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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/643 |
10.2.2025 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 21. Januar 2025
zur Billigung des nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans Spaniens
(C/2025/643)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263, insbesondere auf Artikel 17,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
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(1) |
Am 30. April 2024 trat ein reformierter EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Seine Kernelemente sind die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung (1), die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (2) und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (3). Ziel des Rahmens ist es, durch Reformen und Investitionen gesunde und auf Dauer tragfähige öffentliche Finanzen sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum und Resilienz zu fördern und übermäßigen öffentlichen Defiziten vorzubeugen. Er fördert ferner die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung der Vorschriften aus. |
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(2) |
Die nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne, die die Mitgliedstaaten dem Rat und der Kommission übermitteln, stehen im Mittelpunkt des neuen Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung. Mit den Plänen sollen zwei Ziele erreicht werden: Es soll sichergestellt werden, dass i) unter anderem der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das öffentliche Defizit mittelfristig auf unter den Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt und darunter gehalten wird, und ii) Reformen und Investitionen durchgeführt werden, mit denen den wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen entsprochen wird und mit denen die gemeinsamen Prioritäten der Union verfolgt werden. Zu diesem Zweck soll jeder Plan eine mittelfristige Verpflichtung zu einem Nettoausgabenpfad (4) enthalten, der für die Laufzeit des Plans – vier oder fünf Jahre, je nach Länge der regulären Legislaturperiode in dem jeweiligen Mitgliedstaat – eine wirksame Haushaltsbeschränkung vorsieht. Darüber hinaus soll in dem Plan erläutert werden, wie der Mitgliedstaat die Durchführung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters, insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen (einschließlich jener, die für das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) relevant sind), benannt wurden, sicherstellen wird und wie der Mitgliedstaat die gemeinsamen Prioritäten der Union umsetzen wird. Der Zeitraum für die Haushaltsanpassung beträgt vier Jahre, wobei dieser Zeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann, wenn der Mitgliedstaat sich verpflichtet, ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket umzusetzen, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. |
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(3) |
Nach Übermittlung des Plans soll die Kommission bewerten, ob dieser die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. |
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(4) |
Auf Empfehlung der Kommission soll der Rat sodann eine Empfehlung annehmen, um den Nettoausgabenpfad des betreffenden Mitgliedstaats festzulegen und, sofern zutreffend, die Reform- und Investitionszusagen, die einer Verlängerung des Zeitraums für die Haushaltsanpassung zugrunde liegen, zu billigen. |
ERWÄGUNGEN ZU SPANIEN
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(5) |
Am 15. Oktober 2024 legte Spanien dem Rat und der Kommission seinen nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan vor. Die Übermittlung erfolgte nach einer Verlängerung der in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 festgelegten Frist, wie mit der Kommission angesichts der von Spanien angegebenen Gründe vereinbart. |
Verfahren vor der Vorlage des Plans
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(6) |
Als Rahmen für den Dialog im Vorfeld der Vorlage der nationalen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Pläne übermittelte die Kommission am 21. Juni 2024 gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1263 Spanien den Referenzpfad (5). Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte die Kommission den Referenzpfad (6). Der Referenzpfad ist risikobasiert und stellt sicher, dass der gesamtstaatliche Schuldenstand bis zum Ende des Anpassungszeitraums und bei Ausbleiben weiterer haushaltspolitischer Maßnahmen über den Anpassungszeitraum hinaus auf einem plausibel rückläufigen Pfad ist oder mittelfristig auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau gehalten wird und dass das gesamtstaatliche Defizit im Anpassungszeitraum unter 3 % des BIP gebracht und mittelfristig unter diesem Referenzwert gehalten wird. Der Begriff „mittelfristig“ ist definiert als ein Zeitraum von zehn Jahren nach Ablauf des Anpassungszeitraums. Im Einklang mit den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 steht der Referenzpfad auch mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit und der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang. Der Referenzpfad von Spanien besagt, dass die Nettoausgaben auf der Grundlage der Annahmen der Kommission, die den im Juni 2024 übermittelten Vorab-Leitlinien zugrunde lagen, und unter der Annahme eines Anpassungszeitraums von sieben Jahren um nicht mehr als die in Tabelle 1 aufgeführten Werte steigen sollten. Dies entspricht einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 2,8 % im Anpassungszeitraum (2025-2031) und von 2,9 % im vom Plan abgedeckten Zeitraum (2025-2028). Tabelle 1: Referenzpfad, den die Kommission Spanien am 21. Juni 2024 übermittelt hat
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(7) |
Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/1263 führten Spanien und die Kommission von Juli bis Oktober 2024 einen fachlichen Dialog. Im Mittelpunkt des Dialogs standen der von Spanien geplante Nettoausgabenpfad und die zugrunde liegenden Annahmen (insbesondere die Nutzung datengestützter Aktualisierungen), die geplanten Reform- und Investitionszusagen zur Untermauerung einer Verlängerung des Anpassungszeitraums, darunter Reformen und Investitionen wie Maßnahmen betreffen das Regelungsumfeld, Humankapital, Wohnraumangebot, Steuerwesen und öffentliche Ausgaben. Der Dialog betraf ferner die geplante Umsetzung von Reformen und Investitionen als Reaktion auf die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, und die gemeinsamen Prioritäten der Union in den Bereichen fairer grüner und digitaler Wandel, soziale und wirtschaftliche Resilienz, Energieversorgungssicherheit und Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten. |
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(8) |
Der von Spanien vorgelegte Plan enthält keine Angaben über eine zuvor erfolgte Konsultation einschlägiger nationaler Interessenträger (einschließlich der Sozialpartner). |
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(9) |
Die unabhängige finanzpolitische Institution Spaniens, die Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal (AIReF), gab eine Stellungnahme zu der makroökonomischen Prognose und den makroökonomischen Annahmen ab, die dem mehrjährigen Nettoausgabenpfad zugrunde liegen. AIReF billigte das makroökonomische Szenario 2024 bis 2026, das als Ausgangspunkt für die makroökonomischen Projektionen und die Schuldentragfähigkeitsanalyse dient. |
Andere damit zusammenhängende Prozesse
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(10) |
Der Rat hat am 21. Oktober 2024 im Rahmen des Europäischen Semesters eine Reihe länderspezifischer Empfehlungen an Spanien gerichtet (7). |
BEWERTUNG DES PLANS DURCH DIE KOMMISSION
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(11) |
Im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2024/1263 bewertete die Kommission den Plan wie folgt: |
Makroökonomische und haushaltspolitische Lage und Aussichten
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(12) |
Spanien verzeichnete 2023 ein Wachstum der Wirtschaftstätigkeit um 2,7 %, das durch die robuste Entwicklung des Arbeitsmarkts, die den privaten Verbrauch aufrechterhalten hat, sowie durch den Beitrag der Nettoausfuhren und des öffentlichen Verbrauchs getragen wurde. Für 2024 wird laut der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission ein Wirtschaftswachstum von 3,0 % erwartet, das auf die positive Entwicklung des öffentlichen und privaten Verbrauchs dank der dynamischen Schaffung von Arbeitsplätzen und des Anstiegs des realen Haushaltseinkommens sowie den Beitrag der Tourismusbranche zurückzuführen ist. Im Jahr 2025 dürfte das reale BIP um 2,3 % wachsen, da der Anstieg des Verbrauchs und die erwartete breit angelegte Belebung der Investitionstätigkeit, insbesondere in den Bereichen Anlagen und Wohnungsbau, den Projektionen zufolge die Wirtschaftstätigkeit stützen werden. Für 2026 wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Anstieg des realen BIP um 2,1 % erwartet, da die Inlandsnachfrage das Wirtschaftswachstum unterstützen dürfte. Im Prognosezeitraum (d. h. 2024-2026) dürfte das potenzielle BIP in Spanien von 2,4 % im Jahr 2023 auf 2,3 % im Jahr 2026 leicht zurückgehen, da der Faktor Arbeit einen geringeren Beitrag zum Potenzialwachstum leistet. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 12,2 % und wird von der Kommission für 2024 auf 11,5 %, für 2025 auf 11,0 % und für 2026 auf 10,7 % geschätzt. Die Inflation (BIP-Deflator) geht von 6,2 % im Jahr 2023 auf 3,1 % im Jahr 2024 zurück und dürfte im Jahr 2025 bei 2,4 % und im Jahr 2026 bei 2,0 % liegen. |
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(13) |
Was die haushaltspolitischen Entwicklungen betrifft, so belief sich das gesamtstaatliche Defizit Spaniens 2023 auf 3,5 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird es 2024 voraussichtlich 3,0 % des BIP erreichen, im Jahr 2025 weiter auf 2,6 % des BIP zurückgehen und sich bei unveränderter Politik im Jahr 2026 bei 2,7 % weitgehend stabilisieren. Die Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission berücksichtigt nicht den Entwurf des Haushaltsplans 2025 von Spanien, da die spanische Regierung diesen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht verabschiedet hatte. Der gesamtstaatliche Schuldenstand belief sich Ende 2023 auf 105,1 % des BIP. Der Herbstprognose 2024 der Europäischen Kommission zufolge wird die Schuldenquote Ende 2024 voraussichtlich auf 102,3 % des BIP zurückgehen. Ende 2025 dürfte sie auf 101,3 % des BIP und Ende 2026 auf 101,1 % des BIP zurückgehen. In der Haushaltsprognose der Kommission werden die politischen Zusagen aus den mittelfristigen Plänen erst als solche berücksichtigt, wenn sie durch konkrete politische Maßnahmen, die glaubhaft angekündigt und hinreichend spezifiziert wurden, untermauert sind. |
Nettoausgabenpfad und wichtigste makroökonomische Annahmen im Plan
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(14) |
Der nationale mittelfristige finanzpolitisch-strukturelle Plan Spaniens deckt den Zeitraum 2025-2028 ab und sieht eine Haushaltsanpassung über einen Zeitraum von sieben Jahren vor. |
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(15) |
Der Plan enthält die nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/1263 erforderlichen Informationen. |
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(16) |
Der Plan enthält eine Zusage zu dem in Tabelle 2 angegebenen Nettoausgabenpfad, der einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum von 3,4 % im Zeitraum 2025-2028 entspricht. Darüber hinaus verpflichtet sich Spanien zu einer Reihe von Reformen und Investitionen, um den Anpassungszeitraum auf sieben Jahre (2025-2031) zu verlängern, in denen das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum voraussichtlich 3,0 % betragen wird. Das im Plan für den Anpassungszeitraum (2025-2031) gemeldete durchschnittliche Nettoausgabenwachstum ist höher als der von der Kommission am 21. Juni 2024 übermittelte Referenzpfad. Im Plan wird von einem Anstieg des Wachstums des potenziellen BIP von 1,9 % auf 2,1 % in den Jahren 2025-2027 ausgegangen; danach soll es bis 2031 schrittweise auf 1,1 % zurückgehen. Ferner dürfte dem Plan zufolge die Wachstumsrate des BIP-Deflators von 3,1 % im Jahr 2024 auf 2,7 % im Jahr 2025 zurückgehen, ehe sie im Zeitraum 2026-2028 weiter auf 2,4 % und im Zeitraum 2029-2031 auf 2,3 % sinken soll. Tabelle 2: Nettoausgabenpfad und Hauptannahmen im Plan Spaniens
