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11.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 344/9 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9451 — Mall Group/Československá obchodní banka/MallPay)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 344/05)
1.
Am 1. Oktober 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Mall Group a.s. („Mall Group“, Tschechien), gemeinsam kontrolliert von i) Rockaway e-commerce a.s. und der zugehörigen Gruppe („Rockaway“, Tschechien), ii) EC Investments a.s. und der zugehörigen Gruppe („ECI“, Tschechien) sowie iii) BONAK a.s. und der zugehörigen Gruppe (als Teil von PPF Group N.V. und der zugehörigen Gruppe, „PPF“, Tschechien); |
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Československá obchodní banka, a. s. („CSOB“, Tschechien), kontrolliert von KBC Bank („KBC“, Belgien); |
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MallPay s.r.o. („MallPay“, Tschechien). |
Mall Group und CSOB übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über MallPay. MallPay steht derzeit unter der alleinigen Kontrolle von Mall Group.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Mall Group: Anbieter von Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs in Mittel- und Osteuropa über eine Reihe von Online-Shops, |
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CSOB: Anbieter von Bank- und Finanzdienstleistungen, |
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MallPay: Anbieter von Online-Zahlungslösungen |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9451 — Mall Group/Československá obchodní banka/MallPay
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).