16.11.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/33


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9067 — Equinor Refining Norway/Danske Commodities)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 417/13)

1.   

Am 31. Oktober 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Equinor Refining Norway AS („Equinor Refining“, Norwegen), letztlich kontrolliert von Equinor ASA (Norwegen),

—

Danske Commodities A/S („Danske Commodities“, Dänemark).

Equinor Refining übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Danske Commodities.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

Equinor Refining ist Teil der Equinor-Gruppe (Norwegen), die in erster Linie weltweit in den Bereichen Gewinnung und Produktion, Transport, Raffination und Vertrieb von Erdöl und Erdölprodukten, Erdgas und sonstigen Energieformen, darunter erneuerbare Energien, tätig ist.

—

Danske Commodities ist ein unabhängiges dänisches Handelsunternehmen mit Schwerpunkt auf dem physischen und finanziellen Strom- und Gashandel. Darüber hinaus ist Danske Commodities auch auf den Gebieten Geschäftsentwicklung, Regelenergie, Optimierung, Hedging, Zertifikate und Reserveversorgung für Kraftwerke, Industrieunternehmen und Netzbetreiber tätig.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9067 — Equinor Refining Norway/Danske Commodities

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.