3.6.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 183/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9782 — Experian/Bertelsmann/Informa)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 183/06)

1.   

Am 20. Mai 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Bertelsmann SE & Co. KGaA („Bertelsmann“, Deutschland);

—

Experian plc („Experian“, Vereinigtes Königreich);

—

Informa Solutions GmbH („Informa“, Deutschland).

Experian und Bertelsmann übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von Informa.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

Experian: Globales Unternehmen für Informationsdienste, das Unternehmen Software und Dienstleistungen anbietet, die es ihnen ermöglichen, Kreditrisiken zu bewältigen, Betrugsfälle zu minimieren und die Identität von Einzelpersonen zu überprüfen;

—

Bertelsmann: Medien-, Dienstleistungs- und Bildungskonzern mit Sitz in Deutschland, der in etwa 50 Ländern tätig ist, insbesondere im Fernsehen, im Zeitschriftenverlag, im Musikverlags- und im Bildungswesen;

—

Informa: derzeit eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft von Bertelsmann. Nach der Übernahme werden die Tätigkeiten von Experian und Bertelsmann in den Bereichen Kreditreferenzbürodienste, Betrugsprävention und Identitätsdienste, Kreditwürdigkeitsdaten und Entwicklung von Scoring-Lösungen, Automatisierung von Forderungsverwaltungsprozessen sowie Entscheidungs- und Analysediensten zusammengeführt.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9782 — Experian/Bertelsmann/Informa

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.