52006PC0305

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors /* KOM/2006/0305 endg. - CNS 2006/0102 */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 15.6.2006

KOM(2006) 305 endgültig

2006/0102 (CNS)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Plan für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors (Shelter Implementation Plan - SIP)

Die Ummantelung, die die Reste des Reaktors 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl bedeckt, wurde kurze Zeit nach dem Unfall am 26. April 1985 unter äußerst gefährlichen Bedingungen gebaut. Sie war nicht als endgültige Lösung gedacht – sie wird zunehmend instabil und der bauliche Zustand hat sich soweit verschlechtert, dass Regenwasser eintreten kann. Es besteht die Gefahr, die die Ummantelung aufgrund einer seismischen Störung, extremer Witterungsverhältnisse oder einer weiteren Verschlechterung des baulichen Zustands einstürzen könnte. Die Möglichkeit einer Verseuchung des Umlands und des Einzugsgebiets des Dnipro wird so lange bestehen, bis das unter der Ummantelung befindliche hoch radioaktive Material von der Außenwelt ausreichend isoliert wird.

Im Anschluss an ein früheres aus Tacis-Mitteln finanziertes Projekt setzte die Kommission 1995 eine mit Experten aus der EU und der Ukraine besetzte Sachverständigengruppe ein, die eine Reihe von Alternativlösungen zur Gewährleistung der ökologischen Sicherheit des Reaktorblocks und seiner jetzigen Ummantelung ausarbeiten und bewerten sollte. Die Gruppe wurde 1996 um Experten aus den USA und Japan erweitert. In ihrem Abschlussbereicht vom November 1996 schlugen die Experten einen Aktionsplan vor, der sowohl die Stabilisierung des Bauwerks und weitere kurzfristige Maßnahmen als auch die ersten Schritte zur Schaffung eines ökologisch sicheren Standorts vorsah.

Anfang 1997 einigte sich die Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit der G7 mit Vertretern der ukrainischen Regierung auf die Weiterentwicklung dieses Aktionsplans. Daraufhin wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Sachverständigengruppe ein Rahmenplan ausgearbeitet, der im Mai 1997 fertig gestellt und als Shelter Implementation Plan (SIP) bezeichnet wurde.

Der SIP umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Absicherung und Stabilisierung der Ummantelung, die über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren durchgeführt werden sollen. Die wichtigsten Maßnahmen sind wie folgt:

- kurzfristige Stabilisierung und Abschirmung;

- Erhöhung der nuklearen Sicherheit, um durch wirksames Wassermanagement das Kritikalitätsrisiko zu beseitigen;

- Ausarbeitung einer Strategie zum Entfernen des verbleibenden brennstoffhaltigen Materials (Fuel Containing Materials - FCM);

- Bau einer neuen Schutzkonstruktion;

- Beseitigung der instabil gewordenen oberen Teile der jetzigen Ummantelung.

Der erste Kostenvoranschlag für das Projekt für den Zeitraum 1998-2005 belief sich auf 768 Mio. USD einschließlich 10 Mio. USD für Unterstützung bei der Genehmigungserteilung.

2. Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors (Chernobyl Shelter Fund - CSF)

Auf ihrem Gipfeltreffen im Juli 1997 in Denver sprachen sich die Staats- und Regierungschefs der G-7-Länder und der Präsident der Europäischen Kommission für die Schaffung eines multilateralen Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Ukraine bei der Umsetzung des SIP aus. Sie einigten sich auf einen Beitrag der G7, der von anderen Gebern ergänzt werden sollte. Sie vereinbarten ferner, dass die EBWE mit der Schaffung und Verwaltung eines zweckgebundenen Fonds - des Chernobyl Shelter Fund (CSF) - beauftragt werden sollte. Der CSF wurde am 6. November 1997 vom EBWE-Direktorium offiziell eingerichtet.

Auf der ersten Geberkonferenz am 20. November 1997 in New York sagten 25 Länder und die Europäische Kommission insgesamt ca. 400 Mio. USD zu. Die Ukraine sagte 50 Mio. USD in Form von Sachleistungen zu. Dieser Betrag reichte aus, um mit der Durchführung des SIP zu beginnen.

Da eine 1998 und 1999 von der Versammlung der Beitragszahler lancierte Initiative zur Mittelbeschaffung aus der Privatwirtschaft ohne Erfolg blieb, wies die EBWE als Verwalter des CSF auf die Notwendigkeit hin, den Fonds bis Mitte 2000 aufzufüllen, damit der ursprüngliche Zeitplan noch eingehalten werden konnte. Aus diesem Grund fand am 5. Juli 2000 eine zweite Geberkonferenz in Berlin statt, auf der ca. 320 Mio. USD von 22 Ländern und der Europäischen Kommission zugesagt wurden. Damit entsprachen die auf beiden Konferenzen insgesamt zugesagten Mittel annähernd den geschätzten Gesamtkosten von 768 Mio. USD (siehe Anhang 1).

Im November 1997 schloss die EBWE im Einklang mit der Satzung des Fonds eine Rahmenvereinbarung mit der Regierung der Ukraine. Damit wurde für den Abschluss von Zuschussvereinbarungen zwischen der EBWE und den einzelnen Zuschussempfängern der Weg frei gemacht. Die Bank hat dazu eine Mustervereinbarung einschließlich Standardbedingungen erstellt, die bei allen Zuschüssen aus Mitteln des Fonds verwendet wird. Mittel aus dem Fonds werden nur auf der Grundlage von Zuschussvereinbarungen gebunden und ausgezahlt. Bisher wurden sieben Zuschussvereinbarungen geschlossen.

Die Verwaltung des Fonds wird von der Versammlung der Beitragszahler überwacht. Die Versammlung setzt sich aus Vertreten der zurzeit 22 Beitragszahler zusammen, zu denen auch die Europäische Gemeinschaft und die Ukraine gehören. Die Versammlung genehmigt die Zuschussvereinbarungen, überwacht ihre Umsetzung durch die EBWE, überprüft die Wirksamkeit der finanzierten Maßnahmen und billigt den Jahreshaushalt sowie den Jahresabschluss des Fonds. Die erste Sitzung der Versammlung fand am 12. Dezember 1997 statt. Den Vorsitz führt derzeit Dr. Hans Blix (Schweden).

Da der SIP aus einem umfassenden Maßnahmenbündel besteht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass er im Rahmen eines einheitlichen Schemas umgesetzt wird. Dieses Schema ist in der Satzung des CSF vorgegeben, die u.a. die Vergabe von Aufträgen für Dienstleistungen und Lieferungen regelt. Darin ist vor allem Folgendes festgelegt: „Für alle Zuschüsse aus Mitteln des Fonds gelten die Auftragvergabevorschriften des EBWE mit der Einschränkung, dass die Auftragsvergabe sich prinzipiell auf Waren und Dienstleistungen beschränkt, die in den Ländern der Beitragszahler oder den Ländern, in denen die EBWE tätig ist, hergestellt bzw. aus diesen Ländern erbracht werden“. Daher muss die Zuschussvereinbarung zwischen der Kommission und der EBWE auf beiderseitigem Einvernehmen darüber beruhen, dass es zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Diskriminierung geben wird. Die Teilnahme von Drittstaaten an der Auftragsvergabe kann auf Einzelfallbasis genehmigt werden.

3. Der Beitrag der Gemeinschaft zum CSF

Auf die erste Zusage der Europäischen Kommission für den Fonds im Jahre 1997 (100 Mio. USD) folgte der offizielle „Beschluss 98/381/EG des Rates vom 5 Juni 1998 über den Beitrag der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors“ [1]. Dieser Beitrag wurde aus Mitteln des Gemeinschaftshaushalts 1998 und 1999 finanziert. Formelle Grundlage des zweiten Beitrags der Kommission (100 Mio. €) war der Ratsbeschluss 2001/824/EG.

Gemäß Art. 3 Absatz 2 des Ratsbeschlusses legte die Kommission im Oktober 1999 einen ersten Jahresbericht über die Fortschritte bei der Durchführung des CSF[2] vor. Ein zweiter Fortschrittsbericht wurde 2001 [3] , ein dritter 2004[4] vorgelegt.