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Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Schuldenstand
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(17) |
Wenn der im Plan zugesagte Nettoausgabenpfad eingehalten wird und die zugrunde liegenden Annahmen eintreten, würde der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge schrittweise von 102,5 % im Jahr 2024 auf 90,6 % des BIP am Ende des Anpassungszeitraums (2031) zurückgehen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Nach der Anpassung dürfte der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge mittelfristig (d. h. bis 2041) weiterhin schrittweise zurückgehen und im Jahr 2041 bei 76,8 % des BIP liegen. Tabelle 3: Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands und des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos im Plan Spaniens
Dem Plan zufolge würde die gesamtstaatliche Schuldenquote somit bis zum Ende des Anpassungszeitraums (2031) auf einen rückläufigen Pfad gebracht. Dies ist plausibel, da auf der Grundlage der Annahmen des Plans alle deterministischen Stresstests der Schuldentragfähigkeitsanalyse der Kommission für die zehn Jahre nach dem Anpassungszeitraum einen Rückgang des Schuldenstands erwarten lassen und auch die stochastischen Projektionen mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Rückgang des Schuldenstands hindeuten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Schuldenanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang. |
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Auswirkungen der im Plan enthaltenen Zusagen in Bezug auf die Nettoausgaben auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo
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(18) |
Ausgehend vom Nettoausgabenpfad und den Annahmen des Plans würde das gesamtstaatliche Defizit 3,0 % im Jahr 2024 betragen und schrittweise auf 0,8 % im Jahr 2031 zurückgehen. Dem Plan zufolge würde der gesamtstaatliche Haushaltssaldo den Referenzwert von 3 % des BIP somit am Ende des Anpassungszeitraums (2031) nicht überschreiten. Außerdem würde das gesamtstaatliche Defizit in den zehn Jahren nach dem Anpassungszeitraum (d. h. bis 2041) den Referenzwert von 3 % des BIP nicht überschreiten. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Defizitanforderung gemäß Artikel 6 Buchstabe b und Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang. |
Zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung
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(19) |
Die im Plan vorgesehene zeitliche Staffelung der Haushaltsanpassung, gemessen als Veränderung des strukturellen Primärsaldos, ist linear, wie in Artikel 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 gefordert. Darüber hinaus ist die Haushaltsanpassung in den ersten vier Jahren des Plans proportional zum Gesamtumfang der Konsolidierungsanstrengungen. Ausgehend von den im Plan abgegebenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Klausel zur Absicherung gegen Backloading gemäß Artikel 6 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 im Einklang. Tabelle 4: Entwicklung des strukturellen Primärsaldos im Plan Spaniens
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Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Defizitresilienz
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(20) |
Die jährliche Anpassung des strukturellen Primärsaldos sollte nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2024/1263 nicht weniger als 0,25 % des BIP betragen, wenn das strukturelle Defizit im Vorjahr weiterhin über 1,5 % des BIP lag, um eine gemeinsame strukturelle Resilienzmarge von 1,5 % des BIP zu erreichen. Die Haushaltsanpassung, die sich aus den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen ergibt, liegt für die Jahre 2025 bis 2031 bei 0,4 % des BIP. Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Absicherung der Defizitresilienz im Einklang. |
Kohärenz des Plans mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit
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(21) |
Da der gesamtstaatliche Schuldenstand dem Plan zufolge im Anpassungszeitraum 90 % des BIP übersteigen wird, muss die Schuldenquote gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2024/1263 jährlich durchschnittlich um mindestens 1 Prozentpunkt sinken, bis sie unter 90 % fällt, woraufhin sie durchschnittlich um 0,5 Prozentpunkte sinken sollte. Dieser durchschnittliche Rückgang wird für den Zeitraum 2024-2031 berechnet und beträgt 1,7 Prozentpunkte (siehe Tabelle 3). Ausgehend von den im Plan enthaltenen politischen Zusagen und makroökonomischen Annahmen steht der im Plan vorgesehene Nettoausgabenpfad folglich mit der Absicherung der Schuldentragfähigkeit im Einklang. |
Makroökonomische Annahmen des Plans
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(22) |
Der Plan stützt sich auf eine Reihe von Annahmen, die von den Annahmen abweichen, die die Kommission Spanien am 21. Juni 2024 übermittelt hat. So werden im Plan abweichende Annahmen in Bezug auf sechs Variablen zugrunde gelegt, nämlich Ausgangspunkt (d. h. die haushaltspolitischen und makroökonomischen Bedingungen im Jahr 2024), Wachstum des potenziellen BIP, Anstieg des BIP-Deflators, Wachstum des realen BIP und Schließung der Produktionslücke, nominaler impliziter Zinssatz und Annahmen für Einnahmen. Diese Unterschiede bei den Annahmen müssen sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass ihnen stichhaltige und datengestützte wirtschaftliche Argumente zugrunde liegen, zumal das im Plan vorgesehene durchschnittliche Nettoausgabenwachstum höher ist als beim Referenzpfad. Die Unterschiede bei den Annahmen, die sich am stärksten auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum auswirken, werden nachstehend einzeln aufgeführt und separat bewertet.
