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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/901

20.5.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/901 DER KOMMISSION

vom 19. Mai 2025

zur Erstellung einer Liste von Stoffen, die für die Behandlung von Equiden wesentlich sind oder gegenüber anderen verfügbaren Behandlungsoptionen für Equiden einen zusätzlichen klinischen Nutzen aufweisen und bei denen die Wartezeit für Equiden sechs Monate beträgt, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG (1), insbesondere auf Artikel 115 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EU) 2019/6 sind Vorschriften für die Anwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich der Anforderung, sie in Übereinstimmung mit ihren Zulassungsbedingungen anzuwenden, festgelegt. Ist in einem Mitgliedstaat für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden oder ein Anwendungsgebiet kein Tierarzneimittel zugelassen oder verfügbar, so können Tierärzte, insbesondere zur Vermeidung unzumutbarer Leiden, in direkter Eigenverantwortung Arzneimittel außerhalb ihrer Zulassungsbedingungen gemäß den geltenden Bestimmungen der Artikel 113 und 115 der genannten Verordnung anwenden.

(2)

Zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ist in Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 abweichend von Artikel 113 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) 2019/6 vorgesehen, dass im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Stoffen erstellt wird, die wesentlich für die Behandlung von Equiden sind oder verglichen mit anderen verfügbaren Behandlungsoptionen für Equiden einen zusätzlichen klinischen Nutzen haben und die für Equiden eine Wartezeit von sechs Monate haben.

(3)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 der Kommission (2) in der durch die Verordnung (EU) Nr. 122/2013 (3) geänderten Fassung wurde ein Verzeichnis von für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffen und von Stoffen mit zusätzlichem klinischem Nutzen erstellt.

(4)

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 wurde zuletzt im Jahr 2013 durch die Verordnung (EU) Nr. 122/2013 aktualisiert. Folglich sollten die Erfahrungen mit der Verwendung der in diesem Anhang aufgeführten Stoffe als Grundlage für die Erstellung der in Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 genannten Liste dienen, auch im Hinblick auf die notwendige Aktualisierung der Informationen über die Verwendung dieser Stoffe, ihre Vorteile und ihre Alternativen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob aufgrund neuer Erkenntnisse weitere Stoffe hinzugefügt werden müssen.

(5)

Im Interesse eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollten Stoffe nur dann in die Liste dieser Verordnung aufgenommen werden, wenn sie bei der Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Equiden kein unannehmbares Risiko für Verbraucher darstellen und eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten wird.

(6)

Ein Stoff gilt nur dann als „wesentlicher Stoff“, wenn es für die Behandlung oder Diagnose einer Indikation keine zufriedenstellende Alternative gibt und diese Erkrankung bei unterbleibender Behandlung unnötiges Leiden für das Tier mit sich bringen würde. Ein Stoff gilt nur dann als „Stoff mit zusätzlichem klinischen Nutzen“, wenn er einen klinisch relevanten Vorteil auf der Grundlage verbesserter Wirksamkeit oder Sicherheit bietet oder einen bedeutenden Beitrag zur Behandlung oder Diagnose leistet. Bewirkt werden kann dies unter anderem durch unterschiedliche Wirkungsweisen, unterschiedliche pharmakokinetische oder pharmakodynamische Profile, eine unterschiedliche Behandlungsdauer oder unterschiedliche Verabreichungswege.

(7)

Auf Ersuchen der Kommission führte die Europäische Arzneimittel-Agentur (im Folgenden „Agentur“) eine wissenschaftliche Bewertung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 aufgeführten Stoffe sowie der Stoffe, die in einer Erhebung bei den zuständigen Behörden und einschlägigen Interessengruppen ermittelt wurden, durch. In ihren wissenschaftlichen Empfehlungen (4) bezeichnet die Agentur einige dieser Stoffe als „wesentlichen Stoff“ oder als „Stoff mit zusätzlichem klinischen Nutzen“, für die eine Wartezeit von sechs Monaten kein unannehmbares Risiko für Verbraucher darstellen würde.