Der CSF ist ein sehr wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ukraine bei der Lösung der durch den Unfall im KKW Tschernobyl verursachten Probleme. Die Gemeinschaft ist der bei weitem größte Beitragszahler zum CSF - ihre weitere Beteiligung ist daher von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Projekts. Dem wird in der neuen Tacis-Verordnung für den Zeitraum 2000-2006 Rechnung getragen: Darin wird der „Beitrag zu einschlägigen, von der EU unterstützten internationalen Initiativen wie der Initiative der G7/EU-Initiative zur Stilllegung von Tschernobyl“ ausdrücklich als Priorität genannt[5].

Auf der Grundlage der nachstehenden Finanzübersicht wies die EBWE darauf hin, dass vor der Auftragsvergabe für den Bau der neuen Schutzkonstruktion (für 2006 vorgesehen) eine Wiederauffüllung des Fonds durch neue Zusagen der Beitragszahler notwendige sein würde. Um die Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss des Tschernobyl-Projekts zu gewährleisten, sagten die größten Geber bei einem Treffen im Mai 2005 in London weitere 173 Mio. € zu. Dieser Betrag enthält auch eine Zusage der Kommission in Höhe von 49,1 Mio. € (entsprechend der historischen Lastenteilung unter den ex-G-7-Länder einschließlich der EG), die vorbehaltlich der notwendigen Genehmigungen erfolgte. Der zugesagte Beitrag der Kommission soll über den Zeitraum 2006 bis 2009 ausgezahlt werden.

Zweck des vorliegenden Vorschlags ist die Herbeiführung eines Beschluss des Rates über den ersten Teil des dritten Beitrags des Gemeinschaft in Höhe von 14,4 Mio. €. Auch der vorgeschlagene neue Beitrag unterliegt den Artikeln 1 und 3 des Beschlusses 98/381/EG des Rates vom 5. Juni 1998. Der Restbeitrag (34,7 Mio. €), der über den Zeitraum 2007 bis 2009 ausgezahlt werden soll, wird Gegenstand eines erneuten Beschlusses sein.

Der Beitrag wird gemäß Abschnitt 2.02 Artikel II der Satzung des Fonds auf der Grundlage einer förmlichen Beitragsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung erfolgen.

4. Derzeitige Finanzlage des CSF

Zum 31.10.05 stellte sich die Finanzlage des Fonds wie folgt dar:

- Gesamtzusagen: 658,6 Mio. USD einschließlich des Beitrags der Ukraine in Höhe von 50 Mio. USD in Form von Sachleistungen;

- Beitragsvereinbarungen zwischen den Gebern und der EBWE im Gesamtwert von rund 446,5 Mio. €;

- vertraglich vergebene Mittel: 323,4 Mio. €;

- Auszahlungen: 248,5 Mio. €

Bei der Bewertung der Finanzlage im dritten Fortschrittsbericht wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund neuer Kostenschätzungen, denen die konkrete Konstruktionsarbeit zugrunde lag, eine Revision der Gesamtkosten des Projekts notwendig geworden war. Die Mitte 2004 von der EBWE vorgelegte Kostenschätzung belief sich auf 1.091 Mio. USD[6] (gegenüber der ursprünglichen Schätzung in Höhe von 768 Mio. €) Der Abschluss des Projekts war nun für Ende 2008 (statt Ende 2007) vorgesehen. Die Schätzungen von 1997 und 2004 unterschieden sich in zweifacher Hinsicht grundlegend von einander. Erstens umfasste die ursprüngliche Schätzungen nicht eine Reihe von Aufgaben, die sich erst später als notwendig erwiesen (z.B. Abriss der Lüftungsschacht, Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, Ingenieur des Betreibers, Anlagen und Ausrüstungen für den Rückbau am Sarkophag) und die Gesamtkosten auf 876,82 Mio. USD steigen ließen. Zudem sah die ursprüngliche Kostenschätzung keine Eskalations-, Notfall- oder Risikoplanung für die neue Schutzkonstruktion vor, die mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 214,2 Mio. € verbunden ist.

Auf der Sitzung der Versammlung der Beitragszahler am 22. November 2005 legte die EBWE dar, dass die kurz zuvor eingegangenen Angebote für den Bau der Schutzkonstruktion den geschätzten Preis weit überstiegen und dass aus diesem Grund zusätzliche Mittel über die auf den bisherigen drei Geberkonferenzen gemachten Zusagen hinaus erforderlich sein könnten. Allerdings werde der mögliche Fehlbetrag erst nach Bewertung der Angebote feststehen.

