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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe C


C/2024/6046

8.10.2024

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11745 - DIE SCHWEIZERISCHE POST / FENACO / POWERUP JV) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(C/2024/6046)

1.   

Am 25. September 2024 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Die Schweizerische Post AG („Schweizerische Post“, Schweiz),

—

Fenaco Genossenschaft („Fenaco“, Schweiz).

Schweizerische Post und Fenaco werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über PowerUp AG („PowerUp“, Schweiz) erwerben.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

Schweizerische Post ist hauptsächlich in den Geschäftsbereichen Beförderung von Postsendungen und Stückgütern im In- und Ausland, Erbringung von Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen im regionalen Personenverkehr sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen tätig,

—

Fenaco ist hauptsächlich im Geschäftsbereich Versorgung der Landwirtschaft und weiterer Sektoren mit landwirtschaftlichen Produktionsmitteln, Verbrauchsgütern und Dienstleistungen tätig.

3.   

Das Unternehmen PowerUp wird in folgenden Geschäftsbereichen tätig sein:

—

Betrieb und Vermarktung eines schweizweiten öffentlichen Schnellladenetzes für elektrische Fahrzeuge.

4.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über die vereinfachte Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (2) infrage.

5.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11745 – DIE SCHWEIZERISCHE POST / FENACO / POWERUP JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)   ABl. C 160 vom 5.5.2023, S. 1.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6046/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)