EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.2.2026
COM(2026) 75 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Irlands
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 6.2.2026
COM(2026) 75 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Irlands
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Irlands
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,
auf Empfehlung der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
(1)Ziel des Rahmens der EU für die wirtschaftspolitische Steuerung 1 ist es, durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum und Krisenfestigkeit zu fördern und übermäßigen öffentlichen Defiziten vorzubeugen. Er fördert ferner die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksamen und kohärenten Durchsetzung der Vorschriften aus.
(2)Die nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) u. a. der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit mittelfristig auf unter 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen geeignete Reformen und Investitionen durchgeführt werden und die gemeinsamen Prioritäten der Union umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sollte jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung in Bezug auf Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum 2 enthalten, die für die Laufzeit des Plans eine wirksame Haushaltsbeschränkung von vier oder fünf Jahren vorsieht (je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat). Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umzusetzen gedenkt. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt vier Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
(3)Nach Übermittlung des Plans soll die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt.
(4)Auf Empfehlung der Kommission soll der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, in der er die Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum des betreffenden Mitgliedstaats festlegt, und, sofern zutreffend, die Reform- und Investitionszusagen billigt, die einer Verlängerung des haushaltspolitischen Anpassungszeitraums zugrunde liegen.
VORGESCHICHTE EINSCHLIEẞLICH DES ZUVOR EMPFOHLENEN NETTOAUSGABENPHADS UND SEINER BEWERTUNG
(5)Am 15. Oktober 2024 legte Irland seinen nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan für den Zeitraum 2025 bis 2029 vor. Am 21. Januar 2025 nahm der Rat eine Empfehlung zur Billigung des mittelfristigen Plans vom Oktober 2024 an 3 . Für die Bewertung der Einhaltung des Ausgabepfads im Jahr 2025 ist weiterhin die mit der Ratsempfehlung vom 21. Januar 2025 für das Ausgabenwachstum festgelegte Obergrenze einschlägig. Die Kommission wird diese Bewertung im Zuge der Frühjahrsrunde 2026 des Europäischen Semesters anhand von Ist-Daten vornehmen.
(6)Am 25. November 2025 veröffentlichte die Kommission im Rahmen des Herbstpakets des Europäischen Semesters 2025 ihre jüngste Bewertung, wonach Irland die vom Rat im Januar 2025 empfohlene Obergrenze für das Nettoausgabenwachstum einhält 4 . Nach Schätzungen der Kommission lag das Nettoausgabenwachstum Irlands im Jahr 2025 über dem empfohlenen Höchstwert, was einer erwarteten Abweichung von 0,5 % des BIP entspricht. Werden die Jahre 2024 und 2025 zusammen betrachtet, lag auch das kumulierte Nettoausgabenwachstum voraussichtlich über der empfohlenen Obergrenze, wenngleich die Abweichung geringer ausfällt: 0,2 % des BIP.
(7)Bei dieser Bewertung wurde die Übersicht über die Haushaltsplanung 2026 berücksichtigt, die Irland am 15. Oktober 2025 vorgelegt hat. Die Kommission gab am 25. November 2025 eine Stellungnahme zu dieser Übersicht über die Haushaltsplanung ab 5 . Dabei vertrat die Kommission die Auffassung, dass die Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands die haushaltspolitischen Verpflichtungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllte, da die Haushaltsposition für 2026 voraussichtlich einen Überschuss aufweisen und somit zur Verringerung der gesamtstaatlichen Schuldenquote beitragen werde. Gleichzeitig wurde in der Stellungnahme der Kommission auf die oben beschriebene Abweichung und das Risiko einer Abweichung vom maximalen Nettoausgabenwachstum gemäß der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 hingewiesen.
(8)Der Rat hat am 8. Juli 2025 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen an Irland gerichtet 6 .
ERWÄGUNGEN ZUM NATIONALEN MITTELFRISTIGEN FINANZPOLITISCH-STRUKTURELLEN PLAN IRLANDS
(9)Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung 2024/1263 kann ein Mitgliedstaat im Falle einer neu ernannten Regierung einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan übermitteln. Nach den Parlamentswahlen im November 2024 wurde am 23. Januar 2025 eine neue Regierung gebildet. Am 9. Januar 2026 legte Irland dem Rat und der Kommission einen überarbeiteten nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan vor. Dieser Plan deckt den Zeitraum von 2026 bis 2030 ab.
