Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. Oktober 2006 – European Association of Im- and Exporters of Birds and live Animals u. a./Kommission

(Rechtssache T-209/06 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf einstweilige Anordnungen und auf Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeit – Keine Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen für die Gewährung – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Begriff (Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2) (vgl. Randnrn. 32, 34-35)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung 2006/522/EG der Kommission vom 25. Juli 2006 zur Änderung der Entscheidungen 2005/759/EG und 2005/760/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza und zur Regelung der Verbringung von bestimmten lebenden Vögeln in die Gemeinschaft (ABl. L 205, S. 28) und auf Erlass jeder weiteren erforderlichen einstweiligen Anordnung

Tenor

 

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

 

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.