DPR) 445/2000 betreffend den Zugang zu Daten:
I) Aufhebung der Genehmigung, die für den direkten Zugang zu Daten erforderlich ist;
II) Streichung des Verweises auf Rahmenvereinbarungen in Artikel 72.
Änderungen von Artikel 33-septies des Gesetzesdekrets 179/2012:
I) Einführung der Möglichkeit für AgID, mit der Centri Elaborazione Dati (CED) und der Cloud-Verordnung die Modalitäten und Methoden zu regeln, mit denen öffentliche Verwaltungen CED-Migrationen durchführen müssen;
II) Verhängung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Migration in die Cloud.
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M1C1-3
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Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
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Meilenstein
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Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)
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Cloud-Einführungsbericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD)
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Der vollständige Abschluss des Gesamtprojekts wird erreicht, wenn alle betroffenen öffentlichen Verwaltungen den Übergang der ermittelten Racks zum Polo Strategico Nazionale (PSN) abgeschlossen haben und die Erprobung von vier Rechenzentren erfolgreich abgeschlossen ist, was den Beginn des Migrationsprozesses der Datensätze und Anwendungen der betroffenen öffentlichen Verwaltungen zum PSN ermöglicht.
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M1C1-4
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Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform
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Meilenstein
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Nationale digitale Datenplattform operativ
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Bericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) über den Start der nationalen digitalen Datenplattform
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Die Plattform ermöglicht es den Agenturen,
— ihre Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) im API-Katalog der Plattform veröffentlichen;
— über die Plattform digitale Interoperabilitätsvereinbarungen zu schließen und zu unterzeichnen;
— den Zugang zu API mithilfe der Funktionen der Plattform authentifizieren und bewilligen;
— Validierung und Bewertung der Einhaltung des nationalen Interoperabilitätsrahmens.
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M1C1-5
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit
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Gesetz über die Verwaltungsverfassung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Das Etappenziel soll erreicht werden durch (1) die Umwandlung des Gesetzesdekrets, das die nationale Agentur für Cybersicherheit bildet, in Recht, das derzeit fertiggestellt wird; 2. die Veröffentlichung des Dekrets des Premierministers (Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri, DPCM) mit den internen Vorschriften der nationalen Agentur für Cybersicherheit im Amtsblatt.
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M1C1-6
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Erste Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste
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Bericht über die vollständige Architektur der nationalen Cybersicherheitsdienste
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Das Etappenziel wird erreicht durch die Festlegung der detaillierten Architektur des gesamten Ökosystems der nationalen Cybersicherheitsarchitektur (d. h. eines nationalen Informations- und Analysezentrums (ISAC), eines Netzes von Computer-Notfallteams (CERTs), eines nationalen HyperSOC, des in die Instrumente für künstliche Intelligenz/Maschinenlernen (KI/ML) integrierten Hochleistungsrechnens zur Analyse von Cybersicherheitsvorfällen auf nationaler Ebene).
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M1C1-7
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Einrichtung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung
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Bereitgestellte Dokumentation, aus der die ermittelten Prozesse und Verfahren hervorgehen, die zwischen den Labors ausgetauscht werden sollen, und Vorlage von Berichten, aus denen hervorgeht, dass mindestens ein Labor aktiviert wurde
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Das Etappenziel wird erreicht durch:
I) Ermittlung des Ortes der Einrichtung der Screening- und Zertifizierungslabors und -zentren durch die nationale Agentur für Cybersicherheit, der Profile der zu rekrutierenden Experten, der vollständigen Festlegung der Prozesse und Verfahren, die zwischen den Labors geteilt werden sollen.
II) Aktivierung eines Labors.
Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung und Aktivierung der Prüflabors werden vom Ministero dello Sviluppo Economico (MISE) mit dem CVCN (Nationales Labor für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung) überwacht und vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in das Evaluierungszentrum integriert.
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M1C1-8
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen
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Vorlage von Berichten zum Nachweis der Einrichtung der zentralen Auditstelle
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Innerhalb der nationalen Cybersicherheitsagentur wird ein internes Referat benannt, das mit der Wahrnehmung der Tätigkeiten der zentralen Auditstelle betraut ist, die für die PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen zuständig ist.
Die Prozesse, die Logistik und die operativen Vorkehrungen werden in einer angemessenen Dokumentation formalisiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den operativen Prozessen, d. h. den Regeln für Mandat, Prüfung und Berichterstattung, liegt.
Die IT-Instrumente erfassen, verwalten und analysieren die Prüfdaten und werden von der Prüfstelle entwickelt und genutzt.
Unterlagen, aus denen der Abschluss der Entwicklung der Instrumente hervorgeht, sind vorzulegen.
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M1C1-9
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Ziel
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Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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5
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4. QUARTAL
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2022
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Mindestens fünf verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen wurden in den Sektoren „National Security Perimeter for Cyber“ (PSNC) und Netz- und Informationssysteme (NIS) abgeschlossen.
Zu den Interventionskategorien gehören die Modernisierung von Sicherheitseinsatzzentren, Verbesserungen im Bereich der Cybergrenzen und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Sektoren Gesundheitsversorgung, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung).
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M1C1-10
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Reform 1.2: Unterstützung des Wandels
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Einrichtung von Transformationsteam und NewCo
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Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Einrichtung des Transformationsamts und Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Schaffung des NewCo
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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For the setup of the Transformation office, the necessary legal acts shall include:
-Die Veröffentlichung des Gesetzesdekrets „reclutamento“ (bereits vom Ministerrat Nr. 22. Juni 2021 gebilligt und am 10. Juni 2021 im Amtsblatt („Gazzetta Ufficiale“) veröffentlicht);
-Die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung;
-Auswahl und Übertragung des Auftrags an die Sachverständigen (vorübergehend für die Dauer der Aufbau- und Resilienzfazilität).
Für die NewCo müssen die wichtigsten Schritte Folgendes umfassen:
-Gesetzliche Ermächtigung;
-Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri (DPCM), mit dem die Gründung der Gesellschaft genehmigt und die Ziele, das Gesellschaftskapital, die Dauer und die Direktoren der Gesellschaft festgelegt werden;
-Einrichtung der Gesellschaft mit notarieller Urkunde;
-Handlungen, die erforderlich sind, um die Gesellschaft funktionsfähig zu machen – Satzung und verschiedene Verordnungen.
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M1C1-11
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Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei
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Ziel
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Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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5
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Q1
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2023
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Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der insgesamt fünf Humanressourcen umfasst, die sowohl für die Konzeption der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats Big-Data-Analyse zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von datenwissenschaftlichen Dienstleistungen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie die landesweite Veröffentlichung neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).
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M1C1-12
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Investition 1.3.2: Zentrales digitales Zugangstor
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Ziel
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Zentrales digitales Zugangstor
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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19
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4. QUARTAL
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2023
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Die 19 vorrangigen Verwaltungsverfahren, die in Italien von 21 in der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten Verwaltungsverfahren gelten, entsprechen voll und ganz den in Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten Anforderungen. Im Einzelnen: a) die Identifizierung der Nutzer, die Bereitstellung von Informationen und Belegen, die Unterschrift und die endgültige Einreichung erfolgen alle elektronisch aus der Ferne über einen Dienstkanal, der es den Nutzern ermöglicht, die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verfahren auf benutzerfreundliche und strukturierte Weise zu erfüllen; B) den Nutzern wird eine automatische Empfangsbestätigung ausgehändigt, es sei denn, das Ergebnis des Verfahrens wird unverzüglich zugestellt; C) das Ergebnis des Verfahrens wird elektronisch oder, wenn dies zur Einhaltung des geltenden Unionsrechts oder des nationalen Rechts erforderlich ist, auf physischem Wege übermittelt; d) den Nutzern wird eine elektronische Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens übermittelt.
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M1C1-13
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Investition 1.4.6:
Mobilität als Dienstleistung für Italien
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Meilenstein
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Mobilität als Dienstleistungslösungen M1
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Bericht von Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten, in dem die Durchführung und die Bewertung der Ergebnisse der drei Pilotprojekte beschrieben werden
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
|
Es wurden drei Pilotprojekte zur Erprobung der Mobilität als Dienstleistungslösungen in technologisch fortgeschrittenen Metropolstädten durchgeführt.
Jede Lösung wurde während der Pilotphase von mindestens 1000 Nutzern verwendet.
Jedes Pilotprojekt steht mindestens 1000 Nutzern offen, die auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten Zugang zu dem Projekt haben und die individuelle Bewertung vornehmen können, wobei die Möglichkeit besteht, Mobilitätsdienste unter den auf der Plattform verfügbaren Diensten auszuwählen und zu erwerben.
Der MaaS-Dienst schlägt dem Bürger/Nutzer über eine einzige technologische Plattform die beste Reiselösung auf der Grundlage seiner Bedürfnisse vor, wobei die Integration der verschiedenen verfügbaren Mobilitätsoptionen (örtlicher öffentlicher Verkehr, gemeinsame Nutzung, Führerhaus, Autovermietung) genutzt wird, um das Reiseerlebnis sowohl in Bezug auf die Planung (intermodaler Routenplaner und Echtzeitinformationen über Zeiten und Entfernungen) als auch in Bezug auf die Nutzung (Buchung und Bezahlung von Diensten) zu optimieren.
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M1C1-14bis
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Reform 1.9a: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik
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Meilenstein
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Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2024
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Inkrafttreten nationaler Rechtsvorschriften, in denen im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung und für alle laufenden Programme die notwendigen Vorkehrungen festgelegt werden, um die Umsetzung der Kohäsionspolitik zu beschleunigen und zu verbessern.
Um den institutionellen Dialog und die institutionelle Zusammenarbeit sowie ein gemeinsames Verständnis der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen, richtet die Regierung bis zum 31. Dezember 2023 eine technische Arbeitsgruppe mit den Verwaltungsbehörden aller regionalen und nationalen Programme im Rahmen der Cabina di regia PNRR ein, unbeschadet der nationalen Rechtsvorschriften über die einheitliche Konferenz.
In den Rechtsvorschriften werden die Vorkehrungen festgelegt, die erforderlich sind, um Interventionen in den folgenden strategischen Sektoren in strikter Übereinstimmung mit den Planungsdokumenten, die für die einschlägigen grundlegenden Voraussetzungen festgelegt wurden, Vorrang einzuräumen und sie konkret umzusetzen, einschließlich spezifischer Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in diesen Sektoren:
—
Wasser;
—
Infrastrukturen für hydrogeologische Risiken und Umweltschutz;
—
Abfall;
—
Verkehr und nachhaltige Mobilität;
—
Energie sowie
—
Unterstützung der Unternehmensentwicklung und der Attraktivität, auch für den digitalen und den ökologischen Wandel.
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M1C1-15
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Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei
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Ziel
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Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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5
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10
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Q1
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2024
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Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der fünf zusätzliche Humanressourcen (insgesamt zehn) umfasst, die sowohl für die Konzeption der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen des Referats Big-Data-Analyse zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von datenwissenschaftlichen Dienstleistungen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie die landesweite Veröffentlichung neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone).
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M1C1-17
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Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
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Ziel
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Migration zum Polo Strategico Nazionale T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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100
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Q3
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2024
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Mindestens 100 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende ospedaliere) müssen mindestens einen Dienst der Verwaltung (einschließlich Systeme, Datensätze und Anwendungen) vollständig in die Infrastruktur (Polo Strategico Nazionale) migrieren. Vollständig migriert kann für jede Einrichtung eine Mischung aus Folgendem bedeuten: nicht-Cloud-fähig bei reinem Hosting, Aufzugs- und Verlagerungsbewegungen, Aufrüstung auf Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (Paas) oder Software-as-a-Service (SaaS). Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur der Software vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise erfolgen. Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzugsmigrationen für nicht Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration zu IaaS, PaaS oder SaaS für Cloud-fähige Software reichen. Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die geeignet sind, das Ziel „Migration in die Polo Strategico Nazionale“ zu berücksichtigen.
Die öffentlichen Verwaltungen insgesamt „in den Anwendungsbereich“ fallen unter anderem:
• Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. das Nationale Institut für soziale Sicherheit und das Justizministerium);
• Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren hosten, wie aus einer kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Vorbereitung“ hervorgeht;
• Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere), die in erster Linie in Mittel- und Süditalien angesiedelt sind, ohne eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.
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M1C1-18
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Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform
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Ziel
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API auf der nationalen digitalen Datenplattform T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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3 000
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4. QUARTAL
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2024
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Dieses Ziel besteht darin, mindestens 3000 Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zu erreichen, die von den öffentlichen Verwaltungen eingerichtet, im API-Katalog veröffentlicht und in die nationale digitale Datenplattform integriert werden. Die veröffentlichten APIs betreffen mehrere Bereiche, zu denen unter anderem Folgendes gehören kann:
I) Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsdienstleistungen, Verwaltung von Beschaffungsdiensten oder zentrale nationale Register (z. B. Bevölkerungsregister und Fahrzeugzulassungsregister);
Jede API-Implementierung und Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen. Der Rahmen der nationalen digitalen Datenplattform bietet Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung.
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M1C1-19
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Ziel
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Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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5
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50
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4. QUARTAL
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2024
|
Mindestens 50 Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Sicherheitsbereichs für den Cyberraum (PSNC) und der Netz- und Informationssysteme (NIS) wurden abgeschlossen.
Zu den Interventionskategorien gehören z. B. Sicherheitseinsatzzentren, Verbesserungen im Bereich der Cybergrenzenabwehr und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten im Einklang mit den NIS- und PSNC-Anforderungen. Bei den Maßnahmen in den NUS-Sektoren wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Bereiche Gesundheit, Energie und Umwelt (Wasserversorgung und Abfallbewirtschaftung) gelegt.
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M1C1-20
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste
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Bericht über die vollständige Aktivierung der nationalen Cybersicherheitsdienste
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2024
|
Dieses Etappenziel wird durch die Aktivierung territorialer Computer-Notfallteams (CERTs), die mit dem italienischen IT-Notfallteam (CSIRT) verbunden sind, die Aktivierung des Informationsaustausch- und Analysezentrums (ISAC), die Integration von mindestens fünf Sicherheitseinsatzzentren (SOC) mit dem nationalen HyperSOC, den vollständigen Betrieb der Dienste für das Cybersicherheitsrisikomanagement, einschließlich der Dienste für die Analyse der Lieferkette und die Cybersicherheitsversicherungsdienste, abgeschlossen.
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M1C1-21
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Fertigstellung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung, Evaluierungszentren
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Vorlage von Berichten zum Nachweis der vollständigen Aktivierung von mindestens 10 Laboratorien und von zwei Bewertungszentren (CV)
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2024
|
Aktivierung von mindestens 10 Screening- und Zertifizierungslaboren und von zwei Evaluierungszentren (CV).
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M1C1-22
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Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
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Vollständiger Betrieb der zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen
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Vorgelegte Berichte, Inspektionsberichte
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
|
Vollständige Arbeit der Zentralen Auditstelle mit mindestens 30 abgeschlossenen Kontrollen.
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M1C1-23
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Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien
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Meilenstein
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Mobilität als Dienstleistungslösungen M2
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Bewertung der Pilotergebnisse durch Ministero delle Infrastrutture e dei trasporti (MIT) in Zusammenarbeit mit Hochschulen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2025
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Das Etappenziel bezieht sich auf die Umsetzung der zweiten Welle von sieben Pilotprojekten zur Erprobung von Mobilitätslösungen als Dienstleistung in „Follower“-Bereichen.
Es wird erwartet, dass diese Gebiete von den Erfahrungen digitalfähiger Metropolstädte, die im Rahmen der ersten Welle ausgewählt wurden, profitieren. 40 % der Pilotprojekte müssen im Süden durchgeführt werden.
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M1C1-24
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Investition 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst
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Ziel
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Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen teilnehmen, die von Organisationen angeboten werden, die im nationalen Register der Organisationen für den öffentlichen Universaldienst registriert sind
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
700 000
|
4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 700000 digitale Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen, an denen Bürgerinnen und Bürger beteiligt sind und die von Organisationen angeboten werden, die im nationalen Register der Organisationen für den öffentlichen Universaldienst eingetragen sind.
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M1C1-25
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Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei
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Meilenstein
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Weiterentwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
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Verbesserung der IT-Systeme in Bezug auf neue Funktionen, Leistung und Nutzererfahrung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2025
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Schrittweise Freigabe (auf Jahresbasis) neuer Funktionen der operativen Informationssysteme, um ihre Aktualität im Einklang mit sich rasch ändernden Rechtsszenarien, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, sicherzustellen.
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M1C1-26
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Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
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Ziel
|
Migration zum Polo Strategico Nazionale T2
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
100
|
280
|
Q2
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2026
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At least 280 Central Public Administrations and Local Healthcare Authorities (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere) migrated to “Polo Strategico Nazionale” according to the migration plan as approved by the Department for Digital Transformation.
Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach dem Stand der Technik der IT-Architektur der Software vor Ort, die jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise erfolgen.
Diese Strategien können von reinen Hosting- und Aufzugsmigrationen für nicht Cloud-fähige Software bis hin zu einer Migration zu Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) oder Software-as-a-Service (SaaS) für Cloud-fähige Software reichen.
Mindestens 40 % der migrierten Dienste werden entweder über IaaS-, PaaS- oder SaaS-Lösungen umgesetzt.
Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die geeignet sind, das Ziel „Migration in die Polo Strategico Nazionale“ zu berücksichtigen.
Die öffentlichen Verwaltungen insgesamt „in den Anwendungsbereich“ fallen unter anderem:
• Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit, Justizministerium);
• Zentrale öffentliche Verwaltungen, die Daten in veralteten Rechenzentren hosten, wie aus einer kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Vorbereitung“ hervorgeht;
• Lokale Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali/Aziende Ospedaliere), die in erster Linie in Mittel- und Süditalien angesiedelt sind, ohne eine angemessene Infrastruktur zur Gewährleistung der Datensicherheit.
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M1C1-27
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Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform
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Ziel
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API auf der nationalen digitalen Datenplattform T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
3 000
|
7 000
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Q2
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2026
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Dieses Ziel besteht darin, mindestens 4000 zusätzliche Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) zu erreichen, die im API-Katalog veröffentlicht werden (insgesamt 7000).
Die veröffentlichten APIs betreffen mehrere Bereiche, zu denen unter anderem Folgendes gehören kann:
nationale Daten in Bezug auf Einstellung, Ruhestand, Schul- und Hochschuleinschreibung (z. B. Nationales Studentenregister und Register der öffentlichen Verwaltung), Einhaltung der Steuervorschriften oder nationales Informationssystem für medizinische Daten und gesundheitliche Notlagen.
Jede API-Implementierung und Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen. Der Rahmen der nationalen digitalen Datenplattform bietet Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung.
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M1C1-28
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Investition 1.7.2: Netz digitaler Unterstützungsdienste
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Ziel
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Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an neuen digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren angeboten werden
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
2 000 000
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 2000000 Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren angeboten werden.
Bei den Schulungsmaßnahmen, die zur Erreichung des Ziels herangezogen werden, handelt es sich um folgende Maßnahmen:
personalisierte Einzel-zu-one-Digital-Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen durch digitale Erleichterungsmethoden, die in der Regel auf der Grundlage der Dienstleistungsbuchung durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden;
B) digitale Bildung und Online-Initiativen zur persönlichen und Online-Ausbildung und/oder Erleichterung, die auf die Entwicklung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger abzielen und von den digitalen Vermittlungszentren synchron durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden;
C) digitale Online-Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen, die darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, auch im Selbstlernen und im asynchronen Modus, aber notwendigerweise mit der Meldung der Registrierung im Überwachungssystem, das als Teil des vom Netz digitaler Unterstützungsdienste erstellten Schulungskatalogs erstellt wurde und über das implementierte Wissensmanagementsystem zugänglich ist.
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M1C1-29
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Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Ziviljustizreform
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Die Ermächtigungsvorschriften umfassen mindestens folgende Maßnahmen: I) Einführung eines vereinfachten Verfahrens in erster Instanz/Gerichtsebene und Stärkung der Anwendung von „Filterverfahren“ auf der Ebene der Berufungsinstanzen, einschließlich des erweiterten Rückgriffs auf vereinfachte Verfahren und des Spektrums der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist; II) die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren und eines Zeitplans für die Erhebung von Beweismitteln und die elektronische Einreichung aller einschlägigen Rechtsakte und Dokumente sicherzustellen; III) den Rückgriff auf Mediation und alternative Streitbeilegung in Verbindung mit unterstützter Mediation, Schiedsverfahren und anderen möglichen Alternativen zu reformieren, um diese Institute wirksamer zu gestalten, um den Druck auf das Ziviljustizsystem zu deflationieren, unter anderem durch Anreize; IV) das Verfahren für die Zwangsvollstreckung zu reformieren, um die derzeitige durchschnittliche Dauer zu verkürzen, wozu auch gehört, dass die Vollstreckung der für fällig erklärten Beträge schneller und kostengünstiger wird; Reform des derzeitigen Systems zur Quantifizierung und Beitreibung von Gerichtskosten, um unseriöse Rechtsstreitigkeiten zu verringern; V) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Zivilgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen der Gerichte.
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M1C1-30
|
Reform 1.5: Reform der Strafjustiz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Strafjustizreform
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Ermächtigungsvorschriften, die mindestens folgende Maßnahmen umfassen: ein überarbeitetes Meldesystem, ii) eine breitere Nutzung vereinfachter Verfahren, iii) eine breitere Nutzung der elektronischen Einreichung von Schriftstücken, iv) vereinfachte Beweisregeln, v) die Festlegung von Fristen für die Dauer von Vorermittlungen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Stagnation in der Ermittlungsphase, vi) die Ausweitung der Möglichkeit, die Straftat zu beenden, wenn Schadenersatz erstattet wurde, vii) die Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und die Steigerung der Produktivität der Strafgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen zwischen den Gerichten.
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M1C1-31
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Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens
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Meilenstein
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Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Rahmen für die Insolvenzreform
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsvorschriften
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die Insolvenzreform umfasst mindestens folgende Maßnahmen: I) Überprüfung außergerichtlicher Streitbeilegungsvereinbarungen, um Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sein könnten, um den betroffenen Parteien einen Anreiz zur verstärkten Nutzung solcher Verfahren zu bieten; Einrichtung von Frühwarnmechanismen und Zugang zu Informationen vor der Insolvenzphase; III) Verlagerung auf die Spezialisierung der Gerichte (Handelsrecht, Insolvenzspaltung/Kammer) sowie auf vorgerichtliche Einrichtungen für die Abwicklung von Insolvenzverfahren; IV) die erste Befriedigung gesicherter Gläubiger (vor Steuerforderungen und Arbeitnehmerforderungen) zu ermöglichen; V) Unternehmen die Möglichkeit geben, ein nicht besitzbares Sicherungsrecht zu gewähren. Ergänzend zur Reform der Insolvenz werden Schulungen und Spezialisierungen für die Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden, die mit Restrukturierungsverfahren befasst sind, sowie die allgemeine Digitalisierung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren und die Schaffung einer Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in der Vorinsolvenzphase, sichergestellt, deren Nutzung Anreize zur Verringerung der Belastung der Justiz (Vorinsolvenzsanierungsanträge, Förderung multilateraler Restrukturierungen und Ermöglichung vorab genehmigter automatisierter Restrukturierungsverfahren und Entschließungen in Fällen mit geringem Wert) bietet. Eine solche Online-Plattform gewährleistet auch die Interoperabilität mit den IT-Systemen der Banken sowie mit anderen Behörden und Datenbanken, um einen raschen elektronischen Austausch von Unterlagen und Daten zwischen Schuldnern und Gläubigern zu gewährleisten. Zu diesem Zweck würde der Antragsteller (der Schuldner) seine Einwilligung erteilen, seine personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO auszutauschen, und diese Bestimmung sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Mit der Reform wird ein Sicherheitenregister eingerichtet.
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M1C1-32
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte
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Meilenstein
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Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der besonderen Rechtsvorschriften über die Einstellung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Annahme besonderer Rechtsvorschriften für Einstellungen im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit Genehmigung zur Bewerbung und Einstellung.
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M1C1-33
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
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Ziel
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Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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168
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Q2
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2022
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Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 168 Personaleinheiten für das Gerichts- und Verwaltungsgericht und die Inbetriebnahme von Referaten. Der Ausgangswert ist die Zahl des am 31. Dezember 2021 im Dienst befindlichen Personals.
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M1C1-34
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für das Amt für Zivil- und Strafgerichte
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Ziel
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Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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8 764
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4. QUARTAL
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2022
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Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 8764 Personaleinheiten für das Gerichtsverfahren für Zivil- und Strafgerichte und Inbetriebnahme von Einheiten. Der Ausgangswert ist die Zahl der Mitarbeiter Ende 2021.
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M1C1-35
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Reform 1.7: Reform der Steuergerichtsbarkeit
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Meilenstein
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Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2022
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Der überarbeitete Rechtsrahmen soll die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer gestalten und die hohe Zahl von Rechtsmitteln beim Kassationsgerichtshof verringern.
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M1C1-36
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Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform
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Meilenstein
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Inkrafttreten delegierter Rechtsakte für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und der Insolvenzreform
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Bestimmung in den delegierten Rechtsakten zur Angabe des Inkrafttretens der delegierten Rechtsakte
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten aller delegierten Rechtsakte, deren Inhalt in den einschlägigen Rechtsvorschriften für die Zivil- und Strafrechtsreform und die Insolvenzreform angegeben ist.
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M1C1-37
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Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Zivil- und Strafjustizreform
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Bestimmung in den Sekundärrechtsakten, die das Inkrafttreten der Sekundärrechtsakte anzeigt
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Abschluss der Annahme aller Verordnungen und sekundären Rechtsquellen, die für die wirksame Anwendung der Ermächtigungsgesetze für Justizreformen erforderlich sind.
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M1C1-38
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Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz
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Meilenstein
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Digitalisierung des Justizsystems
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Bestimmung im Primär- und Sekundärrecht, die das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte angibt
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2023
|
Die obligatorische elektronische Einreichung aller Schriftstücke und der vollständige elektronische Workflow für Zivilverfahren werden festgelegt. Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens (mit Ausnahme der Voranhörungsstelle). Einrichtung einer kostenlosen, uneingeschränkt zugänglichen und durchsuchbaren Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften.
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M1C1-38bis
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Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz
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Meilenstein
|
Digitalisierung des Justizsystems
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Vollständige Operationalisierung und Interoperabilität von PNR, PDP und APP
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Vollständige Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens bis zur abschließenden Handlung durch das „Portale delle notizie di reato“ (PNR), das Portale dei depositi penali (PDP) und das „Applicativo processo penale“ (APP). Die Plattformen müssen interoperabel sein.
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M1C1-39
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte
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Ziel
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Einstellungs- oder Verlängerungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des Justizministeriums, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig sind
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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10 000
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Q2
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2024
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Abschluss der Einstellungs- oder Verlängerungsverfahren von mindestens 10 000 Einheiten für das Gerichtsverfahren und des technischen Verwaltungspersonals sowie Inbetriebnahme.
Auf dieses Ziel werden nur Einstellungen oder Erweiterungsverfahren angerechnet, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden.
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M1C1-40
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
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Ziel
|
Einstellungs- oder Verlängerungsverfahren für Verwaltungsgerichte
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
158
|
Q2
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2024
|
Abschluss der Einstellungs- oder Erweiterungsverfahren für mindestens 158 Personaleinheiten für das Gerichts- und Verwaltungsgericht und die Inbetriebnahme von Referaten. Auf dieses Ziel werden nur Einstellungen oder Erweiterungsverfahren angerechnet, die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden.
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M1C1-41
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
75
|
Q2
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2024
|
Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen an regionalen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgerichte erster Instanz) um 25 % im Jahr 2019 (109029).
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M1C1-42
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
65
|
Q2
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2024
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Verringerung der Zahl der beim Staatsrat (zweite Instanz) anhängigen Rechtssachen um 35 % im Jahr 2019 (24010).
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|
M1C1-43
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Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
5
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen am 31. Januar 2020 (333218) bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) um 95 %. Der Ausgangswert ist die Zahl der Rechtssachen, die seit mehr als drei Jahren vor den ordentlichen Zivilgerichten anhängig sind (am 31. Januar 2020).
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|
M1C1-44
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
5
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen am 31. Januar 2020 (97251)in den Zivilgerichten (zweite Instanz) um 95 %.
Der Ausgangswert ist die Zahl der Rechtssachen, die seit mehr als zwei Jahren vor den Zivilgerichten anhängig sind (am 31. Januar 2020).
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M1C1-37bis
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Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Meilenstein
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Inkrafttreten von Maßnahmen zur Verringerung des Rückstands
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Primär- und Sekundärgesetzen zur Verringerung des Rückstands
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|
|
|
Q1
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2024
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts, um Folgendes zu ermöglichen:
I.Stärkung der Gerichtsämter, auch durch Anreize, um die auf der Grundlage des Einstellungsprogramms für den nationalen Aufbau- und Resilienzplan eingestellten Personaleinheiten anzuziehen und zu halten;
II.Schaffung von Anreizen für (1) weniger effiziente Gerichte dabei unterstützen, den Rückstand bei der Ziviljustiz zu verringern; 2. Richterstellen zu belohnen, die die spezifischen jährlichen Ziele der Verringerung der Zahl der in der Ziviljustiz anhängigen Rechtssachen erreichen.
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|
M1C1-45
|
Reformen 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
60
|
Q2
|
2026
|
Verkürzung der Dispositionszeit um 40 % aller Streitsachen in Zivil- und Handelssachen im Vergleich zu 2019
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M1C1-46
|
Reform 1.5: Reform der Strafjustiz
|
Ziel
|
Verkürzung der Dauer von Strafverfahren
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
75
|
Q2
|
2026
|
Verkürzung der Dispositionszeit um 25 % aller Strafverfahren im Vergleich zu 2019
|
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M1C1-47
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
10
|
Q2
|
2026
|
Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2022 eingeleitet wurden und am 31. Dezember 2022 noch anhängig waren (1197786) an den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz), um 90 %.
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|
M1C1-48
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
10
|
Q2
|
2026
|
Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2022 eingeleitet worden waren und am 31. Dezember 2022 (179306) bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) noch anhängig waren, um 90 %.
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|
M1C1-49
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz)
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
20
|
Q2
|
2026
|
Verringerung der Gesamtzahl der anhängigen Rechtssachen, die bis zum 30. Juni 2023 bei allen regionalen Verwaltungsgerichten (Verwaltungsgericht erster Instanz) (102,144) anhängig sind, um 80 %.
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|
M1C1-50
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
30
|
Q2
|
2026
|
Verringerung der Zahl der anhängigen Rechtssachen, die am 30. Juni 2024 im Staatsrat (zweite Instanz) noch anhängig sind (12,287), um 70 %.
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M1C1-51
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2021
|
Das Primärrecht muss mindestens Folgendes betreffen:
1) Koordinierung und Überwachung der Projekte des italienischen Aufbau- und Resilienzplans auf zentraler Ebene;
2. Festlegung und Trennung der Zuständigkeiten und Billigung der einschlägigen Mandate der verschiedenen Stellen und Verwaltungen, die an der Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind;
3. Festlegung eines Systems zur Früherkennung von Umsetzungsproblemen;
4. Ex-ante Festlegung eines Durchsetzungsmechanismus zur Lösung von Umsetzungsproblemen und zur Vermeidung von Verzögerungen, insbesondere gegenüber den verschiedenen Verwaltungsebenen;
5) Festlegung des Personals (Anzahl und Fachwissen) für die Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans in den beteiligten Verwaltungen;
6) Festlegung der technischen Hilfe für die an der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans in Italien beteiligten Verwaltungen, insbesondere auf lokaler Ebene, um den Aufbau von Verwaltungskapazitäten in der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen;
7) eine Abgrenzung der beschleunigten Verfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans und die rechtzeitige Ausschöpfung der Mittel;
8) Prüf- und Kontrollorganisation und Verfahren für den italienischen Aufbau- und Resilienzplan.
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M1C1-52
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primärrechts zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2021
|
Die Maßnahmen umfassen:
Beseitigung kritischer Engpässe, insbesondere in Bezug auf die staatliche und regionale Umweltverträglichkeitsprüfung, die Zulassung neuer Abfallrecyclinganlagen, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und die zur Erreichung der Energieeffizienz von Gebäuden erforderlichen Engpässe (sogenannte Superbonus) und Stadterneuerung. Besondere Maßnahmen sind der Vereinfachung der Verfahren innerhalb der „Conferenza di servizi“ (einer förmlichen Vereinbarung zwischen zwei oder mehr öffentlichen Verwaltungen) gewidmet.
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|
M1C1-53
|
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2021
|
Die Maßnahmen umfassen die Möglichkeit der vorübergehenden Einstellung von
I) 2800 technische Zahlen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltungen des Südens, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden;
II) ein Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren zur Bereitstellung technischer Hilfe zu unterstützen.
|
|
M1C1-54
|
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Ziel
|
Abgeschlossene Einstellung von Sachverständigen für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Abschluss der Einstellungsverfahren für den Pool von 1000 Experten, die drei Jahre lang eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren zur Bereitstellung technischer Hilfe zu unterstützen.
|
|
M1C1-55
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Ausweitung der Methodik für den Aufbau- und Resilienzplan Italiens auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ausweitung der Methodik
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Einrichtung eines vereinfachten Systems von Etappenzielen und Zielwerten ähnlich der ARF für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Projekten im Rahmen des ergänzenden Investitionsfonds (30,5 Mrd. EUR).
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|
M1C1-56
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Die entsprechenden Rechtsvorschriften umfassen folgende Maßnahmen:
— Festlegung spezifischer Beschäftigungsprofile für den öffentlichen Sektor, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten anzuziehen;
Schaffung einer einzigen Einstellungsplattform zur Zentralisierung der öffentlichen Einstellungsverfahren für alle zentralen öffentlichen Verwaltungen mit der Verpflichtung, die Nutzung der Plattform auch auf die lokalen Verwaltungen auszuweiten;
— Reform des Einstellungsverfahrens, um I) Übergang von einem rein wissensgestützten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und angemessenen Fähigkeiten beruht; II) Beurteilung der Kompetenzen, die für die Ausübung von Beamten erforderlich sind; III) Differenzierung der Einstellungsverfahren zwischen Einstellungen auf Einstiegsebene, die rein kompetenzbasiert sein müssen, und der Einstellung von Fachprofilen, bei denen Kompetenzen und einschlägige Berufserfahrung kombiniert werden sollten und die den Zugang zur Laufbahn auf einer höheren Ebene ermöglichen würden. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung sorgt für die einheitliche Umsetzung des neuen Prozesses in allen Verwaltungen;
— Reform des höheren öffentlichen Dienstes zur Vereinheitlichung der Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung, Festlegung der Stellenprofile und Bewertung ihrer Leistung;
— die Verknüpfung zwischen lebenslangem Lernen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Anreizen zur Beteiligung zu stärken, indem beispielsweise Belohnungsmechanismen oder spezifische Karrierewege unter besonderer Berücksichtigung des doppelten Übergangs ins Auge gefasst werden;
— Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze öffentlicher Verwaltungen durch klare Regeln, Verhaltenskodizes und Schulungsmodule zu diesem Thema;
— Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis;
— Überarbeitung des Rechtsrahmens für die vertikale Mobilität, Reform der Laufbahnen für die Schaffung und den Zugang zu Stellen der mittleren Führungsebene („Quadri“) und Zugang zu Führungspositionen („dirigenti di prima e seconda fascia“) innerhalb der Verwaltung. Dazu gehören die Reform des Leistungsbewertungssystems und die Stärkung der Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung;
— Überarbeitung des Rechtsrahmens für die horizontale Mobilität, um einen effizienten Arbeitsmarkt in öffentlichen Verwaltungen zu schaffen, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten einheitlichen Werbesystems für alle freien Stellen in den zentralen und lokalen Verwaltungen, b) der Möglichkeit, sich auf alle verfügbaren Stellen überall zu bewerben, c) der Abschaffung der Genehmigung für die Mobilität aus der Herkunftsverwaltung und d) der Einführung erheblicher Beschränkungen für die Nutzung alternativer Mobilitätsmittel, die nicht zu Transfers führen (d. h. „comandi“ und „Distacchi“), um sie ausnahmsweise und streng befristet zu machen.
|
|
M1C1-57
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Reform der Vereinfachung zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialdekrete, abgeleiteten Rechtsvorschriften und aller anderen Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung der Vereinfachung erforderlich sind, einschließlich Vereinbarungen mit Regionen im Falle einer ausschließlichen und konkurrierenden regionalen Zuständigkeit.
|
|
M1C1-58
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
|
Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte zur Reform der öffentlichen Beschäftigung
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2023
|
Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialdekrete, sekundärrechtlichen Vorschriften und aller anderen Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung der Reform erforderlich sind.
|
|
M1C1-59
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
|
Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Die Rechtsvorschriften und delegierten Rechtsakte zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung umfassen Folgendes: die Festlegung – im Zusammenhang mit dem integrierten Tätigkeits- und Organisationsplan (PIAO) – strategischer Personalpläne für Einstellung, Laufbahnentwicklung und Ausbildung für alle zentralen und regionalen Verwaltungen, unterstützt durch eine integrierte Datenbank mit Kompetenzen und Profilen; Einrichtung einer zentralen Umsetzungsstelle, die das Personalplanungssystem koordiniert und unterstützt. In einer zweiten Phase werden die Personalstrategiepläne auf große Gemeinden ausgeweitet, während kleine und mittlere Gemeinden Gegenstand spezifischer Investitionen in den Kapazitätsaufbau sind.
|
|
M1C1-59BIS
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
|
Veröffentlichung des ersten Halbjahresberichts über die zentralen Leistungsindikatoren.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2024
|
Der erste Halbjahresbericht über die zentralen Leistungsindikatoren wird veröffentlicht.
|
|
M1C1-59ter
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
|
„HR-Toolkit“, verfügbar, mit InPA und Syllabus interoperabel und in die PIAO-Datenbank integriert, und Überprüfung der Strategiepläne im Personalbereich.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2026
|
Die integrierte Datenbank („HRM-Toolkit“) steht allen öffentlichen Verwaltungen mit mehr als 50 Mitarbeitern zur Verfügung, die gesetzlich eine PIAO übernehmen müssen. Das „HRM-Toolkit“ muss mit der Rekrutierungsplattform (inPA) und der Plattform „Syllabus“ interoperabel sein. Das „HRM-Toolkit“ und die PIAO-Datenbank werden integriert.
Das Ministerium für öffentliche Verwaltung überprüft bei mindestens einer Stichprobe nationaler und subnationaler Verwaltungen mit mehr als 50 Mitarbeitern, die die PIAOs übernehmen, den Inhalt der entsprechenden Personalstrategiepläne und ergreift, soweit erforderlich, Folgemaßnahmen, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der halbjährlichen Berichte über die zentralen Leistungsindikatoren.
|
|
M1C1-60
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Ziel
|
Vereinfachung und/oder Digitalisierung von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
200
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Die Vereinfachung und/oder Digitalisierung der Verfahren betrifft mindestens den folgenden Bereich:
1) Umwelt und Energie, erneuerbare Energien und grüne Wirtschaft;
2) Bauwesen und Stadterneuerung;
3) Elektronische Kommunikationsinfrastruktur;
4) Niederlassung und Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten.
|
|
M1C1-62
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Höhere Absorption von Investitionen
|
Veröffentlichung eines Durchführungsberichts durch das Finanzministerium
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2025
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Veröffentlichung eines Durchführungsberichts, in dem die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bereitstellung technischer Hilfe und zum Aufbau von Kapazitäten gemessen und die Kapazitäten für die Planung, Verwaltung und Ausführung der aus dem nationalen Haushalt finanzierten Investitionsausgaben verbessert werden, sodass eine erhebliche Ausschöpfung der bis 2024 zugewiesenen Mittel des ergänzenden Fonds erreicht wird.
|
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M1C1-63
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
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Abschluss der Vereinfachung und Einrichtung eines Verzeichnisses aller vereinfachten Verfahren und der entsprechenden Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet
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Veröffentlichung des Archivs auf der Website des zuständigen Fachministeriums
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Die Überprüfung der Verfahrensregelungen wird für alle vereinfachten Verfahren abgeschlossen.
Auch die Überprüfung und Überwachung von:
1.Die wirksame Anwendung der vereinfachten Verfahren,
2.neue Standardformulare und
3.entsprechende digitalisierte Verwaltung
ist zu gewährleisten.
Die Vereinfachung gilt für insgesamt 600 kritische Verfahren, einschließlich derjenigen, die unter die Etappenziele M1C1 60 und M1C1 61 fallen.
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M1C1-66
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Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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Ziel
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Ausbildung und Schulungen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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245 000
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Q2
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2026
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Mindestens 245000 (70 %) Beschäftigte zentraler öffentlicher Verwaltungen absolvierten erfolgreich Schulungsinitiativen gemäß M1C1-64 (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung).
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M1C1-67
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Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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Ziel
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Ausbildung und Schulungen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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280 000
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Q2
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2026
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Mindestens 280000 (70 %) Beschäftigte anderer öffentlicher Verwaltungen, erfolgreich abgeschlossene Schulungsinitiativen gemäß M1C1-65 (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung).
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M1C1-68
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
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Meilenstein
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Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
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Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der ARF muss vorhanden und einsatzbereit sein.
Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:
a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung von Etappenzielen und Zielwerten;
B) die nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der ARF-Verordnung erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern und sicherzustellen.
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M1C1-69
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Erlasses zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes-Erlasses zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2021
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Durch den Gesetzeserlass wird das System der Vergabe öffentlicher Aufträge durch mindestens folgende dringende Maßnahmen vereinfacht:
I. Festlegung von Zielvorgaben, um den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe zu verkürzen.
II. Legt Zielvorgaben und ein Überwachungssystem fest, um die Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur zu verkürzen („fase esecutiva“).
III. Verlangt, dass die Daten aller Verträge in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst werden.
IV. Einführung und Schaffung von Anreizen für alternative Streitbeilegungsmechanismen in der Ausführungsphase öffentlicher Aufträge.
v. Einrichtung spezieller Büros, die für Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Großstädten zuständig sind.
Weitere Spezifikationen:
— Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“);
— Umsetzung der Artikel 41 und 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen;
— Festlegung, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollten, und Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen;
— Umsetzung von Artikel 44 des geltenden Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.
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M1C1-70
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für die Vergabe öffentlicher Aufträge (D.Lgs. Nr. 50/2016)
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Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Übertragungsgesetzes, mit dem das derzeitige Gesetz über das öffentliche Auftragswesen reformiert wird (D.Lgs. Nr. 50/2016)
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Dieses Gesetz legt alle genauen Kriterien und Grundsätze für die systemische Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen fest.
Das Übertragungsrecht sieht zumindest folgende Grundsätze und Kriterien vor:
I. die Zersplitterung der öffentlichen Auftraggeber verringern (1) die grundlegenden Elemente des Qualifikationssystems festlegen, (2) die Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten vorschreiben, (3) die nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) ermächtigen, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität (Arten und Volumen der Beschaffungen) zu überprüfen, (4) Anreize für die Nutzung bestehender professioneller zentraler Beschaffungsstellen zu schaffen.
II. Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen („centrali di committenza“)
III. Festlegung, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollen, und Festlegung von Interoperabilitäts- und Interkonnektivitätsanforderungen.
IV. Schrittweise Verringerung der Beschränkungen bei der Vergabe von Unteraufträgen.
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M1C1-71
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des Sekundärrechts) für das öffentliche Auftragswesen
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Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakte
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (gegebenenfalls einschließlich des abgeleiteten Rechts) müssen zu folgenden Ergebnissen führen:
I. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge verfügt über eine angemessene (in der operativen Vereinbarung festzulegende) personelle und finanzielle Ausstattung, um voll funktionsfähig zu sein, auch aufgrund der Unterstützung durch eine spezielle Struktur der ANAC.
II. Die Einheitliche Koordinierungsstelle für die Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet die Professionalisierungsstrategie (vgl. im Zusammenhang mit der von Italien vorgeschlagenen Reform 2.1.6) mit den Arten von Schulungen auf verschiedenen Ebenen, der speziellen Anleitung und der Erstellung operativer Leitlinien mit Unterstützung der ANAC und der Nationalen Verwaltungsakademie.
III. Die dynamischen Beschaffungssysteme werden von Consip bereitgestellt und stehen im Einklang mit den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge.
IV. Die ANAC schließt die Ausübung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität im Anschluss an die Umsetzung von Artikel 38 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge ab.
v. Das Überwachungssystem für die Zeit zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastrukturarbeiten ist betriebsbereit.
VI. Die Daten aller Verträge werden in der Korruptionsbekämpfungsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst.
VII. Alle für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Büros in Ministerien, Regionen und Großstädten.
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M1C1-72
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Meilenstein
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Maßnahmen zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Vorschriften zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Inkrafttreten neuer Vorschriften zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen.
Die Maßnahmen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:
I. Das System InIT wird in der zentralen öffentlichen Verwaltung eingesetzt, um die Wirtschafts- und Finanzbuchführung sowie die Ausführung der öffentlichen Ausgaben zu unterstützen.
II. Zahlungsverzug: die auf der Datenbank des IT-Systems des MoF (Commercial Credit Platform – PCC) basierenden Indikatoren sind die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist von Behörden an Unternehmen und die gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzögerung der Behörden an Unternehmen für jede der folgenden Ebenen der öffentlichen Verwaltung:
-zentrale Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti)
-regionale Gebietskörperschaften (autonome Regioni und Provinz),
-lokale Behörden (enti locali)
-Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale).
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M1C1-72bis
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Meilenstein
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Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung des Zahlungsverzugs auf zentraler/lokaler Ebene
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Rechtsvorschriften über das Inkrafttreten, erlassene Rundschreiben und Maßnahmen zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2024
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Folgende Rechtsakte treten in Kraft:
— ein Rundschreiben zur Klärung des Anwendungsbereichs gewerblicher und nichtgewerblicher Transaktionen im Einklang mit der Zahlungsverzugsrichtlinie;
— ein Rundschreiben zur Klärung des Anwendungsbereichs von Art. 4 Abs. 6 der Zahlungsverzugsrichtlinie im Einklang mit dieser Richtlinie;
— Rechtsvorschriften, mit denen sichergestellt wird, dass die ordentlichen Regionen und lokalen Gebietskörperschaften Mittel erhalten, um ihre Rechnungen rechtzeitig von der zentralen Ebene zu begleichen;
— Rechtsvorschriften, nach denen Behörden verpflichtet werden, jährliche Cashflow-Pläne anzunehmen, die die Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen gewährleisten;
— Rechtsvorschriften zur Einführung von Bestimmungen, die die Abtretung von Krediten an Dritte nach 30 Tagen des Schweigens/der Untätigkeit der öffentlichen Verwaltungen ermöglichen.
Auf zentraler Ebene werden folgende Maßnahmen ergriffen:
— Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Ermittlung der verspäteten Zahler auf zentraler Ebene und zur Festlegung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der 30-Tage-Frist zahlen;
— Veröffentlichung des vierteljährlich aktualisierten Bestandes an Zahlungsrückständen der Ministerien;
— Einsetzung von Task Forces, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Auf lokaler Ebene werden folgende Maßnahmen ergriffen:
— Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Ermittlung der verspäteten Zahler auf lokaler Ebene und zur Festlegung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie innerhalb der 30-Tage-Frist zahlen;
— Veröffentlichung des Bestandes an Zahlungsrückständen dieser Behörden, vierteljährlich aktualisiert.
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M1C1-72ter
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
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Aufstockung der Humanressourcen für Zahlungen
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Bestimmung über das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die die Möglichkeit vorsehen, die Humanressourcen im Zusammenhang mit Zahlungen aufzustocken
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten von Rechtsakten, die die Möglichkeit vorsehen, die Humanressourcen für Zahlungen in folgenden Bereichen aufzustocken:
— Die Ministerien wurden als verspätete Zahler ermittelt, die einen Interventionsplan gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 19 vom 2. März 2024, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024, vorgelegt haben;
— Gemeinden mit mehr als 60.000 Einwohnern, Provinzen und Großstädte, die als verspätete Zahler ermittelt wurden und einen Interventionsplan gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 19 vom 2. März 2024, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 56 vom 29. April 2024, vorgelegt haben.
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M1C1-72quater
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
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Annahme des Prüfplans
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Annahme des Prüfplans
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Annahme eines Prüfplans, einschließlich eines Fahrplans für seine Umsetzung, über die Angemessenheit und Aktualität der bestehenden Zahlungsverfahren von mindestens 130 öffentlichen Verwaltungen, die als verspätete Zahler ermittelt wurden: I) auf zentraler Ebene (einschließlich territorialer Abteilungen der Ministerien); II) Gemeinden; und iii) Gesundheitsbehörden.
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M1C1-72quinquies
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Meilenstein
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Ausführung von Zahlungen im InIT-System und horizontale Maßnahmen zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen
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Operationalisierung des InIT-Systems für die Ausführung von Zahlungen und der Plattform, die Informationen über kommerzielle Kredite bereitstellt.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Das InIT-System ist voll funktionsfähig und verfügt über folgende Fähigkeiten:
—Sie ermöglicht die Ausführung der Zahlungen, ohne sich bei der Abwicklung von Zahlungen auf die Interoperabilität mit den alten Plattformen zu verlassen.
—Sie gewährleistet die Verfügbarkeit von Zahlungsdaten, einschließlich Verzögerungen, zur Unterstützung der Prüfungs- und Kontrolltätigkeiten der Ministerien und des italienischen Rechnungshofs.
Eine spezielle Plattform, die Informationen über kommerzielle Kredite für Gläubigerunternehmen und öffentliche Verwaltungen von Schuldnern bereitstellt, muss einsatzbereit sein. Die Plattform muss mindestens Folgendes bereitstellen:
—Informationen für Unternehmen (Gläubiger) über den Rechtsrahmen für Kredite an die öffentliche Verwaltung, die Rechte eines Gläubigerunternehmens, die rechtlichen Schritte, die im Falle von Zahlungsverzögerungen unternommen werden können, die Funktionsweise des Zahlungsmechanismus der Lieferanten und die Kontaktstelle für Gläubigerunternehmen.
—Informationen für öffentliche Verwaltungen (Schuldner) über rechtliche Anforderungen für die Begleichung von Handelsschulden, Verwaltungsleitlinien, Überwachungsinstrumente, die der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehen, und mögliche bewährte Verfahren zur Verbesserung der Zahlungsleistung.
Alle Websites des Ministeriums müssen über einen Link zu dieser Plattform verfügen.
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M1C1-72sixe
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Meilenstein
|
Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans
|
Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans, einschließlich der bis zum 4. Quartal 2025 umgesetzten Abhilfemaßnahmen entsprechend den Ergebnissen der Prüftätigkeiten.
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M1C1-73
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen
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Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Legislativdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Inkrafttreten des Legislativdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen.
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M1C1-74
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
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Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen
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Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform/Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens (auch aufgrund der Überarbeitung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen).
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M1C1-73bis
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Annahme eines Rundschreibens mit Leitlinien zum Qualifikationssystem für öffentliche Auftraggeber
|
Annahme eines Rundschreibens mit Leitlinien zum Qualifikationssystem für öffentliche Auftraggeber
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
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2024
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Annahme – nach Konsultation der ANAC – eines Rundschreibens mit Leitlinien zu den derzeit geltenden Vorschriften über Qualifikation und Zentralisierung, um zu erläutern, dass eine Qualifikation und/oder der Rückgriff auf zentrale Beschaffungsstellen auch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte möglich und ratsam ist
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M1C1-73ter
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber.
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Analyse durch die Cabina di Regia, Veröffentlichung der Ergebnisse der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Selbstbewertungen sowie Annahme von Initiativen und Instrumenten
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
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Analyse der Auswirkungen der Anwendung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen durch die Cabina di Regia (gemäß Artikel 221 des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen) nach Anhörung der ANAC auf
-die Zahl der qualifizierten öffentlichen Auftraggeber und zentralen Beschaffungsstellen;
-Anzahl und Wert der öffentlichen Aufträge, die von qualifizierten Auftraggebern im eigenen Namen und im Namen nicht qualifizierter Stellen verwaltet werden;
-Qualifizierungsverfahren zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Veröffentlichung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Teilnahme nicht qualifizierter Einrichtungen an Schulungsmaßnahmen und von Selbstbewertungen.
Es werden Initiativen zur Verbesserung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber, zur Verringerung der Fragmentierung und zur Professionalisierung nicht qualifizierter Stellen angenommen.
Den öffentlichen Auftraggebern werden Instrumente für die technische/administrative Unterstützung zur Verfügung gestellt.
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M1C1-73quater
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts
|
Inkrafttreten von Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2023
|
Erlass zur Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwelle angenommen und im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. In dem Rundschreiben wird klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber offene und nichtoffene Verfahren für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts anwenden können.
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M1C1-73quinquies
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung zur Steigerung der Effizienz und des Wettbewerbs, insbesondere zur Verbesserung der Bestreitbarkeit von Konzessionen.
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M1C1-75
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Vollständiger Betrieb des nationalen eProcurement-Systems
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Verfügbarkeit der in der Durchführbarkeitsstudie festgelegten Funktionen (auszuarbeiten als Projektaufgabe 1)
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Das nationale eProcurement-System ist betriebsbereit und steht vollständig im Einklang mit den EU-Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe und umfasst die vollständige Digitalisierung der Verfahren bis zur Vertragsausführung (intelligente Auftragsvergabe), ist mit den Verwaltungssystemen der öffentlichen Verwaltung interoperabel und umfasst eine digitale Habilitation der EO, Auktionssitzungen, maschinelles Lernen zur Erkennung von Trends, kritische Rohstoffe mit Chatbots, digitales Engagement und Statuskette.
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M1C1-75bis
|
Investition 1.10: Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement
|
Meilenstein
|
Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement
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Inbetriebnahme der Unterstützungsfunktion für die Auftragsvergabe
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2024
|
Im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber wird eine Unterstützungsfunktion für die Auftragsvergabe eingerichtet. Die Unterstützungsfunktion bei der Auftragsvergabe richtet sich an öffentliche Auftraggeber, um die Anforderungen des Anhangs II.4 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu erfüllen und sie bei der elektronischen Auftragsvergabe zu unterstützen, den Erwerb digitaler Kompetenzen zu unterstützen und technische Unterstützung bei der Einführung der Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, einschließlich der Nutzung dynamischer Beschaffungssysteme, zu leisten.
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M1C1-76
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen öffentlichen Verwaltungen
|
ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
|
ENTFÄLLT.
|
30
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) zentraler Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 30 Tage.
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M1C1-77
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen öffentlichen Verwaltungen
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ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
30
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni und Provinzautonome) an Unternehmen höchstens 30 Tage.
|
|
M1C1-78
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen öffentlichen Verwaltungen
|
ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
(in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
30
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 30 Tage.
|
|
M1C1-79
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die öffentlichen Gesundheitsbehörden
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ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
(in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
60
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage.
|
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M1C1-80
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
0
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der Zentralbehörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) höchstens 0 Tage.
|
|
M1C1-81
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
0
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) regionaler Behörden (Regioni und Provinzautonome) an Unternehmen höchstens 0 Tage.
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|
M1C1-82
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
0
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage.
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M1C1-83
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
ENTFÄLLT.
|
0
|
Q1
|
2025
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) von Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 0 Tage.
|
|
M1C1-84
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
139
|
100
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Auf der Grundlage der im Amtsblatt der EU (TED-Datenbank) festgelegten Methoden und unter Verwendung von Daten aus der nationalen IT-Datenbank für öffentliche Aufträge (BDNCP), die von der ANAC verwaltet wird, wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Frist für die Einreichung der Angebote und der Auftragsvergabe bei Aufträgen, die die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien überschreiten, auf weniger als 100 Tage verkürzt.
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M1C1-84bis
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber
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Annahme von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schnelligkeit der Beschlussfassung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
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Die Cabina di regia gemäß Artikel. 221 des Vergabegesetzbuchs erlässt nach Anhörung der ANAC
—eine Analyse zur Bewertung der Auswirkungen der eProcurement auf den Zeitplan für die Auftragsvergabe von der Frist für die Einreichung der Angebote bis zur Unterzeichnung des Vertrags;
—ein Bericht über die Daten für 2024 für den TED-Indikator „Geschwindigkeit der Entscheidung“; „Entscheidungsgeschwindigkeit“ den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung;
— einen Bericht über bewährte Verfahren der öffentlichen Auftraggeber zur Verkürzung des Zeitplans für die Auftragsvergabe und über die Initiativen zur Verkürzung der Entscheidungsfrist.
Qualifizierte öffentliche Auftraggeber mit einer durchschnittlichen Entscheidungsgeschwindigkeit von mehr als 160 Tagen in TED sind verpflichtet, Korrekturmaßnahmen durchzuführen.
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M1C1-85
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Ziel
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Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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100
|
90
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Q2
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2024
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Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Vergabe des Auftrags und der Realisierung der Infrastruktur („Exekutivphase“) wird auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen i) den zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 vergebenen und bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossenen Arbeiten und ii) den zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 vergebenen und bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Arbeiten um mindestens 10 % verkürzt.
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M1C1-86
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Ziel
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Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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20 000
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4. QUARTAL
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2023
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Mindestens 20000 Beamte wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult.
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M1C1-87
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Ziel
|
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
|
15
|
4. QUARTAL
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2023
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Mindestens 15 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 (Beobachtungsfrist von zwei Jahren und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nutzung des DPS in Italien hauptsächlich auf Beschaffungen oberhalb des Schwellenwerts ausgerichtet ist, da die unter dem Schwellenwert liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplace durchgeführt werden). Das Ziel bezieht sich auf zentrale öffentliche Auftraggeber (250 ZS, registriert am 30. April 2021 im nationalen e-Procurement-System, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).
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M1C1-88
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen öffentlichen Verwaltungen
|
ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
|
30
|
30
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) zentraler Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 30 Tage.
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M1C1-89
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen öffentlichen Verwaltungen
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ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
|
30
|
30
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni und Provinzautonome) an Unternehmen höchstens 30 Tage.
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M1C1-90
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen öffentlichen Verwaltungen
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ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
|
30
|
30
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 30 Tage.
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M1C1-91
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die öffentlichen Gesundheitsbehörden
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ENTFÄLLT.
|
Gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist
|
60
|
60
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage.
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M1C1-92
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
0
|
0
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der Zentralbehörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) höchstens 0 Tage.
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M1C1-93
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
0
|
0
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) der regionalen Behörden (Regioni und Provinzautonome) an Unternehmen höchstens 0 Tage.
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|
M1C1-94
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
0
|
0
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage.
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M1C1-95
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
|
ENTFÄLLT.
|
Gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung
(in Tagen)
|
0
|
0
|
Q1
|
2026
|
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewichtete durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di ritardo“) von Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 0 Tage.
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M1C1-96
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
193
|
115
|
4. QUARTAL
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2025
|
Auf der Grundlage der Daten aus der EU-Amtsblattdatenbank (TED-Datenbank) wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote und dem Datum der Vertragsunterzeichnung bei Aufträgen, die die Schwellenwerte der EU-Vergaberichtlinien überschreiten, auf höchstens 115 Tage verkürzt.
Sicherstellen, dass zwischen der Veröffentlichung von Daten über den Vertragsabschluss in TED und im BDNCP (ANAC) vollständige Kohärenz besteht und keine zeitliche Lücke besteht.
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M1C1-97
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
88
|
Q2
|
2025
|
Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Vergabe des Auftrags und der Realisierung der Infrastruktur (im Folgenden „Durchführungsphase“) wird auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen i) den zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 vergebenen und bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossenen Arbeiten und ii) den zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 vergebenen und bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossenen Arbeiten um mindestens 12 % verkürzt.
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M1C1-97bis
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
100
|
85
|
Q2
|
2026
|
Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Vergabe des Auftrags und der Realisierung der Infrastruktur (im Folgenden „Durchführungsphase“) wird auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen i) den zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 vergebenen und bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossenen Arbeiten und ii) den zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024 vergebenen und bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossenen Arbeiten um mindestens 15 % verkürzt.
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|
M1C1-98
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
20 000
|
40 000
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Mindestens 40000 Beamte wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult.
|
|
M1C1-98bis
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
40 000
|
60 000
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Mindestens 60000 Beamte wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult. Die Gesamtzahl der Beamten, die bereits in den Vorjahren ausgebildet wurden und deren Ausbildung für die Ziele M1C1-86 und M1C1-98 gemeldet wurde, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn sie eine höhere, spezialisierte oder fortgeschrittene Ausbildung im Einklang mit der Organisation auf drei Stufen der Professionalisierungsstrategie erhalten haben.
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M1C1-99
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden
|
Prozentsatz der zentralen öffentlichen Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 verwenden
|
Prozentuale
|
15
|
20
|
Q2
|
2024
|
Mindestens 20 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/24 (Beobachtungsfrist ab dem 1. Januar 2022). Bei den zentralen öffentlichen Auftraggebern handelt es sich um 250 öffentliche Verwaltungen (die am 30. April 2021 im nationalen e-Procurement-System registriert wurden, das von Consip im Namen des MEF verwaltet wird).
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M1C1-99bis
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
Investition 1.10: Unterstützung von Qualifizierung und eProcurement
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Ziel
|
Digitale Kompetenzen der öffentlichen Auftraggeber
|
Prozentsatz der öffentlichen Auftraggeber auf lokaler Ebene, die digital zuständig sind
|
Prozentuale
|
0
|
50
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Mindestens 50 % der lokalen öffentlichen Auftraggeber verfügen über die für die Qualifikation erforderlichen digitalen Kompetenzen.
Öffentliche Auftraggeber, die dieselben Anforderungen über zentrale Beschaffungsstellen erfüllen, werden auch für die Erreichung des Ziels gezählt.
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M1C1-100
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Der überarbeitete Rahmen für Ausgabenüberprüfungen in zentralen staatlichen Verwaltungen (Ministerien) soll seine Wirksamkeit verbessern, indem die Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen gestärkt wird. Sie sieht insbesondere eine stärkere Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen bei der Ex-ante-Bewertung, den Überwachungsverfahren und der Ex-post-Bewertung vor, um die gründliche Durchführung der Überprüfungen und das Erreichen der angestrebten Ziele durchzusetzen.
|
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M1C1-101
|
Reform 1.12:
Reform der Steuerverwaltung
|
Meilenstein
|
Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
|
Veröffentlichung der Überprüfung
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Einen Bericht anzunehmen, um die staatlichen Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch die unterlassene Rechnungsstellung zu untermauern, insbesondere in den Sektoren, die am stärksten von Steuerhinterziehung betroffen sind, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher.
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M1C1-102
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen
|
Veröffentlichung des Berichts
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Der Bericht wird von der Rechnungsführungsabteilung des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit ausgewählten Verwaltungen erstellt, um
-Bewertung ihrer Verfahren bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen.
-Festlegung von Leitlinien für alle öffentlichen Verwaltungen.
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M1C1-103
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Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Rechtsvorschriften sowie Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Steuerehrlichkeit und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen
|
Bestimmungen in den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, aus denen das Inkrafttreten hervorgeht
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Die Bestimmungen umfassen:
I) die vollständige Operationalisierung der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorbelegten Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 127/2015.
II) die für die „Compliance-Briefe“ (Bereitstellung frühzeitiger Mitteilungen an Steuerpflichtige, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden) verwendete Datenbank wird verbessert, um die Zahl falsch positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an Steuerpflichtige versandten Mitteilungen zu erhöhen.
III) Inkrafttreten reformierter Rechtsvorschriften zur Gewährleistung wirksamer Verwaltungssanktionen im Falle der Weigerung privater Anbieter, elektronische Zahlungen zu akzeptieren (Artikel 23 des Gesetzesdekrets Nr. 124/2019, der nach der Umwandlung in ein Gesetz aufgehoben wurde, stellt einen Verweis dar).
IV) Abschluss des in Artikel 1 Absätze 681-686 des Gesetzes Nr. 160/2019 vorgesehenen Prozesses der Pseudonymisierung von Daten und Einrichtung einer digitalen Infrastruktur für die Analyse von Big Data, die durch die Interoperabilität vollständig pseudonymisierter Datenbanken generiert werden, um die Wirksamkeit der dem Auswahlverfahren zugrunde liegenden Risikoanalyse zu erhöhen.
V) Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrechtsvorschriften zur Umsetzung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch die unterlassene Rechnungsstellung.
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M1C1-104
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025
|
Quantitatives Einsparziel für die im Dokument über Wirtschaft und Finanzen definierten aggregierten zentralen staatlichen Verwaltungen – in Euro
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Auf der Grundlage der Gesetzesdekrete 90 und 93 von 2016 und des Gesetzes 163/2016 wurden im Wirtschaftsfinanzdokument Ziele für die jährlichen Ausgabenüberprüfungen für die aggregierten zentralen staatlichen Verwaltungen für die Jahre 2023, 2024, 2025 festgelegt. Die Einsparziele müssen ein angemessenes Ambitionsniveau widerspiegeln.
|
|
M1C1-105
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
2 150 908
|
2 581 090
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, mit denen Steuerpflichtige frühzeitig informiert werden, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird gegenüber 2019 um mindestens 20 % erhöht.
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M1C1-106
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Verringerung der Zahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
126 500
|
132 825
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Die Zahl der falsch-positiven „Übereinstimmungsschreiben“ (die eine frühzeitige Mitteilung an die Steuerpflichtigen ermöglichen, bei denen Anomalien aufgedeckt werden, bei denen nachträglich keine Betrugsfälle aufgedeckt werden) wird gegenüber 2019 um mindestens 5 % verringert.
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M1C1-107
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“
|
ENTFÄLLT.
|
Euro
|
2 130 000 000
|
2 449 500 000
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Die durch „Konformitätsschreiben“ erzielten Steuereinnahmen werden gegenüber 2019 um 15 % steigen.
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|
M1C1-108
|
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
|
Meilenstein
|
Billigung des konzeptionellen Rahmens, der Standards für die periodengerechte Rechnungsführung und des multidimensionalen Kontenplans
|
Beschluss der Abteilung Rechnungsführung des Finanzministeriums zur Genehmigung der Struktur für die Führung der periodischen Rechnungslegung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2024
|
Fertigstellung eines konzeptionellen Rahmens als Referenz für das periodengerechte Rechnungsführungssystem gemäß den von Eurostat festgelegten qualitativen Merkmalen (EPSAS-Arbeitsgruppe);
Festlegung von Standards für die periodengerechte Rechnungsführung auf der Grundlage von IPSAS; Gestaltung eines mehrdimensionalen und mehrstufigen Kontenplans.
|
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M1C1-109
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Übermittlung der ersten vorab erstellten MwSt-Erklärungen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
2 300 000
|
Q2
|
2023
|
Mindestens 2300000 Steuerpflichtige erhalten vorab eine Mehrwertsteuererklärung für das Steuerjahr 2022.
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M1C1-110
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
|
Aufnahme der Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in das Haushaltsgesetz 2024
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wird dem Parlament ein Haushalt für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung gestellt, der aus der Klassifizierung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter besteht. Die Klassifizierung muss mit den Kriterien in Einklang stehen, die der Festlegung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und den Zielen der Agenda 2030 zugrunde liegen.
|
|
M1C1-111
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023
|
Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2023, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2024
|
Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, muss
den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2023 in Bezug auf die Bestimmung für den Ausgabenüberprüfungsrahmen zu bescheinigen.
—zertifizieren, dass das im Jahr 2022 festgelegte Ziel erreicht wurde.
|
|
M1C1-112
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Verbesserung der operativen Kapazitäten der Steuerverwaltung im Einklang mit den Einstellungszielen des „Leistungsplans 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen
|
ENTFÄLLT.
|
Zahl der Einstellungen
|
0
|
4 113
|
Q2
|
2024
|
4113 neue Personaleinheiten werden von der Agentur für Einnahmen im Einklang mit den Einstellungszielen des „Leistungsplans 2021-2023“ eingestellt.
|
|
M1C1-113
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
2 150 908
|
3 011 271
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Die Zahl der „Einhaltungsschreiben“, mit denen Steuerpflichtige frühzeitig informiert werden, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird gegenüber 2019 um mindestens 40 % erhöht.
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M1C1-114
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“
|
ENTFÄLLT.
|
Euro
|
2 130 000 000
|
2 769 000 000
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Die durch „Konformitätsschreiben“ erzielten Steuereinnahmen werden gegenüber 2019 um 30 % steigen.
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M1C1-115
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Einsparziel für 2024
|
Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2024, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2025
|
Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, muss
— den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2024 in Bezug auf die Bestimmung für den Ausgabenüberprüfungsrahmen zu bescheinigen.
— bescheinigen, dass das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Ziel erreicht wurde.
|
|
M1C1-116
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Gegenstand zur Umgehung“
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
—5
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Bei allen Steuern ohne Immobiliensteuern (Imposta Municipale Unica) und bei den Verbrauchsteuern muss die „Eigentumsteuer“ 2023 gegenüber 2019 um 5 % niedriger sein als 2019. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Bericht der Regierung über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der im November 2021 gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 veröffentlicht werden soll. Die Verringerung um 5 % ist unter Bezugnahme auf die Schätzungen zu beobachten, die im aktualisierten Jahrgang desselben Berichts enthalten sind, der im November 2025 auf der Grundlage von Daten für das Steuerjahr 2023 veröffentlicht werden soll.
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M1C1-117
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Reform 1.15:
Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
|
Ziel
|
Für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem geschulte Vertreter öffentlicher Einrichtungen
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
90
|
Q1
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2026
|
Ende der ersten Schulungsrunde für den Übergang zum neuen System der periodengerechten Rechnungsführung für Vertreter öffentlicher Stellen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.
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M1C1-118
|
Reform 1.15:
Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
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Meilenstein
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Erstellung von Jahresabschlüssen und Inkrafttreten des Rechtsakts über die periodengerechte Rechnungslegung für öffentliche Stellen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.
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Bestimmung im Gesetzgebungsakt, aus der das Inkrafttreten des Gesetzgebungsakts hervorgeht. Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (einschließlich Leitlinien, Betriebshandbücher und Schulungsprogramme) der periodengerechten Rechnungsführung öffentlicher Stellen, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Als Pilotphase für den Rechtsakt über die öffentliche Rechnungslegung werden Jahresabschlüsse der öffentlichen Verwaltung für öffentliche Stellen erstellt, die mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdecken.
Darüber hinaus tritt ein Rechtsakt in Kraft, der die Einführung des neuen periodengerechten Rechnungsführungssystems für öffentliche Stellen vorsieht, das ab 2027 mindestens 90 % der Primärausgaben des gesamten öffentlichen Sektors abdeckt.
Darüber hinaus treten folgende Durchführungsmaßnahmen in Kraft:
(1) Leitlinien und Betriebshandbuch(s) für die Anwendung von Rechnungslegungsstandards mit Beispielen und praktischen Darstellungen zur Unterstützung der Betreiber; und
(2) Schulungsprogramm: Einrichtung von Schulungsprogrammen für den Übergang zum neuen System der periodengerechten Rechnungsführung.
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M1C1-119
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Reform 1.14:
Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2026
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den „Fiskalen Föderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem geltenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die relevanten Parameter für die Umsetzung des fiskalischen Föderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status im Sinne des Gesetzesdekrets 68/2011 (Artikel 1-15), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 176/2020 (Artikel 31-sexties), festgelegt.
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M1C1-120
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Reform 1.14:
Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2026
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Inkrafttreten des Rechtsrahmens für den „Fiskalen Föderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem geltenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die relevanten Parameter festgelegt, um gegebenenfalls den fiskalischen Föderalismus für Provinzen und Großstädte im Sinne des Gesetzesdekrets 68/2011 (Artikel 1-15), zuletzt geändert durch das Gesetz 178/2020 (Artikel 1, Komma 783), umzusetzen.
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M1C1-121
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Reform 1.12:
Reform der Steuerverwaltung
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Ziel
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Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Gegenstand zur Umgehung“
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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—15
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Q2
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2026
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Bei allen Steuern ohne Immobiliensteuern (Imposta Municipale Unica) und bei den Verbrauchsteuern muss die „Eigentumsteuer“ 2024 gegenüber 2019 um 15 % niedriger sein als 2019. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Bericht der Regierung über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der im November 2021 gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 veröffentlicht werden soll. Die Verringerung um 15 % ist unter Bezugnahme auf eine Schätzung für das Steuerjahr 2024 zu beobachten, die in einem speziellen Bericht enthalten ist, den das Finanzministerium bis Juni 2026 auf der Grundlage derselben Methode zu erstellen hat, die auch für den Bericht gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 verwendet wird.
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M1C1-122
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Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
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Meilenstein
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Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Einsparziel für 2025.
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Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2025, in dem der Abschluss des Prozesses und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, muss
— den Abschluss der Ausgabenüberprüfung für 2025 in Bezug auf die Bestimmung für den Ausgabenüberprüfungsrahmen zu bescheinigen.
— bescheinigen, dass das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Ziel erreicht wurde.
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A.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
Ziel dieser Investition ist es, die Datensätze und Anwendungen eines wesentlichen Teils der lokalen öffentlichen Verwaltung zu einer sicheren Cloud-Infrastruktur zu migrieren, damit jede Verwaltung innerhalb einer Reihe zertifizierter öffentlicher Cloud-Umgebungen frei wählen kann.
Die Maßnahme sieht auch ein Unterstützungspaket „Migration als Dienstleistung“ für Verwaltungen vor, das Folgendes umfasst: I) die erste Bewertung, ii) die für die Einleitung der Bemühungen erforderliche verfahrenstechnische/administrative Unterstützung, iii) die Verhandlungen über die erforderliche externe Unterstützung und iv) das allgemeine Projektmanagement während der Durchführung. Ein vom Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel (MITD) beaufsichtigtes Team soll eine breite Liste qualifizierter Anbieter ermitteln und zertifizieren und eine Reihe von Standard-Unterstützungspaketen aushandeln, die auf die Größe der Verwaltung und der an der Migration beteiligten Dienste zugeschnitten sind.
Investition 1.4 – Digitale Dienste und Erfahrungen der Bürger
Ziel dieser Investition ist es, ein integriertes und harmonisiertes Angebot modernster, bürgerorientierter digitaler Dienste zu entwickeln, deren breite Verbreitung sowohl in den zentralen als auch in den lokalen Verwaltungen zu gewährleisten und die Nutzererfahrung zu verbessern.
Die Maßnahme muss
I)Verbesserung der Erfahrungen mit digitalen öffentlichen Diensten durch die Festlegung wiederverwendbarer Modelle für die Erbringung von Dienstleistungen, die die uneingeschränkte Barrierefreiheit gewährleisten (Investition 1.4.1 – Erfahrungen der Bürger – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste);
II)Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste (Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger: Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste);
III)Förderung der Einführung der digitalen Anwendung für Zahlungen zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen (PagoPa) und der Einführung der „IO-App“ als zentraler digitaler Berührungspunkt zwischen Bürgern und Verwaltung für ein breites Spektrum von Dienstleistungen (einschließlich Benachrichtigungen) im Einklang mit der Logik der „einzigen Anlaufstelle“ (Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App);
IV)Förderung der Einführung nationaler Plattformen für die digitale Identität (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID und Carta d’Identità Elettronica, CIE) und des nationalen Registers (Anagrafe nazionale della popolazione residente, ANPR) (Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR));
V)Entwicklung einer einheitlichen Plattform für Mitteilungen (Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen);
VI)Förderung der Einführung von Modellen der Mobilität als Dienstleistung (Mobility as a Service, MaaS) in Metropolstädten, um den lokalen Verkehr zu digitalisieren und den Nutzern eine integrierte Mobilitätserfahrung von der Reiseplanung bis hin zu Zahlungen für mehrere Verkehrsträger zu bieten (Investition 1.4.6 – Mobilität als Dienstleistung für Italien, wobei diese letzte Maßnahme auf der Grundlage einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung finanziert wird).
Investition 1.6 – Digitaler Wandel großer zentraler Verwaltungen
Ziel dieser Investition ist es, eine Reihe vorrangiger Prozesse, Tätigkeiten und Dienste innerhalb der wichtigsten Zentralverwaltungen neu zu konzipieren und zu digitalisieren, um die Effizienz dieser Verwaltungen zu steigern und die Verfahren zu vereinfachen.
Zu den betroffenen Zentralverwaltungen gehören: I) das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INPS) und das Nationale Institut für Unfallversicherung (INAIL), ii) das Justizsystem, iii) das Verteidigungsministerium, iv) das Innenministerium und v) die Finanzpolizei.
Was das Innenministerium betrifft, so sieht das Projekt i) die Digitalisierung von Dienstleistungen für die Bürger und die Umgestaltung der zugrunde liegenden internen Prozesse vor, II) Weiterqualifizierung des Personals zur Stärkung der digitalen Fähigkeiten (1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums).
Was das Justizsystem betrifft, so sieht das Projekt i) die Digitalisierung von Archiven (7750000 Gerichtsakten) in den letzten zwanzig Jahren (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit Zivilverfahren von unteren Gerichten (Tribunali ordinari), den Berufungsgerichten und den Gerichtsakten des Obersten Gerichts, den Friedensgerichten der Bezirkshauptstädte, Jugendämtern, Strafabteilungen und Berufungsgerichten sowie Staatsanwaltschaften vor; II) die Schaffung eines Datensees
(Softwareschicht) als zentrale Anlaufstelle für den Zugang zu den gesamten Rohdaten, die von der Justiz erzeugt werden. Die im Datensee gespeicherten Informationen werden genutzt, indem KI-Lösungen eingesetzt werden, um I) Anonymisierung zivil- und strafrechtlicher Verurteilungen; II) automatische Identifizierung des Opfer-Opfer-Verhältnisses in Rechtsvorschriften; III) Verwaltung, Analyse und Organisation früherer Rechtsprechungen, um die Konsultation von Zivilrichtern und Staatsanwälten zu erleichtern; IV) Durchführung einer fortgeschrittenen statistischen Analyse der Effizienz und Wirksamkeit des Justizsystems; V) Verwaltung und Überwachung der Bearbeitungszeiten der Tätigkeiten der Justizbehörden (Investitionen 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums und 1.6.5 – Digitalisierung des Staatsrats, finanziert auf der Grundlage nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung).