Die verbleibenden Unterschiede gegenüber den Annahmen der Kommission wirken sich nicht wesentlich auf das durchschnittliche Nettoausgabenwachstum aus. Insgesamt überwiegen die gemeinsamen Auswirkungen vorsichtigerer Annahmen und abweichender Annahmen, die als hinreichend begründet erachtet werden, gegenüber den abweichenden Annahmen, die nicht als hinreichend begründet erachtet werden. Dies bedeutet, dass die Differenz zwischen dem Nettoausgabenpfad laut dem Plan und gemäß dem Referenzpfad nach Artikel 13 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1263 durch Unterschiede bei den Annahmen zu erklären ist, die insgesamt annehmbar sind. Alle Unterschiede bei den Annahmen zusammengenommen führen insgesamt zu einem durchschnittlichen Nettoausgabenwachstum im Plan, das höher ist als beim Referenzpfad. Die Kommission wird die vorstehende Bewertung der Annahmen des Plans bei künftigen Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung des Nettoausgabenpfads berücksichtigen. |
Haushaltsstrategie des Plans
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(23) |
Der Plan enthält keine indikative Haushaltsstrategie zur Umsetzung des Nettoausgabenpfads des Plans, da der Pfad nur als technische Obergrenze dient, zu deren Einhaltung sich Spanien verpflichtet. Die genauen Angaben zu den einschlägigen politischen Maßnahmen mit direkten Auswirkungen auf den Haushalt sind in den jährlichen Haushaltsplänen zu bestätigen oder anzupassen und zu quantifizieren. |
Reform- und Investitionszusagen, die einer Verlängerung des Zeitraums für die Haushaltsanpassung zugrunde liegen
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(24) |
In dem Plan verpflichtet sich Spanien zu einer Reihe von Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, das Potenzialwachstum und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern, und die einer Verlängerung des Haushaltsanpassungszeitraums von vier auf sieben Jahre zugrunde liegen. Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, umfasst einige Zusagen Spaniens im Rahmen seines Aufbau- und Resilienzplans (RRP), mehrere Zusagen im Rahmen des RRP mit zusätzlichen Angaben sowie einige neue Reformen und Investitionen. Dazu gehören folgende Maßnahmen (siehe auch Anhang II): Reformen im Bereich des digitalen Wandels: Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit der Komponente 19 des RRP (Investitionen in den digitalen Wandel im Bildungswesen), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte bis zum vierten Quartal 2025 erreicht werden müssen. Der Plan enthält Zusagen in direktem Zusammenhang mit der Komponente 17 des RRP (Reform des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte zum Zeitpunkt der Einreichung bereits erreicht waren. Reformen im Bereich des grünen Wandels: Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit der Komponente 7 des RRP (Reform des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte zum Zeitpunkt der Einreichung bereits erreicht waren. Reformen im Bereich Steuerwesen: Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Staatseinnahmen zu erhöhen und das Steuersystem zu modernisieren, und enthalten zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit der Komponente 28 des RRP (Anpassung des Steuersystems an die Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts), um bis zum vierten Quartal 2025 einen dauerhaften Anstieg der Staatseinnahmen bis zum vierten Quartal 2028 zu erreichen, der anhand von Überwachungsberichten bewertet wird. Die wichtigsten Schritte werden voraussichtlich im vierten Quartal 2025 und im vierten Quartal 2028 abgeschlossen sein. Reformen im Bereich öffentliche Ausgaben: Bei den Maßnahmen handelt es sich um zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit der Komponente 29 des RRP (Reform zur Einführung eines ständigen Verfahrens zur Überprüfung und Bewertung der öffentlichen Ausgaben). Die im Plan vorgesehenen Maßnahmen stärken die Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen durch zusätzliche Zusagen zur Annahme von Reformen, die sich aus abgeschlossenen und laufenden Ausgabenüberprüfungen ergeben, und zur Senkung der jährlichen Ausgaben bis 2028, die anhand von Überwachungsberichten bewertet werden. Die wichtigsten Schritte werden voraussichtlich im vierten Quartal 2026, im zweiten Quartal 2027 und im ersten Quartal 2028 abgeschlossen sein. Reformen im Bereich Humankapital: zusätzliche Zusagen zur Förderung der dualen Berufsausbildung und zur Erleichterung der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Hochschulbildung) des im Ausland geborenen Bevölkerungsteils, um dessen Produktivität und Beitrag zum Wirtschaftswachstum zu steigern. Die entsprechenden wichtigsten Schritte werden voraussichtlich jeweils im vierten Quartal 2025, im vierten Quartal 2027 und im vierten Quartal 2028 abgeschlossen sein. Reformen im Bereich Sachkapital und Produktivität: Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit der Komponente 13 des RRP (Reform zur Verbesserung der Unternehmensregulierung und des Geschäftsklimas), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte zum Zeitpunkt der Einreichung bereits erreicht waren. Der Plan enthält zusätzliche Zusagen zur Erhöhung des Angebots an erschwinglichem Mietwohnraum sowie zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens, mit dem die Unterschiede bei den Verwaltungsanforderungen zwischen den Autonomen Gemeinschaften und den lokalen Gebietskörperschaften beseitigt werden. Die entsprechenden wichtigsten Schritte werden voraussichtlich jeweils im zweiten Quartal 2026 und im vierten Quartal 2027 abgeschlossen sein. Reformen im Bereich Bekämpfung von Steuerbetrug: Die Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit der Komponente 27 des RRP (Reform zur Annahme des Betrugsbekämpfungsgesetzes), deren endgültige Etappenziele und Zielwerte zum Zeitpunkt der Einreichung bereits erreicht waren. Reformen im Bereich öffentliche Ausgaben für das Gesundheitswesen: Zusätzliche Zusagen zur Verbesserung der Verwaltung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen. Der entsprechende wichtigste Schritt wird voraussichtlich im vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein. |
