11.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 167/128


P9_TA(2022)0390

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs — Keit Pentus-Rosimannus

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. November 2022 über die vorgeschlagene Ernennung von Keit Pentus-Rosimannus zum Mitglied des Rechnungshofes (C9-0316/2022 — 2022/0808(NLE))

(Anhörung)

(2023/C 167/20)

Das Europäische Parlament,

—

gestützt auf Artikel 286 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß dem es vom Rat angehört wurde (C9-0316/2022),

—

gestützt auf Artikel 129 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0272/2022),

A.

in der Erwägung, dass der Rat das Europäische Parlament mit Schreiben vom 20. September 2022 zur Ernennung von Keit Pentus-Rosimannus zum Mitglied des Rechnungshofes angehört hat;

B.

in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss die Qualifikationen von Keit Pentus-Rosimannus bewertet hat, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse nach Artikel 286 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; in der Erwägung, dass der Ausschuss im Laufe dieser Bewertung einen Lebenslauf von Keit Pentus-Rosimannus und die Antworten auf den schriftlichen Fragenkatalog, der ihr übermittelt worden war, erhalten hat;

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss im Anschluss daran am 8. November 2022 eine Anhörung von Keit Pentus-Rosimannus durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.

gibt eine befürwortende Stellungnahme zu dem Vorschlag des Rates ab, Keit Pentus-Rosimannus zum Mitglied des Rechnungshofes zu ernennen;

2.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat und — zur Information — dem Rechnungshof sowie den übrigen Organen der Europäischen Union und den Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln.