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Amtsblatt |
DE Serie C |
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C/2024/1761 |
22.3.2024 |
P9_TA(2023)0321
Beziehungen zu Belarus
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2023 über die Beziehungen zu Belarus (2023/2041(INI))
(C/2024/1761)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Oktober 2020 und 21. und 22. Oktober 2021 zu Belarus, |
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unter Hinweis auf die am 15. Dezember 2021 in Brüssel auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft abgegebene Gemeinsame Erklärung, |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Außenminister der G7 vom 4. November 2022 zu Belarus, |
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unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, vom 3. März 2023 zur Verurteilung von Ales Bjaljazki und anderen Menschenrechtsverteidigern, sowie auf die Erklärung des Hohen Vertreters vom 17. Januar 2023 zu den Verfahren gegen Oppositionsführer und Journalisten in Belarus, |
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unter Hinweis auf die Berichte der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation in Belarus, Anaïs Marin, vom 4. Mai 2022 und vom 20. Juli 2022 an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, auf die Forderung von Sachverständigen der Vereinten Nationen vom 10. Oktober 2022 nach der sofortigen Freilassung des inhaftierten Friedensnobelpreisträgers Ales Bjaljazki und anderer Menschenrechtsverteidiger in Belarus und auf die Stellungnahme der Sprecherin der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Ravina Shamdasani, vom 3. März 2023 zur Verurteilung von Menschenrechtsverteidigern in Belarus, |
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unter Hinweis darauf, dass sich Belarus am 25. August 1991 von der Sowjetunion unabhängig erklärt hat, |
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unter Hinweis darauf, dass die Belarussische Sozialistische Sowjetrepublik am 27. Juli 1990 ihre staatliche Souveränität erklärt hat, |
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unter Hinweis auf die am 10. Dezember 1991 vom Obersten Rat von Belarus ratifizierten Belawescher Vereinbarungen, in denen das Erlöschen der staatlichen Existenz der Sowjetunion proklamiert wurde, |
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unter Hinweis auf die am 15. März 1994 verabschiedete Verfassung der Republik Belarus, |
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unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und alle anderen Menschenrechtsübereinkommen, denen Belarus beigetreten ist, |
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unter Hinweis auf die am 25. Juni 1993 angenommene Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien, |
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unter Hinweis auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, |
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unter Hinweis auf das Budapester Memorandum über Sicherheitsgarantien, |
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unter Hinweis auf den Weltbericht 2022 von Human Rights Watch zu Belarus, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, |
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unter Hinweis auf den am 28. Juni 2022 angenommenen zweiten Evaluierungsbericht der Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels über die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Belarus, |
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unter Hinweis auf die Berichte der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 4. März 2022 und vom 3. Februar 2023 über die Lage der Menschenrechte in Belarus vor und nach der Präsidentschaftswahl von 2020, |
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unter Hinweis auf den am 11. Mai 2023 im Rahmen des Moskauer Mechanismus der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vorgelegten Bericht über die erhebliche Bedrohung der menschlichen Dimension der OSZE in Belarus seit dem 5. November 2020, |
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unter Hinweis auf den Untersuchungsbericht über die Erkundungsmission der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation vom Juli 2022 mit dem Titel „Event involving Ryanair flight FR4978 in Belarus airspace on 23 May 2021 “ (Über das Geschehen im Zusammenhang mit Ryanair-Flug FR4978 im Luftraum von Belarus am 23. Mai 2021), |
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unter Hinweis auf die Entschließung 2495 (2023) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 27. April 2023 mit dem Titel „Deportations and forcible transfers of Ukrainian children and other civilians to the Russian Federation or to temporarily occupied Ukrainian territories: create conditions for their safe return, stop these crimes and punish the perpetrators“ (Vertreibung und zwangsweise Überführung von ukrainischen Kindern und anderen Zivilpersonen in die Russische Föderation oder in vorübergehend besetzte Gebiete der Ukraine — Schaffung von Bedingungen für ihre sichere Rückkehr, Einstellung dieser Verbrechen und Bestrafung der Täter), |
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unter Hinweis auf den Beschluss GB.347/INS/14(Rev.1) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 20. März 2023 und ihre Resolution vom 12. Juni 2023 über die vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO empfohlenen Maßnahmen, |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0258/2023), |
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A. |
in der Erwägung, dass drei Jahre nach der von Betrug geprägten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 das illegitime Regime von Aljaksandr Lukaschenka seine Repressionen verschärft, die sich gegen die Bevölkerung von Belarus richten und sämtliche Teile der Gesellschaft, darunter auch schutzbedürftige und marginalisierte Personen, betreffen; in der Erwägung, dass die Gerichte des Landes über 3 000 Personen wegen politisch motivierter Anklagepunkte zu unterschiedlichen Strafen verurteilt haben und nach wie vor über 1 500 Personen aus politischen Gründen inhaftiert sind, während Tausende von anderen unter Folter gezwungen wurden, nicht anzugeben, dass sie einen solchen Status haben und unter dem ständigen Druck von Einschüchterung, Drohungen, möglicher Verhaftung und erfundener Anklagepunkte leben; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime Hunderte politisch motivierte Urteile wegen Straften vollstrecken ließ, wobei es auch fast 100 belarussischen Rechtsanwälten die Zulassung entziehen, Hunderte Medien schließen und über 1 000 nichtstaatliche Organisationen aus dem Vereinsregister löschen ließ; in der Erwägung, dass sich zahlreiche Medienunternehmer und Journalisten gezwungen sahen, Belarus zu verlassen und ihre Tätigkeit aus dem Exil, vor allem in Litauen und Polen, fortzuführen; in der Erwägung, dass mehr als 30 Journalisten und Medienschaffende nach wie vor wegen fadenscheiniger Anklagepunkte inhaftiert sind; in der Erwägung, dass vier große unabhängige Gewerkschaften und der Belarussische Kongress der demokratischen Gewerkschaften verboten wurden und mindestens 14 ihrer Anführer und Mitglieder verhaftet wurden; in der Erwägung, dass aus der Haft entlassene politische Gefangene massiv diskriminiert werden, da das Regime es ihnen untersagt, sich frei zu bewegen, und ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, zu ihren Bankkonten und zu anderen finanziellen Vermögenswerten unterbindet; in der Erwägung, dass die Maßnahmen des Regimes und die Verweigerung von medizinischer Betreuung und rechtlicher Unterstützung zum Tod von politischen Gefangenen, darunter Witold Aschurak, Dsmitry Dudojz, Aljaksandr Wichor, Mikalaj Klimowitsch, Dsmitry Sarokin und Ales Puschkin, geführt haben; in der Erwägung, dass allein in den vergangenen Jahren rund 300 000 Belarussen aus dem Land geflohen sind, weil sie fürchten, dass sie ein ähnliches Schicksal ereilen könnte, |
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B. |
in der Erwägung, dass in den Berichten des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Lage in Belarus die Unterdrückung durch das Lukaschenka-Regime mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit verglichen wird; |
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C. |
in der Erwägung, dass im Mai bzw. Juni 2023 drei Jahre vergangen sind, seit der belarussische oppositionelle Blogger Sjarhej Zichanouski und Wiktar Babaryka wegen politisch motivierter Anschuldigungen festgenommen wurden, die erhoben wurden, als sie bei der belarussischen Präsidentschaftswahl kandidieren wollten; in der Erwägung, dass Palina Scharenda-Panassjuk, politische Gefangene und engagiertes Mitglied der Bürgerbewegung für ein europäisches Belarus, sich entschlossen hat, ihre belarussische Staatsangehörigkeit aufzugeben, um gegen ihre grausamen Haftbedingungen zu protestieren, nach der Einreichung eines formellen Antrags abgeführt wurde, um sie einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, und ihr Verbleib seitdem unbekannt ist; |