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(25) |
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1263 muss jede Reform und Investition, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, hinreichend detailliert, auf die ersten Programmjahre vorgezogen, zeitgebunden und überprüfbar sein. |
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(26) |
Die der Verlängerung zugrunde liegenden Zusagen aus dem RRP enthalten erhebliche Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu steigern. Darüber hinaus verpflichtet sich Spanien, die Reformanstrengungen während der Laufzeit des mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plans fortzusetzen und das Niveau der national finanzierten Investitionen aufrechtzuerhalten, das während der Laufzeit des RRP erzielt wurde (siehe Tabelle 5 unten). Die Verpflichtung wird während der Umsetzungsphase des Plans überwacht. Die Verpflichtungen im Rahmen des RRP können gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1263 für eine Verlängerung des Anpassungszeitraums berücksichtigt werden. |
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(27) |
Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, wird voraussichtlich eine nachhaltige Verbesserung des Wachstums- und Resilienzpotenzials der spanischen Wirtschaft herbeiführen, wie in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2024/1263 gefordert. Die verschiedenen Reformen und Investitionen wurden im Plan in vier Schwerpunktbereiche zusammengefasst, die sich jeweils über verschiedene Kanäle auf das Niveau des potenziellen BIP auswirken:
Die Reformen und Investitionen des mittelfristigen Plans, die der Verlängerung zugrunde liegen, sollen nach Schätzungen Spaniens das Potenzialwachstum gegenüber dem makroökonomischen Basisszenario um 3,3 Prozentpunkte erhöhen, wovon 1,7 Prozentpunkte auf Reformen und Investitionen im RRP und 1,6 Prozentpunkte auf zusätzliche Maßnahmen zurückzuführen sind, wobei sich die Gesamtauswirkungen auf die Jahre nach Ablauf des Aufbauplans konzentrieren (2,1 Prozentpunkte zwischen 2026 und 2031). Mehrere dieser Reformen und Investitionen sind in Anhang II aufgeführt. Spaniens Schätzungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Wachstum und Resilienz basieren auf kalibrierten dynamischen stochastischen allgemeinen Gleichgewichtsmodellen. Diese Modelle stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, um die Auswirkungen der politischen Maßnahmen zu kalibrieren. Dazu gehören unter anderem: Die Änderung der Vertragsdauer, die Senkung der Einstellungs- und Entlassungskosten, die Änderung der Qualifikationsprofile der Arbeitskräfte, der Abbau von Hindernissen für Unternehmen und die Verbesserung von Nachfrage und Angebot bei erneuerbaren Energiequellen und fossilen Brennstoffen. Es ist ratsam und plausibel anzunehmen, dass diese Reformen und Investitionen insgesamt bedeutende Auswirkungen auf Wachstum und Resilienz haben. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die zugrunde liegende Kalibrierung Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen kann. Diese beziehen sich insbesondere auf den angenommenen Umfang und den Zeitpunkt der Auswirkungen der Maßnahmen. |
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(28) |
Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, wird voraussichtlich die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen, wie in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1263 gefordert. Es lassen sich zusätzliche Überlegungen zu den Auswirkungen der Reformen, die der Verlängerung zugrunde liegen, anstellen. Diesbezüglich werden in dem Plan Maßnahmen dargelegt, um den strukturellen Primärsaldo bis 2031 wesentlich zu verbessern, was auf die direkten Auswirkungen einiger haushaltspolitischer Maßnahmen zurückzuführen ist. Anhang II enthält die der Verlängerung zugrunde liegenden haushaltspolitischen Maßnahmen, die insgesamt einen Beitrag von 0,6 BIP-Prozentpunkten leisten dürften. Steuerliche Maßnahmen dürften die Einnahmen um 0,5 BIP-Prozentpunkte erhöhen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass durch die künftigen Ausgabenüberprüfungen die Überprüfungsverfahren verbessert und Maßnahmen zur Senkung der öffentlichen Ausgaben und zur Steigerung ihrer Effizienz umgesetzt werden, was sich positiv auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auswirken und die Ausgaben im Anpassungszeitraum um 0,1 BIP-Prozentpunkte senken dürfte. Anhang II enthält ferner weitere haushaltspolitische Maßnahmen wie die Bekämpfung von Steuerbetrug, die elektronische Rechnungsstellung und Maßnahmen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Ferner weist der Plan für andere Maßnahmen indirekte nachgelagerte Auswirkungen auf den Haushalt aufgrund einer stärkeren Wirtschaftstätigkeit in den vier verbleibenden politischen Säulen aus, die bis 2031 zu Einsparungen von insgesamt 1,4 BIP-Prozentpunkten führen würden: i) Humankapital (0,4 BIP-Prozentpunkte), ii) Sachkapital und Produktivität (0,3 BIP-Prozentpunkte), iii) grüner Wandel (0,4 BIP-Prozentpunkte) und iv) digitaler Wandel (0,3 BIP-Prozentpunkte). Mehrere dieser Reformen und Investitionen sind auch in Anhang II aufgeführt. |
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(29) |
Das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung zugrunde liegt, verfolgt die gemeinsamen Prioritäten der EU, wie in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1263 gefordert. Der Plan umfasst insbesondere Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, einen fairen grünen Wandel zu fördern und die Energieversorgungssicherheit durch einen Rechtsrahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu gewährleisten. Die Investitionen in den digitalen Wandel im Bildungswesen dürften zu einem fairen digitalen Wandel beitragen, indem sie die Digitalisierung der spanischen Wirtschaft und die Verbreitung neuer Technologien fördern. Darüber hinaus tragen Investitionen, die auf die Verbesserung der Qualität des Arbeitskräfteangebots in Spanien und die Erhöhung des Angebots an Sozialwohnungen abzielen, zur sozialen und wirtschaftlichen Resilienz bei, einschließlich zur Europäischen Säule sozialer Rechte, indem sie eine gerechtere und inklusivere Erholung gewährleisten. Die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit wird durch eine Reihe direkter haushaltspolitischer Maßnahmen weiter gestärkt. |