(8)

Im Einklang mit den Empfehlungen der Agentur sollten die als wesentliche Stoffe oder Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen empfohlenen Stoffe für die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten spezifischen Krankheiten oder gesundheitlichen Störungen, Behandlungs- oder Diagnoseerfordernisse verwendet werden. Die Agentur empfahl überdies, auch die in diesem Anhang aufgeführten Alternativen in Erwägung zu ziehen.

(9)

Die in den Tabellen 1 oder 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission (5) aufgeführten Stoffe oder die Stoffe, deren Verwendung in der tierischen Erzeugung nach der Richtlinie 96/22/EG des Rates (6) verboten ist, gelten nicht als wesentliche Stoffe oder Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. Sollten daher Stoffe, die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind, auch in den Tabellen 1 oder 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 enthalten sein oder sollte ihre Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Equiden nach dem Unionsrecht verboten sein, so sollten diese Stoffe nicht mehr für die Zwecke der vorliegenden Verordnung verwendet werden.

(10)

Die Liste der Stoffe im Anhang dieser Verordnung sollte die Liste nach der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 ersetzen. Die Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 sollte aufgehoben werden. Damit die zuständigen Behörden, Tierärzte und betroffenen Tierhalter sich auf die Änderungen einstellen können, die sich daraus ergeben, dass einige der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 aufgeführten Stoffe und Indikationen nicht in den Anhang der vorliegenden Verordnung aufgenommen werden, sollte ein ausreichender Übergangszeitraum eingeräumt werden.

(11)

Um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden zu verbessern und unzumutbare Leiden zu vermeiden, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Diese Verordnung sollte ferner ab dem Datum ihres Inkrafttretens gelten.

(12)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Tierarzneimittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anwendungsbereich

Die Liste der Stoffe gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 ist im Anhang der vorliegenden Verordnung enthalten.

Artikel 2

Vorschriften für die Verwendung der im Anhang aufgeführten Stoffe

(1)   Stoffe, die wesentlich für die Behandlung von Equiden sind, dürfen für die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Indikationen verwendet werden, wenn kein Tierarzneimittel, das für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden zugelassen ist, oder kein Arzneimittel nach Artikel 113 der Verordnung (EU) 2019/6 zu gleichermaßen zufriedenstellenden Ergebnissen in Bezug auf die erfolgreiche Behandlung des Tieres oder die Vermeidung unnötigen Leidens für das Tier führen würde.

(2)   Stoffe, die im Vergleich zu anderen für Equiden verfügbaren Behandlungsmethoden einen zusätzlichen klinischen Nutzen haben, dürfen für die im Anhang dieser Verordnung genannten Indikationen und unter Berücksichtigung der in diesem Anhang aufgeführten Alternativen verwendet werden, wenn sie im Vergleich zu für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden zugelassenen Tierarzneimitteln oder zu den in Artikel 113 der Verordnung (EU) 2019/6 genannten Arzneimitteln einen klinisch relevanten Vorteil auf der Grundlage verbesserter Wirksamkeit oder Sicherheit bieten oder aber einen bedeutenden Beitrag zur Behandlung leisten.

(3)   Sind die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Stoffe in den Tabellen 1 oder 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 enthalten oder ist ihre Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Equiden nach dem Unionsrecht verboten, so dürfen diese Stoffe nicht mehr für die Zwecke der vorliegenden Verordnung verwendet werden.

Artikel 3

Aufhebung

(1)   Die Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 wird mit Wirkung vom 21. Mai 2027 aufgehoben.

(2)   Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.

Artikel 4

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 21. Mai 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Mai 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Erstellung eines Verzeichnisses von für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffen und von Stoffen mit zusätzlichem klinischem Nutzen gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 367 vom 22.12.2006, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1950/oj).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 122/2013 der Kommission vom 12. Februar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 zur Erstellung eines Verzeichnisses von für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffen gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 42 vom 13.2.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/122/oj).

(4)  Scientific advice under Article 115(5) of Regulation (EU) 2019/6 for the establishment of a list of substances which are essential for the treatment of equine species, or which bring added clinical benefit compared to other treatment options available for equine species and for which the withdrawal period for equine species shall be six months (EMA/CVMP/159047/2023 vom 18. Juli 2024).