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D. |
in der Erwägung, dass in Belarus mindestens 1 300 Kinder mit Behinderungen in Heimen untergebracht sind, in denen Probleme in Bezug auf eine angemessene Diagnose, Bildung und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft bestehen und es an Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und an Transparenz mangelt; |
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E. |
in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft, so auch die Union und ihre Mitgliedstaaten, die Ergebnisse der von Betrug geprägten Präsidentschaftswahl nicht anerkannt haben und Aljaksandr Lukaschenka nicht als Präsidenten von Belarus anerkennen; in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane nach der von Betrug geprägten Präsidentschaftswahl nichts unternommen haben, um auf die zahlreichen Vorwürfe von Folter und sonstigen Misshandlungen friedlicher Demonstranten durch Strafverfolgungsbeamte im August 2020 konkrete Ermittlungen folgen zu lassen; |
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F. |
in der Erwägung, dass das Regime beseitigt, was in dem Land noch an politischem Pluralismus geblieben ist, unter anderem durch die anstehende „erneute Registrierung“ politischer Parteien, die die Abschaffung sämtlicher Parteien außer derjenigen, die das Regime unterstützen, zur Folge haben dürfte; in der Erwägung, dass mit der neuen Verfassung vom Februar 2022 neue undemokratische Institutionen geschaffen werden, die dem alleinigen Zweck dienen, dem Regime die Herrschaft zu sichern, und dem Parlament endgültig jedes Mitspracherecht im politischen Prozess entziehen; |
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G. |
in der Erwägung, dass im Januar 2022 Änderungen des Strafgesetzbuchs von Belarus in Kraft getreten sind, mit denen der Straftatbestand der Beteiligung an Tätigkeiten nicht registrierter Organisationen wieder eingeführt wurde; in der Erwägung, dass in dem Land derzeit keine Menschenrechtsorganisationen rechtmäßig tätig sind; in der Erwägung, dass im Mai 2022 weitere Änderungen des Strafgesetzbuchs in Kraft getreten sind, aufgrund deren die Staatsorgane die Verhängung der Todesstrafe auf versuchte terroristische Handlungen ausgeweitet haben, ein Anklagepunkt, der zuvor in Gerichtsverfahren gegen politisch engagierte Bürger erhoben wurde; in der Erwägung, dass Aljaksandr Lukaschenka im Juli 2022 Rechtsvorschriften unterzeichnete, die Ermittlungen und Gerichtsverfahren in Abwesenheit gemäß 48 Artikeln des Strafgesetzbuchs ermöglichen; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime im Januar 2023 ein Gesetz erlassen hat, mit dem Personen im Exil, denen es Straftaten mit Bezug zu sogenanntem Extremismus zur Last legt, die Staatsangehörigkeit entzogen wird, und dass die entsprechende Liste inzwischen über 2 000 Personen umfasst; |
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H. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime die Souveränität von Belarus gefährlich aushöhlt, indem es das Land zu einem Satellitenstaat Russlands macht und hinnimmt, dass es von Russland in den sogenannten Unionsstaat eingegliedert wird, wodurch die Gefahr einer unmittelbaren Besetzung außerordentlich hoch ist; in der Erwägung, dass Lukaschenka einen Unionsstaatspakt zwischen Belarus, Russland und Kasachstan über die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen vorgeschlagen hat; |
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I. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime sein gegen Ausprägungen der nationalen Identität des belarussischen Volkes, darunter dessen Sprache und Kultur, gerichtetes Zerstörungswerk fortsetzt; in der Erwägung, dass es eine aggressive Russifizierungspolitik betreibt, etwa durch willkürliche Inhaftierungen und durch eine besonders brutale Behandlung von im Bereich Kultur tätigen Persönlichkeiten, darunter Schriftsteller, Künstler und Musiker, sowie durch das Verbot nationaler und historischer Symbole von Belarus, etwa der weiß-rot-weißen Flagge und des Pahonja-Wappens, und durch die Schließung von Verlagen, Privatschulen und die Einstellung von Belarussisch-Sprachkursen; |
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J. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten, insbesondere die litauische und die polnische ethnische Gemeinschaft, durch die Verfolgung ihrer führenden Mitglieder wie Andrzej Poczobut, die Schließung litauischer und polnischer Bildungseinrichtungen, die Abschaffung der Bildung in den Sprachen dieser Volksgruppen und die Zerstörung polnischer Gedenkfriedhöfe weiter marginalisiert; in der Erwägung, dass es die Unterdrückung von Religionsgemeinschaften und Gläubigen unter Verstoß gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit fortsetzt; in der Erwägung, dass zahlreiche römisch-katholische, protestantische, orthodoxe und griechisch-katholische Priester und Pastoren verschiedenen Formen der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sind, die von Geldstrafen bis hin zu langen Haftstrafen reichen; in der Erwägung, dass die Belarussische Orthodoxe Kirche in vielen Fällen den Interessen des Regimes dient, auch durch die Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine; in der Erwägung, dass der verstorbene Erzbischof von Hrodna, Arzemij Kischtschanka, der als einziger Hierarch der Moskau unterstehenden Belarussischen Orthodoxen Kirche — d. h. des Belarussischen Exarchats — die vom Lukaschenka-Regime im Jahr 2020 gegen friedliche Demonstranten verübte Gewalt anprangerte, in den Ruhestand versetzt wurde und im Ruhestand Schikanen ausgesetzt war, die seiner Gesundheit abträglich waren und zu seinem vorzeitigen Ableben führten; |
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K. |
in der Erwägung, dass LGBTI-Personen in Belarus nach wie vor systematischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Belarus möglicherweise ähnliche Rechtsvorschriften über „LGBTI-Propaganda“ wie Russland einführen wird; in der Erwägung, dass Belarussen, die in Russland leben, arbeiten oder dort Zuflucht suchen, zu denjenigen gehören, die der transnationalen Repression durch die belarussischen Staatsorgane am stärksten ausgesetzt sind; |
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L. |
in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane häufig auf Überwachung, Online-Zensur und Desinformation zurückgreifen und dabei Technologien zur Kontrolle der Bevölkerung einsetzen; in der Erwägung, dass eine dermaßen repressive Praxis einen weiteren Schritt hin zu digitalem Autoritarismus und zur Unterdrückung der Ausübung der digitalen Rechte von Personen in Belarus darstellt, was dazu führt, dass die Bürger immer stärker eingeschüchtert werden und der Raum für die Zivilgesellschaft immer kleiner wird; |
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M. |
in der Erwägung, dass Belarus im Oktober 2022 mit Wirkung vom 8. Februar 2023 von dem Ersten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zurückgetreten ist, wodurch das Mandat des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen für die Entgegennahme und Prüfung von Menschenrechtsbeschwerden von Einzelpersonen in Belarus außer Kraft gesetzt wurde; in der Erwägung, dass dadurch den Belarussen kein internationaler Schutz mehr zur Verfügung steht, da weder der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Lage sind, die Beschwerden von Belarussen zu prüfen; |
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N. |
in der Erwägung, dass das illegitime Lukaschenka-Regime den ungerechtfertigten Angriffskrieg und die Kriegsverbrechen Russlands gegen die Ukraine tatkräftig unterstützt und sich uneingeschränkt mitschuldig gemacht hat; in der Erwägung, dass das Regime die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine unmittelbar ermöglicht und unterstützt, wie die Umleitung des Ryanair-Fluges FR4978 im Mai 2021 und die Ankündigung, die von Russland unterstützte terroristische Organisation, die Gruppe Wagner, aufzunehmen, gezeigt haben; in der Erwägung, dass sich die Mehrheit der Belarussen gegen die Beteiligung ihres Landes an diesem Krieg ausspricht und diese Haltung dadurch unter Beweis gestellt hat, dass friedliche Proteste organisiert wurden, die zu Festnahmen und zu Fehlverhalten der Polizei führten, dass der Transport von Ausrüstung der Streitkräfte Russlands sabotiert wird und dass sich Belarussen belarussischen Kampfverbänden, die an der Seite der Streitkräfte der Ukraine kämpfen, anschließen oder diese Verbände unterstützen; in der Erwägung, dass Belarus das einzige Land in Europa und Zentralasien ist, in dem die Todesstrafe vollstreckt wird, und diese Tatsache abschreckende Wirkung entfaltet, was jeglichen Widerstand gegen die Mitwirkung von Belarus am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine anbelangt; in der Erwägung, dass die Mittäterschaft des Lukaschenka-Regimes in dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine von der Union und der NATO entschieden verurteilt wurde und zu einer gemeinsamen Herangehensweise beider Organisationen geführt hat, die auf ähnlichen oder sogar gemeinsam erstellten Bewertungen beruht, und dass die Zusammenarbeit zwischen der Union der NATO entsprechend gestärkt werden muss; |