Verfahren vor der Vorlage des Plans im Januar 2026
(10)Irland war berechtigt, technische Informationen von der Kommission zu erhalten 7 , hat diese aber nicht angefordert. Am 19. Dezember 2025 übermittelte die Kommission Irland die wichtigsten Ausgangsbedingungen und zugrunde liegenden Annahmen, die im Kontext des Rahmens der Kommission für die mittelfristige Projektion des öffentlichen Schuldenstands verwendet wurden 8 , wie in Erwägungsgrund 25 der Verordnung (EU) 2024/1263 dargelegt, und veröffentlichte diese am 12. Januar 2026 9 .
(11)Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten Irland und die Kommission im Oktober und Dezember 2025 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des fachlichen Dialogs standen die von Irland geplanten Maximalwerte für das Wachstum der Nettoausgaben und die zugrunde liegenden Annahmen sowie die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten.
(12)Laut den Angaben Irlands in seinem Plan trat das Land im Juni 2025 im Einklang mit Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 in einen Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft, den Sozialpartnern, den regionalen Behörden und anderen relevanten Interessenträgern ein. Dem Plan zufolge veranstaltete die Regierung Irlands den National Economic Dialogue (NED), ein jährliches Forum für den Austausch zwischen Interessenträgern und Regierungsvertretern über wirtschaftliche und soziale Prioritäten. Die Gespräche im NEED 2025 drehten sich um das Thema der mittelfristigen Haushaltsplanung im Zusammenhang mit den Verpflichtungen Irlands nach dem überarbeiteten haushaltspolitischen Rahmen der EU.
(13)Der finanzpolitische Beirat Irlands (Irish Fiscal Advisory Council, IFAC) gab eine Stellungnahme zu der makroökonomischen Prognose und den makroökonomischen Annahmen ab, die dem Nettoausgabenpfad des Plans zugrunde liegen. Der Plan stützt sich auf die makroökonomischen Prognosen, die dem nationalen Haushaltsplanungen von 2026 für die Jahre 2025 bis 2030 zugrunde liegen und am 26. September 2025 vom IFAC gebilligt wurden. Die IFAC kam zu dem Schluss, dass sich die Prognosen innerhalb einer zulässigen Bandbreite bewegten.
(14)Der Plan wurde am 19. Dezember 2025 von der Regierung angenommen und am 9. Januar 2026 dem Parlament vorgelegt.
ZUSAMMENFASSUNG DES PLANS UND BEWERTUNG DURCH DIE KOMMISSION
(15)Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan vom Januar 2026 wie folgt:
Hintergrund: Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten
(16)Das reale BIP in Irland wuchs 2024 um 2,6 %, was auf die Zunahme der Ausfuhren vor allem in bestimmten von multinationalen Unternehmen dominierten Wirtschaftszweigen zurückzuführen war. Der Herbstprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge dürfte die Wirtschaft im Jahr 2025 vor dem Hintergrund kräftiger Arzneimittelausfuhren um 10,7 % gewachsen sein, voraussichtlich zum Teil wegen vorgezogener Lieferungen aufgrund erwarteter Änderungen in der US-Zollpolitik. Die geänderte Inlandsnachfrage, die die inländische Wirtschaftstätigkeit in Irland besser widerspiegelt, dürfte um 3,4 % zugenommen haben. Das reale BIP dürfte 2026 um 0,2 % zulegen und dabei vor allem durch die Auswirkungen der zeitlich vorgezogenen Lieferungen abgeschwächt, gleichzeitig aber durch das Wachstum des Dienstleistungsexports und der Binnennachfrage gestützt werden. Im Jahr 2027 dürfte das reale BIP um 2,9 % steigen, da sowohl die Ausfuhren als auch die Inlandsnachfrage einen positiven Beitrag leisten werden. Im Prognosezeitraum (d. h. 2025-2027) dürfte das Wachstum des potenziellen BIP in Irland aufgrund nachlassender Beiträge aus dem Bereich Arbeit schrittweise abnehmen (von 4,5 % im Jahr 2025 auf 3,5 % im Jahr 2027). Die Arbeitslosenquote lag 2024 bei 4,3 %. In der Herbstprognose 2025 der Europäischen Kommission wird sie für das Jahr 2025 auf 4,6 % und in den Jahren 2026 und 2027 auf 4,7 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) ist Schätzungen zufolge von 4,5 % im Jahr 2024 auf 2,1 % im Jahr 2025 zurückgegangen und dürfte 2026 bei 2,0 % und 2027 bei 1,8 % liegen.