(5)  Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.1.2010, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/37(1)/oj).

(6)  Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG (ABl. L 125 vom 23.5.1996, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1996/22/oj).


ANHANG

Stoffgruppen

I.   Anästhetika

Wirkstoff (1)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Oxybuprocaina

Lokalanästhetikum für Eingriffe am Auge

Keine bekannt

Umfassende klinische Erfahrung

Prilocainb

Lokalanästhetikum vor intravenösen Injektionen oder Katheterisierung

Lidocain

In speziellen Zubereitungen (eutektische Mischung aus Lokalanästhetika) zur örtlichen Anwendung auf der Haut; kann zur Erleichterung intravenöser Injektionen oder Katheterisierungen verwendet werden

II.   Analgetika

Wirkstoff (2)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Bromfenacb

Behandlung von Uveitis und Augenentzündung

Systemische nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAR) (z. B. Flunixin); topisch (okulär) angewandtes Ketorolac

Topisch angewandte NSAR können die Beschwerden der Patienten lindern, postoperative Entzündungen reduzieren, eine Pupillenverengung verhindern und die Sehschärfe in der frühen postoperativen Phase verbessern

Fentanylb

Multimodaler Ansatz bei mittelschweren bis schweren akuten Schmerzzuständen

Butorphanol, Morphin

Führt zu einer besseren Analgesie als bestimmte andere Opioide und kann bei extremen Schmerzzuständen eingesetzt werden; hat sich für den Einsatz in multimodalen Ansätzen als wirksam erwiesen

Ketorolacb

Behandlung von Schmerzen und Entzündungen im Auge

Systemische Behandlung mit NSAR (z. B. Flunixin)

Formuliert für die lokale Anwendung

Methocarbamolb

Als Teil von Behandlungsprotokollen bei schweren schmerzhaften Muskelverspannungen oder schweren Muskelentzündungen

Systemische NSAR (z. B. Flunixin)

Wirksame Entspannung der Skelettmuskulatur; spezifische Wirkung auf die Interneuronen des Rückenmarks zur Verringerung akuter Krämpfe der Skelettmuskulatur ohne gleichzeitige Veränderung des Muskeltonus

Morphinb

Analgesie

Butorphanol, Fentanyl

Stärker als andere Analgetika

Triamcinolonacetonidb

Behandlung von Gelenkentzündungen

Methylprednisolon

Weniger schädliche Auswirkungen auf den Knorpelstoffwechsel

III.   Antimikrobielle Wirkstoffe

Wirkstoff (3)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

I.

Antibiotika

Amikacinb

Behandlung von Septikämien bei Pferden und Fohlen

Gentamicin, Ceftiofur

Besseres Sicherheitsprofil beim Zieltier

Azithromycinb

Behandlung von Infektionen mit Rhodococcus equi, die Azithromycin-empfindlich sind

Clarithromycin, Erythromycin, Gamithromycin, Tulathromycin, Doxycyclin

Zusätzlicher klinischer Nutzen bei Infektionen mit Rhodococcus equi bei Fohlen, die im Rahmen einer Monotherapie oder in Kombination mit Doxycyclin behandelt werden können

Clarithromycinb

Behandlung von Infektionen mit Rhodococcus equi, die Clarithromycin-empfindlich sind

Azithromycin, Erythromycin, Gamithromycin, Tulathromycin, Doxycyclin

In vitro aktiver gegen Rhodococcus equi als Erythromycin oder Azithromycin; erreicht in der pulmonalen epithelialen Flüssigkeit und in den Alveolarmakrophagen höhere Konzentrationen als Erythromycin oder Azithromycin, obwohl die Halbwertszeit kürzer ist

Fusidinsäureb

Topische Behandlung von Augeninfektionen, die durch Fusidinsäure-empfindliche grampositive Bakterien verursacht werden

Ofloxacin, Moxifloxacin

Breitspektrum-Antibiotikum zur Behandlung grampositiver Infektionen; erste Wahl bei oberflächlichen, unkomplizierten Hornhautulzera und akuter Konjunktivitis bei Pferden