Zugesagte Beiträge zum CSF

Beitragzahler | Beitrag vor Juli 2000 | Geberkonferenz 2000 Berlin |

Währ. | Beitrag | Währ. | Beitrag (1 € = 0.95 USD) |

Österreich | € | 2.500.000 | € | 2.500.000 |

Belgien | € | 2.500.000 | € | 600.000 |

Kanada | USD | 20.000.000 | USD | 13.000.000 |

Dänemark | € | 2.500.000 | € | 2.500.000 |

EG | USD | 100.000.000 | € | 100.000.000 |

Finnland | € | 2.500.000 | € | 1.000.000 |

Frankreich | € | 18.520.000 | € | 23.250.000 |

Deutschland | USD | 23.610.000 | USD | 25.610.000 |

Griechenland | € | 2.500.000 | € | 2.500.000 |

Island | USD | 10.000 | USD | 15.000 |

Irland | € | 2.515.790 | € | 3.085.000 |

Italien | USD | 16.820.000 | € | 17.820.000 |

Kuwait | USD | 4.000.000 | USD | 2.000.000 |

Luxemburg | € | 2.500.000 | 0 |

Japan | USD | 22.500.000 | USD | 22.500.000 |

Niederlande | NLG | 6.000.000 | € | 3.000.000 |

Norwegen | USD | 5.000.000 | NKR | 20.000.000 |

Polen | € | 2.500.000 | zusätzliche bilaterale Zusage von 3.000.000 € angekündigt |

Portugal | USD | 200.000 | USD | 200.000 |

Slowakische Rep. | € | 2.000.000 | 0 |

Slowenien | - | - | USD | 300.000 |

Spanien | USD | 3.000.000 | USD | 2.000.000 |

Schweden | € | 2.500.000 | SEK | 24.000.000 |

Schweiz | € | 4.000.000 | SFR | 7.000.000 |

Ukraine | USD | 50.000.000 | 0 |

Vereinigtes Königr. | USD | 16.820.000 | USD | 18.320.000 |

USA | US $ | 78.000.000 | USD | 80.000.000 |

Zwischensumme 1€=0.95$ | USD EUR | ~ 395.000.000 ~ 415.789.000 | ~ 321.767.250 ~ 338.702.368 |

Gesamtsumme | USD EUR | ~ 716.767.250 ~ 754.491.368 |

2006/0102 (CNS)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 203,

auf Vorschlag der Kommission[7],

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[8],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Rahmen einer konsequenten Politik zur Unterstützung der Ukraine bei ihren Bemühungen um Bewältigung der Folgen des nuklearen Unfalls am 26. April 1986 im Kernkraftwerk Tschernobyl leistete die Gemeinschaft bereits einen ersten Beitrag von 90,5 Mio. € zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobylreaktors für den Zeitraum 1999-2000 gemäß dem Beschluss 98/381/EG, Euratom des Rates[9] sowie einen zweiten Beitrag von 100 Mio. € für den Zeitraum 2001-2005 gemäß dem Beschluss 2001/824/EG, Euratom[10].

(2) Als Verwalter des Fonds bestätigte die EBWE gegenüber der Versammlung der Beitragszahler, dass ein Fehlbetrag von rund 250 Mio. € besteht und die noch nicht zugewiesenen Mittel nicht ausreichen, um die Auftragsvergabe für den Bau der neuen Schutzkonstruktion zu ermöglichen. 2005 wurden neue Zusagen der Beitragszahler erforderlich, um eine weitere Verzögerung des Projekts zu vermeiden.

(3) Die ex-G7-Mitglieder und die Europäische Gemeinschaft, die den größten Teil der bisherigen Beiträge zum CSF geleistet haben, einigten sich im Grundsatz auf weitere Beiträge entsprechend der bisherigen Lastenteilung zwischen den Beitragszahlern

(4) In Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe c der Verordnung des Rates 99/2000 über die Unterstützung der Partnerländer in Osteuropa und Mittelasien[11] ist der „Beitrag zu einschlägigen, von der EU unterstützten Initiativen wie der G7/EU-Initiative zur Stilllegung von Tschernobyl“ als Priorität im Bereich der nuklearen Sicherheit ausgewiesen.

