Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 2004 {SEC(2005)1053} /* KOM/2005/0385 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 23.08.2005 KOM(2005) 385 endgültig . BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEITDER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IM JAHR 2004 {SEC(2005)1053} INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 3 1. ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2004 3 2. DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN 4 2.1. Überblick 4 2.2. Finanzhilfen der Gemeinschaft 4 2.3. Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2004 in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika 5 2.3.1. Ziele und Prioritäten der EIB 5 2.3.2. Darlehenstätigkeit 6 2.3.3. Risikoteilung 6 2.3.4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen 7 2.4. Darlehenstätigkeit in den Unterzeichnerstaaten der Abkommen von Lomé/Cotonou 7 3. AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT 7 3.1. Haushaltsgarantien 8 3.2. Zinszuschüsse 8 3.3. Risikokapital 9 EINLEITUNG Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der Darlehensinstrumente der Europäischen Gemeinschaften sehen vor, dass die Kommission den Rat und das Europäische Parlament alljährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert. Bei der Darlehenstätigkeit in Drittländern ist die Kommission aufgrund von Ratsbeschlüssen aus den Jahren 1997 und 2000[1] verpflichtet, dem Rat und dem Europäischen Parlament alljährlich über die Vergabe von Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Garantieleistung aus dem Unionshaushalt in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika sowie der Republik Südafrika Bericht zu erstatten. Diese Berichtspflichten wurden auf weitere Beschlüsse ausgedehnt (die Nummern dieser Beschlüsse sind in Fußnote 4 aufgeführt). Zur Erfüllung dieser Berichtspflichten wird die Darlehenstätigkeit in dem vorliegenden Bericht nach Regionen aufgegliedert beschrieben. Um einen Gesamtüberblick über die Darlehenstätigkeit zu vermitteln, enthält der Bericht auch eine zusammenfassende Darstellung der Finanzhilfen der Gemeinschaft an Drittländer sowie der mit Gemeinschaftsdarlehen verknüpften Zinszuschüsse und Garantien. Darüber hinaus informiert der Bericht über die Darlehenstätigkeit von Euratom. Die zu dem Bericht gehörenden Tabellen werden in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen vorgelegt. Im dem Bericht enthaltene Verweise auf Tabellen beziehen sich auf dieses Arbeitspapier. ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2004 Um die vom Rat beschlossene Darlehenstätigkeit zu finanzieren, kann die Kommission für die betreffende Gemeinschaft (EGKS, EG, Euratom) Anleihen am Kapitalmarkt auflegen. Da die im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments (NGI) genehmigten Höchstbeträge ausgeschöpft sind und der EGKS-Vertrag 2002 ausgelaufen ist, erfolgten im Jahr 2004 für diese Instrumente jedoch keine Mittelaufnahmen. Die Mittelaufnahme für Finanzhilfen erfolgte 2004 im Hinblick auf die Gewährung eines Darlehens in Bosnien und Herzegowina. Zur Finanzierung von Euratom-Darlehen wurden zwei Anleihen aufgelegt, und zwar für Darlehen für ein Kernkraftwerk in Bulgarien. Trotz der vorgenannten Faktoren haben die Anleiheemissionen der Europäischen Gemeinschaften und der EIB 2004 gegenüber dem Vorjahr um 18,8 % zugenommen, nämlich von 42,1 Mrd. EUR auf 49,9 Mrd. EUR (s. Tabelle 1.1); verantwortlich hierfür war in erster Linie eine verstärkte Mittelaufnahme der EIB. Unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Annullierungen und Wechselkursschwankungen belief sich das Nettoumlaufvolumen der Anleihen zum 31. Dezember 2004 auf insgesamt 216,6 Mrd. EUR; dies entspricht einem Anstieg um 10,3 % gegenüber 2003 (s. Tabelle 1.2). Was die Aufgliederung des insgesamt aufgenommenen Betrages nach Währungen betrifft (s. Tabelle 1.3), so ging der Anteil von Euro-Anleihen zwischen 2003 und 2004 von 54,9 % auf 44,9 % zurück, und der Anteil der übrigen Gemeinschaftswährungen verringerte sich von 19,1 % auf 13,0 %. Der Anteil der Drittlandswährungen stieg von 26,0 % auf 42,0 %. Der Anteil des USD-Dollar erhöhte sich aufgrund der großen Nachfrage des Marktes, sehr niedriger Zinssätze und eines nachgebenden USD-EUR-Wechselkurses von 23,0 % auf 41,6 %. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und wirtschaftlicher und finanzieller Unwägbarkeiten zeigten die Europäischen Institutionen weiterhin eine Präferenz für variabel verzinsliche Anleihen. Ihr Anteil betrug 2004 100 %, gegenüber 99,3 % 2003. Die letzte NGI-Anleihe war Ende 2004 vollständig getilgt. DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN [2] ÜBERBLICK Die finanzielle Unterstützung von Drittländern, die Kooperationsabkommen mit der Gemeinschaft geschlossen haben, erfolgt je nach Region und Zielsetzung in unterschiedlicher Form. Wenn die Gemeinschaft zur Wiederherstellung des makroökonomischen Gleichgewichts eines Landes beitragen will, werden in der Regel bilaterale Darlehen (Finanz- oder Zahlungsbilanzhilfen) vergeben. Diese Finanzierungsoperationen werden nach den jeweiligen Ratsbeschlüssen von der Kommission verwaltet. In anderen Fällen erfolgt die Darlehensvergabe entweder direkt für einzelne Projekte oder in Form von Globaldarlehen an Finanzinstitute, die wiederum die Vergabe für kleinere Projekte vor Ort übernehmen. Die Darlehensverwaltung übernimmt die EIB, die dabei ihre üblichen Konditionen anwendet und im Allgemeinen über eine Garantie aus dem Haushalt der EU verfügt. Euratom-Darlehen können in den Mitgliedstaaten und in bestimmten Ländern gewährt werden, die zum Zeitpunkt des einschlägigen Beschlusses Drittländer waren (Armenien, Bulgarien, Litauen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn). Die Regionen, in denen die Gemeinschaft Darlehen vergibt, sind im Anhang aufgeführt (s. Tabelle 2.1). Finanzhilfen der Gemeinschaft Finanzhilfen in Form von Darlehen haben grundsätzlich Ausnahmecharakter; sie fügen sich in die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft ein, in Abstimmung mit den Bretton-Woods-Institutionen bestimmten Ländern, die mit vorübergehenden makroökonomischen Problemen konfrontiert sind, Zahlungsbilanzhilfe zu leisten. Die Gemeinschaft konzentriert ihre Maßnahmen auf geografisch nahe gelegene Regionen wie Mittel- und Osteuropa, die westlichen Balkanländer und die Kaukasusregion. Die Auszahlung der Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, dass die Empfängerländer bestimmte Ziele im Bereich der makroökonomischen Stabilisierung und der Strukturreform erreichen. Da die Zahl der jährlich durchgeführten Finanzhilfen dementsprechend begrenzt ist, sind aussagekräftige Vergleiche der Entwicklung dieser Hilfen von einem Jahr zum anderen schwierig. Die im Rahmen dieses Instruments ausgezahlten Zuschüsse und Darlehen sind im Anhang aufgeführt (s. Tabelle 2.2). Einschlägige Informationen enthält außerdem der jährliche Bericht der Kommission über die Durchführung der Finanzhilfen für Drittländer[3]. Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2004 in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika [4] Abschnitt 2.3 enthält den jährlichen Bericht für 2004, der dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 2 des geänderten Beschlusses 2000/24/EG des Rates vorzulegen ist. Ziele und Prioritäten der EIB In Mittel- und Osteuropa war die Bank auch 2004 tätig, wobei die Zahl der für Finanzierungen aufgrund von Vor-Beitritts-Abkommen in Frage kommenden Länder nach der EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004 allerdings zurückgegangen ist. Nach diesem Datum hat die Bank ihre Tätigkeit in den verbleibenden Beitritts- und Kandidatenländern (Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Türkei) fortgesetzt und hat ferner in den westlichen Balkanländern weiterhin Investitionen in verschiedenen Sektoren (Infrastruktur, KMU/Mikrofinanzierungen usw.) gefördert. Die Bank hat 2004 ihre Finanzierungen im Rahmen der Darlehenssonderaktion für ausgewählte Umweltvorhaben im russischen Ostseebecken ebenso fortgesetzt wie ihre Vorbereitungen für ein neues Mandat für Finanzierungen in Russland und zum ersten Mal auch in Belarus, der Republik Moldau und der Ukraine[5]. Priorität hat für die EIB die Verbesserung, Modernisierung und Entwicklung der Bereiche Verkehr und Telekommunikation sowie Energie, wobei sie den transeuropäischen Netzen (TEN) ausgehend von den Straßen- und Schienenverkehrskorridoren, die von der gesamteuropäischen Verkehrsministerkonferenz als mittelfristige Ausbauprioritäten definiert wurden, besondere Bedeutung beimisst. Umweltfragen im Zusammenhang mit EIB-Projekten und direkten Umweltprojekten wird im Rahmen der schrittweisen Anpassung der Rechtsvorschriften der betroffenen Länder an das EU-Recht Vorrang eingeräumt. Außerdem unterstützt die EIB direkt oder über Globaldarlehen KMU und andere Industrieaktivitäten, vor allem Direktinvestitionen, und zwar insbesondere, wenn Partner aus der EU daran beteiligt sind. In den Mittelmeerländern erfolgt die Tätigkeit der EIB aufgrund der ihr erteilten Finanzierungsmandate über die „Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP)“, und zwar hauptsächlich im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, zur Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung dieser Länder. Darlehen der EIB werden für einzelne Investitionsvorhaben oder über Globaldarlehen für kleinere Projekte und KMU zur Verfügung gestellt, wodurch gleichzeitig der Finanzsektor in den verschiedenen Ländern gestärkt wird. Neben der Darlehensvergabe aufgrund des Finanzierungsmandats EuroMed II 2000-2007 hat die Bank auf Ersuchen des Rates ihr Darlehensprogramm aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie im Rahmen der Fazilität der Partnerschaft Europa-Mittelmeer fortgeführt. Die Darlehen, die die EIB aufgrund der ihr erteilten Finanzierungsmandate aus eigenen Mitteln vergibt, werden durch Zinszuschüsse (für Darlehen im Bereich Umweltschutz) und von der EIB verwaltetes Risikokapital aus EU-Haushaltsmitteln ergänzt. Dem ging 2003 die Einrichtung eines FEMIP-Unterstützungsfonds für technische Hilfe voraus, dessen Mittel von der Europäischen Kommission im Rahmen des MEDA-Programms bereitgestellt werden. 2004 wurden zum Ausbau der FEMIP ein spezielles Budget für erweiterte Finanzierungen mit Risikoteilung sowie ein Treuhandfonds eingerichtet, der sich an den speziellen Kofinanzierungsfonds anderer internationaler Finanzinstitutionen orientiert. Die Darlehensvergabe im Rahmen des Sonderaktionsprogramms Türkei wurde fortgesetzt, und die verfügbaren Mittel sind jetzt voll ausgeschöpft. In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank Projekte, die für die betreffenden Länder und die Gemeinschaft von Interesse sind: Kofinanzierung mit EU-Projektträgern, Technologietransfer sowie Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Umweltschutz. Ziel der Bank in der Republik Südafrika ist es, zum erfolgreichen Abschluss des Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms des Landes beizutragen. Der Anhang enthält einen Überblick über die Tätigkeit der EIB seit 2000 (s. Tabelle 2.3.1). Darlehenstätigkeit Der Anhang enthält eine Aufgliederung nach Ländern und