(17)Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich der gesamtstaatliche Überschuss Irlands 2024 auf 4,0 % des BIP. Der Herbstprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge wird er 2025 voraussichtlich 1,5 % des BIP erreichen, im Jahr 2026 weiter auf 1,0 % des BIP zurückgehen und bei unveränderter Politik im Jahr 2027 bei 0,8 % liegen. Die Herbstprognose 2025 der Europäischen Kommission trägt dem Haushaltsentwurf Irlands für 2026 Rechnung, den die Regierung im Oktober 2025 vorgeschlagen hat und der inzwischen vom Parlament verabschiedet wurde. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2024 auf 38,3 % des BIP. Der Herbstprognose 2025 der Europäischen Kommission zufolge dürfte die Schuldenquote Ende 2025 auf 33,1 % des BIP zurückgegangen sein. Es wird erwartet, dass sie bis Ende 2026 weiter auf 32,5 % des BIP und bis Ende 2027 auf 31,3 % des BIP sinken wird.
Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum und zentrale makroökonomische Annahmen des Plans vom Januar 2026
(18)Der Plan deckt den Zeitraum 2026-2030 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von vier Jahren vor.
(19)Der Plan enthält alle nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen.
(20)Der Plan enthält eine Zusage zu den in Tabelle 1 angegebenen Obergrenzen für die Nettoausgaben, was einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 6,7 % im Zeitraum 2026-2030 entspricht.
Tabelle 1: Maximales Nettoausgabenwachstum und Hauptannahmen im Plan Irlands
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
Durchschnittlich über die Laufzeit des Plans 2026-2030 |
Durchschnittlich über die Laufzeit des Anpassungszeitraums 2026-2029 |
|
|
Nettoausgabenwachstum
|
6,6 |
6,0 |
7,6 |
6,7 |
6,4 |
6,7 |
6,7 |
|
Nettoausgabenwachstum
|
16,5 |
23,5 |
32,9 |
41,7 |
50,9 |
– |
– |
|
Potenzielles BIP-Wachstum (in %) |
1,0 |
4,6 |
3,6 |
3,6 |
3,6 |
3,3 |
3,2 |
|
Inflation (Wachstum des BIP-Deflators, in %) |
2,0 |
2,1 |
2,2 |
2,2 |
2,3 |
2,2 |
2,1 |
Quelle: Mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan Irlands (Januar 2026) und Berechnungen der Kommission.
(*) Die kumulierten Wachstumsraten werden unter Bezugnahme auf das Basisjahr 2024 berechnet, dem letzten Jahr, für das die Haushaltsdaten vom nationalen statistischen Amt und von Eurostat veröffentlicht wurden. Für 2025 wird im Plan ein Nettoausgabenwachstum von 9,3 % prognostiziert. Der kumulierte Saldo des Kontrollkontos für das erste Jahr (2026) und die Folgejahre des Plans vom Januar 2026 wird die Differenz zwischen dieser Projektion und den Ist-Daten für 2025 enthalten.
(21)Im Plan wird das Nettoausgabenwachstum für 2025 mit 9,3 % angesetzt. Diese Wachstumsrate ist für die Festlegung der in Tabelle 1 aufgeführten kumulierten Nettoausgabenwachstumsraten für 2026-2030 relevant, da das Basisjahr des Plans 2024 ist, das letzte Jahr, für das die Ist-Daten vom nationalen statistischen Amt und von Eurostat veröffentlicht wurden. Wenn die im Frühjahr 2026 verfügbaren Ist-Daten für 2025 mit dem im Plan angesetzten Nettoausgaben-Wachstum übereinstimmen, würde dies bedeuten, dass Irland im Vergleich zur Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 eine jährliche Abweichung von 0,8 % des BIP und eine kumulative Abweichung von 0,5 % des BIP verzeichnen würde (siehe Tabelle 2). Gleichzeitig würde die Kommission keinen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV erstellen, wenn die Schuldenquote den im Plan gemeldeten Referenzwert von 60 % des BIP im Jahr 2025 nicht überschreitet 10 . Den Behörden zufolge lässt sich das höhere Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025 im Vergleich zu der in der Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung Irlands für 2026 veröffentlichten Schätzung der Kommission durch die neueren Schätzungen zu den Ausgaben im Jahr 2025 erklären, die im Haushaltsplan 2026 für öffentliche Dienstleistungen veranschlagt wurden.