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O. |
in der Erwägung, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarates am 27. April 2023 die Deportation, Umerziehung und Russifizierung ukrainischer Kinder, von denen einige in das Lager Dubrawa verbracht wurden, das sich im Eigentum von Belaruskali befindet, einstimmig angeprangert hat; in der Erwägung, dass diese Verbrechen, an denen das Lukaschenka-Regime beteiligt ist, Völkermord gleichkommen können; |
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P. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime eine unmittelbare Bedrohung für die Union und die Sicherheit ihrer Bürger darstellt; in der Erwägung, dass diese Bedrohung daran deutlich wird, dass das Regime die Stationierung taktischer Kernwaffen Russlands in seinem Hoheitsgebiet zulässt, sich weigert, die Anforderungen an die nukleare Sicherheit im belarussischen Kernkraftwerk (KKW) in Astrawez umzusetzen, in einer koordinierten Aktion ein Zivilflugzeug (Ryanair-Flug FR4978) entführt hat, Migration und Menschenhandel ununterbrochen instrumentalisiert, seit August 2020 aggressive kriegerische Äußerungen tätigt und durch ständige gemeinsame Manöver die zunehmende Präsenz der Streitkräfte Russlands in Belarus fördert; |
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Q. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime nach wie vor Migranten aus Staaten außerhalb der Union über die Grenze des Landes nach Lettland, Litauen und Polen zwingt; in der Erwägung, dass Migranten in Belarus von Grenzschutz- und weiteren Beamten gefoltert und auf andere Weise misshandelt werden, auf Hindernisse bei der Beantragung von Asyl stoßen und an der Grenze zurückgewiesen werden; |
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R. |
in der Erwägung, dass die demokratischen Kräfte von Belarus unter der Führung von Swjatlana Zichanouskaja über eine gut etablierte Struktur verfügen, die international mehr und mehr Anerkennung findet, darunter auch das unlängst gebildete Vereinigte Übergangskabinett, der erneuerte Koordinierungsrat und die Mission des Demokratischen Belarus in Brüssel; in der Erwägung, dass dem Vereinigten Übergangskabinett, Angehörigen der Diaspora verschiedener demokratischer Oppositionsparteien und anderen Belarussen große Bedeutung bei der kontinuierlichen tatkräftigen Unterstützung politischer Gefangener, ihrer Familien und noch in Belarus lebender engagierter Bürger zukommt; |
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S. |
in der Erwägung, dass Swjatlana Zichanouskaja und die Anführer demokratischer politischer Parteien die europäischen Bestrebungen der Belarussen öffentlich kundgetan haben; |
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T. |
in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten als Reaktion auf die anhaltende Repression eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen das Lukaschenka-Regime, darunter Sanktionen gegen 195 Einzelpersonen und 34 Organisationen, die unmittelbar an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind und das Regime unterstützen, ergriffen haben; in der Erwägung, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten über 100 Mio. EUR zur Unterstützung der Bevölkerung von Belarus und seiner demokratischen Bestrebungen bereitgestellt haben; |
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U. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime die Auswirkungen der Sanktionen der Staaten des Westens auf Belarus eindämmt, indem es die Hilfe Russlands in Anspruch nimmt — etwa durch die Nutzung der Transport- und Hafeninfrastruktur des Landes für die Ausfuhr belarussischer Waren, einen bevorzugten Zugang zum Markt Russlands und den Aufschub von Schuldenzahlungen an Russland — und die Sanktionen umgeht; |
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V. |
in der Erwägung, dass sich das BIP von Belarus infolge der Sanktionen der Staaten des Westens im Jahr 2022 um 4,7 % verringerte — ein Rückgang, der nur halb so stark ausfiel wie erwartet; in der Erwägung, dass die Einfuhren der Union aus Belarus im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen sind, wobei ihr Wert von 6,54 Mrd. EUR im Jahr 2021 auf 3,19 Mrd. EUR gesunken ist; in der Erwägung, dass die Ausfuhren von Belarus nach Russland um mehr als 40 % von 16,3 Mrd. USD im Jahr 2021 auf 23 Mrd. USD im Jahr 2022 gestiegen sind; in der Erwägung, dass sich die Ausfuhren von Belarus nach China im Jahr 2022 fast verdoppelt haben; |
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W. |
in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime das Modell der Planwirtschaft aus der Sowjetzeit wieder einführt, insbesondere indem es die Einzelhandelspreise reguliert, die industrielle Produktion staatlicher Unternehmen auf einem hohen Niveau hält, auch wenn es keine Nachfrage gibt, und scharf gegen Privatunternehmen vorgeht, unter anderem indem es ausländischen Investoren die Veräußerung ihrer Anteile an Unternehmen in Belarus untersagt und Vorschriften erlässt, die die Einziehung von Privateigentum ermöglichen; in der Erwägung, dass Belarus die wichtigsten Erkenntnisse einer Untersuchungskommission der IAO aus dem Jahr 2004 nicht befolgt und dass das Lukaschenka-Regime nach wie vor Gewerkschafter verfolgt; |
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X. |
in der Erwägung, dass dank der Unterstützung der Union Hunderte von Belarussen derzeit Stipendien erhalten und viele weitere an Online-Schulungen teilnehmen, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu stärken, und dass sie an Maßnahmen zum beruflichen Austausch teilnehmen sollen; |
Anhaltende Repressionen durch das Lukaschenka-Regime und Unterstützung der Union für von Repressionen betroffene Personen
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1. |
verurteilt auf das Schärfste die fortwährende unverminderte Unterdrückung und die anhaltenden systematischen und weitverbreiteten Menschenrechtsverletzungen durch das Lukaschenka-Regime, darunter auch die zahlreichen Fälle von Misshandlung und Folter sowie die Anwendung der Isolationshaft und die unangemessene medizinische Versorgung politischer Gefangener und anderer Personen, die aus politischen Gründen verfolgt werden, beispielsweise Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, unabhängige Gewerkschafter und andere; verurteilt gleichermaßen, dass diese Personen durch die gezielte Verhaftung und Verurteilung von Angehörigen und den Entzug der Zulassung von Rechtsanwälten unter Druck gesetzt werden; bekräftigt seine Solidaritätsbekundung an die mutige Bevölkerung von Belarus und die Mitglieder von Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für ein souveränes, freies und demokratisches Belarus einsetzen, in dem Recht und Frieden herrschen und die Menschenrechte geachtet werden, und die dabei ihre Freiheit und ihr Leben aufs Spiel setzen; |
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2. |
fordert, dass das Lukaschenka-Regime die Spirale der Gewalt, Folter, Unterdrückung und Propaganda gegen abweichende Stimmen und vermeintliche Kritiker beendet, sämtliche politischen Gefangenen und deren Familienmitglieder und sämtliche willkürlich inhaftierten Personen sofort und bedingungslos freilässt, eine umfassende Amnestie für alle Personen erlässt, die seit 2020 aus politischen Gründen verhaftet wurden, und nach der Organisation einer freien und fairen Wahl eine friedliche Machtübergabe ermöglicht; |
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3. |
fordert die Staatsorgane von Belarus auf, den grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen in der Haft und Untersuchungshaft für politische Gefangene, einschließlich der Verweigerung medizinischer Behandlung und grundlegender Hygieneprodukte und des Zugangs zu Rechtsanwälten und Familienangehörigen, umgehend ein Ende zu setzen; verurteilt die Praxis von „Kettenverhaftungen“ bzw. der ungerechtfertigten Verlängerung der Untersuchungshaft wegen geringfügiger Vergehen oder erfundener Anschuldigungen wegen „Extremismus“; ist zutiefst besorgt darüber, dass die inhaftierten Führungspersönlichkeiten der demokratischen Opposition Wiktar Babaryka und Maryja Kalesnikawa ohne Angaben zu ihrem Gesundheitszustand heimlich ins Krankenhaus gebracht wurden; ist gleichermaßen besorgt darüber, dass seit langer Zeit Informationen über das Schicksal der Oppositionspolitiker Sjarhej Zichanouski, Mikalaj Statkewitsch und Maksim Snak, der Journalisten Ihar Lossik, Kazjaryna Bachwalawa (Deckname Andrejewa) und Andrzej Poczobut, der auch einer der Anführer der polnischen Minderheit in Belarus ist, und der in der zivilgesellschaftlichen Bewegung „Europäisches Belarus“ engagierten Bürgerin Palina Scharenda-Panassjuk fehlen; |
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4. |