(5) In einer Mitteilung vom 6. September 2000 an den Rat und das Europäische Parlament schlug die Kommission vor, ab 2001 die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Unterstützung der nuklearen Sicherheit in den neuen unabhängigen Staaten (NUS) und den Länder Ost- und Mitteleuropas aus einer einzigen Haushaltslinie für die Förderung der nuklearen Sicherheit in den NUS zu finanzieren[12].

(6) Bei Zuschüssen aus dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors gelten die Auftragsvergabevorschriften der EBWE, wobei die Auftragsvergabe sich grundsätzlich auf Dienstleistungen und Waren aus den Ländern der Beitragszahler bzw. aus Ländern, in denen die EBWE tätig ist, beschränkt. Diese Vorschriften stimmen nicht in vollem Umfang mit denjenigen überein, die bei der direkten Finanzierung im Rahmen von Tacis zur Anwendung gelangen; letztere können daher nicht für den Beitrag gelten, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.

(7) Es ist dafür Sorge zu tragen, dass im Hinblick auf die Auftragsvergabe gemäß der Satzung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors (Art. IV Abschnitt 4.05) keine Diskriminierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft stattfindet, und zwar unabhängig davon, ob sie jeweils eine Zuschussvereinbarung mit der EBWE geschlossen haben oder nicht.

(8) Die Auftragsvergabe an Länder, die weder Mitgliedstaaten der EU noch TACIS-Partnerländer sind, ist im Interesse der Projekte im Zusammenhang mit dem Plan für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors auf Einzelfallbasis zu genehmigen.

(9) Für diesen Beschluss sind keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 EG-Vertrag und des Artikels 203 Euratom-Vertrag vorgesehen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Gemeinschaft leistet 2006 einen Beitrag von 14,4 Mio. € an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors.

Die Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der von der finanziellen Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt.

Artikel 2

1. Die Kommission verwaltet den Beitrag zu diesem Fonds nach Maßgabe der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und insbesondere nach den Grundsätzen des effizienten Finanzmanagements.

Die Kommission stellt dem Rechnungshof alle einschlägigen Informationen zur Verfügung und holt auf dessen Wunsch bei der EBWE alle zusätzlichen Informationen zu Fragen der Verwaltung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors ein, soweit sie den Beitrag der Gemeinschaft betreffen.

2. Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit Zuschüssen aus dem Fonds keine Diskriminierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten stattfindet.

Artikel 3

Gemäß Abschnitt 2.02 Artikel II der Satzung des Fonds wird dieser Beitrag Gegenstand einer Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Kommission und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sein.

Artikel 4

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung des Fonds vor.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Rates

Der Präsident

FINANZBOGEN

1. BEZEICHNUNG DES VORSCHLAGS

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors

2. ABM /ABB-RAHMEN

Politikbereich(e) und Tätigkeitsbereich(e):

Beziehungen zu Osteuropa, dem Kaukasus und den Republiken Mittelasiens (Kapitel 19.06).

Beitrag der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors.

3. HAUSHALTSLINIE

3.1. Haushaltslinien mit Bezeichnung:

Die Maßnahmen wird zu Lasten der Haushaltslinie 19 06 06 - Beitrag der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors - finanziert.

3.2. Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen:

Die Mittelzuweisungen erfolgen 2006. Keine Verlängerung vorgesehen.

Der Restbetrag der zugesagten Mittel (34,7 Mio. €), der über den Zeitraum 2007 bis 2009 ausgezahlt werden soll, wird Gegenstand eines erneuten Beschlusses sein.

3.3. Haushaltstechnische Merkmale:

Haus-haltslinie | Art der Ausgaben | Neu | EFTA-Beitrag | Beiträge von Bewerberländern | Rubrik der FinanziellenVorausschau |

19.06.06 | NOA | GM[13]/ | Nein | Nein | Nein | Nr. |

4. RESSOURCEN IM ÜBERBLICK

4.1. Mittelbedarf

4.1.1. Überblick über die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE)

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Art der Ausgaben | Abschnitt Nr. | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | Insg. |

Operative Ausgaben[14] |

Verpflichtungs- ermächtigungen (VE) | 8.1 | a | 14;00 | 14;400 |

Zahlungsermächtigungen (ZE) | b | 14;400 | 14;400 |

Im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben[15] |

Technische und administrative Unterstützung (NGM) | 8.2.4 | c |

HÖCHSTBETRAG |

Commitment Appropriations | a+c | 14,400 | 14,400 |

Payment Appropriations | b+c | 14,400 | 14,400 |

Im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben[16] |

Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.5 | d | PM |

Sonstige im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungskosten, außer Personal- und Nebenkosten (NGM) | 8.2.6 | e | 0,002 | 0,002 |

Geschätzte Gesamtkosten für die Finanzierung der Maßnahme

VE INSGESAMT einschl. Personalkosten | a+c+d+e | 14,402 | 14,402 |

ZE INSGESAMT einschl. Personalkosten | b+c+d+e | 14,402 | 14,402 |

Angaben zur Kofinanzierung

Entfällt.

4.1.2. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung

( Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

( Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau erforderlich.

( Vorschlag erfordert möglicherweise eine Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung[17] (d.h. Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder Änderung der Finanziellen Vorausschau).

4.1.3. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen

( Vorschlag hat keine Auswirkungen auf die Einnahmen

( Vorschlag hat folgende Auswirkungen auf die Einnahmen:

4.2. Personalbedarf (Vollzeitäquivalent Beamte, Zeitbedienstete und externes Personal) – Einzelheiten hierzu siehe Abschnitt 8.2.1.

Jährlicher Bedarf | 2006 | 2007 | 2008 |

Personalbedarf insgesamt | 0,6 |

5. MERKMALE UND ZIELE

5.1. Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf:

Eine international besetzte Sachverständigengruppe, der Experten aus der EU, den USA und der Ukraine angehörten, führte 1996 eine Studie durch, um die verschiedenen Möglichkeiten zur Überführung des vierten Reaktorblocks und seiner jetzigen Ummantelung in einen ökologisch sicheren Zustand zu prüfen. In dem Abschlussbericht empfahlen die Experten einen Aktionsplan, der neben der Stabilisierung des Reaktors und weiteren kurzfristigen Maßnahmen auch die ersten Schritte zur Schaffung eines ökologisch sicheren Standorts vorsah.

Anfang 1997 einigte sich die Arbeitsgruppe Nukleare Sicherheit der G7 mit Vertretern der ukrainischen Regierung über die Weiterentwicklung des Aktionsplans. Dementsprechend wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Experten aus der EU, den USA und der Ukraine ein multidisziplinäres Baumanagementprogramm mit der Bezeichnung „Shelter Implementation Plan (SIP)“ ausgearbeitet. Der SIP sieht die Ausführung von Arbeiten zur Sicherstellung der bautechnischen Sicherheit und der ökologischen Stabilität der Ummantelung vor. Zur Finanzierung des SIP wurde ein Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors eingerichtet, der von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung verwaltet wird.

Die Experten, die das Projekt entwickelten, schätzten die Gesamtkosten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors über den Zeitraum 1998-2005 zunächst auf ca. 768 Mio. USD einschließlich der Unterstützung bei der Genehmigungserteilung. Nach neuen Kostenschätzungen, die auf konkreten Konstruktions- und Bauarbeiten beruhen, geht die EBWE inzwischen von Gesamtkosten in Höhe von 1.091 Mio. USD aus. Der hier vorgeschlagene neue Beitrag der Gemeinschaft von 14,4 Mio. € ist der erste Teil des von der Kommission zugesagten dritten Beitrags in Höhe von 49,1 Mio. € zur Deckung des zum Abschluss des Projekts noch fehlenden Betrags von rund 250 Mio. €.[18]

Der SIP wird zu Lasten der Haushaltslinie 19 06 06 (Beitrag der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors) finanziert. Der vorgeschlagene Beitrag ist ein Ergänzungsbetrag zur Finanzierung zusätzlicher zum Abschluss des Projekts notwendiger Kosten, die die EBWE gegenüber der Versammlung der Beitragszahler begründet hat.

5.2. Durch die Gemeinschaftsintervention bedingter Mehrwert, Kohärenz des Vorschlags mit anderen Finanzinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

Der Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Ukraine bei der Bewältigung einer ernsthaften Sicherheitsgefahr für das Land selbst wie auch für Europa insgesamt. Hauptziel ist die Überführung des beschädigten Kraftwerks in einen ökologisch sicheren Zustand. Die Gemeinschaft ist der bei weitem größte Geber; ihre weitere Beteiligung ist daher von entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Projekts.