Tabelle 2: Nettoausgabenwachstum im Jahr 2025
|
|
Wachstumsrate der Nettoausgaben in % |
Erwartete Abweichungen von der Empfehlung vom Januar 2025 (in % des BIP) |
|
|
|
2024 |
2025 |
2025 |
|
Maximale Wachstumsrate, jährlich (Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025) |
9,8(*) |
5,1 |
- |
|
Maximale Wachstumsrate, kumuliert (Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025) |
- |
15,4 |
- |
|
Jährlich (Herbstprognose 2025 der Kommission) |
8,0 |
7,7 |
0,5 |
|
Kumuliert (Herbstprognose 2025 der Kommission) |
- |
16,3 |
0,2 |
|
Jährlich (Schätzung im überarbeiteten Plan vom Januar 2026) |
7,9 |
9,3 |
0,8 |
|
Kumuliert (basierend auf der Schätzung des Nettoausgabenwachstums im überarbeiteten Plan vom Januar 2026) |
- |
17,9 |
0,5 |
Quelle: Herbstprognose 2025 der Kommission, mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan Irlands (Januar 2026) und Berechnungen der Kommission.
(*) Wachstumsrate 2024, die implizit in der kumulierten Wachstumsrate enthalten ist.
(22)Den Angaben zufolge führen die im Plan zugesagten Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum am Ende des vierjährigen Anpassungszeitraums (2029) zu einem strukturellen Primärsaldo von 0,9 % des BIP und im Jahr 2030 zu einem strukturellen Primärsaldo von 1,1 % des BIP. Damit läge der strukturelle Primärsaldo im Jahr 2029 über dem Niveau, das auf der Grundlage der Annahmen der Kommission die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 gewährleisten würde 11 .
(23)In dem Plan wird von einem Anstieg des Wachstums des potenziellen BIP von 1 % im Jahr 2026 auf 4,6 % im Jahr 2027 und einer Stabilisierung bei 3,6 % ab 2028 ausgegangen. Darüber hinaus wird im Plan angenommen, dass die Wachstumsrate des BIP-Deflators allmählich von 2,0 % im Jahr 2026 auf 2,3 % im Jahr 2030 ansteigen wird.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo
(24)Ausgehend von den Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum und den Annahmen des Plans würde der gesamtstaatliche Überschuss schrittweise von 1,5 % des BIP im Jahr 2025 auf 0,5 % des BIP im Jahr 2029 zurückgehen. Somit würde dem Plan zufolge am Ende des Anpassungszeitraums 2029 kein über dem Referenzwert von 3 % des BIP liegendes gesamtstaatliches Defizit bestehen. Außerdem würde das öffentliche Defizit in den 10 Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2039) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen stehen die im Plan vorgesehenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand
(25)Wenn die im Plan zugesagte Deckelung des Nettoausgaben-Wachstums eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge von 33,0 % im Jahr 2025 auf 30,0 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2029) schrittweise zurückgehen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Nach dem vierjährigen Anpassungszeitraum dürfte die Schuldenquote mittelfristig (d. h. bis 2039) weiter sinken, deutlich unter 60 % des BIP liegen und bis 2039 23,7 % des BIP erreichen. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach mittelfristig unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP bleiben. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen stehen die im Plan vorgesehenen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum folglich mit der Schuldenstandsanforderung gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang.
Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan Irlands
|
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2039 |
|
|
Gesamtstaatlicher Schuldenstand (% des BIP) |
38,3 |
33,0 |
32,4 |
31,5 |
30,7 |
30,0 |
28,8 |
23,7 |
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
4,0 |
1,5 |
0,8 |
1,0 |
0,7 |
0,5 |
0,5 |
-0,8 |
Quelle: Mittelfristiger finanzpolitisch-struktureller Plan Irlands (Januar 2026).
Makroökonomische Annahmen des Plans
(26)Der Plan stützt sich auf eine Reihe von Annahmen, die von den Annahmen abweichen, die die Kommission Irland am 19. Dezember 2025 übermittelt hat. Insbesondere werden im Plan andere Annahmen für acht Variablen zugrunde gelegt, nämlich den Ausgangspunkt (struktureller Primärsaldo im Jahr 2025), das potenzielle BIP-Wachstum, das reale BIP-Wachstum und die Schließung der Produktionslücke, das Wachstum des BIP-Deflators, die Einnahmenelastizität gegenüber dem nominalen Wachstum des potenziellen BIP, die Bestandsanpassungen und die nominalen impliziten Zinssätze. Diese Unterschiede bei den Annahmen müssen sorgfältig geprüft werden, zumal das im Plan vorgesehene maximale durchschnittliche Nettoausgabenwachstum höher ist als das, was sich aus den Annahmen der Kommission ergeben würde. Die Unterschiede bei den Annahmen, die sich am stärksten auf die Obergrenze für das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum auswirken, sind nachstehend aufgeführt und werden im Folgenden bewertet.
