23.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 322/7


VERORDNUNG (EURATOM) Nr. 1841/2004 DER KOMMISSION

vom 22. Oktober 2004

zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 2014/76 über die Unterstützung von Uranschürfungsvorhaben in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 70,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (Euratom) Nr. 2014/76 der Kommission (1) wird aufgrund der Einstellung der Uranschürfung in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten nicht mehr angewandt.

(2)

Aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit sollte die Verordnung ausdrücklich aufgehoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (Euratom) Nr. 2014/76 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Oktober 2004

Für die Kommission

Loyola DE PALACIO

Vizepräsidentin


(1)   ABl. L 221 vom 14.8.1976, S. 17.