In Bezug auf INPS und INAIL umfasst das Projekt eine umfassende Überprüfung ihrer internen Systeme und Verfahren sowie die Entwicklung ihrer digitalen Kontaktpunkte mit Einwohnern, Unternehmen und anderen öffentlichen Verwaltungen, um den Nutzern eine nahtlose digitale Erfahrung zu bieten (1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für Unfallversicherung (INAIL)).
Was das Verteidigungsministerium betrifft, so umfasst das Projekt i) die Verbesserung der Sicherheit von drei grundlegenden Informationsreihen (Personal, Verwaltungsdokumentation, interne und externe Kommunikation) und ii) die Migration aller Systeme und Anwendungen zu einem Open-Source-Paradigma im Einklang mit den im Bezugsrahmen festgelegten Sicherheitsstrategien (Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums).
Was die Finanzpolizei betrifft, so zielt das Projekt insbesondere darauf ab, i) Datenbanken umzustrukturieren, II) Einführung der Datenwissenschaft in die operativen Prozesse und Entscheidungsprozesse (Investition 1.6.6 – Digitalisierung der Finanzpolizei, finanziert auf der Grundlage nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung).
A.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Meilenstein/Ziel
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Einheit von Maßnahme
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M1C1-14
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Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats
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Ziel
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Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T1 verfügbar
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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800 000
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4. QUARTAL
|
2023
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Zahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Strafen, Stellungnahmen und Erlasse), für die Metadaten vollständig im Datenlager verfügbar sind.
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M1C1-16
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Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats
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Ziel
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Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T2 verfügbar
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
800 000
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2 500 000
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Zahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (z. B. Urteile, Stellungnahmen und Erlasse), für die Metadaten im Datenlager vollständig verfügbar sind.
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M1C1-123
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
|
INPS – Dienstleistungen/Inhalt T1 „ein Klick durch Technikgestaltung“
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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35
|
4. QUARTAL
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2022
|
35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website der INP (
www.inps.it
)
Die Dienste müssen auf der institutionellen Website durch eine geeignete Profilierungslogik zugänglich sein (das System wird Dienste von potenziellem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Benutzergeschichte vorschlagen).
Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf die folgenden institutionellen Bereiche des INPS:
•Rentenleistungen
•Sozialschock-Absorber
•Leistungen bei Arbeitslosigkeit
•Behinderungsleistungen
•Entlassungen
•Einziehung von Unternehmensbeiträgen
•Dienstleistungen von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
•Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste
In den aufgeführten institutionellen Bereichen werden die Dienste, die eingeführt werden sollen, die digitale Einreichung von Anträgen auf Dienstleistungen, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Nutzen, die Überwachung des Status der Nutzer in Bezug auf die Praxis, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer und die automatische Verlängerung der Vorteile ohne neue Anwendungen betreffen.
Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der erbrachten Vorteile durch das INPS als auch die datengestützte Unterstützung der politischen Entscheidungsträger ermöglichen.
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M1C1-124
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
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INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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4 250
|
4. QUARTAL
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2022
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Mindestens 4250 INPS-Mitarbeiter wurden in Bezug auf ihre Informationen und mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für elektronische Kompetenzen bewertet: I) Plan; II) Build; III) Run (iv) Enable; V) Verwaltung.
Die Bereiche für die Verbesserung der Kompetenzen werden nach der Zielgruppe der Lernenden festgelegt.
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M1C1-125
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Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
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Meilenstein
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Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Möglichkeiten für Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Cloud-Möglichkeiten für Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Benachrichtigung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für jede Art von öffentlicher Verwaltung (Gemeinden, Schulen, lokale Gesundheitsagenturen) zur Sammlung und Bewertung von Migrationsplänen. Die Veröffentlichung von drei speziellen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen soll es dem Ministerium für technologische Innovation und digitalen Wandel ermöglichen, die sehr spezifischen Bedürfnisse jeder Art der beteiligten öffentlichen Verwaltung zu bewerten.
Vergebene Ausschreibungen (d. h. Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Verwaltungen, die zur Finanzierung zugelassen sind) im Zusammenhang mit drei öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden, Schulen und lokale Gesundheitsagenturen zur Sammlung und Bewertung von Migrationsplänen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
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M1C1-126
|
Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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9 000
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11 450
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4. QUARTAL
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2023
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Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:
— öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (9000 Einrichtungen)
— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2450 neue Einrichtungen).
In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten, gegenüber dem Basisszenario für 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienste für Regionen, 15 Dienste für Gesundheitsbehörden und 8 Dienste für Schulen und Universitäten zu erreichen).
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M1C1-127
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausweitung der Einführung der „IO“-App T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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2 700
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7 000
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4. QUARTAL
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2023
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Erhöhung der Zahl der in „IO ‚App for:
— öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (2700 Einrichtungen)
— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (4300 neue Einrichtungen).
In beiden Fällen muss die Gesamtzahl der Dienste der öffentlichen Verwaltungen, die der Plattform beitreten, gegenüber dem Basisszenario für 2021 (31.3.2021) um mindestens 20 % steigen. Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das endgültige Ziel für 2026 besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienste für Regionen, 15 Dienste für Gesundheitsbehörden und 8 Dienste für Schulen und Universitäten zu erreichen).
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M1C1-128
|
Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen
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Ziel
|
Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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800
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4. QUARTAL
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2023
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Mindestens 800 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) stellen Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen digitale rechtsverbindliche Mitteilungen zur Verfügung.
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M1C1-129
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Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums
|
Ziel
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Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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7
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4. QUARTAL
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2023
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Interne Verfahren und Prozesse wurden vollständig neu konzipiert (insgesamt 7 Prozesse bis zum 31. Dezember 2023) und können vollständig online abgeschlossen werden (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).
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M1C1-130
|
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Ziel
|
Digitalisierte Gerichtsakten T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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3 500 000
|
4. QUARTAL
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2023
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Digitalisierung von 3500000 Gerichtsakten in den letzten 20 Jahren (1.1.2006 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.
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M1C1-131
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Meilenstein
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Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T1
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Bericht über den Beginn der Vertragserfüllung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Beginn der Ausführung des Vertrags über die Realisierung von sechs neuen Wissenssystemen für den Datensee:
1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen
2)Integriertes Grenzschutzsystem
3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse
4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren
5)Fortgeschrittenes Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren
6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Schutz.
Die Ausführung jedes öffentlichen Auftrags beginnt mit einem spezifischen Verwaltungsakt des für das Verfahren Verantwortlichen mit der Bezeichnung „Beginn der Ausführung“.
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M1C1-132
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
|
INPS – Dienstleistungen/Inhalt T2 „ein Klick durch Technikgestaltung“
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
35
|
70
|
4. QUARTAL
|
2023
|
35 zusätzliche Dienste auf der institutionellen Website von Inps (
www.inps.it
)
Die Dienste müssen auf der institutionellen Website durch eine geeignete Profilierungslogik zugänglich sein (das System muss Dienste von potenziellem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Benutzergeschichte vorschlagen).
Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf die folgenden institutionellen Bereiche des INPS:
•Rentenleistungen
•Sozialschock-Absorber
•Leistungen bei Arbeitslosigkeit
•Behinderungsleistungen
•Entlassungen
•Einziehung von Unternehmensbeiträgen
•Dienstleistungen von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
•Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste
In den aufgeführten institutionellen Bereichen betreffen die Dienste, die eingeführt werden sollen, die digitale Einreichung von Dienstleistungsanfragen, die Überprüfung der Anforderungen an den Nutzen, die Überwachung des Status der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Bedürfnisse der Nutzer und die automatische Verlängerung der Vorteile, ohne dass neue Anwendungen erforderlich sind.
Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der erbrachten Vorteile durch das INPS als auch die datengestützte Unterstützung der politischen Entscheidungsträger ermöglichen.
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M1C1-133
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
|
Ziel
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INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T2
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
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4 250
|
8 500
|
4. QUARTAL
|
2023
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Weitere 4250 INPS-Mitarbeiter wurden mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für elektronische Kompetenzen bewertet: I) Plan; II) Build; III) Run (iv) Enable; V) Verwaltung.
Die Bereiche für die Verbesserung der Kompetenzen werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden festgelegt.
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M1C1-134
|
Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
|
Ziel
|
INAIL – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
29
|
53
|
4. QUARTAL
|
2023
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Ziel ist es, 53 (52 %) neu konzipierte institutionelle Prozesse und Dienstleistungen zu erreichen, um sie vollständig zu digitalisieren.
Die beteiligten INAIL-Bereiche sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.
Insbesondere wird das erwartete Ziel für jedes Gebiet oben dargelegt:
·Versicherung: 8 (25 %);
·Sozial- und Gesundheitsdienste: 18 (50 %);
·Prävention und Sicherheit: 9 (80 %);
·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18 (80 %).
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M1C1-135
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
|
Ziel
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Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
4
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15
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4. QUARTAL
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2023
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Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 15 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (wie Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von einem Ausgangswert von vier bereits digitalisierten Verfahren.
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M1C1-136
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl der digitalisierten Zertifikate
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190 000
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450 000
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4. QUARTAL
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2023
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Zahl der vom Verteidigungsministerium ausgestellten digitalisierten Identitätsbescheinigungen (450000), die auf der Infrastruktur betrieben werden, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, beginnend mit einem Basisszenario von 190000 bereits digitalisierten Zertifikaten.
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M1C1-137
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Meilenstein
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Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale
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Institutionelle Webportale und Intranet-Webportale voll funktionsfähig
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2023
|
Entwicklung und Umsetzung von i) institutionellen Webportalen und ii) Intranet-Portalen für besondere Erfordernisse der internen Kommunikation.
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M1C1-138
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
|
Verteidigungsministerium – Migration von nicht missionskritischen Anwendungen in die Lösung für den vollständigen Informationsschutz durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
10
|
4. QUARTAL
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2023
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Anfängliche Migration und operative Verfügbarkeit kritischer Anwendungen, die nicht für den Betrieb bestimmt sind, zu neuen quelloffenen Infrastrukturen. Dazu gehören die Implementierung der Hardware-Umgebung, die Installation quelloffener Middleware-Komponenten und die Neugestaltung von Anwendungen.
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M1C1-139
|
Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
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Ziel
|
Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
4 083
|
Q3
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2024
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Die Umstellung von 4083 lokalen öffentlichen Verwaltungen auf zertifizierte Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Erprobung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungen erfolgreich ist.
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M1C1-140
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Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste
|
Ziel
|
Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
40
|
4. QUARTAL
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2024
|
Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbereich von Bildungseinrichtungen der 1. und 2. Stufe und spezielle Einrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Kulturerbes) halten sich an ein gemeinsames Modell und ein gemeinsames Designsystem, das die Interaktion der Nutzer vereinfacht und die Wartung für die kommenden Jahre erleichtert.
Die Einhaltung der gemeinsamen Gestaltung/des gemeinsamen Modells der Komponenten von Websites/Diensten besteht aus:
(1) Bewertung der eingereichten Projekte;
(2) Bewertung des Projektabschlusses zu den wichtigsten Nutzbarkeitsparametern (digitale Nutzbarkeitswerte) über eine spezielle Plattform, die bereits verfügbar ist.
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M1C1-141
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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15
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20
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4. QUARTAL
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2024
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Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 20 Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung des Verteidigungspersonals (wie Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten), ausgehend von einem Ausgangswert von 15 bereits digitalisierten Verfahren mit Ziel 1.
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M1C1-142
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl der digitalisierten Zertifikate
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450 000
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750 000
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4. QUARTAL
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2024
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Zahl der vom Verteidigungsministerium ausgestellten digitalisierten Identitätsbescheinigungen (750000), die an der Infrastruktur betrieben werden, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, beginnend mit einem Ausgangswert von 450000 bereits digitalisierten Zertifikaten mit Ziel 1.
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M1C1-143
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Verteidigungsministerium – Migration von für die Mission kritischen und nicht missionskritischen Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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10
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15
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4. QUARTAL
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2024
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Endgültige Migration von vier missionskritischen und elf nicht missionskritischen Anwendungen zu neuen quelloffenen Infrastrukturen, einschließlich Einführung der Hardware-Umgebung, Installation von Open-Source-Komponenten von Middleware, Neugestaltung von Anwendungen, ausgehend von einem Ausgangswert von zehn bereits mit Ziel 1 migrierten.
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M1C1-144
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Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste
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Ziel
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Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste/Interventionen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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55
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4. QUARTAL
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2025
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AGID führt die folgenden Maßnahmen durch, um die Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste auf nationaler Ebene zu verbessern:
·Bildung eines multidisziplinären Teams aus 28 Sachverständigen
·Verbreitung von mindestens drei Instrumenten zur Neugestaltung und Entwicklung der am häufigsten genutzten digitalen Dienste jeder Verwaltung und zur Vorbereitung einer angemessenen Schulung
·Sammlung von Unterlagen, die von 55 lokalen öffentlichen Verwaltungen zur Bewertung des Bedarfs an assistiven Technologien für Arbeitnehmer mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung bereitgestellt werden.
·Sammlung von Unterlagen, die von 55 lokalen öffentlichen Verwaltungen zur Bewertung der Fehlerarten bei mindestens zwei digitalen Diensten bereitgestellt werden.
AGID unterstützt 55 lokale öffentliche Verwaltungen durch Vereinbarungen, die folgende Maßnahmen vorsehen, die von den 55 lokalen öffentlichen Verwaltungen durchgeführt werden:
— Verringerung der Zahl der bei der Bewertung der einzelnen Verwaltungen festgestellten Fehler um 50 % bei mindestens zwei digitalen Diensten.
— Bereitstellung einer Reihe unterstützender Technologien, die mindestens 50 % der Bedürfnisse der Palästinensischen Behörde mit Behinderungen abdecken, die in der von jeder Verwaltung vorgelegten Bewertung ermittelt wurden.
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M1C1-145
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Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)
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Ziel
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Nationale Plattform für die digitale Identität (CIE) und nationales Register (ANPR)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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9 700 000
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42 300 000
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4. QUARTAL
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2025
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Anzahl der Personen mit gültigen digitalen Identitäten auf der nationalen Plattform für digitale Identität (CIE).
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M1C1-146
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Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)
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Ziel
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Nationale Plattformen für die digitale Identität (SPID)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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10 217
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Q2
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2025
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Zahl der öffentlichen Verwaltungen, die nach dem 3. Dezember 2021 die elektronische Identifizierung (eID) annehmen (SPID).
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M1C1-147
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Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
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Ziel
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Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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4 083
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12 464
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Q2
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2026
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Die Migration von 12464 lokalen öffentlichen Verwaltungen zu zertifizierten Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Erprobung aller in jedem Migrationsplan enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungen erfolgreich ist.
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M1C1-148
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Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste
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Ziel
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Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit der digitalen öffentlichen Dienste T2
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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40
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80
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Q2
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2026
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Verwaltungen (Gemeinden, Primar- und Sekundarbildungseinrichtungen der 1.und 2. Stufe und spezielle Einrichtungen im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Kulturerbes) halten sich an ein gemeinsames Modell und ein gemeinsames Designsystem, wodurch die Interaktion der Nutzer vereinfacht und die Wartung für die kommenden Jahre erleichtert wird.
Die Einhaltung der gemeinsamen Gestaltung/des gemeinsamen Modells der Komponenten von Websites/Diensten besteht aus:
(1) Bewertung der eingereichten Projekte;
(2) Bewertung des Projektabschlusses zu den wichtigsten Nutzbarkeitsparametern (digitale Nutzbarkeitswerte) über eine spezielle Plattform, die bereits verfügbar ist.
Die Gemeinden müssen die Einhaltung des gemeinsamen Entwurfsdienstleistungsmodells für durchschnittlich mindestens 3,5 Dienste aller Gemeinden, die zum Ziel beitragen, gewährleisten.
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M1C1-149
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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11 450
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14 100
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Q2
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2026
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Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für:
— öffentliche Verwaltungen, die sich bereits an der Plattform beteiligen (11450 Einrichtungen);
— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2650 neue Einrichtungen).
Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das Endziel besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienste für Regionen, 15 Dienste für Gesundheitsbehörden, 8 Dienste für Schulen und Universitäten zu erreichen).
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M1C1-150
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausweitung der Einführung der „IO“-App T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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7 000
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14 100
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Q2
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2026
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Erhöhung der Zahl der in „IO“ „App for :
— öffentliche Verwaltungen, die bereits IO nutzen (7000 Einrichtungen);
— neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (etwa 7100 neue Einrichtungen).
Die Zahl der zu integrierenden Dienste hängt von der Art der Verwaltung ab (das Endziel besteht darin, durchschnittlich 35 Dienstleistungen für Gemeinden, 15 Dienste für Regionen, 15 Dienste für Gesundheitsbehörden, 8 Dienste für Schulen und Universitäten zu erreichen).
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M1C1-151
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Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen
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Ziel
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Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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800
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6 400
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Q2
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2026
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Mindestens 6400 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden in Bezug auf die digitale Meldeplattform (DNP) stellen Bürgern, juristischen Personen, Verbänden und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen digitale rechtsverbindliche Mitteilungen zur Verfügung.
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M1C1-152
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Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums
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Ziel
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Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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7
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45
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Q2
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2026
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Interne Verfahren und Prozesse wurden vollständig neu konzipiert (insgesamt 45 Prozesse bis zum 31. August 2026) und können vollständig online abgeschlossen werden (z. B. Büroautomatisierung, Mobilitätsdienste und E-Learning).
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M1C1-153
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Ziel
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Digitalisierte Gerichtsakten T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
3 500 000
|
7 750 000
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Q2
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2026
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Digitalisierung von 7750000 Gerichtsakten in den letzten 20 Jahren (01/01/206 – 30.6.2026) im Zusammenhang mit abgeschlossenen oder laufenden Gerichtsverfahren.
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M1C1-154
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Ziel
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Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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6
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Q2
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2026
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Einführung von sechs neuen Datensee-Wissenssystemen.
1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen
2)Integriertes Grenzschutzsystem
3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse
4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren
5)Fortgeschrittenes Statistiksystem für Zivil- und Strafverfahren
6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Beziehung zwischen Opfer und Schutz.
Bei den sechs Positionen handelt es sich um getrennte Systeme, die ähnliche Technologien verwenden. Der Rahmen der Systeme ist derselbe: Verknüpfung von Daten und Dokumenten aus internen und externen Quellen; die Muster der Systeme unterscheiden sich je nach Nutzer (z. B. Zivil- und Strafrichter) und den Zielen (z. B. Statistik und Urteil).
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M1C1-155
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
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INAIL – Neu entwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienste T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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53
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82
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Q2
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2026
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Ziel ist es, 82 umgestaltete institutionelle Prozesse und Dienste zu erreichen, um sie zu digitalisieren. Die beteiligten INAIL-Bereiche sind: Versicherungs-, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen.
Die 82 umgestalteten institutionellen Prozesse und Dienste decken mehrere Bereiche ab, die jeweils eigene Zielvorgaben enthalten. Die Bereiche und die entsprechenden Ziele lauten wie folgt:
·Versicherung: 26;
·Sozial- und Gesundheitsdienste: 29;
·Prävention und Sicherheit: 9;
·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18.
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B. MISSION 1 KOMPONENTE 2:
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems
Schwerpunkt 1 der Komponente 2 von Mission 1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans betrifft Investitionen und Reformen, die hauptsächlich darauf abzielen, i) den digitalen Wandel und die Innovation des Produktionssystems durch Anreize für Investitionen in Technologien, Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen, II) Ausbau ultraschneller Breitband- und 5G-Netze zur Verringerung der digitalen Kluft sowie Satellitenkonstellationen und -dienste; III) Förderung der Entwicklung strategischer Wertschöpfungsketten und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Schwerpunkt auf KMU.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, Lücken zu schließen, die sich aus dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 in Bezug auf den digitalen Wandel von Unternehmen und die Mängel bei der Konnektivität ergeben, um die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen im Fernunterricht, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) umzusetzen und „die Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), „Förderung der Weiterqualifizierung, auch durch Stärkung der digitalen Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur, auch unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und in gewissem Umfang „Unterstützung des Zugangs von innovativen und kleineren Unternehmen zu Finanzierung durch Nichtbanken“ (länderspezifische Empfehlung 5, 2019).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs
Das Hauptziel von Schwerpunkt 2 der Komponente 2 von Mission 1 besteht darin, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb zu verbessern, um eine effizientere Ressourcenallokation und Produktivitätssteigerungen zu fördern. Das wichtigste Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das jährliche Wettbewerbsgesetz, das jedes Jahr verabschiedet werden soll.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die 2019 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur „Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen [...], auch durch ein neues jährliches Wettbewerbsrecht“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) umzusetzen.
B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems
Investition 1: Übergang 4.0
Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu unterstützen, indem Anreize für private Investitionen in Vermögenswerte und Tätigkeiten zur Förderung der Digitalisierung geschaffen werden. Die im Rahmen des italienischen Aufbau- und Resilienzplans finanzierte Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans für den Übergang 4.0, der weitere auf nationaler Ebene finanzierte Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen umfasst.
Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschriftregelung und deckt Ausgaben ab, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) geltend gemacht werden müssen. Die Maßnahme umfasst auch die Definition von Steuergutschriften, die durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt werden, damit die Begünstigten die Steuergutschriften mit dem Zahlungsmodell F24 verwenden können.
Die unterstützten Steuergutschriften decken folgende Vermögenswerte und Tätigkeiten ab:
1.Investitionsgüter, bestehend aus: I) 4.0 (d. h. technologisch fortschrittliche) materielle Investitionsgüter, z. B. Produktionsmaschinen, deren Betrieb durch computergestützte Systeme oder Sensoren/Träger gesteuert wird, Maschinen und Systeme zur Produkt- oder Prozesssteuerung und interaktive Systeme; sie alle müssen durch digitale Merkmale gekennzeichnet sein, wie z. B. automatisierte Integration und Mensch-Maschine-Schnittstelle; II) 4.0 immaterielle Investitionsgüter wie 3D-Modellierung, intrafabrikinterne Kommunikationssysteme sowie Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen; III) standardmäßige immaterielle Investitionsgüter, z. B. Software für das Geschäftsmanagement. Dies umfasst Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024) für Unternehmen angegeben wurden, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht.
2.Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, bestehend aus Forschung und Entwicklung, technologischer Innovation, grüner und digitaler Innovation sowie Designtätigkeiten. Dies umfasst Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) angegeben wurden.
3.Schulungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um Kenntnisse über einschlägige Technologien wie Big Data und Datenanalyse, Mensch-Maschine-Schnittstelle, Internet der Dinge, digitale Integration von Geschäftsprozessen, Cybersicherheit zu erwerben oder zu konsolidieren. Dies umfasst Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) angegeben wurden.
Die Maßnahme umfasst die Einsetzung eines wissenschaftlichen Ausschusses, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der italienischen Zentralbank angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung zu bewerten.
Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums
Hauptziel der Reform ist es, das System des gewerblichen Eigentums an moderne Herausforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass das Innovationspotenzial wirksam zur Erholung und Resilienz des Landes beiträgt. Konkret sollen damit folgende Ziele verfolgt werden: Verbesserung des Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums; Förderung der Nutzung und Verbreitung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere durch KMU; Erleichterung des Zugangs zu immateriellen Vermögenswerten und ihrer gemeinsamen Nutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite; Gewährleistung einer strengeren Achtung des gewerblichen Eigentums; Stärkung der Rolle Italiens in europäischen und internationalen Foren für gewerbliches Eigentum.
Die Maßnahme betrifft die Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: I) Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und Vereinfachung der Verfahren, ii) Stärkung der Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, iii) Verbesserung der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, iv) Erleichterung des Wissenstransfers und v) Stärkung der Förderung innovativer Dienstleistungen.
Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums
Ziel der Investition ist es, das System des gewerblichen Eigentums zu unterstützen und dessen Reform, wie im Rahmen der Reform 1 dieser Komponente vorgesehen, zu begleiten. Die Maßnahme umfasst die finanzielle Unterstützung von Projekten von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme zum Konzeptnachweis (POC) und die Stärkung von Technologietransferbüros (TTO).
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien Forschung und Entwicklung aus, die sich auf die folgende Liste von Tätigkeiten beziehen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann.
In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Schwerpunkt 2 – Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Wettbewerbs
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze für 2022, 2023, 2024 und 2025
Das Wettbewerbsgesetz wird jährlich verabschiedet, um die wettbewerblichen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für lokale öffentliche Dienstleistungen (einschließlich Wasser-, Abfall- und ÖPNV) zu verschärfen, die ungerechtfertigte Verlängerung von Konzessionen an etablierte Betreiber in vielen Sektoren, einschließlich Häfen, Autobahnen, Wasserkraft und Regionalverkehr, zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge vorzusehen, die die Vorschriften über die Zusammenrechnung überarbeiten und den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer und den angemessenen Ausgleich von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen anwenden. Die Wettbewerbsgesetze unterstützen den Wettbewerb und die Verbesserung der Effizienz des Managements und der Qualität der Dienste im Regionalverkehr und erhöhen die Anreize für die Regionen, ihre öffentlichen Dienstleistungsaufträge für regionale Schienenverkehrsdienste auszuschreiben.
Die jährlichen Wettbewerbsgesetze umfassen wettbewerbsfördernde sektorspezifische Maßnahmen in mehreren Bereichen, darunter Energie (Strom, Gas und Wasser), Abfallwirtschaft, Verkehr (Häfen, Schiene und Autobahnen) und Gesundheit, die die Investitionen und Reformen im Rahmen der Missionen 2, 3 und 6 ergänzen. Flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung der Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten treten spätestens am 31. Dezember 2022 in Kraft. Mit dem jährlichen Wettbewerbsgesetz 2022 wird insbesondere der Ausbauplan für das Stromnetz angenommen und die Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation gefördert, die bis zum 31. Dezember 2025 in ganz Italien 33 Millionen Einheiten erreichen sollen. Wettbewerbsfördernde Maßnahmen werden auch für elektrische Ladestationen eingeführt.
Darüber hinaus tragen die Gesetze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen bei, indem sie zumindest die Angleichung der Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht, ii) die Konsolidierung, Digitalisierung und Professionalisierung der Marktüberwachungsbehörden, iii) eine Reform zur Vereinfachung und Erleichterung der Gründung von Start-up-Unternehmen und Risikokapitalaktivisten sowie die Förderung einer nationalen Strategie für den Technologietransfer, iv) die Verkürzung der Akkreditierungsfrist für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verringern.
Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.
Die Reform umfasst eine systematische Überprüfung aller nationalen Anreize für Unternehmen und der damit verbundenen Instrumente.
Die Reform wird in zwei Schritten durchgeführt:
1.Veröffentlichung eines Berichts zur Bewertung der Anreize für Unternehmen. In dem Bericht werden auch konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Rationalisierung der Anreize für Unternehmen ausgearbeitet.
2.Inkrafttreten der Rechtsakte zur Umsetzung des Mandatsgesetzes „Legge delega Incentivi“. Der Anwendungsbereich der Gesetzgebungsakte besteht darin, die Anreize für Unternehmen zu straffen und zu rationalisieren.
Die Reform umfasst die Umstrukturierung und weitere Umsetzung von zwei Schlüsselinstrumenten, die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) verwaltet werden:
a) die RNA (Nationales Beihilferegister) und
b) the incentivi.gov.it Platform.
B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
|
|
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M1C2-1
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Investition 1: Übergang 4.0
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Bereitstellung von Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft treten
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Mit den Rechtsakten werden Steuergutschriften für den Übergang 4.0 potenziellen Begünstigten zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Steuergutschriften für i) 4,0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen, ii) 4.0 immaterielle Investitionsgüter, iii) immaterielle Standardinvestitionsgüter, iv) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten und v) Ausbildungsmaßnahmen.
Die Steuergutschriften werden durch einen Beschluss der Agentur für Einnahmen festgelegt, damit die Begünstigten die Steuergutschriften mit dem Zahlungsmodell F24 verwenden können. Durch Erlass eines Ministerialdekrets wird ein wissenschaftlicher Ausschuss eingesetzt, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der italienischen Zentralbank angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Steuergutschriften für den Übergang 4.0 zu bewerten.
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M1C2-2
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Investition 1: Übergang 4.0
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Ziel
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Übergang 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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69 900
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Q2
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2024
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Mindestens 69900 Steuergutschriften für den Übergang 4.0 wurden Unternehmen im Zusammenhang mit 4,0 materiellen Investitionsgütern, 4.0 immateriellen Investitionsgütern, standardmäßigen immateriellen Investitionsgütern, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Eine Steuergutschrift gilt mit Abgabe einer Steuererklärung als gewährt. Steuererklärungen sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 abzugeben. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften maßgeblichen Zeitraums vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 verlängert.
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M1C2-3
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Investition 1: Übergang 4.0
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Ziel
|
Übergangs 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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69 900
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111 700
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Q2
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2025
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Mindestens 111700 Steuergutschriften für den Übergang 4.0 wurden Unternehmen im Zusammenhang mit 4,0 materiellen Investitionsgütern, 4.0 immateriellen Investitionsgütern, standardmäßigen immateriellen Investitionsgütern, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Eine Steuergutschrift gilt mit Abgabe einer Steuererklärung als gewährt. Steuererklärungen sind zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 abzugeben. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des für die Abgabe der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften maßgeblichen Zeitraums vom 31. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 verlängert.
Der Ausgangswert bezieht sich auf die Zahl der Steuergutschriften für den Übergang 4.0, die Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt wurden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 für 4,0 materielle Investitionsgüter, 4.0 immaterielle Investitionsgüter und standardmäßige immaterielle Güter vorgelegt wurden, und auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie Ausbildungstätigkeiten vorgelegt wurden. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, werden auch bis zum 30. November 2023 eingereichte Steuererklärungen in den Ausgangswert für alle oben genannten Steuergutschriften einbezogen.
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M1C2-4
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Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und der entsprechenden Durchführungsrechtsakte
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des neuen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten, aus der ihr Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2023
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Mit dem neuen Gesetzesdekret wird das italienische Gesetz über den gewerblichen Rechtsschutz (Gesetzesdekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005) geändert und mindestens folgende Bereiche abgedeckt: (I) Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und zur Vereinfachung der Verfahren, (ii) Stärkung der Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, (iii) Verbesserung der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, (iv) Erleichterung des Wissenstransfers, (v) Stärkung der Förderung innovativer Dienstleistungen.
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M1C2-5
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Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums
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Ziel
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Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum unterstützt werden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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254
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 254 zusätzliche Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum für Unternehmen und Forschungseinrichtungen unterstützt werden, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), Programme zum Nachweis des Konzepts (POC) und Technologietransferbüros (TTO) im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
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M1C2-6
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2021
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Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2021.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Das jährliche Wettbewerbsgesetz enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2022 erlassen werden und in Kraft treten.
Nicht betroffen sind:
Durchsetzung des Kartellrechts
- Lokale öffentliche Dienstleistungen
— Energie
- Transport
— Abfälle
— Unternehmensgründung
— Marktüberwachung
Durchsetzung des Kartellrechts:
I. Beseitigung zusätzlicher Hindernisse für die Fusionskontrolle durch eine weitere Angleichung der italienischen Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht.
Lokale öffentliche Dienstleistungen:
II. Stärkung und breitere Anwendung des Grundsatzes des Wettbewerbs für lokale öffentliche Dienstleistungsaufträge, insbesondere in den Bereichen Abfall und ÖPNV.
III. Begrenzung der Direktvergabe, indem lokale Behörden verpflichtet werden, jede Abweichung von der Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu begründen (gemäß Artikel 192 des Gesetzbuchs über die Vergabe öffentlicher Aufträge).
IV. Angemessene Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, indem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 als ein einziger Text über lokale öffentliche Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, umgesetzt wird.
v. Vorschriften und Aggregationsmechanismen schaffen Anreize für die Gewerkschaften der Gemeinden, um die Zahl der Auftraggeber und öffentlichen Auftraggeber zu verringern, indem sie an die optimalen territorialen Aggregationen („ambiti territoriali ottimali“) und die Gebiete und ein angemessenes Niveau der lokalen und regionalen öffentlichen Verkehrsdienste („bacini e livelli adeguati di servizi di trasporto pubblico locale e regionale“) mit mindestens 350000 Einwohnern gekoppelt werden.
Der Rechtsakt über lokale öffentliche Dienste, mit dem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 umgesetzt wird, muss mindestens
— Festlegung öffentlicher Dienstleistungen auf der Grundlage von Kriterien des EU-Rechts;
— allgemeine Grundsätze für die Erbringung, Regulierung und Verwaltung lokaler öffentlicher Dienstleistungen;
— einen allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen festlegen;
— klare Trennung der Regulierungs- und Kontrollfunktionen und der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge;
— dafür zu sorgen, dass die lokalen Behörden ihre Erhöhung der Anteile der teilnehmenden Unternehmen für In-House-Verleihungen rechtfertigen;
— einen angemessenen Ausgleich für öffentliche Dienstleistungsaufträge auf der Grundlage einer Kostenrechnung vorzusehen, die von unabhängigen Regulierungsbehörden überwacht wird (z. B. ARERA für Energie oder ART für Verkehr);
— Begrenzung der durchschnittlichen Laufzeit von In-House-Verträgen und Verkürzung und Harmonisierung der Standardlaufzeit der ausgeschriebenen Aufträge zwischen den Bietern, sofern diese Laufzeit das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht der Verträge gewährleistet, auch auf der Grundlage der von der Verkehrsbehörde festgelegten Kriterien.
Energie:
VI. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Wasserkraft verbindlich vorzuschreiben und den Rechtsrahmen für Wasserkraftkonzessionen festzulegen.
VII. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für die Gasverteilung verbindlich vorzuschreiben.
VIII. Festlegung transparenter und diskriminierungsfreier Anforderungen für die Zuweisung öffentlicher Räume für elektrisches Laden oder für die Auswahl der Betreiber von Ladepunkten/Stationen.
IX. Abschaffung regulierter Tarife für die Stromversorgung für das Laden von Elektrofahrzeugen.
Der Wettbewerbsrahmen für Wasserkraftkonzessionen muss mindestens
- Fordern, dass wichtige Wasserkraftanlagen durch allgemeine und einheitliche Kriterien auf zentraler Ebene geregelt werden sollten.
— Die Regionen müssen die wirtschaftlichen Kriterien festlegen, die der Laufzeit von Konzessionsverträgen zugrunde liegen.
—Ausstieg der Möglichkeit der Vertragsverlängerung (wie bereits vom italienischen Verfassungsgericht entschieden).
Die Regionen müssen die Kriterien für den Zugang zu den Ausschreibungskriterien harmonisieren (um ein berechenbares Unternehmensumfeld zu schaffen).
Verkehr:
x. Festlegung klarer, diskriminierungsfreier und transparenter Kriterien für die Vergabe von Hafenkonzessionen.
XI. Beseitigung von Hindernissen für Hafenkonzessionäre bei der Zusammenlegung von Hafenkonzessionen in mehreren großen und mittelgroßen Häfen.
XII. Hindernisse beseitigen, die die Konzessionäre daran hindern, einige der Hafendienste selbst zu erbringen und ihre eigene Ausrüstung zu nutzen, unbeschadet der Sicherheit der Arbeitnehmer, sofern die einschlägigen Bedingungen, die zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer erforderlich sind, im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengebieten erforderlich und verhältnismäßig sind.
XIII. Vereinfachung der Überarbeitung der Verfahren für die Überarbeitung der Genehmigungspläne der Häfen.
XIV. Umsetzung von Artikel 27 Komma 2 d des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017, der Anreize für Regionen bietet, ihre regionalen Eisenbahnverträge auszuschreiben.
Abfälle:
XV. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen.
Unternehmensgründung:
XVI. Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verkürzen.
Marktüberwachung:
XVII. Konsolidierung der nationalen Marktüberwachungsbehörden in höchstens zehn Agenturen in den wichtigsten Regionen Italiens, wobei jede von ihnen alle Produktgruppen abdeckt und dem gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 eingerichteten zentralen Verbindungsbeamten („Warenpaket“) Bericht erstattet.
XVIII. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden zu verpflichten, digitalisierte Produktinspektionen und -daten durchzuführen, künstliche Intelligenz anzuwenden, um gefährliche und illegale Produkte aufzuspüren und Trends und Risiken im Binnenmarkt zu ermitteln.
XIX. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden dazu verpflichten, Schulungen und die Nutzung des Informations- und Kommunikationssystems für die europaweite Marktüberwachung vorzusehen.
XX. Einrichtung neuer akkreditierter Laboratorien für Produkttests für alle Produktgruppen. Diese Laboratorien führen Tests des elektronischen Handels, physische Laboruntersuchungen und gemeinsame Maßnahmen durch (Zoll-/Marktüberwachungsbehörden; zwei oder mehr nationale Marktüberwachungsbehörden, nationale und EU-Marktbehörden).
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M1C2-7
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)
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Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich), um
I. Die regulierten Preise für Kleinstunternehmen und Haushalte werden ab dem 1. Januar 2023 schrittweise abgeschafft.
II. Flankierende Maßnahmen ergreifen, um die Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten zu fördern.
Die flankierenden Maßnahmen, mit denen die Einführung des Wettbewerbs auf den Stromeinzelhandelsmärkten sichergestellt werden soll, müssen mindestens Folgendes vorsehen:
— Die Kundenbasis zu versteigern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Marktteilnehmer zu schaffen.
— Festsetzung einer Obergrenze als maximaler Marktanteil, der jedem Lieferanten zur Verfügung steht;
— Italienischen Verbrauchern die Möglichkeit geben, von ihrem Energieversorger die Offenlegung ihrer Abrechnungsdaten gegenüber Drittanbietern zu verlangen;
— Die Transparenz der Stromrechnung zu erhöhen, indem den Verbrauchern Zugang zu den Teilkomponenten des „Spesi per oneri di sistema“ gewährt wird;
— Die Verpflichtung der Versorger, Gebühren zu erheben, die nichts mit dem Energiesektor zu tun haben, aufzuheben.
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M1C2-8
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben
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Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben.
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M1C2-9
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022
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Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2022
Das jährliche Wettbewerbsrecht umfasst mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2023 erlassen werden und in Kraft treten.
Er muss:
I) Einführung eines klaren Verfahrens für die Annahme des Elektrizitätsnetzentwicklungsplans für das nächste Jahrzehnt innerhalb vorab festgelegter Fristen, in jedem Fall aber bis zum 31. Dezember des betreffenden Zeitraums (alle zwei Jahre)(*), der den Abschluss des Verfahrens gewährleistet und das Genehmigungsverfahren vereinfacht.
(*) Der Elektrizitätsnetzentwicklungsplan 2021 wird bis zum 31. Dezember 2023 angenommen.
ii) Förderung der Einführung intelligenter Stromzähler der zweiten Generation;
Kartellrecht:
III) die Dauer der Prüfung durch die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) von Zusammenschlüssen, die den wirksamen Wettbewerb gemäß Artikel 6 des Gesetzes 287/1990 erheblich behindern können, von 45 Tagen auf 90 Tage zu verlängern.
Einzelhandel:
IV) Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Verkaufsförderung durch Unternehmen, die Verkaufsstellen in verschiedenen Gemeinden halten.
Arzneimittel:
V) Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Zulassungsanforderungen für den Verkauf galenischer Arzneimittel.
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M1C2-10
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben
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Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften, einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Inkrafttreten aller abgeleiteten Rechtsvorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller oben genannten Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben.
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M1C2-11
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023
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Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2023. Das jährliche Wettbewerbsrecht enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und (falls erforderlich) abgeleitete Rechtsvorschriften spätestens am 31. Dezember 2024 erlassen werden und in Kraft treten.
Sie umfasst zumindest folgende Maßnahmen:
Autobahnen:
I) in Bezug auf den Zugang zu Konzessionen und die Vertragskündigung sieht das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens Folgendes vor:
— die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Autobahnen verbindlich vorzuschreiben, unbeschadet der hausinternen Bereitstellung innerhalb der durch das EU-Recht festgelegten Grenzen(*);
— die Effizienz der Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit Konzessionsverträgen zu verbessern;
— eine detaillierte und transparente Beschreibung des Gegenstands des Konzessionsvertrags verlangen
die Konzessionsbehörden zu verpflichten, Konzessionen für Autobahnabschnitte, die nach einem öffentlichen Verfahren vergeben werden, unter Berücksichtigung der von der Regulierungsbehörde (Autorità di Regolazione dei Trasporti – ART) erstellten Schätzungen der Skaleneffizienz und der Kosten der Autobahnkonzessionäre zu vergeben;
— Verstärkung der Kontrollen durch das Infrastrukturministerium in Bezug auf die Kosten und die Errichtung von Autobahninfrastrukturen;
— die automatische Verlängerung von Konzessionsverträgen zu verhindern, die technischen und administrativen Verfahren im Zusammenhang mit der regelmäßigen Aktualisierung der Wirtschafts- und Finanzpläne und der jährlichen Umsetzung dieser Pläne zu verbessern und die Anwendung der in Artikel 193 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen geregelten Verfahren als Mittel zur Vergabe abgelaufener oder auslaufender Autobahnkonzessionsverträge zu untersagen;
— die Regelung der Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen zu vereinfachen/klarer zu gestalten, auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines angemessenen Niveaus der Dienstleistung;
— für die Beendigung des Vertrags im öffentlichen Interesse sieht das Gesetz zumindest eine angemessene Entschädigung vor, die es dem Konzessionsnehmer ermöglicht, nicht vollständig amortisierte Investitionen zurückzuerlangen.
II) in Bezug auf das Entgeltregelungsmodell muss das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens
— Gewährleistung der fristgerechten und vollständigen Umsetzung des Entgeltregulierungsmodells von ART auf der Grundlage einer Price-Cap-Methode unter Berücksichtigung der regelmäßigen Aktualisierungen der mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplanung der Konzessionäre (wie von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigt) und der jährlichen Einführung dieser Pläne.
III) in Bezug auf Nutzerrechte sieht das jährliche Wettbewerbsgesetz Folgendes vor:
— Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung des Rechtsrahmens von ART in Bezug auf den Schutz der Nutzerrechte und die Bereitstellung eines angemessenen Dienstleistungsniveaus.
IV) in Bezug auf die Auslagerung von Bauarbeiten muss das jährliche Wettbewerbsgesetz mindestens
— Gemäß Artikel 186 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 36/2023 die Verpflichtung für Autobahnkonzessionäre, Dritten durch öffentliche Beweisverfahren zwischen 50 % und 60 % der Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zu übertragen. Die Anteile werden anhand der Beträge der den Konzessionsunterlagen beigefügten Wirtschafts- und Finanzpläne berechnet.
(*) soweit es sich um In-House-Betrauungen handelt, muss das Gesetz
— eine obligatorische Ex-ante- Überprüfung der Rechtmäßigkeit der In-House-Betrauung vorschreiben und die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens oder der In-House-Betrauungen ohne diese Überprüfung untersagen;
— Betrauung der Behörde für die Regulierung des Verkehrs (ART) mit angemessenen Instrumenten und Befugnissen zur Durchführung der oben genannten Überprüfungen und mit der (rechtlichen) Unterstützung der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC);
— vorschreiben, dass die Einrichtung von Ladestationen und die Einrichtung angemessener Park- und Rastplätze für Güterverkehrsunternehmen in vollem Einklang mit dem von der ART entwickelten Rechtsrahmen erfolgen müssen.
Versicherung:
VII) Inkrafttreten der erforderlichen Rechtsakte, um die Übertragbarkeit von Daten für schwarze Autoboxen zwischen Versicherern zu ermöglichen;
Unternehmensgründung:
VIII) Überprüfung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften über innovative Start-up-Unternehmen und Risikokapital (z. B. Start-up-Gesetz von 2012), um bestehende Rechtsvorschriften zu rationalisieren, die Definition von Start-up-Unternehmen zu überprüfen und Investitionen privater und institutioneller Investoren in Risikokapital zu fördern.
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M1C2-12
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Durchführungsmaßnahmen (einschließlich des Sekundärrechts, falls erforderlich) zur Umsetzung und Anwendung der im jährlichen Wettbewerbsgesetz 2023 und in anderen Primärvorschriften festgelegten Maßnahmen
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Inkrafttreten des Sekundärrechts, einschließlich aller erforderlichen Verordnungen für die Umsetzung und Anwendung der im jährlichen Wettbewerbsrecht 2023 und in anderen primären Rechtsvorschriften festgelegten Maßnahmen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten des Sekundärrechts (falls erforderlich), einschließlich der erforderlichen Vorschriften für die Umsetzung und Anwendung der im jährlichen Wettbewerbsgesetz 2023 festgelegten einschlägigen Maßnahmen.
Inkrafttreten der abgeleiteten Rechtsvorschriften über das Kaltbügeln und Listen der Einzelhandelsverkäufer von Erdgas wie folgt:
Zum Kaltbügeln:
I Inkrafttreten regulatorischer Anreize für die Nutzung von Kaltbügeldiensten in Häfen.
Für die Liste der Erdgaseinzelhändler:
Inkrafttreten eines Sekundärrechts, in dem die Kriterien und Anforderungen für den Zugang und die Dauerhaftigkeit der Unternehmen festgelegt werden, die in dem durch Art. 17 des Decreto legislativo Nr. 164/2000 aufgestellten Verzeichnis der Erdgaseinzelhändler aufgeführt sind, um die Transparenz zu erhöhen und die Auswahl der Verbraucher auf wettbewerbsorientierten Märkten zu fördern.
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M1C2-13
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes für 2025
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Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes für 2025.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes für 2025.
Primär- und Sekundärrecht (einschließlich erforderlichenfalls Durchführungsrechtsakte) werden genehmigt und treten bis zum 4. Quartal 2025 in Kraft.
Das jährliche Wettbewerbsrecht
I – Lokale öffentliche Dienstleistungen:
-Einführung von Korrekturmaßnahmen und Sanktionen für Nichtannahme, Nichtveröffentlichung oder unvollständige Überwachung gemäß Artikel 30 des Gesetzesdekrets 201/2022.
-Einführung von Korrekturmaßnahmen im Falle einer nicht zufrieden stellenden Verwaltung* des lokalen öffentlichen Dienstes. Diese Maßnahmen umfassen zumindest die Annahme von Plänen zur Verbesserung der Qualität und Kosteneffizienz sowie zur Erreichung aller vertraglichen Ziele. Die Reform sieht vor, dass die öffentlichen Auftraggeber die Korrekturmaßnahmen innerhalb festgelegter Fristen verlangen.
-Einführung von Transparenzpflichten in Bezug auf die oben genannten Korrekturmaßnahmen, Gewährleistung und erforderlichenfalls Stärkung der Überwachungs- und Durchsetzungsbefugnisse der zuständigen Regulierungsbehörden/Behörden und Verpflichtung der zuständigen Behörde, dem Parlament jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen vorzulegen.
* Ein unbefriedigendes Management ist so zu definieren, dass er zumindest die Situationen abdeckt, in denen der Betreiber erhebliche Verluste erlitten hat, die seine wirtschaftliche und finanzielle Lebensfähigkeit gefährden könnten, oder wenn die Qualität des Dienstes deutlich unter den sektorspezifischen Benchmarks liegt oder die Leistung deutlich unter den vertraglichen Zielen liegt.
II – Regionalverkehr:
-Ausweitung der Anwendbarkeit von Artikel 14 Absätze auf den regionalen öffentlichen Verkehr (einschließlich der „internen Betreiber“ gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007). 2 und 3, 17, 30 und 31 des Gesetzesdekrets 201/2022, wie oben überarbeitet.
-Überarbeitung von Artikel 9 des jährlichen Wettbewerbsgesetzes Nr. 118/2022, um die Verpflichtung des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (MIT) vorzusehen, ab 2026 jährlich einen angemessen gestaffelten Zeitplan für die Vergabeverfahren für alle auslaufenden Eisenbahnverträge zu veröffentlichen.
-Verpflichtung von ART, bis zum zweiten Quartal 2026 eine öffentliche Konsultation im Hinblick auf die Annahme von Leitlinien für die Standardisierung von Vergabeverfahren für regionale Verkehrsdienste einzuleiten.
III – Elektrische Ladestationen:
-Sicherstellen, dass die Vergabe von Konzessionen für Stromladepunkte den Wettbewerb fördert, indem eine Vielzahl von Anbietern auf dem Markt gefördert wird.
IV – Gesundheit:
-Festlegung gemeinsamer Kriterien für vertragliche Vereinbarungen, um die wirksame Umsetzung der Artikel 8quater und 8quinquies des gesetzesvertretenden Dekrets 502/1992 in der durch das Gesetz 118/2022 geänderten Fassung über die Akkreditierung privater Unternehmen im Gesundheitswesen zu gewährleisten und die Umsetzung von Vorschriften für offene und transparente Auswahlverfahren sicherzustellen.
V. – Technologietransfer:
-Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien und das Ministerium für Universität und Forschung zu verpflichten, bis zum zweiten Quartal 2026 eine nationale Strategie für den Technologietransfer und die Valorisierung von Wissen anzunehmen, um die Zuweisung der verfügbaren Ressourcen effizienter zu gestalten und eine koordinierte Strategie zwischen den verschiedenen Stiftungen und anderen im Bereich des Technologietransfers tätigen institutionellen Fächern zu fördern. Mit der Initiative werden Technologietransferbüros unterstützt und rationalisiert, auch durch die Förderung föderativer Initiativen oder anderer Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz.
VI – Reglementierte Berufe:
-Vereinfachung der Anforderungen an die Gründung und Registrierung von Berufsgesellschaften.
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M1C2-13bis
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakten zum jährlichen Wettbewerbsgesetz 2025) über Regionalbahnen und Technologietransfer
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Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakte zum jährlichen Wettbewerbsgesetz 2025) über Regionalbahnen und Technologietransfer
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakten) über Regionalbahnen und Technologietransfer.
-Zum Regionalverkehr: alle regulatorischen Schritte (einschließlich des Ministerialdekrets zur Festlegung der Muster für den Zeitplan der Regionen für die Vergabeverfahren), die für die Veröffentlichung des Zeitplans des MIT für die Vergabeverfahren für alle auslaufenden Eisenbahnverträge erforderlich sind, werden beschlossen.
-Zum Technologietransfer: das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien und das Ministerium für Universität und Forschung verabschieden die in Milestone M1C2-13 vorgesehene nationale Strategie.
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M1C2-14
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Ziel
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Einführung von Millionen intelligenter 2G-Messgeräte.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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20
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33
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4. QUARTAL
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2025
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Es werden mindestens 33 Millionen intelligente 2G-Messgeräte eingeführt.
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M1C2-14bis
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Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.
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Meilenstein
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Veröffentlichung des Berichts zur Bewertung aller Anreize für Unternehmen
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Veröffentlichung des Berichts
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2025
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Das Ministerium für Unternehmen und Made in Italien veröffentlicht einen Bericht, in dem alle Anreize und Investitionen für Unternehmen bewertet werden.
In dem Bericht werden konkrete Vorschläge für die Rationalisierung der nationalen Anreize ausgearbeitet.
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M1C2-14ter
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Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts zur Rationalisierung fester Anreize
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Inkrafttreten des Primärrechts
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Inkrafttreten aller Rechtsakte zur Rationalisierung fester Anreize.
Die Reform betrifft Anreize auf nationaler Ebene.
Die Reform umfasst die Umstrukturierung und weitere Umsetzung von zwei Schlüsselinstrumenten, die vom Ministerium für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) verwaltet werden: a) die RNA (Nationales Beihilferegister) und b) die Plattform „Incentivi.gov.it“.
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B.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik
Ziel der Investition ist es, die Entwicklung der strategischen Wertschöpfungskette der Mikroelektronik durch Investitionen in Silicon Carbide-Substrate zu unterstützen, die ein notwendiger Input für die Herstellung von Hochleistungsleistungsgeräten ist. Die Investition wird im Einklang mit den geltenden Beihilfevorschriften durchgeführt und dürfte sich positiv auf die Beschäftigung auswirken.
Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
Ziel der Investition ist die Fertigstellung des nationalen ultraschnellen Telekommunikationsnetzes und des 5G-Telekommunikationsnetzes im gesamten Staatsgebiet. Diese Investitionen dürften erheblich zur Verwirklichung der Ziele des digitalen Wandels und zur Verringerung der digitalen Kluft in Italien beitragen.
Die Investition umfasst die Vergabe von Konzessionen und umfasst fünf schnellere Anschlussprojekte:
1.„Italia a 1 Giga“, die 1 Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s für Upload-Anschlüsse in grauen und schwarzen Zugangszonen der nächsten Generation (NGA) bereitstellen soll. Diese Gebiete werden nach Abschluss einer Kartierung festgelegt;
2.„Italia 5G“, die 5G-Anschlüsse in Gebieten mit Marktversagen bereitstellt, d. h. in Gebieten, in denen keine Mobilfunknetze aufgebaut wurden; oder nur 3G-Netze verfügbar sind und in naher Zukunft keine 4G- und/oder 5G-Mobilfunknetze geplant sind; oder ein nachgewiesenes Marktversagen vorliegt;
3.„Vernetzte Schulen“ (die Versorgung von Schulgebäuden mit einer Breitbandanbindung von 1 Gigabit/s),
4.„Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“ (die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen mit Geschwindigkeiten bis 1 Gigabit/s für öffentliche Gesundheitseinrichtungen),
5.„Verbundene kleinere Inseln“, die ausgewählten kleineren Inseln, die keine Glasfaserverbindungen zum Kontinent haben, Ultrabreitbandverbindungen bieten.
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
Das Ziel der Investition besteht darin, Satellitenverbindungen im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel zu entwickeln und einen Beitrag zur Entwicklung des Raumfahrtsektors zu leisten. Die Investition zielt auch darauf ab, Dienste wie sichere Kommunikations- und Überwachungsinfrastrukturen für verschiedene Wirtschaftszweige zu ermöglichen, und umfasst zu diesem Zweck sowohl vorgelagerte (Startdienste, Produktion und Betrieb von Satelliten und Infrastruktur) als auch nachgelagerte (Erzeugung von Produkten und Diensten) Tätigkeiten.
Die Investition schließt die Erteilung von Zuschlägen in Ausschreibungsverfahren ein und umfasst vier Projekte:
1.Kommunikation per Satellit (Satcom): dieses Projekt besteht aus Tätigkeiten zur Entwicklung von Technologien und Systemen mit doppeltem Verwendungszweck zur Bereitstellung hochgradig sicherer Satelliten-Kommunikationsdienste für staatliche Verwendungszwecke.
2.Erdbeobachtung (Earth Observation, EO); dieses Projekt besteht i) aus vorgelagerten Tätigkeiten einschließlich Spezifikation, Konzeption, Entwicklung einer Konstellation für die Fernerkundung (Synthetic Aperture Radar (SAR), hyperspektral) und Beschaffung von Starts mit Schwerpunkt auf Land-, See- und Atmosphärenüberwachung; II) nachgelagerte Tätigkeiten: der Verwirklichung des Projekts „CyberItaly“, das die Schaffung einer digitalen Replikation des Landes umfasst.
3.Space Factory, bestehend aus zwei Teilprojekten: I) Weltraumwerk 4.0: Spezifikation, Entwurf und Bau digitaler Fertigungs-, Montage- und Erprobungseinrichtungen für kleine Satelliten und Umsetzung eines cyber-physischen Produktionssystems und einer digitalen Satellitenpartnerschaft mit dem Ziel, eine bidirektionale Verbindung zwischen dem digitalen Modell und seinem physischen Gegenstück herzustellen; II) Zugang zum Weltraum: Forschung, Entwicklung und Erstellung von Prototypen für die Realisierung umweltfreundlicher Technologien für die künftige Generation von Raketenantrieben und Trägerraketen, einschließlich Demonstration ausgewählter Technologien während des Fluges.
4.Wirtschaftliche Orbitnutzung, die in der Implementierung eines Demonstrationssystems für in der Umlaufbahn erfolgende Wartungsdienste und für Interoperabilität im Orbit besteht, Erhöhung der nationalen Kapazität zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking – SST), einschließlich eines Netzes bodengestützter Sensoren für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll, Konzeption, Entwicklung und Inbetriebnahme von Anlagen für den Erwerb und die Verwaltung und Bereitstellung des Datendienstes zur Unterstützung des Weltraumverkehrsmanagements.
Es ist vorgesehen, dass die Investition keine militärischen oder verteidigungspolitischen Ziele und Implikationen besitzt.
Investition 5: Strategien für die industrielle Lieferkette und Internationalisierung
Ziel der Investition ist es, die industriellen Lieferketten zu stärken, insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (insbesondere KMU) zu fördern, insbesondere durch Unterstützung ihrer Internationalisierung und Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit nach der COVID-19-Krise.
Die Investition besteht aus zwei Interventionslinien:
1.Refinanzierung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81. Er besteht aus der Refinanzierung eines bestehenden Fonds, der derzeit von der öffentlichen Stelle SIMEST verwaltet wird und mit dem Unternehmen, insbesondere KMU, finanziell unterstützt werden, um ihre Internationalisierung durch verschiedene Instrumente wie Programme für den Zugang zu ausländischen Märkten und die Entwicklung des elektronischen Handels zu unterstützen.
2.Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Es besteht aus der finanziellen Unterstützung von Unternehmen über das Instrument des Entwicklungsvertrags für Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten, wie industrielle Entwicklungsprogramme, Umweltschutzprogramme, nachhaltige Mobilität und Tourismusaktivitäten.
Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) näher ausgeführt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die rechtliche Vereinbarung zwischen Italien und der betrauten Einrichtung oder dem für das Finanzinstrument zuständigen Finanzmittler und die anschließende Investitionspolitik des Finanzinstruments
I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und
II.die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit auszuschließen: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
III.verlangen, dass die betraute Einrichtung oder der Finanzintermediär bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüft.
B.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Maßnahme
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M1C2-15
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Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik
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Ziel
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Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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197 028
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Q2
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2026
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Realisierung einer zusätzlichen Produktionskapazität von mindestens 1 970 288 Zoll-Siliziumkarbidsubstraten/Jahr. Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der Beschäftigung von mindestens 700 zusätzlichen Personen ab, die mit der zusätzlichen Kapazität verbunden sind.
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M1C2-16
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Anschlussprojekte
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur schnelleren Anbindung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte zur schnelleren Anbindung, die i) „Italia a 1 Giga“, ii) „Italia 5G“, iii) „Connected schools“ und iv) „vernetzte Gesundheitseinrichtungen“ umfassen; und v) „Vernetzte kleinere Inseln“.
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M1C2-17
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Hausnummern mit 1 Gbit/s-Konnektivität
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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3 400 000
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Q2
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2026
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Mindestens 3400000 zusätzliche Hausnummern (darunter mindestens 450000 verstreute Haushalte, d. h. in abgelegenen Gebieten gelegen), die mit mindestens 1 Gbit/s über Fiber-the-Home/Gebäude (FTTH/B), festen drahtlosen Zugang (FWA) verbunden sind
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M1C2-18
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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17 700
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Q2
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2026
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Mindestens 9000 Schulen und 8700 öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von mindestens 1 Gbit/s.
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M1C2-19
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Inseln mit Ultrabreitbandanbindung
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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18
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4. QUARTAL
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2024
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Mindestens 18 weitere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent bieten über neue optische Backhaul-Anschlüsse eine Ultrabreitbandanbindung.
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M1C2-20
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung möglich
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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12 600
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Q2
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2026
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Mindestens 12 600 km außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung möglich.
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M1C2-21
|
Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Mit 5G-Versorgung ausgestattete Gebiete mit Marktversagen
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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1 400
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Q2
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2026
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Mindestens weitere 1 400 km² mit Marktversagen besiedelte Gebiete, die mit 5G-Abdeckung ausgestattet sind, davon mindestens 500 km² mit 5G-Abdeckung.
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M1C2-22
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Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte
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Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte, die i) Satcom, ii) Erdbeobachtung, iii) Weltraumwerkstatt und iv) In-Orbit-Wirtschaft umfassen.
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M1C2-23
|
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
|
Ziel
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Hergestellte gemahlene Teleskope; SST-Zentrum, Raumwerk und Demonstration von Flüssigkeiten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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6
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Q2
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2026
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Mindestens drei weitere hochleistungsfähige Teleskope zur Identifizierung hergestellter Objekte im Weltraum, ein operatives Zentrum für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll (SST) (Netz für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll), eine Weltraumfabrik (integrierte Leitungen für Fertigung, Montage, Integration und Testung (M-AIT) kleiner Satelliten), eine Flüssigantriebsdemonstration für die neue Generation von Trägerraketen.
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M1C2-24
|
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
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Ziel
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Konstellationen oder Konzeptnachweise für eingesetzte Konstellationen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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2
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Q2
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2026
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Mindestens zwei weitere Konstellationen oder Konzeptnachweise für Konstellationen, die im Rahmen von Satcom- und Erdbeobachtungsinitiativen eingesetzt werden
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M1C2-25
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Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
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Ziel
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Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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8
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Q2
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2026
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Mindestens acht zusätzliche Dienste für öffentliche Verwaltungen, die sich aus unterstützten Weltrauminitiativen ergeben, wie Küsten- und Meeres-Küstenüberwachung, Luftqualitätsdienste, Bodenbewegungsdienste, Überwachungsdienste und Bodennutzung, hydrometeorologische Dienste, Wasserressourcendienste, Notdienste, Sicherheitsdienste.
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M1C2-26
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Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesverordnung(en) zur Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81
Genehmigung des Beschlusses des Verwaltungsrats zur Festlegung der Auswahlkriterien für die zu finanzierenden Projekte
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q3
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2021
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Die Rechtsverordnung(en) sehen die Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81 vor. Der Vorstand des Fonds genehmigt einen Beschluss zur Festlegung der Anlagepolitik.
Die Anlagepolitik im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Fonds 394/81 legt mindestens Folgendes fest: I) Art und Umfang der unterstützten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderfähigkeitskriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen, ii) die Art der unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten mit einer Prävalenz von KMU und ihre Förderkriterien, iv) Bestimmungen über die Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele auch über 2026 hinaus, wenn sie nicht zur Wiederverwendung von Zinssätzen aus Darlehen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 verwendet werden.
Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär erfordert die Verwendung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).
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M1C2-27
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Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81
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Ziel
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KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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4 000
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4. QUARTAL
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2021
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Mindestens 4000 zusätzliche KMU erhielten ab dem 1. Januar 2021 Unterstützung aus dem Fonds 394/81.
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M1C2-28
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Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Dekrets, das die Investitionspolitik der Entwicklungsverträge umfasst
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Dekrets
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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In der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge wird mindestens Folgendes festgelegt: I) Art und Umfang der unterstützten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen; die Leistungsbeschreibung umfasst Förderkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen, ii) die Art der unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele auch über 2026 hinaus, falls sie nicht zur Wiederverwendung von Zinssätzen aus Darlehen, die gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 gewährt wurden, verwendet werden.
Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär erfordert die Verwendung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01).
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M1C2-29
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Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten
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Ziel
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Genehmigte Entwicklungsverträge
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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40
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4. QUARTAL
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2023
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Mindestens 40 Entwicklungsverträge wurden im Einklang mit ihrer Investitionspolitik genehmigt. Die zufrieden stellende Erreichung des Ziels hängt auch von der Aktivierung von Investitionen in Höhe von mindestens 1 500 Mio. EUR ab.
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C. MISSION 1 KOMPONENTE 3: Tourismus und Kultur 4.0.
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Wiederbelebung zweier stark von der COVID-19-Krise betroffener Sektoren: Kultur und Tourismus. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kultursektor zielen darauf ab, Kulturstätten sowohl digital als auch physisch zugänglicher, energieeffizienter und sicherer im Hinblick auf Naturkatastrophen zu machen, die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung der Attraktivität kleiner Kulturstätten und der ländlichen Architektur sowie zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts. Es sind drei Maßnahmenpakete vorgesehen: I) Maßnahmen zur Entwicklung des kulturellen Erbes der nächsten Generation, einschließlich Investitionen für den digitalen Wandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kulturstätten, ii) kulturgestützte Regeneration kleiner historischer Stätten, religiöser und ländlicher Stätten; III) Interventionen für die Kultur- und Kreativwirtschaft 4.0. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tourismus zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern, unter anderem durch die Verringerung der Fragmentierung des Sektors und die Steigerung der Skaleneffekte, die Verbesserung und Verbesserung der Standards des Gastgewerbes, die Förderung digitaler Innovationen und der Nutzung neuer Technologien durch die Betreiber und die Unterstützung des ökologischen Wandels in der Branche. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen vorgesehen, um Unternehmen, einschließlich KMU, die in der Tourismusbranche tätig sind, und Tourismusunternehmen zu unterstützen, unter anderem durch Investitionen in digitale Instrumente.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen bei, insbesondere zur Notwendigkeit, „private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern und die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie unterstützen auch den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft und fördern gleichzeitig die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche.
C.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen des Kulturerbes
Die Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Digitalisierung des italienischen Kulturerbes, um den Zugang zu kulturellen Ressourcen und digitalen Dienstleistungen zu verbessern.
Mit der Intervention wird eine neue nationale digitale Infrastruktur geschaffen, um digitale Ressourcen zu sammeln, zu integrieren und zu speichern und sie über spezielle Plattformen öffentlich zugänglich zu machen. Maßnahmen zum „physischen“ Erbe werden von der Digitalisierung von Museen, Archiven, Bibliotheken und Kulturstätten begleitet, damit die Bürgerinnen und Bürger neue Formen der Nutzung des kulturellen Erbes erkunden können.
Investition 1.2: Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen
Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung architektonischer, kultureller und kognitiver Barrieren in einer Reihe italienischer Kultureinrichtungen. Die Interventionen werden mit Schulungen für Verwaltungspersonal und Kulturakteure kombiniert, um eine Kultur der Zugänglichkeit zu fördern und Fachwissen über rechtliche Aspekte, Aufnahme, kulturelle Mediation und Förderung zu entwickeln.
Investition 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
Die Maßnahme soll die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern, die mit dem Kultur- und Kreativsektor verbunden sind. Sie finden sich häufig in veralteten, ineffizienten Anlagen, die hohe Wartungskosten im Zusammenhang mit Klimaanlagen, Beleuchtung, Kommunikation und Sicherheit verursachen. Mit der Investition werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz italienischer Museen, Kinos und Theater (sowohl öffentlicher als auch privater Natur) finanziert.
Reform 3.1: Annahme von Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen
Ziel der Reform ist es, den ökologischen Fußabdruck kultureller Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Festivals, Kulturveranstaltungen und Musikveranstaltungen) zu verbessern, indem soziale und ökologische Kriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge für von der Behörde finanzierte, geförderte oder organisierte kulturelle Veranstaltungen aufgenommen werden.
Investition 3.3: Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels
Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, die Erholung des Kultur- und Kreativsektors zu unterstützen. Dabei handelt es sich um zwei Interventionen.
Die erste Maßnahme („Unterstützung der Erholung kultureller Aktivitäten durch die Förderung von Innovation und der Nutzung digitaler Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette“) zielt darauf ab, Kultur- und Kreativakteure bei der Umsetzung digitaler Strategien und dem Ausbau ihrer Managementkapazitäten zu unterstützen.
Die zweite Maßnahme („Förderung eines grünen Ansatzes in der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft“) zielt darauf ab, einen ökologisch nachhaltigen Ansatz entlang der gesamten Kette zu fördern, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und innovatives und inklusives Ökodesign, auch im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft, zu fördern, um die Öffentlichkeit zu einem verantwortungsbewussteren Umweltverhalten zu bewegen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung;
und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 4.1: Digitale Tourismus-Hub
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines digitalen Tourismus-Hubs, das über eine spezielle Internetplattform zugänglich ist und das gesamte Tourismusökosystem in die Lage versetzt, sein eigenes Angebot zu verbessern, zu integrieren und zu fördern. Mit der Investition wird eine neue digitale Infrastruktur finanziert und Unternehmen mit Datenanalyseinstrumenten der nationalen Tourismusbeobachtungsstelle unterstützt.
Über das digitale Tourismuszentrum werden mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht:
·Kommunikationsdienste für Tourismusunternehmen, um ihr Angebot zu fördern;
·Datenanalyseinstrumente und Vorhersagemodelle zur Unterstützung der datengesteuerten Entscheidungsfindung;
·Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen;
·Lösungen zur Innovationsförderung für KMU.
Schließlich sieht die Maßnahme auch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Unterstützung von Beschleunigungsprogrammen vor.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Reform 4.1: Reglementierung der Berufe des Fremdenführers
Die Investition in das digitale Tourismuszentrum wird durch eine Reform zur Straffung der Vorschriften für Fremdenführer ergänzt. Die Maßnahme sieht unter gebührender Berücksichtigung der lokalen Rechtsvorschriften eine Berufsorganisation für Fremdenführer und deren Herkunftsgebiet vor. Die systematische und einheitliche Anwendung der Reform würde es ermöglichen, die Grundprinzipien des Berufs zu regulieren und das Niveau der Dienstleistungserbringung im gesamten Staatsgebiet zu vereinheitlichen, was sich positiv auf den Markt auswirken würde. Die Reform umfasst Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um das Angebot bestmöglich zu unterstützen.
C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
|
Maßnahme
|
Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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M1C3-1
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Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe
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Ziel
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Über die E-Learning-Plattform für das Kulturerbe geschulte Nutzer
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
30 000
|
4. QUARTAL
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2025
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Die geschulten Zielnutzer messen die Wirksamkeit des Schulungsangebots, das digital für das Programm für lebenslanges Lernen angeboten werden soll.
Die Interventionskategorie umfasst:
Erstellung von Schulungskursen, Durchführung von Vorschulunterricht und E-Learning-Programmen, die auf der Grundlage einer Kompetenzbewertung verschiedener Zielgruppen der Lernenden konzipiert wurden (entspricht drei Kursstufen: Grundfertigkeiten, Fachkenntnisse, Managementfähigkeiten).
Die Begünstigten dieser Maßnahme sind: Mitarbeiter des Ministeriums, Mitarbeiter von Kulturinstituten der Gebietskörperschaften, freiberufliche Kulturakteure.
|
|
M1C3-2
|
Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe
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Ziel
|
In der Digitalen Bibliothek produzierte und veröffentlichte digitale Ressourcen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
65 000 000
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die angestrebten digitalen Ressourcen messen die Zunahme der Menge digitalisierter Kulturgüter, deren digitale Reproduktionen online über digitale Technologien genutzt werden können.
Die Art der zu ergänzenden digitalen Ressourcen umfasst: Digitalisierung von Büchern und Manuskripten, Dokumenten und Fotografien, Kunstwerken und historischen und archäologischen Artefakten, Denkmälern und archäologischen Stätten, Audio-Videomaterial, einschließlich Normalisierung früherer Digitalisierungen und Metadaten
Empfänger: Museen, Archive, Bibliotheken und Kulturinstitute
|
|
M1C3-3
|
Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen
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Ziel
|
Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an kulturellen Orten
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
617
|
Q2
|
2026
|
Die Arbeiten werden für 617 öffentliche (staatliche und nichtstaatliche) und private Museen, Denkmäler, archäologische Bereiche und Parks, Archive und Bibliotheken abgeschlossen.
Die Interventionen betreffen physische Eingriffe zur Beseitigung von architektonischen Barrieren und die Installation von technischen Werkzeugen, die den Einsatz von Probanden mit eingeschränkten sensorischen Fähigkeiten (taktile, akustische, olfaktorische Erfahrungen) ermöglichen.
37 % der Interventionen werden in südlichen Regionen durchgeführt.
|
|
M1C3-4
|
Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
|
Ziel
|
Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Serie)
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
80
|
Q3
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2023
|
Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der Interventionen, die durch die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten nachgewiesen wurden.
Die zu ergänzende Interventionskategorie umfasst:
- technische und wirtschaftliche und finanzielle Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Probleme, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;
- Interventionen an der Gebäudehülle;
- Eingriffe in den Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zubehörinstrumenten für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;
- Installation intelligenter Systeme zur Fernsteuerung, Regulierung, Verwaltung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz technologischer Mixe.
|
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M1C3-5
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Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
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Ziel
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Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (zweite Serie)
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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420
|
4. QUARTAL
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2025
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Der Indikator bezieht sich auf 55 Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, 230 Theaterhallen und 135 Kinos, die mit der Zertifizierung der regelmäßigen Ausführung der Arbeiten abgeschlossen wurden.
Die zu ergänzende Interventionskategorie umfasst:
- technische und wirtschaftliche und finanzielle Planung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Probleme, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz;
- Interventionen an der Gebäudehülle;
- Eingriffe in den Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zubehörinstrumenten für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how;
- Installation intelligenter Systeme für die Fernsteuerung, -regulierung, -verwaltung, -überwachung und -optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz technologischer Mixe.
|
|
M1C3-6
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Reform – 3.1 Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte Kulturveranstaltungen
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten eines Dekrets über die Festlegung von Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Für folgende Aspekte werden Kriterien festgelegt: Verringerung der Verwendung von Papier und Druck, Verwendung umweltfreundlicher Materialien, Aufbau von Stufen aus recycelten und wiederverwendeten Materialien und nachhaltigen Ausstattungsgegenständen, umweltschonende Werbeartikel, Auswahl des Standorts auf der Grundlage des Schutzes der biologischen Vielfalt, kostengünstige Catering-Dienste, Transport zum Erreichen der Veranstaltung und Materialtransport, Energieverbrauch für die Organisation der Veranstaltung.
Zu den sozialen Kriterien zur Förderung der Zugänglichkeit und Inklusion gehören: Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen; Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Angehörige benachteiligter Gruppen (z. B. Wanderarbeitnehmer und ethnische Minderheiten) und Menschen mit Behinderungen; Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen, deren Eigentümer oder Beschäftigte ethnischen Gruppen oder Minderheiten angehören, wie Genossenschaften, Sozialunternehmen und gemeinnützigen Organisationen; Förderung „menschenwürdiger Arbeit“ im Sinne des Rechts auf produktive und frei gewählte Arbeit, auf grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, auf angemessene Löhne, sozialen Schutz und sozialen Dialog.
Die Reform umfasst kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festivals und Veranstaltungen der darstellenden Kunst.
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M1C3-7
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Investitionen – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Durchführungsorganisation/die Begünstigten für alle Interventionen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Organisationen und Netze, die für die Durchführung der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zuständig sind
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Bei den ausgewählten Durchführungsstellen handelt es sich um spezialisierte Organisationen oder Netzwerke, die über Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl im Bereich der Ausbildung als auch in den Bereichen Kulturproduktion, Umwelt, Kulturmanagement und Ausbildung verfügen.
Die Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, muss mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang stehen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M1C3-8
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Investitionen – 4.1 Digitales Tourismuszentrum
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Meilenstein
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Auftragsvergabe für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals.
Mit dem digitalen Tourismusportal wird das derzeitige Portal Italia.it durch die Einführung einer Cloud und einer offenen Architektur modernisiert, wodurch die Vernetzung mit dem Ökosystem stark gefördert wird. Das aufgerüstete Portal umfasst: Schaffung einer neuen Front-End-Schnittstelle und eines neuen Navigationsbaums; Überprüfung des Layouts, der Struktur und der Funktionen der Abschnitte, Seiten und Artikel; Einführung von Karten; mehrsprachige Verwaltung (zum Zeitpunkt der Umstellung wird das Portal in italienischer und englischer Sprache vorgestellt). Die Integration der anderen, derzeit unterstützten Sprachen wird in den Monaten erwartet, die unmittelbar auf die Inbetriebnahme folgen.
Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
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M1C3-9
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Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum
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Ziel
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Registrierung von Tourismusunternehmen im digitalen Tourismus-Hub
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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20 000
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Q2
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2024
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Die Zahl der im Drehkreuz registrierten Tourismusunternehmen (einschließlich Hotels, Reiseveranstaltern und Unternehmen gemäß ATECO-Codes 55.00.00); 56.00 UHR; 79.00.00 und andere Strukturen des Sektors) mindestens 20 000 EUR betragen.
Mindestens 7400 Tourismusunternehmen (d. h. 37 % von 20000) müssen sich im Süden befinden.
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M1C3-9bis
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Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum
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Ziel
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Registrierung von Tourismusunternehmen im digitalen Tourismuszentrum und Zugang zu den von der Plattform erbrachten Dienstleistungen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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20 000
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35 000
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4. QUARTAL
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2025
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Die Zahl der im Hub registrierten Tourismusunternehmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hotels, Reiseveranstalter und Unternehmen gemäß ATECO-Codes 55.00.00; 56.00 UHR; 79.00.00 und andere Strukturen des Sektors) mindestens 35000 betragen.
Die in der Beschreibung der Maßnahme aufgeführten Dienstleistungen müssen für bei der Plattform registrierte Tourismusbetreiber zugänglich sein.
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M1C3-10
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Reform 4.1 Reglementierung der Berufe von Fremdenführern.
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Meilenstein
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Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer
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Die Festlegung des nationalen Mindeststandards bedeutet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2024
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Die Festlegung des nationalen Mindeststandards bedeutet nicht die Schaffung eines neuen reglementierten Berufs.
Die Reform sieht auch Schulungen und berufliche Aktualisierungen vor, um das Angebot besser zu unterstützen. Die Reform gilt als Methode für den Erwerb einer einzigartigen beruflichen Qualifikation, die auf nationaler Ebene durch ein nationales Gesetz und die anschließende Umsetzung von Ministerialerlassen zur Vereinbarung von Staatsregionen mit einheitlichen Standards angenommen wurde.
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M1C3-11
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Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln:
Verbesserung der Energieeffizienz an kulturellen Orten
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung von Ressourcen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Kulturstätten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Kulturstätten sind Kinos, Theater und Museen.