5.3. Ziele, erwartete Ergebnisse und entsprechende Indikatoren im Rahmen der ABM-Methodik

Der Shelter Implementation Plan umfasst folgende technische Maßnahmen, die bis 2010/11 durchgeführt werden sollen:

- Stabilisierung der jetzigen Ummantelung, damit die Folgemaßnahmen durchgeführt werden können;

- Abschirmung zum Zwecke des Strahlenschutzes;

- Erhöhung der nuklearen Sicherheit, um durch wirksames Wassermanagement das Kritikalitätsrisiko zu beseitigen;

- Bau einer neuen Schutzkonstruktion;

- Beseitigung der instabil gewordenen oberen Teile der jetzigen Ummantelung;

- Analyse des brennstoffhaltigen Materials (fuel containing material - FCM) und Ausarbeitung einer Strategie zum Entfernen des FCM.

Die Gesamtkosten des Projekts einschließlich Genehmigungen werden auf 1.091 Mio. USD geschätzt. Der Inhalt des SIP wurde der Phare/Tacis-Expertengruppe für nukleare Sicherheit am 27. Mai 1997 und bei einem Folgetreffen am 20. Dezember 2000 im Einzelnen erläutert. Der Phare/TACIS-Expertengruppe für nukleare Sicherheit wurden am 28. April 2004 eine aktualisierte Kostenschätzung und ein aktualisierte Zeitplan vorgelegt. Die revidierte Kostenschätzung und der revidierte Zeitplan wurden am 20. September 2004 auch der Arbeitsgruppe „Osteuropa“ des Rates vorgelegt.

Der Endbegünstigte des Projekts ist zwar die Ukraine, doch bringt eine erhöhte nukleare Sicherheit einen globalen Nutzen und trägt damit auch zum besseren Schutz der Umwelt in den EU-Mitgliedstaaten bei.

5.4. Durchführungsmodalitäten (indikative Angaben)

( Gemeinsame Verwaltung mit internationalen Organisationen

Bemerkungen:

Der SIP wird aus Mitteln des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors finanziert, der von der EBWE verwaltet wird. Die Bank erstattet der Geberversammlung Bericht, in der auch die Kommission vertreten ist. Die Versammlung genehmigt die Zuschüsse zur Finanzierung spezifischer Projekte.

6. MONITORING UND EVALUIERUNG

DIE MAßNAHMEN IM RAHMEN DES SIP WERDEN VON DER VERSAMMLUNG DER BEITRAGSZAHLER ÜBERWACHT. ALS VERWALTER DES FONDS UNTERBREITET DIE EBWE DEN BEITRAGSZAHLERN IN REGELMÄßIGEN ABSTÄNDEN (MINDESTENS ZWEI MAL IM JAHR) EINEN BERICHT ÜBER DAS PROJEKT.

Gemäß Art. 3 Absatz 2 des Beschlusses 98/381/EG legte die Kommission im Oktober 1999 einen ersten Fortschrittsbericht über die Durchführung des CSF[19] vor - im September 2001 folgte ein zweiter[20], im Juli 2004 ein dritter Bericht[21].

Nach Artikel 4 des vorliegenden Beschlusses legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen jährlichen Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung des Fonds vor.

7. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

DIE EBWE ERSTATTET DER GEBERVERSAMMLUNG, IN DER AUCH DIE KOMMISSION MITGLIED IST, IN REGELMÄßIGEN ABSTÄNDEN BERICHT ÜBER DIE FORTSCHRITTE UND DIE FINANZEN DES PROJEKTS. EINE PRÜFUNG DURCH DEN RECHNUNGSHOF IST GEMÄß DEM BRIEFWECHSEL MIT DER EBWE MÖGLICH.

8. RESSOURCEN IM EINZELNEN

8.1. Ziele des Vorschlags und Finanzbedarf

Verpflichtungsermächtigungen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

(Ziele, Maßnahmen, Ergebnissen) | 2006 | 2007 | 2008 | INSGESAMT |

2006 | 2007 | 2008 |

Beamte oder Bediensteteauf Zeit[22] (19 01 01) | A*/AD | 0,25 |

B*, C*/AST | 0,25 0,10 |

INSGESAMT | 0,60 |

Die tatsächliche Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungsmittel erfolgt nach Maßgabe des jährlichen Beschlusses der Kommission über die Zuteilung der Ressourcen unter Berücksichtigung der von der Haushaltsbehörde bewilligten zusätzlichen Planstellen und Haushaltsmittel.