Sektoren (s. Ziffer 2.3.2 a-d). Risikoteilung Gemäß dem geänderten Beschluss 2000/24/EG des Rates[6] ist der Gesamtbetrag der unterzeichneten Darlehen zu 65 % durch eine Globalgarantie der Gemeinschaft gedeckt. Nach den Vereinbarungen über die Risikoteilung erstreckt sich die Garantie der Gemeinschaft bei EIB-Darlehen, die durch nichtstaatliche Projektgarantien abgesichert sind, nur auf politische Risiken, während sie bei Darlehen mit staatlichen Projektgarantien für sämtliche Risiken gilt. Die Bank nimmt die Garantie der Gemeinschaft im Einzelfall nur in Anspruch, wenn sie im Rahmen der jeweiligen Projektgarantie keine Zahlung erhält. Die Tabellen 2.3.3a und b im Anhang geben einen Überblick über den Stand der Risikoteilung im Rahmen der laufenden Finanzierungsmandate zum 31. Dezember 2004. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Bis zur EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 erfolgte die Tätigkeit der Bank in den Ländern, die die EU-Mitgliedschaft beantragt hatten, im Rahmen des EU-Programms zur Unterstützung dieser Länder bei der Vorbereitung auf den Beitritt, insbesondere durch Finanzierung von Investitionen zur infrastrukturellen Anbindung der betreffenden Länder an die EU und durch Unterstützung von KMU; für die jetzigen Beitritts- und Kandidatenländer gilt dies weiterhin. Nach Möglichkeit werden die Projekte mit anderen Institutionen kofinanziert. Die Tätigkeit der Bank ist somit Teil eines konzertierten Konzepts, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und gegebenenfalls anderen in den betreffenden Ländern tätigen internationalen Finanzinstitutionen umgesetzt wird. Mit dem PHARE/ISPA-Programm hat die Bank eine enge und konstruktive Zusammenarbeit aufgebaut, die von den Empfängerländern sehr geschätzt wird. Abgesehen von den zahlreichen Fällen, in denen PHARE in der Planungsphase von EIB-Projekten technische Unterstützung (in Form von Studien und fachlicher Hilfe) leistet, erstreckt sich die Kooperation zwischen der Bank und PHARE auch auf die Kofinanzierung von Infrastrukturprojekten. Die Tabellen 2.3.4 bis 2.3.6 im Anhang geben Aufschluss über die Kofinanzierungsbeiträge zu Projekten, die im Jahr 2004 von der EIB finanziert wurden. Weitere Projekte wurden im Rahmen der Vorbeitrittsfazilität der Bank kofinanziert, die aber in diesem Bericht nicht behandelt wird. Darlehenstätigkeit in den Unterzeichnerstaaten der Abkommen von Lomé/Cotonou Die EIB-Darlehen in den AKP-Ländern/ÜLG erreichten 2004 insgesamt 440 Mio. EUR; davon wurden 62 Mio. EUR aus eigenen Mitteln der Bank und 378 Mio. EUR aus Risikokapital vergeben (s. Tabelle 2.4)[7]. AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT Die Darlehenstätigkeit wirkt sich auf den Gesamthaushalt der EU aus, wenn die Darlehen mit einer Garantie der Gemeinschaft, mit Zinszuschüssen oder mit Sonderkonditionen ausgestattet sind, die zur Folge haben, dass sie für den Darlehensgeber mit Kapitalbeteiligungen vergleichbar sind. Haushaltsgarantien Am 22. Dezember 2004 beschloss der Rat eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für bestimmte Vorhaben in Russland, der Ukraine, der Republik Moldau und Belarus (Beschluss 2005/48/EG). Die allgemeine Obergrenze für die eröffneten Darlehen wurde auf 500 Mio. EUR festgesetzt, und die EIB erhält eine Sondergarantie der Gemeinschaft in Höhe von 100 %. Am 22. Dezember 2004 erging der Beschluss des Rates 2005/47/EG zur Änderung des Beschlusses 2000/24/EG im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union und die Europäische Nachbarschaftspolitik. Für die Darlehensvergabe in den verschiedenen Regionen gelten seither folgende Obergrenzen (in EUR): Südöstliche Nachbarländer | 9 185 Mio. | Mittelmeerländer | 6 520 Mio. | Asien und Lateinamerika | 2 