fordert das Lukaschenka-Regime auf, den politischen Gefangenen mit schweren Krankheiten und Gesundheitsproblemen umgehend die notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen und eine angemessene ärztliche Kontrolle dieser Personen zu garantieren, darunter Maryja Kalesnikawa, Wiktar Babaryka, Ales Bjaljazki, Ryhor Kastussjou, Iryna Melcher, Halina Dzierbysz, Henads Fjadynitsch, Marfa Rabkowa, Wassil Berasnjou, Wjatschaslau Areschka, Uladsimir Hundar, Uladsimir Mazkewitsch, Mikalaj Statkewitsch, Alena Hnauk, Andrej Wojnitsch, Aljaksandr Fjaduta, Mikita Salatarou, Dsmitry Salomski, Aljaksej Hubitsch, Wadsim Hurman, Antanina Kanawalawa, Andrej Skurko, Darja Afanassjewa, Arsenij Majsejtschyk, Ihar Minz, Pawel Hantscharyk, Sjarhej Batura, Wjatschaslau Daschkewitsch, Daniil Kaszjukewitsch, Michail Chamizewitsch, Palina Scharenda-Panassjuk, Andrzej Poczobut, Xenija Luzkina, Maryna Markewitsch, Jauhen Ljulkowitsch, Wolha Zybulskaja, Wolha Salatar, Arzjom Bajarski, Pawel Kutschynski, Uladsimir Malachouski, Ruslan Sluzki, Alena Mauschuk, Laryssa Kusmenka, Kiryl Paltscheuski, Juryj Pracharenka, Sjarhej Weraschtschahin, Wjatschaslau Raharaschtschuk, Aljaksandr Kapschul, Raman Karanewitsch, Wital Melnik, Aksana Sarezkaja und Wiktoryja Kulscha; |
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5. |
fordert die Staatsorgane von Belarus auf, Diplomaten und internationalen Organisationen, einschließlich unabhängiger medizinischer Stiftungen, insbesondere dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Möglichkeit zu geben, politische Gefangene zu besuchen, um ihren Zustand beurteilen und Hilfe leisten zu können; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten der Union und internationale Einrichtungen wie das IKRK und das UNICEF auf, auch künftig systematische und umfassende Unterstützung für belarussische politische Gefangene und ihre Familienmitglieder, die sich in einer prekären finanziellen Lage befinden, sowie für politische Gefangene, die ihre Strafe verbüßt haben, bereitzustellen, auch durch finanzielle Mittel und Unterstützung bei der medizinischen und psychologischen Rehabilitation; |
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6. |
fordert, dass der Tod politischer Gefangener in Gewahrsam des Regimes und der Tod des engagierten Bürgers Raman Bandarenka im November 2020 infolge einer mutmaßlich von Polizisten in Zivilkleidung oder deren Handlangern begangenen brutalen Prügelattacke unabhängig untersucht werden und ein Sachverständigenbericht darüber erstellt wird; |
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7. |
fordert das Lukaschenka-Regime auf, jede Art von Belästigung, auch von ehemaligen politischen Gefangenen, die inzwischen freigelassen wurden, zu unterlassen; fordert das Regime nachdrücklich auf, es diesen ehemaligen Gefangenen zu ermöglichen, ein freies Leben zu führen, und ihnen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum gesellschaftlichen Leben sowie zu ihren Bankkonten und zu ihrem Vermögen zu gewähren; ist zutiefst besorgt darüber, dass insbesondere Zulieferer großer Unternehmen mit Sitz in der Union Häftlinge in belarussischen Strafkolonien Zwangsarbeit verrichten lassen; fordert alle Unternehmen mit Sitz in der Union auf, ihre Beziehungen zu belarussischen Lieferanten, die in ihren Lieferketten Zwangsarbeit einsetzen, zu beenden, auch zu jenen, die noch nicht restriktiven Maßnahmen unterliegen, und fordert den Rat auf, Sanktionen gegen belarussische Unternehmen zu verhängen, die in ihren Lieferketten Zwangsarbeit einsetzen; begrüßt, dass die IAO kürzlich eine Resolution zu den vom Verwaltungsrat gemäß Artikel 33 der Verfassung der IAO empfohlenen Maßnahmen in Bezug auf die systematische Verletzung der Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung der demokratischen Gewerkschaftsbewegung und die anhaltende Verfolgung der Anführer und aktiven Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften durch Belarus angenommen hat, und fordert die IAO-Mitgliedsländer auf, entsprechend zu handeln; |
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8. |
bekräftigt, dass der am 28. Januar 2021 vom Lukaschenka-Regime angekündigte einseitige Rückzug aus der Politik für die Östliche Partnerschaft keine Legitimität hat, da darin nicht der wahre Wille der Bevölkerung von Belarus und deren Streben nach einem freien und demokratischen Staat zum Ausdruck kommen; |
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9. |
verurteilt erneut den Beschluss des Lukaschenka-Regimes, mit dem Belarus von dem Übereinkommen von Aarhus zurückgetreten ist, einem internationalen Übereinkommen zur Einführung des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt; |
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10. |
fordert die Organe der Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, Vertretern der belarussischen demokratischen Kräfte — insbesondere Swjatlana Zichanouskaja als der legitimen Vertreterin des belarussischen Volkes — und der Zivilgesellschaft zu gestatten, in bilateralen und multilateralen Foren, insbesondere im Rahmen der Politik für die Östliche Partnerschaft, die zuvor von Vertretern der belarussischen Staatsorgane besetzten leeren Plätze einzunehmen; fordert die Kommission auf, unabhängige, nicht mit dem Regime verbundene belarussische Sachverständige als nationale Vertreter für Belarus in Kooperationsprogramme wie EU4Climate, EU4Environment und andere Initiativen einzubeziehen; fordert den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf, eine ständige Einladung an Swjatlana Zichanouskaja als Vorsitzende des belarussischen Vereinigten Übergangskabinetts zur Teilnahme an allen seinen Sitzungen, die Belarus betreffen, auszusprechen; fordert die Staats- und Regierungsoberhäupter der Mitgliedstaaten und die politischen Entscheidungsträger der anderen Staaten, die an der Europäischen Politischen Gemeinschaft beteiligt sind, auf, die belarussischen demokratischen Kräfte in die Europäische Politische Gemeinschaft aufzunehmen, etwa durch Zuerkennung des Beobachterstatus; |
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11. |
prangert die politisch motivierten Schauprozesse und erfundenen Anklagepunkte an, in bzw. mit denen Vertreter und Unterstützer der demokratischen Kräfte, die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien, freie Gewerkschaften, Menschenrechtsverteidiger sowie nationale, religiöse und sexuelle Minderheiten eingeschüchtert werden sollen; verurteilt die Entscheidung der belarussischen Staatsorgane vom 23. August 2023, das bekannte Menschenrechtszentrum Wjasna und all seine Zweigstellen zu einer „extremistischen Organisation“ zu erklären, und fordert, dass der Vorsitzende und Gründer, Friedensnobelpreisträger und Sacharow-Preisträger Ales Bjaljazki sowie seine Kollegen Waljanzin Stefanowitsch, Uladsimir Labkowitsch, Marfa Rabkowa und Andrej Tschapjuk umgehend freigelassen werden; brandmarkt zudem, dass auf der Grundlage fadenscheiniger Anklagepunkte wie „Verschwörung zur Machtergreifung“ oder „Bildung extremistischer Organisationen“ Henads Fjadynitsch, Wassil Berasnjou, Wjatschaslau Areschka, Maryna Solatawa und Ljudmila Tschekinazu zu langen Haftstrafen sowie führende Persönlichkeiten der demokratischen Kräfte wie Swjatlana Zichanouskaja, Pawel Latuschka, Maryja Maros, Wolha Kawalkowa, Sjarhej Dyleuski, Waleryj Zapkala, Szjapan Puzila und Jan Rudsik in Abwesenheit verurteilt wurden; verurteilt, dass die Anführer der demokratischen Opposition Pawel Sewjarynez und Mikalaj Statkewitsch immer noch inhaftiert sind; verurteilt, dass das Lukaschenka-Regime Handlungen der grenzüberschreitenden Repression gegen Belarussen im Ausland ausführt und dass Russland derlei Handlungen ermöglicht und tatkräftig daran mitwirkt; fordert das Regime nachdrücklich auf, mit sofortiger Wirkung davon abzusehen, als Strafmaßnahme für die Beteiligung an Protesten oder politische Betätigung Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen oder ihnen diese Maßnahme anzudrohen; fordert den Rat und die Kommission auf, neue Wege zu ermitteln, um auf die Freilassung aller politischen Gefangenen in Belarus hinzuwirken; |
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12. |
fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, als ersten Schritt zur vollständigen und endgültigen Abschaffung der Todesstrafe alle Todesurteile sofort in andere Strafen umzuwandeln und ein sofortiges Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe zu erlassen; |
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13. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, es Menschenrechtsverteidigern, Rechtsanwälten und Organisationen der Zivilgesellschaft auch künftig zu ermöglichen, Dienste für politische Gefangene und ihre Familien zu erbringen, insbesondere in den Bereichen der sozialen Hilfe, der Gesundheitsversorgung und der Verteidigung in Gerichtsverfahren; fordert die Diplomaten der Union und ihrer Mitgliedstaaten auf, trotz der bestehenden Schwierigkeiten mit Vertretern der Zivilgesellschaft und mit Menschenrechtsverteidigern, unabhängigen Medien, prodemokratischen Gruppen und den Familien politischer Gefangener in Belarus zusammenzuarbeiten und sie zu unterstützen; |
