„Richtlinie 77/187/EWG – Übergang von Unternehmen – Anwendungsbereich – Ersetzung des dienstleistenden Unternehmens durch ein anderes Unternehmen, das dieselben Aufgaben ausführt (Catering) – Übertragung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Betriebsmittel – Ablehnung der Übernahme der Belegschaft und von Betriebsmitteln durch den neuen Auftragnehmer“