(INV. 1.3) Im Hinblick auf Museen und Kulturstätten zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Maßnahme durch die Anerkennung der Projektvorschläge im staatlichen Kulturministerium (MiC) im Ziel-1-Fall durchgeführt. Andernfalls erfolgt die Ermittlung nichtstaatlicher Einrichtungen in den Ziel-2- und Ziel-3-Fällen im Wege von Ausschreibungen.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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C3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 2.1: Attraktivität kleiner historischer Städte
Diese Investition ist Teil des Programms „Piano Nazionale Borghi“, einem Programm zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung benachteiligter Gebiete auf der Grundlage der kulturellen Wiederbelebung kleiner Städte und der Wiederbelebung des Tourismus. Die Maßnahmen sind auf integrierte Kulturprojekte vor Ort ausgerichtet.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf Folgendes: I) Wiederherstellung des historischen Erbes, Ausbau offener öffentlicher Räume (z. B. Beseitigung architektonischer Barrieren, Verbesserung des städtischen Mobiliars), Schaffung kleiner kultureller Dienstleistungen, auch für touristische Zwecke; II) die Schaffung und Förderung neuer Strecken (z. B. thematische Routen, historische Routen) und Führungen gefördert werden; III) Einführung einer finanziellen Unterstützung für kulturelle, kreative, touristische, kommerzielle, landwirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten, mit denen die lokale Wirtschaft durch die Verbesserung lokaler Produkte, Kenntnisse und Techniken wiederbelebt werden soll.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 2.2: Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
Diese Investition soll einen systematischen Prozess der Modernisierung historischer ländlicher Gebäude (private Einrichtungen oder Einrichtungen des dritten Sektors) und des Landschaftsschutzes fördern.
Viele ländliche Gebäude und landwirtschaftliche Strukturen haben einen fortschreitenden Prozess der Aufgabe, Verschlechterung und Veränderung durchlaufen, der ihre besonderen Merkmale und ihr Verhältnis zu ihrer Umgebung beeinträchtigt hat. Durch die Wiederherstellung des ländlichen Gebäudebestands soll die Maßnahme die Landschaftsqualität verbessern, indem ein zu wenig genutzter Gebäudebestand, der für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, an die Allgemeinheit zurückgegeben wird.
Investition 2.3: Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
Diese Investition zielt darauf ab, dem städtischen Niedergang entgegenzuwirken und gemeinsame Identitäten von Orten wiederherzustellen, neue Möglichkeiten zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft und zur Abmilderung der Auswirkungen der Krise zu schaffen und die Kompetenzen für die Verwaltung und Pflege historischer Parks und Gärten zu verbessern.
Mit der Investition sollen historische Parks und Gärten renoviert und umfangreiche Kenntnisse und die Sanierung der italienischen historischen Parks und Gärten im Hinblick auf ihre ordnungsgemäße Instandhaltung, Verwaltung und öffentliche Nutzung geschaffen werden. Für die Sanierung dieser Standorte und die Schulung der örtlichen Bediensteten, die sie im Laufe der Zeit behandeln/vorbehalten können, werden Mittel bereitgestellt.
Über den kulturellen und historischen Wert hinaus tragen Gärten und historische Parks zur Stärkung der Umweltwerte bei und spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung, der Sauerstofferzeugung, der Verringerung von Umweltverschmutzung und Lärm sowie der Regulierung des Mikroklimas.
Investition 2.4: Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke (Recovery Art)
Es wird ein antiseismischer Präventionsplan aufgestellt, um das Risiko für Kultstätten erheblich zu verringern und so die potenziellen Kosten für die Wiederherstellung nach Katastrophen sowie den dauerhaften Verlust vieler Vermögenswerte zu vermeiden. Der Aktionsplan umfasst drei Aktionsbereiche: Schutz von Kultstätten vor seismischen Risiken; Restaurierung des Erbes des Fonds für Gebetsstätten (FEC) und Bau von Lagerhäusern für Kunstwerke im Falle von Katastrophenereignissen.
Die Investition sieht auch die Einrichtung des Nationalen Funktionszentrums für den Schutz von Kulturgütern vor menschlichen und natürlichen Risiken (CEFURISC) vor, das eine synergetische Nutzung bestehender Technologien und Umweltsysteme für die Überwachung, Überwachung und Verwaltung von Kulturstätten ermöglicht.
Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
Mit der Maßnahme sollen Unternehmen unterstützt werden, die im Tourismussektor tätig sind. Sie umfasst eine Steuergutschrift für Arbeiten zur Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten, einen Garantiefonds zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten für Unternehmen in der Branche (über einen speziellen Abschnitt des KMU-Garantiefonds), die Aktivierung des Thematischen Tourismusfonds der EIB zur Unterstützung innovativer Investitionen in der Branche und einen Beteiligungsfonds (Nationaler Tourismusfonds) für die Sanierung von Immobilien mit hohem touristischem Potenzial. Ein zusätzliches Finanzinstrument (FRI – Fondo Rotativo) ergänzt die oben genannten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind. Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“, wie in den technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01) näher ausgeführt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht,
I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ verlangen; und
II.die folgende Liste von Tätigkeiten ausschließen: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
III.verlangen, dass die betraute Einrichtung oder der Finanzintermediär bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüft.
Investition 3.2: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)
Ziel der Investition ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Film- und audiovisuellen Sektors. Mit dem Projekt sollen die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abgemildert werden, um das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, unter anderem durch Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, und zwar mit drei Aktionsbereichen.
·Zeile A: Bau neuer Studios und Wiederherstellung bestehender Studios und Anhänge, einschließlich High-Tech-Lösungen.
·Zeile B: Innovative Investitionen zur Verbesserung der Produktions- und Ausbildungsmaßnahmen des Versuchszentrums für Kinematografie, einschließlich neuer Instrumente für die audiovisuelle Produktion, die Internationalisierung, den Kultur- und Bildungsaustausch; Ausbau der Infrastruktur (virtuelle Live-Produktion) für die berufliche und pädagogische Nutzung durch E-Learning, Digitalisierung und Modernisierung des Gebäude- und Anlagenbestands, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des technologischen und ökologischen Wandels; Erhaltung und Digitalisierung des audiovisuellen Erbes
·Zeile C: Stärkung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen im audiovisuellen Sektor in drei Bereichen auf Makroebene: Unternehmen/Geschäftsführer; kreativ/künstlerisch; technisches Personal.
Investition 4.3: Caput Mundi Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen.
Ziel des Projekts ist es, die Zahl der zugänglichen touristischen Stätten zu erhöhen, gültige und qualifizierte touristische und kulturelle Alternativen zu den überfüllten zentralen Gebieten zu schaffen, den Einsatz digitaler Technologien zu steigern, Grünflächen und die Nachhaltigkeit des Tourismus zu verbessern. Die Investition sieht sechs Interventionslinien vor:
1.„Roman Cultural Heritage for EU-Next Generation“, das die Revitalisierung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historischen und architektonischen Wert der Stadt Rom umfasst;
2.„Jubiläuche“ (von pagan nach Christian Rom), die auf die Verbesserung, die Sicherheit, die Bekämpfung von Seismismus, die Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege ausgerichtet sind;
3.#LaCittàCondivisa für die Sanierung von Standorten in Randgebieten;
4.#Mitingodiverde, einschließlich Interventionen auf Parks, historischen Gärten, Villen und Brunnen;
5.#Roma 4.0 in Bezug auf die Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und die Entwicklung von Apps für Touristen;
6.#Amanotesa mit dem Ziel, das kulturelle Angebot an Randgebieten für die soziale Integration zu erhöhen.
C.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M1C3-12
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Investition 2.1 – Attraktivität einer kleinen historischen Stadt
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte
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Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Das Dekret des Kulturministeriums weist den Gemeinden Mittel für die Attraktivität kleiner historischer Städte zu.
Die an der Steigerung der Attraktivität kleiner historischer Städte beteiligten Gemeinden beziehen sich auf die 250 Gemeinden/Dörfer, die dem Kulturministerium die Interventionsprogramme übermittelt haben.
Die Kriterien für die Auswahl der 250 Dörfer (Inv. 2.1) wird von MiC, Regionen, ANCI und internen Bereichen geteilt, die vorläufig ermitteln sie die Gebiete, die aufgrund der Komplementarität der verschiedenen Programme für eine Förderung (Inv2.1) in Betracht kommen. Danach erfolgt die Auswahl der Dörfer auf der Grundlage a) territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Kriterien (statistische Indikatoren), b) der Fähigkeit des Projekts, sich auf die touristische Attraktivität zu auswirken und die kulturelle Teilhabe zu erhöhen. Dabei werden folgende statistische Indikatoren berücksichtigt: demografische Größe (Gemeinden mit Pop. & 5000 Inhab.) und Trend; Touristenströme, Museumsbesucher; Kohärenz des touristischen Angebots (Hotels und andere Hotels, B& B, Zimmer und Mietunterkünfte); die demografische Entwicklung der Gemeinde; Grad der kulturellen Teilhabe der Bevölkerung; die Kohärenz der (gewinnorientierten und gemeinnützigen) Kultur-, Kreativ- und Tourismusunternehmen und der damit verbundenen Beschäftigten.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte umfasst Folgendes:
a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 25 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten.
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M1C3-13
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Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln:
zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung von Mitteln
zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Das Dekret des Kulturministeriums weist die Mittel zu.
zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft.
Zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft (Inv 2.2) ist bei der Auswahl der wiederzuerlangenden Vermögenswerte die Fähigkeit der Investition zu bevorzugen, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der Landschaftswerte zu erzielen. Vorrang erhalten:
— für Vermögenswerte, die sich in Gebieten mit hohem Landschaftswert befinden (Vermögenswerte, die sich in Gebieten von Landschaftsinteresse oder von besonderem öffentlichem Interesse befinden (Art. 42-139 des DLgs 42/2004), für Landschaften, die der UNESCO-Anerkennung unterliegen, FAO GIAHS;
— für Vermögenswerte, die bereits für die öffentliche Nutzung verfügbar sind oder deren Zugänglichkeit der Eigentümer auch innerhalb lokaler und integrierter Schaltungen und Netze akzeptiert;
— „Flächenprojekte“, die nach aggregierten Themen dargestellt werden und in der Lage sind, die Verwirklichung der Ziele für die Landschaftssanierung wirksamer zu gewährleisten;
— Projekte in Gebieten, die die Integration und Synergien mit anderen Kandidaten für das PNRR und andere Pläne/Projekte territorialer Art fördern, die vom nationalen Planungsministerium (Kulturministerium) unterstützt werden.
Für die Definition der Arten der ländlichen Architektur, die Gegenstand der Intervention sind, kann das Dekret des MiBAC vom 6. Oktober 2005 (in Durchführung des Gesetzes Nr. 378 vom 24. Dezember 2003 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur) als Referenz dienen. Vorläufig können die Kriterien Folgendes betreffen: den Stand der Erhaltung der Vermögenswerte, den Umfang der Nutzung und die Rolle, die diese Vermögenswerte im territorialen und städtischen Kontext spielen.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M1C3-14
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Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Das Dekret des Kulturministeriums weist den zuständigen Verwaltungen die Mittel für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten zu.
Historische Parks und Gärten (Inv. 2.3) Gegenstand einer Intervention sind ausschließlich geschützte Kulturgüter, für die ein künstlerisches oder historisches Interesse erklärt wurde. Sie können sowohl dem Staatsministerium für Kultur (MiC) als auch nichtstaatlichen Vermögenswerten gehören. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die von einer fachwissenschaftlichen Koordinierungsgruppe festgelegt werden, die sich aus Vertretern von MiC, Universität, ANCI und Branchenverbänden zusammensetzt.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M1C3-15
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Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln:
zur seismischen Sicherheit anstelle von Gebets und zur Wiederherstellung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln
zur seismischen Sicherheit anstelle von Gebets und zur Wiederherstellung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Der Erlass des Ministeriums für Kultur bestimmt die Durchführungsstelle sowie die Förderfähigkeit und Finanzierung von Gebäuden, die Gegenstand von Interventionen sind.
und Typologie.
(INV 2.4) Die seismischen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen an Gebetsstätten betreffen die Gebiete, die von mehreren Erdbeben betroffen waren, von denen ab 2009 Regionen Italiens betroffen waren (Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien).
Die Interventionen des Fondo Edifici di Culto (Fondo Edifici di Culto) werden auf der Grundlage des Stands der Erhaltung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) ausgewählt.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M1C3-16
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Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte
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Ziel
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Abgeschlossene Interventionen zur Verbesserung kultureller oder touristischer Stätten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 300
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Q2
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2025
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Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der Unterstützung von mindestens 1800 KMU für Projekte in den kleinen historischen Städten ab.
Das Ziel misst die Zahl der Maßnahmen, die zur Verbesserung von Kultur- und Tourismusstätten abgeschlossen wurden, nachgewiesen durch individuelle Bescheinigungen über die regelmäßige Durchführung (Wiederherstellung und Neugestaltung des kulturellen Erbes, Gebäude für kulturelle und touristische Dienstleistungen, kleine touristische Infrastrukturen). Die Informationen umfassen:
—Adaptive Wiederverwendung und funktionale, strukturelle und anlagentechnische Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Räumen für kulturelle Dienstleistungen (wie Museen und Bibliotheken), Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung alternativer und erneuerbarer Energien und Beseitigung von Barrieren, die den Zugang von Menschen mit Behinderungen einschränken.
—Erhaltung und Valorisierung des kulturellen Erbes (wie archäologische, historisch-künstliche, architektonische, demo-etno-anthropologische)
Schaffung von Wissens- und Informationsplattformen und integrierten Informationssystemen;
—Kreation kultureller und künstlerischer Aktivitäten, Schaffung und Förderung kultureller und thematischer Reiserouten, historischer Routen, Fahrrad- und/oder Fußgängerrouten für die Verbindung und Nutzung von Orten von touristischem und kulturellem Interesse (wie Museen, Denkmäler, Unesco-Stätten, Bibliotheken, archäologische Gebiete und andere kulturelle, religiöse und künstlerische Attraktionen);
— Unterstützung der Kultur-, Tourismus-, Handels-, Lebensmittel- und Handwerksbetriebe.
37 % der Interventionen werden in weniger entwickelten Regionen durchgeführt.
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M1C3-17
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Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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Ziel
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Abgeschlossene Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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3 000
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4. QUARTAL
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2025
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Mit dem Zielwert wird die Gesamtzahl der Anlagen ermittelt, die Gegenstand abgeschlossener Eingriffe sind (wie durch die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch vom Beginn von 900 zusätzlichen Arbeiten zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und des Landschaftsschutzes ab (wie durch die Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten nachgewiesen).
Zu den zu ergänzenden Interventionskategorien gehören:
1. Konservative Sanierung und funktionale Erholung von landwirtschaftlichen Siedlungen, Artefakten und historischen ländlichen Gebäuden, landwirtschaftlichen Kulturen von historischem Interesse und typischen Elementen der Architektur und der ländlichen Landschaft. Unter den Techniken für die Wiederherstellung und Strukturanpassung sind umweltfreundliche Lösungen und die Nutzung alternativer Energiequellen zu bevorzugen.
2. Abschluss der Zählung des ländlichen Erbes und Umsetzung nationaler und regionaler Informationsinstrumente
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M1C3-18
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Investition 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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Ziel
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Zahl der neuqualifizierten Parks und historischen Gärten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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40
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Q2
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2025
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Der Indikator bezieht sich auf die Anzahl der neu qualifizierten historischen Parks und Gärten (wie durch die Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).
Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch vom Abschluss der Schulungsmaßnahmen für mindestens 1260 Betreiber ab.
Zu den Interventionskategorien, die abgeschlossen werden müssen, um die Umschulung von Parks und historischen Gärten zufrieden stellend zu erfüllen, gehören:
-Erhaltung/Wiederherstellung/Management der Entwicklung der Vegetationskomponente;
-Restaurierung der derzeitigen architektonischen und monumentalen Komponenten (z. B. kleine Gebäude, Brunnen und Einrichtungsgegenstände);
-Analyse und Optimierung der derzeitigen Methoden der Raumnutzung, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen,
-Achtung der am stärksten gefährdeten oder wertvollsten Gebiete;
-Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Funktionalität,
-Sicherung der eingezäunten Bereiche, Zugangstore, Videoüberwachungssysteme;
-Einführung von Informationsinstrumenten (wie Plakaten und Leitfäden) zur Förderung des Wissens und der bewussten Nutzung durch die Bürger;
-Valorisierungsmaßnahmen zur Förderung der Nutzung von Kultur, Bildung und Freizeit.
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M1C3-19
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Investition – 2.4 Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzräume für Kunstwerke (Recovery Art)
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Ziel
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Maßnahmen zur seismischen Sicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und der Schutz von Kunstwerken abgeschlossen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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300
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4. QUARTAL
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2025
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Das Ziel misst die Zahl der Interventionen zur Bekämpfung der Erdbebensicherheit von Gebetsstätten, zur Wiederherstellung des FEC (Fondo Edifici di Culto), zur Unterbringung von Kunstwerken im Falle von Katastrophen (wie durch die Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten nachgewiesen).
Die Interventionen umfassen:
I) vorbeugende antiseismische Eingriffe architektonischer Vermögenswerte zur Wiederherstellung bestehender Schäden und zur Sicherung des kulturellen Erbes;
II) Im Rahmen des Projekts „Recovery Art. Conservation“ werden provisorische und geschützte Lagerstätten zur Erhaltung beweglicher Güter im Falle einer Katastrophe geschaffen.
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M1C3-20
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Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios
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Unterzeichnung der Verträge
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios.
Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer Studios, die Wiederherstellung bestehender Studios, Investitionen in neue digitale Technologien, Systeme und Dienstleistungen zur Stärkung der Filmstudios von Cinecittà, die von Cinecittà SPA verwaltet werden.
Der Vertrag zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen enthält Auswahlkriterien/Förderkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen.
Verpflichtung/Ziel, 20 % in Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen, die die Auswahlkriterien für die digitale Markierung erfüllen, und 70 % in Auswahlkriterien für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben zu investieren.
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M1C3-21
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Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)
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Ziel
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Zahl der Studios, deren Arbeiten zur Umschulung, Modernisierung und Errichtung abgeschlossen sind
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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9
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Q2
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2026
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Die Interventionen betreffen
—Bau von fünf neuen Studios und
— Renovierung von vier bestehenden Studios.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch vom Abschluss der Interventionen ab, die in den Zeilen B und C in der Beschreibung der Maßnahme angegeben sind.
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M1C3-22
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für:
thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;
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Annahme der Investitionspolitik
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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In der Anlagepolitik wird mindestens Folgendes festgelegt: die Art, den Umfang und die unterstützten Vorhaben, die zu unterstützenden Begünstigten, die Förderkriterien der finanziellen Begünstigten und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen; und Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele.
Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.
Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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M1C3-23
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,
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Annahme der Investitionspolitik
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Der Fonds ist für den Erwerb, die Umstrukturierung und die Umschulung italienischer Immobilien bestimmt, um die Entwicklung des Tourismus in den am stärksten von der Krise betroffenen Gebieten oder Randgebieten (Küstengebiete, kleinere Inseln, Gebiete in äußerster Randlage sowie ländliche Gebiete und Berggebiete) zu unterstützen.
Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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M1C3-24
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds,
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Annahme der Investitionspolitik
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.
Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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M1C3-25
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für den Fondo Rotativo
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Annahme der Investitionspolitik
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen bestimmt sind.
Die Investitionspolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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M1C3-26
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Durchführungserlasses über die Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, die die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten, aus der hervorgeht, dass sie in Kraft treten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Das Referenzrecht für die Gewährung der Steuergutschrift ist das Gesetz Nr. 83 vom 31. Mai 2014, mit dem die Anerkennung einer Steuergutschrift für Maßnahmen zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben eingeführt wurde.
Auswahl-/Förderkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) in Bezug auf geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigte, die zumindest die Verwendung einer Ausschlussliste und die Einhaltung des einschlägigen EU- und nationalen Umweltrechts der unterstützten Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigten erfordern und die Einhaltung sicherstellen.
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M1C3-27
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Investition – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen
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Ziel
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Anzahl der
kulturelle und touristische Stätten, deren Umschulung im Durchschnitt 50 % des Urteils Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Gruppe)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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100
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4. QUARTAL
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2024
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Das Ziel wird erreicht, wenn der durchschnittliche Umschulungsfortschritt von 100 kulturellen und touristischen Stätten 50 % des im Stato Avanzamento Lavori (SAL) angegebenen Aufstiegsstatus erreicht.
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M1C3-28
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Zahl der Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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3 500
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 3500 Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;
Die durch die Steuergutschrift gewährte Unterstützung soll die Qualität des Gastgewerbes durch folgende Maßnahmen verbessern:
-Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit (weniger energieintensive erneuerbare Energiequellen)
-Neuentwicklung und Anhebung der Qualitätsstandards der italienischen Beherbergungseinrichtungen
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M1C3-29
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Anzahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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170
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Q2
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2026
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Unterstützung von mindestens 170 Tourismusprojekten;
Die Unterstützung durch die thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank ist auf Folgendes ausgerichtet:
·Unterstützung innovativer Investitionen für den digitalen Wandel
·Erhöhung des Angebots an Dienstleistungen für den Tourismus
·Förderung der Aggregierung von Unternehmen
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M1C3-30
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus
Unternehmen
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Ziel
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Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank:
Auszahlung an den Fonds in Höhe von insgesamt 350000000 EUR
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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350 000 000
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4. QUARTAL
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2022
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Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.
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M1C3-31
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Nationaler Tourismusfonds:
Auszahlung von insgesamt 150 000 000 EUR an den Fonds zur Eigenkapitalunterstützung
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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150 000 000
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4. QUARTAL
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2022
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Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik.
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M1C3-32
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Zahl der durch den KMU-Garantiefonds zu unterstützenden Tourismusunternehmen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 000
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 1000 Tourismusunternehmen, die durch den KMU-Garantiefonds unterstützt werden.
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M1C3-33
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Zahl der durch Fondo Rotative zu unterstützenden Unternehmen (erste Charge)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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300
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 300 Unternehmen, die von Fondo Rotativo unterstützt werden;
Die aus dem Fondo Rotativo finanzierten Interventionen umfassen:
-Maßnahmen zur Neuqualifizierung von Energie
-Interventionen in Bezug auf die Gebäudehülle und die Renovierung gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des DPR Nr. 380/2001 (einziger Text von Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Gebäude)
-Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Barrieren.
-Eingriffe in den vollständigen oder teilweisen Austausch von Klimaanlagen.
-Kauf von Möbeln und Einrichtungsteilen, die ausschließlich für die von diesem Dekret erfassten Unterkünfte bestimmt sind
-Interventionen zur Annahme antiseismischer Maßnahmen
-Renovierung der Innenausstattung.
-Errichtung von Wärmepools und Erwerb von Ausrüstung und Geräten, die für die Durchführung von Kuraktivitäten und für Messen zur Erneuerung der Ausstellungsstrukturen erforderlich sind.
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M1C3-34
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Anzahl der vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu entwickelten Immobilien
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Anzahl
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0
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12
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 12 vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu entwickelte Immobilien, die unter Berücksichtigung der Hebelwirkung 17 Immobilien erreichen könnten.
Die Unterstützung aus dem Nationalen Tourismusfonds zielt darauf ab,
-Investitionen in Produkt-, Prozess- und Managementinnovationen, um den digitalen Wandel des Angebots an touristischen Dienstleistungen voranzutreiben,
-Investitionen gewährleisten die Qualität der Standards des Gastgewerbes
-Förderung von Aggregierungen und der Entwicklung von Unternehmensnetzen.
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M1C3-35
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— Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen
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Meilenstein
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Unterzeichnung jeder Vereinbarung über sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und Begünstigten/Durchführungsstellen
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Veröffentlichung der Programmvereinbarung zwischen dem Ministerium für Tourismus, der Gemeinde Rom und den anderen beteiligten Akteuren
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
|
Die Vereinbarungen werden für die folgenden sechs Projekte unterzeichnet:
1) römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU; 2) von Pagan Rom nach Christian Rom – Jubilee; 3) #Lacittàcondivisa; 4) #Mitingodiverde; 5) Roma 4.0; 6) #Amanotesa
Die Liste der Begünstigten/Durchführungsstellen umfasst: Rom-Hauptstadt; Archäologisches Superintendence für das Kultur-, Umwelt- und Landschaftserbe von Rom (MIC); Archäologischer Park des Colosseums; Archäologischer Park der Appia Antica; Diokese Rom; Ministerium für Tourismus Region Latium.
Vor der Ausschreibung werden die Auswahl- und Zuschlagskriterien sowie die Besonderheiten der Projekte mit den entsprechenden Ressourcen festgelegt.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M1C3-36
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Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen
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Ziel
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Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Umschulung abgeschlossen ist
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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200
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Q2
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2026
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Die Investition umfasst Interventionen, die Folgendes umfassen:
-die Erneuerung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und der Komplexe von hohem historischen und arcitektonischen Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Roman Cultural Heritage for EU-Next Generation“;
-Verbesserung, Sicherheit, Konsolidierung gegen Seismismus, Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege für die Investitionslinie „Jubiläume“;
-die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“;
-Interventionen in Parks, historischen Gärten, Villen und Brunnen für die Investitionslinie #Mitingodiverde;
-Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Apps für Touristen oder Investitionslinie #Roma 4.0;
Maßnahmen zur Erhöhung des kulturellen Angebots an Randgebieten für die soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie #Amanotesa.
Die Investition umfasst Umschulungsmaßnahmen an mindestens fünf archäologischen/kulturellen Stätten für die Investitionslinie „Romisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU“, mindestens 125 archäologische/kulturelle Stätten für „Jubiläuche“; mindestens 50 archäologische/kulturelle Stätten für #Lacittàcondivisa; mindestens 15 archäologische/kulturelle Stätten für #Mitingodiverde, mindestens 5 archäologische/kulturelle Stätten für Roma 4.0
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch vom Abschluss aller Projekte der Investitionslinie „#Amanotesa“ und von der Verfügbarkeit der App „CaputMundi – Roma4U“ für die Öffentlichkeit ab.
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D. MISSION 2 KOMPONENTE 1: Kreislaufwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelwirtschaft und ökologischer Wandel
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft, Unterstützung der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungsketten und des ökologischen Wandels. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs in der Abfallbewirtschaftung und lokalen öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ und zur Verbesserung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft ergänzt. Diese Komponente entspricht den länderspezifischen Empfehlungen, Investitionen in den ökologischen Wandel, auch in die Kreislaufwirtschaft, zu konzentrieren.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 umzusetzen, in denen es darum geht, „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Abfall- und Wasserwirtschaft, zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Kreislaufwirtschaft
Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft
Diese Reform umfasst die Annahme einer umfassenden nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen umfasst, steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen, eine Überarbeitung der Umweltsteuer, das Recht auf Wiederverwendung und Reparatur, die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und des Systems von Konsortien, die Unterstützung bestehender Regulierungsinstrumente (z. B. die Rechtsvorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft und die Mindestumweltkriterien im Rahmen der umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge) und die Unterstützung des Projekts zur Industriesymbiose. Bei der Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und des Systems von Konsortien wird auch auf die Notwendigkeit einer effizienteren Nutzung des Umweltbeitrags eingegangen, um die Anwendung transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien sicherzustellen. Unter dem Vorsitz des Ministeriums für den ökologischen Wandel (MITE) wird ein spezielles Aufsichtsorgan eingerichtet, das das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortialsysteme überwacht. Die Maßnahme betrifft alle Konsortien (nicht nur das CONAI-Verpackungssystem).
Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden
Diese Reform besteht in der technischen Unterstützung der lokalen Behörden durch die Regierung bei der Umsetzung von Umweltvorschriften auf EU- und nationaler Ebene, bei der Ausarbeitung von Plänen und Projekten im Bereich der Abfallbewirtschaftung und bei Ausschreibungsverfahren. Die Unterstützung für Ausschreibungsverfahren stellt sicher, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch die Wettbewerbsprozesse verbessert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. Mit dieser Reform wird daher die Umsetzung der im Rahmen der Reform der Rahmenbedingungen für Unternehmen vorgeschlagenen Reformen der Abfallbewirtschaftung unterstützt. Die technische Unterstützung erstreckt sich auch auf die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge.
Investition 2.1 – Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Unterstützung für materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Lagereinrichtungen für landwirtschaftliche Rohstoffe, Verarbeitung und Erhaltung von Rohstoffen, Digitalisierung der Logistik und infrastrukturelle Interventionen auf den Lebensmittelmärkten), Investitionen in den Transport und die Logistik von Lebensmitteln, um die ökologischen und wirtschaftlichen Kosten und die Innovation von Produktionsprozessen, Präzisionslandwirtschaft und Rückverfolgbarkeit (wie Blockchain) zu senken. Die Auswahlkriterien müssen mit der Bedarfsanalyse im Rahmen des Strategieplans für die gemeinsame Agrarpolitik des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft im Einklang stehen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Verringerung der Emissionen in der Transport- und Logistikphase im Agrar- und Lebensmittelsektor durch Elektrofahrzeuge und Verkehrssysteme zu fördern und die Digitalisierung des Sektors und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben.
Investition 2.2 – Agro-Solarpark
Diese Maßnahme besteht in der Förderung von Investitionen in Produktionsstrukturen der Landwirtschaft, der Viehzucht und der Agroindustrie, in die Entfernung und Entsorgung des bestehenden Dachs und den Bau eines neuen isolierten Daches, in die Schaffung automatisierter Lüftungs- und/oder Kühlsysteme, in die Installation von Solarpaneelen, in die intelligente Steuerung der Ströme und Akkumulatoren.
Investition 2.3 – Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor Diese Maßnahme besteht in der Förderung von Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit folgenden Zielen:
-Innovation und Mechanisierung in der Landwirtschaft, insbesondere Geländemaschinen;
-Innovation bei der Verarbeitung, Lagerung und Verpackung von nativem Olivenöl extra.
Geländegeräte müssen emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erfüllt. Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.
Investition 3.3 – Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen
Diese Investition besteht in der Gestaltung und Herstellung digitaler Inhalte, um das Bewusstsein für die Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima zu schärfen. Die digitalen Inhalte bestehen aus Podcasts, Schulvideos, Videos und Artikeln. Es wird eine anonnementfreie Online-Plattform mit dem Ziel eingerichtet, das umfassendste „Repository“ von Bildungs- und Freizeitmaterialien zu umweltbezogenen Themen zu werden. Es wird erwartet, dass an der Produktion digitaler Inhalte wichtige Influencer beteiligt sind. Beispiele für Themen, die über verschiedene Kanäle abgedeckt werden, sind: die Regeln für den Übergang, den Energiemix und die Rolle erneuerbarer Energien, den Klimawandel, die Nachhaltigkeit der Atmosphäre und der globalen Temperaturen, die versteckte Rolle der Ozeane, die Wasserreserven, den individuellen und organisatorischen ökologischen Fußabdruck, die Kreislaufwirtschaft und die neue Landwirtschaft.
D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
|
Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M2C1-1
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Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft
|
Bestimmung im Ministerialdekret über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Der Ministerialerlass zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft enthält mindestens folgende Maßnahmen:
-ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, das einerseits die Entwicklung des Sekundärmarkts für Rohstoffe (durch die Schaffung eines klaren Rahmens für die Versorgung mit Sekundärrohstoffen) andererseits die Kontrollbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Abfallbewirtschaftung unterstützen soll.
-steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingtätigkeiten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen;
-eine Überarbeitung des Umweltsteuersystems für Abfälle, um das Recycling einfacher zu gestalten als die Deponierung und Verbrennung im gesamten Staatsgebiet;
-Recht auf Wiederverwendung und Reparatur;
-Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (Erweiterte Herstellerverantwortung) und des Systems von Konsortien, um die Verwirklichung der EU-Ziele durch die Einrichtung eines spezifischen Aufsichtsgremiums unter dem Vorsitz des MITE zu unterstützen, mit dem Ziel, das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortiensysteme zu überwachen;
-Unterstützung der bestehenden Regulierungsinstrumente: Ende der Abfallgesetzgebung (national und regional), Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Bei der Entwicklung/Aktualisierung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden insbesondere Bau-, Textil- und Kunststoffabfälle sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) berücksichtigt.
-Unterstützung des Projekts „Industriesymbiose“ durch Regulierungs- und Finanzinstrumente.)
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M2C1-2
|
Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden
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Meilenstein
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Genehmigung der Einigung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden
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Veröffentlichung der genehmigten Vereinbarung auf der Website des Ministeriums
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Die Vereinbarung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung der lokalen Behörden bei der Umsetzung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über die Vergabe öffentlicher Aufträge) festgelegten Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) und der Einleitung der Unterstützungsmaßnahme wird genehmigt.
Die technische Unterstützung der lokalen Behörden (Regionen, Provinzen und Gemeinden) wird von der Regierung (Ministerium für den ökologischen Wandel, Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und andere relevante) über die Hausunternehmen sichergestellt. Die technische Unterstützung umfasst Folgendes:
-technische Hilfe bei der Umsetzung von Umweltvorschriften auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene;
-Unterstützung bei der Ausarbeitung von Plänen und Projekten im Bereich der Abfallbewirtschaftung;
-Förderung von Ausschreibungsverfahren, auch um sicherzustellen, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch Wettbewerbsprozesse gefördert werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen.
Das Ministerium für den ökologischen Wandel arbeitet einen spezifischen Aktionsplan für den Aufbau von Kapazitäten aus, um lokale Behörden und professionelle öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über öffentliche Ausschreibungen) festgelegten Mindestumweltkriterien auf Ausschreibungsverfahren im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens zu unterstützen.
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|
M2C1-3
|
Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
|
Meilenstein
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Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der logistischen Anreizregelung
|
Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums oder anderen Unterstützungskanälen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Die endgültige Rangfolge wird in der Genehmigungsverordnung festgelegt.
Die logistische Anreizregelung umfasst Folgendes:
a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 32 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
C) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 27 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und dem Auslaufen der Regelung Bericht zu erstatten.
|
|
M2C1-4
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
30
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Ermittlung der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 30 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel ausmacht. Die Investition wird nach zwei unterschiedlichen Verfahren durchgeführt, die bereits bestehen und refinanziert werden. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag stellen.
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|
M2C1-5
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
19
|
32
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Die begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 32 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel ausmacht, sind anzugeben. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Zuschüssen oder anderen Anreizen für Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.
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|
M2C1-6
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
32
|
63.5
|
Q2
|
2024
|
Ermittlung der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 63,5 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel ausmacht. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen für Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag stellen.
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M2C1-6bis
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Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
63.5
|
100
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Ermittlung der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 100 % der zusätzlichen Finanzmittel für die Investition ausmacht. Das Vergabeverfahren sieht die Auszahlung von Finanzhilfen oder anderen Anreizen für Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen.
|
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M2C1-7
|
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor
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Ziel
|
Veröffentlichung der endgültigen Rankings mit Angabe der Endempfänger.
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
10 000
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Ermittlung von mindestens 10000 Endempfängern für Investitionen in Innovation in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Bei den Investitionen ist mindestens einer der folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
— Ersetzung von mehr
umweltschädliche Geländefahrzeuge
— Einführung von Präzisionslandwirtschaft und Maschinen für die Landwirtschaft 4.0
— Ersatz veralteter Anlagen für Olivenmühlen
Zur Einhaltung von Do-No—
Geländefahrzeuge, die nach dem Prinzip signifikanter Arme emissionsfrei sind oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, müssen die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erfüllen.
Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden.
Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.
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M2C1-8
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Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor
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Ziel
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Förderung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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10 000
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15 000
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Q2
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2026
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Mindestens 15000 Endempfänger haben nach Abschluss der Projekte Unterstützung für bezahlte Investitionen in Innovation in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie erhalten.
Bei den geförderten Investitionen handelt es sich um:
- Austausch umweltfreundlicherer Geländefahrzeuge
- Einführung der Präzisionslandwirtschaft
- Ersetzung veralteter Anlagen für Olivenmühlen
Um dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ zu entsprechen, müssen Geländefahrzeuge emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) erfüllt.
Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.
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M2C1-9
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Investition 2.2: AGRI-Solarpark
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Ziel
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Voltaische Stromerzeugung im AGRI-Bereich
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ENTFÄLLT.
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kW
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0
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1 383 000
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Q2
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2026
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Installierte Solarstromerzeugungskapazität von mindestens 1 383 000 kW
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M2C1-10
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Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Ziel
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Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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48
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Q2
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2026
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Mindestens 48 Interventionen zur Verbesserung der Logistik in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht.
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M2C1-11
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Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen
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Meilenstein
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Start der Internetplattform und Verträge mit Autoren
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Mitteilung über die Unterzeichnung eines Vertrags mit den Produzenten von Inhalten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Öffentliche Inbetriebnahme der Internetplattform und Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen mit den „Inhaltsproduzenten“. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von mindestens 180 Podcasts, schulspezifischen Videounterrichts und Videoinhalten, die auf der Internetplattform zum ökologischen Wandel produziert und verfügbar sind.
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M2C1-12
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Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen
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Ziel
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Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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180
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Q2
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2026
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Mindestens 180 Podcasts, schulspezifische Videokurse und Videoinhalte, die auf der Internetplattform produziert und live genutzt werden
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D.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1.2 – Nationales Abfallwirtschaftsprogramm
Diese Reform besteht in der Annahme eines breit angelegten nationalen Programms für die Abfallbewirtschaftung, das auf den höchsten Stand der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung von Abfällen abzielt, die Anpassung des Netzes der für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen, die Minimierung der endgültigen Beseitigung als End- und Restoption, die Einrichtung von Überwachungssystemen, die Verhinderung der Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, die Bekämpfung der geringen Abfallsammlung, die Verhinderung der Deponierung und die Gewährleistung der Komplementarität mit regionalen Abfallprogrammen, um die Verwirklichung der europäischen und nationalen abfallrechtlichen Ziele zu ermöglichen und gegen illegale Abfallablagerung und Verbrennung im Freien vorzugehen.
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
Diese Investition besteht in der Verbesserung und Mechanisierung des Netzes für die getrennte Sammlung von Abfällen der Gemeinden, dem Bau neuer Behandlungs-/Recyclinganlagen für organische Abfälle, Mehrstoffverpackungen, Glas- und Papierverpackungen und innovativen Behandlungs-/Recyclinganlagen, die sich mit der Entsorgung von Adsorptionsmitteln (PAD), Klärschlamm, Lederabfällen und Textilabfällen befassen.
Investition 1.2 – Kreislaufwirtschaft: „Leitprojekte“
Diese Investition besteht in der Unterstützung der Verbesserung des Netzes für die getrennte Sammlung, unter anderem durch die Digitalisierung der Prozesse und/oder der Logistik, sowie von Behandlungs-/Recyclinganlagen für die folgenden Sektoren:
-Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), einschließlich Windturbinenlaufschaufeln und Photovoltaikpaneelen;
-Papier-/Papierpapierindustrie;
-Recycling von Kunststoffabfällen (mechanisches, chemisches Recycling, „Kunststoff-Hubs“) einschließlich Marine Plastic Litter (MPL). In diesem Bereich werden Industriesymbiosenprojekte in Form von „Kreislaufbezirken“ gefördert, um eine vollständige Wiederverwendung von Nebenprodukten des Kunststoffrecyclings zu gewährleisten und Waren mit hohem Mehrwert zu produzieren;
-Textil („Textil-Hubs“).
Darüber hinaus wird ein globales Überwachungssystem entwickelt, um gegen illegales Dumping vorzugehen, und zwar mithilfe von Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) (für eine weitere Beschreibung der Gesamtintervention siehe Investition 1.1 – Umsetzung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems im Rahmen der Komponente 4 von Mission 4). Das globale Überwachungssystem soll zusammen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen die lokalen Kontrollbehörden und Ordnungskräfte bei der Verhütung, Kontrolle und Bekämpfung illegaler Deponien und organisierter Kriminalität bei der Abfallbewirtschaftung unterstützen.
Investition 3.1 – Grüne Inseln
Diese Investition besteht in der Finanzierung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Energie (z. B. erneuerbare Energien, Netz- und Energieeffizienz), Wasser (wie Entsalzung), Verkehr (wie Radwege, emissionsfreie Busse und Boote) und Abfall (z. B. Abfalltrennung) auf den 19 nicht miteinander verbundenen kleinen Inseln. Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen. Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 3.2 – Grüne Gemeinschaften
Diese Investition besteht in der Unterstützung ländlicher Gebiete und Berggebiete, die auf ausgewogene Weise ihre wichtigsten Ressourcen (sogenannte „grüne Gemeinschaften“) durch Investitionen insbesondere in folgenden Bereichen nutzen wollen:
-die integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“);
-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;
-Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;
-Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („zur Verbesserung lokaler Produkte“);
-Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berges;
-Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;
-die nachhaltige Entwicklung von Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);
-Integration von Mobilitätsdiensten;
-die Entwicklung eines nachhaltigen Modells landwirtschaftlicher Betriebe („das auch energieunabhängig ist durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektro-, Wärme- und Verkehrssektor“).
-Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 3.4 – Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, den Fondo Rotativo Contratti di Filiera (FCF), um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln im Agrar- und Lebensmittelsektor, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht in Italien zu verbessern. Die Fazilität wird in Form von Zuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen direkt über ISMEA (Istituto di Servizi per il Mercato Agricolo Alimentare) betrieben. Der Betrag der Fazilität beläuft sich auf 2 000 000 000 EUR, einschließlich der an ISMEA zu entrichtenden Gebühren.
Die Fazilität wird von ISMEA als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien:
·Unterstützung von Unternehmen, Unternehmensgruppen oder landwirtschaftlichen Erzeugervereinigungen sowie Forschungs- und Wissensverbreitungsorganisationen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht durch Verbesserung der Produktionsprozesse durch Aufnahme einer Kombination von Tätigkeiten aus folgenden Bereichen:
oVerbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Produktionsprozessen durch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, um die Effizienz des Energie-, Wasser- und Ressourcenverbrauchs der angestrebten Produktionsprozesse erheblich zu steigern;
oInvestitionen in Wissens-, Ausbildungs-, Forschungs- und Innovationsprojekte, Technologietransfer- und Entwicklungsprojekte, die auch die Neuorganisation der Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren der Lieferkette unterstützen können, um die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse zu verbessern;
oInvestitionen in die Digitalisierung von Unternehmen, einschließlich des elektronischen Handels und neuer Technologien;
oInstallation von Photovoltaik- und Solarpaneelen
Ziel der Maßnahme ist es, die Treibhausgasemissionen, die Lebensmittelverschwendung und den Einsatz von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, die Energieeffizienz zu verbessern und die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern.
Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen das Ministerium und das ISMEA ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:
1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
a.Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.
b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen.
d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.
3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.
4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.
b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan von ISMEA. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, der Vorschriften für staatliche Beihilfen, der Klima- und Digitalzielanforderungen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung und Anhang VII der ARF-Verordnung; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsübereinkommens und der Finanzierungsvereinbarungen überprüft.
5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 924 000 000,00 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.
Die Durchführung der Maßnahme wird durch die Übertragung des Gesamtbetrags der Mittel für die Fazilität an ISMEA bis zum 31. August 2026 abgeschlossen.
D.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M2C1-13
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Reform 1.2 – Nationales Abfallwirtschaftsprogramm
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses über das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm
|
Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten angibt
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Der Ministerialerlass über das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm enthält mindestens folgende Ziele:
die größtmögliche Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Abfällen zu erreichen, zumindest die in Artikel 181 des gesetzesvertretenden Dekrets 152/06 festgelegten Ziele zu erreichen und auch die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu berücksichtigen;
I)Anpassung des Netzes der für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen im Hinblick auf die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft, um die erforderlichen Kapazitäten zur Erreichung der unter Buchstabe a genannten Ziele zu gewährleisten und folglich die Endlagerung als letzte und verbleibende Option im Einklang mit dem Grundsatz der Nähe und unter Berücksichtigung der im Rahmen der nationalen Abfallvermeidungsplanung gemäß Artikel 180 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Abfallvermeidungsziele zu minimieren;
II)Einführung einer angemessenen Überwachung der Durchführung des Programms, damit die Einhaltung der Ziele des Programms ständig überprüft werden kann und ob gegebenenfalls Korrekturinstrumente für die Durchführung der geplanten Maßnahmen eingeführt werden müssen;
III)die Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen die Italienische Republik wegen Nichtumsetzung der europäischen Vorschriften über die Planung von Abfallzyklen zu verhindern;
IV)Bekämpfung der geringen Abfallsammlung und Eindämmung der Deponierung (siehe auch die nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft);
V)die regionale Abfallbewirtschaftungsanlage ergänzt das nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm;
VI)die Lücken in der Abfallbewirtschaftung und die regionale Kluft in Bezug auf die Kapazität der Anlagen und die Qualitätsstandards, die zwischen den verschiedenen Regionen und Gebieten des nationalen Hoheitsgebiets bestehen, zu schließen, um Verzögerungen zu beheben;
VII)Verwirklichung der derzeitigen und der neuen Ziele, die in den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind;
VIII)um die illegale Abfallablagerung und die Verbrennung im Freien (z. B. im Gebiet Terra dei Fuochi) durch Maßnahmen zu bekämpfen, darunter die Einführung eines neuen Systems zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, soll ein unterstütztes globales Überwachungssystem zur Bekämpfung illegaler Deponien mithilfe von Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt werden.
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M2C1-14
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Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen;
Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialdekrets.
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Annahme des Ministerialdekrets zur Genehmigung der Auswahlkriterien für die von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte.
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Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q3
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2021
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Das Ministerialdekret über die Genehmigung der Kriterien für die Auswahl der von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte tritt in Kraft.
In der Ministerialverordnung wird festgelegt, dass die Projekte unter den folgenden Kriterien ausgewählt werden:
-Kohärenz mit den Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten sowie mit dem europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft,
-Erwartete Verbesserung der Recyclingziele
-Kohärenz mit regionalen und nationalen Planungsinstrumenten,
-Beitrag zur Lösung von EU-Verstößen, Synergien mit anderen sektoralen Planungen (z. B. PNIEC) und/oder anderen Bestandteilen des Plans, innovative Technologien, die auf umfassenden Erfahrungen beruhen;
-Fachliche Qualität des Vorschlags.
-Kohärenz und Komplementarität mit kohäsionspolitischen Programmen und ähnlichen Projekten, die durch andere EU- und nationale Instrumente finanziert werden
Die Interventionen umfassen im Einklang mit dem DNSH-Grundsatz keine Investitionen in Deponien, Entsorgungsanlagen, Mechanische biologische/mechanische Behandlungsanlagen oder Verbrennungsanlagen.
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|
M2C1-15
|
Reform 1.2
Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm
|
Ziel
|
Verringerung unregelmäßiger Deponien (T1)
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
33
|
11
|
Q2
|
2024
|
Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens NIF 2003/2077 waren, von 33 auf 11 (d. h. um mindestens 66 %).
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M2C1-15bis
|
Reform 1.2
Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm:
|
Ziel
|
Verringerung unregelmäßiger Deponien (T2)
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
34
|
14
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 34 auf 14 (d. h. um mindestens 60 %).
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|
M2C1-15ter
|
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
|
Ziel
|
Verringerung der regionalen Unterschiede bei der getrennten Sammlung
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentpunkte
|
22.8
|
20
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Die Differenz zwischen dem nationalen Durchschnitt und der Region mit der schlechtesten Leistung bei der getrennten Sammlung wird auf 20 Prozentpunkte verringert.
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M2C1-15-Quader
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Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen
|
Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten angibt
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2023
|
Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ist gemäß dem EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft bis zum 31. Dezember 2023 in Kraft.
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|
M2C1-16
|
Reform 1.2
Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm
|
Ziel
|
Unregelmäßige Deponien
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
11
|
0
|
Q2
|
2026
|
Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2003/2077 sind, von 11 auf 0 (d. h. mindestens 100 %)
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|
M2C1-16bis
|
Reform 1.2
Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm
|
Ziel
|
Unregelmäßige Deponien
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
14
|
9
|
Q2
|
2024
|
Verringerung der Zahl unregelmäßiger Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 waren, von 14 auf 9 (d. h. mindestens 75 %)
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M2C1-16ter
|
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
|
Ziel
|
Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentpunkte
|
28,4
|
20
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Der Unterschied bei den getrennten Abfallsammlungen zwischen dem Durchschnitt der drei leistungsstärksten Regionen (Veneto, Trentino, Sardinien) und dem Durchschnitt der Regionen mit der schlechtesten Leistung (Basilicata, Kalabrien und Sicilia) gemäß dem ISPRA-Bericht 2020 wird auf 20 Prozentpunkte verringert.
Um das Ziel zufrieden stellend zu erreichen, müssen auch der nationale Durchschnitt und der Durchschnitt der drei im ISPRA-Bericht 2020 genannten leistungsfähigsten Regionen (Veneto, Trentino, Sardinien) in Bezug auf die getrennte Abfallsammlung im Vergleich zu den im ISPRA-Bericht 2020 enthaltenen Daten steigen.
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M2C1-17
|
Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
|
Recyclingquoten für Siedlungsabfälle im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
|
ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
55
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die Recyclingquote von Siedlungsabfällen muss mindestens 55 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe C der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in der durch die Richtlinie 2018/851 geänderten Fassung).
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|
M2C1-17bis
|
Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
|
Recyclingquoten von Verpackungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
|
ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
65
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die stoffliche Verwertungsquote von Verpackungsabfällen muss mindestens 65 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung).
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M2C1-17ter
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
|
Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
|
ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
25
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die Recyclingquote von Holzverpackungen nach Gewicht muss mindestens 25 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung)).
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|
M2C1-17quater
|
Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
|
Recyclingquoten für Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
|
ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
70
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die Recyclingquote von Eisenmetallverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung).
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M2C1-17 quinquies
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
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Recyclingquoten bei Aluminiumverpackungen – Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
50
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die Recyclingquote von Aluminiumverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung).
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M2C1-17 Sexien
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
|
ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
70
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Die Recyclingquote von Glasverpackungen muss nach Gewicht mindestens 70 % betragen (gemäß der Definition in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung).
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M2C1-17-Septies
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten für Papier und Pappe im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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ENTFÄLLT.
|
Rückgewinnungsquote
|
ENTFÄLLT.
|
75
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4. QUARTAL
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2025
|
Die stoffliche Verwertungsquote von Papier und Pappe muss mindestens 75 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)).
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M2C1-17 octies
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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ENTFÄLLT.
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Rückgewinnungsquote
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ENTFÄLLT.
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50
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4. QUARTAL
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2025
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Die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (in der durch die Richtlinie 2018/852 geänderten Fassung).
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M2C1-17 Nonies
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Reform 1.1
Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft;
Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten der getrennten Sammlung von Fraktionen gefährlicher Abfälle aus Haushalten und Textilien
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Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten angibt
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen, die von Haushalten und Textilien im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft erzeugt werden.
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M2C1-18
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Investition 3.1: Grüne Inseln
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Direktorialdekrets
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2022
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Mit dem Direktorialdekret wird die Rangfolge der Projekte in Bezug auf die Ergebnisse der öffentlichen Bekanntmachung genehmigt. Das Auswahlverfahren umfasst Folgendes:
a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten.
Mögliche Interventionsbereiche sind:
-die integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette“);
-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;
-Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;
-Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („zur Verbesserung lokaler Produkte“);
-Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berges;
-Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;
-die nachhaltige Entwicklung von Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);
-Integration von Mobilitätsdiensten;
-— Entwicklung eines nachhaltigen landwirtschaftlichen Modells („das auch energieunabhängig ist durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Elektro-, Wärme- und Verkehrssektor“).
Das Biomethan muss den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für die Einsparung von Treibhausgasemissionen gemäß den Artikeln 29-31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermitteln gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit zusammenhängenden Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entsprechen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „keine nennenswerten Wärme“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.
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M2C1-19
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Investition 3.1: Grüne Inseln
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Ziel
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Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln
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ENTFÄLLT.
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Zahl der kleinen Inseln
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0
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19
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Q2
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2026
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Mindestens 19 kleine Inseln, die abgeschlossene integrierte Projekte durchführen, die mindestens drei verschiedene Interventionskategorien umfassen.
Insgesamt muss der Beitrag der Investition zum Klimaschutz gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Gesamtkosten ausmachen.
Förderfähig sind folgende Interventionen:
-Energieeffizienzinterventionen;
-Entwicklung und/oder Modernisierung kollektiver Mobilitätsdienste und -infrastrukturen; mit Strom betriebene Busse und Boote; Unterkünfte für öffentliche Verkehrsdienste; Carsharing, Fahrrad-Sharing, E-Scooter-Sharing;
-Bau und/oder Anpassung von Radwegen, Bau von Schutzräumen;
-effiziente getrennte Sammlung mit Stärkung der Sammelsysteme;
-Bau/Modernisierung ökologischer Inseln mit zugehörigem Wiederverwendungszentrum;
-Entsalzungsanlagen;
-Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, einschließlich Photovoltaik, Offshore-Windenergie und Meeresenergie wie Wellen- oder Gezeitenenergie;
-Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung der Stromnachfrage;
-Eingriffe in das Stromnetz und die damit verbundenen Infrastrukturen: Speichergeräte, Integration des Stromsystems in das Wassersystem der Insel, intelligente Netze, innovative Energiemanagement- und -überwachungssysteme.
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M2C1-20
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Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften
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Meilenstein
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Vergabe von (allen) öffentlichen Aufträgen für die Auswahl grüner Gemeinschaften
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2022
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Mitteilung des Vergabeverfahrens für die Finanzhilfen, die Förderfähigkeitskriterien enthalten sollte, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M2C1-21
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Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften
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Ziel
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Durchführung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften dargelegten Interventionen
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ENTFÄLLT.
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Prozentsatz der von den Grünen Gemeinschaften vorgelegten Interventionen
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0
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90
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Q2
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2026
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Abschluss der Durchführung von mindestens 90 % der in den von den Grünen Gemeinschaften vorgelegten Plänen vorgesehenen Interventionen (gemäß Artikel 72 des Gesetzes 221/2015)
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M2C1-22
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2024
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.
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M2C1-23
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Ziel
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Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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50
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Q2
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2025
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ISMEA hat mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um mindestens 50 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). ISMEA erstellt einen Bericht, in dem der Anteil dieser Finanzierung, der zu den Klimazielen beiträgt, nach der Methode in Anhang VI im Einzelnen angegeben wird.
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M2C1-24
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Ziel
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Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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50
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100
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Q2
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2026
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ISMEA hat mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).
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M2C1-25
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Meilenstein
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Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen
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Übertragungsbescheinigung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Italien überträgt dem ISMEA 1 960 000 000,00 EUR für die Fazilität.
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E. MISSION 2 KOMPONENTE 2: Energiewende und nachhaltige Mobilität
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen im Bereich der Energiewende. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen. Die Komponente umfasst Investitionen in die Lieferkette für erneuerbare Energien, Wasserstoff, Biomethananlagen und intelligente Netze. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ ergänzt.
Diese Komponente umfasst auch Investitionen und Reformen im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten für nachhaltige Mobilität. Die Komponente umfasst Investitionen in den Bau von Radwegen und Infrastrukturen für den schnellen Transit von U-Bahn/Straßen/Busen sowie in die Beschaffung emissionsfreier Busse, Fahrzeuge, Brandbekämpfungs- und Flughafenfahrzeuge. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Abschaffung regulierter Preise für elektrisches Laden und zur Stärkung des Wettbewerbs bei Ladepunktenkonzessionen, Regionalbahnen und ÖPNV im Rahmen der Reformkomponente „Unternehmensumfeld“ ergänzt.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2020 und 2019 an Italien bei, wonach „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung [...] nachhaltiger öffentlicher Verkehrsmittel“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) ausgerichtet werden müssen und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur ausgerichtet werden muss, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).
Die Komponente unterstützt die Leitlinien für Italien zur Umsetzung seines nationalen Energie- und Klimaplans (SWD(2020) 911 final), in denen Italien aufgefordert wurde, bestehende Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere bestehende Windkraftanlagen, zu fördern, umzugestalten und zu repowerieren und innovative Offshore-Energie im gesamten Mittelmeerraum zu erkunden.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Dauer und Verlängerung der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen
Diese Reform umfasst:
-das Inkrafttreten von Vereinfachungsmaßnahmen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und das Repowering und die Umgestaltung bestehender Anlagen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 76 vom 17. Juli 2020 („Vereinfachungserlass“);
-Erlass eines mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen abgestimmten Dekrets zur Festlegung von Kriterien für die Ermittlung der Gebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für eine zusätzliche Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energie von mindestens 73 GW geeignet und nicht geeignet sind, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen;
-die Vollendung des Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auch für zusätzliche Technologien, die nicht ausgereift sind oder hohe Betriebskosten verursachen, und die Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten RES1-Mechanismus unter Wahrung des Grundsatzes des wettbewerbsorientierten Zugangs;
-Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme im gesetzesvertretenden Dekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
Reform 2 – Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas
Diese Reform besteht darin, die Unterstützung für sauberes Biomethan zu verstärken, indem Rechtsvorschriften erlassen werden, um den Umfang der für eine Förderung in Betracht kommenden Biomethanprojekte zu erweitern und den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Zuschüssen zu verlängern. Das Biomethan muss die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „Vermeidung erheblicher Wärme“ und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.
Reform 3 – Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff
Diese Reform besteht im Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Förderung von Wasserstoff als erneuerbare Energiequelle. Dieser Rechtsrahmen muss Folgendes enthalten:
-Technische Sicherheitsvorschriften für die Erzeugung, den Transport, (technische und regulatorische Kriterien für die Einführung von Wasserstoff in das Erdgasnetz), die Speicherung und die Nutzung von Wasserstoff;
-Ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren mit einer einzigen Anlaufstelle zur Erlangung der Genehmigung für den Bau und Betrieb einer kleinen Wasserstoffproduktionsanlage (für Elektrolyseure mit einer Leistung von weniger als 1-5 MW; die Speicherschwelle wird in den genannten technischen Sicherheitsvorschriften für Wasserstoff festgelegt).
-Regulierung der Beteiligung von Wasserstofferzeugungsanlagen an Netzdiensten. Die Energieregulierungsbehörde (ARERA) wird beauftragt, nach Konsultation der Interessenträger eine spezifische Regulierungsmaßnahme zu erlassen.
-Ein System von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Wasserstoff, um den Verbrauchern Preissignale zu geben.
-Verfahren und/oder Kriterien zur Festlegung der ausgewählten Betankungsgebiete entlang der Autobahnen zur Optimierung des Standorts der Tankstellen zur Schaffung von H2-Korridoren für Lastkraftwagen, beginnend mit den nordirischen Regionen bis zum Po-Tal und den Logistikknotenpunkten und den Hauptautobahnen entlang der Halbinsel.
-Die Koordinierung des zehnjährigen Entwicklungsplans des nationalen Fernleitungsnetzbetreibers (ÜNB) mit den Plänen anderer europäischer ÜNB zur Entwicklung gemeinsamer Normen für den Wasserstofftransport mittels bestehender Gaspipelines oder spezieller Rohrleitungen.
Reform 4 – Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff
Diese Reform besteht in der Annahme steuerlicher Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Erzeugung und/oder Nutzung von Wasserstoff im Einklang mit den EU-Vorschriften zur Besteuerung und zur Umsetzung der RED II-Richtlinie. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“
Reform 5 – Intelligente Verfahren für die Projektbewertung im Bereich der öffentlichen Nahverkehrssysteme mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massentransport
Diese Reform besteht in der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, in denen klare Zuständigkeiten für die Genehmigung von ÖPNV-Projekten festgelegt werden, und einer Vereinfachung des Zahlungsverfahrens.
Investition 4.1 – Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Plan für den Zyklusweg)
Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens 565 km Radwegen in Metropolregionen und mindestens 746 km touristischer Radwege. Die Metropolradwege sind in mindestens 40 Metropolregionen oder Städten, in denen Universitäten angesiedelt sind, zu entwickeln. Radwege erleichtern das Pendeln der ersten Meile und der letzten Meile, d. h. die Verbindung von Standorten in Metropolregionen oder Städten, in denen Universitäten untergebracht sind, zu nahe gelegenen intermodalen Knoten (z. B. U-Bahn-Stationen oder Bahnhöfen) oder Universitäten zu nahe gelegenen intermodalen Knoten (z. B. U-Bahn-Stationen oder Bahnhöfe). Die förderfähigen touristischen Radwege sind im Gesetz Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 festgelegt.
Investition 4.3 – Installation von Ladeinfrastrukturen
Diese Investition besteht in der Unterstützung der Entwicklung
-2100 Schnellladestationen auf Freiwegen;
-9900 schnelle öffentliche Ladestationen in städtischen Gebieten.
Investition 4.5 – Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen
Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Car-Scrpping-System, bei dem ein thermisches Fahrzeug zurückgegeben und durch ein neu erworbenes emissionsfreies Fahrzeug ersetzt wird.
Die Regelung zielt auf Folgendes ab:
·Einzelpersonen, die in funktionalen städtischen Gebieten leben. Für Einzelpersonen sind nur Fahrzeuge der Klasse M1 zulässig.
·Kleinstunternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 der Verordnung (EU) 2023/955 mit Sitz in funktionalen städtischen Gebieten. Bei Kleinstunternehmen sind nur Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 förderfähig.
Für Privatfahrzeuge (M1) beträgt der Anreiz höchstens 11 000 EUR je Neufahrzeug für Personen mit einem Indikator für die gleichwertige wirtschaftliche Lage (ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente) von höchstens 30 000 EUR und höchstens 9 000 EUR pro Neufahrzeug für Personen mit einem ISEE-Wert von mehr als 30 000 EUR, aber weniger als 40000 EUR. Für Nutzfahrzeuge (N1 und N2) deckt der Anreiz bis zu 30 % des Kaufpreises bis zu einer Obergrenze von 20 000 EUR pro Neufahrzeug ab.
Das System zielt ausschließlich auf den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge ab.
E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M2C2-6
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Reform 1: Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Dauer und Verlängerung der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Anlagen für erneuerbare Onshore- und Offshore-Energien
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2024
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Der Rechtsrahmen umfasst folgende Ziele:
●das Inkrafttreten von Vereinfachungsmaßnahmen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und das Repowering und die Umgestaltung bestehender Anlagen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 76 vom 17. Juli 2020 („Vereinfachungserlass“);
●Erlass eines mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen abgestimmten Dekrets zur Festlegung von Kriterien für die Ermittlung der Gebiete, die für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien für eine zusätzliche Kapazität zur Erzeugung erneuerbarer Energie von mindestens 73 GW geeignet und nicht geeignet sind, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen;
●die Vollendung des Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energiequellen auch für zusätzliche Technologien, die nicht ausgereift sind oder hohe Betriebskosten verursachen, und die Verlängerung der Auktionsfrist für den sogenannten RES1-Mechanismus unter Wahrung des Grundsatzes des wettbewerbsorientierten Zugangs;
●Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme im gesetzesvertretenden Dekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
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M2C2-7
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Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Förderung der Nutzung von erneuerbarem Gas für die Nutzung von Biomethan im Verkehrs-, Industrie- und Wohnungssektor sowie eines Durchführungserlasses, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die gesetzesvertretende Verordnung umfasst insbesondere:
1- legislative Änderung für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Änderung des derzeitigen Finanzhilfemechanismus, um i) den Umfang der Förderfähigkeit zu erweitern und ii) den Zeitraum für die Bereitstellung von Finanzhilfen zu verlängern und iii) die Einspeisung in den Tarif und den Herkunftsnachweis für erneuerbares Gas vorzusehen
2-Die Umsetzung der RED II-Richtlinie durch gesetzesvertretendes Dekret
3-Die allgemeine Koordinierung würde vom Ministero della Transizione Ecologica (MiTE) mit Unterstützung der anderen Verwaltungen mit beratender Funktion erfolgen: Landwirtschaftsministerium (MIPAAF), Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und Gestore Servizi Energetici.
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M2C2-8
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
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Meilenstein
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Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung des Energieverbrauchs
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M2C2-12
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Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Meilenstein
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Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Mitteilung über die Vergabe der Projekte
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes um mindestens 4 000 km, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen infolge extremer Wetterbedingungen zu verringern.
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M2C2-14
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Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr
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Meilenstein
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Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf Wasserstoffbasis
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von mindestens 40 Aufladestationen auf Wasserstoffbasis
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von mindestens 40 Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
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M2C2-16
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Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
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Meilenstein
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Zuweisung von Mitteln für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
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Mitteilung der Mittelzuweisung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Zuweisung von Mitteln nach den Verfahren und Kriterien, die für den Bau von zehn Wasserstofftankstellen für Eisenbahnen an sechs Eisenbahnstrecken festgelegt wurden.
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M2C2-18
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Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Wasserstoffforschungsprojekte
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Mitteilung über die Vergabe der Aufträge für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Mitteilung über die Vergabe von FuE-Verträgen, die darauf abzielen, die Kenntnisse über die Umsetzung des Wasserstoffvektors in der Erzeugungs-, Speicher- und Verteilungsphase zu verbessern. Die Verträge umfassen mindestens vier Forschungsdimensionen:
a) Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff
innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels
C) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen
integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen
Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten, die die Anforderung von 73,4 % für Treibhausgaseinsparungen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen, was zu Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und zu 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt, analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Ansatz.
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M2C2-20
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Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff
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Meilenstein
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Inkrafttreten der erforderlichen legislativen Maßnahmen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Die erforderlichen legislativen Maßnahmen enthalten i) Sicherheitsvorschriften für die Erzeugung, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Aufbau kleiner Strukturen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und iii) Maßnahmen in Bezug auf die Bedingungen für den Bau von Wiederladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff.
Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die der Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff entsprechen, was 3 t CO2-Äq/tH2 ergibt.
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M2C2-21
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Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff
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Meilenstein
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Inkrafttreten steuerlicher Anreize
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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N.A.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Das Gesetz sieht steuerliche Anreize zur Förderung der Erzeugung von grünem Wasserstoff und zur Förderung des Verbrauchs von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor vor.
Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die der Anforderung von Einsparungen von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff entsprechen, was 3 t CO2-Äq/tH2 ergibt.
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M2C2-22
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Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)
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Zielvorgabe:
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Radwege T1
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ENTFÄLLT.
|
Kilometer
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0
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200
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4. QUARTAL
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2023
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Fertigstellung von mindestens 200 km Radwegen in Ballungsräumen gemäß der Beschreibung der Maßnahme oder Städten, in denen Universitäten untergebracht sind.
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M2C2-23
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Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)
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Ziel
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Radwege T2
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ENTFÄLLT.
|
Kilometer
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200
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1 311
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Q2
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2026
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Abschluss von Radwegspuren von mindestens 365 km in Ballungsräumen (gemäß Definition in der Beschreibung der Maßnahme) oder Städten, in denen Universitäten untergebracht sind, und mindestens 746 km touristischer Radwege im Sinne des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015.
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M2C2-27
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Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen
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Meilenstein
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Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1
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Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zum Bau von mindestens 4700 Ladestationen in städtischen Gebieten (alle Gemeinden).
Das Projekt kann auch Pilot-Ladestationen zur Energiespeicherung umfassen.
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M2C2-28
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Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen
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Vergabe öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Vergabe der Aufträge für den Bau von mindestens 2100 Schnellladestationen an Freiwegen und mindestens 9900 in städtischen Gebieten.
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M2C2-29
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Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen
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Ziel
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Anzahl der Schnellladestationen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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12 000
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4. QUARTAL
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2025
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Inbetriebnahme von:
I)mindestens 2100 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang Freiwegen mit einer Leistung von mindestens 175 kW.
II)mindestens 9900 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 90 kW in städtischen Gebieten.
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M2C2-30
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Investition 4.5 – Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen
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Ziel
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Anzahl der gekauften Fahrzeuge
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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39 000
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Q2
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2026
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Erwerb von mindestens 39000 emissionsfreien Fahrzeugen.
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M2C2-33
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Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die regionale Eisenbahnflotte des öffentlichen Personennahverkehrs durch emissionsfreie Züge und den Universaldienst
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb emissionsfreier Züge.
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M2C2-37
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Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im Bereich des schnellen Massentransports
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Das Gesetzesdekret vereinfacht die Bewertungskriterien für Projekte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr und beschleunigt das Planungs- und Genehmigungsverfahren.
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M2C2-38
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Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Ministerialdekrets
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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In dem Ministerialdekret werden die Höhe der verfügbaren Ressourcen, die Zugangsanforderungen der Begünstigten, die Fördervoraussetzungen für Programme und Projekte, die förderfähigen Ausgaben sowie die Form und die Intensität der Beihilfen für die Entwicklung hocheffizienter PV-Panels und für die Entwicklung von Batterien festgelegt.
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M2C2-41
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Investition 5.3: Elektrobusse
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Ministerialdekrets, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse)
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Bestimmung im Ministerialdekret über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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In dem Ministerialdekret wird der Umfang der verfügbaren Ressourcen für die Durchführung von etwa 45 Projekten zum industriellen Wandel durch „Entwicklungsverträge“ festgelegt.
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M2C2-42
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Investition 5.4: Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel („GTF“)
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Finanzvereinbarung
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Mitteilung über die Unterzeichnung der Finanzvereinbarung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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In der Finanzvereinbarung werden die indirekten Investitionen in die Finanzierung von VC-Fonds-Verwaltern mit Investitionen und Unternehmen/Start-up-Unternehmen im Einklang mit den Zielen des ökologischen Wandels festgelegt, das Kapital für Forscher und Start-up-Unternehmen erweitert, die Maßnahmen aktiver Risikokapitalfonds gestärkt und neue und innovative Unternehmungen in Partnerschaft mit Unternehmen entwickelt.
Die Finanzvereinbarung muss Folgendes enthalten:
-eine Investitionspolitik,
-Zulassungskriterien,
Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
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M2C2-43
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Investition 5.4: Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel („GTF“)
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Meilenstein
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Verabschiedung eines Berichts
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Verabschiedung eines Berichts
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Italien legt einen Bericht vor, in dem die von der GTF zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffenen Maßnahmen dargelegt werden, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die mit dem Eigenkapital voraussichtlich unterstützt werden, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.
In dem Bericht sind auch die Beträge anzugeben, die direkt/indirekt in jedes Finanzprodukt investiert wurden.
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E.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1 – Entwicklung agrarvoltaischer Systeme
Diese Investition besteht aus Zuschüssen zur Förderung von Investitionen in den Bau von agrovoltaischen Systemen und der Installation von Messgeräten zur Überwachung der zugrunde liegenden landwirtschaftlichen Tätigkeit zur Bewertung des Mikroklimas, der Wassereinsparung, der Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit, der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und der landwirtschaftlichen Produktivität für die verschiedenen Kulturpflanzenarten. Die Installation der Anlagen wird im nationalen Gaudì-System (Produktionsanlagenregister) erfasst, das schlüssige Nachweise für die Erreichung der Ziele liefert.
Investition 1.2 – Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien
Diese Investition besteht in der Förderung der Errichtung von 1 730 MW neuer Stromerzeugungskapazitäten für den kollektiven Eigenverbrauch und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 50000 Einwohnern. Die Förderung basiert auf Zuschüssen für den Bau erneuerbarer Energiequellen und Erzeugungsanlagen in Verbindung mit Energiespeichersystemen.
Investition 1.4 – Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft
Diese Investition umfasst:
-Förderung des Baus neuer Anlagen zur Erzeugung von Biomethan
-Umstellung und Verbesserung der Effizienz bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen (einschließlich organischer Siedlungsabfälle) hin zur Erzeugung von Biomethan für Verkehr, Industrie und Heizung. Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen der Fußnote 8 des Anhangs VI der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.
-Ersetzung veralteter und niedrigeffizienter mechanischer Fahrzeuge durch Fahrzeuge, die ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) entspricht. Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.
-Verbreitung ökologischer Verfahren in der Biogaserzeugungsphase (Standorte mit minimaler Bodenverarbeitung, innovative Systeme für die Verteilung von Gärrückständen).
Investition 2.1 – Stärkung intelligenter Netze
Diese Investition besteht in der Umgestaltung der Verteilernetze und ihrer Verwaltung mit Eingriffen sowohl in das Stromnetz als auch in seine Softwarekomponenten, um neue Energieszenarien zu ermöglichen, bei denen Verbraucher und Prosumenten ebenfalls eine Rolle spielen können.
Investition 2.2 – Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
Diese Investition besteht in Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber extremen Wetterereignissen (Wind/Sturzbäume, Eis, Hitzewellen, Überschwemmungen und hydrogeologische Risiken), insbesondere im Verteilernetz, und zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit längerer Unterbrechungen der Stromversorgung und der negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Gebiete.
Investition 3.1 – Wasserstoffproduktion in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)
Diese Investition besteht in der Förderung der lokalen Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie, in KMU und im Nahverkehr, wodurch neue Wasserstofftäler geschaffen werden, die sich hauptsächlich im Süden Italiens befinden und vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen und lokaler Nutzung erzeugt werden. Ziel des Projekts ist die Wiederverwendung stillgelegter Industriegebiete zur Erprobung von Anlagen für die Wasserstofferzeugung aus lokalen EE-Anlagen, die sich im selben Industrieraum und in denselben Industrieanlagen oder in benachbarten Gebieten befinden. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“
Investition 3.2 – Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien
Diese Investition besteht in der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich industrielle Prozesse zur Entwicklung von Initiativen zur Nutzung von Wasserstoff in Industriezweigen, die Methan als Energiequelle für thermische Energie nutzen (Zement, Papierfabriken, Keramik, Glasindustrie usw.). Der Sektor für fossile Brennstoffe wie Ölraffinerien ist nicht förderfähig. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gemäß den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die Förderfähigkeitskriterien in künftigen Aufforderungen Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) aus, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen. Werden mit der Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht, die nicht wesentlich niedriger, aber immer noch unter den einschlägigen Referenzwerten liegen, so ist eine Begründung dafür vorzulegen, warum dies nicht möglich ist. Die Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die unter das Emissionshandelssystem fallen, sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission festgelegt.
Investition 3.3 – Wasserstoffprüfung im Straßenverkehr
Diese Investition besteht in der Schaffung von mindestens 40 Wasserstofftankstellen in Autobahntankstellen, Logistiklagern und Häfen im Einklang mit den Anforderungen der Richtlinie 2014/94 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
Investition 3.4 – Wasserstoffprüfung für die Mobilität im Schienenverkehr
Diese Investition besteht in dem Bau von mindestens zehn wasserstoffbasierten Tankstellen auf mindestens sechs Eisenbahnstrecken. Die Wasserstoffzug-Tankstellen werden vorzugsweise in der Nähe lokaler Produktionsstätten für Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen und/oder Wasserstofftankstellen an Autobahnen gebaut.
Investition 3.5 – Wasserstoffforschung und -entwicklung
Diese Investition besteht in der Unterstützung von FuE-Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff in folgenden Bereichen:
-Produktion von grünem und sauberem Wasserstoff
-Innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels
-Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen
-Integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen
Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten, die die Anforderung von 73,4 % für Treibhausgaseinsparungen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen, was zu Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und zu 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt, analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Ansatz.
Investition 4.2 – Entwicklung schneller Massentransportsysteme
Ziel der Maßnahme ist es, den schnellen Massenverkehr zu erhöhen und eine Verlagerung vom Autoverkehr auf den öffentlichen Verkehr zu fördern.
Diese Investition umfasst:
●Bau neuer Strecken und Ausbau bestehender Strecken für schnelle Massentransportsysteme für mindestens 231 km. Die Liste der Vorhaben muss mindestens 96 km U-Bahn- oder Straßenbahnen und mindestens 135 km Oberleitungsbus, Bus Rapid Transit (BRT) oder Seilbahn umfassen.
●Die Modernisierung der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme, wozu auch deren Digitalisierung gehören kann. Zu diesen Maßnahmen gehören die Modernisierung von U-Bahnhöfen und der U-Bahn-Infrastruktur, Signalsysteme für Eisenbahn- oder Straßenbahnen sowie öffentliche Transitdepots.
●Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge für schnelle Massentransportsysteme.
●Die Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme müssen mindestens 28 umfassen und auf die Metropolregionen mindestens Bari, Bergamo, Bologna, Catania, Firenze, Genua, Mailand, Neapel, Padova, Perugia, Rimini, Roma und Tarent abzielen.
Die Infrastruktur, die sowohl für den Bau als auch für die Modernisierung in Frage kommt (nämlich U-Bahn-Spuren, Straßenbahnen, Oberleitungsbusspuren, Bus-Schnelltransit oder Seilbahnen), muss den Betrieb emissionsfreier Fahrzeuge ermöglichen. Die Investition darf nicht den Bau oder die Modernisierung von Straßen außerhalb des Interventionsbereichs umfassen, es sei denn, diese sind integraler Bestandteil der Infrastruktur, die den Betrieb emissionsfreier Fahrzeuge ermöglicht.
Investition 4.4.1 – Stärkung der emissionsfreien Busflotte des regionalen öffentlichen Verkehrs
Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen und mindestens 1000 Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Busse. Busse müssen mit digitalen Funktionen ausgestattet sein. Zulässige Busse sind Niederflurbusse (d. h. sie gehören nach UNECE-Normen zur Fahrzeugklasse M2 und M3) und sind entweder Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellen.
Investition 4.4.2 – Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs durch emissionsfreie Züge und Universaldienste
Diese Investition besteht in der Beschaffung und Inbetriebnahme von mindestens 66 emissionsfreien Personenzügen (wobei ein Zug aus mindestens einer Lokomotive besteht und Personenwagen umfasst) und weiteren 100 Wagen für den Universaldienst. Die Investition muss insgesamt mindestens 523 Einheiten umfassen, von denen mindestens 66 Lokomotiven sein müssen.