Moxifloxacinb

Topische Behandlung von Infektionen des äußeren Auges durch grampositive Kokken, gramnegative, atypische und anaerobe Bakterien wie Pseudomonas aeruginosa, die Moxifloxacin-empfindlich sind

Ofloxacin

Günstiges pharmakokinetisches Profil; das Wirkspektrum umfasst grampositive Kokken und anaerobe Bakterien, die gegen andere Chinolone resistent sein können

Ofloxacinb

Behandlung von Infektionen des äußeren Auges durch grampositive und gramnegative Mikroorganismen, die Ofloxacin-empfindlich sind

Moxifloxacin

Klinische Erfahrung; durchdringt die gesamte Hornhaut bis zur vorderen Augenkammer

Polymyxin Bb

Behandlung bakterieller Keratitis, topische Anwendung

Ofloxacin, Moxifloxacin

Wirksame Alternative zu systemischen Behandlungen; anderer Wirkmechanismus als bei anderen topischen Alternativen

II.

Antimykotika

Amphotericin Ba

Behandlung der Pilzpneumonie, systemische Anwendung

Keine bekannt

Mittel der Wahl

Miconazolb

Behandlung von Pilzinfektionen des Auges

Natamycin, Nystatin, Voriconazol

Breites Wirkspektrum; weniger reizend im Vergleich zu anderen topischen Antimykotika

Nystatinb

Behandlung von Pilz- und Hefeinfektionen des Auges und des Genitaltrakts

Miconazol

Mittel der Wahl bei Hefeinfektionen

Voriconazolb

Behandlung von Pilzkeratitis, topische Anwendung

Miconazol

Breites Wirkspektrum

III.

Virostatika

Aciclovirb

Behandlung von Herpesvirusinfektionen bei Equiden, die mit Komplikationen verbunden sind, nur zur topischen Anwendung

Ganciclovir

Mittel der Wahl bei Augenulzera, wenn der Verdacht auf einen viralen Erreger besteht

Ganciclovirb

Behandlung von Herpesvirusinfektionen bei Equiden, die mit Komplikationen verbunden sind, topische Anwendung

Aciclovir, Valaciclovir

Zahlreiche Erkenntnisse über die Behandlung der verschiedenen Virustypen, die Herpesinfektionen verursachen

Valaciclovirb

Behandlung von Herpesvirusinfektionen bei Equiden, orale Anwendung

Aciclovir

Besseres pharmakokinetisches Profil und anderer Verabreichungsweg

IV.   Stoffe für Atemwegserkrankungen

Wirkstoff (4)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Ambroxolb

Stimulierung der Surfactantbildung bei früh geborenen Fohlen

Steroide, Bromhexin, Dembrexin, Surfactant-Transfer von gesunden Spendern

Bevorzugte klinische Wahl für früh geborene Fohlen

Fluticasonb

Bekämpfung allergischer Lungenerkrankungen, einschließlich leichter bis mittelschwerer Fälle von Equinem Asthma und Subtypen, durch Inhalation

Beclomethason

Die Inhalation führt zu einer geringeren Nebennierenrindensuppression, einer schnelleren Erholung nach Therapieende und weniger systemischen Nebenwirkungen als eine systemische Kortikosteroidtherapie, da die systemische Absorption begrenzt ist; insbesondere zur Behandlung von leichtem bis mittelschwerem und schwerem refraktärem Asthma sowie zur langfristigen Erhaltungstherapie geeignet

Ipratropiumbromidb

Als Bronchodilatator bei Pferden mit leichtem bis mittelschwerem Asthma

Clenbuterol

Anticholinerge Wirkung, als Alternative zu Beta-Agonisten

Oxymetazolinb

Behandlung von Nasenödemen

Phenylephrin

Alpha-Adrenozeptor-Agonist mit starken vasokonstriktorischen Eigenschaften und länger anhaltender Wirkung

Phenylephrinb

Behandlung von Nasenödemen

Oxymetazolin

Verringert die Notwendigkeit, während der Genesung Nasensonden einzuführen

V.   Stoffe für die Kardiologie

Wirkstoff (5)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Amiodaronb

Systemische und orale Behandlung bei Vorhofflimmern, supraventrikulärer und ventrikulärer Tachykardie