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(30) |
Die Reformen und Investitionen, die der Verlängerung zugrunde liegen, tragen den einschlägigen (10) länderspezifischen Empfehlungen Rechnung, die im Rahmen des Europäischen Semesters im Einklang mit Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2024/1263 abgegeben wurden, und zielen darauf ab, die Qualität, Effizienz und Gerechtigkeit der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, insbesondere durch die Einführung von Überprüfungen der öffentlichen Ausgaben und Rationalisierung der Ausgaben sowie durch steuerliche Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Suffizienz und zur Schaffung eines gerechteren Steuersystems (siehe auch oben). Die Annahme von Reformen zur Stärkung und Verbesserung des regulatorischen Rahmens und des Geschäftsklimas in Spanien – mit besonderem Fokus auf KMU –, trägt den länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 zur Innovation und besseren Regulierung der Wirtschaftstätigkeit Rechnung. Diese Reformen leisten zudem einen Beitrag zur länderspezifischen Empfehlung 2020 zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und werden zusätzlich durch Maßnahmen zur Vereinfachung des Systems für die Anerkennung von Abschlüssen unterstützt. Die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020, 2022 und 2023 konzentrierten sich auf die Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien und die allgemeine Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch die Schaffung eines Rechtsrahmens zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen 2020 und 2021 zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems umzusetzen. Die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020 und 2023 zur Entwicklung von Kompetenzen werden durch Reformen und Investitionen unterstützt, die darauf abzielen, die Qualität des Arbeitskräfteangebots in Spanien zu erhöhen, einschließlich Berufsbildungsmaßnahmen, und das System zur Anerkennung von Abschlüssen zu vereinfachen. Maßnahmen zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum durch die Veräußerung von Grundstücken an Investoren tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2022 und 2023 zur Unterstützung von Familien und zur Erhöhung der Verfügbarkeit von energieeffizientem, sozialem und erschwinglichem Wohnraum bei. |
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(31) |
Der Plan stellt sicher, dass das geplante Gesamtniveau der national finanzierten öffentlichen Investitionen, das im Durchschnitt während der Laufzeit des RRP erzielt wurde, aufrechterhalten wird, wie in Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1263 gefordert. Tabelle 5: Im Plan vorgesehene national finanzierte öffentliche Investitionen (in % des BIP)
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(32) |
Und schließlich kann davon ausgegangen werden, dass das Paket der Reform- und Investitionszusagen, das einer Verlängerung zugrunde liegt, mit den Verpflichtungen im Einklang steht, die im RRP und in der im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens vereinbarten Partnerschaftsvereinbarung enthalten sind, wie in Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1263 gefordert. Die zusätzlichen Angaben zur Steuerreform und zu den Ausgabenüberprüfungen ergeben sich unmittelbar aus den im Rahmen des RRP eingegangenen Zusagen; bei mehreren der verbleibenden Maßnahmen handelt es sich um unveränderte RRP-Zusagen. |
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(33) |
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, insgesamt die Kriterien des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt. Folglich kann der Anpassungszeitraum, wie im Plan vorgeschlagen, von vier auf sieben Jahre verlängert werden. |
Andere Reformen und Investitionsabsichten im Plan als Reaktion auf die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen und zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten der Union
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(34) |
Neben dem Reform- und Investitionspaket, das einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegt, werden in dem Plan die politischen Absichten hinsichtlich weiterer Reformen und Investitionen dargelegt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters und insbesondere in den länderspezifischen Empfehlungen benannt wurden, angegangen und die gemeinsamen Prioritäten der EU umgesetzt werden sollen. Der Plan umfasst 44 Reformen und Investitionen. |
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(35) |
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität eines fairen grünen und digitalen Wandels, die auch die in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegten Klimaziele umfasst, beinhaltet der Plan eine (im RRP enthaltene) Reform zur Einführung eines nationalen Plans für digitale Kompetenzen sowie Investitionen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Bevölkerung. Der Plan umfasst Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, einen fairen grünen Wandel zu fördern und die Energieversorgungssicherheit durch einen aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplan mit Maßnahmen in Bezug auf die Energiespeicherung, den Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Förderung des Eigenverbrauchs und der Energieeffizienz zu gewährleisten. Mit den Maßnahmen sollen die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020 und 2021 in Bezug auf den grünen Wandel, den digitalen Wandel, den sozialen und territorialen Zusammenhalt, intelligentes, nachhaltiges und inklusives Wachstum und die Politik für die nächste Generation umgesetzt werden. |
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(36) |