Investition 4.4.3 – Erneuerungsflotte für die Staatsfeuerwehr
Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3800 Fahrzeugen (von denen 200 für die Flughafenkontingente von Feuerwehrleuten bestimmt sind) für die nationale Feuerwehr, in der Errichtung von 875 Ladepunkten an den Feuerwehren und in der Beschaffung von mindestens 3000 mobilen Ladestationen. 3500 Fahrzeuge müssen emissionsfrei sein, während die übrigen Fahrzeuge entweder ausschließlich mit Biomethan oder mit Biokraftstoff betrieben werden, wobei die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29-31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Lebens- und Futtermitteln gemäß Artikel 26 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und damit zusammenhängenden Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten eingehalten werden. Die Betreiber erwerben Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen. Fahrzeuge, die mit Biokraftstoff betrieben werden, müssen für B100 typgenehmigt sein.
Investition 5.1 – Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten:
Diese Maßnahme umfasst zwei Teilinvestitionen. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen soll die Fazilität zunächst Finanzmittel in Höhevon mindestens 3500000000 EUR bereitstellen.
Teilinvestition 1:
Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Netto-Null-Technologien“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in den Bereichen Energieeffizienz, Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch und nachhaltige Umgestaltung des Produktionsprozesses zu verbessern.
Mit der Investition wird Folgendes unterstützt:
I)den ökologischen Wandel des nationalen Produktionssystems auf verschiedenen Ebenen durch Unterstützung von Investitionen in die Stärkung der Produktionsketten für Geräte und ihrer direkten und indirekten Komponenten, die für den ökologischen Wandel relevant sind (z. B. Batterie- und Energiespeicherung, Solar- und Windtechnologien, Wärmepumpen und Technologien für geothermische Energie, Wasserstofftechnologien und Einrichtungen für die CO2-Abscheidung und -Speicherung),
II)die Energieeffizienz von Produktionsprozessen (auch durch die Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch mit Ausnahme von Biomasse),
III)die Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse, auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft und eine effizientere Ressourcennutzung.
Die Investition i) umfasst die folgenden Produktlinien:
—
Der erste Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Photovoltaik- oder Windenergietechnologien und soll die Produktionskapazität für Photovoltaik- oder Windenergietechnologien um mindestens 4 GW/Jahr erhöhen.
—
Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Herstellung von Batterien und soll die Produktionskapazität von Batterien um mindestens 28 GW/Jahr erhöhen.
Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt für den Privatsektor eingesetzt.
Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst folgende Finanzierungsinstrumente:
·Entwicklungsvertrag zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Netto-Null-Technologien im Wert von mehr als 20 000 000 EUR durch die Gewährung von Zuschüssen, Zinszuschüssen und zinsvergünstigten Darlehen.
·Fonds für den industriellen Wandel, mit dem Projekte zwischen 3000000 EUR und 20000000 EUR durch Zuschüsse, Zinszuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen unterstützt werden.
Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:
1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabebeschlüsse der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium gefasst und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
a.Die Beschreibung der Finanzprodukte und förderfähigen Endbegünstigten.
b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen.
d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.
3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.
4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.
b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Invitalia S.p.A.
I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;
II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und
III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, wird eingehalten. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.
5. Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 2 430 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.
Teilinvestition 2:
Diese Teilinvestition besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zur Stärkung der industriellen Lieferketten zu verbessern.
Mit der Investition werden Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten wie industrielle Entwicklungsprogramme und Programme zur Entwicklung des Umweltschutzes unterstützt.
Die Fazilität wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen und Zinszuschüssen direkt für den Privatsektor eingesetzt.
Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet.
Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:
1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültigen Investitions- und Vergabebeschlüsse der Fazilität werden von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium gefasst und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
I)Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.
II)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
III)Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen.
IV)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.
3.Der unter die Durchführungsvereinbarung fallende Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren.
4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.
b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan des BSG Invitalia. Bei diesen Audits wird Folgendes überprüft:
I.dass die Kontrollsysteme wirksam sind, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten;
II.Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und
III.die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, wird eingehalten. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investition 5.2 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich Wasserstoff
Diese Investition besteht in der Unterstützung von Projekten zur Entwicklung einer Wertschöpfungskette für Wasserstoff in Italien, die auch für die Teilnahme an potenziellen wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse für Wasserstoff geeignet ist.
Investition 5.3 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung im Bereich Elektrobusse
Mit dieser Investition sollen etwa 45 Projekte unterstützt werden, mit denen der digitale und grüne Wandel der Busindustrie hin zu produktbezogenen Elektrobussen und vernetzten Bussen gefördert werden kann. Mit diesen Investitionen sollen auch Investitionen in die Erneuerung der Elektrobusflotte (ohne Hybridbusse) unterstützt werden.
Investition 5.4 – Kapitalzufuhr in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel („GTF“)
Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der italienischen Wirtschaft gefördert werden, indem Anreize für private Investitionen geschaffen, der Zugang zu Finanzmitteln für am ökologischen Wandel beteiligte Start-up-Unternehmen verbessert und der Risikokapitalmarkt in diesem Sektor ausgebaut wird. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 250 000 000 EUR in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den grünen Wandel („GTF“).
CDP Venture Capital SGR verfolgt eine Anlagestrategie für die Nutzung des Eigenkapitals. Die Anlagepolitik enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die das Eigenkapital voraussichtlich unterstützen wird, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans für die Durchführung von 15 Jahren und der Verwaltungsgebühr von höchstens 13 %.
Der GTF wird durch direkte oder indirekte Unterstützung in Form von Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Fremd- oder Quasi-Schuldtiteln betrieben.
CDP Venture Capital SGR wendet das in den Leitlinien „Linee Guida per le attività di rendicontazione e controllo dei Fondi DTF e GTF e GTF“ beschriebene Prüfungs- und Kontrollsystem für die Verwendung des Eigenkapitals an. Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die mit dem Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt
in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten
; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien
; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge
; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung
, v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.
E.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M2C2-3
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Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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300
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Q2
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2026
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Austausch von mindestens 300 landwirtschaftlichen Zugmaschinenflotten durch ausschließlich mit Biomethan betriebene und auch mit Präzisionslandwirtschaft ausgestattete Zugmaschinen.
Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED-II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, um dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ zu entsprechen. Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen.
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M2C2-5
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Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Zusätzliche Produktionskapazität für Biomethan
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ENTFÄLLT.
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1 000 000 000
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0.
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2.3
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Q2
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2026
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Entwicklung der Produktionskapazität für Biomethan aus der Umstellung der bestehenden Anlagen (einschließlich organischer Abfälle von festen Siedlungsabfällen – OFUSW) und aus neuen Anlagen auf mindestens 2,3 Mrd. m³ Ende Juni 2026.
Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz „No-Significant-Harm“ und den einschlägigen Anforderungen der Fußnote 8 in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.
Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden.
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M2C2-9
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
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Ziel
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Intelligente Netze – Ausbau der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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1 000
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4. QUARTAL
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2024
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Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 1 000 MW
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M2C2-10
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
|
Ziel
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Intelligente Netze – Ausbau der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
1 000
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4 000
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Q2
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2026
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Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 4 000 MW
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M2C2-11
|
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
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Ziel
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Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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1 500 000
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Q2
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2026
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Elektrifizierung des Energieverbrauchs von mindestens 1500000 Einwohnern
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M2C2-13
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Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Ziel
|
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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4 000
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Q2
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2026
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Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes um mindestens 4 000 km, um die Häufigkeit und Dauer von Energieausfällen infolge extremer Wetterbedingungen zu verringern.
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M2C2-15
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Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr
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Ziel
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Entwicklung von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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40
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Q2
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2026
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Entwicklung von mindestens 40 wasserstoffbasierten Aufladestationen für leichte und schwere Fahrzeuge im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU
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M2C2-17
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Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
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Ziel
|
Anzahl der Wasserstofftankstellen
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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10
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Q2
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2026
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Errichtung von zehn Tankstellen für den Schienenverkehr auf der Grundlage von Wasserstoff entlang sechs Eisenbahnstrecken, die durch öffentliche Verfahren festgelegt werden, die vom Ministerium für nachhaltige Mobilität (MIMS) und vom Ministerium für den ökologischen Wandel (MITE) festgelegt werden.
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M2C2-19
|
Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung
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Ziel
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Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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10
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Q2
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2026
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Mindestens 10 durchgeführte FuE-Projekte (eines für jede FuE-Dimension im Folgenden) mit Testbescheinigung oder Veröffentlichung
Es werden vier F & E-Tätigkeiten entwickelt, die sich auf Folgendes beziehen:
a) Erzeugung von grünem und sauberem Wasserstoff
innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels
C) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen
integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen
Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten, die die Anforderung von 73,4 % für Treibhausgaseinsparungen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen, was zu Lebenszyklus-THG-Emissionen von weniger als 3 t CO2-Äq/tH2 und zu 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2-Äq/MJ führt, analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Ansatz.
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M2C2-24
|
Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Aufbau der Infrastruktur für schnelle Massentransportsysteme
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Infrastrukturvorhaben im Sinne der Beschreibung der Maßnahme.
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M2C2-25
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q3
|
2024
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Beschaffung von mindestens 85 Fahrzeugeinheiten und mindestens fünf Interventionen für die Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.
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M2C2-25bis
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
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Ziel
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Mindestens 5 Interventionen zur Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen
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|
Anzahl
|
0
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5
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Q2
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2026
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Abschluss von mindestens fünf Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur (gemäß Beschreibung der Maßnahme) von schnellen Massentransportsystemen.
Nach Abschluss der Arbeiten muss die angestrebte Infrastruktur betriebsbereit oder zugänglich sein (je nach Art der Infrastruktur).
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M2C2-25ter
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
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Ziel
|
Erwerb von mindestens 85 Fahrzeugeinheiten für einen schnellen Massentransport
|
|
Anzahl
|
0
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85
|
Q2
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2026
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Erwerb von mindestens 85 Einheiten emissionsfreier Fahrzeuge für den Massen-Schnelltransport in Ballungsräumen, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.
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M2C2-26
|
Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
|
Ziel
|
Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs in km
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ENTFÄLLT.
|
Kilometer
|
0
|
231
|
Q2
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2026
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Bau einer öffentlichen Verkehrsinfrastruktur von mindestens 231 km in funktionalen städtischen Gebieten, wie in der Beschreibung der Maßnahme definiert.
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M2C2-31
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Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der Flotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr
|
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Erneuerungsflotte für den Befehl der Nationalen Feuerwehr
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
N.A.
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Q2
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2024
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb von Fahrzeugen der nationalen Feuerwehr.
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M2C2-32
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Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen
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Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen öffentlichen Verkehrsbusflotte mit emissionsfreien Niederflurbussen
|
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Erwerb von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen.
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M2C2-34
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Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen
|
Ziel
|
Anzahl der registrierten emissionsfreien Niederflurbusse T1
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
800
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Registrierung von mindestens 800 emissionsfreien emissionsarmen Bussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft werden.
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M2C2-34bis
|
Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
|
Ziel
|
Anzahl emissionsfreier Züge
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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25
|
4. QUARTAL
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2024
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Lieferung von mindestens 25 emissionsfreien Zügen.
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M2C2-35
|
Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen
|
Ziel
|
Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse T2
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
800
|
3 000
|
Q2
|
2026
|
Registrierung von mindestens 3000 emissionsfreien Niederflurbussen, die im Rahmen von M2C2-32 zur Stärkung der jeweiligen Flotte beschafft werden.
|
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M2C2-35 ter
|
Investition 4.4.1: Stärkung der Fuhrpark der regionalen öffentlichen Verkehrsbusse mit emissionsfreien Niederflurbussen
|
Ziel
|
Anzahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse
|
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
Q2
|
2026
|
Inbetriebnahme von mindestens 1000 Ladestationen für emissionsfreie oder emissionsarme Niederflurbusse.
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|
M2C2-35 bis
|
Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
|
Ziel
|
Anzahl emissionsfreier Traine und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
25
|
66
|
Q2
|
2026
|
Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens 53 emissionsfreien Zügen für die regionale Eisenbahnflotte und von mindestens 13 bimodalen Zügen und 100 Wagen für den Universaldienst.
In Bezug auf den Universaldienst/die Intercity müssen die mit ARF-Mitteln erworbenen Fahrzeuge Eigentum des Staates sein. Daher muss dieses Fahrzeug nach Ablauf des Dienstleistungsvertrags der etablierten Anbieter der neu vergebenen Stelle des Dienstleistungsauftrags in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 zur Verfügung gestellt werden.
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|
M2C2-36
|
Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando
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Ziel
|
Zahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerungsflotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
3 800
|
Q2
|
2026
|
Inbetriebnahme von mindestens 3800 sauberen Fahrzeugen für die Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando.
3500 Fahrzeuge können von einer 100 %igen Umweltkennzeichnung profitieren, da sie zu 100 % elektrisch sein müssen und die Ladestationen mit Photovoltaikmodulen betrieben werden müssen. Die 300 schweren Fahrzeuge, 200 für Flughäfen und 100 für Stadtrettung dürfen nur mit Biomethan oder Biokraftstoff betrieben werden und die Kriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erfüllen. Biokraftstoff- und Biomethan-Gas- und Biokraftstoffhersteller müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Bewertern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt werden. Der Betreiber erwirbt Herkunftsnachweise, die dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entsprechen. Fahrzeuge, die mit Biokraftstoff betrieben werden, müssen für B100 typgenehmigt sein.
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M2C2-38bis
|
Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten
|
Meilenstein
|
Durchführungsvereinbarung
|
Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.
|
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M2C2-39
|
Investition 5.1 Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten
|
Meilenstein
|
Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia S.p.A. abgeschlossen.
|
Übertragungsbescheinigung
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Italien überträgt 3 500 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.
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M2C2-40
|
Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten
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Ziel
|
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
100
|
Q2
|
2026
|
Invitalia hat mit Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in Höhe von 3 500 000 000 EUR (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren) zu verwenden.
Insbesondere:
-3 000 000 000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;
—500000000 EUR für die Teilinvestition 2 Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten.
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M2C2-42bis
|
Investition 5.4 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den grünen Wandel (GTF)
|
Meilenstein
|
Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel
|
Übertragungsbescheinigung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Italien überträgt 250 000 000 EUR an die GTF.
Darüber hinaus muss die Investitionspolitik („Accordo Finanziario“) der Beschreibung der Maßnahme entsprechen.
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M2C2-44
|
Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen
|
Veröffentlichung der Zulassungsdekrete mit der Vergabe (Aufgabe) aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Veröffentlichung der Zulassungsdekrete mit der Vergabe (Bewilligung) aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen und Messgeräten in agrovoltaischen Systemen.
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M2C2-45
|
Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen
|
Ziel
|
Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarvoltaikanlagen
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ENTFÄLLT.
|
MW
|
0
|
900
|
Q2
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2026
|
Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in agrovoltaischen Systemen mit einer Kapazität von mindestens 900 MW.
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M2C2-46
|
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Unterzeichnung der Verträge über die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften.
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M2C2-47
|
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien
|
Ziel
|
Installation neuer Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Energie
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ENTFÄLLT.
|
MW
|
0
|
1 730
|
Q2
|
2026
|
In Energiegemeinschaften und gemeinsam agierenden Eigenverbrauchern erneuerbarer Energien in Gemeinden mit weniger als 50000 Einwohnern wurden neue Stromerzeugungskapazitäten von mindestens 1 730 MW aus erneuerbaren Quellen installiert. Mit dieser Maßnahme werden keine Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die zu Treibhausgasemissionen von mehr als 3 t CO2-Äq/tH2 führen.
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M2C2-48
|
Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)
|
Meilenstein
|
Vergabe des gesamten öffentlichen Auftrags für die Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten
|
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriezentren
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
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2023
|
Vergabe der Projekte für die Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriezentren. Die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit weniger als 3 t CO2-Äq./tH2 wird finanziert, um das bestmögliche Ergebnis in Bezug auf die Dekarbonisierung zu erzielen. Diese Maßnahme unterstützt die Erzeugung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom.
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|
M2C2-49
|
Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)
|
Ziel
|
Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
10
|
Q2
|
2026
|
Abschluss von mindestens 10 Projekten zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von mindestens 1–5 MW
Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom unterstützt.
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M2C2-50
|
Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien
|
Meilenstein
|
Einigung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff
|
Unterzeichnung des Abkommens
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
|
2023
|
Unterzeichnung der Vereinbarung mit den ausgewählten Projektträgern zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff. Die Projekte sind zum Teil dem FuEuI-Prozess zur Entwicklung und zum Teil der Realisierung und Erprobung eines industriellen Prototyps unter Verwendung von Wasserstoff gewidmet. MIT der Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) oder Netzstrom unterstützt
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|
M2C2-51
|
Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien
|
Ziel
|
Einführung von Wasserstoff in industriellen Prozessen
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1
|
Q2
|
2026
|
Wasserstoff in mindestens einer Industrieanlage einführen, um schwer zu dekarbonisierende Sektoren zu dekarbonisieren. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.“
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M2C2-52
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Investition 5.2 Wasserstoff
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Meilenstein
|
Herstellung von Elektrolyseuren
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Mitteilung über die Veröffentlichung aller öffentlichen Aufträge
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
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2022
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Vergabe des Auftrags für den Bau einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolyseuren.
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M2C2-53
|
Investition 5.2 Wasserstoff
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Ziel
|
Gebaute Industrieanlage
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1
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Q2
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2026
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Bau von mindestens einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolyseuren mit einer Gesamtkapazität für die gesamte Investition von mindestens 1 GW/Jahr.
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F. MISSION 2 COMPONENT 3 – Energieeffizienz und Umschulung von Gebäuden
Die Energieeffizienz ist der Eckpfeiler dieser Komponente, die in drei Hauptsäulen gegliedert ist.
·Die erste Säule besteht in der Einführung eines vorübergehenden Anreizes für die energetische und eismische Sanierung von Privatimmobilien durch einen steuerlichen Abzug der für die Interventionen entstandenen Kosten. Förderfähig sind Maßnahmen, die die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung um mindestens zwei Kategorien des Energieausweises erhöhen und eine durchschnittliche Verbesserung des Energieverbrauchs von über 30 % bewirken.
·Die zweite Säule dieser Komponente ist die Verbesserung der Effizienz und Sicherheit öffentlicher Schulen und juristischer Zitatel.
·Die dritte Säule zielt darauf ab, den Bau und den Ausbau effizienter Fernwärmenetze in städtischen Gebieten zu fördern.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Reformen, um die Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Diese Komponente dürfte in hohem Maße zur Erreichung der Klima- und Energieziele Italiens für 2030 beitragen, da der zivile Sektor für fast die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Italien verantwortlich ist. Die meisten Gebäude wurden vor der Annahme der Kriterien für Energieeinsparungen und dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften gebaut, sodass der Bedarf in Bezug auf Energieeffizienz und die Anpassung an seismische Risiken erheblich ist.
Diese Komponente entspricht einem Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der der Rat Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung, sowie in die Stärkung der digitalen Infrastruktur zu lenken, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“. Sie geht auch auf die länderspezifischen Empfehlungen 3 von 2019 ein („Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede. [...] und Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 2.1: Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
Mit der Superbonus-Maßnahme wird die energetische Renovierung von Wohngebäuden, einschließlich Sozialwohnungen, gemäß Artikel 119 des sogenannten „Decreto Rilancio“, das zur Bewältigung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie angenommen wurde, finanziert.
Dies dient zwei Zielen, 1) einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan Italiens (PNIEC) für 2030 festgelegten Energieeinspar- und Emissionsreduktionsziele zu leisten und 2) den Bausektor und die private Nachfrage antizyklisch zu unterstützen, um die Auswirkungen des Wirtschaftsabschwungs auszugleichen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Steuerabzugs über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bis zum 16. Februar 2023 ist vorgesehen, dass die Empfänger alternativ zum Instrument des Steuerabzugs anstelle der direkten Inanspruchnahme des Abzugs beschließen können, Finanzinstrumente (sogenannte „Kreditüberweisung“ und „Rechnungsnachlass“) zu nutzen, um das Problem der hohen anfänglichen Investitionskosten anzugehen. Im Rahmen dieser alternativen Instrumente ist vorgesehen, dass der dem Begünstigten erwachsene Steuerabzug in gleicher Höhe in folgender Form vorgenommen wird:
1. einen Zuschuss in Form eines Rabatts auf den Vorauszahlungspreis des Lieferanten (d. h. Bauunternehmen, Konstrukteur oder ganz allgemein des Generalunternehmers), der ihn direkt auf der Rechnung absetzt und in Form einer Steuergutschrift eingezogen wird, die die Kosten der Erstinvestition verringert;
2. eine Steuergutschrift, die an ein Finanzinstitut abgegeben wird, das das erforderliche Kapital im Voraus einzahlen muss. Dieser Mechanismus kompensiert den möglichen Negativanreiz, die Renovierung aufgrund der hohen anfänglichen Investitionskosten nicht durchzuführen. Die Wahl des Generalunternehmers oder des Finanzinstituts bleibt dem Empfänger überlassen.
Wohnungseigentum, Einfamilienhäuser, gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und freiwillige Zusammenschlüsse, Amateursportvereine und Sozialwohnungen können in den Genuss dieses steuerlichen Anreizes kommen. Um für eine Förderung infrage zu kommen, muss die Renovierung als „umfassende Renovierung“ (d. h. als eine mittlere Renovierung gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission) eingestuft werden und somit zu einer Verbesserung um mindestens zwei Energieeffizienzklassen führen (was einer Primärenergieeinsparung von durchschnittlich 40 % entspricht). Der Umfang förderfähiger Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme ist breit gefächert und schließt beispielsweise Rammen- oder Schleppereingriffe, Wärmedämmung lichtundurchlässiger Oberflächen und Eingriffe in Klimaanlagen (Brennwertkessel, Wärmepumpen; Anschluss an effiziente Fernwärmenetze unter besonderen Bedingungen, Solarthermie; Biomassekessel unter besonderen Bedingungen), PV-Systeme mit zugehörigen Speichersystemen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Die technischen Anforderungen an die Interventionen und die Verfahren zur Bescheinigung der Einhaltung der spezifischen Höchstanforderungen und Kosten sind bereits in zwei Ministerialerlässen vom 6. August 2020 festgelegt worden.
Der Superbonus ist bereits seit dem 1. Juli 2020 aktiv und gilt bis zum 30. Juni 2022 (für Sozialwohnungen bis zum 31. Dezember 2022). Bei Arbeiten an Mehrfamilienhäusern oder Sozialwohnungen kann für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten Zugang zu der Leistung verlangt werden, wenn mindestens 60 % der Arbeiten vor den oben genannten Zeitpunkten ausgeführt wurden. Um komplexeren Interventionen mehr Zeit einzuräumen, ist geplant, die Anwendung der Maßnahme für Mehrfamilienhäuser bis zum 31. Dezember 2022 und für den sozialen Wohnungsbau bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, unabhängig davon, ob mindestens 60 % der Arbeiten abgeschlossen wurden.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere dürfen die Kosten der Installation von Brennwertkesseln höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen. Werden Brennwertkessel als gewählter Ersatz bestehender, ineffizienter Gas-, Kohle- und Ölkessel installiert, müssen sie eine Leistung der Klasse a aufweisen. Darüber hinaus muss die Installation von Erdgaskesseln den Bedingungen der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) entsprechen.
Reform 1.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen
Mit dieser Reform sollen die Verfahren für die Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz vereinfacht und beschleunigt werden. Es umfasst vier wichtige Maßnahmen:
·Einführung des nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden: Das Portal unterstützt Bürger und Betreiber bei der Verwaltung von Energieeffizienzprojekten und ist eine einfache Quelle für den Zugang zu Informationen für Entscheidungsträger. Er enthält Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestands, die Unternehmen und Bürgern bei ihren Entscheidungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ihrer Immobilien helfen sollen. Es wird eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die Bürgern und Unternehmen Unterstützung und alle nützlichen Informationen in Bezug auf die Erfassung der Energieversorgung von Gebäuden, die Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften, die Bewertung des Effizienzpotenzials und die Auswahl der Prioritäten für Maßnahmen, einschließlich schrittweiser Sanierungspläne, die Auswahl der für diesen Zweck am besten geeigneten Werbeinstrumente und die Ausbildung beruflicher Fähigkeiten bietet.
·Stärkung der Tätigkeiten des Informations- und Ausbildungsplans für den zivilen Sektor – Der Informations- und Ausbildungsplan trägt der Notwendigkeit Rechnung, sowohl spezifische Initiativen zur Schließung der Informationslücke der Endnutzer im Wohnsektor als auch geeignete Schulungsmaßnahmen zu Anreizen und zu den wirksamsten Maßnahmen für Unternehmen, die Energiedienstleistungen anbieten, die Interventionen durchführen, und für Condominium-Administratoren zu entwickeln. Der Plan wird unter Berücksichtigung des sich aus der Superbonus-Maßnahme ergebenden Bedarfs ausgearbeitet, um seine Wirksamkeit zu maximieren und die Grundlagen für eine dauerhafte Kultur der Effizienz im Bauwesen zu schaffen.
·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds: Mit der Überarbeitung der Verordnungen über die Einrichtung und Verwaltung des Nationalen Energieeffizienzfonds (Artikel 15 des Gesetzesdekrets Nr. 102/2014 und des interministeriellen Dekrets vom 22. Dezember 2017) treten Änderungen in Kraft, um die Verbesserung und verstärkte Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu fördern.
·Beschleunigung der Durchführungsphase von Projekten, die im Rahmen des zentralen Programms für öffentliche Entwicklung (EPAC) finanziert werden: Es wird eine Überprüfung der Rechtsvorschriften durchgeführt, um eine effizientere Verwaltung der Ressourcen zu fördern, die speziell für das Programm zur Verbesserung der Qualifikation von Gebäuden der zentralen öffentlichen Verwaltung (PREPAC) vorgesehen sind.
F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M2C3-1
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Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus
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Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Der (die) Rechtsakt(e)
Verlängerung der Ökobonus- und Sismabonus-Leistungen bis zum 31. Dezember 2022
für Condominium und 30. Juni 2023 für soziale Zwecke
Wohnen (IACP).
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M2C3-2
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Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
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Ziel
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Gebäuderenovierung Superbonus T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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17 000 000
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Q2
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2023
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Vollständige Gebäuderenovierung für (mindestens 17000000 Quadratmeter, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führen und mindestens zwei Kategorien im Energieeffizienzausweis erhöhen.
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M2C3-3
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Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
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Ziel
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Gebäuderenovierung Superbonus T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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17 000 000
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35 800 000
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4. QUARTAL
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2025
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Vollständige Gebäuderenovierung für mindestens 35800000 Quadratmeter, die zu Primärenergieeinsparungen von mindestens 40 % führt und mindestens zwei Kategorien im Energieeffizienzausweis erhöht.
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M2C3-4
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Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen
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Meilenstein
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Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen
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Bestimmung in dem/den Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Mit dem/den Rechtsakt(en) werden die Verfahren für Energieeffizienzinterventionen vereinfacht und beschleunigt, indem
·Einrichtung eines nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden
·Verstärkung der Maßnahmen des Informations- und Ausbildungsplans für den zivilen Sektor
·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds
·Beschleunigung der Durchführungsphase der im Rahmen des PREPAC-Programms finanzierten Projekte
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F.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden
Diese Maßnahme konzentriert sich auf die schrittweise Ersetzung eines Teils des Gebäudebestands öffentlicher Schulen mit dem Ziel, moderne und nachhaltige Strukturen zu schaffen.
Die Ziele der Maßnahmen sind die Verringerung des Energieverbrauchs, die Erhöhung der seismischen Sicherheit von Gebäuden und die Entwicklung von Grünflächen.
Der Plan soll 166 Schulgebäude mit einer Gesamtfläche von 400 Tausend m² betreffen.
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden
Diese Maßnahme zielt darauf ab, unangemessene öffentliche Strukturen, die teilweise oder vollständig von der Rechtspflege genutzt werden, zu renovieren und zu requalifizieren.
Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt auf der Erhaltung bestehender Vermögenswerte, um den Schutz, die Valorisierung und die Wiederherstellung des historischen Erbes zu ermöglichen, das häufig die Ämter der Verwaltung und das italienische Justizsystem kennzeichnet. Neben der Energieeffizienz zielt das Programm auch darauf ab, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Maßnahmen durch den Einsatz nachhaltiger Materialien und die Nutzung selbst erzeugter Elektrizität aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen. Die Maßnahmen können auch die Strukturen anpassen, um die Erdbebenanfälligkeit von Gebäuden zu verringern.
Die indikative Liste der Gemeinden, in denen die Interventionen stattfinden sollen, lautet wie folgt: Bari, Bergamo, Bologna, Cagliari, Florenz, Genua, Latina, Messina, Mailand, Monza, Neapel, Palermo, Perugia, Reggio Calabria, Rom, Rom, Trani, Turin, Velletri und Venedig.
Die Intervention darf keine Erdgaskessel umfassen.
Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme
Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Umweltziele des Wärme- und Kältesektors, insbesondere in großen städtischen Gebieten, in denen das Problem noch akuter ist.
Im Rahmen der Maßnahme wird auf der Grundlage der Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, aus Abwärme oder aus KWK in Hochleistungsanlagen effiziente Fernwärme entwickelt. Mit der Maßnahme werden Projekte finanziert, die im Rahmen einer 2022 einzuleitenden Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Bau neuer Netze oder dem Ausbau bestehender Fernwärmenetze ausgewählt werden. Eine anschließende Ausschreibung kann 2023 eingeleitet werden. Vorrang erhalten Projekte, die die größten Einsparungen bei der nicht erneuerbaren Primärenergie gewährleisten.
Es wird davon ausgegangen, dass Energie-Umweltvorteile in Höhe von 20 kt RÖE fossiler Primärenergie pro Jahr und 40 kt CO2 vermiedener Treibhausgasemissionen in den Nicht-EHS-Sektoren jedes Jahr erreicht werden.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere dürfen beim Bau eines effizienten Fernwärmesystems fossile Brennstoffe nicht als Wärmequelle genutzt werden, sondern ausschließlich auf Wärme aus erneuerbaren Quellen, Abwärme oder KWK in Hochleistungsanlagen angewiesen sein. Die zugehörige Fernwärmeinfrastruktur muss der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) entsprechen und dürfte eine Verringerung um 0,04 Mio. t CO2/Jahr gewährleisten.
F.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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M2C3-5
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Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Ersetzung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieversorgung in Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2023
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für neue Schulen, die für eine Finanzierung in Betracht kommen und von den lokalen Gebietskörperschaften formalisiert werden und einer Gesamtfläche von mindestens 400000 Quadratmetern entsprechen
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M2C3-6
|
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden
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Ziel
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Mindestens 400 000 m² neuer Schulen werden durch den Austausch von Gebäuden gebaut.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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400 000
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Q1
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2026
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Abschluss des Baus von mindestens 400000 Quadratmetern neuer Schulen durch Gebäudeaustausch, was dazu führt, dass der Primärenergieverbrauch mindestens 20 % niedriger ist als der Bedarf an Niedrigstenergiegebäuden
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M2C3-7
|
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege
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Meilenstein
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Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge über den Bau von Gebäuden, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege.
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M2C3-8
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Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden
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Ziel
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Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung öffentlicher Immobilien, die teilweise oder vollständig von der Rechtspflege genutzt werden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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289 000
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Q1
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2026
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Bau von Gebäuden, Umschulung und Verstärkung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden, von mindestens 289000 Quadratmetern
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M2C3-9
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Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme
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Meilenstein
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Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für ökologischen Wandel nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2022
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Fernwärmenetze oder den Ausbau bestehender Fernwärmenetze, einschließlich der Anforderung, den Energieverbrauch zu senken.
Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
|
|
M2C3-10
|
Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme
|
Ziel
|
Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen zur Senkung des Energieverbrauchs
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ENTFÄLLT.
|
KT RÖE
|
0
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20
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Q1
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2026
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Abschluss des Baus neuer Fernwärmenetze oder Erweiterung bestehender Netze, um den Energieverbrauch um mindestens 20 KTOE pro Jahr zu senken.
Die Investition muss die in Fußnote 9 des Anhangs VI der Verordnung 241/2021/EU über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegten Bedingungen erfüllen.
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G. MISSION 2 COMPONENT 4 – Territoriale Planung und Wasserressourcen
Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, eine Reihe lang anhaltender Schwachstellen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und hydrogeologischen Risiken in Italien zu beheben und eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Dies soll durch eine umfassende und ausgewogene Kombination von Reformen und Investitionen in diesen verschiedenen Dimensionen erreicht werden.
Was die Reformen betrifft, so schlägt die Komponente eine Reihe von Maßnahmen vor, die in erster Linie darauf abzielen, die Effizienz der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern, indem die Fragmentierung des Sektors verringert, eine angemessene Preispolitik eingeführt und eine Reihe von Anreizen zur Lösung der bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Abwasserbewirtschaftung gesetzt wird. Die Reformen dieser Komponente umfassen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzeption und Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur und der Bewirtschaftung und Verringerung hydrologischer Risiken.
Die mit dieser Komponente verbundenen Investitionen sollen dazu beitragen, das hydrogeologische Risiko in Italien sowohl unter dem Gesichtspunkt der Prävention als auch der Anpassung zu mindern und besser zu steuern, und darauf abzielen, die Wasserinfrastruktur widerstandsfähiger zu machen. Darüber hinaus zielen sie darauf ab, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch eine bessere Abwasserbewirtschaftung und eine erhebliche Verringerung von Wasserleckagen, auch im Agrarsektor, erheblich zu verbessern. Die Investitionen stärken die Digitalisierung dieser Sektoren und machen sie energieeffizienter und besser an den Klimawandel angepasst. Diese Komponente umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Grünflächen im Einklang mit der „Biodiversitätsstrategie der EU für 2030“.
Diese Komponente entspricht einem Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der der Rat der Europäischen Union Italien empfohlen hat, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in die [...] Wasserbewirtschaftung, sowie in eine verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Erbringung wesentlicher Dienstleistungen zu konzentrieren“. Sie geht auch auf Teile der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2019 ein („Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede. [...] und Verbesserung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienstleistungen“).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 2.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität
Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Schwachstellen bei der Steuerung hydrogeologischer Risiken zu beseitigen, auf die der italienische Rechnungshof hingewiesen hat. Sie umfasst die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Projekten in diesem Bereich, einschließlich der Festlegung von Höchstfristen für jede Phase; Priorisierung von Interventionen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung und Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; Aufstellung eines Plans zur Erhöhung der Verwaltungskapazität der für die Durchführung dieser Projekte zuständigen Stellen und Stärkung der Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen, unter anderem durch Straffung des Informationsflusses.
Reform 2 – Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung
Ziel dieser Reform ist es, die langfristigen Probleme im Wassersektor in Italien anzugehen, die in vielen laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates, in einer übermäßigen Fragmentierung des Sektors und in Ermangelung angemessener Anreize und Preispolitik zum Ausdruck kommen. Die geplanten Maßnahmen dürften die Fragmentierung des Sektors erheblich verringern, indem sie die Zahl der Betreiber verringern und Größenvorteile fördern, Anreize zur Verringerung von Wasserleckagen und des übermäßigen Wasserverbrauchs durch die Landwirtschaft setzen und angemessene Preispolitiken für einen nachhaltigeren Wasserverbrauch festlegen.
Mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien wird eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung werden Ziele im Hinblick auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt, um innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung der Vereinbarung einen einzigen Betreiber für mindestens 40000 Einwohner festzulegen.
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
Ziel dieser Reform ist es, die großen Probleme bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen anzugehen und das System effizienter zu gestalten.
Das System dürfte die bestehende Fragmentierung der Zahl der Betreiber verringern, die derzeit eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in einigen Teilen des Landes behindert. Die Reform soll auch die richtigen Anreize für eine bessere Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft schaffen, ein Sanktionssystem für die illegale Wassergewinnung einführen und ein Preissystem einführen, das besser dem Verursacherprinzip entspricht und gleichzeitig den Ausbau bestehender Bewässerungssysteme verhindert. Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Regionen erlassen, in denen die Bewirtschaftung der Wasserressourcen derzeit problematischer ist.
Investition 3.2 – Digitalisierung von Nationalparks und Meeresschutzgebieten
Mit dieser Maßnahme werden standardisierte und digitalisierte Verfahren für die Modernisierung, Effizienz und das wirksame Funktionieren von Schutzgebieten in ihren verschiedenen Dimensionen wie Naturschutz, Verwaltungsvereinfachung der Verfahren und Dienstleistungen für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten festgelegt. Nach der Intervention dürfte sich die Überwachung der natürlichen Ressourcen verbessert haben, um die erforderlichen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn dies für den Schutz der biologischen Vielfalt erforderlich ist. Sie dürfte auch zu besseren Dienstleistungen und einem besseren Bewusstsein für die biologische Vielfalt für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten führen, um einen nachhaltigeren Tourismus und einen verantwortungsvollen Verbrauch natürlicher Ressourcen zu erreichen.
G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren ( für Etappenziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
|
Viertel
|
Jahre
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M2C4-1
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Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken
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Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
|
Der neue Rechtsrahmen muss (mindestens)
-Priorisierung von Präventionsmaßnahmen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung und Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeiten und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
-Beschleunigung der Verfahren für die Projektkonzeption und Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Vereinfachung der Projektdurchführungs- und -finanzierungsverfahren und der Projekte im Zusammenhang mit hydrologischen Risiken;
-Harmonisierung und Straffung des Informationsflusses, um die Redundanz bei der Berichterstattung zwischen den verschiedenen Informationssystemen des Staates zu verringern, und Entwicklung eines Systems von Indikatoren für eine bessere Ermittlung hydrologischer Risiken im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs.
-Die Koordinierung der Interventionen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs zu verstärken;
-Einrichtung gemeinsamer Datenbanken über Vorfälle („Dissesto“) im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs;
-Festlegung maximaler Fristen für jede Phase.
-Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Kapazitäten der einschlägigen Einrichtungen.
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M2C4-2
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Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung umfassender Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste
|
Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q3
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2022
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Das allgemeine Gesetz/die allgemeinen Verordnungen über Wasserdienstleistungen im Hinblick auf ihre nachhaltige Nutzung und Anreize für Investitionen in die Wasserinfrastruktur, die zumindest
-Verringerung der Fragmentierung von Einrichtungen durch Regeln und Aggregationsmechanismen, um Anreize für derzeit autonome Betreiber zu schaffen, sich in den einzigartigen Betreiber des gesamten Ambito Territoriale Ottimale zu integrieren;
-Schaffung von Anreizen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft, insbesondere zur Unterstützung der Nutzung des gemeinsamen Überwachungssystems für die Wassernutzung (SIGRIAN) für die kollektive und selbstversorgende Bewässerung;
-Festlegung eines Systems regulierter Preise, das der Nutzung von Umweltressourcen und der Umweltverschmutzung im Einklang mit dem Verursacherprinzip angemessen Rechnung trägt
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M2C4-3
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Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
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Meilenstein
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Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung
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Inkrafttreten der Absichtserklärungen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Unterzeichnung von Absichtserklärungen mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien durch das Ministerium für den ökologischen Wandel, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung sollten Ziele im Hinblick auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt werden, um einen einzigen Betreiber für mindestens 40000 Einwohner zu schaffen.
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M2C4-4
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Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
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Meilenstein
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Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke
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Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, aus der das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Der überarbeitete Rechtsrahmen muss mindestens
Einführung eines Sanktionssystems für die illegale Entnahme von Wasser
Eine Folgenabschätzung gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie vorschreiben, um die (möglicherweise kumulativen) Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen Wasserkörper zu bewerten.
—Sicherzustellen, dass diese Erweiterung des bestehenden Bewässerungssystems (auch durch verstärkte Wassernutzung, d. h. nicht nur physische Ausdehnung) auch durch effizientere Methoden vermieden wird, wenn sich die betroffenen Wasserkörper (Oberflächen- oder Grundwasser) in einem schlechteren oder potenziell guten Zustand befinden (im Zusammenhang mit der Intensivierung des Klimawandels).
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M2C4-5
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Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks
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Meilenstein
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Inkrafttreten der administrativen Vereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten
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Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Mit dem Ministerialdekret wird die Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten vorgeschrieben.
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G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 3.1 Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung
Ziel der Reform ist die Angleichung der nationalen und regionalen Rechtsvorschriften und die Einführung damit zusammenhängender Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen (im Einklang mit den Zielen der Richtlinie 2016/2284 über nationale Emissionshöchstmengen und die Veränderung von Klimagasen).
Investition 1.1: Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems
Im Rahmen der Investition wird ein Überwachungssystem entwickelt, mit dem Risiken infolge des Klimawandels und einer unzureichenden Raumplanung durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien ermittelt und vorhergesagt werden können. Diese Technologien ermöglichen die Fernsteuerung großer territorialer Bänder und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Risikopräventionsplänen, einschließlich des Ausbaus der bestehenden Infrastruktur, und die Ermittlung der illegalen Abfallbeseitigung. Die wichtigsten Instrumente, die zur Erreichung dieser Ziele entwickelt werden sollen, sind die Erhebung von Geodaten unter Verwendung von Satellitenbeobachtungssystemen, Drohnen, Fernsensoren und die Integration von Informationssystemen; Telekommunikationsnetze mit den fortschrittlichsten Sicherheitsanforderungen; Einrichtung von zentralen und regionalen Kontrollräumen, um Zugang zu den vor Ort gesammelten Informationen zu erhalten; sowie Cybersicherheitssysteme und -dienste zum Schutz vor Cyberangriffen. Die Interventionen finden hauptsächlich in den acht Regionen des Südens statt.
Investition 2.1: Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos
Das italienische Hoheitsgebiet ist durch eine erhebliche hydrogeologische Instabilität gekennzeichnet, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft wurde. Dieses Risiko wirkt sich nicht nur auf die Lebensqualität, sondern auch auf die Wirtschaftstätigkeit der Gebiete aus, die am stärksten von diesem Risiko betroffen sind.
Diese Maßnahme ist in zwei Aktionsbereiche unterteilt, wobei die Protezione Civile und der „Notfallbeauftragte für den Wiederaufbau in den Gebieten Emilia Romagna, Toskana und Marken“ von den Überschwemmungen im Mai 2023 betroffen sind (Commissario per la ricostruzione nel territorio della regione Emilia Romagna, Toscana e Marche) als zuständige Verwaltung.
Was die erste Aktionslinie betrifft, so wird ein breites und umfassendes Maßnahmenpaket durchgeführt, um beschädigte öffentliche Strukturen und Infrastrukturen wiederherzustellen (Interventionen des Typs E) und das Restrisiko zu verringern, das eng mit dem Ereignis verbunden ist und in erster Linie auf den Schutz der öffentlichen und privaten Sicherheit abzielt (Interventionen des Typs D).
Die zweite Aktionslinie umfasst vom Beauftragten für Notstand ermittelte Interventionen, insbesondere die Provinzen Ancona, Ascoli Piceno, Bologna, Ferrara, Fermo, Firenze, Forli-Cesena, Macerata, Modena, Pesaro-Urbino, Ravenna, Reggio-Emilia und Rimini.
Die Interventionen betreffen:
·Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen. Die Interventionen umfassen so weit wie möglich naturbasierte Lösungen und können die Wiederverwendung von durch Überschwemmungen transportierten Materialien vorsehen. Die Interventionen sollten auch so weit wie möglich die Einführung nachhaltiger Boden- und Landbewirtschaftungsmethoden fördern, um die langfristige Widerstandsfähigkeit der Böden zu unterstützen, die Bodendegradation zu stoppen und die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern;
·Rehabilitationsmaßnahmen des Verkehrsnetzes. Die Maßnahmen können ergänzende Infrastrukturen (einschließlich Brücken) umfassen, die Schäden erlitten haben und repariert werden müssen;
·Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Investition darf weder die Installation oder den Austausch von Gaskesseln noch den Erwerb von Fahrzeugen vorsehen.
Investition 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
Diese Maßnahme zielt darauf ab, Grünflächen zu schützen und ihre Zahl zu erhöhen, um sowohl die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern als auch die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete zu verbessern. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die 14 Großstädte Italiens, die am stärksten von Umweltproblemen wie Luftverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt oder den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Forstliches Vermehrungsgut (Samen oder Pflanzen) wird für diese Flächen für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher (in 4 500 Hektar) angepflanzt, und mindestens 3,5 Millionen Bäume müssen an ihrem endgültigen Bestimmungsort umgepflanzt werden.
Die Interventionen erfolgen im Anschluss an die Annahme eines städtischen Bewaldungsplans mit dem Ziel, die biologische Vielfalt im Einklang mit der europäischen Biodiversitätsstrategie zu erhalten und zu verbessern, die Luftverschmutzung in Ballungsräumen zu verringern und die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen die Luftqualität zu verringern.
Investition 3.3 – Umstrukturierung des Po-Gebiets
Das Po-Gebiet ist seit 1970 durch eine übermäßige Verschmutzung von Wasser, Bodenverbrauch und Ausgrabungen im Flussbett gekennzeichnet. All diese Probleme haben sich negativ auf einige ihrer natürlichen Lebensräume ausgewirkt und das hydrogeologische Risiko erhöht.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, natürliche Prozesse wiederzubeleben und die Erholung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dies würde die Wiederherstellung des Flusses und eine effizientere, nachhaltige und effizientere Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten.
Investition 3.4: Sanierung verwaister Stätten
Die Umweltverschmutzung durch die Industrie hat viele sogenannte „Orphan-Gebiete“ geschaffen, die ein erhebliches Risiko für die Gesundheit darstellen und schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungen haben.
Ziel dieser Maßnahme ist es, diese Flächen wiederherzustellen, die Umweltauswirkungen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Im Rahmen des Projekts werden die besten verfügbaren innovativen Untersuchungstechnologien genutzt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln und die Entwicklung dieser Gebiete, einschließlich Wohnraum, zu ermöglichen.
Diese Maßnahme besteht zunächst in der Annahme eines Aktionsplans zur Wiederbelebung verwaister Stätten, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern. In dem Plan werden die verwaisten Stätten in allen 21 Regionen und autonomen Provinzen sowie die zu ergreifenden spezifischen Maßnahmen festgelegt.
Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume
Diese Maßnahme umfasst groß angelegte Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume, mit denen die anhaltende Schädigung dieser Ökosysteme rückgängig gemacht werden soll.
Die durchzuführenden spezifischen Maßnahmen umfassen die Entwicklung einer angemessenen Kartierung der Meeresbodenlebensräume und die Umweltüberwachung. Um eine angemessene Planung und Umsetzung umfassender Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen sicherzustellen, wird das nationale Forschungs- und Beobachtungssystem für Meeres- und Küstenökosysteme gestärkt. Darüber hinaus werden Meeresbeobachtungsplattformen ausgebaut, um die technisch-wissenschaftliche Kapazität zur Überwachung der Meeresumwelt und insbesondere zur Bewertung der Wirksamkeit von Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen des Klimaszenarios zu erhöhen. Diese Investitionen sollen dann eine systematische und umfassende Kartierung empfindlicher Lebensräume in italienischen Meeresgewässern ermöglichen, um die Wiederherstellung der Umwelt und die Ausweisung von Schutzgebieten im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie von 2013 und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umzusetzen.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Durch die Durchführung von Forschungstätigkeiten zu Meeresökosystemen kann die Maßnahme den Erwerb wissenschaftlicher Ausrüstung und/oder Schiffe umfassen. Insbesondere werden die neu gebauten Schiffe die modernsten verfügbaren Technologien nutzen und so weit wie möglich die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung gewährleisten.
Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Umsetzung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen
Der derzeitige Rechtsrahmen und die bestehende Fragmentierung der Bewirtschaftung wirken sich negativ auf die Planungs- und Durchführungskapazitäten für Investitionen in Wasserversorgungsinfrastrukturen aus.
Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und wirksamer zu gestalten und erforderlichenfalls die Durchführungsstellen zu unterstützen, die nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um diese Investitionen innerhalb der ursprünglich festgelegten Fristen zu tätigen und abzuschließen.
Die wichtigsten Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, sind i) die Schaffung eines zentralen öffentlichen Finanzierungsinstruments für Investitionen im Wassersektor, mit dem die derzeit recht verstreuten Ressourcen zusammengeführt werden; II) Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der finanzierten Investitionen, iii) weitere Einbeziehung der Regulierungsbehörde in die Planung der zu tätigenden Investitionen und in mögliche Änderungen des Plans.
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr legt den Reformvorschlag für den Bereich der Wasserversorgung vor.
Investition 4.1 Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Wasserversorgung in wichtigen städtischen Gebieten und großen bewässerten Gebieten zu gewährleisten, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu erhöhen und die Transportkapazität von Wasser zu verbessern. Die Maßnahmen erstrecken sich auf das gesamte Staatsgebiet mit besonderem Schwerpunkt auf größeren Anlagen im Süden des Landes.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegen Teilmaßnahmen gegebenenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Maßnahme umfasst nicht den Bau neuer Staudämme, sondern lediglich die Verbesserung bestehender Staudämme; bei den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf bestehende Arbeiten werden die Szenarien berücksichtigt, in denen sich der betreffende Fluss in seiner zum Zeitpunkt des Baus der Arbeiten geänderten Fassung befindet. Alle geplanten Teilinterventionen, einschließlich derjenigen, die bestehende Staudämme betreffen, müssen dem nach nationalem Recht und Unionsrecht vorgeschriebenen Umweltgenehmigungsverfahren entsprechen.
Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
Die fragmentierte und ineffiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen hat zu erheblichen Wasserverlusten mit durchschnittlichen Verlusten von über 40 % und mehr als 50 % im Süden des Landes geführt. Ziel dieses Projekts ist es, die Trinkwasserverluste durch Modernisierung und Modernisierung der Wasserverteilungsnetze durch fortschrittliche Kontrollsysteme, die die Überwachung der Hauptknoten und der sensibelsten Punkte des Netzes ermöglichen, erheblich zu verringern.
Investition 4.3. Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Effizienz von Bewässerungssystemen durch die Entwicklung innovativer und digitalisierter Infrastrukturen für einen nachhaltigeren Agrarsektor zu steigern und besser an den Klimawandel anzupassen. Die Investition besteht hauptsächlich in der Umstellung von Bewässerungssystemen auf Systeme mit höherer Effizienz; Anpassung der Verteilernetze zur Verringerung von Verlusten; Installation von Technologien für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen, z. B. Zähler und Fernsteuerung. Im Rahmen der geförderten Investition wird eine Wasserverbrauchserfassung eingeführt, die die Messung des Wassers ermöglicht.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen. Darüber hinaus werden Projekte, sofern dies nach nationalem Recht anwendbar ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, unterzogen.
Investition 4.4. Abwasserentsorgung und -reinigung
Die Wasserversorgungssysteme weisen erhebliche Schwächen bei den Kanalisations- und Reinigungssystemen auf, was sich in einer großen Zahl von Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung des Unionsrechts in vielen Gemeinden des Landes niederschlägt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Investitionen zu tätigen, die die Reinigung von in Meeres- und Binnengewässer eingeleitetem Abwasser effizienter machen und, soweit möglich, Kläranlagen in „grüne Fabriken“ für die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke umwandeln. Diese Investitionen dürften dazu beitragen, die Zahl der Gemeinden mit schwachen Kanalisations- und Reinigungssystemen zu verringern.
G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M2C4-6
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Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks
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Ziel
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Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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70
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Q2
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2024
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Mindestens 70 % der Nationalparks und Meeresschutzgebiete haben digitale Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten entwickelt (mindestens zwei von ihnen: die Anbindung an das Portal Naturitalia.IT; ein Antrag auf Verwaltungsverfahren oder eine App für nachhaltige Mobilität).
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M2C4-6bis
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Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks
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Ziel
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Abschluss der Intervention
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ENTFÄLLT
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Anzahl
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0
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4
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Q2
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2026
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Abschluss der folgenden vier Interventionen:
Zwei Maßnahmen betrafen die Verwaltungsvereinfachung:
·Einrichtung einer IT-Plattform zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Nationalparks und Meeresschutzgebieten; und
·Schaffung eines Backoffice-Zugangs zur Naturitalia-App für das Personal aller Nationalparks und Meeresschutzgebiete. Das Backoffice-System ermöglicht den Zugang zu Besucherdaten und -statistiken und beantwortet Besucheranfragen.
Zwei Interventionen im Zusammenhang mit dem Naturschutz und der Überwachung der natürlichen Ressourcen:
·Erwerb und Lieferung von mindestens 12.000 Ausrüstungsgegenständen, die für die Durchführung von Naturschutz- und Überwachungstätigkeiten erforderlich sind, an die Behörden von Naturparks und Meeresschutzgebieten; und
·Einsatz in Naturparks und Meeresschutzgebieten von mindestens 7 verschiedenen Arten technischer Dienste und Ausbildung für wissenschaftliche und Vor-Ort-Überwachungstätigkeiten in mindestens drei der folgenden fünf Kategorien: Meeresüberwachung, Überwachung terrestrischer Lebensräume, Überwachung wildlebender Landtiere, Überwachung aquatischer Ökosysteme, DNA-basierte Überwachung der biologischen Vielfalt
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M2C4-7
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Reform 3.1: Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms
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Bestimmung im DPCM über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
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N.A.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Mit dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) wird ein nationales Luftreinhalteprogramm festgelegt, mit dem geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2284 und dem Gesetzesdekret Nr. 81 vom 30. Mai 2018 zur Umsetzung dieser Richtlinie eingeführt werden.
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M2C4-8
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Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems
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Meilenstein
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Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken
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Bestimmung im Ministerialdekret über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2021
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Mit dem Ministerialdekret wird ein Einsatzplan für die Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken genehmigt. Sie muss mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
-Fernerkundungsanwendungen und Datenfeldsensoren vorsehen;
-Entwicklung eines Kommunikationssystems, das die Koordinierung und Interoperabilität zwischen den verschiedenen Betreibern in den ÜWZ ermöglicht
-Einrichtung von zentralen und regionalen Kontrollräumen
-Entwicklung von Cybersicherheitssystemen und -diensten
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M2C4-9
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Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems
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Ziel
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Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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90
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Q2
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2025
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90 % der Fläche der südlichen Regionen werden durch das fortgeschrittene und integrierte Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken abgedeckt.
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M2C4-11
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Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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Meilenstein
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Ermittlung der Interventionen durch Verordnung(en) des Notstandskommissars
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Verordnung(en) des Notstandskommissars
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Q3
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2024
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In einer oder mehreren Verordnungen des Beauftragten für Notfälle werden die genaue Liste der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen, die Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, und die Gesamtzahl der zu sanierenden Streckenkilometer des Verkehrsnetzes festgelegt. Der Gesamtwert der Interventionen beläuft sich auf mindestens 1,2 Mrd. EUR.
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M2C4-11bis
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Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken. Der Gesamtwert der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, auf die sich diese Auszeichnungen beziehen, beläuft sich auf mindestens 1,2 Mrd. EUR.
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M2C4-11ter
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Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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Meilenstein
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Abschluss der Projekte
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Bescheinigung des Abschlusses von Projekten
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Q2
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2026
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Abschluss von:
·mindestens 90 % der Maßnahmen zur Wiederherstellung von Wasserstraßen und zur Verbesserung des Schutzes vor Überschwemmungen und Erdrutschen gemäß den Verordnungen des Beauftragten für Notfälle,
·Rehabilitationsmaßnahmen des Verkehrsnetzes für eine Anzahl von Kilometern, wie in den Verordnungen des Beauftragten für Notfälle festgelegt;
·Mindestens 90 % der Maßnahmen zur Wiederherstellung öffentlicher Gebäude, einschließlich öffentlicher Häuser und Gesundheitszentren, gemäß den Verordnungen des Beauftragten für Notfälle.
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M2C4-12
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Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos
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Meilenstein
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Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Maßnahmen gegen Hochwasser und hydrogeologische Risiken
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Bestimmungen in den Verordnungen über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die Dekrete zur Genehmigung des ersten Interventions- und Investitionsplans in dem betreffenden Gebiet (Delegierter Kommissionsmitglied/Region/Autonome Provinz) zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos zielen darauf ab, den Beginn der ursprünglichen Bedingungen wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Gebiete gegenüber Naturkatastrophen zu gewährleisten.
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M2C4-13
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Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos
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Ziel
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Abschluss von Interventionen des Typs D und des Typs E
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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90
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Q2
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2026
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Abschluss von 90 % der Interventionen des Typs E und des Typs D zur Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Strukturen gemäß den Genehmigungsrechtsakten des Nationalen Katastrophenschutzdienstes.
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M2C4-18
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Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
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Meilenstein
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Inkrafttreten der überarbeiteten rechtlichen Änderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen
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Bestimmung in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Annahme des städtischen Aufforstungsplans
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Der städtische Bewaldungsplan muss im Einklang mit den Zielen des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 („Klimagesetz“) und nach einer von den Großstädten durchzuführenden Planungsphase stehen. In dem Plan sollten mindestens die folgenden Ziele festgelegt werden:
-Erhaltung und Verbesserung der diffusen biologischen Vielfalt im Einklang mit der europäischen Biodiversitätsstrategie,
-Beitrag zur Verringerung der Luftverschmutzung in Ballungsräumen,
-Verringerung von Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Luftqualität;
-Wiederherstellung der vom Menschen geschaffenen Landschaften und Verbesserung der Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe von Metropolregionen;
Eindämmung des Bodenverbrauchs und Wiederherstellung nützlicher Böden.
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M2C4-19
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Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
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Ziel
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Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 650 000
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4. QUARTAL
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2022
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Gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 141 (sogenanntes Klimagesetz) mindestens 1650000 Bäume zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete anpflanzen.
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M2C4-20
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Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
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Ziel
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Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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1 650 000
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4 500 000
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4. QUARTAL
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2024
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Anpflanzung von forstlichem Vermehrungsgut (Samen oder Pflanzen) für mindestens 4500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).
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M2C4-20bis
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Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
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Ziel
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Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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3 500 000
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Q2
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2026
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Umpflanzung von forstlichem Vermehrungsgut (Samen oder Pflanzen) für mindestens 3500000 Bäume und Sträucher zur Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz).
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M2C4-21
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Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets
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Meilenstein
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Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Neunaturierung des Po-Gebiets
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Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, aus der das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Inkrafttreten einschlägiger Rechtsvorschriften mit dem Ziel, den ökologischen Korridor des Flussbetts wiederherzustellen, einschließlich der natürlichen Wiederaufforstung und der Maßnahmen zur Wiederherstellung und Reaktivierung von seitlichen Ästen und Ochsen.
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M2C4-22
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Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets
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Ziel
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Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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13
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4. QUARTAL
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2024
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Verringerung der Fließbettkünstlichkeit um mindestens 13 km entlang der Po-Achse.
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M2C4-23
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Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets
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Ziel
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Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
13
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37
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Q1
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2026
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Verringerung der Fließbettkünstlichkeit um mindestens 37 km entlang der Po-Achse.
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M2C4-24
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Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“
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Meilenstein
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Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten
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Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, die auf die Annahme des Aktionsplans hinweist
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Der Aktionsplan zur Wiederbelebung verwaister Stätten soll den Flächenverbrauch verringern und die Stadterneuerung fördern. Das Aufforderungsschreiben muss mindestens enthalten:
-Ermittlung verwaister Stätten in allen 21 Regionen und/oder Autonomen Provinzen
-Die spezifischen Maßnahmen, die in jedem verwaisten Gebiet zu ergreifen sind, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern;
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M2C4-25
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Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“
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Ziel
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Wiederbelebung verwaister Stätten
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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70
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Q1
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2026
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Wiederherstellung von mindestens 70 % der Fläche des „Worphan-Bodens“, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern.
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M2C4-26
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Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume
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Ziel
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Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
22
|
Q2
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2025
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Abschluss von mindestens 22 groß angelegten Interventionen zur Wiederherstellung und zum Schutz von Meeresboden- und Meereslebensräumen sowie Küstenbeobachtungssystemen.
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M2C4-27
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Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Maßnahmen in der Primärwasserinfrastruktur zur Sicherung der Wasserversorgung
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Bestimmung(en) in der/den betreffenden Rechtsvorschrift(en), aus der/denen das Inkrafttreten hervorgeht
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollen die Governance stärken und die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur vereinfachen. Der neue Rechtsrahmen sollte mindestens
— Den Nationalen Plan für Maßnahmen im Wassersektor zum zentralen Finanzierungsinstrument für Investitionen im Wassersektor machen.
— Die Stellungnahme einzuholen und die Regulierungsbehörde (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente) aktiv in jede Änderung oder Aktualisierung des Plans einzubeziehen.
— Unterstützung und Begleitmaßnahmen für Durchführungsstellen, die nicht in der Lage sind, Investitionen im Zusammenhang mit der Primärbeschaffung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens zu tätigen.
— Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der im Wassersektor finanzierten Investitionen.
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M2C4-28
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Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung
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Meilenstein
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Gewährung von Mitteln für alle Projekte für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung
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Veröffentlichung von Dekreten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2023
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Veröffentlichung der Zulassungsverordnung(en) mit der Vergabe (Zuweisung) von Fördermitteln für Projekte für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung.
Gegenstand der Verträge sind:
-Sicherheit der Wasserversorgung wichtiger städtischer Gebiete;
-Bauarbeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel (ausgenommen Staudämme);
-Erhöhung der Transportkapazität von Wasser.
Mit den Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Investition mit einem Klimakoeffizienten von 40 % gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 über die Aufbau- und Resilienzfazilität in vollem Umfang zu den Klimaschutzzielen beiträgt.
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M2C4-29
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Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung
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Ziel
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Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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50
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Q1
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2026
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Verbesserung der Sicherheit der Wasserversorgung und der Widerstandsfähigkeit der Wasserinfrastruktur in mindestens 50 (komplexen und elementaren) Wassersystemen, davon mindestens 35 komplexe Wassersysteme
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M2C4-30
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Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Meilenstein
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Gewährung von Fördermitteln für alle Projekte für Maßnahmen in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Veröffentlichung von Dekreten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2023
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Veröffentlichung des bzw. der Zulassungsdekrete mit der Vergabe (Zuweisung) von Mitteln für Projekte zur Modernisierung und Effizienz der Wasserversorgungsnetze.
Gegenstand der Verträge sind:
-Maßnahmen zur Verringerung von Trinkwasserverlusten;
-Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme gegenüber dem Klimawandel;
-Stärkung der Digitalisierung der Netze für eine optimale Bewirtschaftung der Wasserressourcen, Verringerung der Verschwendung und Begrenzung von Ineffizienzen
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M2C4-31
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Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Ziel
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Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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14 000
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4. QUARTAL
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2024
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Bezirke von mindestens 14 000 km Wassernetz
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M2C4-32
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Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Ziel
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Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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14 000
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45 000
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Q1
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2026
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Bezirke von mindestens 45 000 km Wassernetz
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M2C4-33
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Meilenstein
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Gewährung von Mitteln für alle Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Veröffentlichung von Dekreten.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Veröffentlichung des Zulassungserlasses/der Zulassungserlasse mit der Vergabe (Zuweisung) der Mittel für Projekte für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen und dem damit verbundenen Digitalisierungs- und Überwachungssystem.
Gegenstand der Verträge sind:
-Förderung der Messung und Überwachung der Nutzung in kollektiven Netzen (durch die Installation von Zählern und Fernsteuerungssystemen), einschließlich des Übergangs von der Eigenversorgung zur kollektiven Nutzung als Voraussetzung für den Abschluss einer Wasserpreispolitik, die auf den Wassermengen für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft beruht, und damit die Verringerung illegaler Wasserentnahmen in ländlichen Gebieten;
-Investitionen in die Bewässerung sollten darauf abzielen, die bestehende Bewässerung effizienter zu gestalten, auch wenn sich der betreffende Wasserkörper in gutem Zustand befindet.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zu berücksichtigen sind.
(2021/C58/01). Insbesondere ist für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen.
Darüber hinaus werden Interventionen, sofern dies nach nationalem Recht anwendbar ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, unterzogen.
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M2C4-34
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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40
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4. QUARTAL
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2024
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Mindestens 40 (in SIGRIAN aufgeführte) Entnahmequellen im Zusammenhang mit einer Wasserkonzession (concessione di derivazione) mit einer Durchflussmenge von mindestens 100 l/s müssen mit Zählern ausgestattet sein.
Die allgemeinen Netzeffizienzinterventionen umfassen auch die Installation von:
-300 Zähler der dritten Stufe;
-10000 Meter vierter Ebene;
-Digitalisierung und Netzverbesserungen.
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M2C4-34bis
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1.2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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40
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105
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Q2
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2026
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Mindestens 105 Entnahmequellen (in SIGRIAN aufgeführt) im Zusammenhang mit einer Wasserkonzession (concessione di derivazione) mit einer Kapazität von mindestens 100 l/s müssen mit Zählern ausgestattet sein.
Die allgemeinen Netzeffizienzinterventionen umfassen auch die Installation von:
-750 Zähler der dritten Ebene;
-25 000 vierte Meter;
-Digitalisierung und Netzverbesserungen.
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M2C4-35
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2
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ENTFÄLLT.
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Hektar
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0
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96 390
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4. QUARTAL
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2024
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Mindestens 96390 Hektar bewässerte Fläche müssen von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitieren.
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M2C4-35bis
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der WasserressourcenT2
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ENTFÄLLT.
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Hektar
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96 390
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422 407
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Q1
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2026
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Mindestens 422 407 Hektar bewässerte Fläche, die von einer effizienten Nutzung von Bewässerungsressourcen profitiert.
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M2C4-36
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Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung
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Meilenstein
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Vergabe von Fördermitteln für Abwasser- und Reinigungsprojekte
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Veröffentlichung eines Dekrets
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Veröffentlichung des Zulassungserlasses mit Vergabe (Zuweisung) der Förderung für die Projektvorschläge.
Die Interventionen
-Effizientere Reinigung von Abwasser, das in Meeres- und Binnengewässer eingeleitet wird, auch durch technologische Innovationen;
-Nach Möglichkeit Umwandlung einiger Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“, in denen gereinigtes Abwasser für Bewässerungszwecke und industrielle Zwecke wiederverwendet wird.
Diese Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Insbesondere ist die Verbrennung von Schlamm nicht förderfähig.
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M2C4-37
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Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung
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Ziel
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Interventionen für Abwasserentsorgung und -reinigung T1
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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500 000
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Q2
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2025
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Verringerung der Zahl der äquivalenten Einwohner in Gemeinden, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, weil das kommunale Abwasser nicht angemessen gesammelt und behandelt wird, um mindestens 500000
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M2C4-38
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Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung
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Ziel
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Interventionen für Abwasserentsorgung und -reinigung T2
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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500 000
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2 250 000
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Q1
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2026
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Verringerung der Zahl der äquivalenten Einwohner in Gemeinden, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, weil das kommunale Abwasser nicht angemessen gesammelt und behandelt wird, um mindestens 2250000
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H. MISSION 3 KOMPONENTE 1: Nachhaltige Verkehrsinfrastruktur
H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
ENTFÄLLT.
H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
ENTFÄLLT.
H.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Die Investitionen in diese Komponente unterstützen den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Hochgeschwindigkeit, Güterverkehr, Regionalbahnen, Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem). Flankiert werden Reformen zur Beschleunigung der Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur und zur Verbesserung der Qualität der Straßeninfrastruktur. Die Komponente „Reform der Rahmenbedingungen für Unternehmen“ enthält eine Maßnahme, die zusätzliche Anreize für die Regionen schafft, ihre regionalen öffentlichen Eisenbahndienstleistungsverträge auszuschreiben. Diese Komponente umfasst Maßnahmen zur Entwicklung der Nutzung von Wasserstoff im Schienenverkehr.
Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren, und die länderspezifische Empfehlung 3 zum Thema „Front-load-gereifte öffentliche Investitionsprojekte“ zu unterstützen und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserbewirtschaftung sowie verstärkte digitale Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“, zu konzentrieren.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) und dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber Rete Ferroviaria Italiana
Mit dieser Reform wird die Anforderung gestrichen, dass die parlamentarischen Ausschüsse eine Stellungnahme zur Liste der Investitionen der Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana abgeben müssen. Die parlamentarischen Ausschüsse geben eine Stellungnahme zum strategischen Investitionsprogramm ab.
Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte
Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, die Angabe des Ortes der Arbeiten zum Zeitpunkt des Projekts „Wirtschaftliche technische Durchführbarkeit“ (PFTE) vorwegzunehmen, anstatt auf die endgültige Projektplanungsphase zu warten. Zusätzliche Genehmigungen, die auf dem PFTE nicht erworben werden können, würden in späteren Projektplanungsphasen erteilt, ohne die „Conferenza dei Servizi“ als Ausnahme vom Gesetz Nr. 241/1990 einzuberufen. Durch diese Änderungen wird die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf 6 Monate verkürzt.
Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien
Die Reform besteht aus der Annahme primärer und sekundärer Rechtsvorschriften und (falls erforderlich) entsprechender Durchführungsrechtsakte zur Förderung eines verstärkten Wettbewerbs auf den regionalen und überstädtischen Schienenverkehrsmärkten, zur Verbesserung der Infrastrukturplanung für Eisenbahnstrecken und -netze und zur Einführung einer Leistungsmessung des Managements und der Investitionen der Eisenbahninfrastruktur.
Effizienz und Leistungsfähigkeit öffentlicher Investitionen:
·Die Rechtsvorschriften sehen die Annahme eines mehrjährigen Strategiedokuments durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr vor, um die mehrjährige Infrastrukturplanung Italiens für mindestens zehn Jahre zu steuern. Das Dokument soll den multimodalen Verkehr fördern und die industriellen Bedürfnisse des Unternehmenssektors in vollem Umfang in die Infrastrukturplanung einbeziehen (z. B. indem Investitionen Vorrang eingeräumt wird, die wichtige Industriebereiche und Logistikknotenpunkte mit dem Verkehrsnetz verbinden).
·Die Reform sieht eine Überprüfung der Infrastrukturplanungsdokumente vor. Konkret sollen die Rechtsvorschriften
oSicherstellen, dass das Contratto di Programma, die Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der Geschäftsplan des Infrastrukturbetreibers im Einklang mit den Zielen des mehrjährigen Strategiedokuments des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr erstellt werden und mit der Richtlinie 34/2012/EU im Einklang stehen.
oIm Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Contratto di Programma eine Stellungnahme der Regulierungsstelle (Autorità di regolazione dei trasporti, ART) zum Strategischen Dokument für Mobilität (Dokumento strategicodella mobilità ferroviaria di passeggeri e merci) (im Sinne des italienischen Gesetzes Nr. 233 von 2021 – Artikel 5 Komma 1 Buchstabe a) nach nationalem Recht vorlegen. In der Stellungnahme wird auch die Kohärenz der geplanten Investitionen mit den Markterfordernissen bewertet, die mit den in Artikel 7e der Richtlinie 2012/34/EU genannten Koordinierungsmechanismen zusammengetragen wurden.
oFür das neue Contratto di Programma ein System von Etappenzielen und Zielwerten und entsprechenden Fristen sowie Leistungsindikatoren und Qualitätskriterien einzuführen, um das Contratto di Programma umzusetzen und seine tatsächlichen Ergebnisse zu messen. Die Indikatoren und Qualitätskriterien werden gemäß Anhang V der Richtlinie 2012/34/EU festgelegt. Das Bonus-Identifizierungssystem für die Manager von Rete Ferroviaria Italiana (RFI) muss mit Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie 2012/34/EU im Einklang stehen und dem Erreichen von Etappenzielen und Zielwerten sowie den Ergebnissen in Bezug auf die im Contratto di Programma enthaltenen Leistungsindikatoren Rechnung tragen.
oDie Regulierungsstelle (ART) zu ermächtigen, im Einvernehmen mit dem MIT die Leistungsindikatoren festzulegen, die dem Contratto di Programma beizufügen sind.
oErmächtigung der Regulierungsstelle (ART), die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie die Erfüllung der im Contratto di Programma enthaltenen Leistungsindikatoren zu überwachen
oDas Ministerium für Infrastruktur und Verkehr zu verpflichten, eine eingehende Kosten-Nutzen-Analyse der im Contratto di Programma enthaltenen größeren Investitionen (Investitionen über 50 Mio. EUR) durchzuführen. Die in der Analyse verwendeten Einheitskosten werden mit internationalen Benchmarks für verschiedene Kategorien von Infrastrukturinvestitionen im Schienenverkehr verglichen und stehen im Einklang mit den EU- und nationalen Leitlinien für die Kosten-Nutzen-Analyse. Die Ergebnisse der Analyse stehen den interessierten Parteien vor der Annahme der vertraglichen Vereinbarungen zur Konsultation offen und werden nach ihrer Annahme veröffentlicht.
oDie Annahme des Contratto di Programma (einschließlich Kosten-Nutzen-Analyse, Etappenziele und Zielwerte sowie Leistungsindikatoren) vorsehen.
Wettbewerbspolitik:
·Um die Ziele der Reform zu unterstützen, werden die Befugnisse der Regulierungsstelle (ART) in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnsektor durch die Rechtsvorschriften gestärkt. Diese Befugnisse müssen mindestens den in Artikel 56 Absatz 9 der Richtlinie 2012/34/EU festgelegten Befugnissen gleichwertig sein. Artikel wird ermächtigt, das Scoping und die Vergabe (für Direkt- und Inhouse-Vergaben und die Vergabe an interne Betreiber) von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Eisenbahnsektor zu überwachen und Stellungnahmen dazu abzugeben, auch im Hinblick auf die Ermittlung der optimalen Dimension effizienter Lose innerhalb und zwischen regionalen Grenzen.
·Mit den Rechtsvorschriften wird die Anwendung von Artikel 9 des Gesetzes 118/2022 (Wettbewerbsgesetz), einschließlich der Übereinstimmung mit ART-Rechtsakten, und von Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 24.4.2017 auf alle Direkt- und In-House-Vergaben an interne Betreiber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausgeweitet. Im Falle von Direkt- oder In-House-Vergaben und Vergaben an interne Betreiber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 werden mit den Rechtsvorschriften die Grundsätze der Artikel 17, 30 und 31 des Gesetzesdekrets Nr. 201/2022 erweitert. Jede Entscheidung über die Verlängerung von Verträgen über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ordnungsgemäß begründet sind, unterliegt den in Artikel 31 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 201/2022 enthaltenen Grundsätzen der Transparenzpflichten für Hausvergaben.
·Die Rechtsvorschriften sehen den Beginn der Ausschreibung für den/die öffentlichen Dienstleistungsauftrag(e) zwischen den Städten vor. Die Ausschreibung muss eine Neudefinition ihres Anwendungsbereichs im Einklang mit der Methode enthalten, die von der Eisenbahnregulierungsstelle im Anschluss an einen Markttest festgelegt wurde, wie in Abschnitt 2.2.3 der Auslegungsleitlinien der Kommission zur Verordnung 1370/20073erläutert. Der Auftrag wird je nach den von der Regulierungsstelle (ART) festgelegten Kriterien in geeignete, bestreitbare Lose unterteilt.
·Für Regional- und Intercity-Dienste müssen die Rechtsvorschriften sicherstellen, dass die Fahrzeuge in staatlichem/regionalem Eigentum neuen Betreibern von Verträgen über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen, die im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt werden, zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Fahrzeuge und Instandhaltungsdienste nicht von den neuen Betreibern erbracht werden. Die Rechtsvorschriften müssen sicherstellen, dass alle Informationen über den Stand der Instandhaltung der Fahrzeuge den potenziellen Bietern ohne Informationsasymmetrien zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung stehen. Mit der Maßnahme soll eine Machbarkeitsstudie für die Einrichtung eines ständigen unabhängigen staatseigenen Fahrzeugs gefördert werden, um sicherzustellen, dass die ankommenden Betreiber von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang Fahrzeuge und Wartungsdienste zur Verfügung stellen.
·Die Rechtsvorschriften sollen die Ausgliederung und die wettbewerbliche Vergabe von Teillosen aus bestehenden Verträgen fördern (so weit wie möglich auf der Grundlage bestehender Bestimmungen in laufenden Verträgen).
Darüber hinaus soll die Reform auch eine Maßnahme zum Kapazitätsaufbau umfassen, mit der die Verwaltungskapazitäten der nationalen und regionalen Behörden gestärkt werden. Im Rahmen der Maßnahme zum Kapazitätsaufbau wird innerhalb des MIT eine Ad-hoc-Verwaltungseinheit eingerichtet, die die Bewertung und Analyse von Konzessionen unterstützt und die Kosten-Nutzen-Analyse großer Infrastrukturinvestitionen durchführt. Diese Verwaltungseinheit verfügt über hochprofessionelles Personal und wird von externen unabhängigen Sachverständigen unterstützt. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau eine Reihe von Kursen in Zusammenarbeit mit dem SNA und den akkreditierten Stellen umfassen, um das Niveau der spezialisierten Ausbildung und der sektoralen Schulung des Personals der Vertragsstationen zu erhöhen, wobei auch die im Rahmen der Reform der öffentlichen Verwaltung des ARP eingeführten Schulungsinstrumente (z. B. das Portal syllabus.gov.it) genutzt werden müssen.
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
Diese Investition besteht im Bau von 114 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria und Palermo-Katania.
Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die an das übrige Europa angebunden sind
Diese Investition besteht im Bau von 158 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova und Ligurien-Alpi. Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Risikominderungsschritte im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) und die von Italien zu erreichenden Etappenziele und Zielwerte zu berücksichtigen sind.
In Anbetracht des Segments Rho-Parabiago (4 km) wird eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung (im Folgenden „UVP“) erforderlich sein, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt hat, wobei alle Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigt wurden, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) zu erreichen. Die UVP wird im Einklang mit der Richtlinie 2011/92/EU sowie den einschlägigen Prüfungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen, veröffentlicht und abgeschlossen. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP als notwendig erachtet werden, um die Einhaltung der technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) sicherzustellen, werden in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur eingehalten.
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen
Diese Investition besteht im Bau von 15 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia.
Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Investition 1.4 – Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
Diese Investition besteht in der Ausrüstung von 2 785 km Eisenbahnstrecken mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) im Einklang mit dem europäischen ERTMS-Einführungsplan.