·Im Plan wird für 2025 ein höherer struktureller Primärsaldo von 1,1 % des BIP erwartet, während die Kommission im Herbst 2025 von einem ausgeglichenen Haushalt (0 % des BIP) ausging. Hingegen steht der im Plan für 2025 angesetzte gesamtstaatliche Saldo, d. h. ein Überschuss von 1,5 % des BIP, mit der Herbstprognose 2025 der Kommission im Einklang. Die günstigere Ausgangsannahme des Plans zum strukturellen Primärsaldo erklärt sich daraus, dass sich der Plan auf eine nationale Definition der Produktionslücke stützt, die sich von der gemeinsam vereinbarten EU-Methodik unterscheidet und einen geringeren konjunkturellen Beitrag impliziert. Zwar weicht die nationale Bewertung der Produktionslücke konzeptionell von der gemeinsam vereinbarten EU-Methodik ab, aber es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass die positive Produktionslücke, die sich aus der gemeinsam vereinbarten EU-Methodik ergibt, zu hoch angesetzt ist. Das BIP Irlands dürfte 2025 eine außergewöhnliche Wachstumsrate von mehr als 10 % verzeichnet haben, was zum Teil auf den starken Anstieg der Ausfuhren von Arzneimitteln nach der Ankündigung höherer Zölle durch die US-Regierung zurückzuführen ist 12 . Die Schätzungen zur Unterauslastung des Arbeitsmarktes und zum Kapazitätsdruck in der Wirtschaft 13 in Verbindung mit einer nachlassenden Inflation 14 stehen nicht im Einklang mit einer großen positiven Produktionslücke. Darüber hinaus könnte angesichts des in der Herbstprognose 2025 der Kommission angesetzten strukturellen Primärsaldos für 2024 (3,1 %) und 2026 (1,4 %) die im Plan enthaltene Annahme eines strukturellen Primärüberschusses von 1,1 % des BIP im Jahr 2025 als konservative Annahme betrachtet werden. Folglich wird dieser Unterschied bei den Annahmen als hinreichend begründet erachtet. Für sich genommen führt die irische Projektion – im Vergleich zu den Annahmen der Kommission – zu einer Erhöhung der Obergrenze für das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum im Anpassungszeitraum.
·Im Plan ist das BIP-Potenzialwachstum im Planungszeitraum um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte niedriger angesetzt als in der Annahme der Kommission. Dementsprechend geht der Plan auch von einem geringeren realen BIP-Wachstum aus. Dort wird von einer Schließung der Produktionslücke bis 2031 ausgegangen, d. h. ein Jahr früher als nach den Annahmen der Kommission. Folglich werden diese Annahmen als vorsichtig und somit als hinreichend begründet erachtet. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums niedriger ist als gemäß den Annahmen der Kommission.
·Im Plan wird das Wachstum des BIP-Deflators im Zeitraum 2027-2030 um 0,3 Prozentpunkte höher angesetzt als in den Annahmen der Kommission. Die Differenz beim prognostizierten Wachstum des BIP-Deflators im Jahr 2027 (2,1 % im Plan gegenüber 1,8 % in der Herbstprognose 2025 der Kommission) scheint in erster Linie auf eine höhere Wachstumsrate des Deflators für den Staatsverbrauch zurückzuführen zu sein. Dies spiegelt in erster Linie aktuellere Informationen über die Kostentreiber bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen wider, einschließlich der erwarteten Personalausstattung und Gehälter, was zu einem höheren Anstieg der Staatsausgaben für Arbeitnehmerentgelte führt als in der Herbstprognose 2025 der Kommission angenommen. Diese Annahme wird als hinreichend begründet erachtet. Auch für den Zeitraum 2028-2030 wird das Wachstum des BIP-Deflators um 0,3 Prozentpunkte höher angesetzt als den Annahmen der Kommission und liegt um 0,1 Prozentpunkte über dem, was nach dem gemeinsamen Rahmen für die Bewertung der Schuldentragfähigkeit unter Verwendung einer aktualisierten Prognose für 2027 im Einklang mit dem Plan erforderlich wäre (d. h. unter der Annahme einer linearen Konvergenz von der Wachstumsrate des Deflators im Jahr 2027 aus hin zu marktbasierten Inflationserwartungen für 2036). In der makroökonomischen Prognose des Plans wird das höhere Wachstum des BIP-Deflators auf Entwicklungen beim Wachstum des Deflators der privaten und staatlichen Konsumausgaben sowie durch die mittelfristig erwartete kräftige Binnenkonjunktur zurückgeführt. Insgesamt stehen die Annahmen für den Zeitraum 2028-2030 nicht mit dem gemeinsamen Rahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse im Einklang. Für sich genommen tragen sie zu einem höheren durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum während des Anpassungszeitraums bei als von der Kommission prognostiziert.