480 Mio. | Republik Südafrika | 825 Mio. | Türkei | 450 Mio. | Die Garantie gilt pauschal bis zu einer Obergrenze von insgesamt 19 460 Mio. EUR und deckt diesen Betrag zu 65 % (beim ersten Mandat 70 %) aus dem Haushalt der Kommission ab. Nach dem neuen Beschluss ist die EIB gehalten, sich bei ihren Finanzintermediären nach Möglichkeit um andere (kommerzielle) Garantien zu bemühen; als Ziel wird hierfür ein Wert von 30 % der Obergrenze (gegenüber 25 % beim vorangehenden Mandat) gesetzt. Das laufende Garantieprogramm endet am 31. Januar 2007; ist die Obergrenze bis dahin nicht ausgeschöpft, verlängert es sich automatisch um sechs Monate. Aus dem Haushalt der Kommission wird ferner ein Höchstbetrag von 600 Mio. EUR für Darlehen an die Türkei (TERRA) zu 65 % abgedeckt; eine Risikoteilung wurde in diesem Zusammenhang nicht verlangt. 2004 (im fünften Jahr der Laufzeit des neuen Mandats) unterzeichnete die EIB Darlehensverträge über insgesamt 2 844 Mio. EUR, so dass sich ihre Darlehen aufgrund des neuen Mandats insgesamt auf 13 620 Mio. EUR belaufen; damit ist die Darlehensobergrenze zu 70 % ausgeschöpft, wobei bereits eine Risikoteilung im Umfang von 20,8 % der unterzeichneten Darlehen erzielt wurde. Einzelheiten zu den Garantien enthält der halbjährliche Bericht der Kommission über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan[8]. Zinszuschüsse Bei verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen innerhalb und außerhalb der Union wurden Zinszuschüsse gewährt. Auf Ersuchen des Rates hat die Kommission einen Bericht zu diesem Thema erstellt[9]. Die meisten Programme sind ausgelaufen und wirken sich nicht mehr auf die Haushaltsausgaben aus. Tabelle 3.2 im Anhang gibt einen Überblick über die noch laufenden Programme und die in den einzelnen Jahren ausgezahlten Zinszuschüsse. Risikokapital Im Rahmen der Übereinkommen mit den Mittelmeerländern und dem Lomé-Abkommen hat die EIB vergünstigte Darlehen vergeben, die mit Sonderkonditionen über Laufzeiten oder Schuldenkonsolidierung ausgestattet waren und somit ähnlichen Charakter hatten wie Kapitalbeteiligungen. Die entsprechenden Operationen in den Mittelmeerländern werden aus dem Gesamthaushalt finanziert, die Operationen in den AKP-Ländern aus EEF-Mitteln. Einzelheiten dazu enthält Tabelle 2.4 im Anhang. [1] Beschluss 97/256/EG über das erste und geänderter Beschluss 2000/24/EG über das zweite allgemeine Darlehensmandat. [2] In den Mitgliedstaaten vergaben die Gemeinschaften keine Darlehen. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 gelten die durch die Gemeinschaftsgarantie besicherten Darlehen an diese Länder seit diesem Datum nicht mehr als Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen. [3] KOM(2005) 245 und der zugehörige Anhang SEK(2005)747. [4] Rechtsgrundlage: Ratsbeschlüsse 97/256/EG, 98/348/EG, 98/729/EG, 99/786/EG, 2000/24/EG, geändert durch 2000/688/EG, 2000/788/EG, 2001/777/EG und 2001/778/EG. [5] Das neue Mandat über 500 Mio. EUR wurde vom Rat am 22. Dezember 2004 beschlossen (Beschluss 2005/48/EG) und wird jetzt umgesetzt. [6] In dem geänderten Beschluss 2000/24/EG des Rates wird die Bank aufgefordert, „darauf hinzuwirken, dass das kommerzielle Risiko der im Rahmen dieses Beschlusses vergebenen Darlehen zu 30 % durch nichtstaatliche Garantien gedeckt wird, und zwar soweit wie möglich auf der Grundlage der einzelnen Regionalmandate. Dieser Satz soll, wenn immer möglich, übertroffen werden, sofern der Markt dies zulässt. 2004 hat sich die Bank weiter um eine Risikoteilung bemüht. [7] Jahresbericht der EIB über die Investitionsfazilität des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens von Cotonou; http://www.eib.org [8] KOM(2005) 306 und SEK(2005) 915. [9] KOM(2000) 524 vom 6. September 2000.