Investition 1.5 – Stärkung der Metropolknoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen
Diese Investition besteht in der Modernisierung von Streckenabschnitten mit einer Länge von mindestens 1,280 km, die an zwölf Knoten der Metropolstädte und den wichtigsten nationalen Verbindungen (Ligurien-Alps, Bologna-Venedig-Trieste/Udine, Bologna-Verona-Brennero, Mittel- und Nordtyrrhenische Verbindung, Adria-Ionisches Meer, städtische Knotenpunkte und Regionalstrecken) gebaut werden; Frachtterminals).
Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Investition 1.6 – Ausbau der Regionalstrecken – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)
Diese Investition besteht in der Modernisierung von mindestens 646 km Regionalleitungen, deren Eigentum an Rete Ferroviaria Italiana (RFI) übertragen wurde oder schrittweise auf diese übertragen wird.
Bei der Prüfung und Genehmigung jedes relevanten Projekts/jeder betreffenden Investition sind alle in Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 6 Absatz 4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren einzuhalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung zu befolgen, die in der offiziellen Gazzette der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Die Interventionen sind in den folgenden Haushaltslinien vorgesehen:
-Piemont: Modernisierung und Modernisierung des Turin Cerese-Canavesana: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;
-Friaul-Julisch Venetien: FuC-Eisenbahn: Infrastruktur- und Technologiearbeiten an der Strecke Udine-Cividale: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;
-Umbrien: Umbrian Central Railway (FCU): infrastrukturelle und technologische Eingriffe;
-Kampanien (EAV): Ausbau und Modernisierung der Strecke Cancello-Benevento: Verbesserung der Sicherheitsstandards für den Eisenbahnbetrieb;
-Apulien: Linie Bari-Bitritto: Ausbau der Infrastruktur: Einhaltung der technischen/regulativen Normen der nationalen Eisenbahninfrastruktur; Ferrovie del Sud Est (FSE): Ausbau der Infrastruktur der Strecke Bari-Taranto: die Intervention muss die Anpassung an die Leistungsstandards von RFI und an die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ermöglichen; FSE: Fertigstellung der SCMT/ERTMS-Ausrüstung im Netz: Verbesserung der Verkehrsleistung, Kapazitätsoptimierung, Verbesserung der Sicherheitsstandards; FSE: Errichtung intermodaler Hubs und Modernisierung von 20 Bahnhöfen: die Maßnahme zielt darauf ab, die Zugänglichkeit der Bahnhöfe zu verbessern und Bereiche für den Austausch von Schienenbussen, Schienenfahrzeugen und Schienenfahrrädern zu schaffen;
-Kalabrien: Linie Rosarno-S. Ferdinando: Modernisierung der Ausrüstung der Strecken Rosarno und San Ferdinando für den Anschluss an Gioia Tauro.
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen Süd
Diese Investition besteht in der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit von 1 162 km Eisenbahnkilometern im Süden. Projekte, die zu dieser Maßnahme gehören, können aus anderen europäischen Programmen unterstützt werden. Diese Unterstützung wird bei der Durchführung dieser Investition nicht berücksichtigt. Darüber hinaus können Projekte, die zu dieser Maßnahme gehören, aus nationalen Mitteln unterstützt werden.
Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (Verwaltung von Rete Ferroviaria Italiana (RFI)); im Süden)
Diese Investition besteht in der Modernisierung von 38 Bahnhöfen und ihrer Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission.
Investition 1.9 – Interregionale Verbindungen
Diese Investition besteht in der Beschleunigung der Interventionen auf 221 km der folgenden Strecken:
·Mailand – Genua
·Palermo – Catania (linea storica)
·Battipaglia-Potenza
·Orte – Falconara.
Die Investition zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der derzeitigen Infrastrukturen durch Maßnahmen zu steigern, die Folgendes umfassen könnten:
·Änderungen der Pläne für den Fußabdruck der Bahnhöfe (PRG – Piano Regolatore Generale);
·Ausrüstung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS);
·Konfiguration und/oder Änderung des Verkehrskontrollsystems wie ACC (Apparato Centrale Computerizzato) und ACCM (Apparato Centrale a Calcolatore Multistazione)
·weitere Verbesserungen der physischen Infrastrukturen, wie z. B. Bahnbetten, Ausrüstung und andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Infrastrukturen.
Reform 2.1 – Annahme von „Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
Diese Reform besteht in der Annahme von Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken. Die Annahme von „Leitlinien“, die die Anwendung gemeinsamer Normen und Methoden auf das gesamte nationale Straßennetz ermöglichen.
Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an den Brücken und Viadukten von den Straßen der unteren Ebene auf die höherrangigen Straßen
Diese Reform besteht darin, das Eigentum an den Brücken, Viadukten und Überläufen von den unteren Straßen auf die höheren Straßen (Autobahnen und Hauptstadtstraßen) zu übertragen, um die allgemeine Sicherheit des Straßennetzes zu erhöhen, da die Brücken, Viadukte und Überläufe von ANAS und/oder den Autobahnkonzessionären, die über bessere Planungs- und Instandhaltungskapazitäten verfügen als die einzelnen Gemeinden oder Provinzen, zu erhalten sind.
H.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M3C1-1
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Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem MIT und RFI
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Meilenstein
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Inkrafttreten einer Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für das Contratti di Programma (CdP)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für Contratti di Programma
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Durch die Gesetzesänderung wird die Frist für die Genehmigung des Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana verkürzt.
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M3C1-2
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Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte
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Meilenstein
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Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, durch die die Genehmigungsdauer von 11 auf sechs Monate verkürzt wird.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Durch die Änderung der Rechtsvorschriften wird die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt.
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M3C1-3
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Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
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Meilenstein
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Vergabe der Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania
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Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2022
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Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
Der Vertrag bzw. die Verträge beziehen sich auf die folgenden Teile dieser Zeilen:
Verbindungsleitung Napoli-Bari: Orsara-Bovino
Linie Palermo-Katania: Catenanuova – Dittaino und Dittaino – Enna
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M3C1-4
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Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
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Meilenstein
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Vergabe des Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria
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Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Salerno-Reggio Calabria
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2023
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Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Salerno Reggio Calabria.
Der Vertrag bezieht sich auf folgende Teile dieser Zeile: Battipaglia – Romagnano
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M3C1-5
|
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
|
Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania
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ENTFÄLLT.
|
Kilometer
|
0
|
41
|
4. QUARTAL
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2025
|
41 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke für den Personen- und Güterverkehr auf den gebauten Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania, die genehmigungs- und betriebsbereit sind.
Die 41 km werden in folgenden Abschnitten gebaut:
Bicocca-Catenanuova (Linie Palermo-Katania), 20,3 km, deren Arbeiten nach dem 30. September 2023 begonnen haben.
Cancello-Frasso (Verbindung Neapoli-Bari), 7.3, dessen Arbeiten nach dem 30. September 2023 begonnen haben.
Napoli-Cancello (Napoli-Bari-Linie), 13,5 km, deren Arbeiten nach dem 30. September 2023 begonnen haben.
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|
M3C1-6
|
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
|
Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Katania
|
ENTFÄLLT.
|
Kilometer
|
41
|
114
|
Q2
|
2026
|
114 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke für den Personen- und Güterverkehr auf den gebauten Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Katania, davon 30 km genehmigungsbereit und in Betriebsphasen auf der Strecke Napoli-Bari, einschließlich:
-Frasso-Telese (11 km)
-Telese-Vitulano (19 km)
Darüber hinaus sind 43 km Hochgeschwindigkeitsschienen auf den Strecken Napoli-Bari, Palermo-Katania, Salerno-Reggio Calabria.
Die vorläufige Aufschlüsselung ist wie folgt:
Linie Napoli-Bari (12 km), davon:
-Apice-Hirpinia (12 km)
Salerno – Reggio Calabria (14,7 km), davon:
-Battipaglia-Romagnano (14,7 km)
Linie Palermo – Catania, davon 16,5 km:
-Dittanio – Enna (2 km)
-Giampilieri-Fiumefreddo (7,5 km)
-Ogliastrillo-Castelbuono (7 km)
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|
M3C1-23
|
Investition 1.9
Interregionale Verbindungen
|
Ziel
|
Investition 1.9
Interregionale Verbindungen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
70
|
4. QUARTAL
|
2025
|
70 km interregionale Verbindungen wurden beschleunigt
Folgende Strecken sollen ausgebaut werden:
Mailand Genua
Palermo Catania (linea storica)
Battipaglia Potenza
Orte Falconara
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|
M3C1-24
|
Investition 1.9
Interregionale Verbindungen
|
Ziel
|
Investition 1.9
Interregionale Verbindungen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
70
|
221
|
Q2
|
2026
|
Insgesamt erhöhten sich 221 km interregionale Verbindungen.
Folgende Strecken sollen ausgebaut werden:
Mailand Genua (70 km)
Palermo Catania (linea storica) (84 km)
Battipaglia Potenza (60 km)
Orte Falconara (7 km)
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|
M3C1-9
|
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die an das übrige Europa angebunden sind
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Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
158
|
Q2
|
2026
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158 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi-Bau, von dem 109 km genehmigungs- und betriebsbereit sind. Die 109 km werden in folgenden Abschnitten gebaut:
-Brescia-Verona (48 km)
-Verona-Bivio-Vicenza (44 km)
-Genua-Knoten (17 km)
Darüber hinaus werden 49,6 km Hochgeschwindigkeitsschienen auf der Strecke Ligurien-Alpi gebaut. Die vorläufige Aufschlüsselung ist wie folgt:
-Dritte Giovi-Überquerung (35,3 km)
-Rho-Parabiago (4 km)
-Pavia-Mailand-Rogoredo (10,3 km)
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M3C1-10
|
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen
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Meilenstein
|
Vergabe der Aufträge für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia
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Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q1
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2024
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Mitteilung über die Vergabe des multidisziplinären Auftrags für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia.
Der Vertrag bzw. die Verträge müssen sich auf folgende Zeilen beziehen:
Orte-Falconara
Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia
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|
M3C1-11
|
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen
|
Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
15
|
Q2
|
2026
|
15 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke für den Personen- und Güterverkehr auf den gebauten Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia.
Die ungefähre Aufschlüsselung der 15 km ist wie folgt:
-Orte-Falconara (12,3 km)
-Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia (2,8 km)
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|
M3C1-12
|
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
|
Meilenstein
|
Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2022
|
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
|
|
M3C1-13
|
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
|
Ziel
|
1 400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 400
|
Q2
|
2025
|
1 400 km Eisenbahnen, die im Einklang mit dem Europäischen Errichtungsplan mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
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|
M3C1-14
|
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
|
Ziel
|
2 785 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgerüstet sind
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
1 400
|
2 785
|
Q2
|
2026
|
2 785 km Eisenbahnen, die im Einklang mit dem Europäischen Errichtungsplan mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ausgestattet sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
|
|
M3C1-15
|
Investition 1.5 – Stärkung der Metropol-Knoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen
|
Ziel
|
700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
700
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Mindestens 700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut sind und für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
|
|
M3C1-16
|
Investition 1.5 – Stärkung der Metropol-Knoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen
|
Ziel
|
1 280 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
700
|
1 280
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 1 280 km Abschnitte verbesserter/verstärkter Strecken, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut sind, genehmigungsreif und in Betriebsphasen
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|
M3C1-17
|
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden
|
Ziel
|
172 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
172
|
4. QUARTAL
|
2023
|
Abschluss der Arbeiten für mindestens 172 km im Zusammenhang mit der Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahnstrecken, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
Die 172 km beziehen sich auf folgende Strecken:
• Paola-Regio Kalabrien;
• Lentini Diramazione-Gela;
• Messina – Catania – Siracusa;
• Caserta – Battipaglia;
• Roma – Neapel; und
• Bari – Brindisi.
Das Ziel wird durch CLP (d. h. „Codice Locale Progetto“) erreicht, die nicht aus anderen EU-Fonds als der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.
|
|
M3C1-17bis
|
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden
|
Ziel
|
1 162 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
172
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1162
|
Q2
|
2026
|
Abschluss der Arbeiten für mindestens 1 162 km im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahnstrecken.
Die Arbeiten werden wie folgt aufgeteilt:
— Mindestens 450,3 km Interventionen im Zusammenhang mit der Modernisierung und Elektrifizierung, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind, beziehen sich auf folgende Linien:
Region Molise
-Venafro-Campobasso-Termoli;
Region Apulien
-Pescara-Foggia-Brindisi
-Potenza-Foggia
-Verbindungen Tarent;
-Taranto-Brindisi
Region Kalabrien
Ionische Verbindungsleitung Sibari-Melito Porto Salvo; Link Catanzaro Lido – Lamezia Terme
Region Sizilien
-Agrigento – Porto Empedocle
-Verbindung zum Flughafen Trapani Birgi
Mindestens 11,7 km Eisenbahnarbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung und Elektrifizierung beziehen sich auf folgende Strecken:
Region Apulien
-Verbindungen Brindisi (einschließlich Intermodal-Hub);
Region Kampanien
-Salerno Arechi – Aeroporto Pontecagnano
Region Kalabrien
-Bretella di Sibari
Region Basilikata
-Ferrandina-Matera
Region Sizilien
-Link zum Hafen von Augusta
Region Sardinien
-Eisenbahnverbindung zum Flughafen Olbia
-Decimomannu-Villamassargia
Mindestens 528 km Resilienzinterventionen, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind, beziehen sich auf die folgenden Linien:
Region Kampanien, Basilikata und Kalabrien:
• Roma – Neapel (AV, via Cassino, via Formia);
• Aversa – Caserta
• Villa Literno – Napoli Gianturco;
• Neapel – Salerno LMV Napoli – Salerno Storica;
• Nocera Inferiore – Salerno;
• Battipaglia – Paola;
• Battipaglia – Potenza;
• Caserta – Battipaglia; Caserta – Foggia; Catanzaro – Reggio Kalabrien;
• Paola – Reggio Kalabrien; und
• Paola – Cosenza – Sibari;
Region Molise:
• Termoli – Campobasso.
Region Apulien:
• Bari-Taranto;
• Tarent – Brindisi; und
• Barletta-Spinazzola.
Region Sizilien:
• Fiumetorto – Agrigento;
• Lercara dir. – Bicocca;
• Messina – Catania – Siracusa;
• Palermo – Messina; und
• Caltanissetta Xirbi – Canicattì – Aragona; Canicattì – Siracusa.
Das Ziel wird durch CLP (d. h. „Codice Locale Progetto“) erreicht, die nicht aus anderen EU-Fonds als der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.
|
|
M3C1-18
|
Investition 1.6 – Ausbau der Regionalstrecken – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)
|
Ziel
|
Modernisierte regionale Strecken, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
646
|
Q2
|
2026
|
646 km modernisierte regionale Strecken, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
|
|
M3C1-19
|
Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)
|
Ziel
|
Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
10
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Zehn Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission modernisiert und zugänglich gemacht.
|
|
M3C1-20
|
Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)
|
Ziel
|
Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
10
|
38
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Q2
|
2026
|
38 Bahnhöfe werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission modernisiert und zugänglich gemacht.
|
|
M3C1-21
|
Reform 2.1 – Umsetzung der jüngsten „Vereinfachungsverordnung“ (umgesetzt in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Dekrets über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der „Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets zur Annahme der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
In den „Leitlinien“ werden gemeinsame Standards und Methoden für das gesamte nationale Straßennetz für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken festgelegt.
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M3C1-22
|
Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an den Brücken und Viadukten von den Straßen der unteren Ebene auf die höherrangigen Straßen
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Meilenstein
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Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Ranking-Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)
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Bestimmung im einschlägigen Rechtsakt über das Inkrafttreten der Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Ranking-Straßen auf höherrangige Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2021
|
Die Übertragung des Eigentums an den Kunstwerken muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 120/20 erfolgen. Sie soll gemäß den Bestimmungen des Codice della Strada (Gesetzesdekret 285/1992) und seiner Verordnungen (Präsidialdekret 495/92) abgeschlossen werden, die Bestimmungen über die Eigentumsübertragung zwischen Straßeneigentümern vorschreiben.
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M3C1-25
|
Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien
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Meilenstein
|
Durchführbarkeitsstudie für die Einrichtung eines staatseigenen Fahrzeugs
|
Abschluss der Durchführbarkeitsstudie.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2025
|
Eine Machbarkeitsstudie für die Einrichtung eines ständigen unabhängigen staatseigenen Fahrzeugs (mit dem sichergestellt werden soll, dass Fahrzeuge und Wartungsdienste in ausreichender Menge für neue Betreiber von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Verfügung stehen) wurde abgeschlossen.
|
|
M3C1-26
|
Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts (und Erlass von Durchführungsrechtsakten)
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts sowie der erlassenen Durchführungsrechtsakte
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2026
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts (und erforderlichenfalls Durchführungsrechtsakte) im Einklang mit der Beschreibung der Maßnahme.
Die Erreichung des Etappenziels erfordert auch Folgendes:
— Beginn der in der Beschreibung der Maßnahme geforderten Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten für nationale und regionale Behörden.
Veröffentlichung der Intercity-Ausschreibung(en) in der Beschaffungsdatenbank der Kommission TED
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I. MISSION 3 COMPONENT 2 – Intermodalität und integrierte Logistik
Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die italienischen Häfen effizienter und wettbewerbsfähiger, energieeffizienter und besser in die Logistikkette zu integrieren. Außerdem soll das Flugverkehrsmanagementsystem digitalisiert werden.
Zu diesem Zweck umfasst sie einerseits wichtige Reformen zur Vereinfachung der Verfahren, zur Aktualisierung der Hafenplanung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Konzessionen in italienischen Häfen. Auf der anderen Seite einige Investitionen zur Gewährleistung der Intermodalität mit den Grundzügen der europäischen Kommunikation, die Verbindungen zum Handel mit den Ozeanen und zwischen den Mittelmeerländern entwickeln, die Dynamik und die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Hafensystems erhöhen, auch im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente dürften das Passagier- und Frachtaufkommen in den italienischen Häfen erheblich erhöhen, was sich positiv auf die Stimulierung der Wirtschaftstätigkeit in den jeweiligen Gebieten und auf die Volkswirtschaft insgesamt auswirken wird.
Andererseits bezieht sich diese Komponente auf die Digitalisierung der Logistiksysteme, einschließlich der Flughafensysteme. Es wird erwartet, dass diese Sektoren durch den Einsatz innovativer technologischer Lösungen wettbewerbsfähiger werden, um das System effizienter zu gestalten und auch ihre Umweltauswirkungen zu verringern.
Diese Komponente entspricht der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur auszurichten, und der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020, in der empfohlen wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, Abfall- und Wasserbewirtschaftung sowie eine verstärkte digitale Infrastruktur, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
I.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung
Diese Maßnahme sieht eine Aktualisierung der Hafenplanung vor, um eine strategische Vision des italienischen Hafensystems zu gewährleisten. Die Reform regelt mindestens i) die Entwicklungsziele der Hafensystembehörden; II) die ermittelten und umrissenen Bereiche, die ausschließlich für Hafen- und Hinterhafenfunktionen bestimmt sind, iii) die letzten infrastrukturellen Verbindungen von Straße und Schiene zu Häfen, iv) die bei der Festlegung des Inhalts der Planung zugrunde gelegten Kriterien und v) eine eindeutige Identifizierung der Leitlinien, Vorschriften und Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne.
Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession, die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden, die Erneuerungsverfahren, die Übertragung der Anlagen auf den neuen Konzessionär am Ende der Konzession und die Festlegung der Mindestobergrenzen der den Konzessionsnehmern in Rechnung gestellten Gebühren festzulegen.
Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungen für die Genehmigung von Kaltbügeln in italienischen Häfen
Mit dieser Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für den Bau der nationalen Stromübertragungsnetze für die Stromversorgung von Schiffen (Kühlbügel) vereinfacht und verringert werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr unterbreitet einen Vorschlag zur Straffung des Genehmigungsverfahrens. Insbesondere wird vorgeschlagen, die Kaltbügelprojekte von den dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung unterstellten Außenstellen bewerten zu lassen, die die Projekte in kürzerer Zeit prüfen und daher genehmigen könnten. Darüber hinaus ist eine regulatorische Intervention in Betracht zu ziehen, um ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit einer Spannung von mehr als 132 kV und dem Rest festzulegen, um die Synergien des Verfahrens zu nutzen.
Reform 2.1: Einrichtung eines einzigen Zollportals („Sportello Unico Doganale“)
Ziel ist die Einrichtung eines speziellen Portals für die zentrale Kontrollstelle, das die Interoperabilität mit nationalen Datenbanken und die Koordinierung der Kontrolltätigkeiten durch den Zoll ermöglicht.
Investition 2.1: Digitalisierung der Logistikkette
Diese Investition dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Logistik durch die Schaffung eines interoperablen digitalen Systems zwischen öffentlichen und privaten Akteuren für den Güterverkehr und die Logistik steigern, das Verfahren, Prozesse und Kontrollen vereinfachen soll, indem der Schwerpunkt auf die Dematerialisierung von Dokumenten und den Austausch von Daten und Informationen gelegt wird.
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements
Diese Investition zielt auf die digitale Modernisierung des Sektors ab, die sowohl die Entwicklung neuer Instrumente für die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen als auch die Einführung unbemannter Luftfahrzeugplattformen und -dienste umfasst.
Die Projekte umfassen die Entwicklung und Konnektivität des unbemannten Verkehrsmanagementsystems (UTMS), die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen und die Festlegung eines neuen Instandhaltungsmodells.
Investition 2.3: Kaltbügeln
Diese Investition besteht in der Errichtung eines Netzes für die Stromversorgung im Hafengebiet (Docks) und der damit verbundenen Anschlussinfrastruktur an das nationale Übertragungsnetz. Die Kaltbügelanlagen müssen den einschlägigen technischen Normen in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe entsprechen.
I.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M3C2-1
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Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung
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Bestimmung in dem (den) Rechtsakt(en) über das Inkrafttreten der legislativen Änderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Im überarbeiteten Rechtsrahmen wird Folgendes festgelegt:
— Alle Hafenbehörden verabschieden ihre strategischen Systemplanungsdokumente (DPSS) und ihre Hafenregulierungspläne (PRP), wobei sie der Reform der italienischen Hafensysteme von 2016, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 169 vom 4. August 2016 genehmigt wurde, in vollem Umfang Rechnung tragen.
Das DPSS regelt mindestens folgende Elemente:
—Die Entwicklung der Ziele der Hafensystembehörden;
—Die festgelegten und umrissenen Bereiche, die ausschließlich für Hafen- und Hinterhafenfunktionen bestimmt sind,
—Die letzten infrastrukturellen Verbindungen von Straße und Schiene zu Häfen,
—Die Kriterien für die Bestimmung des Inhalts der Planung,
—Die Leitlinien, die Regeln und die Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne eindeutig zu identifizieren.
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M3C2-2
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Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen
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Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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In der neuen Verordnung werden die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Konzessionen in Häfen festgelegt. In der Verordnung wird mindestens Folgendes festgelegt:
—Die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession;
—Die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden;
—Die Verfahren für die Erneuerung;
—Die Übertragung der Anlagen an den neuen Konzessionär am Ende der Konzession;
Die von den Lizenznehmern zu entrichtenden Mindestgebühren werden begrenzt.
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M3C2-3
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Reform 2.1 – Einrichtung eines einzigen Zollportals („Sportello Unico Doganale“)
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verordnung über den einheitlichen Zoll
Schreibtisch (Sportello Unico Doganale)
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Dekrets über die zentrale Zollstelle (Sportello Unico Doganale)
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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In dem Erlass werden die Methoden und Spezifikationen der zentralen Zollstelle im Einklang mit der Verordnung (EU) 1239/2019 über die Einrichtung des zentralen europäischen Meldeportals für den Seeverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) festgelegt.
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M3C2-4
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Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen
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Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Straffung des Genehmigungsverfahrens zur Verkürzung der Genehmigungsfrist auf höchstens 12 Monate für den Bau von Energietransportinfrastrukturen zur Versorgung von Schiffen mit Strom vom Land an Schiffe während der Festmacherphase (im Falle von Interventionen, die keiner Umweltprüfung unterzogen werden)
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M3C2-5
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Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette
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Ziel
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Digitalisierung der Logistikkette
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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12
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Q2
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2024
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Mindestens 12 der 16 Hafenbehörden müssen mit Hafengemeinschaftssystemen (PCS) ausgerüstet sein, die mit dem Comando Generale delle Capitanerie di Porto und/oder Agenzia delle Dogane e dei Monopoli interoperabel und mit dem neuen PLN (Piattaforma Logistica Nazionale) kompatibel sind. Eine Hafensystembehörde gilt als mit Hafengemeinschaftssystemen (PCS) ausgerüstet, wenn mindestens ein Hafen dieser Hafensystembehörde mit den Systemen der Hafengemeinschaft (Port Community Systems – PCS) ausgerüstet ist.
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M3C2-5bis
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Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette
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Ziel
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Digitalisierung der Logistikkette
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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3
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Q2
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2026
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Abschluss der folgenden drei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Logistikkette:
1)Log-IN-Zentrum: Einrichtung einer digitalen Plattform (Piattaforma Logistica Nazionale – PLN), die in einem sicheren Cloud-Umfeld betrieben wird und in der Lage ist, die Interoperabilität zwischen Verkehrs- und Logistikunternehmen und beteiligten öffentlichen Verwaltungen zu fördern, indem der Schwerpunkt gegebenenfalls auf die Dematerialisierung von Dokumenten und den Austausch von Daten und Diensten gemäß der Verordnung (EU) 2020/1056 gelegt wird.
2)Hafennetz und Güterverkehrsdörfer:
Alle 16 Hafenbehörden müssen über PCS-Dienste (Port Community System) verfügen, die mit der Piattaforma Logistica Nazionale (PLN) und gegebenenfalls mit der Verordnung (EU) 2020/1056 kompatibel sind. Eine Hafensystembehörde gilt als mit Hafengemeinschaftssystemen (PCS) ausgerüstet, wenn mindestens ein Hafen dieser Hafensystembehörde mit den Systemen der Hafengemeinschaft (Port Community Systems – PCS) ausgerüstetist. Diese PCS-Dienste müssen für alle Kernhäfen im Sinne der Verordnung (EU) 1679/2024 betriebsbereit sein.
Mindestens 12 nationale Güterdörfer müssen über ein Güterdörfersystem verfügen, das mit dem PLN und gegebenenfalls der Verordnung (EU) 2020/1056 kompatibel ist.
3)Log-IN-Geschäft: der Abschluss dieser Maßnahme setzt voraus, dass mindestens 8350 Unternehmen öffentliche Unterstützung für die Entwicklung digitaler Systeme erhalten haben, um die Interoperabilität der Dienste und die eCMR- und eFTI-Konformität zu fördern.
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M3C2-6
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Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements
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Meilenstein
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Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente
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Zertifizierungen der TOC, der digitalen Luftfahrtinformationen und des UTMS
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2026
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Inbetriebnahme der folgenden drei Projekte:
a) Technisches Betriebszentrum (TOC) und mindestens zwei Flugverkehrsmanagementsysteme
B) Digitalisierte Luftfahrtinformationen
C) Unbemanntes Verkehrsmanagementsystem und Konnektivität (UTMS).
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M3C2-7
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Investition 2.3: Kaltbügeln
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge
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Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2024
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Veröffentlichung der Ausschreibung und Vergabe aller Aufträge für den Bau von mindestens 15 Kaltbügelanlagen mit Strom in mindestens 10 Häfen.
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M3C2-12
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Investition 2.3: Kaltbügeln
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Ziel
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Inbetriebnahme von Kaltbügelinfrastrukturen.
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Anzahl
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0
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15
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Q1
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2026
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Inbetriebnahme von mindestens 15 Kaltbügelinfrastrukturen, die Strom in mindestens 10 Häfen bereitstellen.
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I.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen
Hauptziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der CO2-Emissionen und die Verbesserung der Luftqualität in Hafenstädten durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Häfen. Ziel ist es, zur Verringerung der jährlichen CO2-Gesamtemissionen im betreffenden Hafengebiet beizutragen. Die Projekte sind aus den Projekten auszuwählen, die die einzelnen Hafenbehörden in ihren Hafensystemen Umwelt-Energieplanungsdokumenten (DEASP) angegeben haben. Das Programm „Green Ports“ soll auch zu einer erheblichen Verringerung anderer Verbrennungsschadstoffe führen, die die Hauptursache für die Verschlechterung der Luftqualität in Hafenstädten sind. Diese Investition umfasst den Erwerb emissionsfreier Fahrzeuge und Dienstboote oder die Umwandlung von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen und Servicebooten in emissionsfreie Fahrzeuge.
Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung des Güter- und/oder Personenverkehrs
Ziel der Reform ist es, die Hafengemeinschaftssysteme der einzelnen Hafensystembehörden mit der nationalen Plattform für digitale Logistik interoperabel zu machen.
I.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M3C2-8
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Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen
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Ziel
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„Grüne Häfen: Vergabe von Bauwerken
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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7
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4. QUARTAL
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2022
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Zuweisung der Arbeiten an mindestens sieben Hafenbehörden. Das Auswahlverfahren für die Vergabe von Arbeiten umfasst Folgendes:
a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Arbeiten den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) und den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 79 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten.
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M3C2-9
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Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen
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Ziel
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„Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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75
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Q2
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2026
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Abschluss von mindestens 75 Projekten für die Hafenbehörden. Mindestens 79 % der gesamten Investitionskosten, die der ARF entstehen, fließen in Tätigkeiten zur Unterstützung des Klimaziels gemäß der Methodik in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241.
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M3C2-10
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Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung des Güter- und/oder Personenverkehrs
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Meilenstein
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Nationale Plattform für digitale Logistik
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Bestimmung im Rechtsakt über das Inkrafttreten des Rechtsakts
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2024
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Inkrafttreten eines Rechtsakts, mit dem die Interoperabilität der Hafengemeinschaftssysteme mit der nationalen Plattform für digitale Logistik sichergestellt wird.
Darüber hinaus sieht der Rechtsakt vor, dass die Hafenbehörden mit PCS-Standarddiensten (Hafengemeinschaftssystem) ausgestattet sind, die mit den beteiligten öffentlichen Verwaltungen interoperabel und mit der EU-Verordnung 1056/2020 und der nationalen Plattform für digitale Logistik kompatibel sind.
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J. MISSION 4 KOMPONENTE 1: Stärkung des Bildungsangebots: von Kindergärten bis zu Hochschulen
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst vier Interventionsbereiche: I) Qualitätsverbesserung und quantitative Ausweitung der allgemeinen und beruflichen Bildung – von Kindergärten bis zur Universität; II) Reform des Lehrberufs, insbesondere in Bezug auf Einstellungs- und Ausbildungsverfahren, mit dem Ziel, die Kompetenzen des Lehrpersonals zu verbessern und das Missverhältnis zwischen den Regionen zu beseitigen; III) Weiterbildung und Modernisierung der Infrastruktur zur Verbesserung von Digitales, Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwesen und Mathematik (MINT) und Mehrsprachigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit und Energieeffizienz von Schulgebäuden; IV) Reform der akademischen Gruppen, Ermöglichung von Abschlüssen und Promotionsprogrammen mit dem Ziel, die angewandte Forschung zu fördern und die Zahl der Promotionsstipendien zu erhöhen.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Schwächen des italienischen Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungssystems zu beheben, um das Bildungsniveau und die Beschäftigungsfähigkeit italienischer Studierender zu verbessern.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 umzusetzen, in denen es darum geht, „die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt durch eine umfassende Strategie zu unterstützen, unter anderem durch den Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), „die Bildungsergebnisse, auch durch angemessene und gezielte Investitionen, zu verbessern und die Weiterqualifizierung zu fördern“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2019), die „Förderung von Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), die „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und die „Förderung der Investitionen in Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
J.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Der Investitionsplan für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen zielt darauf ab, das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen durch den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen und Vorschulen zu erhöhen, eine Erhöhung des Bildungsangebots und der verfügbaren Zeitnischen für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen zu gewährleisten und damit die Unterrichtsqualität zu verbessern. Die Maßnahme soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördern und Betreuungspersonen dabei unterstützen, Familien- und Berufsleben miteinander in Einklang zu bringen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung
Ziel der Maßnahme ist es, die Verlängerung der Schulzeit zu finanzieren, um das Bildungsangebot der Schulen zu erhöhen und sie über die Schulzeiten hinaus für das Gebiet zugänglich zu machen. Die Maßnahme sieht den Bau oder die Renovierung von Kantinenräumen für mindestens 1000 Bauwerke vor, um die Schulzeit zu verlängern. Längere Schulzeiten dürften sich positiv auf die Bekämpfung des Schulabbruchs auswirken.
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sportinfrastruktur zu stärken und sportliche Aktivitäten zu fördern. Die Verstärkung der sportlichen Aktivität dürfte dazu beitragen, den Schulabbruch zu bekämpfen, die soziale Inklusion zu verbessern und die persönliche Eignung zu stärken.
Mit der Investition werden Sportanlagen und Sportgymne für den Schulgebrauch gebaut und renoviert. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien Heizungsanlagen auf der Grundlage fossiler Brennstoffe wie Erdgaskessel aus.
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs
Ziel der Maßnahme ist es, den Studierenden angemessene Grundkompetenzen zu garantieren, auch durch die Entwicklung eines einzigen nationalen Portals für Online-Schulungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Schulen, die größere Leistungsschwierigkeiten hatten, indem die Interventionen auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten werden. Mit der Investition wird die Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 820000 junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind, und junge Menschen, die bereits abgebrochen sind, gefördert. Vorgesehen ist die Nutzung einer Online-Plattform für Mentoring- und Schulungsmaßnahmen.
Die Maßnahme soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern und dazu beitragen, Ungleichheiten, einschließlich territorialer Unterschiede, beim Zugang zu Bildung zu überwinden.
Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute
Ziel der Reform ist es, die Lehrpläne technischer und professioneller Institute an die Kompetenzen anzupassen, die für das italienische Produktionssystem, auch auf lokaler Ebene, erforderlich sind. Mit der Reform soll insbesondere die technische und berufliche Bildung mit der Industrie 4.0 in Einklang gebracht und digitale Innovationen einbezogen werden.
Reform 1.2: Reform der tertiären Berufsbildung (ITS)
Die Reform zielt darauf ab, das tertiäre Berufsbildungssystem durch eine Vereinfachung der IVS-Governance zu stärken, um die Zahl der Institute und Einschreibungen im Hinblick auf das lokale Gebiet zu erhöhen.
Die Reform dürfte das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage überbrücken.
Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)
Die Maßnahme ergänzt die Reform 1.2 – Reform der tertiären Berufsbildung – zur Stärkung des Bildungsangebots von Berufsbildungsinstituten (ITS). Sie trägt dazu bei, das Bildungsangebot der Berufsbildungseinrichtungen zu verbessern und die Beteiligung der Unternehmen an den Bildungsprozessen zu erhöhen, um eine bessere Anbindung an das Unternehmernetz zu erreichen. Die Maßnahme dürfte auch dazu beitragen, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, indem das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage beseitigt wird.
Die Investition soll die Zahl der Studierenden erhöhen, die an IVS-Kursen teilnehmen, und die Laborstrukturen stärken (Einführung innovativer Technologien 4.0) und gleichzeitig in die Kompetenzen von Lehrkräften investieren. Geplant ist die Aktivierung einer nationalen digitalen Plattform, die es den Studierenden ermöglicht, die Stellenangebote für Personen, die eine berufliche Qualifikation erwerben, zu kennen.
Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems
Mit der Reform werden zwei Ziele verfolgt:
1)Anpassung der Anzahl der Schüler pro Klasse.
Die Zahl der Lehrkräfte wird angesichts des Bevölkerungsrückgangs und um die Zahl der Schüler pro Klasse zu verringern und das Verhältnis zwischen der Zahl der Schüler und Lehrkräfte in gemeinsamen Positionen schrittweise zu verbessern, auf demselben Niveau wie im Schuljahr 2020/2021 festgelegt. Die Durchführung der Intervention darf die Zahl der verfügbaren Gebäude nicht erhöhen. Im Rahmen der Initiative wird den einzelnen Schülern, insbesondere den schutzbedürftigsten und sicherlich Schülern mit Behinderungen, individuelle Aufmerksamkeit gewidmet. Die Verbesserung des Schüler-/Lehrers-Verhältnisses dürfte der Unterrichtsqualität und der Verfügbarkeit von Ressourcen für Schulgebäude zugutekommen.
2)Überprüfung der Vorschriften über die Größe von Schulgebäuden.
Die regionale Schulbevölkerung wird, wie in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehen, als „effektiver Parameter“ für die Ermittlung der Bildungseinrichtungen mit einem Schulleiter und einer Kopffahndung und nicht die Bevölkerung der einzelnen Schulen herangezogen.
Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems
Ziel der Reform ist die Einführung von Orientierungsmodulen (mindestens 30 Stunden pro Jahr) für die vierte und fünfte Klasse der Sekundarstufe II. Das Hauptziel besteht darin, Studierende dabei zu unterstützen, vor ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine sachkundige Entscheidung zwischen der Fortsetzung ihres Studiums oder der beruflichen Weiterbildung (IVS) zu treffen. Die Reform sieht auch die Einrichtung einer digitalen Orientierungsplattform im Zusammenhang mit dem tertiären Bildungsangebot von Hochschulen und Berufsbildungsinstituten (IVS) vor.
Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule
Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang von der Sekundarstufe II zur Universität zu erleichtern und zu fördern, die Zahl der Schulabbrecher zu verringern und so dazu beizutragen, die Zahl der Absolventen zu erhöhen. Mit den Investitionen sollen die Erfolgsindikatoren (Schulbesuch, Verbesserung des Lernniveaus, Zahl der zum nächsten akademischen Jahr zugelassenen Studierenden usw.) erhöht und geschlechtsspezifische Unterschiede sowohl in Bezug auf die Beschäftigung als auch die Teilnahme an der Hochschulbildung in allen Bereichen verringert werden.
Diese Initiative sieht die Bereitstellung von Kursen für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II vor, um sie bei der Wahl der tertiären Bildung zu unterstützen, eine bessere Abstimmung zwischen Vorbereitungs- und Berufsweg zu ermöglichen und Schülern dabei zu helfen, sich auf den Übergang zwischen Schule und Hochschule zu konzentrieren. Die Vorlesungen werden von Hochschulprofessoren gehalten und den Schülern der Sekundarstufe II angeboten. Nachhaltigkeit soll dadurch erreicht werden, dass die Ausbildung von Hochschulprofessoren so ausgeweitet wird, dass im Anschluss an dieses dreijährige Programm die Orientierung mit dem internen Personal der höheren Schulen zur Verfügung steht.
Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
Ziel der Maßnahme ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewährleisten, indem der Zugang zu tertiärer Bildung für Studierende in sozioökonomischen Schwierigkeiten und mit relativ hohen Opportunitätskosten für ein fortgeschrittenes Studium im Hinblick auf einen frühzeitigen Übergang auf den Arbeitsmarkt erleichtert wird. Dies soll insbesondere durch eine Erhöhung der Zahl der Stipendien erreicht werden, die Hochschulstudenten im Rahmen der Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden.
Diese Maßnahme wird durch React-EU ergänzt, aus dem voraussichtlich 13000 Stipendien für den Zugang zu Universitäten für das Jahr 2023 in südlichen Regionen finanziert werden.
Reform 1.5: Reformen der Hochschulgruppen
Die Reform sieht eine Aktualisierung der Hochschullehrpläne vor, um die bestehenden starren Grenzen zu verringern, die die Möglichkeit, interdisziplinäre Wege zu schaffen, stark einschränken. Mit der Reform soll auch die Möglichkeit der Umsetzung von Berufsbildungsprogrammen erweitert werden, indem innovative arbeitsplatzorientierte Studiengänge eingeführt werden.
Reform 1.6: Reform des Hochschulabschlusses
Die Reform sieht die Vereinfachung des Verfahrens für den Zugang zu Berufen vor, die die Eintragung in Berufsaufträge durch eine spezielle Berufsprüfung erfordern. Die Maßnahme trägt dazu bei, die nationale Abschlussprüfung jedes Hochschulabschlusses mit der entsprechenden Prüfung der beruflichen Ordnung zu harmonisieren und so allgemeine und klare Regeln zu schaffen und zu ersetzen.
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
Mit der Reform soll ein neues Modell für die Einstellung von Lehrkräften geschaffen werden, das mit einem Überdenken ihrer Erstausbildung und während ihrer gesamten Laufbahn verknüpft ist. Mit dieser Maßnahme wird das strategische Ziel verfolgt, die Qualität des italienischen Bildungssystems erheblich zu verbessern. Mit der Reform sollen insbesondere die derzeitigen öffentlichen Wettbewerbsverfahren vereinfacht werden. Mit den Maßnahmen werden höhere Anforderungen für den Zugang zu den Lehrberufen, ein wirksamerer Mobilitätsrahmen für Lehrkräfte, die Begrenzung übermäßiger Mobilität und eine klare Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung und kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung eingeführt.
Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schulen und Pflichtschulungen für Schulleiter, Lehrkräfte, Verwaltungs- und technisches Personal
Ziel der Reform ist der Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für das Schulpersonal für die kontinuierliche berufliche und berufliche Entwicklung. Er sieht die Einrichtung einer qualifizierten Stelle vor, die für die Veröffentlichung von Leitlinien im Einklang mit den europäischen Standards und für die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen zuständig ist und diese möglicherweise an den beruflichen Aufstieg anknüpft, wie in der Reform der Einstellungen – Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften, die im Plan enthalten ist.
Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines ständigen Systems für die Entwicklung digitaler Didaktiken sowie digitaler und pädagogischer Kompetenzen des Schulpersonals. Die Maßnahme sieht Folgendes vor:
-die Schaffung eines Systems für die kontinuierliche Schulung von Lehrkräften und Schulpersonal für den digitalen Wandel;
-Die Annahme eines nationalen Referenzrahmens für den integrierten digitalen Unterricht, um die Annahme von Lehrplänen für digitale Kompetenzen in allen Schulen zu fördern.
Die Aktionslinie sieht die Ausbildung von etwa 650000 Lehrkräften und Schulpersonal, die Einrichtung von rund 20000 Fortbildungskursen über einen Zeitraum von fünf Jahren und die Einrichtung lokaler Ausbildungszentren vor. Alle mehr als 8000 Bildungseinrichtungen in Italien werden an den Ausbildungsprojekten beteiligt.
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen
Ziel der Maßnahme ist die Integration von Lehrplanaktivitäten, -methoden und -inhalten in alle Ebenen der Schulen zur Stärkung der MINT-, Digital- und Innovationskompetenzen. Die Maßnahme konzentriert sich auf weibliche Studierende und sieht einen umfassenden interdisziplinären Ansatz vor. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Chancengleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter im Hinblick auf den methodischen Ansatz und die Ausrichtung der MINT-Fächer zu gewährleisten.
Die Maßnahme soll durch die Ausweitung der Beratungs- und Informationsprogramme zu Erasmus+ mit Unterstützung des Nationalen Erasmus±Instituts für Dokumentation, Innovation und Bildung (INDIRE) und seines Botschafternetzes die Mehrsprachenkompetenzen von Studierenden und Lehrkräften stärken.
Außerdem wird ein digitales System entwickelt, um die Sprachkenntnisse auf nationaler Ebene mit Unterstützung der jeweiligen Zertifizierungsstellen zu überwachen.
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops
Ziel der Maßnahme ist es, die Schuleinrichtungen in anpassungsfähige, flexible und digitale Lernumgebungen mit technologisch fortgeschrittenen Workshops und einem arbeitsbasierten Lernprozess zu modernisieren. Mit dieser Maßnahme soll der digitale Wandel des italienischen Schulsystems durch die Umwandlung von rund 100000 traditionellen Klassen in vernetzte Lernumgebungen durch die Einführung entsprechender Bildungsgeräte und die Einrichtung von Workshops für digitale Berufe im zweiten Zyklus beschleunigt werden.
Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden
Hauptziel der Maßnahme ist es, durch die Verbesserung der Sicherheit und des Energieverbrauchs von Schulgebäuden zur Klimaerholung beizutragen. Die Maßnahme trägt insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienzklassen bei, führt zu einem geringeren Verbrauch und geringeren CO2-Emissionen sowie zur Erhöhung der strukturellen Sicherheit von Gebäuden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am stärksten benachteiligten Gebieten, um wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte zu beseitigen und zu beseitigen. Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.
Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen
Ziel der Maßnahme ist die Qualifizierung und Innovation von Hochschulprogrammen (einschließlich Promotionsprogrammen) im Rahmen von drei strategischen Zielen: Digitalisierung „Innovationskultur“; Internationalisierung.
Im Einzelnen werden folgende Teilmaßnahmen durchgeführt:
- Mindestens 500 Doktoranden werden in Programmen eingeschrieben, die von Universitäten und AFAM-Einrichtungen für den digitalen und ökologischen Wandel aktiviert werden;
-Einrichtung von drei Zentren für digitale Bildung (DEH) zur Verbesserung der Fähigkeit des Hochschulsystems, Studierenden und Hochschularbeitern digitale Bildung anzubieten;
-Stärkung der Hochschulen
-Umsetzung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE – in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
-Internationalisierungsaktivitäten von Hochschuleinrichtungen für Kunst und Musik (AFAM) durch Unterstützung von 15 Internationalisierungsprojekten von AFAM-Einrichtungen zur Förderung ihrer Rolle im Ausland bei der Erhaltung und Förderung der italienischen Kultur
Reform 4.1: Ph.D. Programmreform
Ziel der Reform ist es, die Verordnung über Promotionsprogramme zu aktualisieren, die Verfahren für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und an Promotionsprogrammen zu vereinfachen und die angewandte Forschung zu stärken. Mit der vorgeschlagenen Reform werden alle Investitionen im Zusammenhang mit Promotionsprogrammen im Zielbereich „Bildung und Forschung“ integriert.
Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der beruflichen Möglichkeiten von Doktoranden (Forschungsorientierte, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)
Ziel der Maßnahme ist es, den Bestand an Humankapital für forschungsorientierte Tätigkeiten, die öffentliche Verwaltung und das kulturelle Erbe zu erhöhen. Die Investition sieht die Zuweisung von mindestens 3600 allgemeinen Doktorandenstipendien, mindestens 3000 Doktorandenstipendien im Bereich der öffentlichen Verwaltung und von mindestens 600 neuen Doktorandenstipendien für kulturelles Erbe für Studierende durch Universitis und AFAM vor.
J.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M4C1-1
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Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 4.1: Ph.D. Programmreform
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Hochschulabschlüsse ermöglichen; B) Hochschulabschlußgruppen; C) Reform der Promotionsprogramme
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die Reformen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:
I) Initiativen zur Reform der Hochschulabsolventengruppen, mit denen ein höheres Maß an Flexibilität eingeführt wird, um dem sich wandelnden Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;
II) Initiativen zur Reform des Hochschulabschlusses, zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zugangs zu Berufen;
III) Initiativen zur Reform der PHD-Programme, um Unternehmen besser einzubeziehen und die angewandte Forschung zu fördern;
Maßnahmen zur Reform des tertiären Berufsbildungssystems, einschließlich Stärkung der Verbindungen und möglicher Übergänge mit beruflichen Abschlüssen (lauree professionalizzanti), um die Nachfrage nach technischen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt zu decken.
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M4C1-2
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Reform von Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die vom Ministerium für Universität und Forschung angenommenen Ministerialdekrete zur Reform der Stipendien sollen den Zugang zur Hochschulbildung für talentierte Studierende mit sozioökonomischen Schwierigkeiten verbessern und die Höhe der Stipendien und die Zahl der Begünstigten bis zum 31. Dezember 2024 erhöhen. Diese Studierenden werden auf der Grundlage des ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente identifiziert.
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M4C1-3
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Reform des Lehrberufs.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Der überarbeitete Rechtsrahmen soll hochwertige Lehrkräfte anziehen, einstellen und motivieren, insbesondere durch:
I) Verbesserung des Einstellungssystems
II) Einführung eines höheren Bildungsabschlusses für den Zugang zum Beruf der Sekundarstufe;
III) Begrenzung der übermäßigen Mobilität von Lehrkräften (im Interesse der Kontinuität des Unterrichts);
IV) Festlegung einer Laufbahnentwicklung, die eindeutig mit der Leistungsbewertung und der kontinuierlichen beruflichen Weiterbildung verknüpft ist.
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M4C1-4
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Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops
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Meilenstein
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Annahme des Schulplans 4.0 zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems
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Bildungsministerium – Erlass zur Annahme des Schulplans 4.0
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Der vom Bildungsministerium angenommene Plan „Schule 4.0“ zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems umfasst Folgendes:
Umwandlung von 100000 Klassenräumen in innovative Lernumgebungen
Einrichtung von Labors für die neuen digitalen Berufe in allen Sekundarschulen.
Maßnahme a) soll Schulräume, die für traditionelle Klassenzimmer bestimmt sind, in innovative, anpassungsfähige und flexible Lernumgebungen umwandeln, die zusammen mit digitalen, physischen und virtuellen Technologien verbunden und in diese integriert sind. Mit den Investitionen in Schuleinrichtungen sollen die innovativsten Unterrichtstechnologien (Kodierungs- und Robotikgeräte, Geräte für virtuelle Realität, fortgeschrittene digitale Geräte für inklusive Bildung usw.) in mindestens 100000 Klassen der Primar- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden, gebracht werden.
Maßnahme b) richtet mindestens ein Labor für digitale Berufe in jeder Sekundarschule ein, ein Labor, das eng mit Unternehmen und innovativen Start-up-Unternehmen verbunden ist, um neue Arbeitsplätze in der Branche neuer digitaler Berufe (wie künstliche Intelligenz, Robotik, Big Data und Cybersicherheit, blaue und grüne Wirtschaft) zu schaffen.
Mindestens 40 % der begünstigten Schulen müssen in Süditalien angesiedelt sein.
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M4C1-5
|
Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems
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Meilensteine
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Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Die primärrechtlichen Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (durch Primärrecht) umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:
I) Initiativen zur Reform der Organisation des Bildungssystems zur Anpassung an die demografische Entwicklung (z. B. Anteil der Schulen und Schüler/Lehrkräfte)
II) Initiativen zur Reform des Orientierungssystems, um die Schulabbrecherquote im Tertiärbereich zu minimieren;
III) Initiativen zur Stärkung der beruflichen Sekundarbildung (Istituti tecnico-professionali), einschließlich der Annahme des neuen Lehrplans und ihrer Ausrichtung auf die Innovationsleistung des nationalen Industrieplans 4.0 (Ministero dello Sviluppo economico, Decreto 26 Maggio 2020);
IV) Initiativen für die Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungs-/Fachpersonal sowie die Einrichtung einer Hochschule für weiterführende Bildung zur Verbesserung der Unterrichtsqualität;
V) Initiativen zur Integration von Aktivitäten, Methoden und Inhalten zur Entwicklung und Stärkung von Lehrplänen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), digitale Kompetenzen und Innovationskompetenzen in alle Bildungszyklen, vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe II, mit dem Ziel, die Einschreibung in die tertiären MINT-Lehrpläne, insbesondere für Frauen, zu fördern.
Um das Etappenziel zufrieden stellend zu erreichen, müssen die Rechtsvorschriften verbindliche Fristen für den Erlass der sekundären Rechtsvorschriften, Leitlinien und aller erforderlichen Rechtsvorschriften (Überwachung durch die Datenbank des Bildungsministeriums) enthalten, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.
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M4C1-6
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Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, mit denen ein hochwertiges Ausbildungssystem für Schulen aufgebaut werden soll.
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Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften hervorgeht.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
|
Die Rechtsvorschriften enthalten Bestimmungen, die darauf abzielen, ein hochwertiges Ausbildungssystem für das Schulpersonal im Einklang mit der kontinuierlichen beruflichen und beruflichen Entwicklung zu schaffen, eine qualifizierte Stelle einzurichten, die für die Leitlinien für die Ausbildung des Schulpersonals zuständig ist, sowie die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen, und sie an den beruflichen Aufstieg zu knüpfen, wie es in der Einstellungsreform vorgesehen ist. Die Einführung eines Systems der Aus- und Weiterbildung sollte es ermöglichen, die derzeitige Zersplitterung der Ausbildungswege zu überwinden, die derzeit keine einheitliche nationale Strategie aufweist.
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M4C1-7
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Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs
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Ziel
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Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Schulungen teilgenommen haben
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Mentoring-Aktivitäten werden angeboten.
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Anzahl
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0
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820 000
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Q3
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2025
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Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 820000 junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind, und für junge Menschen, die bereits abgebrochen sind.
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M4C1-8
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Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios für den Schulgebrauch
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Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für die förderfähigen Interventionen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2024
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Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios für den Schulgebrauch im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung.
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M4C1-9
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Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
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Mitteilung der Begünstigten vor Ort über die Finanzierung der Vergabe öffentlicher Aufträge für die erste Gruppe förderfähiger Interventionen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Auftragsvergabe und räumliche Verteilung für Kinderkrippen, Vorschulen, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C 58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
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M4C1-10
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“; Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, soweit erforderlich
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Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten der Verordnungen hervorgeht.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2023
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Das Sekundärrecht umfasst alle Vorschriften, die für die wirksame Durchführung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung erforderlich sind:
— Die Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Hochschulabschlüsse ermöglichen; B) Hochschulabschlußgruppen; C) Reform der Promotionsprogramme;
— Ministerialdekrete zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung;
— Die Reform des Lehrberufs;
— Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse; – Die Rechtsvorschriften zielten auf den Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für Schulen ab.
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M4C1-10 bis
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Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Sekundärrechts.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Das Sekundärrecht zur Reform der technischen und beruflichen Institute trat in Kraft.
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M4C1-11
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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Ziel
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Hochschulstipendium vergeben
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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55 000
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4. QUARTAL
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2023
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Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.
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M4C1-12
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Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der beruflichen Möglichkeiten von Doktoranden (Forschungsorientierte, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)
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Ziel
|
Vergebene Promotionsstipendien
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
|
7 200
|
4. QUARTAL
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2024
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Über drei Jahre werden mindestens 3600 allgemeine Doktorandenstipendien, mindestens 3000 Doktorandenstipendien im Bereich der öffentlichen Verwaltung und mindestens 600 Doktorandenstipendien zum Kulturerbe vergeben.
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M4C1-13
|
Investition 2.1: Integrierte digitale Lehre und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal;
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Ziel
|
Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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650 000
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Mindestens 650000 Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal werden geschult.
Integrierte digitale Aus- und Weiterbildung von Schulpersonal für den digitalen Wandel ( 650000 Lehrkräfte, Führungskräfte und Verwaltungspersonal, insgesamt geschult).
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|
M4C1-14
|
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
|
Ziel
|
Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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20 000
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4. QUARTAL
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2024
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Mindestens 20000 Lehrkräfte, die mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellt wurden
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M4C1-14 bis
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
|
Ziel
|
Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
20 000
|
Q3
|
2025
|
Mindestens 20000 Lehrkräfte, die mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellt wurden
|
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M4C1-14ter
|
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
|
Ziel
|
Bewerber, die das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, um Lehrer nach dem reformierten Einstellungssystem zu werden.
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
30 000
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Q2
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2026
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Mindestens 30000 Bewerber haben das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden, um nach dem reformierten Einstellungssystem Lehrer zu werden.
Alle erfolgreichen Bewerber müssen das 60 ECTS des Erstqualifikationsverfahrens abgeschlossen haben, bevor sie am öffentlichen Auswahlverfahren teilnehmen.
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M4C1-15
|
Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
|
Ziel
|
Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
55 000
|
4. QUARTAL
|
2024
|
Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.
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M4C1-15 bis
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
|
Ziel
|
Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
55 000
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Mindestens 55000 Studierende erhalten Stipendien, die ausschließlich aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.
|
|
M4C1-16
|
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen
|
Ziel
|
Schulen, die in den Jahren 2024 und 2025 MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
8 000
|
Q2
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2025
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Mindestens 8000 Schulen haben MINT-Beratungsprojekte aktiviert.
Die Projekte zielen auf die Entwicklung und Digitalisierung der nationalen digitalen Plattform MINT ab. Ziel der Plattform ist die vollständige Umsetzung des Programms, die Überwachung und Verbreitung von Informationen und Daten (aufgeschlüsselt nach Geschlecht), angefangen von der Vorschule und Grundschule bis zur ersten und zweiten Sekundarstufe bis hin zu Fach- und Berufsinstituten.
|
|
M4C1-17
|
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen
|
Ziel
|
Sprachkurse und methodische Kurse, die Lehrkräften angeboten werden
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
Q2
|
2025
|
Mindestens 1000 Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte
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M4C1-18
|
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
|
Ziel
|
Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
150 480
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 150480 neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren).
Mit dem Plan für den Bau und die Neugestaltung von Kindergärten besteht das Ziel darin, die verfügbaren Plätze zu erweitern und den Bildungsdienst von Null auf sechs Jahre zu verbessern.
|
|
M4C1-19
|
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops
|
Ziel
|
Die Klassen werden dank der Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen umgewandelt.
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
100 000
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Anzahl der Klassenräume, die in innovative Lernumgebungen in den Plan „Schul 4.0“ umgewandelt wurden.
Mit der Maßnahme sollen Schulräume, die für traditionelle Klassenzimmer genutzt werden, in innovative Lernumgebungen umgewandelt werden, die in digitale Technologien integriert sind. Mit der Investition sollen innovative Lehrtechnologien in mindestens 100000 Klassenzimmern in Grund- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden, durch den Erwerb digitaler Geräte und/oder die Einrichtung digitaler Laboratorien gebracht werden.
|
|
M4C1-20
|
Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)
|
Ziel
|
Zahl der Studierenden, die in einem Berufsausbildungssystem (ITS) eingeschrieben sind
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
11 000
|
Q1
|
2026
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Zahl der Studierenden, die im Bezugsjahr 2025 im Berufsbildungssystem eingeschrieben sind.
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|
M4C1-20 bis
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Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)
|
Meilenstein
|
Umsetzung des neuen nationalen Überwachungssystems
|
Einführung des neuen IVS-Überwachungssystems
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Das neue nationale System zur Überwachung der Ergebnisse der IVS-Kurse wurde vollständig umgesetzt und betriebsbereit.
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|
M4C1-21
|
Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung
|
Ziel
|
Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
Q2
|
2026
|
Es werden mindestens 1000 Strukturen gebaut oder ausgebaut, um die Verlängerung der Schulzeit und die Öffnung von Schulen in das Gebiet über die Schulzeiten hinaus zu erleichtern.
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|
M4C1-22
|
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport
|
Ziel
|
Gebaute oder renovierte SQM als Turn- oder Sportanlagen
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
230 400
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 230400 Sqm wurden gebaut oder renoviert, um als Fitnessstudios oder Sportanlagen für die schulische Nutzung genutzt zu werden.
|
|
M4C1-23
|
Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen
|
Ziel
|
Neue Doktoranden in drei Jahren in Programmen zum digitalen und ökologischen Wandel
|
ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
500
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 500 neue Doktoranden in Programmen, die von Hochschulen und AFAM-Einrichtungen für den digitalen und ökologischen Wandel aktiviert werden.
Ziel des Projekts ist es, Hochschulpfade (und Doktoranden) zu qualifizieren und zu innovativ zu machen, und zwar durch folgende Hebel: a) Digitalisierung; „Innovationskultur“; C) Internationalisierung.
|
|
M4C1-23 bis
|
Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen
|
Meilenstein
|
Abschluss der Durchführung von Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Universitätskompetenzen“
|
Die Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Universitätskompetenzen“ werden umgesetzt.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2026
|
Die Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Universitätskompetenzen“ werden umgesetzt.
Die Teilmaßnahmen umfassen:
1.Einrichtung von drei Zentren für digitale Bildung (DEH);
2.Aktivierung von drei Netzwerken von Senior Universitys Schools;
3.Umsetzung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE;
4.Durchführung von 15 Projekten zur Internationalisierung von Hochschuleinrichtungen für Kunst und Musik (AFAM).
|
|
M4C1-24
|
Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.
|
Ziel
|
Teilnahmebescheinigungen, die für Übergangskurse zwischen Schulen und Hochschulen ausgestellt wurden
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
1 000 000
|
Q2
|
2026
|
Für Schüler der Sekundarstufe, die von 2022/2023 bis 2025/2026 in Schuljahren eingeschrieben sind, wurden mindestens 1000000 Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
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|
M4C1-25
|
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs
|
Ziel
|
Die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich
|
ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
13,5
|
10,2
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4. QUARTAL
|
2025
|
Verringerung der Kluft bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich auf den EU-Durchschnitt 2019 (10,2 %).
|
|
M4C1-26
|
Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden
|
Ziel
|
M2 renovierte Schulgebäude
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
2 600 000
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 2600000 Sqm Schulgebäude werden renoviert oder renoviert. Mit dem Plan für die strukturelle und energetische Sanierung von Schulgebäuden wird eine Gesamtfläche von 2600000 Sqm voraussichtlich umgestaltet.
|
J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
Ziel der Reform ist es, private und öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung von Einrichtungen für Studentenunterkünfte zu ermutigen, wobei das Ministerium für Universität und Forschung einen Teil der Mieteinnahmen in den ersten drei Jahren des Betriebs der Strukturen trägt. Das Ziel besteht darin, die verfügbaren Plätze für Schüler außerhalb der Schule bis 2026 zu erhöhen.
Die geplante Investition zielt auf die Aufstockung von 60000 Schlafunterkünften ab, wodurch die Lücke Italiens gegenüber dem EU-Durchschnitt in Bezug auf den Anteil der Studierenden, die über Wohnraum verfügen, deutlich verringert wird. Ziel ist es, einen breiten Zugang zu Wohnraum zu gewährleisten, damit sich eine angemessene Zahl von Studierenden eine weiterführende Ausbildung in ihrem bevorzugten Fachgebiet und Standort leisten kann, unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund. Zu diesem Zweck sind 30 % der neuen Plätze Studierenden in sozioökonomischen Schwierigkeiten vorbehalten, wie sie von den so genannten Organisationen für „Diritto allo Studio“ (Recht auf Studienorganisationen) festgelegt wurden.
Der Mietzins für Hochschulstudenten wird mindestens um 15 % niedriger festgesetzt als der örtliche Marktpreis.
Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.
Unterkünfte, die bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für Studentenwohnungen genutzt wurden, können nicht auf die Zielvorgaben angerechnet werden. Um das Endziel für die Schaffung von Betten zu erreichen, werden zwischen 2021 und 2025 Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen veröffentlicht.
J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/
Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
M4C1-27
|
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen.
|
Gesetzliche Bestimmung, aus der das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften hervorgeht.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Die überarbeiteten Rechtsvorschriften müssen
Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen (Gesetz 338/2000 und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 68/2012), um
(1). Förderung der Umstrukturierung und Renovierung von Strukturen anstelle neuer Grünflächengebäude (mit einem höheren Anteil an Mitgründungen (derzeit 50 %)), wobei der höchste Umweltstandard durch die vorgestellten Projekte gewährleistet werden muss;
(2). Vereinfachung – auch dank der Digitalisierung – der Präsentation und Auswahl von Projekten und damit des Zeitplans für die Umsetzung;
(3)Festlegung einer Abweichung von den im Gesetz Nr. 338/2000 festgelegten Kriterien hinsichtlich des Prozentsatzes der Kofinanzierung, der gewährt werden kann.
Eine Reform wird durchgeführt, indem in den italienischen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Studentenwohnungen die folgenden wesentlichen Änderungen aufgenommen werden:
1. Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren (gemäß dem in der Durchführung beschriebenen Programm), wobei auch öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden, bei denen die Universität die verfügbaren Mittel nutzt, um das finanzielle Gleichgewicht bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen zu fördern;
2. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Besteuerungsregelung von der für Hoteldienstleistungen geltenden zu der für Sozialwohnungen geltenden Regelung geändert wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für die Unterbringung von Studierenden während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, aber die Nutzung der Strukturen ermöglicht wird, wenn sie nicht für die Bewirtung von Studierenden benötigt werden. Dies wiederum wird dazu beitragen, dass neue Unterkünfte zu erschwinglichen Mieten angeboten werden;
3. Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) an die Nutzung der neuen Wohnungen für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und die Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden in Rechnung gestellten Mieten auch über das Auslaufen von Sonderfinanzierungsprogrammen hinaus, zu denen ich zur Mobilisierung der Investitionen der privaten Betreiber beiträgt, zu knüpfen;
4. Neufestlegung der Standards für Studentenunterkünfte durch Neufestlegung der rechtlichen Anforderungen an den in den Gebäuden verfügbaren gemeinsamen Raum pro Student im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-)Säle.
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M4C1-28
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Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betten)
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Veröffentlichung der Vergaben in der Website des Ministeriums
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Vergabe von Erstverträgen über die Schaffung zusätzlicher Schlafunterkünfte (Bänke)“;
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M4C1-29
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Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Reform des Studentenwohnrechts.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Die Reform umfasst Folgendes: (1) Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren, wobei auch öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden, bei denen die Universität die verfügbaren Mittel nutzt, um das finanzielle Gleichgewicht bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen zu fördern; (2). Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen, indem sichergestellt wird, dass die Besteuerungsregelung von der für Hoteldienstleistungen geltenden zu der für Sozialwohnungen geltenden Regelung geändert wird, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für die Unterbringung von Studierenden während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, aber die Nutzung der Strukturen ermöglicht wird, wenn sie nicht für die Bewirtung von Studierenden benötigt werden; (3). Die Finanzierung sowie zusätzliche Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) an die Nutzung der neuen Wohnungen für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und die Einhaltung der vereinbarten Obergrenze für die den Studierenden berechneten Mieten auch über das Auslaufen von Sonderfinanzierungsprogrammen hinaus, zu denen ich zur Mobilisierung der Investitionen der privaten Betreiber beiträgt, zu knüpfen; (4). Neufestlegung der Standards für Studentenunterkünfte durch Neufestlegung der rechtlichen Anforderungen an den in den Gebäuden verfügbaren gemeinsamen Raum pro Student im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-)Säle.
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M4C1-30
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Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
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Ziel
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Gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften geschaffene Schlafunterkünfte für Studierende
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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60 000
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Q2
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2026
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Mindestens 60000 zusätzliche Schlafunterkünfte (Boden), die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften geschaffen wurden, einschließlich des Gesetzes Nr. 338/2000 in der im August 2022 überarbeiteten Fassung und der neuen Regelung, die im Rahmen des Etappenziels M4C1-29, Reform 1.7 angenommen wurde: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
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K. MISSION 4 KOMPONENTE 2: Von der Forschung zur Wirtschaft
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Investitionen in Forschung und Innovation zu unterstützen, Innovation und Technologieverbreitung zu fördern, Kompetenzen zu stärken und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu unterstützen. Es unterstützt das öffentliche Forschungssystem, die Kompetenzen und die Mobilität der Forscher sowie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf nationaler und EU-Ebene. Sie stützt sich auf drei Hauptpfeiler: I) Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen; II) starke Verbindungen zwischen Unternehmen und Wissenschaft (Wissens- und Technologietransfer; III) Unterstützung von Unternehmensinnovationen (insbesondere KMU, Start-up-Unternehmen).
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 beitragen, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in Forschung und Innovation, zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).
K.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden
Ziel der Investition ist es, jungen Forschern neue Möglichkeiten zu eröffnen, um sie in Italien zu halten. Mit der Maßnahme werden Forschungstätigkeiten von mindestens 800 Nachwuchsforschern nach dem Vorbild von Programmen wie dem Europäischen Forschungsrat (ERC) und Marie-Skłodowska-Curie-Individuellen Stipendien (MSCA-IF), dem Exzellenzsiegel und internationalen Wissenschaftlern unterstützt, um ihnen eine erste Erfahrung mit Forschungsverantwortung zu ermöglichen. Ein Teil des den ERC-Forschern zugewiesenen Beitrags ist für die Einstellung mindestens eines nicht unbefristeten Forschers bestimmt. Im Einzelnen wurde ein junger Forscher definiert als „ein Forscher gleich welcher Staatsangehörigkeit, der noch keine konsolidierte Erfahrung im Management von Forschungsgruppen gesammelt hat und sich nicht in einer vertraglichen Position befindet, die eine stabile Karriereaussicht im Forschungsbereich gewährleistet“. Darüber hinaus müssten Nachwuchsforscher folgende Bedingungen erfüllen: zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bis zu 40 Jahre alt sein oder bei Profilen zwischen 41 und 45 Jahren den Doktortitel höchstens sieben Jahre früher
absolviert haben (entsprechend den ERC-Anforderungen).
Darüber hinaus muss der Forscher eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Es muss noch eine erste Erfahrung mit der Verwaltung von Forschungsmitteln und/oder Forschungstätigkeiten (z. B. Hauptforscher) erworben werden;
B) Es muss noch eine erste Erfahrung mit Führungs- und Managementverantwortung in einem nationalen oder internationalen Forschungsteam erworben werden;
C) Sie dürfen keinen unbefristeten Vollzeitvertrag als Forscher und/oder unbefristete Professorin abgeschlossen haben oder vor der Gewährung des europäischen Stipendiums nicht bestanden haben.“
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 2.2a: Innovationsvereinbarungen
Mit der Investition sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte (sogenannte „Innovationsvereinbarungen“) finanziert werden, um die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder die Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen durch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien (KET) in Bereichen zu unterstützen, die mit der zweiten Säule des Programms „Horizont Europa“ gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 im Einklang stehen.
Begünstigte des Projekts sind Unternehmen, Unternehmensvereinigungen oder Forschungseinrichtungen, die eine Innovationsvereinbarung in einem der folgenden Interventionsbereiche durchführen:
oHerstellungsverfahren;
odigitale Schlüsseltechnologien, einschließlich Quantentechnologien;
oneue Grundlagentechnologien;
ofortgeschrittene Werkstoffe;
okünstliche Intelligenz und Robotik;
okreislauforientierte Industrie;
oCO2-arme und saubere Industrien;
onicht übertragbare und seltene Krankheiten;
oInfektionskrankheiten, einschließlich armutsbedingte und vernachlässigte Krankheiten;
oInstrumente, Technologien und digitale Lösungen für Gesundheit und Pflege, einschließlich personalisierte Medizin;
oIndustrieanlagen in der Energiewende;
oindustrielle Wettbewerbsfähigkeit im Verkehrssektor;
osauberer, sicherer und zugänglicher Verkehr und Mobilität;
ointelligente Mobilität;
oEnergiespeicherung;
oLebensmittelsysteme;
obiobasierte Innovationssysteme in der Bioökonomie der Union;
oKreislaufsysteme.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, werden bei den ausgewählten Projekten folgende Tätigkeiten nicht berücksichtigt: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; (iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien und Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung. Die ausgewählten Projekte müssen den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen
Ziel der Maßnahme ist es, Kompetenzen auf hohem Niveau zu verbessern, auch in den Bereichen Schlüsseltechnologien. Die Ziele werden durch Folgendes erreicht:
·Vergabe von Doktorandenstipendien durch Hochschulen und AFAM-Einrichtungen unter Mitwirkung und Einbeziehung von Unternehmen;
·Anreize für Unternehmen, Forscher mit unbefristetem Vertrag einzustellen.
Konkret sieht die vom Ministerium für Universität und Forschung (MUR) durchgeführte Maßnahme die Gewährung von insgesamt 6000 Doktorandenstipendien in drei Jahren mit privater Kofinanzierung und Anreizen für Unternehmen für die Einstellung von Forschern vor.
Reform 1.1: Durchführung von FuI-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität
Die Reform wird vom Ministerium für Universität und Forschung (MUR) und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durch die Einrichtung eines interministeriellen Lenkungsausschusses und den Erlass von zwei Ministerialdekreten umgesetzt: I) Steigerung und Unterstützung der Mobilität (durch Anreize) von prominenten Einzelpersonen (z. B.: Forscher und Manager) zwischen Hochschulen, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen und ii) zur Vereinfachung der Verwaltung von Forschungsmitteln, iii) zur Reform des Laufbahnpfads von Forschern, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen.
Die Reform wird zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten übergehen, der über die derzeitige Logik der Umverteilung von Ressourcen hinausgeht, indem ein Konzept der gemeinsamen Nutzung gefördert wird, und der Schwerpunkt auf die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei der Verwaltung von Mitteln für öffentlich-private Forschungstätigkeiten gelegt wird, wodurch eine erhebliche Wirkung erzielt wird, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten, die auch durch die erste Komponente der Mission unterstützt werden, vermieden wird. Öffentliche Forschungseinrichtungen spielen sowohl als mögliche Projektleiter für Partnerschaften, nationale Kampagnen und territoriale Ökosysteme als auch als potenzielle Teilnehmer an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den PNR-Fonds und den Infrastrukturfonds eine Schlüsselrolle, sowohl als mögliche Projektleiter für Partnerschaften, nationale Kampagnen und territoriale Ökosysteme als auch als potenzielle Teilnehmer an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den PNR-Fonds und den Infrastrukturfonds.
K.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M4C2-1
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Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden
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Ziel
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Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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50
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300
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4. QUARTAL
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2022
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Vergabe von mindestens 300 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
Bei der zufrieden stellenden Erfüllung des Ziels wird auch berücksichtigt, dass mindestens 300 junge Forscher unter Vertrag genommen werden.
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M4C2-1bis
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Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden
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Ziel
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Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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550
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Q2
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2025
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Vergabe von mindestens 550 zusätzlichen Forschungsstipendien an Nachwuchsforscher. Das Auswahlverfahren für die Gewährung von Forschungszuschüssen umfasst Förderfähigkeitskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
Bei der zufrieden stellenden Erfüllung des Ziels ist auch zu berücksichtigen, dass mindestens 550 zusätzliche Nachwuchsforscher beauftragt werden.
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M4C2-2bis
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Investition 2.2 bis: Innovationsvereinbarungen
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Ziel
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Abgeschlossene Innovationsvereinbarungen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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32
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4. QUARTAL
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2025
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Abschluss von mindestens 32 Innovationsvereinbarungen.
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M4C2-3
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Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen
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Ziel
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Anzahl der gewährten Doktorandenstipendien
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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6 000
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4. QUARTAL
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2024
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Vergabe von mindestens 6000 Doktorandenstipendien durch Hochschulen und AFAM-Einrichtungen.
Zu den kritischen Anforderungen für die Verleihung von Doktoranden gehören:
a) Studien- und Forschungsaufenthalte im Unternehmen von mindestens sechs (6) Monaten bis zu höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;
b) Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland von mindestens sechs (6) Monaten bis zu höchstens achtzehn (18) Monaten vorsehen;
C) die Einbeziehung von Unternehmen in die Festlegung des Ausbildungskurses auch im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit mit der Universität und den AFAM-Einrichtungen vorsehen.
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M4C2-3bis
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Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen
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Ziel
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Zahl der Forscher, die von Unternehmen im Rahmen des Anreizsystems eingestellt wurden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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13 500
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Q2
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2026
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Mindestens 13500 Forscher, die von Unternehmen im Rahmen des Anreizsystems rekrutiert werden
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M4C2-4
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Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Vereinfachung von FuE und Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds.
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Die Ministerialdekrete enthalten folgende Schlüsselelemente:
I) Übergang zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten durch ein neues vereinfachtes Modell, mit dem eine erhebliche Wirkung erzielt werden soll, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten vermieden wird; II) Reform der Rechtsvorschriften, um die Mobilität hochrangiger Persönlichkeiten (wie Forscher und Führungskräfte) zwischen Universitäten, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen zu erhöhen; III) Vereinfachung der Mittelverwaltung; IV) die Laufbahn der Forscher zu reformieren, um ihren Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen.
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K.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
Die Maßnahme besteht in der Finanzierung von Forschungsprojekten von großem nationalem Interesse (PRIN). Die Projekte haben eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und erfordern die Zusammenarbeit von Forschungseinheiten, die Universitäten und Forschungseinrichtungen angehören. Die finanzierten Projekte werden vom Ministerium für Universität und Forschung auf der Grundlage der Qualität des wissenschaftlichen Profils der Verantwortlichen sowie der Originalität, der methodischen Eignung, der Auswirkungen und der Durchführbarkeit des Forschungsprojekts ausgewählt. Diese Art von Tätigkeit soll die Entwicklung forschungsorientierter Initiativen für Pionierforschung und eine stärkere Interaktion zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern.
Mit der Investition sollen bis 2026 5350 Projekte finanziert werden.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien„Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“(2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Grundlagenforschungsprojekten
Im Vergleich zu anderen europäischen Peer-Ländernerscheinen die geringen Patente und Spin-off-Produktionen des italienischen Forschungs- und Hochschulsystems besonders kritisch. Dies ist auf einige strukturelle Herausforderungen zurückzuführen, wie die dominierende Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen in der Volkswirtschaft, die großen regionalen Unterschiede in Bezug auf Einkommen und Produktivität und die geringe Fähigkeit der Hochschulen, Kontakte zu Unternehmen zu knüpfen.
Mit der Investition sollen mindestens 14 wichtige Grundlagenforschungsprogramme finanziert werden, die von weit verbreiteten Netzen öffentlicher und privater Akteure durchgeführt werden. Die Investition steht im Einklang mit einem der PNR-Ziele der Förderung positiver Veränderungen durch die Nutzung von Grundlagenforschung. Für jedes Programm werden spezielle Verfahren zur Einbeziehung der Interessenträger durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger einzubinden und den Technologie- und Wissenstransfer in Gebiete, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu erleichtern.