8.2.2. Beschreibung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

- Administrative Folgemaßnahmen.

- Teilnahme an Sitzungen.

- Erstellung von Berichten.

8.2.3. Zuordnung der Stellen des damit beauftragten Statutspersonals

( derzeit für die Verwaltung des Programms, das ersetzt oder verlängert werden soll, zugewiesene Stellen

8.2.4. Sonstige im Höchstbetrag enthaltene Verwaltungsausgaben (19 01 04/05 – Verwaltungsausgaben)

Entfällt

8.2.5. Im Höchstbetrag nicht enthaltene Personal- und Nebenkosten

Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Art des Personals | 2006 | 2007 | 2008 |

Beamte und Bedienstete auf Zeit (19 01 01) | PM |

Aus Artikel 19 01 02 (Hilfskräfte, ANS, Vertragspersonal esw.) | 0 |

Personal- und Nebenkosten insgesamt (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | PM |

Der Personalbedarf wird im Rahmen der jährlichen Ressourcenzuteilung an die das Programm verwaltende GD gedeckt (siehe 8.2.1).

8.2.6. Sonstige im Höchstbetrag nicht enthaltene Verwaltungsausgaben

Moi. EUR (3 Dezimalstellen)

2006 | 2007 | 2008 | TOTAL |

19 01 02 11 01 – Dienstreisen | 0,002 | 0,002 |

19 01 02 11 02 – Sitzungen und Konferenzen |

19 01 02 11 03 – Ausschüsse |

19 01 02 11 04 – Studien & Konsultationen |

19 01 02 11 05 – Informationssysteme |

2 Gesamtbetrag der sonstigen Ausgaben für den Dienstbetrieb (19 01 02 11) | 0,002 | 0,002 |

3 Sonstige Ausgaben administrativer Art |

Gesamtbetrag der Verwaltungsausgaben ausgenommen Personal- und Nebenkosten (NICHT im Höchstbetrag enthalten) | 0,002 | 0,002 |

[1] ABl. L 171, 17.6.1998, S.31.

[2] KOM (1999) 470 vom 12.10.1999

[3] KOM (2001) 251 vom 29.05.2001

[4] KOM (2004) 481 vom 14.07.2004

[5] Verordnung (EG) Nr. 99/2000 des Rates, 29.12.1999, Art. 2 Absatz 5 Buchstabe c.

[6] Diese Kostenschätzung wurde der Versammlung der Beitragszahler am 22. Juni 2004 vorgelegt. Die EBWE erläuterte, dass unter Zugrundelegung des dchstabe c.

[7] Diese Kostenschätzung wurde der Versammlung der Beitragszahler am 22. Juni 2004 vorgelegt. Die EBWE erläuterte, dass unter Zugrundelegung des damaligen Wechselkurses (1 € = 1,23 USD) der Fehlbetrag bei 245 Mio. € liege.

[8] ABl. C

[9] ABl. C

[10] ABl. L 171 vom 17.6.1998, S. 31

[11] ABl. L 308 vom 27.11.2001, S. 25.

[12] ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 1

[13] KOM (2000) 493 endg.

[14] Getrennte Mittel

[15] Ausgaben, die nicht unter Kapitel 19 01 des betreffenden Titels 19 fallen.

[16] Ausgaben, die unter Artikel 19 01 04 des Titels 19 fallen.

[17] Ausgaben, die unter Kapitel 19 01 – außer den Artikeln 19 01 04 und 19 01 05 - fallen.

[18] Siehe Nummer 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung.

[19] Dieser Betrag wird möglicherweise erneut korrigiert werden müssen, sollte sich zwischen der Kostenschätzung und dem Preisangebot für den Bau der neuen Schutzkonstruktion ein erheblicher Differenzbetrag ergeben, der nicht aus der Reserve für unvorhergesehene Ausgaben gedeckt werden kann.

[20] KOM (1999) 470 vom 12.10.1999

[21] KOM (2001) 251 vom 29.05.2001

[22] KOM (2004) 481 vom 14.07.2004

[23] Die Kosten hierfür sind NICHT im Höchstbetrag enthalten.