·Im Plan wird von höheren Einnahmenelastizitäten beim nominalen Potenzialwachstum des BIP ausgegangen als in den Annahmen der Kommission, was auf die unterschiedlichen methodischen Ansätze zurückgeht. Die Annahmen des Plans beruhen auf einem Bottom-up-Ansatz, bei dem die erwartete Entwicklung der einzelnen Komponenten der Staatseinnahmen im Detail analysiert wird, während die mittelfristigen Projektionen der Kommission von einer Einheitselastizität ausgehen. Gleichzeitig beabsichtigt die Regierung, weiterhin Mittel auf die beiden 2024 eingerichteten Sparfonds (den Future Ireland Fund und den Infrastructure, Climate and Nature Fund) zu übertragen. Deshalb sind im Plan höhere Bestandsanpassungen vorgesehen als in den Annahmen der Kommission. In der Gesamtschau dürften diese Einnahmenprognosen hinreichend begründet sein.
Die verbleibenden, die nominalen impliziten Zinssätze betreffenden Unterschiede gegenüber den Annahmen der Kommission wirken sich nicht wesentlich auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum aus.
In ihrer Summe führen die Unterschiede bei den Annahmen zu einer theoretischen Obergrenze für das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum über dem Niveau, das erforderlich wäre, um auf der Grundlage der Annahmen der Kommission vom Herbst die geltenden Haushaltsregeln 2025 einzuhalten. Insgesamt überwiegen kumulierten Auswirkungen vorsichtigerer Annahmen und der als hinreichend begründet erachteten Unterschiede bei den Annahmen die kumulierten Auswirkungen unterschiedlicher Annahmen, die nicht mit dem Rahmen für die Schuldentragfähigkeitsanalyse im Einklang stehen. Darüber hinaus verpflichtet sich Irland in seinem Plan zu einem Nettoausgabenpfad, der unter dieser theoretischen Obergrenze verbleibt.
Die Bewertung der Kommission, wonach der Plan die rechtlichen Anforderungen erfüllt, gilt auch dann, wenn die im Plan enthaltene Annahme außer Acht gelassen wird, dass der strukturelle Primärsaldo im Jahr 2030 um 0,2 BIP-Prozentpunkte steigt, was eine Abweichung von der Annahme einer „unveränderten Haushaltspolitik“ des gemeinsamen Rahmens für die Schuldentragfähigkeitsanalyse darstellt (bei der der strukturelle Primärsaldo auf seinem Niveau im letzten Jahr des Anpassungszeitraums 2029 konstant bleibt).
Die Kommission wird die vorstehende Bewertung der Annahmen des Plans bei künftigen Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung der Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum berücksichtigen.
Im Plan verfolgte Haushaltsstrategie
(27)Der im Plan anvisierten Haushaltsstrategie nach zu urteilen deuten die angesetzten Nettoausgaben auf einen weiteren Anstieg der Staatsausgaben, insbesondere um zusätzliche öffentliche Dienstleistungen zur Deckung des Bedarfs einer rasch wachsenden Bevölkerung bereitzustellen und die Investitionsquote des öffentlichen Sektors in einer Weise erheblich zu erhöhen, die das Ausgabenwachstum mittel- und langfristig stärker mit dem Wachstum der Wirtschafts- und Steuereinnahmen in Einklang bringt. Dies wird durch Strukturreformen ergänzt, mit denen Fristen verkürzt und die Durchführung großer Infrastrukturprojekte verbessert werden sollen, wie im „Aktionsplan zur Beschleunigung der Infrastruktur“ dargelegt. Um Haushaltspuffer aufzubauen, plant Irland, weiterhin Übertragungen auf die beiden im Jahr 2024 eingerichteten Sparinstrumente vorzunehmen. Der Plan enthält zwar keine einnahmenseitigen Maßnahmen, doch dürfte der Gesamtsaldo weiterhin und während der gesamten Laufzeit des Plans aufgrund der erheblichen Auswirkungen unerwarteter Körperschaftsteuereinnahmen weiterhin einen Überschuss aufweisen. Die Angaben zu den politischen Maßnahmen, die getroffen werden sollen, sind in den jährlichen Haushaltsplänen zu bestätigen oder anzupassen sowie zu quantifizieren. Gleichzeitig bestehen Risiken für das makroökonomische und haushaltspolitische Szenario, das der indikativen Haushaltsstrategie des Plans zugrunde liegt; diese ergeben sich aus dem hohen Grad an Offenheit der irischen Wirtschaft und ihrer Konzentration auf einige wenige multinational dominierte Sektoren, die damit anfällig ist für ungünstige internationale Entwicklungen wie Schwankungen in der Handels- und Steuerpolitik der USA oder weltweite Entwicklungen im Steuerrecht. Im irischen Haushaltsplan für 2026 sind die politischen Maßnahmen festgelegt, mit denen die Zusage in Bezug auf die Nettoausgaben für 2026 eingehalten werden soll 15 .