Die Investition soll die nationalen Technologieketten stärken und ihre Beteiligung an strategischen europäischen und globalen Wertschöpfungsketten fördern. Mögliche Beispiele sind: nachhaltige Mobilität (nachhaltige Batterien, Materialien, Logistik usw.), alternative Energien, Supraleiter, Überwachung und Prävention des Klimawandels, Kreislaufwirtschaft in der Modeindustrie, Industriesymbiose, Ökodesign und Nachhaltigkeitsdesign, Abfallbewirtschaftung, Recycling und Upcycling, biologische Vielfalt, umweltfreundliche Produktionsprozesse, selbstfahrende Fahrzeuge, Impfstoffe, Bioreaktoren, neue Rohstoffe, Wasserwirtschaft und kulturelles Erbe der Wasserressourcen. Jedes Programm soll die Bündelung kleiner und mittlerer Unternehmen rund um große private Akteure und öffentliche Forschungszentren sowie gemeinsame und ergänzende Forschungstätigkeiten fördern. FuE-Projekte umfassen Investitionen sowohl in Humankapital als auch in die Grundlagenforschung für Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien
Mit dieser Maßnahme soll die Schaffung von mindestens fünf nationalen Forschungszentren finanziert werden, die im Wege von Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden und in der Lage sind, durch die Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen einen kritischen Schwellenwert für Forschungs- und Innovationskapazitäten zu erreichen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage wettbewerblicher Aufforderungen, an denen nationale Konsortien unter Leitung eines koordinierenden Leiters teilnehmen können, wobei auch die vorherige Bestandsaufnahme zu berücksichtigen ist.
Die wichtigsten Elemente jedes nationalen Zentrums sind a) die Schaffung und Erneuerung einschlägiger Forschungseinrichtungen, b) die Einbeziehung privater Akteure in die Durchführung und Durchführung von Forschungsprojekten, c) die Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Spin-off-Generationen. Die Auswahl sollte über spezielle Aufforderungen erfolgen, von denen die erste Anfang 2022 veröffentlicht wird. Die Wahl zwischen den Vorschlägen für die Teilnahme an den Aufforderungen erfolgt in ähnlicher Weise wie die vom Europäischen Innovationsrat angenommene Art und Weise.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau „territorialer Führungsführer von Forschung und Entwicklung“.
Im Rahmen der von der MUR durchgeführten Maßnahme werden bis 2026 mindestens 10( bestehende oder neue) territoriale Stichproben von FuI finanziert, die auf der Grundlage spezifischer Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit zur Förderung von Projekten der sozialen Nachhaltigkeit liegt. Jedes Projekt muss folgende Elemente umfassen:a) innovative Ausbildungsmaßnahmen, die von Universitäten und Unternehmen in Synergie durchgeführt werden und darauf abzielen, das Missverhältnis zwischen den von den Unternehmen benötigten Qualifikationen und den von Universitäten sowie von Industriedoktorwärten vermittelten Qualifikationen zu verringern; b) Forschungstätigkeiten und/oder Forschungsinfrastrukturen, die von Universitäten und Unternehmen, insbesondere KMU, die im Hoheitsgebiet tätig sind, gemeinsam durchgeführt werden; c) Unterstützung von Start-up-Unternehmen; d) Einbeziehung lokaler Gemeinschaften in Innovations- und Nachhaltigkeitsfragen.
Die zu finanzierenden Projekte werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: i) wissenschaftliche und technische Qualität und Kohärenz mit der territorialen Ausrichtung; II) die Fähigkeit, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu fördern; III) Fähigkeit, nationale und internationale Beziehungen zu wichtigen Forschungseinrichtungen und führenden Unternehmen aufzubauen; IV) wirksame Fähigkeit zur Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 2.1: Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse:
Ziel der Maßnahme ist es, den in Artikel 1 Absatz 232 des Haushaltsgesetzes 2020 genannten derzeitigen IPCEI-Fonds durch zusätzliche Mittel zu ergänzen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
Ziel der vom MiMIT-Ministerium für Unternehmen und Made in Italien durchgeführten Maßnahme ist es, ein Netz von 50 Zentren (Kompetenzzentren, Europäisches Zentrum für digitale Innovation, Exzellenzsiegel, Test- und Versuchsfazilität, nationale Zentren für digitale Innovation), die für die Projektentwicklung, die Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Dienste für Unternehmen und innovative und qualifizierte Technologietransferdienste zuständig sind, zu unterstützen, unter anderem durch einen Prozess der Umstrukturierung und Rationalisierung. Ziel des Prozesses der Vereinfachung und Rationalisierung der mit der Maßnahme angestrebten Zentren ist es, fortschrittliche technologische Dienstleistungen für Unternehmen zu verbessern, indem der Schwerpunkt auf Spitzentechnologien und Spezialisierungen der Fertigung gelegt wird.
Die von den Zentren erbrachten Dienstleistungen umfassen: I) digitale Bewertung, ii) Test-vor-invest, iii) Schulung; IV) Zugang zu Finanzmitteln; V) finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (Technology Readiness Level (TRL) über 5); VI) Technologievermittlung; und vii) Sensibilisierung auf lokaler Ebene.
Das EDIH und der TEF können für die Durchführung ihrer Tätigkeiten Mittel aus anderen EU-Fonds, einschließlich des Programms „Digitales Europa“, erhalten.
Die Investition besteht aus zwei Interventionslinien:
Im Rahmen der ersten Haushaltslinie werden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ausschließlich 35 Zentren ohne Unterstützung aus anderen EU-Quellen finanziert.
Im Rahmen der zweiten Haushaltslinie wird aus der Aufbau- und Resilienzfazilität ein Teil von 13 europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH) und zwei Test- und Versuchseinrichtungen (TEF) finanziert, wobei der andere Teil der Kosten aus dem Programm „Digitales Europa“ stammt. Insbesondere der Betrieb von 13 EDIH und zwei TEF, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden, werden in Arbeitspakete gegliedert. Die Unterstützung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität darf nicht Arbeitspakete betreffen, für die EDIH und TEF im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ Unterstützung erhalten. Im Falle des TEF wird ein Pro-Quoten-Ansatz verfolgt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung
; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen
; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen
und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung
; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
Ziel des Fonds ist es, die Osmose zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in hochwertigen Forschungsinfrastrukturen gewonnen werden, und dem Wirtschaftszweig zu erleichtern und so Innovationen zu fördern. Zu diesem Zweck unterstützt die Maßnahme, die vom Ministerium für Universität und Forschung (MUR) durchgeführt wird, die Schaffung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die Industrie und Wissenschaft miteinander verbinden. Der Fonds für die Bau- und Forschungsinfrastruktur unterstützt die Schaffung oder Stärkung – auf Wettbewerbsbasis – von Forschungsinfrastrukturen von europäischer Bedeutung und spezieller Innovationsinfrastrukturen, um die Kombination öffentlicher und privater Investitionen zu fördern.
Insbesondere sollen im Rahmen der Maßnahme mindestens 30 (bestehende oder neu finanzierte) Infrastrukturprojekte mit einem Forschungsmanager für jede Infrastruktur finanziert werden.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung ist zusätzlich vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Investition 3.2: Kapitalzuführung in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den digitalen Wandel („DTF“)
Mit dieser Maßnahme soll das Wachstumspotenzial der italienischen Wirtschaft gefördert werden, indem Anreize für private Investitionen geschaffen, der Zugang zu Finanzmitteln für Start-up-Unternehmen verbessert und der Risikokapitalmarkt in diesem Sektor ausgebaut wird. Die Maßnahme besteht in einer Kapitalzuführung in Höhe von 400 000 000 EUR in den von CDP Venture Capital SGR verwalteten Fonds für den digitalen Wandel („DTF“).
CDP Venture Capital SGR verfolgt eine Anlagestrategie für die Nutzung des Eigenkapitals. Die Anlagestrategie enthält eine Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) mit der voraussichtlichen Art der förderfähigen Endempfänger, die das Eigenkapital voraussichtlich unterstützen wird, einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans für die Durchführung von 15 Jahren und der Verwaltungsgebühr von höchstens 13 %.
Die DTF wird durch direkte oder indirekte Unterstützung in Form von Eigenkapital, Quasi-Eigenkapital, Fremd- oder Quasi-Schuldtiteln betrieben.
CDP Venture Capital SGR wendet das in den Leitlinien „Linee Guida per le attività di rendicontazione e controllo dei Fondi DTF e GTF e GTF“ beschriebene Prüfungs- und Kontrollsystem für die Verwendung des Eigenkapitals an. Die Investitionspolitik schreibt vor, dass Finanzprodukte, die mit dem Eigenkapital unterstützt werden, dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) entsprechen müssen. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Start-up-Unternehmen schließt die Investitionspolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt
in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten
; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien
; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge
; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung
, v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus erfordert die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.
K.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M4C2-5
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Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
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Ziel
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Anzahl der vergebenen Forschungsprojekte
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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3 150
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4. QUARTAL
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2023
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Vergabe von mindestens 3150 Forschungsprojekten von Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung, dass die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M4C2-6
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Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
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Ziel
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Anzahl der vergebenen Forschungsprojekte
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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3 150
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5 350
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Q2
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2025
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Vergabe von mindestens 5350 Forschungsprojekten im Rahmen von Progetti di Ricerca di Interesse Nazionale.
Die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung, dass die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M4C2-7
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Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
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Ziel
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Zahl der befristet eingestellten Forscher
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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900
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Q2
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2025
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Es werden mindestens 900 neue Forscher mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt.
Die eingestellten Forscher konzentrieren sich auf die Prioritäten, die mit den sechs Clustern des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 im Einklang stehen: I) Gesundheit; II) humanistische Kultur, Kreativität, gesellschaftliche Veränderungen, eine Gesellschaft der Inklusion; III) Sicherheit der Sozialsysteme; IV) Digitales, Industrie, Luft- und Raumfahrt; V) Klima, Energie, nachhaltige Mobilität; VI) Lebensmittel, Bioökonomie, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Umwelt.
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M4C2-8
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Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung
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Ziel
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Zahl der befristet beschäftigten Forscher, die für die geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen eingestellt wurden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 400
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Q2
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2025
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Für jede der geplanten Partnerschaften für die Grundlagenforschung, die zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen geschlossen werden, werden mindestens 100 neue befristet beschäftigte Forscher eingestellt (1.3).
Zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen werden mindestens 14 Partnerschaften für die Grundlagenforschung geschlossen.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt vom Anteil der befristeten Verträge ab, die an Forscherinnen vergeben werden: mindestens 40 %.
Die Projekte werden auf der Grundlage von Wettbewerbskriterien ausgewählt, darunter i) Einhaltung der Ziele und Prioritäten der PNR-Daten (Piano Nazionale di Ricerca); II) Einbeziehung von Interessenträgern, um den Technologie-Reifegrad (TRL) mit dem SRL-Wert (Societal Readiness Level – SRL) zu kombinieren;
Darüber hinaus werden spezifische Auswahlkriterien festgelegt, um i) ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beteiligten Gebieten zu gewährleisten (durch Förderung der Einbeziehung von Akteuren aus verschiedenen Regionen und Gebieten des Landes, einschließlich des Südens und der Inseln), ii) die Einbeziehung sowohl großer als auch kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unter besonderer Berücksichtigung jüngerer (weniger als fünf Jahre nach ihrer Gründung) und innovativer Unternehmen zu gewährleisten.
Die Aufforderung zur Einreichung von Programmen sowie das Auswahlverfahren umfassen Folgendes:
a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 42 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
C) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme zur Hälfte der Laufzeit der Regelung und über das Ende der Regelung Bericht zu erstatten.
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M4C2-9
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Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien
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Ziel
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Die nationalen Zentren sind operativ und werden von den nationalen Zentren im Bereich Schlüsseltechnologien durchgeführt.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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5
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Q2
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2026
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Die nationalen Zentren, die Aufträge erhalten und mit dem Etappenziel M4C2-19 bewertet wurden, sind einsatzbereit und haben ihre Tätigkeiten gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen abgeschlossen.
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M4C2-10
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Investition 2.1: IPCEI
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Meilenstein
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Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich IPCEI-Mikroelektronik
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Die Aufforderung zur Interessenbekundung wird veröffentlicht.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2021
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Es wird erwartet, dass die zu fördernden IPCEI-Vorhaben in Abhängigkeit vom tatsächlichen Fortschritt der derzeit laufenden nationalen IPCEI-Verfahren und vom Stand des Verfahrens zur Anmeldung staatlicher Beihilfen aktualisiert werden.
Das gewählte IPCEI berücksichtigt bestimmte innovative Industriesektoren im Einklang mit den bereits ermittelten europäischen Wertschöpfungsketten.
Diese Maßnahme umfasst sowohl bereits genehmigte als auch künftige IPCEI wie Cloud, Gesundheit, Reihenmaterialien und Cybersicherheit.
Die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen müssen Folgendes umfassen:
a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
B) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
C) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der aus der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Investition ausmachen muss.
d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und am Ende der Regelung Bericht zu erstatten.
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M4C2-11
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Investition 2.1: IPCEI
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
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Bestimmung im nationalen Gesetz über das Inkrafttreten des Gesetzes
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Im nationalen Gesetz sind die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Zugangsanforderungen potenzieller Begünstigter festgelegt.
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M4C2-12
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Investition 2.1: IPCEI
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Meilenstein
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Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten ist bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.
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Veröffentlichung der Teilnehmerliste
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2023
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Die Liste enthält die zugelassenen Personen, die an den IPCEI-Projekten teilnehmen, im Anschluss an die Überprüfungen und Bewertungen der vorgelegten Projekte, die im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) unter Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durchzuführen sind.
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M4C2-13
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Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
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Ziel
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Anzahl der neu einzurichtenden Hubs
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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8
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35
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4. QUARTAL
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2025
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Inbetriebnahme von 27 neuen Drehkreuzen im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme.
Der Schwerpunkt des Ziels liegt auf drei Arten von Hubs:
-Kompetenzzentren
-Exzellenzsiegel
-Netz von Innovationszentren vor Ort.
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M4C2-14
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Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
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Ziel
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Auszahlung eines finanziellen Werts in Höhe von 307 000 000 EUR
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ENTFÄLLT.
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EUR
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0
|
307 000 000
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Q2
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2026
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307 000 000 EUR werden im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme an Technologietransferzentren zur Stärkung des nationalen Netzes und zur Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen ausgezahlt.
Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen:
— I) Digitale Bewertung,
— II) Prüfung vor der Investition,
— III) Ausbildung;
—IV) Zugang zu Finanzmitteln;
— v) finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL über 5);
— VI) Technologievermittlung – - vii) Sensibilisierung auf lokaler Ebene
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M4C2-15
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Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
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Ziel
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Anzahl der unterstützten KMU
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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5 000
|
Q2
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2026
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Mindestens 5000 KMU, die von nationalen finanzierten Zentren unterstützt werden (Kompetenzzentren; Exzellenzsiegel; Nationale digitale Innovationszentren) im Rahmen der ersten Interventionslinie der Maßnahme durch die Bereitstellung von Diensten, die Folgendes umfassen:
I)Digitale Bewertung
II)Prüfung vor der Investition,
III)Schulungen,
IV)Zugang zu Finanzmitteln;
V)finanzielle und operative Unterstützung für die Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL über 5);
VI)Technologievermittlung
VII)Sensibilisierung auf lokaler Ebene.
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M4C2-15bis
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Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
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Meilenstein
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Abschluss der EDIH- und TEF-Arbeitspakete
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Fertigstellung der Arbeitspakete des Europäischen Zentrums für digitale Innovation (EDIH) und der Test- und Versuchseinrichtungen (TEF)
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Abschluss aller Arbeitspakete der 13 europäischen Zentren für digitale Innovation und zwei Prüf- und Versuchseinrichtungen im Rahmen der zweiten Interventionslinie der Maßnahme, mit Ausnahme derjenigen Arbeitspakete, die aus dem Programm „Digitales Europa“ finanziert werden.
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M4C2-16
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Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
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Ziel
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Anzahl der finanzierten Infrastrukturen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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30
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Q2
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2023
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Mindestens 30 Infrastrukturen, die für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur finanziert werden.
Die Innovationsinfrastruktur umfasst Mehrzweckinfrastrukturen, die mindestens drei Themenbereiche abdecken können: I) Quanten, ii) fortgeschrittene Werkstoffe, iii) Photonik, iv) Lebenswissenschaften, v) künstliche Intelligenz, vi) Energiewende.
Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Einstellung von mindestens 30 Forschungsmanagern für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur ab.
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M4C2-16 bis
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Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
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Ziel
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Anzahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben
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KEINE ANGABE
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Anzahl
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0
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30
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Q2
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2026
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Mindestens 30 Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben.
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M4C2-17
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Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Benachrichtigung über die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
Die Vorschläge werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
wissenschaftliche/technologische/Innovationsführerschaft, ihr Innovationspotenzial (sowohl in Bezug auf offene Innovation/offene Daten als auch für proprietäre Entwicklungen), ihre Übereinstimmung mit den Themenbereichen oder bei neuartigen disruptiven Entwicklungen, ihre Übersetzungs- und Innovationspläne, die Unterstützung durch die Industrie als Partner für offene Innovation und/oder als Nutzer, die Stärke der Geschäftsentwicklungstätigkeiten, die Generierung von Rechten des geistigen Eigentums, klare Regeln für die Unterscheidung zwischen offenen und geschützten Produktionsplänen und Lizenzierungsplänen, ihre Fähigkeit zur Entwicklung und Aufnahme industrieller Doktoranden, Verbindungen zu dem Unternehmen oder anderen Arten von Fonds, um die Entwicklung neuer Start-up-Unternehmen zu erleichtern.
Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat.
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M4C2-18
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Invement1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen führenden F & E“
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Benachrichtigung über die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat.
Die nationalen Zentren werden im Anschluss an einen wettbewerbsorientierten Aufruf geschaffen, indem bestehende weltweit führende Labors, die bereits in Universitäten tätig sind, und öffentliche und private Forschungszentren zusammengeführt werden und eine neue maßgeschneiderte Infrastruktur geschaffen wird.
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M4C2-18 Bis
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Invement1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen führenden F & E“
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Ziel
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Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten
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KEINE ANGABE
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Anzahl
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0
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10
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Q2
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2026
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Mindestens zehn Innovationsökosysteme haben ihre Tätigkeiten gemäß der entsprechenden Aufforderung zur Einreichung von Projekten abgeschlossen.
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M4C2-19
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Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
N
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Q2
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2022
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Benachrichtigung über die Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.
Die Projekte werden für 30 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der CO2-armen Wirtschaft, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel“ (IF022) und für 15 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft“ (IF023) ausgewählt.
Die Projekte werden unter Berücksichtigung ihrer Durchführbarkeit, ihrer Nachhaltigkeit, ihrer Kofinanzierung aus anderen Quellen (z. B. Regionalfonds), der Einbeziehung des produktiven Sektors, der Qualität der Partner und der Auswirkungen auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit bewertet. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung von Projekten als Innovationsökosysteme. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat.
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M4C2-20
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Investition 3.2: Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über das Finanzierungsinstrument
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Die Vereinbarung wird von der italienischen Regierung und der Cassa Depositi e Prestiti unterzeichnet.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Die Investitionspolitik/-strategie des Finanzinstruments umfasst folgende Elemente:
- Investitionsziele (Mittelausstattung, Anzahl der Vorhaben, im Laufe der Zeit zu unterstützende Beträge, aufgeschlüsselt nach Begünstigten wie KMU und Midcap-Unternehmen/große Unternehmen)
- Anwendungsbereich und förderfähige Begünstigte
- Förderfähige Finanzintermediäre und Auswahlverfahren
- Art der gewährten Unterstützung (z. B. Garantien, Darlehen, Beteiligungskapital und beteiligungsähnliche Beteiligungen)
- Gezielte Risiken/Rendite für jede Art von Anleger
- Risiko- und Geldwäschepolitik
- Governance (Partner, Fondsmanager, Vorstand, Investitionsausschuss, Rolle und Zuständigkeiten)
- Diversifizierungs- und Konzentrationsgrenzen
- Eigenkapitalpolitik einschließlich Ausstiegsstrategie für Kapitalbeteiligungen
- DNSH- und Nachhaltigkeitsprüfungspolitik und Ausschlussliste
- Kreditvergabepolitik für Schuldeninvestitionen, einschließlich erforderlicher Garantien und Sicherheiten
- Zeitplan für die Mittelbeschaffung und -umsetzung
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M4C2-21bis
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Investition 3.2 Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)
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Meilenstein
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Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel
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Übertragungsbescheinigung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Italien überträgt 400000000 EUR an die DTF.
Darüber hinaus muss die Investitionspolitik („Accordo Finanziario“) der Beschreibung der Maßnahme entsprechen.
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M4C2-21
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Investition 3.2 Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)
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Meilenstein
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Verabschiedung eines Berichts
|
Verabschiedung eines Berichts
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2026
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Italien legt einen Bericht vor, in dem die Maßnahmen dargelegt werden, die die DTF zur Umsetzung der Investitionspolitik ergriffen hat, einschließlich der Schritte, die zur Umsetzung der Finanzprodukte ergriffen wurden, die mit dem Eigenkapital voraussichtlich unterstützt werden, sowie der voraussichtlichen Schritte zur weiteren Umsetzung dieser Produkte.
In dem Bericht sind auch die Beträge anzugeben, die direkt/indirekt in jedes Finanzprodukt investiert wurden.
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M4C2-22
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Investition 2.1: IPCEI
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Ziel
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Anzahl der geförderten Projekte
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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20
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Q2
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2025
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Mindestens 20 Projekte, die durch das IPCEI-Modell unterstützt werden;
Die Schätzung der Zielwerte basiert auf den in Italien aktivierten Betriebsmethoden von IPCEI-Projekten (Mikroelektronik 1, Batterien 1, Batterien 2).
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L. MISSION 5 KOMPONENTE 1: Beschäftigung
Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans wird eine umfassende und integrierte Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Bildung eingeführt. Die Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich ihrer Integration mit Bildungs- und Berufsbildungsanbietern und privaten Akteuren, dürften die Effizienz der Dienstleistungen steigern. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen dieser Komponente darauf ab, die soziale Anfälligkeit für Schocks zu verringern, insbesondere durch die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Formen und Sektoren, indem wirksamere Sanktionen und stärkere Anreize für eine legale Erwerbstätigkeit festgelegt werden. Darüber hinaus fördert diese Komponente die Gleichstellung der Geschlechter (gleiches Entgelt) durch das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter. Sie investiert auch in junge Menschen, indem sie die Quantität und Qualität der Ausbildungsprogramme erhöht, z. B. durch die Teilnahme am Programm für den öffentlichen Universaldienst.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte dazu beitragen, die Herausforderungen zu bewältigen, die in der länderspezifischen Empfehlung 2 zum Arbeitsmarkt 2020 behandelt werden, in der Italien nachdrücklich aufgefordert wird, „die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung zu mildern, unter anderem durch [...] aktive Unterstützung der Beschäftigung“, die länderspezifische Empfehlung 2 2020 zur „Unterstützung von Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ und die länderspezifische Empfehlung 2 aus dem Jahr 2019, „die Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit zu verstärken und sicherzustellen, dass aktive arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreichen“. Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt“ und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zur „Förderung der Weiterqualifizierung, unter anderem durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“.
L.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1 – Aktive Arbeitsmarktpolitik (ALMP) und Berufsbildung
Ziel dieser Reform ist die Förderung eines effizienteren aktiven Arbeitsmarktsystems durch die Bereitstellung spezifischer Arbeitsvermittlungsdienste und personalisierter Arbeitsmarktaktivierungspläne. Die Schaffung eines Nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) soll die Bereitstellung maßgeschneiderter Dienstleistungen für Arbeitslose ermöglichen und so ihre Aktivierungswege stärken. Das GOL-Programm wird durch den Nationalen Plan für neue Kompetenzen und die Festlegung der wesentlichen nationalen Niveaus der Berufsbildungsmaßnahmen ergänzt. Das Berufsbildungssystem in Italien wird durch die Förderung eines territorialen Netzes von Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten sowie durch die Entwicklung eines inklusiven Systems für lebenslanges Lernen und innovativer Weiterbildungs- und Umschulungswege verbessert.
Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
Ziel dieser Investition ist es, eine wirksame Erbringung von Beschäftigungs- und Ausbildungsdiensten zu ermöglichen. Diese Maßnahme umfasst Infrastrukturinvestitionen, die Entwicklung regionaler Arbeitsmarktbeobachtungsstellen, die Entwicklung der Interoperabilität zwischen regionalen und nationalen Informationssystemen sowie die Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Aktualisierung der Qualifikationen von Berufsberatern. Die Maßnahme sah auch die Konzeption und Umsetzung von Inhalten und Kommunikationskanälen der angebotenen Dienste vor.
Reform 2 – Nationaler Plan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Arbeit und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, Ausbeutung der Arbeitskraft (Caporalato) und anderen Formen der irregulären Erwerbstätigkeit. Die Reform umfasst: I) Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der deklarierten Wirtschaft die Kosten der Arbeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen; II) Ausbau der Inspektionskapazitäten der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde; III) Verbesserung der Produktion, Erhebung und zeitnahen Verteilung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit; IV) Unterstützung des Prozesses der Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Erwerbstätigkeit, Unterstützung der Annahme von Abschreckungsmaßnahmen und Anreizen für reguläre Erwerbstätigkeit; Durchführung von Kommunikationskampagnen, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen; V) Stärkung des Governance-Systems zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auf nationaler und lokaler Ebene.
Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine stärkere Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu gewährleisten und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern. Diese Investitionen umfassen die Umsetzung und Durchsetzung des nationalen Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter, um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmensprozessen zu fördern und mittel- bis langfristig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Frauen in Bezug auf Qualität, Entlohnung und Befähigung beizutragen.
Investition 3 – Stärkung des dualen Systems
Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen und Erwachsene ohne Sekundarschulabschluss beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen, indem die Zahl der Menschen erhöht wird, die über das duale System an formaler Bildung und beruflicher Aus- und Weiterbildung teilnehmen, einschließlich der Lehrlingsausbildung. Diese Investition soll dazu beitragen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärker mit dem Arbeitsmarkt zu verknüpfen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch den Erwerb neuer Kompetenzen im Einklang mit dem digitalen und dem ökologischen Wandel durch Lernen am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie trägt zu Folgendem bei: I) Modernisierung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung durch Förderung des Lernens am Arbeitsplatz und Stärkung des Dialogs mit den Unternehmen; II) Aufstockung der Finanzmittel für das Angebot von Schulungen in Randgebieten; III) Schaffung einer soliden und inklusiven Governance, an der die Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt sind.
Investition 4 –Bebauung des öffentlichen Universaldienstes
Ziel dieser Maßnahme ist es, den öffentlichen Universaldienst zu stärken, die Zahl der jungen Menschen, die am nichtformalen Lernen teilnehmen, zu erhöhen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern. Diese Investitionen umfassen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung einer aktiven Bürgerschaft, zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und des sozialen Zusammenhalts unter besonderer Berücksichtigung des ökologischen und des digitalen Wandels.
L.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M5C1-1
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen
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Bestimmung in den interministeriellen Dekreten über das Inkrafttreten der beiden interministeriellen Dekrete nach Vereinbarungen auf der Regierungskonferenz über das Programm GOL und den Nationalen Plan für neue Kompetenzen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Die Rechtsakte für GOL müssen mindestens (I) die wesentlichen Elemente und deren Standards der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich Kompetenzprognosen, personalisierter Weiterbildungspläne, Beratung und Jobcoaching, festzulegen, um die wirksame Bereitstellung personalisierter Arbeitsvermittlungsdienste nach gemeinsamen und einheitlichen Standards im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährleisten, (ii) sicherzustellen, dass die Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) vollständig mit dem nationalen Plan für neue Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, im Einklang stehen, (iii) sicherzustellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf die Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind, iv) sicherzustellen, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen vorrangig auf die am stärksten gefährdeten Personen ausgerichtet sind; V) Festlegung eines Ziels von mindestens 25 % der Begünstigten der Programme zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Empfänger einschlägiger Schulungen, mit besonderem Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und mit einer Priorität für die am stärksten gefährdeten Personen; VI) Einführung neuer Mechanismen zur Stärkung und strukturellen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen, auch in Bezug auf die Ermittlung des relevanten Qualifikationsbedarfs und die Bereitstellung von Stellenangeboten. In dem Dekret ist festgelegt, dass die Empfänger von Netzen der sozialen Sicherheit innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht auf soziale Sicherungsnetze auslaufen, Zugang zu den im Rahmen des Nationalen Programms „Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ erbrachten Dienstleistungen haben. Die Rechtsakte für den nationalen Plan für neue Kompetenzen müssen mindestens (I) die Festlegung gemeinsamer Standards und wesentlicher Niveaus der beruflichen Bildung im gesamten Hoheitsgebiet, (ii) sowohl auf Beschäftigte als auch auf Arbeitslose sowie auf Personen mit dem Ziel, ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern und lebenslanges Lernen zu fördern. III) Ermittlung von Kompetenzen und einschlägigen Standards auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten System, iv) Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der betrachteten Zielgruppen, die zumindest die am stärksten gefährdeten Gruppen umfassen müssen, v) alle einschlägigen sektorspezifischen Strategien für einen umfassenden Ansatz, einschließlich des nationalen Strategieplans für Kompetenzen von Erwachsenen; vi) die Bestimmung für die Entwicklung eines Prognosesystems für neue Kompetenzen, die kurz- bis mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden.
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M5C1-2
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene
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Bestimmung über das Inkrafttreten der von den Regionen angenommenen Pläne und durchgeführten Tätigkeiten
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Die nationale Regelung des Programms „Gewährte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) sieht die Festlegung der für die Durchführung des Programms erforderlichen operativen Tätigkeiten auf regionaler Ebene vor. Um die Kohärenz zwischen der nationalen Regelung und der regionalen Umsetzung zu gewährleisten, werden regionale Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) verabschiedet.
Neben der Annahme der Pläne führen die Regionen die Tätigkeiten auf der Grundlage der Pläne durch und erreichen mindestens 10 % der vorgesehenen Begünstigten des Programms (Endziel 3000000 Menschen).
Das Inkrafttreten der Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) soll die vollständige Umsetzung des Programms zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) ermöglichen.
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M5C1-3
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Ziel
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Personen, die unter das Programm „Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) fallen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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300 000
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3 000 000
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 3000000 Menschen profitieren vom Programm „Gewährte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL). Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 75 % der Begünstigten müssen Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Menschen unter 30 oder über 55 Jahren sein.
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M5C1-4
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Ziel
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Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, die an der Berufsausbildung teilgenommen haben
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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800 000
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4. QUARTAL
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2025
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Die berufliche Bildung ist Teil des Programms für 800000 der Begünstigten aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in fünf Jahren. Daher haben mindestens 800000 der 3000000 Begünstigten der garantierten Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) an einer Berufsausbildung teilgenommen. Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 300000 dieser Begünstigten haben an Schulungen zu digitalen Kompetenzen teilgenommen.
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M5C1-5
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region erfüllen die Kriterien des wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wie sie im Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) definiert sind.
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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80
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4. QUARTAL
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2025
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Eine grundlegende Komponente der GOL des Programms ist die Festlegung einer Reihe wesentlicher Dienstleistungen, die den Begünstigten von ALMPS – angefangen bei den am stärksten gefährdeten Personen – zu erbringen sind. Bis Ende 2025 haben mindestens 80 % der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region die Kriterien des wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen erfüllt, wie sie im Programm „Gewährte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) definiert sind.
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M5C1-6
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Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen im Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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250
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4. QUARTAL
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2022
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Mindestens 250 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 mindestens 50 % der im „Stärkungsplan“ vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen.
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und zugewiesener Ressourcen weiter definiert.
Zu diesen Tätigkeiten zählen: I) Renovierung und Renovierung der derzeitigen Standorte der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und Erwerb neuer Standorte; II) weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf eine nationale Interoperabilität; III) berufliche Fortbildung des Personals; IV) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; V) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Infrastrukturtätigkeiten fallen nicht unter dieses Ziel.
Bei der Verwirklichung des Ziels wird in Bezug auf die territoriale Verteilung (Nord, Zentrum und Süden) ein ausgewogenes Verhältnis gewährleistet.
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M5C1-7
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Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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250
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500
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben 100 % der Maßnahmen abgeschlossen, die in den regionalen Plänen für die Entwicklung öffentlicher Beschäftigungszentren (Paniregionali di potenziamento dei centri per l’impiego) vorgesehen sind.
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem zentralen Stärkungsplan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und zugewiesener Ressourcen weiter definiert.
Zu diesen Tätigkeiten zählen: I) weitere Umsetzung des IT-Systems im Hinblick auf die nationale Interoperabilität; II) berufliche Fortbildung des Personals;
III) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; IV) institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Infrastrukturtätigkeiten fallen nicht unter dieses Ziel.
Bei der Erreichung des Ziels wird ein ausgewogenes Verhältnis bei der territorialen Verteilung (Nord, Zentrum und Süden) gewährleistet, auch durch Subsidiaritätsmaßnahmen.
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M5C1-7bis
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Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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500
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Q2
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2026
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Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben 100 % der Maßnahmen abgeschlossen, die in den regionalen Plänen für die Entwicklung öffentlicher Beschäftigungszentren (Piani regionali di potenziamento dei centri per l’impiego) für die Renovierung und Renovierung bestehender Gebäude der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und regionaler Agenturen sowie für den Kauf neuer Gebäude vorgesehen sind, wie im Erlass des Generalsekretärs des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 123/2020 beschrieben.
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M5C1-8
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Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines nationalen Plans und Umsetzungsfahrplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.
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Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des nationalen Plans und Einsetzung der interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die für die Erstellung des nationalen Plans und den Fahrplan für die Umsetzung zuständig sein wird
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Annahme eines nationalen Plans und zeitgebundener (einjähriger) Umsetzungsfahrplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. Der nationale Plan baut auf der allgemeinen Strategie zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und auf dem behördenübergreifenden Ansatz auf, der zur Annahme des nationalen Plans gegen die Ausbeutung von Arbeitskräften im Agrarsektor – „Piano triennale di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura e al caporalato (2020-2022)“ verwendet wurde. Der nationale Plan und der Fahrplan für die Umsetzung umfassen mindestens Folgendes:
I) Maßnahmen zur Verbesserung der Produktion, Erhebung und zeitnahen Verteilung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;
II) Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der deklarierten Wirtschaft die Kosten der Arbeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen. Zum Beispiel a) abschreckende Maßnahmen, wie z. B. die Verschärfung von Inspektionen und Sanktionen, und Präventivmaßnahmen zur Förderung der erklärten Arbeit, wie gezielte finanzielle Anreize, auch durch Überprüfung und Rationalisierung bestehender Maßnahmen; B) Stärkung der Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik;
III) eine nationale Informationskampagne zum Thema „Entwertung“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter aktiver Einbeziehung der Sozialpartner richtet;
IV) eine Governance-Struktur zur Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der Maßnahmen;
V) Maßnahmen zur Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft.
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M5C1-9
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Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Meilenstein
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Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
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Durchgeführte Maßnahmen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2024
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Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
I) Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erhebung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit;
II) Einführung von Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter in angemeldete Erwerbstätigkeit:
a) abschreckende Maßnahmen, die unter anderem die Verstärkung von Inspektionen und Sanktionen umfassen können, sowie Präventivmaßnahmen zur Förderung erklärter Arbeiten, die unter anderem gezielte finanzielle Anreize umfassen können;
B) Maßnahme(n) zur Stärkung der Verknüpfung mit der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die unter anderem die Ausbildung von Mitarbeitern von Jobcentern umfassen kann;
III) Durchführung einer nationalen Informationskampagne über den „Wertverlust“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
IV) Beginn der Arbeiten der Governance-Struktur zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
V) Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft.
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M5C1-10
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Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Ziel
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Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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30
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4. QUARTAL
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2025
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Die durchschnittliche Zahl der Inspektionen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 wird gegenüber dem Basisdurchschnitt der Inspektionen zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 um mindestens 30 % steigen (dieser Ausgangswert entspricht durchschnittlich 79150 Inspektionen).
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M5C1-11
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Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Meilenstein
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Durchführung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
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Durchgeführte Maßnahmen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2026
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Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
— Abschluss der Entwicklung von „Indici Sintetici di Affidabilità Contributiva“ (ISAC-Indikatoren) für acht Wirtschaftsbereiche mit hohem Risiko nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.
— Ab dem 1. Januar 2026 mindestens 12000 Konformitätsschreiben an Unternehmen senden, die anhand der ISAC-Indikatoren ermittelt wurden.
— Eine quantitative und qualitative unabhängige Folgenabschätzung zur Verwendung der Gutscheine „PrestO“ und „Libretto Famiglia“ auf die Aufnahme nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und die Arbeitsbedingungen.
— Erleichterung des Zugangs zur „rete del lavoro agricolo di qualità“ in Absprache mit den Sozialpartnern des Sektors. Durchführung einer Informationskampagne unter Beteiligung der Sozialpartner des Sektors. Die Zahl der am Netz teilnehmenden Unternehmen wird ab dem 10. Oktober 2024 gegenüber dem Ausgangswert von 6527 auf mindestens 8500 erhöht.
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M5C1-12
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Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen
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Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Zertifizierungssystems
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter und die damit verbundenen Anreizmechanismen für Unternehmen umfassen mindestens die folgenden Dimensionen: Wachstumschancen für Frauen, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Managementstrategien für Geschlechtervielfalt, Mutterschutz.
Festlegung der Anreizmechanismen für Organisationen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, und der technischen Leitlinien. Einschließlich: I) Ausarbeitung der technischen Standards des Systems der Gleichstellungszertifizierung für Unternehmen; II) Ermittlung des Anreizmechanismus; III) die Maßnahme wird von der Einrichtung eines IT-Systems begleitet.
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M5C1-14
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Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter
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Ziel
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Unternehmen haben die Gleichstellungsbescheinigung erhalten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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3 000
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Q2
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2026
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Mindestens 3000 Unternehmen haben die Gleichstellungsbescheinigung erhalten. Davon müssen mindestens 60 % KMU sein.
Mindestens 500 KMU, die die Gleichstellungszertifizierung erhalten haben, erhalten technische Hilfe durch ein Gutscheinsystem (z. B. in Form von Mentoring, technischer und leitender Unterstützung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben oder unternehmerische Bildung) und direkte finanzielle Beiträge zur Unterstützung des Zertifizierungsverfahrens.
Ein Informationssystem, in dem Daten über Zertifizierungen und zertifizierte Unternehmen erfasst werden, muss vervollständigt und funktionsfähig sein.
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M5C1-15
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Investition 3 – Stärkung des dualen Systems
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Ziel
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Personen, die an dem dualen System teilgenommen haben und die entsprechende Zertifizierung im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 erhalten haben
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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39 000
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129 000
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4. QUARTAL
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2025
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Im Vergleich zum Basisszenario wurden im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 mindestens 90000 zusätzliche Einschreibungen in das duale System vorgenommen und die entsprechenden Bescheinigungen zum Nachweis des Abschlusses des Lehrgangs erteilt.
Die Verteilung der Mittel für die Stärkung des dualen Systems an die Regionen erfolgt auf der Grundlage der Zahl der Studierenden, die an Berufsbildungskursen teilnehmen.
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M5C1-15bis
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Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst
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Meilenstein
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Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung junger Menschen, zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Qualität der Projekte des universellen öffentlichen Dienstes;
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Durchgeführte Maßnahmen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2024
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Folgende Maßnahmen werden durchgeführt:
1. Maßnahmen einzuführen, um die Beteiligung junger Menschen am Programm des universellen öffentlichen Dienstes (UCS) zu erhöhen;
2. Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren einzuführen, um den Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des Programms für den öffentlichen Universaldienst (UCS) zu verringern;
3. Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Projekten des öffentlichen Universaldienstes.
Bei den durchgeführten Maßnahmen werden die Ergebnisse des TSI-Projekts (20IT06 – Unterstützung der Konzeption und Umsetzung des ARP-Projekts für den Universaldienst (UCS) zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen) berücksichtigt.
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M5C1-16
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Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst
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Ziel
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Die Menschen haben an den im Vierjahreszeitraum 2021-2024 eingeleiteten Projekten für den öffentlichen Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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166 670
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Q2
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2026
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Mindestens 166670 Menschen haben an den Projekten des universellen öffentlichen Dienstes teilgenommen, die im Vierjahreszeitraum 2021-2024 eingeleitet wurden, und die entsprechende Zertifizierung erhalten.
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L.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu leisten und insbesondere die Beteiligung von Frauen an unternehmerischen Tätigkeiten zu fördern. Mit der Investition wird die Gründung von Frauenunternehmen unterstützt. Die wichtigsten Ziele der Maßnahme sind: I) Systematisierung und Neugestaltung der derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des weiblichen Unternehmertums, um deren Wirksamkeit zu erhöhen; II) Unterstützung der Durchführung bereits bestehender und laufender innovativer Unternehmensprojekte; III) Unterstützung der Aufnahme unternehmerischer Tätigkeiten von Frauen durch Mentoring, technische Unterstützung für Führungskräfte, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben usw.; IV) Schaffung – durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen – eines günstigen kulturellen Klimas für das Unternehmertum von Frauen.
L.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M5C1-17
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Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
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Meilenstein
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Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen.
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Ministerialerlass zur Einrichtung des „Fondo Impresa Donna“ wird genehmigt.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
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2021
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Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird durch Ministerialerlass angenommen, in dem eine Reihe von Förderkriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt werden, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und der operativen Vereinbarungen mit dem/den Finanzmittler(n).
Diese Fonds bilden die „Fondo Impresa Donna“, die die spezifische Maßnahme zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums durchführt. Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und die PCM-Abteilung für Chancengleichheit vereinbaren Durchführungsmaßnahmen, die auf Folgendes abzielen:
— Stärkung der bestehenden Maßnahmen, die bereits von internen Stellen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (wie NITO-ON, Smart & Start) verwaltet werden, durch eine Kapitalzuführung, die nur Frauenunternehmen vorbehalten ist;
— Aufstockung des durch das Haushaltsgesetz 2021 eingerichteten Fonds für weibliches Unternehmertum (ab dem 3. Quartal 2022);
— Konzipierung von flankierenden Maßnahmen, Überwachungs- und Kommunikationskampagnen. Das PCM-Department for Chancengleichheit führt eine mehrjährige Informationskampagne durch, um das Unternehmertum von Frauen zu fördern, Berufsberatungsmaßnahmen für Frauen jeden Alters und Studierende an Universitäten zu Fächern und Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, durchzuführen und eine Kommunikationsplattform einzurichten.
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M5C1-18
|
Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
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Ziel
|
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen wurde zugesagt
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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700
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Q2
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2023
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Im Vergleich zum Basisszenario wurde mindestens 700 weiteren Unternehmen finanzielle Unterstützung zugesagt.
Die Umsetzung der Unterstützung für weibliches Unternehmertum erfolgt durch bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der durch das Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde (Frauenunternehmen, die bis November 2020 durch bestehende Finanzierungsinstrumente als Ausgangsbasis unterstützt werden).
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M5C1-19
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Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
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Ziel
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Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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2 400
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Q2
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2026
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Die finanzielle Unterstützung wurde an mindestens 2400 Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik ausgezahlt.
Die Umsetzung der Unterstützung für weibliches Unternehmertum erfolgt durch bereits aktive Instrumente (NITO-ON, Smart & Start) und den neuen Fonds, der durch das Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde.
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M. MISSION 5 KOMPONENTE 2: Soziale Infrastrukturen, Familien, Gemeinschaften und Dritter Sektor
Die geplanten Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Resilienz zu stärken, indem die Integration und Inklusion der am stärksten gefährdeten Personen entlang der individuellen, familiären und sozialen Dimension unterstützt wird. Diese Komponente bietet eine nationale Strategie für die aktive Inklusion schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen. Mit dieser Komponente werden folgende Ziele verfolgt: I) Stärkung der Rolle integrierter sozialer Dienste zur Unterstützung von Familien, Minderjährigen und Jugendlichen, zur Unterstützung von Erziehungskompetenzen und zum Schutz schutzbedürftiger Familien sowie von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch die Verbesserung der sozialen Infrastrukturen unter Einbeziehung des dritten Sektors; II) Verbesserung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch die Bereitstellung gemeinschaftlicher und häuslicher Sozial- und Gesundheitsdienste und die Beseitigung von Hindernissen für den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten; III) Verbesserung der Inklusion von Menschen, die von extremer Marginalisierung und wohnungsbezogener Entbehrung betroffen sind (z. B. Obdachlose), durch ein breiteres Angebot an vorübergehenden Unterbringungshilfen und -diensten, personalisierte Wege hin zu Autonomie und persönlicher Widerstandsfähigkeit; IV) Verbesserung der Verfügbarkeit von bezahlbarerem öffentlichem und privatem Wohnraum sowie Stadt- und Raumerneuerung; V) Ausbau der Widerstandsfähigkeit der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen durch die Verbreitung der Sportkultur und die Einrichtung von Sportinfrastrukturen durch die Schaffung städtischer Parks, in denen sportliche Aktivitäten mit Unterhaltungsaktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaften kombiniert werden können.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte dazu beitragen, die Herausforderungen zu bewältigen, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2 zur Sozialpolitik von 2019, in denen Italien nachdrücklich aufgefordert wird, „für eine wirksame Integration der Sozialpolitik zu sorgen und insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen zu erreichen“, und in den länderspezifischen Empfehlungen 2 „einen angemessenen Zugang zum Sozialschutz“ behandelt werden.
M.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen
Hauptziel der Reform ist es, die Rechtsvorschriften über Behinderungen zu ändern und die Deinstitutionalisierung (d. h. den Transfer von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu ihren Familien oder zu gemeindenahen Häusern) und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dies umfasst (I) die Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, (II) die Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, (III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, (IV) die Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, (V) die Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.
Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung
Ziel dieser Maßnahme ist die Reform der Sozialdienste und die Verbesserung der Lebensbedingungen älterer Menschen ohne Selbstversorgung. Diese Reform umfasst Folgendes: I) Vereinfachung des Zugangs älterer Menschen zu Dienstleistungen durch die Schaffung zentraler Zugangsstellen für Soziales und Gesundheit, II) Ermittlung von Möglichkeiten zur Anerkennung der mangelnden Selbstversorgung auf der Grundlage des Hilfebedarfs, III) Bereitstellung einer multidimensionalen Bewertung, IV) Festlegung individueller Projekte zur Förderung der Deinstitutionalisierung. Diese Reform wird durch spezifische, im Plan vorgesehene Maßnahmen vorausgesagt, die sowohl im Rahmen der Gesundheitsmission (M6) in Bezug auf Projekte zur Stärkung des lokalen Gesundheitswesens und der häuslichen Versorgung als auch in dieser Komponente, unter besonderer Berücksichtigung der Investition 1, der Maßnahme II zur Deinstitutionalisierung, vorgesehen sind.
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung
Ziel dieser Maßnahme ist es, schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und der Institutionalisierung vorzubeugen. Diese Investition umfasst die folgenden Interventionen: I) Unterstützung von Erziehungskompetenzen und Verhinderung der Schutzbedürftigkeit von Familien und Kindern; II) Unterstützung eines autonomen Lebens und der Deinstitutionalisierung älterer Menschen; II) Stärkung der häuslichen Sozialdienste, um eine vorzeitige Entlassung zu gewährleisten und Krankenhausaufenthalte zu verhindern; III) Stärkung der Sozialdienste und Verhinderung von Burnout bei Sozialarbeitern.
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Mit der Investition soll der Prozess der Deinstitutionalisierung beschleunigt werden, indem gemeindenahe und häusliche Sozial- und Gesundheitsdienste bereitgestellt werden, um die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Maßnahme fördert den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich neuer Möglichkeiten, die die Informationstechnologie bietet.
Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Inklusion marginalisierter Menschen durch Erst- und Poststationen zu schützen und zu unterstützen. Die Einführung des Konzepts „Housing first“ bedeutet, dass Gemeinden Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monaten zur Verfügung stellen müssen. Darüber hinaus werden für jede einzelne Person/Familie maßgeschneiderte Projekte aktiviert, um Programme zur Entwicklung des persönlichen Wachstums durchzuführen und ihnen dabei zu helfen, ein höheres Maß an Autonomie zu erreichen, auch indem ihnen Schulungen und andere Dienstleistungen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit angeboten werden. Andererseits bedeutet die Einrichtung von „Poststationen“ die Einrichtung eines Service- und Inklusionszentrums für Obdachlose. Diese Zentren bieten neben einem begrenzten Nachtempfang wichtige Einrichtungen wie Gesundheitsdienstleistungen, Verpflegung, Postverteilung, kulturelle Mediation, Beratung, Berufsorientierung, Rechtsberatung und Warenverteilung.
M.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M5C2-1
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Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Das Rahmengesetz, das aus einem Übertragungsgesetz besteht, stärkt die Autonomie von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der europäischen Strategie 2021–2030 für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die mindestens Folgendes umfassen: die umfassende Definition und Verbesserung des Angebots an sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Verbindung mit der Förderung der Deinstitutionalisierung und des unabhängigen Lebens, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen und iii) die Überprüfung der Verfahren zur Bewertung des Zustands einer Behinderung im Hinblick auf eine multidimensionale Bewertung des Zustands jeder Person.
Menschen mit Behinderungen sind diejenigen, die gemäß den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch das Gesetz Nr. 104/1992 definiert sind. In Italien fällt das Bewertungsverfahren in die Zuständigkeit der Regionen, und die Person wird vom örtlichen Gesundheitsdienst oder vom Nationalen Institut für soziale Fürsorge evaluiert.
Das Gesetz wird vom Minister für Menschen mit Behinderungen gemäß dem festgelegten Fahrplan zur Genehmigung durch den Ministerrat vorgeschlagen.
Im Anschluss an die Verabschiedung des Rahmengesetzes werden die lokalen Sozialdienste umstrukturiert, Qualitätsstandards festgelegt und eine IKT-Plattform bereitgestellt, um die Dienste zu verbessern und effizienter zu gestalten.
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M5C2-2
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Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen
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Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2024
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In den gesetzesvertretenden Dekreten werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen weiterentwickelt: I) Stärkung des Angebots an sozialen Dienstleistungen, II) Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, IV) Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben, V) Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit Behinderungen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.
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M5C2-3
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Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung
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Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes, mit dem die Maßnahmen zugunsten der Nichtselbstständigkeit älterer Menschen gestärkt werden
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Das von der Regierung vorgeschlagene Rahmengesetz soll die Maßnahmen zugunsten nicht autarker älterer Menschen stärken. Das Gesetz vereinfacht und sieht einheitliche Ansprechpartner für Sozial- und Gesundheitsdienste vor, überprüft die Verfahren zur Bewertung des Zustands nicht autarker älterer Menschen und erhöht das Angebot an Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, die zu Hause erbracht werden können. Das Gesetz bestimmt auch die erforderlichen finanziellen Mittel.
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M5C2-4
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Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung
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Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2024
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Mit dem Gesetzesdekret werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes konkretisiert, um die Maßnahmen zugunsten nicht autarker älterer Menschen zu verstärken und die verschiedenen Maßnahmen umzusetzen.
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M5C2-5
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Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Einsatzplans
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Gesetzliche Bestimmungen über das Inkrafttreten des Einsatzplans
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Im Einsatzplan werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können und die sich auf vier Dimensionen beziehen: Unterstützung von Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Unterstützung der Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienste für ältere Menschen und iv) Unterstützung von Sozialarbeitern.
Die Maßnahme „Unterstützung der Eltern“ besteht mindestens in der Unterstützung der begünstigten Familien für mindestens 18 Monate mit i) einer Vorabbewertung des familiären Umfelds und der Situation von Kindern, ii) einer Bewertung der Situation durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte und iii) der Erbringung von mindestens einer der folgenden Leistungen: häusliche Dienste, Teilnahme an Gruppen zur Unterstützung von Eltern und Kindern; Zusammenarbeit zwischen Schulen, Familien und sozialen Diensten und/oder gemeinsamen Familienbetreuungsdiensten.
Die Maßnahme „ältere Autonomie“ besteht mindestens darin, Altersheime für ältere Menschen wieder in Gruppen autonomer Wohnungen umzuwandeln, die mit allen erforderlichen Einrichtungen und Diensten ausgestattet sind, einschließlich Hausautomatisierung, Telemedizin und Fernüberwachung.
Die Maßnahme „Heimatdienstleistungen für ältere Menschen“ zielt darauf ab, Fachkräfte speziell für häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen zu schulen.
Die Maßnahme „Unterstützung von Sozialarbeitern“ besteht in der Unterstützung sozialer Akteure und der Stärkung ihrer Professionalität und geteilten Zuständigkeiten, vor allem durch die Einführung von Instrumenten für die Aufteilung von Zuständigkeiten und die Erbringung von Aufsichtsdiensten für Betreiber, um die Arbeit der Betreiber zu unterstützen.
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M5C2-6
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Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung
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Ziel
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Die Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: Unterstützung von Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienste für ältere Menschen oder iv) Begünstigung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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85
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Q1
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2026
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Mindestens 85 % der Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: Unterstützung von Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienste für ältere Menschen oder iv) Unterstützung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern.
85 % der italienischen Sozialbezirke sind an dem Projekt beteiligt.
Bei den im Rahmen der vier Dimensionen geplanten Maßnahmen und den einschlägigen Anforderungen handelt es sich um die im operativen Plan festgelegten Maßnahmen zur aktiven Inklusion gefährdeter Bevölkerungsgruppen, deren Lage sich infolge der epidemiologischen COVID-19-Krise verschlechtert hat.
Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet. Es wird erwartet, dass alle Sozialbezirke teilnehmen, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen durch die formale Anerkennung eines wesentlichen Niveaus der im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährenden Sozialhilfe ebnen.
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M5C2-7
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Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen
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Ziel
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Die Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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500
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4. QUARTAL
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2022
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In den Sozialbezirken werden mindestens 500 Projekte im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 500 Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.
Durchführung mindestens eines Projekts aus mindestens 500 Sozialbezirken, die am nichtwettbewerblichen Verfahren teilgenommen haben.
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M5C2-8
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Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen
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Ziel
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Behinderte Menschen wurden renoviert und/oder IKT-Geräte bereitgestellt. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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1 000
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5 000
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Q1
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2026
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Mindestens 5000 Menschen mit Behinderungen wurden renoviert und/oder IKT-Geräte bereitgestellt. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.
Abdeckung von mindestens 5000 Personen (1000 bestehende Personen plus 4000 neue Menschen) mit Behinderungen als Empfänger der im Rahmen der technischen Hilfe durchgeführten Maßnahmen.
Die Definition des Begriffs „Behinderte“ (auf der Grundlage des ICF) ist im nationalen Plan für Menschen ohne Selbstversorgung von 2019 festgelegt. Leitlinien für das Selbständigkeitsprojekt für Menschen mit Behinderungen wurden bereits als Ergebnis früherer Projekte entwickelt. Die Genehmigung eines spezifischen Gesetzes Nr. 112/2016 und die Einrichtung eines spezifischen nationalen Fonds für die Maßnahme gelten für das gesamte Staatsgebiet. Alle Sozialbezirke werden zur Teilnahme aufgefordert, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen durch die formale Anerkennung eines wesentlichen Niveaus der im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährenden Sozialhilfe ebnen.
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M5C2-9
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Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des operativen Plans für Projekte in Bezug auf Erst- und Poststellen für Wohnungswesen, Festlegung der Anforderungen an Projekte, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
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Gesetzliche Bestimmungen über das Inkrafttreten des Einsatzplans
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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In dem operativen Plan für Projekte in den Erst- und Poststellen für Wohnungswesen werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können, und es werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.
Die Projekte „Housing First“ sehen vor, dass lokale Einrichtungen Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monate zur Verfügung stellen, vorzugsweise durch die Renovierung von Gebäuden und die Renovierung von Staatseigentum. Dies wird durch Entwicklungs- und Autonomieprogramme ergänzt.
Projekte zu Poststellen sehen die Entwicklung von Service- und Inklusionszentren für Obdachlose vor. Dies wird durch Stellenvermittlungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Beschäftigungszentren ergänzt.
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M5C2-10
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Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen
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Ziel
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Personen, die unter erheblicher materieller Deprivation leben und mindestens sechs Monate lang im Rahmen von Projekten zum Thema „Housing First“ und Poststationen betreut wurden
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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25 000
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Q1
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2026
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Aufnahme von mindestens 25000 Menschen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, als Empfänger von Maßnahmen an den ersten und an den Poststationen für Wohnraum.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: im Rahmen der Projekte „Housing First“ müssen mindestens 3000 Personen provisorische Unterkünfte für mindestens sechs Monate zur Verfügung gestellt werden, und mindestens 22000 Personen müssen in den Genuss der Dienstleistungen kommen, die im Rahmen der vom Sozialbezirk durchgeführten Poststellenprojekte angeboten werden.
Personen, die von schwerer Entbehrung betroffen sind, werden wie folgt definiert: siehe Linee di indirizzo per il contrasto alla grave emarginazione in Italia, genehmigt von der Conferenza Unificata il 11.5.2015 und Artikel 5 des jährlichen Erlasses über den Armutsfonds 2018, in dem sie zu diesem Zweck als a) in der Straße oder in prekären Unterkünften lebend identifiziert werden; B) die Nutzung öffentlicher Schlafgelegenheiten; C) in Hoseln für Bedürftige untergebracht sind; d) die Bauwerke (einschließlich Haftanstalten) verlassen und keinen Platz haben, in dem sie leben können.
Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet, wobei jedoch Gebiete, in denen Obdachlosigkeit und schwere Armut dringender sind (Metropolitangebiete, aber auch einige ländliche Gebiete mit einer großen Zahl von Saisonarbeitnehmern, darunter viele Ausländer), privilegiert werden.
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M.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gemeinden unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen Zuschüsse für Investitionen in die Stadterneuerung, die Verringerung der Marginalisierung und der sozialen Verschlechterung sowie die Verbesserung des sozialen und ökologischen Umfelds städtischer Zentren zu gewähren. Ziel der Maßnahme ist es, die Wiederverwendung und Refunktionalisierung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen für Zwecke von öffentlichem Interesse zu unterstützen und die städtische Landschaft durch Renovierung öffentlicher Gebäude zu verbessern, wobei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung sozialer, kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen, einschließlich sportlicher Aktivitäten, gelegt wird.
Die Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören Gasheizkessel, die nicht für Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht kommen.
Investition 5 – Pläne für die städtische Integration (allgemeine Projekte und Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft)
Ziel dieser Maßnahme ist es, große degradierte städtische Gebiete zu regenerieren, neu zu beleben und zu fördern, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung neuer Dienstleistungen für die Menschen und die Umschulung von Barrierefreiheits- und intermodalen Infrastrukturen gelegt wird, um die Umwandlung gefährdeter Gebiete in intelligente und nachhaltige Städte zu ermöglichen. Diese Investition umfasst zwei Maßnahmen: I) Unterstützung allgemeiner Projekte zur Umsetzung und Umsetzung integrierter städtischer Pläne, z. B. Instandhaltung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und Gebäude, Sanierung und Valorisierung nicht ausreichend genutzter oder ungenutzter städtischer Gebiete usw. (II) spezifische Projekte zur Überwindung illegaler Siedlungen in der Landwirtschaft. Die lokalen Verwaltungen werden bei der Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Überwindung illegaler Siedlungen und zur Bereitstellung angemessener Wohnraumlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft unterstützt. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Investition in Zusammenarbeit mit der EIB ein thematischer Fonds (Fonds) eingerichtet, der auf die Unterstützung privater Interventionen in Initiativen zur Stadterneuerung ausgerichtet ist. Dieser Fonds wird zur Unterstützung des klimatischen und digitalen Wandels in städtischen Gebieten verwendet.
Die Maßnahme darf die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 unter Berücksichtigung der Beschreibung der Maßnahme und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) festgelegt sind, nicht erheblich beeinträchtigen. Dazu gehören Gasheizkessel, die nicht für Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Betracht kommen.
Investition 6 – Innovativer Plan für die Qualität des Wohnraums
Ziel dieser Maßnahme ist es, neue öffentliche Unterkünfte zu errichten und geschädigte Gebiete umzugestalten, wobei der Schwerpunkt hauptsächlich auf grünen Innovationen und Nachhaltigkeit liegt. Mit der Investition wird Folgendes unterstützt: I) das Angebot für öffentlichen Wohnraum umzugestalten, neu zu organisieren und zu erweitern; II) Flächen, Räume sowie öffentliche und private Grundstücke regenerieren; III) Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete und der Erbringung von Dienstleistungen; IV) Entwicklung partizipativer und innovativer Managementmodelle zur Unterstützung des sozialen und städtischen Wohlergehens.
Investition 7 – Sport und soziale Eingliederung
Ziel dieser Maßnahme ist es, städtische Gebiete mit Schwerpunkt auf Sporteinrichtungen zu regenerieren, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern. Mit den finanzierten Projekten wird Folgendes unterstützt: I) Bau und Erneuerung von Sportanlagen in benachteiligten Gebieten des Landes, einschließlich Metropolregionen; II) die Verteilung von Sportgeräten für benachteiligte Gebiete; III) Fertigstellung und Anpassung bestehender Sportanlagen, z. B. funktionale Sanierung, Umstrukturierung, außerordentliche Instandhaltung, Beseitigung architektonischer Barrieren und Energieeffizienz.
M.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M5C2-11
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Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
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Mitteilung aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Mitteilung aller öffentlichen Aufträge, die an mindestens 300 Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation vergeben wurden, wobei Projekte mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, im Einklang stehen.
Die Zuwendungen werden Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern gewährt, die nicht zu den Landeshauptstädten, den Provinzhauptstädten oder der Stadtverwaltung gehören.
Projekte der städtischen Erzeugung umfassen mindestens eine der folgenden Maßnahmen:
Wiederverwendung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen für Zwecke von öffentlichem Interesse, einschließlich des Abrisses missbräuchlicher Arbeiten, die von Privatpersonen in Abwesenheit oder völliger Abweichung von der Baugenehmigung und der Anordnung der betreffenden Bereiche durchgeführt werden;
Verbesserung der Qualität der städtischen Landschaft und des sozialen und ökologischen Gefüges, unter anderem durch Gebäuderenovierung öffentlicher Gebäude, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung sozialer und kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen;
Grüne, nachhaltige und intelligente Verkehrsprojekte.
Die Höchstbeträge pro Gemeinde betragen:
5000000 EUR für Gemeinden mit 15000 bis 49999 Einwohnern;
10 000 000 EUR für Gemeinden mit 50000 bis 100000 Einwohnern;
20000000 EUR für Gemeinden mit mehr als 100000 Einwohnern und Gemeinden, die Provinzhauptstädte oder Metropolstädte sind.
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M5C2-12
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Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation
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Ziel
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Projekte für Maßnahmen zur Stadterneuerung, die Gemeinden betreffen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 080
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Q2
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2026
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Mindestens 1080 abgeschlossene Projekte, die von Gemeinden mit mehr als 15000 Einwohnern mit einer Länge von mindestens 1000000 Quadratmetern übermittelt werden.
Bei den Interventionen handelt es sich um diejenigen, die in den einschlägigen Meilensteinen für Maßnahmen zur Stadterneuerung festgelegt sind.
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M5C2-13
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Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen
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Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Plans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Der Investitionsplan enthält eine Reihe von Kriterien im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Die Projekte beziehen sich auf folgende Interventionskategorien:
a) Instandhaltung zur Wiederverwendung und Wiederverwendung öffentlicher Bereiche.
Verbesserung der Qualität des Stadtdekors sowie des sozialen und ökologischen Gefüges.
Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils städtischer Gebiete.
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M5C2-14
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Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte
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Ziel
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Abschluss integrierter Planungsprojekte in Großstädten
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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300
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Q2
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2026
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In allen 14 Großstädten wurden mindestens 300 integrierte Planungsprojekte in mindestens einer der drei folgenden Dimensionen abgeschlossen:
— Instandhaltung zur Wiederverwendung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Gebäudestrukturen;
Verbesserung der Qualität der städtischen Dekor sowie des sozialen und ökologischen Gefüges, unter anderem durch Renovierung öffentlicher Gebäude;
— Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils der städtischen Gebiete durch die Unterstützung digitaler Technologien und von Technologien mit geringeren CO2- Emissionen.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: Abschluss integrierter Planungsmaßnahmen in einer Fläche von mindestens 3000000 Quadratmetern in allen 14 Großstädten.
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M5C2-15
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Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
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Meilenstein
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Das Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und der Ministerialerlass zur Zuweisung von Mitteln wird angenommen.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Mit dem Ministerialdekret werden die Mittel auf der Grundlage der vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ erstellten Kartierung illegaler Siedlungen zugewiesen. Es werden Standards für temporäre und langfristige Wohnraumlösungen festgelegt.
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M5C2-16
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Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
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Ziel
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Die Projektaktivitäten werden in den Gebieten abgeschlossen, die in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen ausgewiesen wurden.
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ENTFÄLLT.
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Prozentuale
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0
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90
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Q2
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2026
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Die Projektaktivitäten wurden in mindestens 90 % der in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen ausgewiesenen Gebiete abgeschlossen. Nach der Zuweisung der Mittel legt die zuständige Verwaltung für jede festgestellte illegale Siedlung einen „lokalen Aktionsplan“ vor.
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M5C2-17
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Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds
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Meilenstein
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Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.
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Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q3
|
2022
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In der Anlagestrategie des Fonds wird mindestens Folgendes festgelegt: I) Art und Umfang der geförderten Investitionen, die nachhaltige Stadterneuerungs- und -entwicklungsprojekte fördern und mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie im Leitfaden der Kommission vom 12. Februar 2021 näher ausgeführt; ii) die unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten, bei denen es sich um private Projektträger finanziell selbsttragender Projekte handelt, für die eine öffentliche Unterstützung durch ein Marktversagen oder das Risikoprofil gerechtfertigt ist, und ihre Förderfähigkeitskriterien, iv) die Förderkriterien für Finanzbegünstigte und ihre Auswahl im Rahmen einer offenen Aufforderung; V) die Aufnahme einer spezifischen Haushaltslinie für Lösungen für angemessenen Wohnraum für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und in der Industrie und vi) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele auch nach 2026.
Die vertragliche Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung, die die Verwendung der DNSH-Leitlinien vorschreibt.
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M5C2-18
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Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds
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Ziel
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Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über einen Investitionswert der zugrunde liegenden Projekte im Wert von mindestens 545 000 000 EUR
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ENTFÄLLT.
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EUR
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0
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545 000 000
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Q2
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2026
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Die ausgewählten Finanzintermediäre haben mit den Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen für einen Investitionswert der zugrunde liegenden Projekte in Höhe von mindestens 545 000 000 EUR (einschließlich Aufbau- und Resilienzfazilität und privater Mittel) geschlossen.
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat die Übertragung von 272 000 000 EUR an die Europäische Investitionsbank abgeschlossen.
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M5C2-19
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Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums
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Meilenstein
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Die Regionen und Autonomen Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neugestaltung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.
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Unterzeichnung von Vereinbarungen mit lokalen Behörden
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2022
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Mindestens 15 Regionen und Autonome Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) unterzeichneten die Vereinbarungen über die Neugestaltung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus.
Unterzeichnung von Vereinbarungen mit mindestens 15 Regionen und Autonomen Provinzen, die an Projekten beteiligt sind.
Konstruktion: neue öffentliche Unterkünfte, um
— die für den öffentlichen Wohnungsbau bestimmten Vermögenswerte umzugestalten, umzustrukturieren und zu erhöhen;
— Neufunktionierung von Flächen, Räumen sowie öffentlichen und privaten Grundstücken, auch durch die Sanierung des städtischen und sozioökonomischen Gefüges;
Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete sowie der Bereitstellung von Dienstleistungen und städtischen/lokalen Infrastrukturen;
— bereits errichtete Gebiete und Räume regenerieren, die Umweltqualität verbessern und die Klimaresilienz gegenüber dem Klimawandel verbessern, auch durch Vorhaben, die Auswirkungen auf die städtische Verdichtung haben;
— Ermittlung und Nutzung innovativer Management- und Inklusionsmodelle und -instrumente, des Sozial- und Stadtwohls sowie partizipativer Prozesse.
Die geförderten Wohneinheiten und öffentlichen Räume müssen von den im entsprechenden Etappenziel beschriebenen Tätigkeiten profitieren.
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M5C2-20
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Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums
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Ziel
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Anzahl der geförderten Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau- als auch Sanierung) und Quadratmeter der unterstützten öffentlichen Räume
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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10 000
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Q1
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2026
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Förderung von mindestens 10000 Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau- als auch Rehabilitationsmaßnahmen). Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab, das mindestens 800000 Quadratmeter öffentlicher Räume umfasst.
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M5C2-21
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Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
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Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q1
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2023
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Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die mindestens eines der folgenden Elemente umfasst:
1. Bau neuer Sportanlagen in den benachteiligten Gebieten des Landes;
2. Bereitstellung von Sportausrüstung, einschließlich der Anwendung von Technologie im Sport);
3. Umschulung und Anpassung bestehender Sporteinrichtungen (z. B.: Beseitigung architektonischer Barrieren, Energieeffizienz usw.).
Ziel des Projekts ist es, die Wiederbelebung städtischer Gebiete zu gewährleisten, indem der Schwerpunkt auf Sportanlagen gelegt wird, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern.
Die Auswahlkriterien gewährleisten, dass mindestens 50 % der Investition Neubauten gemäß den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 zugewiesen werden.
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M5C2-22
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Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung
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Ziel
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Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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100
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Q2
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2026
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Mindestens 100 Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: die abgeschlossenen Maßnahmen erstrecken sich auf eine Fläche von mindestens 200000 Quadratmetern.
Das Projekt befasst sich mit Fragen der Stadterneuerung nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Resilienz, wobei der Schwerpunkt auf Sporteinrichtungen liegt, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern.
Mindestens 50 % der Investition sind für Neubauten bestimmt, die den einschlägigen Anforderungen der Fußnote 5 in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen.
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N. MISSION 5 KOMPONENTE 3: Spezielle Interventionen für den territorialen Zusammenhalt
Diese Komponente des Aufbau- und Resilienzplans umfasst zwei Interventionsbereiche: I) Plan für die Resilienz von Binnen-, Rand- und Berggebieten; II) Projekte für die Entwicklung des Südens, einschließlich Investitionen zur Bekämpfung der Bildungsarmut, zur Konsolidierung ländlicher Apotheken als lokale Gesundheitsdienste, zur Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte und zur Infrastrukturinvestitionen in Sonderwirtschaftszonen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die territoriale Kluft in drei Bereichen zu überwinden: Demografie und Dienstleistungen; Kompetenzentwicklung; investieren.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 zur Notwendigkeit bei, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu konzentrieren (länderspezifische Empfehlung 2019.3); „Verbesserung der Bildungsergebnisse“ (länderspezifische Empfehlung 2019.2); „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems [...]“ (länderspezifische Empfehlung 2020.1); „angemessener [...] Sozialschutz und Zugang zum Sozialschutz“ (länderspezifische Empfehlung 2020.2).
N.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Erhält Investition 1.1 Innenbereiche – 1: Verbesserung der gemeinschaftlichen Sozialdienste und -infrastrukturen
Ziel der Maßnahme ist es, die Probleme der sozialen Ausgrenzung und der Marginalisierung anzugehen, indem die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Aufstockung der Mittel für öffentliche Dienstleistungen der lokalen Behörden intensiviert wird (der Bereitstellungsmechanismus besteht in der Gewährung von Zuschüssen an die Gemeinden). Die finanzierten Projekte können Folgendes betreffen: häusliche Altenpflege; gemeinschaftliche Krankenschwestern und Hebammen; Stärkung kleiner Krankenhäuser (ohne Erste Hilfe) oder einiger grundlegender Dienstleistungen (z. B. Radiologie, Kardiologie, Gynäkologie) und ambulanter Zentren; Infrastrukturen für die Hubschrauberrettung; Stärkung der Behindertenzentren; Beratungszentren, kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und die Aufnahme von Migranten. Die Maßnahme sieht entweder die Schaffung neuer Dienste und Infrastrukturen oder die Verbesserung bestehender Dienste und Infrastrukturen durch Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung vor.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) im Einklang steht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; II) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 1.1.2: Gebietsnahe Gesundheitseinrichtungen
Die Maßnahme zielt darauf ab, ländliche Apotheken als lokale Gesundheitsdienste zu konsolidieren (ländliche Apotheken werden auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 221 vom 27. März 1968 definiert. Diese Maßnahme dient der sofortigen Unterstützung ländlicher Apotheken, die während der COVID-19-Krise ein grundlegender Bezugspunkt für die lokale Bevölkerung waren. Durch die Konsolidierung ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Gesundheitseinrichtungen können Apotheken weiterhin ein zentrales Element des gemeinschaftlichen Lebens sein und die Gesundheitsversorgung den Bürgern so nah wie möglich bringen. Im Einzelnen wird von diesen Apotheken erwartet, dass sie ihre Rolle stärken, indem sie I) Teilnahme am integrierten Heimhilfedienst; II) Erbringung von Diensten der zweiten Stufe im Einklang mit den für bestimmte Krankheiten vorgesehenen diagnostischen und therapeutischen Pfaden; III) die Abgabe von Arzneimitteln, die der Patient nun im Krankenhaus abholen muss; IV) Überwachung des Patienten anhand der elektronischen Patientenakte und des Arzneimitteldossiers.
Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors
Ziel der Maßnahme ist die Förderung des dritten Sektors in den südlichen Regionen (Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien und Sizilien) und die Bereitstellung sozialpädagogischer Dienstleistungen für Minderjährige im Einklang mit den Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung für den Programmplanungszeitraum 2021–2027 der europäischen Kohäsionspolitik.
Die sozialpädagogischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung des dritten Sektors werden voraussichtlich in folgenden Bereichen durchgeführt:
- Maßnahmen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kinderbetreuungs- und Kindergartendiensten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;
-Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren mit dem Ziel, wirksame Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten und Schulabbruch, Mobbing und andere Notsituationen frühzeitig zu verhindern;
-Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabgangs zu verhindern.
Mit den Interventionen soll sichergestellt werden, dass die folgenden Hauptbestandteile der Ausschreibung erfüllt sind:
-Öffentliche Bekanntmachungen müssen jeweils mindestens 50 000 000 EUR betragen.
-Die Projekte von Rechtspersonen des dritten Sektors dauern mindestens ein Jahr und bis zu zwei Jahre.
N.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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M5C3-1
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Investition 1.1.1: Innere Gebiete – Verbesserung der gemeinschaftlichen Sozialdienste und -infrastrukturen
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Meilenstein
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Vergabe der Ausschreibung für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturen in Binnengebieten und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern
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Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Interventionen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Mit der Intervention werden neue Dienste und Infrastrukturen geschaffen oder die bestehenden durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung verbessert.
Alle wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderfähigkeitskriterien durchgeführt, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
Innere Gebiete sind die in der Strategia Nazionale Aree Interne ausgewiesenen Gebiete; Die ländlichen Apotheken werden auf der Grundlage des Gesetzes definiert. 27. März 1968, Nr. 221.
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M5C3-3
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Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe
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Ziel
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Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (erste Charge)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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500
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4. QUARTAL
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2023
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In den Genuss der Intervention kommen mindestens 500 ländliche Apotheken in Gemeinden, Hameletten oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern.
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M5C3-4
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Investition 1.1.2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe
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Ziel
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Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Serie)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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500
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2 000
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Q2
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2026
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In den Genuss der Intervention kommen mindestens 2000 ländliche Apotheken in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern.
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M5C3-8
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Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors
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Ziel
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Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
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20 000
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Q2
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2023
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Mindestens 20000 Minderjährige bis 17 Jahre erhalten eine pädagogische Unterstützung. Die Projekte Konzentrieren auf folgende Bereiche:
• Maßnahmen für Kinder von 0 bis 6 Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kindergärten und Kindergärten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;
• Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren zur Gewährleistung wirksamer Bildungsmöglichkeiten und zur frühzeitigen Verhinderung von Schulabbruch, Mobbing und anderen Notlagen;
• Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und dem Phänomen des vorzeitigen Schulabbruchs vorzubeugen.
Hauptbestandteile der Ausschreibung:
– Öffentliche Bekanntmachungen müssen sich jeweils auf mindestens 50 000 000 EUR belaufen.
— Die Projekte von Einrichtungen des dritten Sektors haben eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und höchstens zwei Jahren.
Die Maßnahmen finden in den Regionen Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien und Sizilien statt.
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M5C3-9
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Investition1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors
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Ziel
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Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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20 000
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44 000
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 44000 Minderjährige im Alter von 0 bis 17 Jahren erhalten Unterstützung im Bildungsbereich.
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N.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen
Die Reform soll zur Vereinfachung des Governance-Systems beitragen und die Umsetzungszeit für Maßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen straffen. Mit der Reform wird die digitale einzige Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen eingerichtet und die Rolle der Kommission gestärkt.
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SEZ)
Mit diesen Investitionen soll die Wirksamkeit der Reform zur Einführung der SWZ sichergestellt werden, indem weitere Verzögerungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung in den südlichen Gebieten mit bereits produktiver Basis vermieden werden.
Gegenstand der Maßnahme sind Infrastrukturinvestitionen, die unter den Erlass über die Zuweisung von Mitteln fallen und Folgendes umfassen:
— Verbindungen „letzte Meile“ zur Schaffung wirksamer Verbindungen zwischen Industriegebieten und dem TEN-V-Eisenbahnnetz;
— Digitale Logistik, Urbanisierung oder Energie- und Umwelteffizienz;
— Stärkung der Hafeninfrastruktur in Bezug auf die Gefahrenabwehr oder den Zugang zu Häfen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Leistungsbeschreibungen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: I) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung; (ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Referenzwerten liegen; III) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Beseitigung von Abfällen der Umwelt schaden kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
N.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
|
Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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M5C3-10
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Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verordnung, um lediglich die Verfahren zu regeln und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken
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Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung, um lediglich die Verfahren zu regeln und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
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2021
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Die Verordnung umfasst: die
Einrichtung der digitalen einzigen Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen zur Vereinfachung der Verfahren; Bestimmungen zur Stärkung der Rolle des Kommissars in ZES.