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14. |
fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, mit internationalen Partnern wie dem Moskauer Mechanismus der OSZE und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie Menschenrechtsverteidigern und den Vertretern der Zivilgesellschaft vor Ort bei der Beobachtung und Dokumentation der in Belarus stattfindenden schweren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Berichterstattung darüber zusammenzuarbeiten, damit die Täter anschließend zur Rechenschaft gezogen werden können und den Opfern Gerechtigkeit widerfährt; hebt die wertvolle Arbeit nichtstaatlicher Organisationen innerhalb und außerhalb von Belarus hervor, die Fälle von Folter dokumentieren und somit eine wichtige Grundlage für die künftige strafrechtliche Verfolgung der vom Lukaschenka-Regime begangenen Verbrechen schaffen; bekräftigt seine Unterstützung für die Internationale Plattform für Rechenschaftspflicht in Belarus; |
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15. |
bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten der Union, nach den anerkannten Grundsätzen der extraterritorialen und universellen Gerichtsbarkeit die Voraussetzungen für die strafrechtliche Verfolgung derjenigen belarussischen Amtsträger zu schaffen, die für Wahlbetrug, schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind oder Beihilfe dazu geleistet haben; schließt sich der Forderung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte an alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an, in Erwägung zu ziehen, auf diese Weise darauf hinzuarbeiten, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden können; spricht sich dafür aus, die Gespräche über die mögliche Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur Ahndung von Menschenrechtsverletzungen in Belarus fortzusetzen; |
Verstrickung des Lukaschenka-Regimes in den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
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16. |
verurteilt auf das Allerschärfste, dass das Lukaschenka-Regime in den ungerechtfertigten, unrechtmäßigen und unprovozierten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verstrickt ist und Hetze, Desinformation und Propaganda, wobei kriegstreiberische Äußerungen aus Moskau wortgleich wiedergegeben werden, Vorschub leistet; verurteilt in diesem Zusammenhang, dass das Regime in großem Umfang Munition und militärisches Gerät für den Aggressor Russland bereitstellt, insbesondere durch die Herstellung entsprechender Komponenten für die Streitkräfte Russlands, dass Streitkräfte Russlands in Belarus stationiert sind und von belarussischen Ausbildern angeleitet werden, dass es die illegale und von Russland staatlich unterstützte terroristische Organisation „Gruppe Wagner“ bewillkommnet, dass es damit droht, sich der Aggression anzuschließen, dass es seine Streitkräfte an der Grenze zur Ukraine stationiert, wodurch dort Streitkräfte der Ukraine gebunden werden, und dass es Russland vor dem Einmarsch in die Ukraine das Hoheitsgebiet, den Luftraum und die Infrastruktur von Belarus zur Verfügung gestellt hat und weiter für Raketenangriffe auf militärische und zivile Ziele in der Ukraine zur Verfügung stellt; stellt fest, dass die überwiegende Mehrheit der Belarussen diese vielschichtige Verstrickung ihres Landes in den Angriffskrieg Russlands ablehnt; bekundet den engagierten Belarussen, die in ihrem Land den Aggressoren Widerstand leisten, indem sie die von den Streitkräften Russlands genutzten Schienenverkehrs- und sonstigen Versorgungswege sabotieren, den belarussischen Cyber-Partisanen und den belarussischen Kriegsfreiwilligen, insbesondere dem Regiment Kastus Kalinouski und dem früheren Regiment Pahonja, die mutig Seite an Seite mit den Streitkräften der Ukraine kämpfen, um die Aggressoren zurückzuschlagen, seine uneingeschränkte Unterstützung; unterstützt uneingeschränkt die Bereitstellung von Hilfe für diese Widerstandleistenden; |
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17. |
verurteilt die illegale Verschleppung von mehr als 2 150 Kindern, einschließlich Waisen, aus den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine in angebliche Freizeitlager in Belarus, in denen sie einer Russifizierung und Indoktrination unterzogen werden; verurteilt aufs Schärfste die Mitwirkung des Roten Kreuzes von Belarus an der unrechtmäßigen Deportation von Kindern aus der Ukraine; unterstützt die Ermittlungen der ukrainischen Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Rolle von Belarus bei den Deportationen und ist der Ansicht, dass die Handlungen Lukaschenkas selbst und seines Regimes auch dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit der „Vertreibung oder zwangsweisen Überführung der Bevölkerung“ gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gleichkommen können; erachtet Lukaschenka als für diese Kriegsverbrechen ebenso verantwortlich wie Wladimir Putin und Marija Lwowa-Belowa und fordert den IStGH daher auf, in Erwägung zu ziehen, einen vergleichbaren internationalen Haftbefehl gegen Lukaschenka zu erlassen; fordert den Rat auf, die Liste der von den Sanktionen der Union betroffenen Personen auf jene Personen auszuweiten, die an Deportationen ukrainischer Kinder nach Belarus beteiligt sind; |
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18. |
fordert mehr Synergieeffekte und Kohärenz zwischen dem Strategischen Kompass der EU und dem Strategischen Konzept der NATO, insbesondere im Hinblick auf deren Umsetzung, um der Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie der Mittäterschaft des Lukaschenka-Regimes in diesem Konflikt entgegenzuwirken; hält es für sehr wichtig, die Zusammenarbeit zwischen der Union und der NATO beim Umgang mit sämtlichen relevanten Aspekten der Verstrickung von Belarus in Russlands Krieg gegen die Ukraine zu intensivieren; erachtet es als notwendig, unter Beteiligung der Union und internationaler Einrichtungen wie der OSZE, dem Europarat und den G7 eine gemeinsame Strategie für die Wahrung der Unabhängigkeit von Belarus zu entwickeln, wozu auch einschlägige internationale Unterstützung und für den Übergang von Belarus zur Demokratie gehört; |
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19. |
ist der Ansicht, dass das Lukaschenka-Regime im Zusammenhang mit den von Russland begangenen Verbrechen zu einem Helfershelfer geworden ist, da es dem ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine Vorschub leistet, was bedeutet, dass das Land für die Zerstörung und Schäden, die der Ukraine zugefügt wurden, Verantwortung trägt; ist zudem der Ansicht, dass die gerichtliche Zuständigkeit des Internationalen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression, das von Russland gegen die Ukraine verübt wurde, sich nicht auf die Ermittlungen gegen Putin und die politische und militärische Führung Russlands beschränken darf, sondern auch Ermittlungen gegen die Führung von Belarus umfassen muss; fordert deshalb die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verfolgung derjenigen belarussischen Amtsträger zu ermöglichen, die am Verbrechen der Aggression, an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Verbrechen des Völkermords, die in der Ukraine begangen werden, mitschuldig sind; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass Schritte unternommen wurden, um in der Ukraine ein Landesbüro des Internationalen Strafgerichtshofs einzurichten; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, legale Wege zu ermitteln, um Vermögenswerte der belarussischen Führung und belarussischer Einrichtungen, die an den Kriegsanstrengungen Russlands beteiligt sind, zu beschlagnahmen und, falls möglich, für die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine einzusetzen; |
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20. |
fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den Anwendungsbereich ihrer Sanktionen (d. h. der restriktiven Maßnahmen) gegen natürliche und juristische Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich oder daran beteiligt sind, im Rahmen der Sanktionsregelungen gegen Russland und Belarus und der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Rechtsakt der EU) auszuweiten und zu stärken, etwa durch die Verhängung von Sanktionen gegen Richter und Staatsanwälte, gegen Amtsträger und Bedienstete von Strafverfolgungsbehörden, Haftanstalten und Strafkolonien, gegen Propagandisten und gegen Agenten des berüchtigten KDB/KGB und die Hauptdirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption (HUBASiK/GUBOPiK), und ein neues Sanktionspaket gegen Belarus, Russland und diese natürlichen und juristischen Personen anzunehmen; |
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21. |