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der sozialen und wirtschaftlichen Resilienz, einschließlich der Europäischen Säule sozialer Rechte, sieht der Plan Reformen wie die Modernisierung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen vor, mit dem Ziel, den spanischen Arbeitsmarkt zu stärken und wesentliche strukturelle Herausforderungen anzugehen, darunter die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit und die hohe Jugendarbeitslosigkeit, den weitverbreiteten Einsatz befristeter Arbeitsverträge, niedrige Beschäftigungsquoten sowie wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten. Mit diesen Maßnahmen werden die länderspezifischen Empfehlungen 2019 und 2020 zur Funktionsweise des Arbeitsmarkts umgesetzt, insbesondere auch in Bezug auf den Rahmen für Arbeitsverträge, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit, aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsanreize und Erwerbsbeteiligung. |
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(37) |
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Energieversorgungssicherheit umfasst der Plan eine Reform zur Förderung der Entwicklung von Lösungen für die Energiespeicherung. Darüber hinaus umfasst der Plan Maßnahmen zum Ausbau der Energiespeicherung durch Unterstützungs- und Investitionsinitiativen zur Entwicklung großflächiger Speicheranlagen und zur Förderung der Speicherung hinter dem Zähler und Integration auf sektoraler Ebene. Mit den Maßnahmen sollen die länderspezifischen Empfehlungen 2019, 2020, 2022 und 2023 zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen umgesetzt werden, indem der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt wird, insbesondere durch Investitionen in den grünen und den digitalen Wandel. |
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(38) |
Im Hinblick auf die gemeinsame Priorität der Verteidigungsfähigkeiten umfasst der Plan keine weiteren Reformen und Investitionen. |
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(39) |
Der Plan enthält Informationen zur Kohärenz und – sofern zutreffend – zur Komplementarität mit dem RRP Spaniens. Im Plan wird kurz darauf hingewiesen, dass die im Plan enthaltenen Reformen und Investitionen die wichtigsten im Rahmen des Europäischen Semesters benannten Herausforderungen angehen, die gemeinsamen Prioritäten der Union verfolgen und an die im RRP angenommenen Maßnahmen anknüpfen. |
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(40) |
Der Plan bietet einen Überblick über den öffentlichen Investitionsbedarf in Spanien in Bezug auf die gemeinsamen Prioritäten der EU. Im Hinblick auf einen fairen grünen und digitalen Wandel wird in dem Plan hervorgehoben, dass Investitionen in Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien, Elektrifizierung, Energiespeicherung, Kreislaufwirtschaft und Resilienz in allen Wirtschaftssektoren sowie in fortschrittliche Technologien wie künstliche Intelligenz und Datenanalyse erforderlich sind und dass die digitale Konnektivität landesweit verbessert werden muss. In Bezug auf die soziale und wirtschaftliche Resilienz wird in dem Plan hervorgehoben, dass Investitionen in inklusives und nachhaltiges Wachstum erforderlich sind, insbesondere in die Modernisierung des Bildungswesens, die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, die Stärkung der Sozialschutzsysteme, die Unterstützung von KMU mit Ressourcen und Finanzmitteln sowie die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler und EU-Ebene. Hinsichtlich der Energieversorgungssicherheit wird in dem Plan hervorgehoben, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch Investitionen in den Ausbau der Energieinfrastruktur und die Verbesserung der Effizienz in allen Sektoren verringert werden muss. Was den Aufbau von Verteidigungsfähigkeiten betrifft, so hebt der Plan die Erfüllung der NATO-Verpflichtungen Spaniens hervor. |
Fazit der Bewertung der Kommission
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(41) |
Nach Auffassung der Kommission erfüllt der Plan Spaniens in seiner Gesamtheit die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263. |
GESAMTSCHLUSSFOLGERUNG DES RATES
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(42) |
Der Rat begrüßt den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan Spaniens und ist der Auffassung, dass seine vollständige Umsetzung dazu beitragen würde, gesunde öffentliche Finanzen zu gewährleisten und die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung sowie ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu unterstützen. |
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(43) |
Der Rat nimmt die Bewertung des Plans durch die Kommission zur Kenntnis. Der Rat ersucht die Kommission jedoch, ihre Bewertungen künftiger Pläne in von den Empfehlungen der Kommission für Empfehlungen des Rates getrennten Dokumenten vorzulegen. |
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(44) |
Der Rat nimmt Kenntnis von der Bewertung des Nettoausgabenpfads und der wichtigsten makroökonomischen Annahmen im Plan, auch in Bezug auf die Vorab-Leitlinien der Kommission, sowie der Auswirkungen des Nettoausgabenpfads des Plans auf das gesamtstaatliche Defizit und den gesamtstaatlichen Schuldenstand. Der Rat nimmt die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, dass die makroökonomischen und haushaltspolitischen Annahmen zwar in einigen Fällen von den Annahmen der Kommission abweichen, auch um aktualisierte makroökonomische und haushaltspolitische Daten zu berücksichtigen, insgesamt aber hinreichend begründet sind und auf stichhaltigen wirtschaftlichen Argumenten beruhen. Der Rat nimmt Kenntnis von der breiteren Haushaltsstrategie des Plans und der Risiken für die Aussichten, die das Eintreten des makroökonomischen Szenarios und der zugrunde liegenden Annahmen sowie die Verwirklichung des Nettoausgabenpfads des Plans beeinträchtigen könnten. Der Rat stellt insbesondere fest, dass die dem Plan zugrunde liegende makroökonomische Prognose für 2025 und 2026 den offiziellen Projektionen entspricht und dass diese von der unabhängigen finanzpolitischen Institution Spaniens (AIReF) gebilligt wurden, und er stellt fest, dass – gemäß der Bewertung der Kommission – das durchschnittliche Wachstum des BIP-Deflators über den gesamten Projektionszeitraum (2025-2041) im Plan etwas geringer angesetzt wird als in den Annahmen der Kommission. Der Rat begrüßt, dass der Plan im Parlament erörtert wurde. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass durch geopolitische Risiken Druck auf die Verteidigungsausgaben entstehen kann. |