Sonderwirtschaftszonen sind besondere Bereiche, die im Gesetzesdekret 91/2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt 141/2017) festgelegt sind, das durch die L. 123/2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Mezzogiorno 188/2017) in ein Gesetz umgewandelt wurde.
|
|
M5C3-11
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Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Dekreten des Ministeriums zur Genehmigung von Einsatzplänen für alle acht Sonderwirtschaftszonen
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Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten der Dekrete des Ministeriums.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2021
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Das Dekret weist den für die Durchführung zuständigen Personen Ressourcen zu und legt spezifische Bedingungen fest, um jegliche Umweltauswirkungen von Interventionen zu vermeiden.
Alle wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen werden mit einer Leistungsbeschreibung einschließlich Förderfähigkeitskriterien durchgeführt, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.
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M5C3-12
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Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone
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Ziel
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Beginn der Arbeiten für Infrastrukturprojekte in der Sonderwirtschaftszone
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
|
53
|
4. QUARTAL
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2024
|
Die Infrastrukturprojekte werden durch das Codice Locale di Progetto (CLP) eindeutig gekennzeichnet.
Die Arbeiten an mindestens 53 Projekten, die durch das Dekret über die Zuweisung von Ressourcen festgelegt wurden, müssen begonnen haben.
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|
M5C3-13
|
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone
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Ziel
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Abschluss von Infrastrukturprojekten in der Sonderwirtschaftszone.
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
53
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Q2
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2026
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Die Liste der Interventionen umfasst beispielsweise die folgenden oder gleichwertigen Maßnahmen:
• Fertigstellung der Infrastruktur des TEN-V-Gesamtnetzes in den Häfen Vasto und Ortona sowie in den Industriegebieten Saletti und Manoppello (Abruzzen)
•Infrastruktur im Hafen von Salerno und in den Industriegebieten Ufita, Marcianise, Battipaglia und Nola (Kampanien)
•Verbindungen zwischen dem Hafen von Manfredonia und den städtischen Gebieten von Termoli, Brindisi und Lecce (Puglia und Molise).
• Verbindungsleitungen zwischen dem Hafen von Tarent und den städtischen Gebieten Taranto, Potenza und Matera (Puglia und Basilikata).
• Infrastrukturmaßnahmen für den Zugang zum Hafen von Gioia Tauro (Kalabrien).
•Zugänglichkeit der Infrastruktur zum Hafen von Cagliari (Sardinien)
•Infrastrukturmaßnahmen für den Zugang zu den Häfen Augusta, Riporto, Sant’Agata di Militello und Gela (Sicilia).
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O. MISSION 6 KOMPONENTE 1: Nachbarschaftsnetze, Einrichtungen und Telemedizin für die territoriale Gesundheitsversorgung
Ziel dieser Komponente ist es, den Nationalen Gesundheitsdienst Italiens (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die lokale Pflege und Hilfe eingegangen wird. Die lokale Gesundheitsversorgung ist fragmentiert und unterliegt regionalen Unterschieden, die zu einem unterschiedlichen Niveau der Gesundheitsversorgung und zu unterschiedlichen Gesundheitsergebnissen in den einzelnen Regionen führen. Die Bereitstellung integrierter häuslicher Pflegedienste wird als gering angesehen, und die verschiedenen Anbieter von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen werden als nur schwach integriert betrachtet. Darüber hinaus wurde die Fähigkeit des italienischen nationalen Gesundheitsdienstes (NHS) zur Bewältigung von Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Umweltexposition und Klimawandel durch mehrere Umweltkrisen und Notfälle erprobt, die die Herausforderungen aufgrund des Mangels an ausreichenden Präventionsmaßnahmen verdeutlichten. Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den nationalen Gesundheitsdienst Italiens zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor umwelt- und klimawandelbedingten Gesundheitsrisiken verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die lokale Pflege und Hilfe eingegangen wird.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2019 und 2020 beitragen, wonach „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede ausgerichtet werden muss“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019), „die Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur stärken“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) ausgerichtet werden müssen.
O.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
ENTFÄLLT.
O.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
ENTFÄLLT.
O.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz.
Die Reform stellt ein vorbereitendes Element für die Investitionen der Komponente dar. Sie soll ein neues Modell der territorialen Gesundheitsversorgung und eine neue institutionelle Struktur für die Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention schaffen. Dies soll erreicht werden durch:
1.Schaffung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz durch Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards festgelegt werden.
2.Festlegung einer neuen institutionellen Struktur der Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention nach einem integrierten Konzept („Eine Gesundheit“) und einer ganzheitlichen Vision („Planetäre Gesundheit“).
Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung.
Das Investitionsprojekt besteht in der Einrichtung und Inbetriebnahme von mindestens 1038 Gesundheitshäusern der Gemeinschaft durch Aktivierung, Entwicklung und Bündelung von Primärversorgungsdiensten und Einrichtung von (energieeffizienten) Hilfszentren für eine integrierte Reaktion auf den Pflegebedarf.
Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
Die Investition besteht in der groß angelegten Einführung telemedizinischer Lösungen und der Unterstützung von Innovationen im Gesundheitswesen durch folgende Maßnahmen:
1.Häusliche Pflege als erste Anlaufstelle (Investition 1.2.1) – Ziel ist es, die Zahl der Personen, die in der häuslichen Pflege behandelt werden, auf 10 % der Bevölkerung über 65 Jahre zu erhöhen, und zwar durch Investitionen in Hardware und mehr Dienstleistungen.
2.Territoriale Koordinierungszentren (Investition 1.2.2) – Die geplante Investition betrifft die Einrichtung von mindestens 480 territorialen Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“), die verschiedene territoriale, soziale Gesundheits- und Krankenhausdienste sowie das Notfallnetz miteinander verbinden und koordinieren sollen. Von den territorialen Koordinierungszentren wird erwartet, dass sie die Fernsteuerung der den Patienten zur Verfügung gestellten Produkte gewährleisten, den Informationsaustausch zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe unterstützen und als Bezugspunkt für die Pflegekräfte und die Bedürfnisse der Patienten dienen.
3.Telemedizin zur besseren Unterstützung von Patienten mit chronischen Erkrankungen (Investition 1.2.3) – Die Investition zielt darauf ab, 1) Projekte zu finanzieren, die die Interaktion von Ärzten und Patienten aus der Ferne ermöglichen, insbesondere Diagnose und Überwachung, 2) eine nationale Plattform für das Screening von Telemedizinprojekten (in Verbindung mit Mission 6 Komponente 2, Investitionen 1.3) zu schaffen und 3) Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien zu finanzieren.
Zusätzliche Maßnahmen mit Bezug zur häuslichen Pflege sind unter Mission 5, Komponente 2, aufgeführt, insbesondere Reformen 1 und 2 sowie Investitionen 1 und 2.
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)
Mit der Investition werden mindestens 307 kommunale Krankenhäuser geschaffen, d. h. Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode geringfügiger Schärfe oder einem Rückfall chronischer Erkrankungen eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Interventionen erfordern.
O.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
|
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M6C1-1
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Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialdekret) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.
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Gesetzliche Bestimmung, die das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften angibt
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialdekret) mit folgenden Bestimmungen:
— Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz durch Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards für alle Regionen festgelegt werden; Festlegung einer neuen institutionellen Struktur der Gesundheits-, Umwelt- und Klimaprävention nach dem Konzept „Eine Gesundheit“.
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M6C1-2
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Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung
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Meilenstein
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Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung
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Notifizierung der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit und Regionen
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für die gemeinschaftlichen Gesundheitsämter zuständigen Stellen:
Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist ein Governance-Instrument, mit dem alle für die Umsetzung des „Community Health House“ zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung ausgewählten Parteien aufgelistet werden. In dem Vertrag werden auch die Verpflichtungen festgelegt, die jede italienische Region übernehmen wird, um die Erreichung der erwarteten Ergebnisse in Bezug auf das Gesundheitshaus der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Ziel des Vertrags war es, den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und die Durchführung komplexer Maßnahmen zu beschleunigen. Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist besonders nützlich für Großprojekte oder Investitionen, die in einzelne, funktionell miteinander verbundene Interventionen eingebettet sind, die einen integrierten Ansatz und den Einsatz der europäischen Investitionsfonds und nationalen Fonds erfordern, die auch in Plänen und operationellen Programmen enthalten sind, die aus nationalen und europäischen Mitteln finanziert werden.
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M6C1-3
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Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung
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Ziel
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Bereitgestellte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftsgesundheitshäuser (erste Charge)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 038
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Q2
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2026
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Es werden mindestens 1038 Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt und technologisch ausgestattet, um einen gleichberechtigten Zugang, die räumliche Nähe und die Qualität der Gesundheitsversorgung für Menschen unabhängig von Alter und klinischem Bild zu gewährleisten (chronisch kranke Patienten, nichtselbstständige Menschen, die Langzeitpflege benötigen, Menschen mit Behinderungen, psychische Notlagen, Armut), durch die Aktivierung, Entwicklung und Bündelung von Diensten der Primärversorgung und die Einrichtung von (energieeffizienten) Hilfszentren für eine multiprofessionelle Reaktion.
Mindestens 50 % der ARF-Unterstützung für die Investitionskosten sind für den Bau neuer Gebäude (Interventionsbereich 025 ter) gemäß den Anforderungen in Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 oder für die Gebäuderenovierung (Intervention Feld 026) bestimmt.
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M6C1-4
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Meilenstein
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Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der häuslichen Pflege
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Vom Gesundheitsministerium genehmigte Leitlinien
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Mit den Leitlinien werden die Verfahren gestrafft, die erforderlich sind, um die häusliche Pflege durch die Entwicklung von Fernüberwachungstechniken und Hausautomatisierung zu verbessern.
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M6C1-5
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Meilenstein
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Vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigter Vertrag über die institutionelle Entwicklung
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Mitteilung des genehmigten Vertrags
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für die häusliche Pflege zuständigen Stellen.
Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden für jede Intervention oder Interventionskategorie der Zeitplan, die Zuständigkeiten der Vertragspartner, die Bewertungs- und Überwachungskriterien und die Sanktionen bei Verstößen festgelegt. Ferner werden im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Bedingungen für eine mögliche teilweise Auszahlung von Interventionen oder die Zuweisung der entsprechenden Mittel an eine andere Regierungsebene festgelegt.
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M6C1-6
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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In der häuslichen Pflege behandelte Personen
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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645 590
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1 487 590
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 1487590 Personen über 65 Jahren, die im Laufe des Jahres 2025 in häuslicher Pflege behandelt wurden (ab einem Ausgangswert von 645590 Personen über 65 im Laufe des Jahres 2019). Häusliche Pflegedienste werden gemäß Artikel 22 und Artikel 23 des DPCM vom 12. Januar 2017 definiert.
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M6C1-7
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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480
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4. QUARTAL
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2024
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Der entscheidende Punkt dieser Maßnahme ist die Inbetriebnahme von mindestens 480 territorialen Koordinierungszentren („Centrali Operative Territoriali“) mit der Aufgabe, die verschiedenen territorialen, sozialen und stationären Gesundheitsdienste sowie das Notfallnetz zu koordinieren und miteinander zu verknüpfen, um die Kontinuität, Zugänglichkeit und Integration der Versorgung zu gewährleisten.
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M6C1-8
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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Mindestens ein telemedizinisches Projekt, das jeder Region zugewiesen wird (unter Berücksichtigung sowohl von Projekten, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch von Projekten, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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20
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4. QUARTAL
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2023
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Die nationale Strategie für die Telemedizin fördert und finanziert die Entwicklung und den Ausbau neuer telemedizinischer Projekte und Lösungen innerhalb regionaler Gesundheitssysteme und stellt somit einen wichtigen (technologischen) Weg für die Umsetzung des verstärkten Fernversorgungskonzepts im Gesundheitswesen mit besonderem Schwerpunkt auf chronischen Patienten dar.
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M6C1-9
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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Zahl der Personen, die von Telemedizin-Tools unterstützt werden (dritte Gruppe)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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300 000
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4. QUARTAL
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2025
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Mindestens 300000 Personen, die von Telemedizin-Tools unterstützt werden.
Die Maßnahme umfasst die Finanzierung von Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien.
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M6C1-10
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Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)
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Meilenstein
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Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)
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Mitteilung über die Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2022
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Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der Regionalverwaltungen zusammen mit den anderen für Gemeinschaftskrankenhäuser zuständigen Stellen.
Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufgeführt, die jede Region zur Gewährleistung des angestrebten Ergebnisses übernimmt. Im Falle eines Verstoßes einer Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ ein. In Bezug auf den Technologiepark der Einrichtungen, d. h. alle Instrumente, Lizenzen und Verbindungen, wird der Sammelbeschaffungsmethode der Vorzug gegeben.
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M6C1-11
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Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)
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Ziel
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Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftshäuser (erste Serie)
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
|
0
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307
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Q2
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2026
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Mindestens 307 kommunale Krankenhäuser renoviert, vernetzt und technologisch ausgestattet
„Community Hospitals“ sind Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode minderer Schärfe oder nach dem Rückfall chronischer Erkrankungen eine geringe Intensität und kurzfristige klinische Eingriffe erfordern, die möglicherweise zu Hause angeboten werden können, aber aufgrund der mangelnden Eignung der Wohnung selbst (struktureller und/oder familiärer Art) in diese Einrichtungen aufgenommen werden.
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P. MISSION 6 KOMPONENTE 2: Innovation, Forschung und Digitalisierung des nationalen Gesundheitswesens
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die notwendigen grundlegenden Voraussetzungen für eine größere Resilienz des nationalen Gesundheitswesens zu schaffen, und zwar durch: I) Ersatz veralteter Gesundheitstechnologien in Krankenhäusern; II) die Entwicklung einer erheblichen strukturellen Verbesserung der Sicherheit von Krankenhausgebäuden; III) Verbesserung der Gesundheitsinformationssysteme und digitalen Instrumente; IV) Förderung und Stärkung der wissenschaftlichen Forschung; V) die Verbesserung der Humanressourcen.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur „Stärkung der Resilienz und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) umzusetzen, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastrukturen, um die Erbringung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation sowie auf die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).
P.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der wissenschaftlichen Krankenhäuser und Pflegeinstitute (IRCCS)
Ziel der Reform ist es, das Netzwerk der wissenschaftlichen Krankenhäuser und Pflegeinstitute (IRCCS) neu zu organisieren, um i) die Qualität des nationalen Gesundheitssystems (NHS) zu verbessern, ii) die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und iii) die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überprüfen.
Mit der Reform soll die Governance der öffentlichen IRCCS verbessert werden, indem i) das strategische Management verbessert, ii) die Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche besser festgelegt und iii) die Regeln für den Status des wissenschaftlichen Direktors der öffentlichen IRCCS und des Forschungspersonals umfassend festgelegt werden.
Schließlich eine spezifische Teilmaßnahme, bei der IRCCS auf der Grundlage ihrer Tätigkeit (Einzelspezialisten oder Generalisten) unterschieden wird, indem ein integriertes Netz von IRCCS geschaffen und der Austausch von Fachwissen zwischen den IRCCS selbst und den anderen Strukturen des italienischen NHS erleichtert wird.
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS
Diese Investition besteht in der Stärkung des biomedizinischen Forschungssystems durch zwei Interventionslinien: a)Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Konzeptnachweis (PoC) zur Unterstützung der Entwicklung von Technologien mit geringer technologischer Reife sowie Förderung des Technologietransfers in die Industrie; b) Finanzierung von Forschungsprogrammen/-projekten im Bereich seltener Krankheiten und seltener Krebserkrankungen und anderer Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit.
P.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/
Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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M6C2-1
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Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhaus- und Pflegewesen (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken
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Meilenstein
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Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets über die Neuordnung der Verordnungen über die wissenschaftlichen Einrichtungen für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCSS)
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Bestimmung im Dekret über das Inkrafttreten
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2022
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Mit der Reform soll das IRCCS-Netz neu organisiert werden, um die Qualität und Exzellenz des NHS zu verbessern, die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überprüfen.
Die Reform umfasst folgende Maßnahmen: die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung stärken; II) Verbesserung der Governance der öffentlichen IRCCS durch Verbesserung des strategischen Managements und bessere Festlegung der Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche.
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M6C2-2
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Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS
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Ziel
|
Geförderte Forschungsprojekte zu PoC (Proof of Concept) und seltenen Krebsarten und seltenen Krankheiten
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
200
|
Q2
|
2025
|
Vergabe von Mitteln für Forschungsprogramme/-projekte im Bereich seltene Krankheiten und seltene Krebsarten sowie Konzeptnachweis (PoC).
Die Gewährung von Mitteln für Forschungsprojekte „PoC“ und für seltene Krankheiten und seltene Krebserkrankungen erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.
Mindestens 200 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.
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|
M6C2-3
|
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS
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Ziel
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Finanzierung von Forschungsprojekten zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
324
|
Q2
|
2025
|
Gewährung von Mitteln für Forschungsprogramme/-projekte im Bereich Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Die Gewährung von Mitteln für Forschungsprojekte zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung.
Mindestens 324 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben.
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P.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
Diese Investition besteht in der Verbesserung der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, um die Produktivität des Personals zu steigern, die Qualität der Prozesse zu verbessern, die Patientensicherheit und die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Investition umfasst drei Interventionslinien:
1.Modernisierung großer medizinischer Geräte, indem veraltete Modelle durch technisch fortgeschrittene Modelle ersetzt werden. Ersetzte Ausrüstung kann entsorgt oder anderen Standorten des nationalen Gesundheitsdienstes zugewiesen werden.
2.Informatisierung der Prozesse von Krankenhäusern mit einer Notfallabteilung der ersten und zweiten Stufe („Dipartimenti Emergenza e Accettazione“, DEA).
3.Zunahme der Betten in Intensiv- und semiintensiven Pflegeeinrichtungen in Krankenhäusern des nationalen Gesundheitsdienstes.
Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus
Diese Investition besteht in der Angleichung der Krankenhäuser an die Vorschriften gegen Seismismus. Zu diesem Zweck sind zwei verschiedene Investitionslinien vorgesehen:
1.Seismische Modernisierung und Verbesserung von Krankenhauseinrichtungen, die aus der Erhebung über den von den Regionen geäußerten Bedarf hervorgehen.
2.Mehrjährige Maßnahmen zur Renovierung und Modernisierung des physischen und technologischen Rahmens der Immobilien des öffentlichen Gesundheitswesens.
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
Diese Investition besteht in einer erheblichen Verbesserung der technologischen Infrastruktur, die der Gesundheitsversorgung, der Analyse der Gesundheitsversorgung und der Prognosekapazität des italienischen NHS zugrunde liegt. Die Investition besteht aus zwei verschiedenen Projekten:
1.Stärkung der Infrastruktur und Nutzung der bestehenden elektronischen Patientenakten (EHR). Dies soll erreicht werden, indem es zu einer vollständig digital-nativen Datenumgebung wird, die im gesamten Hoheitsgebiet homogen, konsistent und übertragbar ist. Die EHR hat drei Kernfunktionen: erstens sollen die Angehörigen der Gesundheitsberufe dadurch gestärkt werden, dass sie sich auf die gleiche Quelle klinischer Informationen stützen können, in denen die gesamte Krankengeschichte eines Patienten detailliert beschrieben wird; zweitens wird sie zum Zugangspunkt für Bürger und Patienten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die von den nationalen und regionalen Gesundheitssystemen erbracht werden; drittens sind die Gesundheitsbehörden befugt, die klinischen Daten zur Durchführung von Gesundheitsanalysen und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu verwenden.
2.Stärkung der Infrastruktur sowie der Technologie- und Analyseinstrumente des Gesundheitsministeriums zur Überwachung der grundlegenden Unterstützungsniveaus (LEA, d. h. der vom NHS bundesweit garantierten Dienstleistungen) und Planung von Gesundheitsleistungen und -diensten im Einklang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Entwicklung der demografischen, innovativen und epidemiologischen Trends. Dieses zentrale und vorrangige Ziel des italienischen Gesundheitsministeriums wird durch die Verwirklichung der folgenden vier Unterziele erreicht: I) Stärkung der Infrastruktur des italienischen Gesundheitsministeriums, Integration klinischer EHR-Daten mit klinischen, administrativen und Kostendaten des neuen Gesundheitsinformationssystems (NSIS) sowie mit anderen gesundheitsbezogenen Informationen und Daten im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ zur Überwachung des „LEA“ und Gewährleistung von Gesundheitsüberwachung und Vigilanz; II) Verbesserung der Erhebung, Verarbeitung und Generierung von NSIS-Daten auf lokaler Ebene, Neugestaltung und Standardisierung der Datengenerierung auf regionaler und lokaler Ebene, um das NSIS-Tool für die Messung der Qualität, Effizienz und Angemessenheit des NHS zu verbessern; III) Entwicklung fortgeschrittener Analyseinstrumente zur Bewertung komplexer Phänomene und zur Vorhersage von Szenarien, um die zentrale Kapazität zur Planung des Gesundheitswesens und zur Erkennung neu auftretender Krankheiten zu verbessern; IV) Einrichtung einer nationalen Plattform, auf der Angebot und Nachfrage nach telemedizinischen Diensten der akkreditierten Anbieter zusammenkommen können.
Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
Diese Investition besteht in der Erhöhung der Stipendien für den spezifischen Kurs in der Allgemeinmedizin; Einführung eines Schulungsplans zur Sicherheit in Bezug auf Krankenhausinfektionen für das gesamte NHS-Personal; Aktivierung eines Schulungspfads für Personal mit Spitzenrollen in den NHS-Gremien in den Bereichen Management und digitale Kompetenzen und Finanzierung von Verträgen über fachärztliche Weiterbildung.
P.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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M6C2-4
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Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Meilenstein
|
Umstrukturierungsplan genehmigt vom Gesundheitsministerium/Italienischen Regionen
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Mitteilung der Genehmigung
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2021
|
Genehmigung des Umstrukturierungsplans zur Stärkung der Kapazitäten der NHS-Krankenhäuser zur angemessenen Bewältigung von Pandemiekatastrophen durch Erhöhung der Zahl der Betten in Intensiv- und subintensiven Pflegeeinheiten.
Mit dem Krankenhausreorganisationsplan wird die Zahl der Betten erhöht, die in den Intensiv- und semiintensiven Pflegeeinheiten in NHS-Krankenhäusern verfügbar sind.
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M6C2-5
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Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
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Meilenstein
|
Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung
|
Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung durch das Gesundheitsministerium und die italienischen Regionen
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
Q2
|
2022
|
Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und unter Beteiligung von Regionalverwaltungen und anderen wichtigen Interessenträgern.
Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist das in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften (kombinierte Bestimmungen von Artikel 1 und Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 88 vom 31. Mai 2011 und Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 20. Juni 2017 durch das Gesetz Nr. 123 vom 3. August 2017) festgelegte Instrument zur Beschleunigung der Durchführung strategischer Projekte, die funktional miteinander verbunden sind. Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung sind alle für die i-Investitionen geeigneten Standorte sowie die Verpflichtungen aufgeführt, die jede Region übernimmt, um die Erreichung des erwarteten Ergebnisses zu gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes einer Region leitet das Gesundheitsministerium den Kommissar „ad acta“ ein.
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M6C2-6
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Ziel
|
Betrieb großer Sanitäreinrichtungen
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
3100
|
Q2
|
2026
|
Anzahl und Typologien der zu ersetzenden Geräte: 333 CT (Computertomografie) mit 128 Scheiben oder mehr, 178 NMR (Kernmagnetresonanz) bei 1,5 T oder mehr, 78 Linearen Beschleunigern, 932 ortsfesten Röntgensystemen, 193 Angiographie, 78 Gammakameras, 51 Gammakameras/CT (Computertomografie), 34 PET (Positronemission tomographie), CT (Computertomografie), 295 Mammografie, 928 Ultraschall.
Ersetzte Geräte können an anderen Standorten des NHS entsorgt oder wiederverwendet werden.
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|
M6C2-7
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge
|
Mitteilung aller vergebenen öffentlichen Aufträge.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
4. QUARTAL
|
2022
|
Veröffentlichung von Ausschreibungsverfahren (Konsip-Rahmenvereinbarung) und Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern und Digitalisierung von Krankenhäusern der Klassen DEA I und II
Die Verträge umfassen den Erwerb von: a) Datenverarbeitungszentrum (DPC), einschließlich IKT und Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich sind, b) Erwerb von Hardware und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinischen Technologien sowie zusätzlichen Technologien und Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der Krankenhausabteilungen erforderlich sind. Die Bewertung der derzeitigen Digitalisierungsebene, die der Durchführung der Maßnahme vorausgeht, ermöglicht eine Feinabstimmung dieser Bewertung entsprechend den tatsächlichen Bedürfnissen der einzelnen Regionen/Krankenhäuser.
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M6C2-8
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Ziel
|
Die Krankenhäuser sind digitalisiert (DEA – Abteilungen für Notfälle und Zulassungen – Level I und Level II)
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
280
|
4. QUARTAL
|
2025
|
Jedes digitalisierte Krankenhaus verfügt über ein Rechenzentrum (DPC), das für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur und eine ausreichende Hardware- und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinische Technologien sowie zusätzliche Technologien für die Informatisierung der einzelnen Krankenhausabteilungen erforderlich ist.
Beschaffungsinstrumente, die von Consip („Concessionaria Servizi Informativi Pubblici“) – zusätzlich zu den bis zum 31.12.2022 stillgelegten Instrumenten – zur Verfügung gestellt werden, sowie der elektronische Markt für öffentliche Verwaltung (Mepa) oder das dynamische Beschaffungssystem für die öffentliche Verwaltung (SDAPA) sind für Nebenkäufe zulässig.
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M6C2-9
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Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Ziel
|
Zusätzliche Betten in Intensivstationen und subintensive Pflege
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
5 922
|
Q2
|
2026
|
Die Bereitstellung von mindestens 2692 Intensivbetten und 3230 Betten im semiintensiven Bereich mit zugehörigen Lüftungsanlagen muss strukturell erfolgen (was einem Anstieg der Zahl der vor der Pandemie bestehenden Betten um etwa 60 % entspricht).
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M6C2-10
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Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus
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Ziel
|
Abschluss antiseismischer Maßnahmen in Krankenhäusern
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
84
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 84 Maßnahmen gegen Seismismus in Krankenhäusern werden abgeschlossen, um sie an die Vorschriften zur Bekämpfung von Seismismus anzupassen.
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M6C2-10 bis
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Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus
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Ziel
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Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Projekte gemäß Artikel 20 des Finanzgesetzes 67/88 Gebäude im Gesundheitswesen
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
90
|
Q2
|
2026
|
Mindestens 90 % der 250 000 000 EUR werden für Projekte zur Umstrukturierung und Modernisierung von Krankenhäusern im Zusammenhang mit Programmvereinbarungen gemäß Artikel 20 L. 67/88 ausgezahlt, die vom Gesundheitsministerium mit der jeweiligen Region oder Autonomen Provinz durchgeführt werden.
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|
M6C2-11
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Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
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Ziel
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Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte einspeisen.
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ENTFÄLLT.
|
Prozentuale
|
0
|
85
|
4. QUARTAL
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2025
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Dieses Ziel soll durch die Erhöhung der Zahl der in der elektronischen Patientenakte digitalisierten Arten digitaler Dokumente und durch fachliche Unterstützung und Schulungen zur Durchsetzung der digitalen Weiterbildung von Allgemeinmedizinern im ganzen Land erreicht werden.
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M6C2-12
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Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
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Meilenstein
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Das System der Krankenversicherungskarte und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind betriebsbereit.
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Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems
und der Infrastruktur für die Interoperabilität der EHR.
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ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
|
ENTFÄLLT.
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Q2
|
2026
|
Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems und der Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte: Umsetzung des „ecosistema Dati Sanitari“ (EDS) im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung über Relavanten (ko. 15-quater, Artikel 12, DL 18/10/2012, n. 179, DM 31.12.2024 „Istituzione dell’Ecosistema dati sanitari“) gemäß der Norm für die Interoperabilität der Ressourcen für die schnelle Gesundheitsversorgung, wobei die in diesem Bereich bereits gesammelten Erfahrungen genutzt werden, um Speicher-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards zu gewährleisten.
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M6C2-13
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Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
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Ziel
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Alle Regionen haben die EHR angenommen und nutzen diese.
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ENTFÄLLT.
|
Anzahl
|
0
|
21
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Q2
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2026
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Alle Regionen erstellen, nutzen und hochladen digital native Dokumente in der elektronischen Patientenakte. Das Ziel umfasst insbesondere:
— Die digital nativen Dokumente werden gemäß dem Erlass vom 18. Mai 2022 und den nachfolgenden Erlassen über den Inhalt der EHR in die EHR hochgeladen.
— Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister bei der Aktualisierung ihrer Ausrüstung und bei der Gewährleistung, dass die Daten, Metadaten und Dokumentationen im Gesundheitswesen als digital native generiert werden.
— Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister, die bereit sind, die nationale Plattform, Interoperabilität und UI/UX-Standards zu übernehmen.
— Kompetenzunterstützung (Humankapital) für Gesundheitsdienstleister und regionale Gesundheitsbehörden bei der Umsetzung von Infrastruktur- und Datenänderungen im Hinblick auf die Annahme der nationalen elektronischen Patientenakte.
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M6C2-14
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Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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1 800
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Q2
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2023
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Mit dieser Investition sollen die Stipendien für den spezifischen Lehrgang in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von drei dreijährigen Ausbildungszyklen zu gewährleisten;
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M6C2-15
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Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Es werden zusätzliche Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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1 800
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2 700
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Q2
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2024
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Mit dieser Investition sollen die Stipendien für den spezifischen Lehrgang in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von drei dreijährigen Ausbildungszyklen zu gewährleisten.
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M6C2-16
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Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen für Mitarbeiter des nationalen Gesundheitsdienstes
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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4 500
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Q2
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2026
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4500 Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes erhalten Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen.
Mit dieser Investition wird ein Schulungspfad für Personal mit Spitzenfunktionen in den NHS-Stellen aktiviert, damit es die erforderlichen Management- und digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben kann, um aktuelle und künftige Herausforderungen im Gesundheitsbereich in einer integrierten, nachhaltigen, innovativen, flexiblen und ergebnisorientierten Perspektive zu bewältigen.
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M6C2-17
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Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Anzahl der finanzierten fachärztlichen Ausbildungsverträge
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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4 200
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Q2
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2026
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Diese Investition dient der Finanzierung fachärztlicher Ausbildungsverträge, die die Finanzierung zusätzlicher 4200 Ausbildungsverträge für einen vollständigen Studienzyklus (5 Jahre) ermöglichen.
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FRAGE 7: REPowerEU
Das REPowerEU-Kapitel zielt darauf ab, die Fernleitungs- und Verteilernetze, auch im Zusammenhang mit Gas, zu stärken; Beschleunigung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Senkung der Energienachfrage, Steigerung der Energieeffizienz und Schaffung von Kompetenzen im öffentlichen und privaten Sektor für den ökologischen Wandel; Förderung der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien und Wasserstoff durch Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Steuergutschriften.
Mit der Komponente werden die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Insbesondere soll der Ausbau zusätzlicher Kapazitäten für erneuerbare Energien beschleunigt werden, indem in große Stromverbindungsleitungen investiert wird (nämlich zwei Verbindungsleitungen, die Sardinien und Sizilien mit dem Festland verbinden, und drei Verbindungsleitungen zwischen Österreich, Slowenien und Italien), die Modernisierung des nationalen Übertragungsnetzes und die Straffung der Genehmigungsverfahren. Sie trägt dazu bei, die Kapazitäten für die interne Gasfernleitung zu erhöhen, um Engpässe zu überwinden, Energieimporte zu diversifizieren und die Versorgungssicherheit zu stärken. Sie fördert eine nachhaltige Mobilität, indem umweltschädliche Subventionen verringert und die Eisenbahnflotte gestärkt werden. Sie trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem sie den Verbrauch der Haushalte elektrifiziert und die Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöht. Sie trägt zur Steigerung der Energieeffizienz im Wohn- und Unternehmenssektor bei, unter anderem durch gezielte Anreizsysteme und Finanzinstrumente. Schließlich umfasst sie Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Bereitstellung und des Erwerbs der Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor – erforderlich sind.
Neun Projekte haben eine grenzüberschreitende Dimension. Drei davon haben direkte grenzüberschreitende Auswirkungen: 1) eine Investition zur Erhöhung der nominalen Kapazität der bestehenden Stromverbindungsleitungen zwischen Italien, Österreich und Slowenien; 2. eine Investition zum Bau einer elektrischen Verbindungsleitung zwischen Sardinien, Korsika und der Toskana; 3. eine Investition in eine Kompressorstation, die den Gasexport nach Mitteleuropa steigern wird. Andere Projekte kommen den grenzüberschreitenden Mitgliedstaaten indirekt zugute, da sie Engpässe bei der internen Energieübertragung und -verteilung beseitigen und die Effizienz und Widerstandsfähigkeit des Netzes erhöhen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente die Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2023) 6454 final) festgelegt sind, zu berücksichtigen ist, während der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 21c Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/241 nicht für die Investition 13 – Adriatic Line 1 (Kompressorstation Sulmona und Sestino-Minerbio-Gaspipeline) und die Investition 14 – Grenzüberschreitende Gasausfuhrinfrastruktur gilt.
FRAGE 1. Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform 1. Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien auf zentraler und lokaler Ebene
Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen über den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu konsolidieren und zu straffen.
Die Reform umfasst die Annahme und das Inkrafttreten eines einzigen primären Gesetzgebungsakts (auch bekannt als Testo Unico), mit dem alle Normen zur Regulierung des Einsatzes erneuerbarer Energien gesammelt, zusammengestellt und konsolidiert werden und alle einschlägigen früheren Rechtsvorschriften ersetzt werden. In dem Rechtsakt werden auch Grundsätze für die Straffung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energiequellen auf subnationaler Ebene festgelegt.
Die Reform von Testo Unico hat folgende Hauptprioritäten:
1)Festlegung des Rechtsrahmens für die Ermittlung von „beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie“.
2)Festlegung von Grundsätzen für die Straffung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren auf subnationaler Ebene für erneuerbare Energiequellen. Insbesondere legt der Testo Unico „Obergrenzen“ fest, d. h. die Regionen können keine strengeren Genehmigungsvorschriften anwenden, als sie in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.
3)Sicherstellung der Einrichtung und Inbetriebnahme einer digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für den Erhalt aller Genehmigungen auf nationaler und regionaler Ebene, die für die Installation und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen erforderlich sind. Der Testo Unico stellt insbesondere sicher, dass die Plattform nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung gebaut wird, wonach Antragsteller verpflichtet sind, den öffentlichen Einrichtungen die gleichen Informationen oder Dokumente nur einmal zur Verfügung zu stellen.
Reform 2. Verringerung umweltschädlicher Subventionen
Ziel dieser Reform ist es, auf der Grundlage des von MASE veröffentlichten Katalogs umweltschädlicher Subventionen 2022 zu einer Verringerung der umweltschädlichen Subventionen zu führen.
Reform 3. Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz
Ziel der Reform ist es, die Einbeziehung von Biomethan in das Energiesystem und den Energiemarkt zu erleichtern und neue nachhaltige Kapazitäten zur Erzeugung von Biomethan im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten zu schaffen. Ziel ist es, die Flexibilität und Effizienz des Erdgasnetzes zu fördern, indem die Umstellung auf Biomethan erleichtert wird. Es wird erwartet, dass mehr Flexibilität und Effizienz zur Dekarbonisierung des Energiesystems und zur energieunabhängigen Energiebeitragen.
Mit der Umsetzung der Reform werden 1) die Anschlusskosten von Anlagen zur Erzeugung von nachhaltigem Biomethan gesenkt und 2) Investitionen gefördert, die ausschließlich auf die Einführung von nachhaltigem Biomethan in Erdgasnetzen abzielen. Die Reform soll Folgendes begünstigen: I) eine stärkere Integration zwischen Übertragungs- und Verteilernetzen; II) die Einführung von Mechanismen zur Aufteilung der Kosten von Investitionen in den Netzanschluss. Durch diese Mechanismen werden die Kosten vom Biomethanerzeuger auf die gesamte Gemeinschaft verlagert, wassich aus nachhaltigem Biomethan ergibt.
Reform 4. Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)
Ziel der Reform ist die Schaffung eines Systems von Garantien zur Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Verträgen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren.
Mit der Reform wird Folgendes erreicht:
I)von jedem Betreiber zu verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch auf dem Strommarkt bereitgestellte Garantieinstrumente garantiert;
II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Einschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen im Falle eines Ausfalls des Herstellers;
III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle eines Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernimmt, der von der ausfallenden Gegenpartei übernehmen und die Erfüllung der gegenüber der leistungsstarken Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen würde.
Reform 5. Plan für neue Kompetenzen – Übergänge
Ziel der Reform ist es, den Rechtsrahmen für die Aus- und Weiterbildung zu aktualisieren und die Instrumente zur Bekämpfung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage umzusetzen. Mit der Reform wird der mit Dekret vom 14. Dezember 2021 angenommene und in der Gazzetta Ufficiale n.307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlichte neue Kompetenzplan aktualisiert. Ziel ist es, die Mechanismen zu stärken, die die Planung von Schulungskursen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes verknüpfen, mit dem spezifischen Ziel, den grünen und den digitalen Wandel besser zu begleiten, indem die einschlägigen Akteure in speziellen Kompetenzpakten eingebunden werden. Ziel der Reform ist es, die Rolle des Privatsektors bei der Ausbildung zu stärken und die Anerkennung von Kompetenzen zu verbessern, einschließlich der am Arbeitsplatz und durch kurze Schulungsmodule erworbenen Kompetenzen.
Investition 1. Ausgeweitete Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze
Ziel dieser Investition ist es, die Investition 2.1 (Stärkung intelligenter Netze) im Rahmen der Komponente 2 von Mission 2 zu erhöhen. Die Scale-up-Investition besteht aus Interventionen in Mittel- und Niederspannungsnetzen, wodurch der Energieverbrauch von mindestens 230000 mehr Einwohnern elektrifiziert wird als in der bestehenden Maßnahme vorgesehen. Die bestehende Investition und der erweiterte Teil sollen zusammen den Verbrauch von mindestens 1730000 Einwohnern elektrifizieren.
Investition 2. Ausgeweitete Maßnahme: Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
Mit diesen Investitionen werden die Investitionen 2.2 in die Komponente 2 von Mission 2 aufgestockt. Die ausgeweitete Investition besteht aus Interventionen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 648 km Stromnetz, die über das hinausgehen, was in der bestehenden Maßnahme bereits vorgesehen ist. Es gelten dieselben Bedingungen, die bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen sind. Die bestehenden Investitionen und die Scale-up-Investitionen werden zusammen die Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 648 km verbessern.
Investition 3. Ausgeweitete Maßnahme: Wasserstoffproduktion auf Brachflächen (Hydrogen Valleys)
Bei dieser Investition handelt es sich um eine Scale-up-Version der Investition 3.1 in die Komponente 2 von Mission 2 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans. Die Scale-up-Investition besteht darin, zwei weitere Projekte zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten abzuschließen, als in der bestehenden Maßnahme bereits vorgesehen. Die bestehenden Investitionen und die Scale-up-Investitionen werden zusammen den Abschluss von mindestens 12 Projekten unterstützen.
Mit der Maßnahme wird nur die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Richtlinie) und ihren delegierten Rechtsakten unterstützt. Es gelten alle anderen Bedingungen, die bereits in der bestehenden Maßnahme vorgesehen sind.
Investition 4. Tyrrhenischer Link
Ziel dieser Investition ist der Ausbau der Stromübertragungsinfrastruktur, um die Gewinnung von Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in Süditalien und ihre Integration in das nationale Übertragungsnetz zu ermöglichen.
Mit dieser Investition wird der Bau der „Tyrrhenischen Verbindungsleitung“ und insbesondere der Ostverbindungsleitung zwischen Sizilien und Kampanien unterstützt. Mit der Investition wird die Installation von 511 km der Direktstromkabel zwischen Eboli und Caracoli finanziert. Die Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investition 5. SA.CO.I.3
Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur, die Sardinien über Korsika mit dem Rest Italiens verbindet, um die Sammlung von Kapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen auf Sardinien und seine Integration in das nationale Übertragungsnetz zu ermöglichen.
Ziel der Investition ist die Förderung des Baus des Verbundprojekts „Sardinian-Korsika-Italien 3“. Sie besteht darin, den Bau der Umspannwerke in Codrongianos (Sardinien) und in Suvereto (Toskana) abzuschließen. „Shells“ die externe Infrastruktur der Umwandlungsstationen. Die Investition muss bis zum 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investition 6. Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
Ziel dieser Investition ist der Ausbau und die Modernisierung der Stromübertragungsinfrastruktur zwischen Italien, Österreich und Slowenien. Die Investition besteht insbesondere in der Fertigstellung der folgenden grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen:
-„Somplago (Italien)-Würmlach (Österreich), Erhöhung der Nennkapazität der bestehenden Verbindungsleitungen um 300 MW;
-„Redipuglia (Italien) – Vrtojba (Slowenien)“, Erhöhung der Nennkapazität der Verbindungsleitungen zwischen Italien und Slowenien um 125 MW.
Die Investition deckt nur die Fertigstellung des Teils der Verbindungsleitung auf italienischer Seite bis zum 31. August 2026 ab. Nach Abschluss der Arbeiten muss die Infrastruktur nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der übrigen Infrastruktur auf österreichischer und slowenischer Seite in Betrieb genommen werden können.
Um das Risiko einer Überkompensation zu vermeiden, legt Italien der Kommission bis zum 31. August 2026 einen Bericht vor. Aus dem Bericht geht hervor, dass die den beiden Verbindungsleitungen gewährten Ausnahmen von den Energiemarktvorschriften nach wie vor gerechtfertigt sind. Darüber hinaus bewertet sie, ob geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des Artikels 63 Absatz 1 der Elektrizitätsverordnung (EU) 2019/943 weiterhin erfüllt sind. Bei der Bewertung wird berücksichtigt, inwieweit sich die einschlägigen EU- und öffentlichen Mittel auf die Bedingungen in Bezug auf das Risiko der Projekte auswirken.
Investition 7. Intelligentes nationales Übertragungsnetz
Ziel der Investition ist die Digitalisierung des nationalen Übertragungsnetzes (NTG) und die Verbesserung des vom Übertragungsnetzbetreiber verwalteten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Die Investition konzentriert sich sowohl auf das Übertragungsnetz als auch auf seine Softwarekomponenten und erleichtert die Integration von Verbrauchern und Prosumenten in den Energiemarkt, beschleunigt die Nutzung erneuerbarer Energien und erhöht die Widerstandsfähigkeit des Netzes.
Die Investition umfasst Folgendes:
-Installation des sicheren Protokolls 104 in mindestens 250 elektrischen Stationen. Nach der Installation und in Synergie mit der Architektur der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) fließen alle Daten über das zentrale Verwaltungs- und Kontrollsystem.
-Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in mindestens 40 elektrischen Stationen.
-Installation eines industriellen IoT-Überwachungssystems auf mindestens 1500 Strompylonen zur Erhebung von Daten, die im Managementsystem verarbeitet werden können.
Die im Rahmen dieser Investition installierten Geräte müssen erforderlichenfalls die energiebezogenen Anforderungen erfüllen, die gemäß der Richtlinie 2009/125/EG für Server und Datenspeicherung, Computer und Computerserver oder elektronische Displays festgelegt sind.
Die Investition muss nachweisen, dass sie sich nach besten Kräften um die Umsetzung der einschlägigen Verfahren bemüht, wie etwa IT-Ausrüstung und -Dienste, die in der jüngsten Fassung des Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Datenzentren oder im CEN-CENELEC-Dokument CLC TR50600-99-1 „Datenzentrumseinrichtungen und -infrastrukturen – Teil 99-1“ als „erwartete Praktiken“ aufgeführt sind: Empfohlene Verfahren für Energiemanagement) als „erwartete Verfahren“ (expected practices) aufgeführt sind.
Investition 8. Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
Ziel dieser Investition ist es, die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe und damit die Wertschöpfungsketten für kritische Rohstoffe und Technologien im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu unterstützen.
Die Investition umfasst vier Hauptaktionsbereiche:
1)Ökodesign: Ziel dieser Interventionslinie ist es, den Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen zu verstehen und einen kreislauforientierten Ansatz der industriellen Lieferketten im Zusammenhang mit der Energiewende zu fördern.
Das erwartete Ergebnis dieser Tätigkeitslinie ist ein Bericht, in dem der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen analysiert wird. In dem Bericht wird das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen und zur Förderung ihrer Recyclingfähigkeit bewertet.
2)FuE-Projekte mit Schwerpunkt auf der umweltgerechten Gestaltung und der Verbesserung der Sammlung, der Logistik und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikmodulen. Die Projekte konzentrieren sich auf die folgenden drei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereiche:
I)Neue oder verbesserte Technologien, Informationssysteme und Geschäftsmethoden für die Verwertung, das Recycling und die Behandlung von Abfällen kritischer und strategischer Rohstoffe;
II)Integration des Ökodesigns bei der Herstellung komplexer Produkte und Systeme sowie in Markt- und Verbrauchsverfahren;
III)Optimierung der Sammlung und Sortierung von Siedlungsabfällen und Sortierung, um eine kohärente und hochwertige Versorgung mit kritischen Rohstoffen für den städtischen Bergbau zu gewährleisten.
3)Städtischer Bergbau: Ziel dieser Aktionslinie ist es, das Potenzial des städtischen Bergbaus und der bereits vorhandenen Abfälle aus eingestellten Bergbautätigkeiten abzuschätzen.
Der erwartete Output für diese Tätigkeitslinie ist eine öffentliche Datenbank (geografisches Informationssystem), die die Geolokalisierung und Visualisierung der Verteilung von rezyklierbaren Ressourcen oder Materialien, die über städtische Umgebungen (städtische Bergwerke) verteilt sind, sowie von in aufgegebenen Bergwerken vorhandenen Abfällen ermöglicht.
4)Einrichtung oder Ausrüstung eines Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und Ökodesign. Das Zentrum ist ein Netz von Laboratorien, das die Interaktion zwischen privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen fördern soll, um die Rückgewinnung und das Recycling von komplexen Produkten und Rohstoffen am Ende der Lebensdauer aus der Lieferkette mit niedriger Alt-Recycling-Inputrate (Eol-RIR) im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel (einschließlich Lithium, Neodym und Siliziummetall) zu verbessern.
Das erwartete Ergebnis dieser Tätigkeitslinie ist die Ausrüstung dieser Laboratorien.
Investition 9. Ausgeweitete Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
Mit diesen Investitionen werden die Investitionen 1,9 in die Komponente 1 von Mission 1 des Aufbau- und Resilienzplans Italiens aufgestockt.
Mit dieser Maßnahme werden die bestehenden Investitionen aufgestockt, indem das bestehende Schulungsprogramm auf der Lernplattform www.syllabus.gov.it durch
Schulungsmodule
ergänzt wird, die lokale Beamte auf den ökologischen Wandel vorbereiten.
Die Schulungsmodule müssen mindestens folgende Themen abdecken: Genehmigungsverfahren für Anlagen aus erneuerbaren Quellen; Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften; Unterstützung und Organisation von Energieeinsparungen in der öffentlichen Verwaltung; umweltfreundliche elektronische Auftragsvergabe für Energie und Produkte mit geringeren Umweltauswirkungen; Auftragsvergabe für die Energieeffizienz von Gebäuden; Führungsrolle der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Energieeffizienz und nachhaltiges Verhalten im Energiebereich: bewährte Verfahren und Verbreitung der Nachhaltigkeitskultur; Modelle zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität zur Energieeinsparung.
Investition 10. Pilotprojekt zu Kompetenzen „Crescere Green“
Ziel dieser Investition ist es, grüne Kompetenzen auf überregionaler Ebene unter Einbeziehung von Unternehmen und der Privatwirtschaft und mit einem sektorspezifischen Schwerpunkt zu entwickeln. Kurze Schulungsmaßnahmen konzentrieren sich auf die beruflichen Kompetenzen, die für den grünen Wandel auf dem Arbeitsmarkt am dringendsten erforderlich sind. Die betroffenen Berufe werden im Rahmen der Kompetenzpakte unter „Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge“. Die Empfänger werden unter den Teilnehmern des Nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) (im Rahmen von „Mission 5: Komponente 1 – Reform 1), die nach einem Bewertungsprozess einen Pfad mit einer speziellen Schulungskomponente verfolgen. Die Investition zielt auch darauf ab, die Kapazitäten der Verwaltungen, Institutionen und Partner, die an der Planung von Schulungsmaßnahmen beteiligt sind, zu erhöhen. Mit der Investition werden Schulungen zu grünen Kompetenzen gemäß der Definition in der ESCO-Datenbank unterstützt. Jede Tätigkeit im Zusammenhang mit Fahrzeugen darf nur emissionsfreie Fahrzeuge betreffen. Keine Schulungsmaßnahme kann sich auf Folgendes beziehen: I) fossile Brennstoffe, einschließlich Gas, ii) Abfallverbrennungsanlagen (ausgenommen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbrennung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle).
Investition 11. Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
Diese Investition besteht in der Beschaffung und Inbetriebnahme von mindestens 69 emissionsfreien Personenzügen (wobei ein Zug aus mindestens einer Lokomotive besteht und Personenwagen umfasst) und weiteren 30 Wagen für den Universaldienst. Die Investition muss insgesamt mindestens 342 Einheiten umfassen, von denen mindestens 69 Lokomotiven sein müssen. Zulässig sind nur Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellen. Bimodale Züge sind nicht förderfähig.
Investition 12: Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führung in emissionsfreien Bussen
Diese Maßnahme besteht in einer öffentlichen Investition in eine Fazilität „Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln in Italien zu verbessern, um Investitionen in die Lieferkette für die Herstellung emissionsfreier Busflotten (Batterie, Wasserstoff-Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Verbrennungsmotor) zu unterstützen. Die Fazilität wird in Form von Zuschüssen und/oder zinsvergünstigten Darlehen direkt an den Privatsektor vergeben. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen soll die Fazilität zunächst Finanzmittel in Höhe von mindestens 100 000 000 EUR bereitstellen.
Die Fazilität wird von Invitalia S.p.A. als Durchführungspartner verwaltet. Die Fazilität umfasst die folgende Produktlinie:
· Zuschüsse, Zinszuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen für Unternehmen in der Lieferkette der emissionsfreien Busherstellung. Hybridbusse kommen nicht für eine Förderung in Betracht.
Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und Invitalia S.p.A. ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:
1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
a.Die Beschreibung der bereitgestellten Finanzprodukte und der förderfähigen Endbegünstigten.
b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU- Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen.
d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.
3.Den unter die Durchführungsvereinbarung fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Erlöse der Fazilität, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu verwenden.
4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Finanzhilfen.
b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
d.Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen im Einklang mit einem Prüfplan von Invitalia S.p.A. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.
5.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: mindestens 100 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.
FRAGE 2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Meilenstein/Ziel
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M7-1
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Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Rechtsrahmen für die Ermittlung „erneuerbarer Beschleunigungsgebiete“
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rechtsrahmens für die Ermittlung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie
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4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten des Primärrechts zur Festlegung des Rechtsrahmens für die Bestimmung von „beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie“.
Der Rechtsrahmen muss
1)
eine landesweite Kartierung des Potenzials erneuerbarer Energien zu verlangen;
2)
auf der Grundlage der Kartierung eine erste Reihe von Gebieten festlegen, in denen ein Mindestsatz für die künftige Ermittlung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie festgelegt wird;
3)
auf der Grundlage der Mindestflächenzahl die Regionen und autonomen Provinzen auffordern, bis zum 21. Februar 2026 Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien zu ermitteln;
4)
die Zentralregierung berechtigt, substitutive Befugnisse auszuüben, falls Regionen oder autonome Provinzen bis zum 21. Februar 2026 keine Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien ermitteln;
5)
Festlegung von Offshore-Gebieten für den Einsatz erneuerbarer Energien im Einklang mit maritimen Raumordnungsplänen.
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M7-2
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Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts (Testo Unico)
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primärrechts
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Q2
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2025
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Inkrafttreten des Testo Unico (Primärrecht) zur Sammlung, Zusammenstellung und Konsolidierung aller Normen, die den Einsatz erneuerbarer Energien regeln, und ersetzt alle einschlägigen früheren Rechtsvorschriften.
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M7-3
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Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Einrichtung und Inbetriebnahme der digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien
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Einrichtung und Inbetriebnahme der digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien
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4. QUARTAL
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2025
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Die zentrale digitale Plattform für den Erhalt aller Genehmigungen im Zusammenhang mit der Installation und dem Einsatz erneuerbarer Energiequellen auf nationaler und regionaler Ebene wird eingerichtet und in Betrieb genommen. Der Grundsatz der einmaligen Erfassung tritt in Kraft.
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M7-4
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Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen
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Meilenstein
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Annahme eines Regierungsberichts, in dem das Ergebnis einer Regierungskonsultation mit Interessenträgern zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen dargelegt wird.
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Annahme des Regierungsberichts
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4. QUARTAL
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2024
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In einem Bericht werden die Maßnahmen dargelegt, die ergriffen wurden, um die einschlägigen Interessenträger zur Reform umweltschädlicher Subventionen zu konsultieren, einschließlich der Beiträge der Interessenträger. Zu den konsultierten Interessenträgern gehören einschlägige öffentliche Stellen und private Interessenträger.
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M7-5
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Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.
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4. QUARTAL
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2025
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Die Umsetzung der Reform der umweltschädlichen Subventionen beginnt mit einer Verringerung umweltschädlicher Subventionen um mindestens 2 Mrd. EUR im Jahr 2026.
Darüber hinaus wird in den Rechtsvorschriften der Zeitplan für eine weitere Verringerung umweltschädlicher Subventionen um mindestens 3,5 Mrd. EUR bis 2030 festgelegt.
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M7-6
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Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Biomethan an das Gasnetz
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.
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Q3
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2025
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Die Rechtsvorschriften
·Senkung der Kosten für den Anschluss von Biomethan-Produktionsanlagen an das Gasnetz für den Erzeuger.
·Schaffung regulatorischer Anreize für Investitionen in das Gasnetz zur Entwicklung erneuerbarer Gase.
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M7-7
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Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.
Das Primärrecht sieht den Erlass sekundärer Rechtsvorschriften zur Umsetzung der nachstehenden Voraussetzungen i), ii) und iii) vor.
Die abgeleiteten Rechtsvorschriften
I)von jedem Betreiber zu verlangen, dass er eine teilweise Deckung des Gegenwerts der Strombezugsverträge durch auf dem Strommarkt bereitgestellte Garantieinstrumente garantiert;
II)Einführung von Maßnahmen zur Minderung des Ausfallrisikos, einschließlich Anforderungen und Einschränkungen für den Bieter und regulatorische Sanktionen im Falle eines Ausfalls des Herstellers;
III)Ermittlung einer institutionellen Einheit, die die Rolle eines Verkäufers/Käufers letzter Instanz übernimmt, der von der ausfallenden Gegenpartei übernehmen und die Erfüllung der gegenüber der leistungsstarken Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen sicherstellen würde.
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M7-9
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Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge
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Meilenstein
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Annahme und Veröffentlichung des neuen Plans für Kompetenzen – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung
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Annahme des Plans und des Fahrplans
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Q1
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2024
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Der mit Dekret vom 14. Dezember 2021 angenommene und in der Gazzetta ufficiale n.307 vom 28. Dezember 2021 veröffentlichte „Piano Nuove Competenze“ wird geändert und der neue Plan für Kompetenzen für Übergänge tritt in Kraft. Der Plan enthält die allgemeinen Grundsätze, die in regionalen Gesetzen näher ausgeführt werden müssen und die Folgendes umfassen:
I)stärkere Einbeziehung des Privatsektors in das Ausbildungsangebot,
II)verbesserte Anerkennung von Ausbildung am Arbeitsplatz und Microcredentials,
III)umfassendere Ex-ante-Arbeitsmarktanalyse und Überwachung der Auswirkungen der Ausbildung auf den Arbeitsmarkt.
Außerdem wird ein Fahrplan für die Umsetzung angenommen.
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M7-10
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Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge
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Meilenstein
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Inkrafttreten regionaler Gesetze
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Bestimmung in den Gesetzen über das Inkrafttreten der regionalen Gesetze
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Q3
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2025
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Inkrafttreten regionaler Gesetze.
Die Gesetze betreffen alle Regionen und autonomen Provinzen und sehen Folgendes vor:
I)Mechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage des vom Arbeitsmarkt geäußerten Bedarfs geplant werden, wobei Schulungsmaßnahmen in Bereichen, in denen das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage am stärksten ausgeprägt ist, und insbesondere sektorspezifischen Kompetenzen für den grünen Wandel, mittels genehmigter Kompetenzpakte Vorrang erhalten sollte;
II)die Verpflichtung, die voraussichtlichen Beschäftigungsergebnisse in Bekanntmachungen und Bekanntmachungen von Schulungen anzugeben;
III)die Anerkennung betrieblicher Schulungen im Einklang mit einem gemeinsamen Transparenzrahmen für die Anerkennung und Übertragbarkeit von Kompetenzen;
IV)Anerkennung erworbener Kompetenzen und Kurzschulungen (sogenannte Microcredentials) im Einklang mit einem gemeinsamen Transparenzrahmen für die Anerkennung und Übertragbarkeit von Kompetenzen;
V)Mechanismen zur Förderung der privaten Kofinanzierung.
Die Ergebnisse des Pilotprojekts im Rahmen von Investition 10 werden bei der Gestaltung und Umsetzung der regionalen Gesetze berücksichtigt.
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M7-11
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Investition 1: Ausgeweitete Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze
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Ziel
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Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs
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Anzahl
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1 500 000
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1 730 000
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Q2
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2026
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Elektrifizierung des Energieverbrauchs von mindestens 1730000 Einwohnern.
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M7-12
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Investition 2: Ausgeweitete Maßnahme: Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Ziel
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Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Anzahl
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4 000
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4 648
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Q2
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2026
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Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes um mindestens 4 648 km.
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M7-13
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Ausgeweitete Maßnahme: Wasserstoffproduktion auf Brachflächen (Hydrogen Valleys)
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Ziel
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Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten
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Anzahl
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10
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12
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Q2
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2026
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Durchführung von mindestens 12 Projekten zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von jeweils mindestens 1-5 MW.
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M7-14
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Investition 4: Tyrrhenischer Link
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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Q3
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2024
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Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Verlegung von 511 km Kabel zwischen Caracoli und Eboli erforderlich sind.
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M7-15
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Investition 4: Tyrrhenischer Link
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Ziel
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511 km Kabel verlegt
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Kilometer
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0
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511
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Q2
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2026
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511 km Kabel verlegt, die Caracoli (Palermo) nach Eboli (Salerno) verbinden und eine Kapazität von 500 MW gewährleisten.
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M7-16
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Investition 5: SA.CO.I.3
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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4. QUARTAL
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2024
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Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Schalen der Umrüstungsstationen Sardinien und Toskana erforderlich sind.
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M7-17
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Investition 5: SA.CO.I.3
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Meilenstein
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Fertigstellung der Umspannwerke auf Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)
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Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten
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Q2
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2026
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Mitteilung über die Fertigstellung der Schalen der Umwandlungsstationen Sardiniens und Toskana.
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M7-18
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für den Bau der Verbindungsleitung Italien – Österreich „Somplago – Würmlach“
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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Q2
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2025
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Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge, die für den Beginn des Baus der Verbindungsleitung Italien-Österreich „Somplago – Würmlach“ erforderlich sind.
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M7-19
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Ziel
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Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Österreich infolge der Fertigstellung der Verbindungsleitung
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MW
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0
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300
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Q2
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2026
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Fertigstellung der Verbindungsleitung Italien – Österreich: „Somplago – Würmlach“. Nach Abschluss der Arbeiten auf italienischer Seite wird die Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Österreich um 300 MW erhöht.
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M7-20
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für den Bau eines
Verbindungsleitung zwischen Italien und Slowenien:
„Redipuglia – Vrtojba“
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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Q3
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2025
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Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge, die erforderlich sind, um mit dem Bau einer Verbindungsleitung zwischen Italien und Slowenien zu beginnen: „Redipuglia-Vrtojba“.
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M7-21
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Ziel
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Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Slowenien nach Abschluss der Arbeiten
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MW
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0
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125
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Q2
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2026
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Fertigstellung der Verbindungsleitung Italien-Slowenien: „...
„Redipuglia – Vrtojba“. Nach Abschluss der Arbeiten auf italienischer Seite wird die Nennkapazität der Verbindungsleitung zwischen Italien und Slowenien um 125 MW erhöht.
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M7-22
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Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz
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Ziel
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Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in Stationen
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Anzahl der Stationen
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0
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40
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Q2
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2026
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Die neue 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur wird in mindestens 40 Stationen installiert und implementiert.
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M7-23
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Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz
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Ziel
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Neues Netzmanagement- und -kontrollsystem
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Anzahl
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0
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250
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Q2
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2026
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Installation des sicheren Protokolls 104 (Protokoll IEC 62351) in mindestens 250 elektrischen Stationen.
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M7-24
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Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz
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Ziel
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Industrielles Internet der Dinge
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Anzahl
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0
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1 500
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Q2
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2026
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Industrielle IoT-Überwachungssysteme, die in mindestens 1500 Strompylonen installiert sind, um Daten zu sammeln, die im Managementsystem verarbeitet werden können.
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M7-25
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Meilenstein
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Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen
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Veröffentlichung des Berichts
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2025
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In dem Bericht werden der künftige Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen analysiert.
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M7-26
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Meilenstein
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Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für die nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Veröffentlichung der Datenbank
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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4. QUARTAL
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2025
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Öffentliche Datenbank (geografisches Informationssystem), die die Geolokalisierung und Visualisierung von rezyklierbaren Ressourcen oder Materialien in städtischen Umgebungen (städtischen Bergwerken) sowie vorhandenen Abfällen in stillgelegten Bergwerken ermöglicht.
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M7-27
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Ziel
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Abschluss von FuE-Projekten in den Bereichen Ökodesign und städtischer Bergbau für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Anzahl
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0
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10
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Q2
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2026
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Abschluss von mindestens 10 FuE-Projekten mit Schwerpunkt auf Ökodesign und Verbesserung der Sammlung, der Logistik und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, einschließlich Windturbinenblättern und Photovoltaikmodulen.
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M7-28
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Ziel
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Ausrüstung von Labors des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und Ökodesign
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Anzahl
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0
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6
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Q2
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2026
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Ausrüstung von mindestens sechs Labors, die zum Technologiezentrum für den städtischen Bergbau und Ökodesign gehören.
Die Laboratorien ermöglichen die Zusammenarbeit zwischen privaten Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Suche nach Lösungen, die darauf abzielen, die Rückgewinnung und das Recycling kritischer Rohstoffe im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel zu verbessern.
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M7-29
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Investition 9: Ausgeweitete Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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Ziel
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Ausbildung und Schulungen
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Anzahl
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280 000
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281 750
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Q2
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2026
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Mindestens 281750 öffentliche Bedienstete anderer öffentlicher Verwaltungen haben Schulungsinitiativen erfolgreich abgeschlossen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung).
Mindestens 1750 dieser öffentlichen Bediensteten müssen in lokalen öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sein und Schulungsinitiativen zum ökologischen Wandel abgeschlossen haben, wie in der Beschreibung der Maßnahme dargelegt.
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M7-30
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Investition 10: Pilotprojekt zu Kompetenzen „Crescere Green“
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Ziel
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Begünstigte, die Schulungsmodule absolvieren
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Anzahl
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0
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20 000
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Q2
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2025
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Das Pilotprojekt ist regionalübergreifend organisiert, an dem Unternehmen des Privatsektors beteiligt sind.
Die Ausbildungsanbieter müssen gemäß den regionalen Rechtsvorschriften bundesweit zertifiziert(Akkreditati) sein. Die Schulungsmodule konzentrieren sich auf branchenspezifische Kompetenzen für den ökologischen Wandel im Einklang mit den in den Kompetenzpakten festgelegten Berufen und werden auf nationaler Ebene überwacht.
Mindestens 20000 Begünstigte des Programms „Gewährte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) haben die Schulungsmodule abgeschlossen. Die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazität werden abgeschlossen.
Höchstens 4 % der Mittel sind für die Stärkung der Verwaltungskapazität der an der Planung und Bereitstellung von Schulungen beteiligten Akteure vorgesehen.
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M7-31
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Investition 11: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
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Ziel
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Anzahl emissionsfreier Traine und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst
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ENTFÄLLT.
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Anzahl
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0
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69
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Q2
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2026
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Lieferung und Inbetriebnahme von mindestens 69 emissionsfreien Zügen (Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellen) und 30 Wagen für den Universaldienst zusätzlich zu den Fahrzeugen gemäß Investition 4.4.2 der Komponente 2 von Mission 2
In Bezug auf den Universaldienst/die Intercity müssen die mit ARF-Mitteln erworbenen Fahrzeuge Eigentum des Staates sein. Daher muss dieses Fahrzeug nach Ablauf des Dienstleistungsvertrags der etablierten Anbieter der neu vergebenen Stelle des Dienstleistungsauftrags in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007 zur Verfügung gestellt werden.
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M7-32
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Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens
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Q1
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2024
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.
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M7-33
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Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen
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Ziel
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Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
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Anteil (%)
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0 %
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100 %
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Q1
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2026
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Invitalia S.p.A. hat mit Endbegünstigten rechtliche Finanzierungsvereinbarungen über einen Betrag geschlossen, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren). Invitalia S.p.A. erstellt einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der zu den Klimazielen beiträgt, nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung im Einzelnen angegeben wird.
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M7-34
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Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen
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Meilenstein
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Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen
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Übertragungsbescheinigung
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Q2
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2025
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Italien überträgt 100 000 000 EUR an Invitalia S.p.A. für die Fazilität.
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FRAGE 3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 13. Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
Ziel dieser Investition ist es, die Energieinfrastruktur und -anlagen zu verbessern, um den unmittelbaren Bedarf an Gas, einschließlich Flüssigerdgas, für die Versorgungssicherheit zu decken und insbesondere die Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union insgesamt zu ermöglichen.
Ziel der Investition ist die Förderung des Baus einer Kompressorstation in Sulmona und einer Gaspipeline, die die Knotenpunkte Sestino und Minerbio als Teil der Adrialeitung miteinander verbindet. Die neu errichtete Infrastruktur dürfte die Kapazität des Gastransports um 14 Mio. m³/Tag erhöhen.
Italien ermittelt den Status der gebietsspezifischen Erhaltungsziele und überarbeitet erforderlichenfalls die Umweltverträglichkeitsprüfungen (Valutazione Incidenza Ambientale) zu Beginn der Arbeiten in den betreffenden Gebieten.
Die Kompressorstation Sulmona und die Gaspipeline Sestino-Minerbio werden bis zum 31. August 2026 gebaut.
Investition 14. Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport
Ziel dieser Investition ist es, die Energieinfrastruktur und -anlagen zu verbessern, um den unmittelbaren Bedarf an Gas, einschließlich Flüssigerdgas, für die Versorgungssicherheit zu decken und insbesondere die Diversifizierung der Versorgung im Interesse der Union insgesamt zu ermöglichen.
Diese Investition besteht in der Modernisierung der bestehenden Gasinfrastruktur, die den Export von Erdgas über den Ausspeisepunkt Tarvisio ermöglicht. Die Investition besteht insbesondere im Bau eines neuen elektrischen Kompressionsgeräts in der Kompressorstation Poggio Renatico. Die neu errichtete Infrastruktur dürfte die Kapazität zur Ausfuhr von Gas über die Ausspeisestelle Tarvisio um 8 Mrd. m³/Jahr erhöhen.
Das Kompressionsgerät in der Kompressorstation Poggio Renatico wird bis zum 31. August 2026 gebaut.
Investition 15. Transizione 5.0
Mit dieser Maßnahme wird die Energiewende von Produktionsprozessen hin zu einem energieeffizienten, nachhaltigen und auf erneuerbaren Energien basierenden Produktionsmodell unterstützt. Infolgedessen sollte die Maßnahme im Zeitraum 2024-2026 zu Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch von 0,4 Mio. t RÖE führen.
Unternehmen wird eine Steuergutschrift gewährt, die den zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 entstandenen Kosten entspricht, wenn sie in Folgendes investieren:
a)digitale Vermögenswerte (4,0 Sachanlagen, 4,0 immaterielle Investitionsgüter)
b)für die Eigenerzeugung und den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Quellen erforderliche Vermögenswerte (mit Ausnahme von Biomasse)
c)Schulung des Personals in Kompetenzen für den ökologischen Wandel.
Der Steuervorteil muss gemäß mindestens drei inkrementellen Schwellenwerten der Verringerung des Endenergieverbrauchs (um mindestens 3 %) oder den bei den angestrebten Prozessen erzielten Energieeinsparungen (von mindestens 5 % im Vergleich zum vorherigen Verbrauch solcher Prozesse) im Zusammenhang mit Investitionen in dieunter Buchstabe a genannten Vermögenswerte entsprechen.
Daher erhöht sich die Intensität des Steuervorteils entsprechend den zertifizierten Energieeffizienzverbesserungen und erzielten Energieeinsparungen.
Um förderfähig zu sein, muss das Projekt von einem unabhängigen Bewerter zertifiziert sein, der bescheinigt, dass das Innovationsprojekt ex ante die Förderkriterien für die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs erfüllt. Darüber hinaus wird durch eine Ex-post-Zertifizierung die tatsächliche Durchführung der Investitionen gemäß den Bestimmungen der Ex-ante-Zertifizierung bescheinigt.
Mindestens 4 032 000 000 EUR der Investition tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.
Bis zu 1 % des Ziels werden für die Entwicklung einer IT-Plattform und damit zusammenhängende Tätigkeiten für Folgendes bereitgestellt: I) Verwaltung der von den Begünstigten vorgelegten Bescheinigungen; II) die Bewertung, den Austausch und die Verwaltung der für die Analyse verwendeten Daten zu erleichtern; und iii) die Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten.
Darüber hinaus wird mit der Maßnahme der Aufgabenbereich des mit dem Etappenziel M1C2-1 (Transizione 4.0) eingesetzten wissenschaftlichen Ausschusses erweitert, um bis zum 31. August 2026 einen Bericht zu erstellen, in dem die Wirksamkeit der Investitionen in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italien (MIMIT) und die möglichen Synergien mit anderen EU-Finanzierungsquellen in Sektoren, die für die EU und die nationale Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie von strategischer Bedeutung sind, bewertet werden.
Investition 16. Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Zuschussregelung „Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln für die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Italien zu verbessern.
Mit der Regelung sollen Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Durchführung von Investitionsprogrammen unterstützt werden, die auf die Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen abzielen.
Die Regelung wird durch die direkte Gewährung von Zuschüssen an den privaten Sektor durchgeführt. Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt das Programm darauf ab, zunächst Zuschüsse in Höhe von mindestens 320 000 000 EUR bereitzustellen.
Die Regelung wird von der Invitalia SpA als Durchführungspartner verwaltet. Die Regelung umfasst folgende Produktlinien:
- nichtrückzahlbare Beiträge in Höhe von mindestens 30 % der Gesamtinvestition – für den Erwerb von Systemen und damit zusammenhängenden digitalen Technologien, die die direkte Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den unmittelbaren Eigenverbrauch oder durch Akkumulierungs-/Speichersysteme ermöglichen.
Zur Durchführung der Investition in die Regelung unterzeichnen Italien und Invitalia SpA ein Durchführungsabkommen, das Folgendes enthält:
Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Regelung: Die endgültige Investitionsentscheidung des Systems wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
a)Die Beschreibung der Art der gewährten Unterstützung und der förderfähigen Endbegünstigten.
b)Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere im Falle der allgemeinen Unterstützung von Unternehmen schließt die Anlagepolitik Unternehmen mit einem wesentlichen Schwerpunkt
in folgenden Sektoren aus: I) auf fossilen Brennstoffen basierende Energieerzeugung und damit verbundene Tätigkeiten
; II) energieintensive und/oder CO2-Emissionen verursachende Industrien
; III) Herstellung, Vermietung oder Verkauf umweltschädlicher Fahrzeuge
; IV) Abfallsammlung, Abfallbehandlung und -entsorgung
, v) Aufbereitung von Kernbrennstoffen, Erzeugung von Kernenergie. Darüber hinaus muss die Investitionspolitik die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten durch die Endbegünstigten der Regelung vorschreiben.
c)Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken.
Den unter das Durchführungsabkommen fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige ungenutzte Einnahmen aus dem System, auch nach 2026, für dieselben politischen Zwecke zu investieren.
Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
I)Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.
II)Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
III)Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
IV)Die Verpflichtung zur Durchführung risikobasierter Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Invitalia SpA. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Regelung keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.
1.Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: 320000000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.
Die Umsetzung der Maßnahme wird bis 31. August 2026 abgeschlossen sein.
Investition 17. Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
Ziel der Maßnahme ist die Förderung der Renovierung öffentlicher Wohngebäude. Diese Maßnahme besteht aus einer öffentlichen Investition in eine Fazilität, das „Finanzinstrument zur Verringerung der Energiearmut“, um Anreize für private Investitionen zu schaffen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Das Instrument zielt auf energetische Renovierungen von Sozialwohnungen und öffentlichen Wohngebäuden ab, die im Durchschnitt eine Verringerung der Primärenergienachfrage um mindestens 30 % erreichen.
Die Fazilität wird von zwei Durchführungspartnern verwaltet.
·Gestore Servizi Energetici (GSE Spa) als technischer Partner, der für die Zuschusskomponente verantwortlich ist;
·Cassa Depositi e Prestiti (CDP Spa) als Finanzpartner und verantwortlich für die (fakultative) Darlehenskomponente;
Auf der Grundlage der ARF-Investitionen zielt die Fazilität darauf ab, zunächst finanzielle Unterstützung in Höhe von mindestens 1381000000 EUR bereitzustellen.
Im Rahmen der Fazilität wird Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude gewährt, um die Primärenergienachfrage um durchschnittlich mindestens 30 % zu senken.
Die Fazilität umfasst die folgenden Produktlinien zur Förderung öffentlicher Wohngebäude:
·Eine vom technischen Partner Gestore Servizi Energetici Spa bereitgestellte Zuschusskomponente, die höchstens 65 % der Gesamtkosten abdeckt;
·Eine fakultative Darlehenskomponente, die 35 % der Gesamtkosten abdeckt. Die Darlehenskomponente kann vom Finanzpartner Cassa Depositi e Prestiti bereitgestellt werden.
Zur Durchführung der Investition in die Fazilität unterzeichnen Italien und der (die) Durchführungspartner Durchführungsabkommen, die Folgendes enthalten:
1.Beschreibung des Entscheidungsprozesses der Fazilität: Die endgültige Investitionsentscheidung der Fazilität wird von einem Investitionsausschuss oder einem anderen einschlägigen gleichwertigen Leitungsgremium getroffen und mit der Mehrheit der Stimmen der von der Regierung unabhängigen Mitglieder genehmigt.
2.Kernanforderungen der zugehörigen Anlagepolitik, die Folgendes umfassen:
a.Die Beschreibung des/der Finanzprodukt(s) und der förderfähigen Endbegünstigten.
b.Die Anforderung, dass alle geförderten Investitionen wirtschaftlich tragfähig sind.
c.Die Anforderung, den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) gemäß den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) einzuhalten. Insbesondere schließt die Anlagepolitik die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung,ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen,
iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen.
d.Die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten dürfen, um dieselben Kosten zu decken. Die über die Darlehenskomponente des Instruments gewährte finanzielle Unterstützung deckt nicht dieselben Kosten ab, die durch die Zuschusskomponente dieses Instruments unterstützt werden.
3.Den unter die Durchführungsvereinbarung fallenden Betrag, die Gebührenstruktur für den Durchführungspartner und die Anforderung, etwaige Rückflüsse entsprechend der Investitionspolitik der Fazilität zu reinvestieren, es sei denn, sie werden zur Bedienung von Darlehensrückzahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität verwendet.
4.Überwachungs-, Prüf- und Kontrollanforderungen, einschließlich:
a.Die Beschreibung des Überwachungssystems des Durchführungspartners zur Berichterstattung über die mobilisierten Investitionen.
b.Die Beschreibung der Verfahren des Durchführungspartners, die die Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten gewährleisten.
c.Die Verpflichtung, die Förderfähigkeit jeder Maßnahme im Einklang mit den Anforderungen des Durchführungsübereinkommens zu überprüfen, bevor sie sich zur Finanzierung einer Operation verpflichtet.
d.Die Verpflichtung, risikobasierte Ex-post-Prüfungen gemäß einem Auditplan der Gestore dei Servizi Energetici (GSE) und der Cassa Depositi e Prestiti (CDP) durchzuführen. Bei diesen Prüfungen wird Folgendes überprüft: i) die Wirksamkeit der Kontrollsysteme, einschließlich der Aufdeckung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten; II) Einhaltung des DNSH-Grundsatzes, der Vorschriften über staatliche Beihilfen und der Klimazielvorgaben; und iii) dass die Anforderung, dass die Endbegünstigten der Fazilität keine Unterstützung aus anderen Instrumenten der Union erhalten haben, um dieselben Kosten zu decken, eingehalten wird. Bei den Prüfungen wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge und die Einhaltung der Bedingungen des geltenden Durchführungsabkommens überprüft.
Anforderungen an Klimainvestitionen des Durchführungspartners: 1 381 000 000 EUR der ARF-Investitionen in die Fazilität tragen zu den Klimaschutzzielen gemäß Anhang VI der ARF-Verordnung bei.
FRAGE 4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Meilenstein/Ziel
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Namen
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Etappenziel/
Zielwert
(für Etappenziele)
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Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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M7-35
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Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
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Meilenstein
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Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)
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SSCO ermittelt und VincA entsprechend überarbeitet und angenommen
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Q1
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2024
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Die italienischen Behörden
·Festlegung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (SSCO) für die von dem Projekt betroffenen Natura-2000-Gebiete nach der vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in den Jahren 2021 und 2023 angenommenen Methodik.
·Überprüfung der bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie (VINCA) durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen unter Berücksichtigung der neu eingerichteten SSCO.