fordert, die bestehenden Sanktionen gegen Russland in gleicher Weise gegen Belarus anzuwenden; beharrt darauf, dass belarussisches Kali, das die Haupteinnahmequelle des Regimes ist, auf der Sanktionsliste verbleibt und nicht über das Gebiet der Union transportiert wird, zumal der wichtigste Kalihersteller von Belarus, Belaruskali, unmittelbar an der illegalen Verbringung, Russifizierung und Indoktrination ukrainischer Kinder beteiligt ist; fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Kapazitäten für die Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen von Sanktionen und der möglichen Kollateralschäden dringend auszubauen, damit alle restriktiven Maßnahmen gegen Belarus und belarussische Personen wirklich uneingeschränkt Anwendung finden und Praktiken zu deren Umgehung unterbunden werden, und die Tätigkeit des Sondergesandten der Union für die Umsetzung von Sanktionen der Union angemessen zu unterstützen, um alle Schlupflöcher zu schließen und die wirksame Umsetzung aller Sanktionen zu verbessern; |
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22. |
fordert, dass Russland und Belarus im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Unionsliste der Drittstaaten mit hohem Risiko gesetzt werden; fordert, dass eine Liste der direkten Verwandten von Personen erstellt wird, die mit dem kriminellen Lukaschenka-Regime in Verbindung stehen und die Gastfreundschaft von Mitgliedstaaten der Union genießen; fordert, dass ihr Einreisevisum und ihr Aufenthaltsstatus umgehend überprüft werden; fordert das Internationale Olympische Komitee und andere internationale Sportverbände nachdrücklich auf, Sportlern aus Belarus und Russland, von denen viele den ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen oder sogar daran mitgewirkt haben, die Teilnahme an den Olympischen Spielen 2024 in Paris und anderen internationalen Sportveranstaltungen nicht zu gestatten; |
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23. |
bedauert, dass einige Mitgliedstaaten Lobbyarbeit für die Aufhebung der Sanktionen gegen belarussische Kalihersteller, einschließlich Belaruskali, betreiben und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine gemeinsame Vorgehensweise zur Bewältigung der Herausforderungen, die durch die Sanktionen entstehen, zu entwickeln; verurteilt das Vorgehen jener Drittstaaten, die Russland und Belarus Hilfestellung bei der Umgehung der bestehenden Sanktionen leisten, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sekundäre Sanktionen gegen diese Drittstaaten in Erwägung zu ziehen; missbilligt den offiziellen Besuch des ungarischen Ministers für auswärtige Angelegenheiten und Außenhandel in Minsk im Februar 2023, der im Widerspruch zur Politik der Union gegenüber Belarus und Russland und gegenüber dem Angriffskrieg gegen die Ukraine steht; fordert den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, in enger Abstimmung mit den Partnern der Union über die Sanktionen hinaus weitere Maßnahmen zu prüfen und eine schlüssige und umfassende langfristige Vorgehensweise gegenüber Belarus zu entwickeln; |
Souveränität von Belarus und Schutz seiner Sprache und seiner nationalen Kultur
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24. |
nimmt mit großer Besorgnis zur Kenntnis, dass sich Belarus in Politik, Wirtschaft, Verteidigung und Kultur Russland uneingeschränkt unterordnet; bedauert, dass Belarus zu einem Satellitenstaat Russlands geworden ist und verurteilt die Handlungen der beiden Regimes, die letztendlich dazu führen könnten, dass Russland Belarus in sein Staatsgefüge eingliedert und annektiert; brandmarkt den Geschichtsrevisionismus des Lukaschenka-Regimes und seine Versuche, seine Verbrechen zu rechtfertigen, insbesondere die Unterdrückung der Bevölkerung von Belarus und den Angriffskrieg gegen die Ukraine; verurteilt die Stationierung taktischer Kernwaffen Russlands in belarussischem Hoheitsgebiet unter der Befehlsgewalt Russlands, was eine eklatante Verletzung des Status von Belarus als kernwaffenfreier Staat darstellt, der nach dem manipulierten Verfassungsreferendum vom 27. Februar 2022 aufgehoben wurde; bekräftigt, dass es diese Stationierung verurteilt, die eine Verletzung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen darstellt und zu weiteren Verlegungen von Kernwaffen in die Region führen kann; fordert die Union, ihre Mitgliedstaaten und die NATO auf, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Stationierung zu begegnen; missbilligt Lukaschenkas verbale Drohgebärden bezüglich des möglichen Einsatzes von Kernwaffen; fordert die Union auf, in Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und der Gruppe der europäischen Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit für die nukleare Sicherheit des belarussischen Kernkraftwerks in Astrawez zu sorgen und bedauert, dass der zweite Reaktor des belarussischen Kernkraftwerks in Betrieb genommen wurde, ohne dass die Bedenken der internationalen Gemeinschaft angemessen berücksichtigt worden wären; fordert die Organe der Union und die Mitgliedstaaten auf, keine Abkommen anzuerkennen, die vom Lukaschenka-Regime mit Russland unterzeichnet wurden und mit denen die Souveränität von Belarus gegen den Willen des Volkes abgetreten wird; |
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25. |
fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, bei der Bewältigung der vielschichtigen Bedrohungen, die das Regime von Aljaksandr Lukaschenka für die Union verkörpert — insbesondere mit Blick auf die anhaltende und sich verschärfende, vom belarussischen Staat orchestrierte Instrumentalisierung der Migration, wodurch gezielt menschliches Leid an der Grenze von Belarus zu Lettland, Litauen und Polen sowie in anderen Ländern verursacht wird — weiter Geschlossenheit zu zeigen; verurteilt aufs Schärfste, dass die belarussischen Staatsorgane Migration für politische Zwecke missbrauchen und erachtet dieses Vorgehen als gezielt inszenierte Vergeltungsmaßnahme gegen die Mitgliedstaaten der Union für ihre Unterstützung der demokratischen Kräfte in Belarus mit dem Ziel, diese Mitgliedstaaten zu destabilisieren; ist besorgt über die humanitäre Lage entlang der Grenze von Belarus zu Mitgliedstaaten der Union; fordert die betreffenden Mitgliedstaaten der Union auf, sich an das Unionsrecht zu halten, da die Achtung der grundlegenden Normen der Union, des Völkerrechts und die Achtung der Menschenwürde in allen Fällen, insbesondere angesichts der Herausforderungen, im Mittelpunkt des demokratischen europäischen Aufbauwerks stehen, an dem nach Wunsch der Union auch Belarus teilhaben sollte; betont, dass das Recht auf Asyl garantiert werden muss und gleichzeitig Migranten und Asylsuchenden, die an der Grenze festsitzen, humane und menschenwürdige Aufnahmebedingungen gewährt werden müssen; |
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26. |
ist der Ansicht, dass durch die Ankunft des privaten russländischen Militärunternehmens „Gruppe Wagner“ in Belarus potenzielle Sicherheitsrisiken für die Ukraine, die an Belarus grenzenden Mitgliedstaaten der Union und die Union als Ganzes entstehen; fordert den Rat erneut auf, die Gruppe Wagner auf die EU-Terroristenliste zu setzen, und fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Aktivitäten der Gruppe Wagner weiter zu beobachten und den Schutz der Grenzen der Union zu verstärken, um sämtliche Provokationen der Gruppe Wagner zu unterbinden, Versuche von Söldnern der Gruppe Wagner, in die Union zu gelangen, zu unterbinden und den zunehmenden Schmuggel von Waren aus Belarus weiter zu bekämpfen; |
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27. |
nimmt zur Kenntnis, dass Belarus in zunehmendem Maße wirtschaftlich abhängig von Russland und anderen undemokratischen Ländern wie China ist; bedauert, dass Belarus zu dem Wirtschaftsmodell der Planwirtschaft aus der Sowjetzeit zurückkehrt, durch das das Land noch weiter vom Weltmarkt isoliert wird und das zu einer Verzögerung bei Innovationen und der Modernisierung sowie zu einer kontinuierlichen Abwanderung hochqualifizierter Kräfte führen dürfte — Entwicklungen, die allesamt den Interessen des belarussischen Volkes zuwiderlaufen, das in den vergangenen Jahren zunehmend unternehmerische Initiative an den Tag gelegt hat; |
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28. |
fordert alle in Belarus tätigen Unternehmen aus der Union erneut auf, im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte besondere Sorgfalt walten zu lassen und ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte nachzukommen; fordert solche Unternehmen auf, von neuen Investitionen in dem Land abzusehen und bei den belarussischen Staatsorganen öffentlich gegen die anhaltende Unterdrückung von Arbeitnehmern und der Bürger im Allgemeinen zu protestieren; |
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29. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der Union auf, kleine und mittlere Unternehmen in Belarus weiter zu unterstützen, da sie während und seit der Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Demokratiebewegung in Belarus gespielt haben; |
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30. |