Reform- und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union
(28)In dem Plan werden die politischen Absichten hinsichtlich der Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen für 2025 sowie im Einklang mit den Prioritäten der Mitteilung „Ein Kompass für eine wettbewerbsfähige EU“ 16 benannt wurden, angegangen werden sollen. Der Plan umfasst 20 Reform- und Investitionsvorhaben, von denen 12 aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und 10 durch die kohäsionspolitischen Fonds finanziell unterstützt werden.
(29)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan ein kohärentes Reform- und Investitionspaket. Die Maßnahmen im Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft umfassen kritische Infrastrukturprojekte sowie Maßnahmen, die im Wasseraktionsplan 2024 dargelegt sind. Der Plan nennt auch Maßnahmen zur Abfallbewirtschaftung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, die in den anstehenden Abfallaktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sowie in die geplante landesweite Strategie für die Kreislaufwirtschaft 2026-2028 aufgenommen werden sollen. Der Förderung eines nachhaltigem Verkehrs dienen u. a. Maßnahmen im Rahmen der Strategie für erneuerbare Kraftstoffe 2025-2027 sowie Investitionsprojekte im Rahmen des nationalen Entwicklungsplans. Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Ladestationen für emissionsfreie Fahrzeuge sind im nationalen Ladeplan für Elektrofahrzeuge 2024-2030 und den entsprechenden regionalen Plänen vorgesehen.
(30)In Bezug auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, einschließlich der europäischen Säule sozialer Rechte, sieht der Plan Maßnahmen zur Steigerung des Angebots an sozialem und erschwinglichem Wohnraum durch Umsetzung des Plans „Delivering Homes, Building Communities“ (2025-2030) vor. Der Behebung von Kapazitätsengpässen im Wohnungsbau dienen ferner die laufende Planungsreform, verstärkte Investitionen im Rahmen des aktualisierten nationalen Entwicklungsplans, ein erweitertes Aufgabenfeld der Landentwicklungsbehörde (einige Maßnahmen sind im irischen Aufbau- und Resilienzplan enthalten), die Einführung einer gebietsbezogenen Grundsteuer für Wohngebäude sowie eine Reform des Mietwesens. Zu den Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation gehören Maßnahmen im Rahmen der Strategie „Impact 2030“, die derzeit einer strategischen Überprüfung unterzogen wird, um ihre künftige Umsetzung zu steuern, sowie andere Maßnahmen im Aktionsplan für Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität. In Bezug auf die europäische Säule sozialer Rechte enthält der Plan arbeitsmarktspezifische Maßnahmen, u. a. zur Verbesserung der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehenden. Ferner zählen Maßnahmen dazu, die in der nationalen Menschenrechtsstrategie in Bezug auf Menschen mit Behinderungen 2025-2030 dargelegt sind, Subventionen über das nationale Kinderbetreuungsprogramm und eine Verpflichtung zur Einführung einer Obergrenze für Gebühren für frühkindliches Lernen und Kinderbetreuungsdienstleistungen.
(31)Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit sind in dem Plan Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen, darunter eine Beihilferegelung zur Förderung von erneuerbarem Strom, die Einrichtung einer Taskforce für Offshore-Windenergie, eine Rahmenregelung zur Förderung erneuerbarer Offshore-Energie sowie die Ausarbeitung des nationalen Plans für ausgewiesene Meeresgebiete. Der Plan enthält auch Maßnahmen zur Flexibilisierung des Stromnetzes und zu Modernisierung und Ausbau der Kapazitäten, um Einschränkungen mittels Netzanschlüssen zu Nordirland und Frankreich zu verringern. In dem Plan werden ferner zusätzliche Kapitalinvestitionen in den Netzausbau im Zeitraum 2026-2030 dargelegt. Zu den Maßnahmen zur Energieeffizienz gehören Maßnahmen, die im nationalen Energie- und Klimaplan und in den Klimaschutzaktionsplänen dargelegt sind.