·Aktualisierung (falls erforderlich) der Verträglichkeitsprüfungen (VINCA), die bereits im Rahmen der Habitat-Richtlinie im Einklang mit den nationalen Leitlinien vom 28. Dezember 2019 durchgeführt wurden, und Gewährleistung ihrer Einbeziehung in das allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
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M7-36
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Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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Q2
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2024
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Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Kompressorstation Sulmona und der Gasfernleitung Sestino-Minerbio erforderlich sind.
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M7-37
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Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
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Meilenstein
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Abschluss der Arbeiten
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Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten
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Q2
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2026
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Die Kompressorstation Sulmona und die Gaspipeline Sestino-Minerbio werden fertiggestellt.
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M7-38
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Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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Mitteilung über die Auftragsvergabe
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Q2
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2024
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Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für die Arbeiten, die für die Fertigstellung der Kompressorstation Poggio Renatico erforderlich sind
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M7-39
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Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport
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Meilenstein
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Abschluss der Arbeiten
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Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten
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Q2
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2026
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Das Kompressionsgerät in der Kompressorstation Poggio Renatico ist fertigzustellen.
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M7-40
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Investition 15: Transizione 5.0 grün
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen
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Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes
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Q1
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2024
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Mit dem Rechtsakt werden potenziellen Empfängern Steuergutschriften von 5,0 für den Übergang zur Verfügung gestellt, wobei die Förderkriterien, auch in Bezug auf Mindestenergieeinsparungen, und die maximale Ausgabenobergrenze für die Maßnahme festgelegt werden.
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M7-41
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Investition 15: Transizione 5.0 grün
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Ziel
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Gewährung von ARF-Mitteln
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Höhe der bewilligten Mittel (EUR)
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0
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6 300 000 000
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Q2
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2026
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Mitteilung über die Gewährung aller für diese Investition vorgesehenen ARF-Mittel.
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der Veröffentlichung des Berichts ab, in dem die ARF-Investitionen unter der Verantwortung des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italien bewertet werden.
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M7-42
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Investition 15: Transizione 5.0 grün
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Ziel
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0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026
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Mio. t RÖE
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0
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0.4
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Q2
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2026
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Mit der Investition werden im Zeitraum 2024-2026 Energieeinsparungen von 0,4 MTOE beim Endenergieverbrauch erzielt.
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M7-43
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Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens
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4. QUARTAL
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2024
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens.
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M7-44
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Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Meilenstein
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Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia abgeschlossen.
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Übertragungsbescheinigung
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4. QUARTAL
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2024
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Italien überträgt 320 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.
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M7-45
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Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Ziel
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Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten
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ENTFÄLLT.
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Prozentsatz(%)
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0
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100 %
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Q2
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2026
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Invitalia S.p.A. muss mit den Endbegünstigten rechtliche Vereinbarungen über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in das Programm zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).
Invitalia S.p.A. erstellt einen Bericht, in dem der Prozentsatz dieser Finanzierung, der zu den Klimazielen beiträgt, nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung im Einzelnen angegeben wird.
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M7-46
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Meilenstein
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Festlegung des Ziels der Leistungsbeschreibung
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Inkrafttreten des Rechtsakts mit der Festlegung der Leistungsbeschreibung für das Finanzinstrument
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Q3
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2024
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Festlegung der Leistungsbeschreibung für das Finanzinstrument, das auf energetische Renovierungen in öffentlichen Wohngebäuden abzielt.
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M7-47
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens
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Q2
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2025
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens/der Durchführungsabkommen im Einklang mit den in der Beschreibung der Maßnahme genannten Anforderungen.
Das Durchführungsabkommenenthält insbesondere Förderkriterien für die Mindestverbesserung der Energieeffizienz, die mit dem Instrument erreicht werden soll (im Durchschnitt mindestens 30 % der Primärenergienachfrage).
Bei den Auswahlkriterien wird auch den Interventionen mit den höchsten Erträgen in Bezug auf die Energieeffizienz Vorrang eingeräumt.
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M7-48
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Meilenstein
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Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen
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Übertragungsbescheinigung
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ENTFÄLLT.
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ENTFÄLLT.
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Q2
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2025
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Italien überträgt 1 381 000 000 EUR an den (die) Durchführungspartner für die Fazilität.
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M7-49
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Ziel
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Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
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Anteil (%)
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0 %
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100 %
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Q2
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2026
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Der/die Durchführungspartner muss/müssen rechtliche Finanzierungsvereinbarungen mit Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO) über einen Betrag geschlossen haben, der erforderlich ist, um 100 % der ARF-Investitionen in die Fazilität zu verwenden (unter Berücksichtigung der Verwaltungsgebühren).
In den Finanzierungsvereinbarungen mit Energiedienstleistungsunternehmen ist anzugeben, welche Anlage einer energetischen Sanierung unterzogen werden soll.
100 % dieser Finanzierung tragen nach der Methode in Anhang VI der ARF-Verordnung zu den Klimazielen bei.
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2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Italiens belaufen sich auf 194 415 951 466 EUR.
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
1.Finanziellen Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M1C1-51
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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M1C1-52
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans.
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M1C1-53
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Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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M1C1-69
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Erlasses zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens
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M1C1-1
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Reform 1.1: IKT-Beschaffung
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“
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M1C1-2
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Reform 1.3: Cloud First und Interoperabilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Gesetzesverordnungen zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“
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M1C1-29
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Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften für die Ziviljustizreform
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M1C1-30
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Reform 1.5: Reform der Strafjustiz
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Strafjustizreform
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M1C1-31
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Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens
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Meilenstein
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Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsvorschriften für den Rahmen für die Insolvenzreform
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M1C1-32
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte
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Meilenstein
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Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans
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M1C1-54
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Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Ziel
|
Abgeschlossene Einstellung von Sachverständigen für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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M1C1-55
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
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Ausweitung der Methodik für den Aufbau- und Resilienzplan Italiens auf den nationalen Haushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen
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M1C1-68
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
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M1C1-71
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des Sekundärrechts) für das öffentliche Auftragswesen
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M1C1-100
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Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Stärkung des Finanzministeriums
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M1C1-101
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Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
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Meilenstein
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Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
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M1C2-1
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Investition 1: Übergang 4.0
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Bereitstellung von Steuergutschriften für den Übergang 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses
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M1C3-8
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Investitionen – 4.1 Digitales Tourismuszentrum
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Meilenstein
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Auftragsvergabe für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals
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M2C2-7
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Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von erneuerbarem Gas
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Förderung der Nutzung von erneuerbarem Gas für die Nutzung von Biomethan im Verkehrs-, Industrie- und Wohnungssektor sowie eines Durchführungserlasses, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind.
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|
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M2C2-37
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Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im Bereich des schnellen Massentransports
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets
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M2C2-41
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Investition 5.3: Elektrobusse
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Ministerialdekrets, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt wird, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse)
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M2C3-1
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Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus
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M2C4-3
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Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
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Meilenstein
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Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und nachhaltige Wassernutzung
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M3C2-3
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Reform 2.1 – Einrichtung eines einzigen Zollportals („Sportello Unico Doganale“)
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Erlasses über die zentrale Zollstelle (Sportello Unico Doganale)
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M4C1-1
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Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse; Reform 4.1: Ph.D. Programmreform
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Hochschulabschlüsse ermöglichen; B) Hochschulabschlußgruppen; C) Reform der Promotionsprogramme
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M4C1-2
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Reform von Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur tertiären Bildung
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M5C1-1
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Festlegung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen
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M5C2-1
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Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen.
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M5C2-5
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Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Einsatzplans
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Ratenzahlungsbetrag
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2.1.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M2C4-5
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Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks
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Meilenstein
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Inkrafttreten der administrativen Vereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten
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M5C2-9
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Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des operativen Plans für Projekte in Bezug auf Erst- und Poststellen für Wohnungswesen, Festlegung der Anforderungen an Projekte, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können, und Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
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M1C1-33
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
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Ziel
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Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
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M1C1-56
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
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M1C1-70
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Überarbeitung des Kodex für die Vergabe öffentlicher Aufträge (D.Lgs. Nr. 50/2016)
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M1C1-103
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Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Rechtsvorschriften sowie Abschluss von Verwaltungsverfahren zur Förderung der Steuerehrlichkeit und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen
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M1C1-104
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Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
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Meilenstein
|
Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025
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M1C3-11
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Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: Verbesserung der Energieeffizienz an kulturellen Orten
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M2C1-1
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Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-2
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Reform 1.3 – Technische Unterstützung für lokale Behörden
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Meilenstein
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Genehmigung der Einigung über die Entwicklung des Aktionsplans für den Aufbau von Kapazitäten zur Unterstützung lokaler Behörden
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M2C1-11
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Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen
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Meilenstein
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Start der Internetplattform und Verträge mit Autoren
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M2C2-18
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Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Wasserstoffforschungsprojekte
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M2C2-21
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Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff
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Meilenstein
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Inkrafttreten steuerlicher Anreize
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M2C2-38
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Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Ministerialdekrets
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M2C2-42
|
Investition 5.4: Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel („GTF“)
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Meilenstein
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Unterzeichnung der Finanzvereinbarung
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M2C3-4
|
Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen
|
Meilenstein
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Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen
|
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M2C4-1
|
Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken
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M2C4-4
|
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
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Meilenstein
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Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke
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M4C1-3
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Reform des Lehrberufs.
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M4C1-4
|
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops
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Meilenstein
|
Annahme des Schulplans 4.0 zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems
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M4C2-4
|
Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Ministerialerlassen zur Vereinfachung von FuE und Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds.
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Ratenzahlungsbetrag
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3.1.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
|
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M2C4-2
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Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste“
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung umfassender Verwaltungskapazitäten für integrierte Wasserversorgungsdienste
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M1C1-3
|
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
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Meilenstein
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Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN)
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M1C1-4
|
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform
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Meilenstein
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Nationale digitale Datenplattform operativ
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M1C1-5
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
|
Einrichtung der neuen nationalen Agentur für Cybersicherheit
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M1C1-6
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
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Meilenstein
|
Erste Einführung der nationalen Cybersicherheitsdienste
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M1C1-7
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
|
Meilenstein
|
Einrichtung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung
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M1C1-8
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
|
Meilenstein
|
Aktivierung einer zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen
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M1C1-9
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
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Ziel
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Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T1
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M1C1-10
|
Reform 1.2: Unterstützung des Wandels
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Einrichtung von Transformationsteam und NewCo
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M1C1-34
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Investition 1.8: Einstellungsverfahren für das Amt für Zivil- und Strafgerichte
|
Ziel
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Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte
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M1C1-35
|
Reform 1.7: Reform der Steuergerichtsbarkeit
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Meilenstein
|
Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz
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M1C1-36
|
Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten delegierter Rechtsakte für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und der Insolvenzreform
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M1C1-57
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Reform der Vereinfachung zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
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M1C1-102
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Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
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Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen
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M1C1-105
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
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Ziel
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Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“
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M1C1-106
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
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Ziel
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Verringerung der Zahl falsch positiver „Konformitätsschreiben“
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M1C1-107
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Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
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Ziel
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Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“
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M1C2-6
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsrechts 2021
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M1C2-7
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und des abgeleiteten Rechts (falls erforderlich)
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M1C2-8
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2021 ergeben
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M1C3-6
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Reform – 3.1 Umweltmindestkriterien für kulturelle Veranstaltungen
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte Kulturveranstaltungen
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M2C1-3
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Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Meilenstein
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Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen der logistischen Anreizregelung
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M2C1-4
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Investition 2.2: AGRI-Solarpark
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Ziel
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Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
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M2C2-8
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
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Meilenstein
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Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität
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M2C2-12
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Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Meilenstein
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Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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M3C2-1
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Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für die strategische Planung
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M3C2-2
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Reform 1.2 – Wettbewerbsorientierte Konzessionsvergabe in italienischen Häfen
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen
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M3C2-4
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Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen
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M4C1-5
|
Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute; Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems
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Meilensteine
|
Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarbildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse
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M4C1-6
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Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungspersonal und technischem Personal
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, mit denen ein hochwertiges Ausbildungssystem für Schulen aufgebaut werden soll.
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M4C2-1
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Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden
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Ziel
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Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde
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M5C1-2
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Meilenstein
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Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene
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M5C1-6
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Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) führen die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen im Dreijahreszeitraum 2021-2023 durch.
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M5C1-8
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Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines nationalen Plans und Umsetzungsfahrplan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen.
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M5C1-12
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Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter
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Meilenstein
|
Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen
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M5C2-7
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Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen
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Ziel
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Die Sozialbezirke haben mindestens ein Projekt im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen.
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M5C3-1
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Investition 1.1.1: Innere Gebiete – Verbesserung der gemeinschaftlichen Sozialdienste und -infrastrukturen
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Meilenstein
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M6C2-1
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Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der Wissenschaftlichen Institute für Krankenhaus- und Pflegewesen (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken
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Meilenstein
|
Inkrafttreten des gesetzesvertretenden Dekrets über die Neuordnung der Verordnungen über die wissenschaftlichen Einrichtungen für Krankenhausbehandlung und Pflege (IRCSS)
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|
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Ratenzahlungsbetrag
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|
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4.1.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M1C1-11
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Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei
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Ziel
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Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T1
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M1C1-72
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Meilenstein
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Maßnahmen zur Verringerung der verspäteten Zahlungen der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt.
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M1C1-73
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen
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M2C2-14
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Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr
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Meilenstein
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Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Aufladestationen auf Wasserstoffbasis
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M2C2-16
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Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
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Meilenstein
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Zuweisung von Mitteln für Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
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M2C2-20
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Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für die Einführung von Wasserstoff
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Meilenstein
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Inkrafttreten der erforderlichen legislativen Maßnahmen
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M5C2-3
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Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung
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M1C1-37
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Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der Zivil- und Strafjustizreform
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M1C1-58
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der Beschäftigung im öffentlichen Dienst
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M1C1-74
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform zur Vereinfachung des Kodex für das öffentliche Auftragswesen
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M1C1-109
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
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Übermittlung der ersten vorab erstellten MwSt-Erklärungen
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M2C2-27
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Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen
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Meilenstein
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Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1
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M2C2-33
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Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
|
Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
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M2C3-2
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Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
|
Ziel
|
Gebäuderenovierung Superbonus T1
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M4C1-9
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Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung
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|
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M5C3-8
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Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors
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Ziel
|
Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe)
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|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
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5.1.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
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Namen
|
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M1C2-4
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Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über den gewerblichen Rechtsschutz und der entsprechenden Durchführungsrechtsakte
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M1C3-4
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Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
|
Ziel
|
Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Serie)
|
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M1C1-12
|
Investition 1.3.2: Zentrales digitales Zugangstor
|
Ziel
|
Zentrales digitales Zugangstor
|
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M1C1-13
|
Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien
|
Meilenstein
|
Mobilität als Dienstleistungslösungen M1
|
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M1C1-38
|
Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz
|
Meilenstein
|
Digitalisierung des Justizsystems
|
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M1C1-59
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
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M1C1-73quater
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Leitlinien für die Vergabe von Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts
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M1C1-75
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Vollständiger Betrieb des nationalen eProcurement-Systems
|
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M1C1-84
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe
|
|
M1C1-86
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden
|
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M1C1-87
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden
|
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M1C1-110
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
|
|
M1C2-9
|
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022
|
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M1C2-10
|
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem jährlichen Wettbewerbsrecht 2022 ergeben
|
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M1C3-7
|
Investitionen – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels.
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge an die Durchführungsorganisation/die Begünstigten für alle Interventionen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren
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M2C1-5
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
|
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M2C2-22
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Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)
|
Zielvorgabe:
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Radwege T1
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M4C1-10
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Umstrukturierung des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des tertiären Berufsbildungssystems (ITS); Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“; Reform 1.5: Reform der Hochschulgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform der Hochschulabschlüsse
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, soweit erforderlich
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M4C1-11
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
|
Ziel
|
Hochschulstipendium vergeben
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M5C3-3
|
Investition 2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe
|
Ziel
|
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M1C1-113
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Höhere Zahl von „Konformitätsschreiben“
|
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M1C1-114
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Erhöhung der Steuereinnahmen durch „Compliance-Briefe“
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
3621492701 EUR
|
6.1.Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
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|
|
|
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M1C1-14bis
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Reform 1.9a: Reform zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der nationalen Rechtsvorschriften zur Beschleunigung der Umsetzung der Kohäsionspolitik
|
|
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M1C1-15
|
Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei
|
Ziel
|
Finanzpolizei – Erwerb professioneller datenwissenschaftlicher Dienstleistungen T2
|
|
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M1C1-37bis
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Maßnahmen zur Verringerung des Rückstands
|
|
|
M1C1-72bis
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
|
Legislative und spezifische Maßnahmen zur Verringerung des Zahlungsverzugs auf zentraler/lokaler Ebene
|
|
|
M1C1-85
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur
|
|
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M1C1-99
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme verwenden
|
|
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M2C2-6
|
Reform 1: Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Dauer und Verlängerung der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Bau von Anlagen für erneuerbare Onshore- und Offshore-Energien
|
|
|
M4C1-8
|
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport
|
Meilenstein
|
Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios für den Schulgebrauch
|
|
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M5C1-9
|
Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Meilenstein
|
Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
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|
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M5C2-4
|
Reform 2 – Reform für ältere Menschen ohne Selbstversorgung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung
|
|
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M7-9
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Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge
|
Meilenstein
|
Annahme und Veröffentlichung des neuen Plans für Kompetenzen – Übergänge und des Fahrplans für die Umsetzung
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M7-32
|
Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen
|
Meilenstein
|
Durchführungsvereinbarung
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|
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M1C1-39
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte
|
Ziel
|
Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte sowie territoriale und zentrale Dienststellen des für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans zuständigen Justizministeriums
|
|
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M1C1-40
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abschluss von Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
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M1C1-41
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten
|
|
|
M1C1-42
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat
|
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M1C1-59 BIS
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
|
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|
M1C1-73bis
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Annahme eines Rundschreibens mit Leitlinien zum Qualifikationssystem für öffentliche Auftraggeber
|
|
|
M1C1-108
|
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
|
Meilenstein
|
Billigung des konzeptionellen Rahmens, der Standards für die periodengerechte Rechnungsführung und des multidimensionalen Kontenplans
|
|
|
M1C1-111
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023
|
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M1C1-112
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Verbesserung der operativen Kapazitäten der Steuerverwaltung im Einklang mit den Einstellungszielen gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen
|
|
|
M1C2-2
|
Investition 1: Übergang 4.0
|
Ziel
|
Übergang 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden
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|
|
M1C3-9
|
Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum
|
Ziel
|
Beteiligung touristischer Akteure am digitalen Tourismus-Hub
|
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M1C3-10
|
Reform 4.1 Reglementierung der Berufe von Fremdenführern.
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Meilenstein
|
Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer
|
|
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M2C1-6
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
|
|
|
M3C2-5
|
Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette
|
Ziel
|
Digitalisierung der Logistikkette
|
|
|
M5C2-2
|
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Dekrete zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen
|
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
|
|
7.1.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
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M1C1-17
|
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
|
Ziel
|
Migration zum Polo Strategico Nazionale T1
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M7-7
|
Reform 4: Minderung des finanziellen Risikos im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen für erneuerbare Energien (Power Purchase Agreements)
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts
|
|
M7-14
|
Investition 4: Tyrrhenischer Link
|
Meilenstein
|
Vergabe öffentlicher Aufträge
|
|
M3C2-7
|
Investition 2.3: Kaltbügeln
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge
|
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M1C1-18
|
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform
|
Ziel
|
API auf der nationalen digitalen Datenplattform T1
|
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M1C1-19
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
|
Ziel
|
Unterstützung der Modernisierung der Sicherheitsstrukturen T2
|
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M1C1-20
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
|
Meilenstein
|
Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste
|
|
M1C1-21
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
|
Meilenstein
|
Fertigstellung des Netzes von Laboratorien für Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung, Evaluierungszentren
|
|
M1C1-22
|
Investition 1.5: Cybersicherheit
|
Meilenstein
|
Vollständiger Betrieb der zentralen Auditstelle für PSNC und NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen
|
|
M1C1-43
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)
|
|
M1C1-44
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)
|
|
M1C1-60
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Vereinfachung und/oder Digitalisierung von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen
|
|
M1C1-72ter
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
|
Aufstockung der Humanressourcen für Zahlungen
|
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M1C1-72quater
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
|
Annahme des Aktionsplans
|
|
M1C1-73ter
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Anreize für die Qualifizierung und Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber.
|
|
M1C1-73quinquies
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften über die Projektfinanzierung
|
|
M1C1-75bis
|
Investition 1.10: Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement
|
Meilenstein
|
Unterstützung von Qualifikationen und eProcurement
|
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M1C1-84bis
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Meilenstein
|
Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber
|
|
M1C1-98
|
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden
|
|
M1C2-11
|
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023
|
|
M1C2-12
|
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Durchführungsmaßnahmen (einschließlich des Sekundärrechts, falls erforderlich) zur Umsetzung und Anwendung der im Jahr 2023 festgelegten Maßnahmen des jährlichen Wettbewerbsrechts und anderer primärer Rechtsvorschriften
|
|
M2C1-6bis
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in % der Gesamtmittel für die Investition
|
|
M2C1-7
|
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor
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Ziel
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Veröffentlichung der endgültigen Rankings mit Angabe der Endempfänger.
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M2C2-28
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Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen
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M4C1-12
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Investition 4.1: Erhöhung der Zahl und der beruflichen Möglichkeiten von Doktoranden (Forschungsorientierte, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)
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Ziel
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Pro Jahr gewährte Promotionsstipendien (über drei Jahre)
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M4C1-14
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
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Ziel
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Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte
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M4C1-15
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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Ziel
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Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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M4C2-3
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Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen
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Ziel
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Anzahl der gewährten Doktorandenstipendien
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M5C1-15bis
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Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst
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Meilenstein
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Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Beteiligung junger Menschen, zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung der Qualität der Projekte des universellen öffentlichen Dienstes;
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M7-1
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Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Ermittlung von „Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energien“
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M7-4
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Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen
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Meilenstein
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Annahme eines Regierungsberichts, in dem das Ergebnis einer Regierungskonsultation mit Interessenträgern zur Festlegung des Fahrplans zur Verringerung umweltschädlicher Subventionen dargelegt wird.
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M7-16
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Investition 5: SA.CO.I.3
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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M4C1-10 bis
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Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Sekundärrechts.
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Ratenzahlungsbetrag
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8.1.Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M1C1-23
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Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien
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Meilenstein
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Mobilität als Dienstleistungslösungen M2
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M1C1-76
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen öffentlichen Verwaltungen
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M1C1-77
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen öffentlichen Verwaltungen
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M1C1-78
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen öffentlichen Verwaltungen
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M1C1-79
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die öffentlichen Gesundheitsbehörden
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M1C1-80
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
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M1C1-81
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
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M1C1-82
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
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Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
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M1C1-83
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Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
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Ziel
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Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
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M1C1-25
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Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei
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Meilenstein
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Weiterentwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
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M1C1-62
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Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
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Meilenstein
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Höhere Absorption von Investitionen
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M1C1-97
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Ziel
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Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur
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M1C1-115
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Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
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Meilenstein
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Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Einsparziel für 2024
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M1C2-3
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Investition 1: Übergang 4.0
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Ziel
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Übergangs 4.0 Steuergutschriften, die Unternehmen auf der Grundlage von im Zeitraum 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen gewährt werden
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M4C1-16
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Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen
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Ziel
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Schulen, die in den Jahren 2024 und 2025 MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben
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M4C1-17
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Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen
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Ziel
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Sprachkurse und methodische Kurse, die Lehrkräften angeboten werden
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M4C2-1 bis
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Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgestellt werden
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Ziel
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Zahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde
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M6C2-2
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Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS
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Ziel
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Geförderte Forschungsprojekte zu PoC (Proof of Concept) und seltenen Krebsarten und seltenen Krankheiten
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M6C2-3
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Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS
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Ziel
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Finanzierung von Forschungsprojekten zu Krankheiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit
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M7-2
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Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts (Testo Unico)
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M7-18
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für den Bau der Verbindungsleitung Italien – Österreich „Somplago – Würmlach“
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M7-25
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Meilenstein
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Veröffentlichung des Berichts über den künftigen Bedarf an kritischen Rohstoffen und das Potenzial des Ökodesigns zur Verringerung der Nachfrage nach kritischen Rohstoffen
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M7-30
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Investition 10: Pilotprojekt zu Kompetenzen „Crescere Green“
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Ziel
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Begünstigte, die Schulungsmodule absolvieren
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M7-34
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Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen
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Meilenstein
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Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen
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M1C2-14bis
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Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.
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Meilenstein
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Veröffentlichung des Berichts zur Bewertung aller Anreize für Unternehmen
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Ratenzahlungsbetrag
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9.1.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M4C1-7
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Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs
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Ziel
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Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Schulungen teilgenommen haben
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M4C1-14 bis
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
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Ziel
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Mit dem reformierten Einstellungssystem eingestellte Lehrkräfte
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M7-6
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Reform 3: Senkung der Kosten für den Anschluss an das Biomethan-Gasnetz
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Senkung der Kosten für den Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Biomethan an das Gasnetz
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M7-10
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Reform 5: Plan für neue Kompetenzen – Übergänge
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Meilenstein
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Inkrafttreten regionaler Gesetze
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M7-20
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für den Bau einer Verbindungsleitung zwischen Italien und Slowenien: „Redipuglia – Vrtojba“
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M1C1-24
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Investition 1.7.1: Digitaler öffentlicher Dienst
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Ziel
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Bürgerinnen und Bürger, die an digitalen Bildungs- und/oder Erleichterungsinitiativen teilnehmen, die von Organisationen angeboten werden, die im nationalen Register der Organisationen für den öffentlichen Universaldienst registriert sind
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M1C1-96
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Ziel
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Durchschnittlicher Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe
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M1C1-98bis
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
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Ziel
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Beamte, die im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult wurden
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M1C1-99bis
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen – Investition 1.10: Unterstützung von Qualifizierung und eProcurement
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Ziel
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Digitale Kompetenzen der öffentlichen Auftraggeber
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M1C1-116
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Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
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Ziel
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Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Gegenstand zur Umgehung“
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M1C2-5
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Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums
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Ziel
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Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum unterstützt werden
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M1C2-13
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Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
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Meilenstein
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Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2025
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M1C2-14
|
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
|
Ziel
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Einführung von Millionen intelligenter 2G-Messgeräte.
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M1C3-1
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Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe
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Ziel
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Über die E-Learning-Plattform für das Kulturerbe geschulte Nutzer
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M1C3-2
|
Investitionen – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe
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Ziel
|
In der Digitalen Bibliothek produzierte und veröffentlichte digitale Ressourcen
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M1C3-5
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Investitionen – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
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Ziel
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Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (zweite Serie)
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M2C2-29
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Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen
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Ziel
|
Anzahl der Schnellladestationen
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M2C2-30
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Investition 4.5 – Programm zur Erneuerung der Flotte privater und leichter Nutzfahrzeuge mit Elektrofahrzeugen
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Ziel
|
Anzahl der gekauften Fahrzeuge
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M2C3-3
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Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus für Energieeffizienz
|
Ziel
|
Gebäuderenovierung Superbonus T2
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M4C1-13
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Investition 2.1: Integrierte digitale Lehre und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal;
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Ziel
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Schulung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal
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M4C1-15 bis
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Investition 1.7: Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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Ziel
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Vergebene Stipendien für den Zugang zu Universitäten
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M4C1-19
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Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Klassenzimmer und Workshops
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Ziel
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Die Klassen werden dank der Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen umgewandelt.
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M4C1-20 bis
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Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)
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Meilenstein
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Umsetzung des neuen nationalen Überwachungssystems
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M4C1-25
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Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Unterschiede in den I- und II-Zyklen der Sekundarschulen und zur Bekämpfung des Schulabbruchs
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Ziel
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Die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Sekundarbereich
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M4C2-2bis
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Investition 2.2 bis: Innovationsvereinbarungen
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Ziel
|
Abgeschlossene Innovationsvereinbarungen
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M5C1-3
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Ziel
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Personen, die unter das Programm „Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) fallen
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M5C1-4
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Ziel
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Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, die an der Berufsausbildung teilgenommen haben
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M5C1-5
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Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region erfüllen die Kriterien des wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wie sie im Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) definiert sind.
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M5C1-7
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Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
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Ziel
|
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.
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M5C1-10
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Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
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Ziel
|
Erhöhung der Zahl der Arbeitsinspektionen
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M5C1-15
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Investition 3 – Stärkung des dualen Systems
|
Ziel
|
Personen, die an dem dualen System teilgenommen haben und die entsprechende Zertifizierung im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 erhalten haben
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M5C3-9
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Investition1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors
|
Ziel
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Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe)
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M7-3
|
Reform 1: Straffung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien
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Meilenstein
|
Einrichtung und Inbetriebnahme der digitalen Plattform für einen einzigen Zugang für Genehmigungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien
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M7-5
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Reform 2: Verringerung umweltschädlicher Subventionen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts.
|
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M7-26
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
|
Ziel
|
Geografisches Informationssystem (GIS) über mineralische Abfälle für die nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
|
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M1C1-38bis
|
Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz
|
Meilenstein
|
Digitalisierung des Justizsystems
|
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M1C1-72quinquies
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
|
Ausführung von Zahlungen im IT-System
und horizontale Maßnahmen zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen
|
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M1C1-72sixe
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Meilenstein
|
Annahme des abschließenden Prüfberichts des Prüfplans
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
7 670 089 282 EUR
|
10.1.Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
|
M1C1-88
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die zentralen öffentlichen Verwaltungen
|
|
M1C1-89
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die regionalen öffentlichen Verwaltungen
|
|
M1C1-90
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die lokalen öffentlichen Verwaltungen
|
|
M1C1-91
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Verringerung der durchschnittlichen Anzahl der Tage für die Bezahlung von Unternehmen durch die öffentlichen Gesundheitsbehörden
|
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M1C1-92
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
|
|
M1C1-93
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
|
|
M1C1-94
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zahlen müssen, verringert sich
|
|
M1C1-95
|
Reform 1.11: Verringerung des Zahlungsverzugs durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
|
Ziel
|
Die durchschnittliche Zahl der Tage, in denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Zahlungen an Unternehmen leisten müssen, verringert sich
|
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M1C1-97bis
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Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
|
Ziel
|
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur
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M1C1-117
|
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
|
Ziel
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Schulung öffentlicher Einrichtungen für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem
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M1C1-119
|
Reform 1.14: Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus
|
|
M1C1-120
|
Reform 1.14: Reform des haushaltspolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus
|
|
M3C2-6
|
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements
|
Meilenstein
|
Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente
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|
M5C1-11
|
Reform 2 – Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
|
Ziel
|
Durchführung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit
|
|
M5C2-6
|
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Menschen und Verhinderung der Institutionalisierung
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Ziel
|
Die Sozialbezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: Unterstützung von Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienste für ältere Menschen oder iv) Begünstigung von Sozialarbeitern, um Burnout zu verhindern
|
|
M5C2-8
|
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen
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Ziel
|
Behinderte Menschen wurden renoviert und/oder IKT-Geräte bereitgestellt. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet.
|
|
M5C2-10
|
Investition 3 – Wohnen Erst- und Poststellen
|
Ziel
|
Personen, die unter erheblicher materieller Deprivation leben und mindestens sechs Monate lang im Rahmen von Projekten zum Thema „Housing First“ und Poststationen betreut wurden
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|
M7-33
|
Investition 12 Finanzierungsinstrument für die Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle in emissionsfreien Bussen
|
Ziel
|
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
|
|
M3C2-12
|
Investition 2.3: Kaltbügeln
|
Ziel
|
Inbetriebnahme von Kaltbügelinfrastrukturen.
|
|
M1C1-26
|
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
|
Ziel
|
Migration zum Polo Strategico Nazionale T2
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M1C1-27
|
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform
|
Ziel
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API auf der nationalen digitalen Datenplattform T2
|
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M1C1-28
|
Investition 1.7.2: Netz digitaler Unterstützungsdienste
|
Ziel
|
Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die an neuen digitalen Bildungs- und/oder Vermittlungsinitiativen teilnehmen, die von digitalen Vermittlungszentren angeboten werden
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|
M1C1-45
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren
|
|
M1C1-46
|
Reform1.5: Reform der Strafjustiz
|
Ziel
|
Verkürzung der Dauer von Strafverfahren
|
|
M1C1-47
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz)
|
|
M1C1-48
|
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus beim Zivilgericht (zweite Instanz)
|
|
M1C1-49
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz)
|
|
M1C1-50
|
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte
|
Ziel
|
Abbau des Verfahrensrückstaus für den Staatsrat
|
|
M1C1-59ter
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Umsetzung der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
|
|
M1C1-63
|
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung
|
Meilenstein
|
Vollendung der Vereinfachung und Einrichtung eines Verzeichnisses aller vereinfachten Verfahren und der entsprechenden Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten Hoheitsgebiet
|
|
M1C1-66
|
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Ziel
|
Ausbildung und Schulungen
|
|
M1C1-67
|
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
|
Ziel
|
Ausbildung und Schulungen
|
|
M1C1-118
|
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors.
|
|
M1C1-121
|
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung
|
Ziel
|
Verringerung der Steuerhinterziehung gemäß der Definition des Indikators „Gegenstand zur Umgehung“
|
|
M1C1-122
|
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
|
Meilenstein
|
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 festgelegte Einsparziel für 2025.
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|
M1C2-13bis
|
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften (einschließlich abgeleiteter Rechtsvorschriften und Durchführungsrechtsakten zum jährlichen Wettbewerbsgesetz 2025) über Regionalbahnen und Technologietransfer
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|
M1C3-3
|
Investitionen – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen
|
Ziel
|
Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an kulturellen Orten
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|
M1C3-9bis
|
Investition 4.1 Digitales Tourismuszentrum
|
Ziel
|
Registrierung von Tourismusunternehmen im digitalen Tourismuszentrum und Zugang zu den von der Plattform erbrachten Dienstleistungen
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|
M2C1-8
|
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor
|
Ziel
|
Förderung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie
|
|
M2C1-9
|
Investition 2.2: AGRI-Solarpark
|
Ziel
|
Voltaische Stromerzeugung im AGRI-Bereich
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|
M2C1-10
|
Investition 2.1: Logistikplan für die Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
|
Ziel
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Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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M2C1-12
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Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -herausforderungen
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Ziel
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Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel
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M2C2-23
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Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (Nationaler Plan für den Zyklusweg)
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Ziel
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Radwege T2
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M3C2-5bis
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Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette
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Ziel
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Digitalisierung der Logistikkette
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M4C1-18
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Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
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Ziel
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Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungsdienste (von null bis sechs Jahren)
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M4C1-20
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Investition 1.5: Entwicklung des tertiären Berufsbildungssystems (ITS)
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Ziel
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Zahl der Studierenden, die in einem Berufsausbildungssystem (ITS) eingeschrieben sind
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M4C1-21
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Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeitbeschäftigung
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Ziel
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Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus
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M4C1-22
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Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Infrastruktur für den Schulsport
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Ziel
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Gebaute oder renovierte SQM als Turn- oder Sportanlagen
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M4C1-23
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Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen
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Ziel
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Neue Doktoranden für drei Jahre in Programmen zum digitalen und ökologischen Wandel
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M4C1-23 bis
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Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen
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Meilenstein
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Abschluss der Durchführung von Teilmaßnahmen „Lehren und fortgeschrittene Universitätskompetenzen“
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M4C1-24
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Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule.
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Ziel
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Teilnahmebescheinigungen, die für Übergangskurse zwischen Schulen und Hochschulen ausgestellt wurden
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M4C1-26
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Investition 3.3: Plan für Sicherheit und strukturelle Sanierung von Schulgebäuden
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Ziel
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M2 renovierte Schulgebäude
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M4C2-3bis
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Investition 3.3: Vergabe von Promotionsstipendien in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Förderung der Einstellung von Forschern durch Unternehmen
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Ziel
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Zahl der Forscher, die von Unternehmen im Rahmen des Anreizsystems eingestellt wurden
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M5C1-7bis
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Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)
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Ziel
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Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Stärkungsplan vorgesehenen Maßnahmen abgeschlossen.
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M5C1-14
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Investition 2 – Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter
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Ziel
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Unternehmen haben die Gleichstellungsbescheinigung erhalten
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M5C1-16
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Investition 4 – Allgemeiner öffentlicher Dienst
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Ziel
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Die Menschen haben an den im Vierjahreszeitraum 2021-2024 eingeleiteten Projekten für den öffentlichen Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten.
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M5C3-4
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Investition 2: Gesundheitseinrichtungen in räumlicher Nähe
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Ziel
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Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden, Hamlets oder Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern (zweite Serie)
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M7-11
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Investition 1: Ausgeweitete Maßnahme: Stärkung intelligenter Netze
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Ziel
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Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs
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M7-12
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Investition 2: Ausgeweitete Maßnahme: Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Ziel
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Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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M7-13
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Ausgeweitete Maßnahme: Wasserstoffproduktion auf Brachflächen (Hydrogen Valleys)
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Ziel
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Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten
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M7-15
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Investition 4: Tyrrhenischer Link
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Ziel
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511 km Kabel verlegt
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M7-17
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Investition 5: SA.CO.I.3
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Meilenstein
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Fertigstellung der Umspannwerke auf Sardinien (Codrongianos) und Toskana (Suvereto)
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M7-19
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Ziel
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Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Österreich infolge der Fertigstellung der Verbindungsleitung
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M7-21
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Investition 6: Grenzüberschreitende Stromverbundprojekte zwischen Italien und Nachbarländern
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Ziel
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Erhöhung der nominalen Verbindungskapazität zwischen Italien und Slowenien nach Abschluss der Arbeiten
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M7-22
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Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz
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Ziel
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Installation von 5G-Ausrüstung oder IKT-Architektur in Stationen
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M7-23
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Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz
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Ziel
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Neues Netzmanagement- und -kontrollsystem
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M7-24
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Investition 7: Intelligentes nationales Übertragungsnetz
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Ziel
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Industrielles Internet der Dinge
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M7-27
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Ziel
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Abschluss von FuE-Projekten in den Bereichen Ökodesign und städtischer Bergbau für eine nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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M7-28
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Investition 8: Nachhaltige, kreislauforientierte und sichere Versorgung mit kritischen Rohstoffen
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Ziel
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Ausrüstung von Labors des Technologiezentrums für den städtischen Bergbau und Ökodesign
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M7-29
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Investition 9: Ausgeweitete Maßnahme: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
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Ziel
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Ausbildung und Schulungen
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M7-31
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Investition 11: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
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Ziel
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Anzahl emissionsfreier Traine und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst
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M1C2-14ter
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Reform 3: Rationalisierung und Vereinfachung der Anreize für Unternehmen.
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Primärrechts zur Rationalisierung fester Anreize
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M4C1-14ter
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Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
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Ziel
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Bewerber, die das öffentliche Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, um Lehrer nach dem reformierten Einstellungssystem zu werden.
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Ratenzahlungsbetrag
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2.Unterstützung in Darlehensform
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
11.1.Erste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M4C2-10
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Investition 2.1: IPCEI
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Meilenstein
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Veröffentlichung der Aufforderung zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich IPCEI-Mikroelektronik
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M1C2-26
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Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik
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M2C1-14
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Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialdekrets.
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M2C4-8
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Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems
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Meilenstein
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Einsatzplan für ein fortschrittliches und integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken
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M5C1-17
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Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
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Meilenstein
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Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen.
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M1C2-27
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Investition 5.1: Refinanzierung und Neugestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81
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Ziel
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KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben
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M1C3-22
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für: thematischer Fonds der Europäischen Investitionsbank;
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M1C3-23
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds,
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M1C3-24
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds,
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M1C3-25
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Investitionspolitik für den Fondo Rotativo
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M1C3-26
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Durchführungserlasses über die Steuergutschrift für die Sanierung von Unterkünften.
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M2C4-7
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Reform 3.1: Annahme nationaler Programme zur Luftreinhaltung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms
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M2C4-12
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Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos
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Meilenstein
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Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Maßnahmen gegen Hochwasser und hydrogeologische Risiken
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M2C4-18
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Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
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Meilenstein
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Inkrafttreten der überarbeiteten rechtlichen Änderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen
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M3C1-1
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Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem MIT und RFI
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Meilenstein
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Inkrafttreten einer Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für das Contratti di Programma (CdP)
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M3C1-2
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Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte
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Meilenstein
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Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Genehmigungsdauer von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird
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M3C1-21
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Reform 2.1 – Umsetzung der jüngsten „Vereinfachungsverordnung“ (umgesetzt in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Dekrets über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
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Meilenstein
|
Inkrafttreten der „Leitlinien für die Klassifizierung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
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M3C1-22
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Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an den Brücken und Viadukten von den Straßen der unteren Ebene auf die höherrangigen Straßen
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Meilenstein
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Übertragung des Eigentums an den Brücken, Viadukten und Überfahrten von den unteren Ranking-Straßen auf die höherrangigen Straßen (Straßen und Hauptverkehrsstraßen)
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M4C1-27
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Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen.
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M5C3-10
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Reform1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verordnung, um lediglich die Verfahren zu regeln und die Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen zu stärken
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M5C3-11
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Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Dekreten des Ministeriums zur Genehmigung von Einsatzplänen für alle acht Sonderwirtschaftszonen
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M6C2-4
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Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
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Meilenstein
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Umstrukturierungsplan genehmigt vom Gesundheitsministerium/Italienischen Regionen
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Ratenzahlungsbetrag
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12.1.Zweite Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M1C2-28
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Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Dekrets, das die Investitionspolitik der Entwicklungsverträge umfasst
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M2C4-27
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Reform 4.1. Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Maßnahmen in der Primärwasserinfrastruktur zur Sicherung der Wasserversorgung
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M5C2-11
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Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation mit Projekten im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
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M5C2-15
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Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
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Meilenstein
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Das Inkrafttreten des Ministerialdekrets über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und der Ministerialerlass zur Zuweisung von Mitteln wird angenommen.
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M5C2-19
|
Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums
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Meilenstein
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Die Regionen und Autonomen Provinzen (einschließlich Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) haben die Vereinbarungen über die Neugestaltung und den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus unterzeichnet.
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M1C2-16
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Anschlussprojekte
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M1C3-12
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Investition 2.1 – Attraktivität einer kleinen historischen Stadt
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln an Gemeinden für die Attraktivität kleiner historischer Städte
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M1C3-13
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Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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M1C3-14
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Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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M1C3-15
|
Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des FEC-Erbes und Schutzeinrichtungen für Kunstwerke
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Dekrets des Kulturministeriums über die Zuweisung von Mitteln: zur seismischen Sicherheit anstelle von Gebets und zur Wiederherstellung des kulturellen Erbes (Fondo Edifici di Culto)
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M1C3-35
|
— Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung jeder Vereinbarung über sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und Begünstigten/Durchführungsstellen
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M2C1-13
|
Reform 1.2 – Nationales Abfallwirtschaftsprogramm
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Ministerialerlasses über das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm
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M2C2-52
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Investition 5.2 Wasserstoff
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Meilenstein
|
Herstellung von Elektrolyseuren
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M4C2-11
|
Investition 2.1: IPCEI
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Meilenstein
|
Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die für die Unterstützung der Projektteilnehmer erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
|
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M4C2-17
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Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen
|
Meilenstein
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Vergabe von Aufträgen für folgende Projekte: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
|
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M4C2-18
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Invement1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen führenden F & E“
|
Meilenstein
|
Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen;
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|
M4C2-19
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Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien
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Meilenstein
|
Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Leiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen
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M4C2-20
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Investition 3.2: Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)
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Meilenstein
|
Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) über das Finanzierungsinstrument
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M6C1-1
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Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das territoriale Gesundheitsversorgungsnetz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialdekret) zur Reform der Organisation des Gesundheitswesens.
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M6C1-2
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Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung
|
Meilenstein
|
Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung
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M6C1-4
|
Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
|
Meilenstein
|
Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der häuslichen Pflege
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M6C1-5
|
Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
|
Meilenstein
|
Vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigter Vertrag über die institutionelle Entwicklung
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|
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M6C1-10
|
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)
|
Meilenstein
|
Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo)
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M6C2-5
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Meilenstein
|
Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung
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|
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Ratenzahlungsbetrag
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13.1.Dritte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
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M2C1-18
|
Investition 3.1: Grüne Inseln
|
Meilenstein
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Inkrafttreten des Direktorialdekrets
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M2C1-20
|
Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften
|
Meilenstein
|
Vergabe von (allen) öffentlichen Aufträgen für die Auswahl grüner Gemeinschaften
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|
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M5C2-17
|
Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds
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Meilenstein
|
Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MEF) genehmigt.
|
|
|
M1C1-123
|
Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
|
Ziel
|
INPS – Dienstleistungen/Inhalt T1 „ein Klick durch Technikgestaltung“
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|
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M1C1-124
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
|
Ziel
|
INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T1
|
|
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M1C3-30
|
Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
|
Ziel
|
|
|
|
M1C3-31
|
Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
|
Ziel
|
|
|
|
M2C3-9
|
Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme
|
Meilenstein
|
Aufträge zur Verbesserung der Wärmenetze werden vom Ministerium für ökologischen Wandel nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vergeben.
|
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M2C4-19
|
Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
|
Ziel
|
Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1
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|
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M2C4-24
|
Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“
|
Meilenstein
|
Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Stätten
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M3C1-3
|
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
|
Meilenstein
|
Vergabe der Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania
|
|
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M3C1-12
|
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
|
Meilenstein
|
Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem
|
|
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M3C2-8
|
Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen
|
Ziel
|
„Grüne Häfen: Vergabe von Bauwerken
|
|
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M4C1-29
|
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Reform des Studentenwohnrechts.
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|
|
M5C2-13
|
Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen
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M6C2-7
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge
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|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
|
|
14.1.Vierte Tranche (Darlehensunterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
|
|
|
|
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|
M1C1-125
|
Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
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Meilenstein
|
Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Möglichkeiten für Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung
|
|
|
M1C2-22
|
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte
|
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M2C2-48
|
Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)
|
Meilenstein
|
Vergabe des gesamten öffentlichen Auftrags für die Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in aufgegebenen Industriegebieten
|
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M2C2-50
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Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien
|
Meilenstein
|
Einigung zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff
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|
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M5C2-21
|
Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung
|
Meilenstein
|
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
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M1C3-20
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Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)
|
Meilenstein
|
Unterzeichnung der Verträge zwischen der Durchführungsstelle Cinecittà SPA und den Unternehmen über den Bau von neun Studios
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|
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M2C4-21
|
Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets
|
Meilenstein
|
Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Neunaturierung des Po-Gebiets
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|
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M4C1-28
|
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
|
Meilenstein
|
Vergabe öffentlicher Aufträge für die Schaffung zusätzlicher Schlafgelegenheiten (Betten)
|
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M4C2-12
|
Investition 2.1: IPCEI
|
Meilenstein
|
Die Liste der Teilnehmer an IPCEI-Projekten ist bis zum 30.6.2023 fertiggestellt.
|
|
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M4C2-16
|
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
|
Ziel
|
Anzahl der finanzierten Infrastrukturen
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M5C1-18
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Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
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Ziel
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Finanzielle Unterstützung für Unternehmen wurde zugesagt
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M6C2-14
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Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Es werden Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.
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Ratenzahlungsbetrag
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15.1.Fünfte Tranche (Darlehensunterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M2C3-5
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Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Ersetzung von Gebäuden zur Verbesserung der Energieversorgung in Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung
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M2C4-28
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Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung
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Meilenstein
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Gewährung von Fördermitteln für alle Projekte (für Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung)
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M2C4-30
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Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Meilenstein
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Gewährung von Fördermitteln für alle Projekte für Maßnahmen in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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M1C1-14
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Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats
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Ziel
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Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T1 verfügbar
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M1C1-16
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Investition 1.6.5: Digitalisierung des Staatsrats
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Ziel
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Staatsrat – Gerichtliche Dokumente zur Auswertung im Datenlager T2 verfügbar
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M1C1-126
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T1
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M1C1-127
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausweitung der Einführung der „IO“-App T1
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M1C1-128
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Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen
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Ziel
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Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1
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M1C1-129
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Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums
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Ziel
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Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T1
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M1C1-130
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Ziel
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Digitalisierte Gerichtsakten T1
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M1C1-131
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Meilenstein
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Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T1
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M1C1-132
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
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INPS – Dienstleistungen/Inhalt T2 „ein Klick durch Technikgestaltung“
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M1C1-133
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
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INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten Kenntnissen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) T2
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M1C1-134
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
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INAIL – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse/Dienstleistungen T1
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M1C1-135
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1
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M1C1-136
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Zertifikate T1
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M1C1-137
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Meilenstein
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Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale
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M1C1-138
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Verteidigungsministerium – Migration von nicht missionskritischen Anwendungen in die Lösung für den vollständigen Informationsschutz durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1
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M1C2-29
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Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten
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Ziel
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Genehmigte Entwicklungsverträge
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M2C1-15bis
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Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
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Ziel
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Verringerung unregelmäßiger Deponien (T2)
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M2C1-15ter
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Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
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Ziel
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Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung
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M2C1-15-Quader
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Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen
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M2C2-24
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von U-Bahn-, Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Seilbahnen in Metropolregionen
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M2C2-32
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Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Stärkung der regionalen öffentlichen Verkehrsbusflotte mit emissionsfreien Niederflurbussen
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M2C3-7
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Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege
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Meilenstein
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Die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Neuqualifizierung und die Stärkung des Immobilienvermögens der Rechtspflege wird vom öffentlichen Auftraggeber im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet.
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M2C4-33
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Meilenstein
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Gewährung von Mitteln für alle Projekte zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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M2C4-36
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Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Abwasserentsorgung und -reinigung
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M3C1-4
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Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
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Meilenstein
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Vergabe des Auftrags für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria
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M3C1-17
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Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden
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Ziel
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150 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
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M4C2-5
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Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
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Ziel
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Anzahl der vergebenen Forschungsprojekte
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M6C1-8
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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Mindestens ein telemedizinisches Projekt, das jeder Region zugewiesen wird (unter Berücksichtigung sowohl von Projekten, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch von Projekten, die im Rahmen von Regionalkonsortien entwickelt werden können)
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Ratenzahlungsbetrag
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16.1.Sechste Tranche (Darlehensunterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M3C1-10
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Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen
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Meilenstein
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Vergabe der Aufträge für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia
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M7-35
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Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
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Meilenstein
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Annahme und Aktualisierung einschlägiger Umweltverträglichkeitsprüfungen (VIncA)
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M7-40
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Investition 15: Transizione 5.0 grün
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Rechtsakts zur Festlegung der Kriterien für förderfähige Interventionen
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M2C1-15
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Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm
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Ziel
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Verringerung unregelmäßiger Deponien (T1)
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M2C1-16bis
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Reform 1.2 Nationales Abfallwirtschaftsprogramm
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Ziel
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Unregelmäßige Deponien
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M2C1-22
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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M2C2-31
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Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der Flotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr
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M2C4-6
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Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks
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Ziel
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Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten
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M3C2-10
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Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen Plattform für digitale Logistik zur Einführung der Digitalisierung des Güter- und/oder Personenverkehrs
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Meilenstein
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Nationale Plattform für digitale Logistik
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M6C2-15
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Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Es werden zusätzliche Stipendien für eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin vergeben.
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M7-36
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Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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M7-38
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Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport
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Meilenstein
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Vergabe öffentlicher Aufträge
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Ratenzahlungsbetrag
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17.1.Siebte Tranche (Darlehensunterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M1C1-139
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Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
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Ziel
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Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T1
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M2C2-25
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge und Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen
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M2C4-11
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Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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Meilenstein
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Ermittlung der Interventionen durch Verordnung(en) des Notstandskommissars
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M7-46
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Meilenstein
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Festlegung des Ziels der Leistungsbeschreibung
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M1C1-140
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Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste
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Ziel
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Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1
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M1C1-141
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2
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M1C1-142
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Digitalisierung der Zertifikate des Verteidigungsministeriums T2
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M1C1-143
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Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums
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Ziel
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Verteidigungsministerium – Migration von für die Mission kritischen und nicht missionskritischen Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2
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M1C2-19
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Inseln mit Ultrabreitbandanbindung
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M1C3-27
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Investition – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen
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Ziel
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Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Umschulung im Durchschnitt 50 % der Anteile von Stato Avanzamento Lavori (SAL) erreichte (erste Gruppe)
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M2C1-16ter
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Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
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Ziel
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Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung
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M2C1-25
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Meilenstein
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Das Ministerium hat den Gesamtbetrag der Mittel übertragen
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M2C2-9
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
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Ziel
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Intelligente Netze – Ausbau der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien
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M2C2-34
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Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen
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Ziel
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Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse T1
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M2C2-34bis
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Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
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Ziel
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Anzahl emissionsfreier Züge
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M2C2-38bis
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Investition 5.1: Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Durchführungsübereinkommens
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M2C2-39
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Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der strategischen Versorgung
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Meilenstein
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Italien überträgt 3 500 000 000 EUR an Invitalia für die Fazilität.
Dar.:
—3000000000 EUR für die Teilinvestition 1 Netto-Null-Technologien;
—500000000 EUR für die Teilinvestition 2 Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten.
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M2C2-42bis
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Investition 5.4 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den grünen Wandel (GTF)
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Meilenstein
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Kapitalzuführung in den Fonds für den grünen Wandel
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M2C2-44
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Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaikmodulen in agrovoltaischen Systemen
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M2C4-22
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Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets
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Ziel
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Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T1
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M2C4-31
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Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Ziel
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Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1
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M2C4-34
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1
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M2C4-35
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1
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M3C1-15
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Investition 1.5 – Stärkung der Metropol-Knoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen
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Ziel
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700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an Metropolknoten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden
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M3C1-19
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Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)
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Ziel
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Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe
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M4C2-21bis
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Investition 3.2 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)
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Meilenstein
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Kapitalzuführung in den Fonds für den digitalen Wandel
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M5C3-12
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Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone
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Ziel
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Beginn der Arbeiten für Projekte für Infrastrukturinterventionen in den Sonderwirtschaftszonen
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M6C1-7
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe)
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M7-43
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Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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M7-44
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Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
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Meilenstein
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Das italienische Ministerium für Unternehmen und Made hat die Mittelübertragung an Invitalia abgeschlossen.
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M2C4-20
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Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
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Ziel
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Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2
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Ratenzahlungsbetrag
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18.1.Achte Tranche (Darlehensunterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M7-47
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Meilenstein
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Durchführungsvereinbarung
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M7-48
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Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
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Meilenstein
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Das Ministerium hat die Investition abgeschlossen
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M1C3-16
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Investitionen – 2.1 Attraktivität kleiner historischer Städte
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Ziel
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Abgeschlossene Interventionen zur Verbesserung kultureller oder touristischer Stätten
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M1C3-18
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Investition 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten
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Ziel
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Zahl der neuqualifizierten Parks und historischen Gärten
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M2C1-23
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Ziel
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Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten
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M2C4-9
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Erhält Investition 1.1 Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems
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Ziel
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Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken
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M2C4-26
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Investition 3.5. Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume
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Ziel
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Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume
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M3C1-13
|
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
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Ziel
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M4C2-6
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Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
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Ziel
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Anzahl der vergebenen Forschungsprojekte
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M4C2-7
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Investition 1.1: Forschungsprojekte von erheblicher nationaler Bedeutung (PRIN)
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Ziel
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Zahl der befristet eingestellten Forscher
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M4C2-8
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Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung
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Ziel
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Zahl der befristet beschäftigten Forscher, die für die geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung zwischen Forschungsinstituten und Privatunternehmen eingestellt wurden
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M4C2-22
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Investition 2.1: IPCEI
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Ziel
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Anzahl der geförderten Projekte
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M2C4-37
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Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung
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Ziel
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Interventionen für Abwasserentsorgung und -reinigung T1
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Ratenzahlungsbetrag
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19.1.Instalment (Darlehensunterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M1C1-145
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Investition 1.4.4 – Ausweitung der nationalen Plattform für digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)
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Ziel
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Nationale Plattform für die digitale Identität (CIE) und nationales Register (ANPR)
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M1C1-144
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Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Barrierefreiheit digitaler öffentlicher Dienste/Interventionen
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Ziel
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Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste
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M1C1-146
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Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen Plattformen für die digitale Identität (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR)
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Ziel
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Nationale Plattform für die digitale Identität (CIE)
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M1C3-17
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Investitionen – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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Ziel
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Abgeschlossene Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
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M1C3-19
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Investition – 2.4 Seismische Sicherheit von Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und Schutzräume für Kunstwerke (Recovery Art)
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Ziel
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Maßnahmen zur seismischen Sicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes des FEC (Fondo Edifici di Culto) und der Schutz von Kunstwerken abgeschlossen
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M1C3-28
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Zahl der Tourismusunternehmen, die durch die Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden;
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M1C3-32
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Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Zahl der durch den KMU-Garantiefonds zu unterstützenden Tourismusunternehmen
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M1C3-34
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Anzahl der vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu entwickelten Immobilien
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M2C1-17
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten für Siedlungsabfälle im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17bis
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten von Verpackungsabfällen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17ter
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17quater
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten für Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17 quinquies
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Recyclingquoten bei Aluminiumverpackungen – Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17 Sexien
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
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Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17-Septies
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
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Recyclingquoten für Papier und Pappe im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17 octies
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Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
|
Ziel
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Recyclingquoten von Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
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M2C1-17 Nonies
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Reform 1.1 Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft; Investition 1.2 – Leitinitiativen für die Kreislaufwirtschaft
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Meilenstein
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Inkrafttreten der getrennten Sammlung von Fraktionen gefährlicher Abfälle aus Haushalten und Textilien
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M2C2-46
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Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Vergabe von Finanzhilfen für die Durchführung der Interventionen für Energiegemeinschaften
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M2C4-11bis
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Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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Meilenstein
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Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Emilia-Romagna, Toskana und Marken
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M3C1-5
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Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
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Ziel
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Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Katania
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M3C1-23
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Investition 1.9 Interregionale Verbindungen
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Ziel
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Investition 1.9 Interregionale Verbindungen
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M3C1-25
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Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien
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Meilenstein
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Durchführbarkeitsstudie für die Einrichtung eines staatseigenen Fahrzeugs
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M4C2-13
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Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
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Ziel
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Anzahl der neu einzurichtenden Hubs
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M6C1-6
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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In der häuslichen Pflege behandelte Personen
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M6C1-9
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Investition 1.2: Zuhause als Erstversorgungsort und Telemedizin
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Ziel
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Zahl der Personen, die von Telemedizin-Tools unterstützt werden (dritte Gruppe)
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M6C2-8
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Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
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Ziel
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Die Krankenhäuser sind digitalisiert (DEA – Abteilungen für Notfälle und Zulassungen – Level I und Level II)
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M6C2-11
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Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
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Ziel
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Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte einspeisen.
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M1C3-33
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Investitionen 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
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Ziel
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Zahl der durch Fondo Rotative zu unterstützenden Unternehmen (erste Charge)
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Ratenzahlungsbetrag
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20.1.Zehnte Tranche (Darlehensunterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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M2C3-6
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Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Austausch von Gebäuden
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Ziel
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M2C3-8
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Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung öffentlicher Immobilien, die ganz oder teilweise von der Rechtspflege genutzt werden
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Ziel
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Bau von Gebäuden, Umschulung und Stärkung öffentlicher Immobilien, die teilweise oder vollständig von der Rechtspflege genutzt werden
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M2C3-10
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Investition 3.1: Förderung effizienter Fernwärme
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Ziel
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Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen zur Senkung des Energieverbrauchs
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M2C4-23
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Investition 3.3 Sanierung des Po-Gebiets
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Ziel
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Verringerung der künstlichen Flussbette für die Neunaturierung des Po-Gebiets T2
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M2C4-25
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Investition 3.4. Sanierung von „Orphan-Standorten“
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Ziel
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Wiederbelebung verwaister Stätten
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M2C4-29
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Investition 4.1. Investitionen in primäre Wasserinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung
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Ziel
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Investitionen in die Primärwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung
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M2C4-32
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Investition 4.2. Verringerung der Verluste in den Wasserverteilungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
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Ziel
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Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2
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M2C4-35bis
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Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
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Ziel
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Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2
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M2C4-38
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Investition 4.4 Investitionen in Kanalisation und Reinigung
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Ziel
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Interventionen für Abwasserentsorgung und -reinigung T2
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M5C2-20
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Investition 6 – Innovationsprogramm für die Qualität des Wohnraums
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Ziel
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Anzahl der geförderten Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau- als auch Sanierung) und Quadratmeter der unterstützten öffentlichen Räume
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M1C1-147
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Investition 1.2 – Cloud-Ermöglichung für lokale PA
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Ziel
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Cloud-Ermöglichung für die lokale öffentliche Verwaltung T2
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M1C1-148
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Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste
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Ziel
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Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit der digitalen öffentlichen Dienste T2
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M1C1-149
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausbau der PagoPA-Plattformdienste T2
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M1C1-150
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Investition 1.4.3 – Ausbau der PagoPA-Plattformdienste und der „IO“-App
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Ziel
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Ausweitung der Einführung der „IO“-App T2
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M1C1-151
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Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen
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Ziel
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Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2
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M1C1-152
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Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums
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Ziel
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Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T2
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M1C1-153
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Ziel
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Digitalisierte Gerichtsakten T2
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M1C1-154
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Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums
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Ziel
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Justizdatensysteme für Wissen über den Seen T2
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M1C1-155
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Investition 1.6.3 – Digitalisierung der nationalen Sozialversicherungsanstalt (INPS) und des Nationalen Instituts für die Unfallversicherung (INAIL)
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Ziel
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INAIL – Neu entwickelte und digitalisierte Prozesse/Dienste T2
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M1C2-15
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Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik
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Ziel
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Produktionskapazität von Siliziumkarbidsubstraten
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M1C2-17
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Hausnummern mit 1 Gbit/s-Konnektivität
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M1C2-18
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s
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M1C2-20
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Außerstädtische Straßen und Korridore mit 5G-Abdeckung möglich
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M1C2-21
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Investition 3: Wissenschaftsexzellenz. Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband und 5G)
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Ziel
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Mit 5G-Versorgung ausgestattete Gebiete mit Marktversagen
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M1C2-23
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Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
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Ziel
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Hergestellte gemahlene Teleskope; SST-Zentrum, Raumwerk und Demonstration von Flüssigkeiten
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M1C2-24
|
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
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Ziel
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Konstellationen oder Konzeptnachweise für eingesetzte Konstellationen
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M1C2-25
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Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
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Ziel
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Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen
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M1C3-21
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Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)
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Ziel
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Zahl der Studios, deren Arbeiten zur Umschulung, Modernisierung und Errichtung abgeschlossen sind
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M1C3-36
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Investitionen – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen
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Ziel
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Zahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Umschulung abgeschlossen ist
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M2C1-16
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Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
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Ziel
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Unregelmäßige Deponien
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M2C1-19
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Investition 3.1: Grüne Inseln
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Ziel
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Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln
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M2C1-21
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Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften
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Ziel
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Durchführung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften dargelegten Interventionen
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M2C1-24
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Investition 3.4: Fondo Contratti di Filiera (FCF) zur Unterstützung von Lieferkettenverträgen in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
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Ziel
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Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten
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M2C2-3
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Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen
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M2C2-5
|
Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien für die Förderung der Kreislaufwirtschaft
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Ziel
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Zusätzliche Erzeugung von Biomethan
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M2C2-10
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
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Ziel
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Intelligente Netze – Ausbau der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien
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M2C2-11
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Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze
|
Ziel
|
Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs
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M2C2-13
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Investition 2.2 Interventionen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
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Ziel
|
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
|
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M2C2-15
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Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr
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Ziel
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Entwicklung von Aufladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff
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M2C2-17
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Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
|
Ziel
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Anzahl der Wasserstofftankstellen
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M2C2-19
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Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung
|
Ziel
|
Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff
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M2C2-25bis
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
|
Ziel
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Mindestens 5 Interventionen zur Modernisierung der Infrastruktur von schnellen Massentransportsystemen
|
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M2C2-25ter
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Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
|
Ziel
|
Erwerb von mindestens 85 Fahrzeugeinheiten für einen schnellen Massentransport
|
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M2C2-26
|
Investition 4.2 Entwicklung schneller Massentransportsysteme
|
Ziel
|
Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs in km
|
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M2C2-35
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Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs mit emissionsfreien Niedrigstbussen
|
Ziel
|
Anzahl emissionsfreier Niederflurbusse T2
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M2C2-35 ter
|
Investition 4.4.1: Stärkung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen
|
Ziel
|
Anzahl der Ladestationen für emissionsfreie und emissionsarme Niederflurbusse
|
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M2C2-35 bis
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Investition 4.4.2: Stärkung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs mit emissionsfreien Zügen und Universaldienst
|
Ziel
|
Anzahl emissionsfreier Traine und Anzahl der Beförderungen für den Universaldienst
|
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M2C2-36
|
Investition 4.4.3: Erneuerungsflotte für den Nationalen Feuerwehrkommando
|
Ziel
|
Zahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerungsflotte für den Befehl der nationalen Feuerwehr
|
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M2C2-40
|
Investition 5.1. Unterstützung des Produktionssystems für den ökologischen Wandel, Netto-Null-Technologien sowie Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz strategischer Lieferketten
|
Ziel
|
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
|
|
M2C2-43
|
Investition 5.4 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den grünen Wandel (GTF)
|
Meilenstein
|
Verabschiedung eines Berichts
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M2C2-45
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Investition 1.1 Entwicklung von Agrarvoltaiksystemen
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Ziel
|
Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarvoltaikanlagen
|
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M2C2-47
|
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energien für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien
|
Ziel
|
Installation neuer Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen in Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnden Eigenversorgern im Bereich erneuerbare Energie
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M2C2-49
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Investition 3.1 Herstellung von Wasserstoff in Industriebrachen (Hydrogen Valleys)
|
Ziel
|
Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten
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M2C2-51
|
Investition 3.2 Wasserstoffnutzung in schwer zu dekarbonisierenden Industrien
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Ziel
|
Einführung von Wasserstoff in industriellen Prozessen
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M2C2-53
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Investition 5.2 Wasserstoff
|
Ziel
|
Gebaute Industrieanlage
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M2C4-6bis
|
Investition 3.2: Digitalisierung von Nationalparks
|
Ziel
|
Abschluss der Intervention
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M2C4-11ter
|
Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos – Interventionen in der Emilia-Romagna, Toskana und Marken
|
Meilenstein
|
Abschluss der Projekte
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M2C4-13
|
Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos und des hydrogeologischen Risikos
|
Ziel
|
Abschluss von Interventionen des Typs D und des Typs E
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M2C4-20bis
|
Investieren. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
|
Ziel
|
Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T3
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|
M2C4-34bis
|
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
|
Ziel
|
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungs-Agrarsystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1
|
|
M3C1-6
|
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für den Personen- und Güterverkehr
|
Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Katania
|
|
M3C1-24
|
Investition 1.9 Interregionale Verbindungen
|
Ziel
|
Investition 1.9 Interregionale Verbindungen
|
|
M3C1-9
|
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die an das übrige Europa angebunden sind
|
Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Ligurien-Alpi.
|
|
M3C1-11
|
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen
|
Ziel
|
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia
|
|
M3C1-14
|
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS)
|
Ziel
|
|
|
M3C1-16
|
Investition 1.5 – Stärkung der Metropol-Knoten und der wichtigsten nationalen Verbindungen
|
Ziel
|
|
|
M3C1-17bis
|
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden
|
Ziel
|
650 km abgeschlossene Arbeiten im Zusammenhang mit der Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind.
|
|
M3C1-18
|
Investition 1.6 – Ausbau der Regionalstrecken – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)
|
Ziel
|
Modernisierte regionale Strecken, die für die Genehmigungs- und Betriebsphase bereit sind
|
|
M3C1-20
|
Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (RFI-Management; im Süden)
|
Ziel
|
Modernisierte und zugängliche Bahnhöfe
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M3C1-26
|
Reform 1.3 – Steigerung der Effizienz der Eisenbahninfrastruktur in Italien
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts (und Erlass von Durchführungsrechtsakten)
|
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M4C1-30
|
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
|
Ziel
|
Gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften geschaffene Schlafunterkünfte für Studierende
|
|
M4C2-9
|
Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung „nationaler FuE-Führer“ zu einigen Schlüsseltechnologien
|
Ziel
|
Die nationalen Zentren sind operativ und werden von den nationalen Zentren im Bereich Schlüsseltechnologien durchgeführt.
|
|
M4C2-14
|
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
|
Ziel
|
|
|
M4C2-15
|
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
|
Ziel
|
Anzahl der unterstützten KMU
|
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M4C2-15 bis
|
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Erweiterung von Technologietransferzentren nach Branchensegmenten
|
Meilenstein
|
Abschluss der EDIH- und TEF-Arbeitspakete
|
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M4C2-16 bis
|
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
|
Ziel
|
Anzahl der Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen, die geschaffen wurden oder ihre Tätigkeiten abgeschlossen haben
|
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M4C2-18 Bis
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Invement1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen führenden F & E“
|
Ziel
|
Von den Innovationsökosystemen durchgeführte Tätigkeiten
|
|
M4C2-21
|
Investition 3.2 – Eigenkapitalzufuhr in den Fonds für den digitalen Wandel (DTF)
|
Meilenstein
|
Verabschiedung eines Berichts
|
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M5C1-19
|
Investition 5 Gründung von Frauenunternehmen
|
Ziel
|
Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten
|
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M5C2-12
|
Investition 4 – Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation
|
Ziel
|
Projekte für Maßnahmen zur Stadterneuerung, die Gemeinden betreffen
|
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M5C2-14
|
Investition 5 – integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte
|
Ziel
|
Abschluss integrierter Planungsprojekte in Großstädten
|
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M5C2-16
|
Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft
|
Ziel
|
Die Projektaktivitäten werden in den Gebieten abgeschlossen, die in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen ausgewiesen wurden.
|
|
M5C2-18
|
Investition 5 – integrierte städtische Pläne – EIB-Fonds-Of-Fonds
|
Ziel
|
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen über einen Investitionswert der zugrunde liegenden Projekte im Wert von mindestens 545 000 000 EUR
|
|
M5C2-22
|
Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung
|
Ziel
|
Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen
|
|
M5C3-13
|
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone
|
Ziel
|
Abschluss von Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen.
|
|
M6C1-3
|
Investition 1.1: Gemeinschaftliche Gesundheitseinrichtungen zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung
|
Ziel
|
Bereitgestellte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftsgesundheitshäuser (erste Charge)
|
|
M6C1-11
|
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhäuser)
|
Ziel
|
Renovierte, vernetzte und technologisch ausgestattete Gemeinschaftshäuser (erste Serie)
|
|
M6C2-6
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Ziel
|
Betrieb großer Sanitäreinrichtungen
|
|
M6C2-9
|
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausrüstung von Krankenhäusern
|
Ziel
|
Zusätzliche Betten in Intensivstationen und subintensive Pflege
|
|
M6C2-10
|
Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus
|
Ziel
|
Abschluss antiseismischer Maßnahmen in Krankenhäusern
|
|
M6C2-10 bis
|
Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus
|
Ziel
|
Auszahlung von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für Projekte gemäß Artikel 20 des Finanzgesetzes 67/88 Gebäude im Gesundheitswesen
|
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M6C2-12
|
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
|
Meilenstein
|
Das System der Krankenversicherungskarte und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind betriebsbereit.
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M6C2-13
|
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation
|
Ziel
|
Alle Regionen haben die EHR angenommen und nutzen diese.
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|
M6C2-16
|
Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
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Ziel
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Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen für Mitarbeiter des nationalen Gesundheitsdienstes
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M6C2-17
|
Investition 2.2: Entwicklung von technischen, beruflichen, digitalen und Managementkompetenzen von Fachkräften des Gesundheitssystems
|
Ziel
|
Anzahl der finanzierten fachärztlichen Ausbildungsverträge
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M7-37
|
Investition 13: Adriatic Line Phase 1 (Kompressorstation Sulmona und Gaspipeline Sestino-Minerbio)
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Meilenstein
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Abschluss der Arbeiten
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M7-39
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Investition 14: Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Gasexport
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Meilenstein
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Abschluss der Arbeiten
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M7-41
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Investition 15: Transizione 5.0 grün
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Ziel
|
Gewährung von ARF-Mitteln
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M7-42
|
Investition 15: Transizione 5.0 grün
|
Ziel
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0,4 Mio. t RÖE Energieeinsparungen beim Endenergieverbrauch im Zeitraum 2024-2026
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M7-45
|
Investition 16: Unterstützung von KMU bei der Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
|
Ziel
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Rechtliche Vereinbarungen mit Endbegünstigten
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M7-49
|
Investition 17: Finanzinstrument für die energetische Sanierung öffentlicher Wohngebäude
|
Ziel
|
Mit Endbegünstigten unterzeichnete rechtliche Vereinbarungen
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M1C3-29
|
Investition 4.2: Mittel für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
|
Ziel
|
Anzahl der Tourismusprojekte, die aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank unterstützt werden sollen
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|
M3C2-9
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Investition 1.1: „Grüne Häfen: Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz in Häfen
|
Ziel
|
„Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten
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|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
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ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG
1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens erfolgt nach folgenden Modalitäten:
Wie in der durch Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 geänderten Gesetzesverordnung Nr. 77 vom 31. Mai 2021 vorgesehen, wird für die Überwachung und Durchführung des Plans eine Reihe von Koordinierungsstrukturen geschaffen. Dazu zählen insbesondere: I) ein hochrangiger Lenkungsausschuss („cabina di regia“), der unter dem Vorsitz des Ministerrates eingesetzt wurde und dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Umsetzung des Plans zu steuern und zu koordinieren; II) eine vom Vorsitz des Ministerrates zumindest für die Dauer des Plans eingerichtete Missionsstruktur, die befugt ist, als zentrale Koordinierungsstruktur für die Durchführung und Überwachung des Plans zu fungieren; III) eine technische Struktur im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, die die operative Überwachung der Umsetzung des Plans, die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Ausgaben und die Berichterstattung sowie die technische und operative Unterstützung der Durchführungsphase durchführt. Die für die Missionen zuständige Stelle beim Ministerratspräsidium fungiert auf nationaler Ebene als zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission. Das Wirtschafts- und Finanzministerium stellt die Auswertung der Ergebnisses des Plans sicher. Die Sozialpartner und andere Interessenträger nehmen an speziellen Sitzungen des „cabina di regia“ teil, um ihre Beteiligung an der Durchführung des Plans sicherzustellen. Darüber hinaus werden auf den einzelnen zentralen Verwaltungsebenen, die für im Plan enthaltene Maßnahmen zuständig sind, Koordinierungsstrukturen benannt, deren Aufgabe im Management, in der Überwachung, der Berichterstattung und der Kontrolle der maßgeblichen Interventionen besteht, auch in Bezug auf die Aufsicht über die Durchführung und den Fortschritt bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte. Und schließlich sind für den Fall von Problemen bei der Durchführung Durchsetzungsmechanismen, unter anderem mittels Aktivierung von Bevollmächtigungen gegenüber den für die Maßnahmen des Plans zuständigen Verwaltungsstellen, vorgesehen, die dem Ziel dienen, eine fristgerechte und wirksame Fertigstellung von Projekten zu gewährleisten; ferner sind Ex-ante-Mechanismen für die Lösung von Konflikten eingerichtet worden.
Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die Überwachung und Durchführung ist geplant, unter anderem hinsichtlich der zentralen, für die im Plan vorgesehenen Interventionen zuständigen Verwaltungen sowie das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (einschließlich der zentralen Koordinierungsstelle und der staatlichen Rechnungsstelle) Zeitarbeitskräfte anzuwerben, wie dies in der Gesetzesverordnung Nr. 80 vom 9. Juni 2021 vorgesehen ist; Zeitarbeitskräfte sollen auch hinsichtlich der Verwaltungsstellen für Süditalien angeworben werden, von denen eine Verstärkung des an der Planung und der Verwendung von EU-Mitteln beteiligten Humankapitals erwartet wird; dies ist insbesondere im Gesetz Nr. 178 von 2020 so vorgesehen. Der Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 entsprechend sind darüber hinaus der für die Missionen zuständigen Stelle beim Ministerratspräsidium Mittel zugewiesen worden, um deren effektive Arbeit sicherzustellen. Und schließlich ist eine operative Unterstützung zentraler und lokaler Verwaltungsstellen bei der Durchführung von Projekten vorgesehen, wobei dies auch den Einsatz öffentlicher Kapitalgesellschaften, eines Pools von Experten für technische Hilfe sowie die Möglichkeit, auf externes Expertenwissen zurückzugreifen, umfasst. Der Gesetzesverordnung Nr. 77 vom 31. Mai 2021 und der Gesetzesverordnung Nr. 13 vom 24. Februar 2023 entsprechend werden diese Aktionen von der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren flankiert.
Die Modalitäten beinhalten auch die Nutzung eines integrierten IT-Systems („ReGiS“). Der bestehende Prüfdienst des Generalinspektors für die Finanzbeziehungen zur Europäischen Union (IGRUE) im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat die Aufgabe, die Prüfsysteme zu koordinieren und mit Unterstützung durch die staatlichen Rechnungsämter (Ragionerie Territoriali dello Stato, RTS) Kontrollen durchzuführen. Die verbesserten Regelungen mit der Guardia di Finanza und einschlägigen unabhängigen Behörden wie der nationalen Korruptionsbekämpfungsagentur ANAC bleiben bestehen und verstärken auf diese Weise die Rolle, die diesen Behörden bezüglich des Schutzes der öffentlichen Finanzen einschließlich der Finanzen der EU in der italienischen Rechtsordnung bereits übertragen wird.
2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, muss Italien über folgende Regelungen verfügen:
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen fungiert als technische Struktur für die Überwachung, einschließlich der Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten, sowie gegebenenfalls für die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Erstellung von Berichten und die Weiterleitung von Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung findet auf der Ebene der zentralen, für die Maßnahmen aus dem Plan zuständigen Verwaltungen statt; diese melden die erforderlichen Daten an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. In Übereinstimmung mit Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Italien der Kommission nach Abschluss der relevanten vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 des vorliegenden Anhangs einen gebührend begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Italien stellt sicher, dass die Kommission auf Anfrage uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.