bekundet seine Solidarität mit den Belarussen, die bestrebt sind, ihre nationale Identität zu schützen und zu pflegen, insbesondere durch Bemühungen, den Gebrauch der belarussischen Sprache auszuweiten; missbilligt, dass der Kunstmanager Pawel Belawus unlängst wegen seiner Bemühungen zur Förderung der belarussischen Sprache und Kultur zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde; verpflichtet sich, vermehrt auf Belarussisch zu kommunizieren, insbesondere durch die Übersetzung seiner Berichte und Entschließungen zu Belarus und der Politik der Östlichen Partnerschaft in diese Sprache, und fordert die anderen Organe der Union auf, diesem Beispiel zu folgen; |
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31. |
fordert das belarussische Regime nachdrücklich auf, seiner Diskriminierung und Gewalt gegen sämtliche, insbesondere jedoch ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten ein Ende zu setzen; verurteilt die Handlungen der Staatsorgane von Belarus, mit denen sie gegen die ethnische litauische und polnische Gemeinschaft des Landes vorgehen, insbesondere mittels der jüngsten Entscheidungen, mit denen die Bildung in litauischer und polnischer Sprache abgeschafft werden soll; fordert die Staatsorgane von Belarus auf, die Rechte der polnischen und der litauischen Minderheit, einschließlich des Rechts auf Unterricht in polnischer und litauischer Sprache, zu achten; verurteilt, dass Andżelika Borys, Andrzej Poczobut und andere Mitglieder der polnischen Gemeinschaft festgenommen wurden; ist der Ansicht, dass die gegen Andżelika Borys vorgebrachten Anschuldigungen der „Aufstachelung zu Hass“ und der „Rehabilitation des Nationalsozialismus“ politischer Natur sind, jeglicher Grundlage entbehren und keinerlei rechtliche Relevanz aufweisen und nimmt zur Kenntnis, dass diese Anklagepunkte fallengelassen wurden; |
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32. |
verurteilt auf das Schärfste die Verfolgung von Religionsgemeinschaften in Belarus, einschließlich der Verfolgung von Geistlichen und Laien, die sich weigern, im Rahmen ihrer religiösen Tätigkeit die Standpunkte des Lukaschenka-Regimes zu unterstützen, und ihre Ablehnung seiner Politik zum Ausdruck bringen; prangert in dieser Hinsicht an, dass der orthodoxe Priester Sjarhej Resanowitsch, seine Ehefrau und sein Sohn zu 16 Jahren Haft verurteilt wurden, Druck auf den verstorbenen orthodoxen Erzbischof Arzemij Kischtschanka ausgeübt wurde und Geistliche regelmäßig inhaftiert werden, etwa im Mai 2023 die katholischen Priester Wjatschaslau Adamowitsch, Andrej Kulik und Aljaksandr Schauzou und der Katechet Uladsislau Beladsed; verurteilt außerdem die Konfiszierung katholischer Kirchen in Minsk und das Verbot jeglicher politischen Betätigung im Rahmen der protestantischen Evangelisierung; |
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33. |
fordert das Lukaschenka-Regime nachdrücklich auf, seiner Verfolgung und Diskriminierung von sowie seiner Gewalt gegen LGBTI-Personen umgehend ein Ende zu setzen und für deren umfassenden Schutz und Inklusion in die Gesellschaft zu sorgen; unterstützt die Bemühungen von LGBTI-Organisationen in Belarus, sich für Rechtsreformen einzusetzen, mit denen gleiche Rechte und gleicher Schutz für alle Menschen gewährleistet werden; |
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34. |
missbilligt, dass es keine Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in Belarus gibt und dass die führende Organisation für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in dem Land — das Büro für die Rechte von Menschen mit Behinderungen — 2021 zwangsweise geschlossen wurde; missbilligt, dass in Belarus Kinder mit Behinderungen mit Problemen in Bezug auf eine angemessene Diagnose, Bildung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft konfrontiert sind und dass es mit Blick auf die Heime, in denen diese Kinder untergebracht sind, an Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und an Transparenz mangelt; betont, dass es einer Deinstitutionalisierung sowie der Aufhebung des Gesetzes Nr. 183-Z der Republik Belarus vom 30. Juni 2022 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Eingliederung in die Gesellschaft bedarf, mit dem Kinder und Menschen mit Behinderungen diskriminiert werden, indem ihnen der Zugang zu Primar-, Sekundar- und Hochschulbildung abhängig vom Grad ihrer Behinderung teilweise verwehrt wird; ist entsetzt darüber, dass die belarussischen Staatsorgane Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen weiterhin in denselben Einrichtungen unterbringen, und für keine Gruppe eine spezialisierte Betreuung vorsehen, dass mehr als 10 000 Menschen mit Behinderungen, die in „psycho-neurologischen“ Einrichtungen leben, ihre gesetzlichen Rechte vorenthalten werden und dass Gerichte die Leiter solcher Einrichtungen als gesetzliche Vormünder der Betroffenen benannt haben; betont, dass Bestimmungen, die einen unfreiwilligen Freiheitsentzug ermöglichen, aufgehoben werden müssen; |
Unterstützung der Demokratie und der europäischen Bestrebungen
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35. |
betont, dass Belarus historische Verbindungen zum übrigen Europa hat, am Erbe der europäischen Kultur und Identität teilhat und auf der Grundlage auf den Bestrebungen des belarussischen Volkes Teil des Politik-, Kultur- und Wirtschaftsraums Europas bleiben sollte; würdigt und unterstützt nachdrücklich die Erklärungen von Swjatlana Zichanouskaja und der Vorsitzenden demokratischer politischer Parteien von Belarus zu den europäischen Bestrebungen der belarussischen Bevölkerung; fordert die Organe der Union und ihre Mitgliedstaaten auf, eine ambitioniertere und breiter angelegte Strategie in Verbindung mit einem umfassenden Wirtschaftsplan zu entwickeln, die den belarussischen demokratischen Kräften, einschließlich Oppositionsparteien, engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger, unabhängige Künstler, unabhängige Gewerkschaften und freie Medien sowohl innerhalb als auch außerhalb von Belarus, Unterstützung bieten würden, um den Übergang des Landes zur Demokratie zu fördern und die Unabhängigkeit und Souveränität von Belarus zu wahren; fordert umfassende Programme zum Aufbau von Kapazitäten, Schulungen zum juristischen Fachwissen für den Entwurf von Gesetzen sowie zur digitalen und persönlichen Sicherheit, Mentoratsinitiativen, Praktika und andere Bildungsmöglichkeiten, um diese Akteure zu befähigen und ihr Potenzial zu fördern; |
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36. |
fordert eine bessere Kommunikation der Union mit der Bevölkerung in Belarus, um sie mit Informationen zu versorgen und Desinformation und Propaganda seitens der staatlich kontrollierten Medien entgegenzuwirken; fordert die Mitgliedstaaten der Union nachdrücklich auf, Kontakte zwischen ihrer eigenen Bevölkerung und der Bevölkerung von Belarus zu fördern und ihre Maßnahmen untereinander abzustimmen, um die Probleme, mit denen die demokratischen Kräfte und Oppositionsparteien, engagierte Mitglieder der Zivilgesellschaft und andere belarussische Bürger im Exil konfrontiert sind, beispielsweise bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln oder der Eröffnung von Bankkonten, bei Verfahren zur Beantragung von Visa in Belarus und in Drittstaaten, unter anderem infolge der nicht ordnungsgemäßen Anwendung der Sanktionsregelung, zu lindern; betont, dass die Bevölkerung von Belarus nicht mit dem Lukaschenka-Regime gleichgesetzt werden sollte und dass Belarussen, die im Exil leben, nicht wegen der Verstrickung des Regimes in den Krieg gegen die Ukraine diskriminiert werden sollten; missbilligt, dass das Lukaschenka-Regime Diplomaten aus der Union, ihren Mitgliedstaaten und weiteren Ländern gezielt ausweist bzw. ihre Akkreditierung nicht verlängert, um deren Unterstützung für verfolgte Belarussen und deren Möglichkeiten, Visa auszustellen, einzuschränken; würdigt die Arbeit, die von Organisationen der Zivilgesellschaft aus der Union geleistet wird, um die Zivilgesellschaft in Belarus zu unterstützen und belarussischen Bürgern während des Umzugs zu helfen, und fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, deren Arbeit weiter zu ermöglichen; |
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37. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfahren zur Erlangung von Visa und Aufenthaltstiteln für jene Menschen weiter zu vereinfachen, die aus politischen Gründen aus Belarus fliehen oder aufgrund von Gewalt gegen sie medizinischer Versorgung bedürfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Regeln und Verfahren für den Umgang mit Fällen auszuarbeiten, in denen Menschenrechtsverteidigern und anderen politisch engagierten Angehörigen der Zivilgesellschaft ihre belarussische Staatsbürgerschaft entzogen wird, und in der Union wohnhafte belarussische Staatsangehörige zu unterstützen, bei denen die Gültigkeit ihrer Ausweispapiere bald abläuft und die — da sie nicht nach Belarus zurückkehren können — keine Möglichkeit haben, sie verlängern zu lassen; |
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38. |