(32)In Bezug auf die gemeinsame Priorität „Verteidigungsfähigkeiten“ werden in dem Plan Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamtausgaben für Verteidigung und Sicherheit und der Verteidigungsbereitschaft durch einen aktualisierten detaillierten Durchführungsplan beschrieben, mit denen die verbleibenden Empfehlungen aus dem Streitkräfte-Bericht der Kommission umgesetzt werden sollen, sowie Maßnahmen zur Unterstützung der Einstellung und Bindung von Militärpersonal und zur Verbesserung des physischen Arbeitsumfelds und der Ausrüstung dargelegt.
(33)Der Plan enthält auch politische Maßnahmen, die über die gemeinsamen Prioritäten der EU hinausgehen, darunter die kosteneffizientere Gestaltung des Gesundheitswesens durch die Umsetzung von Spar- und Produktivitätsmaßnahmen, die in den Aktionsplänen der Taskforce für Produktivität und Einsparungen und der Taskforce für die Nachhaltigkeit von Arzneimitteln enthalten sind, ferner die weitere Digitalisierung der Patientenakten- und Informationssysteme, die Entwicklung einer besseren Primärversorgung und häuslichen Pflege (einige Maßnahmen sind im ARP enthalten) und die Umstrukturierung der Exekutive des Gesundheitswesens in sechs operative Gesundheitsregionen. In dem Plan werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Sozialversicherungsfonds und zur Ausweitung des Rentenversicherungsschutzes genannt. Darüber hinaus werden in dem Plan vorläufige Maßnahmen zur Überprüfung des Umfangs und der Auswirkungen von Steuervergünstigungen mittels Leitlinien zur Verbesserung der Transparenz und Berichterstattung über Steuervergünstigungen angekündigt, auch wenn keine in jüngerer Zeit ergriffenen Maßnahmen zur Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage erwähnt werden.
(34)Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit den Fonds der Kohäsionspolitik und dem Aufbau- und Resilienzplan Irlands. Der Plan enthält Informationen über den Umfang und die Ziele der verschiedenen Fonds der Kohäsionspolitik. Aus einer im Plan ebenfalls enthaltenen Tabelle geht hervor, welche Strukturreformen und Investitionsprioritäten teils durch Maßnahmen im RRP Irlands oder aus Mitteln der Kohäsionspolitik umgesetzt werden.
(35)Der Plan bietet einen allgemeinen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in Irland in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der Union. Die Höhe der öffentlichen Investitionen basiert auf der Aktualisierung des Nationalen Entwicklungsplans aus dem Jahr 2025. In Bezug auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels enthält der Plan einen allgemeinen Überblick über das Investitionskapital, das bis 2030 für die Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie für den Verkehr bereitgestellt werden soll. In Bezug auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Krisenfestigkeit enthält der Plan einen allgemeinen Überblick über das Investitionskapital, das bis 2030 für den Wohnungsbau bereitgestellt werden soll, sowie über die Wohnungsbauziele nach einer Bedarfsanalyse. In Bezug auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit enthält der Plan einen allgemeinen Überblick über das Investitionskapital, das bis 2030 für die Energie- und Strominfrastruktur bereitgestellt werden soll. Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten enthält der Plan ein Ziel für den Anstieg der Verteidigungsausgaben.
Fazit der Bewertung der Kommission
(36)Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan Irlands vom Januar 2026 in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263.
SCHLUSSFOLGERUNG
(37)Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung vom 21. Januar 2025. Die jährlichen und kumulativen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum für 2025 in Anhang I der Empfehlung vom 21. Januar 2025 bleiben jedoch für die Bewertung der Einhaltung bis einschließlich 2025 maßgeblich.
(38)Der Rat sollte Irland gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 die im Plan vom Januar 2026 festgelegten Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum empfehlen.
EMPFIEHLT Irland,
(1)sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet.
ANHANG I
Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)
Irland
|
Jahr |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|
|
Wachstumsrate (in %) |
jährlich |
6,6 |
6,0 |
7,6 |
6,7 |
6,4 |
|
Kumuliert* |
16,5 |
23,5 |
32,9 |
41,7 |
50,9 |
|
|
* Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2024. Die kumulierten Wachstumsraten werden bei der jährlichen Überwachung der Ex-post-Einhaltung im Kontrollkonto verwendet. Bemerkung: Die in der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 2025 festgelegten jährlichen und kumulativen Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum bleiben für das Jahr 2025 verbindlich und werden von der Kommission auf der Grundlage der Ist-Daten einer Konformitätsbewertung unterzogen. |
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Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident/Die Präsidentin