Chinidinsulfat/Gluconat, Sotalol, Verapamil

Andere Wirkungsweise: Antiarrhythmikum der Klasse III

Propafenonb

Behandlung von ventrikulärer Tachykardie und ventrikulärer Tachyarrhythmie

Chinidinsulfat/Gluconat

Andere Wirkungsweise: Natriumkanalblocker, der die Erregbarkeit des Herzens verringert

Quinaprila

Behandlung von Herzversagen; Schutz des Herz-Kreislauf-Systems bei Pferden mit Vorhoffflimmern oder Mitralinsuffizienz

Keine bekannt

Andere Wirkungsweise: Hemmer des Angiotensin-konvertierenden Enzyms (ACE-Hemmer)

Chinidinsulfat/Gluconatb

Behandlung von Herzrhythmusstörungen

Amiodaron, Sotalol, Verapamil

Mittel der Wahl bei Vorhofflimmern

Sotalolb

Langzeitbehandlung von Herzrhythmusstörungen

Amiodaron, Chinidinsulfat/Gluconat

Besser geeignet für Pferde, bei denen eine antiarrhythmische Langzeittherapie angezeigt ist; geringere Nebenwirkungen als bei Amiodaron

Verapamilb

Behandlung supraventrikulärer Herzrhythmusstörungen

Amiodaron, Chinidinsulfat/Gluconat, Sotalol

Andere Wirkungsweise: Calciumkanalblocker

VI.   Stoffe für Diagnoseverfahren

Wirkstoff (6)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Bariumsulfata

Verbesserte Darstellung des Magen-Darm-Trakts bei Röntgenuntersuchungen

Keine bekannt

Keine zufriedenstellende alternative Behandlung für eine verbesserte Darstellung des Magen-Darm-Trakts bei Röntgenuntersuchungen

Fluoresceinb

Diagnose von Hornhautkeratitis oder -ulzeration, topische Anwendung

Bengalrosa

Diagnosemittel der Wahl, wenn anschließend eine Viruskultur benötigt wird

Iohexola

Kontrastmittel für Röntgenuntersuchungen der abführenden Harnwege, Arthrographie, Myelographie, Sino- oder Fistulographie und Dacryocystographie

Keine bekannt

Nichtionisches, wasserlösliches Kontrastmittel

Phenylephrina

Diagnose der Graskrankheit

Keine bekannt

Zusätzlicher diagnostischer Ansatz bei der polyneuropathischen Graskrankheit bei Equiden

Bengalrosab

Diagnose von Hornhautkeratitis oder -ulzeration, topische Anwendung

Fluorescein

Mittel der Wahl zur Diagnose von Keratitis/Ulzera am Auge

Thyreoliberin (Thyreotropin Releasing Hormone)a

Diagnose einer Dysfunktion der Pars intermedia der Hypophyse

Keine bekannt

Keine zufriedenstellenden Alternativen zur Diagnose einer Dysfunktion der Pars intermedia der Hypophyse

VII.   Stoffe für gastrointestinale Erkrankungen

Wirkstoff (7)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Metoclopramidb

Behandlung von postoperativem Darmverschluss

Intravenöse Flüssigkeitszufuhr, Schmerzmittel (z. B. Flunixin), Lidocain

Prokinetikum

Misoprostolb

Behandlung von EGGD (Equine Glandular Gastric Disease: Erkrankung der Drüsenschleimhaut bei Equiden) und Kolitis

Omeprazol, Sucralfat

Besser als Omeprazol bei der Behandlung von EGGD

Phenylephrina

Behandlung bei Dickdarmverlagerung in den Milz-Nierenraum

Keine bekannt

Klinischer Wert bei der Lösung von Dickdarmverlagerungen in den Milz-Nierenraum; verursacht eine dosisabhängige Kontraktion der Milz

Ranitidinb

Behandlung von Magengeschwüren bei kritisch kranken Neugeborenen, intravenöse Anwendung

Omeprazol

Die intravenöse Verabreichung bietet gegenüber anderen oralen Arzneimitteln gegen Geschwüre einen zusätzlichen klinischen Nutzen

Sucralfatb

Behandlung und Prävention von Magengeschwüren bei Pferden

Omeprazol

Andere Wirkungsweise als Omeprazol (Anhaftung an der Schleimhaut), die eine Stabilisierung im Hinblick auf physische Läsionen bewirkt

VIII.   Stoffe für Stoffwechselstörungen

Wirkstoff (8)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Insulinb

Zur Unterstützung der Behandlung von Hyperlipidämie, bei der eine Glukosetherapie nicht anschlägt, oder schwerer Hyperlipidämie, in Kombination mit Glukose und anderen Therapien

Diagnose von Stoffwechselstörungen (z. B. Insulinresistenz in Verbindung mit dem Equinen Metabolischen Syndrom oder einer Dysfunktion der Pars intermedia der Hypophyse)

Bei Hyperlipidämie kann niedermolekulares Heparin eingesetzt werden

Insulin ist das klinische Mittel der Wahl

IX.   Stoffe für Muskel-Skelett-Erkrankungen

Wirkstoff (9)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Atracuriumb

Induzierung einer Muskellähmung unter Vollnarkose

Cisatracurium, Guaifenesin

Bietet einen zusätzlichen klinischen Nutzen bei Pferden unter Vollnarkose in Fällen, in denen eine verstärkte Muskelrelaxation erforderlich ist, etwa bei Augenoperationen, bestimmten orthopädischen Eingriffen oder wenn ein tiefer Zugang zur Bauchhöhle erforderlich ist.

Cisatracuriumb

Induzierung einer Muskellähmung unter Vollnarkose

Atracurium, Guaifenesin

Bietet einen zusätzlichen klinischen Nutzen bei Pferden unter Vollnarkose in Fällen, in denen eine verstärkte Muskelrelaxation erforderlich ist, etwa bei Augenoperationen, bestimmten orthopädischen Eingriffen oder wenn ein tiefer Zugang zur Bauchhöhle erforderlich ist.

Dantrolen-Natriumb

Vorbeugung einer Rhabdomyolyse

Vorbeugung der malignen Hyperthermie während der Narkose

NSAR, intravenöse Flüssigkeiten, Vitamin E/Selen

Wirksam als vorbeugende Maßnahme durch Verhinderung der Calciumausschüttung aus dem sarkoplasmatischen Retikulum, wodurch die Kopplung von Erregung und Kontraktion unterbunden wird

Edrophoniuma

Umkehrung der Auswirkungen der Atracurium-Muskelparalyse

Keine bekannt

Cholinesterase-Hemmer, wesentlich zur Umkehr des neuromuskulären Blocks; geringste Nebenwirkungen der Cholinesterase-Hemmer bei Pferden

Guaifenesinb

Einleitung und Aufrechterhaltung einer Vollnarkose unter Feldbedingungen

Atracurium, Cisatracurium

Besonders geeignet für Feldbedingungen (außerhalb einer Klinik), wenn eine Anästhesie notwendig sein kann; die reduzierte kardiopulmonal dämpfende Wirkung ermöglicht eine sichere Anästhesie ohne moderne Überwachungsgeräte oder mechanische Beatmung

X.   Stoffe für Störungen des Nervensystems

Wirkstoff (10)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Diazepama

Kurz wirksames Antikonvulsivum zur Behandlung von epileptischen Anfällen

Keine bekannt

Anfallssuppressivum der zweiten Generation

XI.   Stoffe für die Augenheilkunde

Wirkstoff (11)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Acetazolamidb

Behandlung von Glaukomen, orale Anwendung

Phenylephrin

Wirkt als Carboanhydrase-Hemmer

Cyclopentolatb

Mydriatikum

Atropin, Phenylephrin

Führt zu einer signifikanten Mydriasis, ohne die Tränenproduktion, den Augeninnendruck, die Verdauungsfunktion (d. h. Darmmotilität und Kotproduktion) oder die Herzfrequenz zu beeinträchtigen

Cyclosporin Ab

Behandlung von Autoimmunerkrankungen des Auges

Topische Steroide

Immunsuppressive Wirkung durch Inhibition der T-Lymphozyten-Proliferation und Verringerung der Zytokin-Genexpression