fordert den Rat auf, seine Schlussfolgerungen zu Belarus zu überprüfen und zu aktualisieren, indem er den Schwerpunkt auf die Prävention und Eindämmung der vom Lukaschenka-Regime ausgehenden Sicherheitsrisiken, eine wirksame öffentliche Strategie der Union und die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung von Belarus, einschließlich der im Exil lebenden Bürger des Landes, eine strukturierte Zusammenarbeit mit den demokratischen Kräften und der Zivilgesellschaft von Belarus sowie die Unterstützung der Opfer des Lukaschenka-Regimes legt; |
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39. |
begrüßt die Eröffnung der offiziellen Mission des Demokratischen Belarus am 1. März 2023 in Brüssel; begrüßt außerdem die Einrichtung des Vereinigten Übergangskabinetts als zentrales Exekutivorgan der demokratischen Bewegung, das zusammen mit dem Koordinierungsrat, einem einheitlichen repräsentativen Gremium der belarussischen demokratischen Gesellschaft, von der internationalen Gemeinschaft als die demokratischen Vertreter des belarussischen Volkes betrachtet werden sollte; fordert, dass ein Abkommen unterzeichnet wird, um die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratischen Kräften und der Zivilgesellschaft von Belarus, einschließlich des Vereinigten Übergangskabinetts und des Koordinierungsrates, zu formalisieren und zu systematisieren; betont, dass der Rat und die Kommission die internationale Aufmerksamkeit und Unterstützung für die prodemokratische Bewegung in Belarus, die sich infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verlagert haben, aufrechterhalten müssen; fordert den Rat und die Kommission auf, auf verschiedene Szenarien, wie die (erzwungene) Absetzung von Lukaschenka oder die De-facto-Annexion oder -Besetzung von Belarus durch Russland, vorbereitet zu sein und sich darüber mit dem Vereinigten Übergangskabinett zu beraten; |
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40. |
begrüßt, dass das Förderprogramm „EU4Belarus: Förderung der gesellschaftlichen Resilienz und der Entwicklung des Humankapitals“, mit dem demokratische Bestrebungen in Belarus unterstützt werden sollen, von der Kommission genehmigt wurde; ist der Ansicht, dass eine solche Unterstützung von wesentlicher Bedeutung ist, um die Veränderungen in der belarussischen Gesellschaft aufrechtzuerhalten, die sich aus der friedlichen Demokratiebewegung während der Präsidentschaftswahl 2020 ergeben haben; besteht darauf, dass die Mittel aus dem Programm „EU4Belarus“ strategisch in Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Bestrebungen der Bevölkerung von Belarus investiert werden; |
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41. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für die kulturellen und bildungsbezogenen Tätigkeiten der belarussischen Zivilgesellschaft und akademischer Einrichtungen, auch solcher, die auf die Förderung der belarussischen Sprache und unabhängiger Medien ausgerichtet sind, fortzusetzen und auszuweiten; erachtet es als sehr wichtig, die Digitalisierung und die Schaffung von Räumen für die prodemokratische bürgerschaftliche und politische Teilhabe belarussischer Bürger zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die unabhängigen Medien in Belarus, die nach der Präsidentschaftswahl 2020 stark geschwächt wurden und ihre Tätigkeit ins Ausland verlagern und dort neu aufbauen mussten, weiter zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht auf, die Kapazitäten belarussischsprachiger Medien wie Charter 97, Radio Racyja, Euroradio, Belsat TV, Nascha Niwa und Nowy Tschas und ähnlicher Kanäle zu stärken und neuen Medien wie NEXTA, Malanka und Serkalo (vormals TUT.BY) besondere Aufmerksamkeit zu widmen; begrüßt, dass Radio Free Europe/Radio Liberty nach Litauen übersiedelt ist und dort ein Büro eröffnet hat, das glaubwürdige Medienberichterstattung für das Publikum in Belarus bereitstellt; |
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42. |
hält es für sehr wichtig, die Verbindungen und die Zusammenarbeit zwischen Belarus auf der einen Seite und der Jugend und der Hochschulgemeinschaft in der Union auf der anderen Seite kontinuierlich zu stärken; begrüßt, dass die Union Finanzmittel bereitstellt, um belarussischen Studierenden und Fachkräften Bildungsmöglichkeiten zu bieten, insbesondere durch das Projekt EU4Belarus MOST+ (Mobilitätsprogramm für zielgerichtete zwischenmenschliche Kontakte); erwartet, dass diese Unterstützung fortgesetzt wird und belarussische Bürger in erheblichem Umfang in Programme der Union wie Erasmus+ und Horizont Europa einbezogen werden; fordert darüber hinaus, die unabhängigen akademischen Einrichtungen von Belarus, einschließlich der Europäischen Geisteswissenschaftlichen Universität in Vilnius, weiterhin zu unterstützen; |
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43. |
besteht darauf, dass ein erheblicher Teil der finanziellen Unterstützung der Union auch künftig über flexible und unparteiische Mechanismen der Union wie den Europäischen Fonds für Demokratie (EFD) bereitgestellt werden sollte, wodurch sichergestellt würde, dass die Mittel gezielt Organisationen der Zivilgesellschaft, unabhängigen Medien und prodemokratischen Gruppen zugutekommen und die Rechenschaftspflicht erfüllt wird; fordert mehr niedrigschwellige finanzielle Unterstützung für nichtstaatliche Organisationen innerhalb und außerhalb von Belarus; schlägt vor, dass der EFD seinen Schwerpunkt stärker auf Belarus legt, wobei die Mitgliedstaaten mehr Mittel für den EFD zur Unterstützung der demokratischen Kräfte des Landes zur Verfügung stellen sollten; |
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44. |
unterstützt die Vorbereitungen für eine von der Union geleitete internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der demokratischen Kräfte von Belarus; fordert die Union auf, auf operativer Ebene mit den Vertretern der demokratischen Kräfte von Belarus zusammenzuarbeiten, um die Arbeit an der Annahme eines Fahrplans abzuschließen, mit dem das von der Kommission bereits geplante Wirtschafts- und Investitionspaket in Höhe von 3 Mrd. EUR umgesetzt werden soll, um die demokratischen Bestrebungen der Bevölkerung von Belarus aufzugreifen; fordert einen politischen Dialog zwischen der Union und den demokratischen Kräften von Belarus, um eine gemeinsame Vorstellung von dem vorstehend genannten Unterstützungsplan herbeizuführen; betont, dass eine substanzielle Diskussion in der Öffentlichkeit erforderlich ist, um die Unterstützung der Öffentlichkeit für ein maßgebliches Engagement der Union zu gewinnen; |
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45. |
bringt seine Besorgnis zum Ausdruck, was die Transparenz, Freiheit und Fairness der Parlaments- und Kommunalwahl 2024 in Belarus anbelangt, insbesondere zumal politischen Parteien neue rechtliche Beschränkungen auferlegt wurden und die Zentrale Wahlkommission Erklärungen veröffentlicht hat, in denen die Bedeutung der internationalen Wahlbeobachtung und die Rolle des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE infrage gestellt werden; verurteilt, dass den Parteien der demokratischen Opposition in Belarus unerträgliche Bedingungen und Einschränkungen auferlegt wurden; verurteilt insbesondere das neue Gesetz über politische Parteien, das im Februar 2023 angenommen wurde und eindeutig darauf abzielt, die demokratischen Kräfte dabei zu behindern und davon abzuhalten, sich politisch zu betätigen, indem ihnen zusätzliche Beschränkungen und die Verpflichtung zur Registrierung beim Justizministerium auferlegt wurden; ist der Ansicht, dass mit diesem Gesetz vorsätzlich versucht wird, demokratische Parteien förmlich aufzulösen und ihre Teilnahme an der Parlamentswahl 2024 zu unterbinden, und dass das Gesetz letztlich dazu führt, dass in Opposition zum Regime stehende politische Parteien verboten werden; fordert die nationalen politischen Parteien der Mitgliedstaaten und die europäischen politischen Parteien und Stiftungen auf, ihre Zusammenarbeit mit demokratischen politischen Parteien in Belarus und ihre Unterstützung für diese weiter auszubauen; |
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46. |
fordert die Führung der belarussischen demokratischen Kräfte auf, ihre Einheit zu bewahren und auch künftig mit innovativen Methoden die Bevölkerung von Belarus, insbesondere innerhalb des Landes, zu informieren und einzubeziehen und so ihr Vertrauen in den demokratischen Wandel sowie ihren Glauben daran aufrechtzuerhalten und sie für die bevorstehenden Wahlen zu mobilisieren; |
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47. |
beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den Vertretern der belarussischen demokratischen Kräfte, dem Internationalen Roten Kreuz, dem Internationalen Olympischen Komitee, der Union der europäischen Fußballverbände, dem Fußball-Weltverband, dem Internationalen Eishockeyverband, dem Internationalen Tennisverband, der Vereinigung professioneller Tennisspieler, der Vereinigung professioneller Tennisspielerinnen und den De-facto-Staatsorganen der Republik Belarus zu übermitteln. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1761/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)