STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Amtsblatt Nr. C 082 vom 19/03/1996 S. 0030
Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (96/C 82/07) Der Rat beschloß am 17. November 1995, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihre Stellungnahme am 30. November 1995 an. Berichterstatter war Herr Bento Gonçalves. Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 331. Plenartagung am 20. und 21. Dezember 1995 (Sitzung vom 20. Dezember) mit großer Mehrheit bei 22 Gegenstimmen und 15 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Nach Ansicht des Wirtschafts- und Sozialausschusses behandeln die Kommissionsvorschläge die Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse auf uneinheitliche Art und Weise. Für die beihilfefähigen Erzeugnisse werden nämlich drei unterschiedliche Regelungen vorgeschlagen: Produktionsbeihilfequoten für Tomaten, Garantieschwelle für Birnen und Pfirsiche, Anbaubeihilfen im Hinblick auf die Erzeugung getrockneter Trauben. 2. Ferner bemängelt er das Fehlen eines spezifischen Vorschlags über die Verarbeitung von Zitrusfrüchten. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß die Kommission so bald wie möglich einen Vorschlag für diese Erzeugnisse vorlegen sollte. 3. Angesichts der Entwicklung der Erzeugung in der Europäischen Union sowie der internationalen Wettbewerbssituation hält es der Ausschuß für sinnvoll, Aprikosen und Spargel in Anhang I des Verordnungsvorschlags aufzunehmen. 4. Alle Schwellenwerte und Quoten sollten unter Berücksichtigung des Verbrauchs in den drei neuen Mitgliedstaaten und in Anbetracht des gestiegenen Weltkonsums erhöht werden. 5. Vor dem Hintergrund der verschiedenen, zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und der Kommission bestehenden Probleme und sensiblen Bereiche sowie der Meinungsverschiedenheiten über die Quoten für Verarbeitungserzeugnisse aus Tomaten hält es der Ausschuß für notwendig, eine Kompromißlösung zu finden, mit der dafür gesorgt wird, daß - aus der globalen Verarbeitungsquote für die Europäische Union keine Anteile verloren gehen und - kein Mitgliedstaat bei der Verteilung der Quoten benachteiligt wird. 6. Um dieses Ziel zu erreichen, bittet der Ausschuß den Rat und die Kommission, folgende Vorschläge und Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen: 6.1. Die gegenwärtige Quote für Verarbeitungserzeugnisse aus Tomaten muß um mindestens die Menge erhöht werden, die dem Verbrauch in den drei neuen Mitgliedstaaten und dem Anstieg des weltweiten Verbrauchs entspricht, um auf eine Menge von ca. 7,6 Millionen t Frischtomaten zu kommen. 6.2. Diese erhöhte Quote muß zum gemeinschaftlichen Schwellenwert werden, dessen Überschreitung Geldbußen zur Folge hat, die ausschließlich vom verantwortlichen Mitgliedstaat zu leisten sind. 6.3. Eine Ausgleichsregelung wäre dergestalt zu schaffen, daß für den Fall, daß ein Mitgliedstaat die ihm zugewiesenen Produktionsmengen nicht ausschöpft, ein anderer Mitgliedstaat die Differenz nutzen kann. Um zu gewährleisten, daß das oben in Ziffer 5 erster Gedankenstrich anvisierte Ziel verfolgt wird, kann die nicht genutzte Differenz auf das nächste Wirtschaftsjahr übertragen und nach Maßgabe ihrer ursprünglichen Quote anteilig auf die anderen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. 6.3.1. Die Verteilung der gemeinschaftlichen Gesamtquote auf die einzelnen Mitgliedstaaten müßte generell in Abhängigkeit von der durchschnittlichen Erzeugung der letzten drei Wirtschaftsjahre erfolgen, die unter normalen Bedingungen verliefen. 6.3.1.1. Unbeschadet obiger Ausführungen und in Anbetracht der schweren Schäden durch Quotenverlust, die diese Regelung einigen Mitgliedstaaten verursachen könnte, ist der Ausschuß der Ansicht, daß diesen für eine Übergangszeit noch das Recht zugestanden werden sollte, die gegenwärtige Quote beizubehalten. Nach dieser noch festzulegenden Übergangszeit legt die Kommission nach objektiven, gerechten Kriterien einen Vorschlag zur Anpassung der Quote an die tatsächliche Produktionshöhe und industrielle Lage des betroffenen Mitgliedstaats vor, wobei die oben in Ziffer 6.3.1 beschriebene Berechnungsgrundlage herangezogen werden sollte. 7. Der Ausschuß unterstreicht schließlich die Notwendigkeit für einen Schutz der Gemeinschaftsproduktionen vor Handelsabkommen mit Drittländern, um erhebliche Schäden in der europäischen Landwirtschaft zu vermeiden. Geschehen zu Brüssel am 20. Dezember 1995. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Carlos FERRER ANHANG zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses Die folgenden Änderungsanträge wurde im Verlauf der Debatte abgelehnt. Ziffer 3 Diese Ziffer sollte gestrichen werden. Begründung Der Vorschlag, die Liste der Erzeugnisse, die für eine Unterstützung in Frage kommen, zu erweitern, widerspricht dem Grundgedanken der GAP-Reform. Die Kommission hat bereits erläutert, warum eine Stützung weiterer Erzeugnisse nicht in Frage kommt. Ergebnis der Abstimmung Ja-Stimmen: 41, Nein-Stimmen: 66, Stimmenthaltungen: 7. Ziffer 6.1 Dieser Absatz sollte gestrichen werden. Begründung Dieser Absatz beruht auf einem Mißverständnis. Die betreffenden Quoten haben nichts mit dem Verbrauch in den neuen Mitgliedstaaten zu tun. Die Quoten sind als zusätzliche Produktionsbeihilfen für die betroffenen Erzeuger gedacht. Die neuen Mitgliedstaaten produzieren aber gar keine zur Verarbeitung bestimmten Tomaten. Von höheren Quoten haben die neuen Mitgliedstaaten also gar nichts; im Gegenteil, sie müßten zu den entstehenden Mehrkosten beitragen. Ergebnis der Abstimmung Ja-Stimmen: 46, Nein-Stimmen: 63, Stimmenthaltungen: 10.