Phenylephrinb

Behandlung von Glaukomen und Epiphora

Atropin und Tropicamid

Erhöht nicht (oder nur geringfügig) den Augeninnendruck

Synephrinb

Anwendung auf den Augenschleimhäuten als abschwellendes Mittel

Phenylephrin, Tetryzolin

Schnelle lokale Wirkung; erhöht die Wirksamkeit lokaler Therapien und bietet eine synergistische Wirkung mit z. B. einer lokalen antimikrobiellen Therapie

Tetryzolinb

Anwendung auf den Augenschleimhäuten als abschwellendes Mittel

Phenylephrin, Synephrin

Schnelle lokale Wirkung

Timololmaleatb

Behandlung von Glaukomen, topische Anwendung

Acetazolamid

Seine spezifische Wirkungsweise als nicht selektiver Beta-Adrenozeptor-Blocker stellt eine wichtige therapeutische Option bei der Behandlung von Glaukomen dar

Triamcinolonacetonidb

Behandlung von rezidivierender Uveitis in Fällen, in denen andere Behandlungen nicht anschlagen

Atropin, Tropicamid

Wirksame Behandlung mit geringer Morbidität in Fällen, in denen andere Behandlungen nicht anschlagen

Tropicamidb

Behandlung rezidivierender Uveitis

Atropin, Cyclopentolat, Triamcinolonacetonid

Schnelles Einsetzen der Wirkung

XII.   Stoffe zur Sedierung und Prämedikation (und Antagonismus)

Wirkstoff (12)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Acepromazinb

Für einen multimodalen Ansatz zur Beruhigung und Prämedikation in Kombination mit anderen Sedativa

Detomidin, Romifidin, Xylazin, Diazepam

Die Wirkungsweise von Acepromazin und seine einzigartige sedierende Wirkung sind durch als Alpha-2-Agonisten wirkende Sedativa oder Benzodiazepine nicht erzielbar

Atipamezola

Umkehrung der Wirkung von Alpha-2-Agonisten

Keine bekannt

Kehrt die sedierende und analgetische Wirkung sowie unerwünschte kardiovaskuläre Reaktionen um

Dexmedetomidinb

Sedierung oder Allgemeinanästhesie als Teil von Protokollen für eine teilweise oder totale intravenöse Anästhesie

Detomidin, Romifidin, Xylazin, Diazepam

Selektivster Alpha-2-Agonist; kurze Halbwertszeit und schnelle Redistribution, wodurch sich die Verwendung als kontinuierliche Infusion besonders anbietet

Diazepamb

Prämedikation und Einleitung der Narkose, leichte Beruhigungswirkung mit minimalen kardiovaskulären und respiratorischen Nebenwirkungen

Acepromazin, Detomidin, Romifidin, Xylazin

Die Wirkungsweise (am Gamma-Aminobuttersäure (GABA)-Rezeptor) sorgt für eine einzigartige Beruhigung ohne kardiorespiratorische Depression, die mit als Alpha-2-Agonisten wirkenden Sedativa (Detomidin, Romifidin und Xylazin) oder Acepromazin nicht erzielbar ist

Flumazenila

Intravenöser Benzodiazepin-Antagonist in der Erholungsphase nach total intravenöser Anästhesie (TIVA)

Keine bekannt

Kompetitiver Antagonist, der die Benzodiazepin-Bindungsstelle des GABA-Rezeptors blockiert

Naloxona

Opioid-Antagonist in Notfällen

Keine bekannt

Keine Alternativen vorhanden

Propofolb

Einleitung der Narkose bei Fohlen durch intravenöse Verabreichung

Isofluran

Bessere kardiovaskuläre Stabilität und schnellere Erholung als bei Inhalationsnarkose bei Fohlen

XIII.   Stoffe für systemische Störungen

Wirkstoff (13)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Allopurinolb

Ischämie-Reperfusionsschäden bei neugeborenen Fohlen

Vitamin E

Andere Wirkungsweise bei der Inhibition der Bildung reaktiver Sauerstoffspezies (ROS) als Vitamin E

