|
6.11.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 400/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9044 — CVC/Recordati)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 400/09)
1.
Am 26. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
|
— |
CVC Capital Partners SICAVFIS S.A. („CVC“) (Luxemburg); und |
|
— |
Recordati S.p.A („Recordati“) (Italien). |
CVC übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Recordati.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— CVC: Verwaltung von Investmentfonds und -plattformen. Zu den von CVC kontrollierten Portfoliounternehmen gehören insbesondere Unternehmen, die im Pharmasektor tätig sind: Alvogen, DOC Generici, und Theramex;
— Recordati: Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9044 — CVC/Recordati
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
|
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
|
Fax +32 22964301 |
|
Postanschrift: |
|
Europäische Kommission |
|
Generaldirektion Wettbewerb |
|
Registratur Fusionskontrolle |
|
1049 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).