3.5.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 155/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.8895 — 3i/FSI/Hermes/Scandlines)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 155/08)

1.

Am 25. April 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

3i Group plc („3i“, Vereinigtes Königreich),

—

First State Investments International Limited („FSI“, Australien),

—

Hermes GPE LLP, Teil der Hermes Investment Management Group („Hermes“, Vereinigtes Königreich),

—

Scandlines Holding ApS („Scandlines“, Dänemark).

3i, FSI und Hermes übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Scandlines.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—   3i: internationaler Anleger und Anlageverwalter, der auf Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen und Infrastrukturinvestitionen spezialisiert ist;

—   FSI: Vermögensverwaltungssparte der Commonwealth Bank of Australia;

—   Hermes: Britischer Anlageverwalter, der vor allem im Auftrag seiner Kunden maßgeschneiderte und diversifizierte Private-Equity- und Infrastrukturportfolios entwickelt;

—   Scandlines: Erbringung von Fährdiensten für den Personen- und Güterverkehr auf zwei Kurzstrecken zwischen Deutschland und Dänemark.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.8895 — 3i/FSI/Hermes/Scandlines

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.