Dalteparinb

Antikoagulans

Heparin

Eine Verringerung der Molekülgröße geht mit einem Verlust der Thrombinhemmwirkung einher, umgekehrt aber auch mit einer Zunahme der Faktor-Xa-Hemmung (FXa-Inhibition) im Vergleich zu unfraktioniertem Heparin

Dobutaminb

Behandlung von Hypotonie unter Allgemeinanästhesie

Ephedrin

Arzneimittel der ersten Wahl zur Behandlung von Hypotonie bei adulten Equiden unter Allgemeinanästhesie

Dopamina

Nur als Teil eines Behandlungsprotokolls für akute Nierenschäden/Nierenversagen

Keine bekannt

Niedrige Dosen bewirken bei gesunden Pferden in wachem Zustand nachweislich eine renale Vasodilatation, einen erhöhten renalen Blutfluss und eine erhöhte Urinproduktion ohne systemische kardiovaskuläre Folgen

Ephedrinb

Behandlung von Hypotonie unter Allgemeinanästhesie

Dobutamin

Zur Behandlung von Hypotonie bei adulten Pferden unter Allgemeinanästhesie, wenn Dobutamin unwirksam ist. Andere Wirkungsweise als Dobutamin mit direkterer Wirkung auf die Kontraktionskraft des Herzens

Gelatine-Polysuccinatb

Behandlung von andauernder Hypovolämie infolge von Erkrankungen wie einem niedrigen Albuminspiegel

Kristalloide

Kolloide sind größere Moleküle im Vergleich zu Kristalloiden, daher verbleiben sie länger im intravaskulären Raum und eignen sich gut zur Behandlung von Hypovolämie, z. B. infolge Hypoalbuminämie

Glycopyrrolatb

Behandlung und Vorbeugung einer Bradykardie

Atropin

Minimale zentrale Wirkung; geeignet für Pferde, die bei Bewusstsein sind, vor und nach Anästhesie

Noradrenalin/

Norepinephrinb

Frühbehandlung eines septischen Schocks

Unterstützung der Herz-Kreislauf-Funktion bei kritisch kranken Fohlen

Dobutamin, Dopamin

Bei geschwächten (kranken) Fohlen ist es meist das einzige Katecholamin, das bei Hypotonie wirksam ist

Vasopressinb

Behandlung eines Kreislaufkollapses bei Fohlen und adulten Pferden

Epinephrin, Dopamin, Dobutamin

Alternative in Fällen, in denen herkömmliche Katecholamintherapien mit Dopamin, Dobutamin und Epinephrin unwirksam sind oder eine Potenzierung erforderlich wird, um den Gefäßtonus in refraktären vasodilatatorischen Schockzuständen wiederherzustellen

XIV.   Stoffe für Tumore

Wirkstoff (14)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Imiquimoda

Behandlung von Sarkoiden

Keine bekannt

Aktuelle Untersuchungen deuten darauf hin, dass Equine Sarkoide wahrscheinlich durch eine komplexe Wechselwirkung entstehen, u. a. eine Störung des Immunsystems des Wirts

XV.   Verschiedenes

Wirkstoff (15)

Indikationen

Alternativen

Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile

Cetirizinb

Behandlung von Erkrankungen, bei denen ein Antihistaminikum als notwendig erachtet wird

Chlorphenamin

Inverse Agonisten am Histamin-1-Rezeptor (H1) der zweiten Generation sind Alternativen mit weniger (sedierenden) Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem (ZNS)

Domperidonb

Behandlung einer Agalaktie/Dysgalaktie bei Stuten

Sulpirid

Seine Fähigkeit, die Prolaktinsekretion bei dopaminerger Inhibition zu stimulieren

Sulpiridb

Behandlung einer Agalaktie/Dysgalaktie bei Stuten

Domperidon

Seine Fähigkeit, die Prolaktinsekretion bei dopaminerger Inhibition zu stimulieren


(1)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(2)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(3)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(4)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(5)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(6)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(7)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(8)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(9)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(10)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(11)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(12)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(13)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(14)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.

(15)  Wirkstoffe, die mit einem „a“ gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem „b“ gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/901/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)