11997E026

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung) - Dritter Teil: Die Politiken der Gemeinschaft - Titel I: Der freie Warenverkehr - Kapitel 1: Die Zollunion - Artikel 26 - Artikel 28 - EG Vertrag (Maastricht konsolidierte Fassung) - Artikel 28 - EWG Vertrag

Amtsblatt Nr. C 340 vom 10/11/1997 S. 0188 - Konsolidierte Fassung
Amtsblatt Nr. C 224 vom 31/08/1992 S. 0015 - Konsolidierte Fassung
(EWG Vertrag - keine amtliche Veröffentlichung verfügbar)


Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amsterdam konsolidierte Fassung)

Artikel 26

Der Rat legt die Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission fest.