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(45) |
Der Rat erwartet, dass Spanien bereit ist, seine Haushaltsstrategie erforderlichenfalls anzupassen, um die Verwirklichung seines Nettoausgabenpfads sicherzustellen. Der Rat ist entschlossen, die wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Entwicklungen – auch jene, die dem Szenario des Plans zugrunde liegen, – aufmerksam zu überwachen. |
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(46) |
Der Rat ist der Auffassung, dass weitere Beratungen über ein gemeinsames Verständnis der Auswirkungen der kumulierten Nettoausgaben-Wachstumsraten auf die jährliche Überwachung vor der nächsten Runde der haushaltspolitischen Überwachung erforderlich sind. |
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(47) |
Der Rat billigt das von Spanien in seinem mittelfristigen Plan vorgelegte Paket der Reform- und Investitionszusagen, die der Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, und begrüßt die Bemühungen um eine Quantifizierung der Auswirkungen auf das Wachstum und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Der Rat stimmt mit der Kommission darin überein, dass das von Spanien vorgelegte Paket von Reform- und Investitionszusagen eine Verlängerung des Anpassungszeitraums von vier auf sieben Jahre rechtfertigt. Der Rat nimmt Kenntnis von der Einschätzung der Kommission, wonach die Kriterien des Artikels 14 der Verordnung (EU) 2024/1263, auch unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmung in Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung, durch die Reformen und Investitionen, die der Verlängerung zugrunde liegen, insgesamt erfüllt sind. Der Rat nimmt Kenntnis von der Einschätzung der Kommission, wonach die Reform- und Investitionszusagen voraussichtlich das Wachstums- und Resilienzpotenzial der Wirtschaft nachhaltig verbessern und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen werden. Der Rat empfiehlt Spanien, die Reform- und Investitionszusagen vollständig umzusetzen, um die Verlängerung des Anpassungszeitraums aufrechtzuerhalten. |
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(48) |
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission – neben der Bewertung der Reform- und Investitionszusagen, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen – die erforderlichen und beabsichtigten Reformen und Investitionen beschreibt, mit denen die wichtigsten Herausforderungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters benannt wurden, angegangen werden sollen, und er betont, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass diese Reformen und Investitionen umgesetzt werden. Der Rat wird diese Reformen und Investitionen auf der Grundlage der von der Kommission vorgelegten Berichte bewerten und ihre Umsetzung im Rahmen des Europäischen Semesters überwachen. |
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(49) |
Der Rat sieht den jährlichen Fortschrittsberichten Spaniens erwartungsvoll entgegen, die insbesondere Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung des Nettoausgabenpfads gemäß der Festsetzung durch den Rat und bei der Umsetzung umfassenderer Reformen und Investitionen im Rahmen des Europäischen Semesters sowie bei der Umsetzung der Reformen und Investitionen, die einer Verlängerung des Anpassungszeitraums zugrunde liegen, enthalten. |
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(50) |
Der Rat sollte Spanien gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2024/1263 empfehlen, den im Plan festgelegten Nettoausgabenpfad einzuhalten, und das Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Anpassungszeitraums auf sieben Jahre zugrunde liegt, sollte gebilligt werden — |
EMPFIEHLT Spanien
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1. |
sicherzustellen, dass das Nettoausgabenwachstum die in Anhang I dieser Empfehlung festgelegten Obergrenzen nicht überschreitet; |
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2. |
das in Anhang II dieser Empfehlung dargelegte Reform- und Investitionspaket, das der Verlängerung des Zeitraums für die Haushaltsanpassung auf sieben Jahre zugrunde liegt, innerhalb der angegebenen Fristen umzusetzen. |
Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. DOMAŃSKI
(1) Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates (ABl. L, 2024/1263, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1263/oj).
(2) Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L, 2024/1264, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1264/oj).
(3) Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L, 2024/1265, 30.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2024/1265/oj).
(4) Nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/1263 bezeichnet der Ausdruck „Nettoausgaben“ die Staatsausgaben ohne i) Zinsausgaben, ii) diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, iii) Ausgaben für Programme der Union, die vollständig durch Einnahmen aus den Unionsfonds ausgeglichen werden, iv) nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von Programmen, die von der Union finanziert werden, v) konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und vi) einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
(5) Die den Mitgliedstaaten und dem Wirtschafts- und Finanzausschuss übermittelten Vorab-Leitlinien umfassen Pfade ohne und mit Verlängerung des Anpassungszeitraums (und somit für vier bzw. sieben Jahre). Zudem umfassen sie die wichtigsten Ausgangsbedingungen und zugrunde liegenden Annahmen, die im Kontext des Rahmens der Kommission für die mittelfristige Projektion des öffentlichen Schuldenstands verwendet wurden. Der Referenzpfad wurde auf der Grundlage der im Debt Sustainability Monitor 2023 der Kommission beschriebenen Methodik berechnet (https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/debt-sustainability-monitor-2023_en). Er basiert auf der Frühjahrsprognose 2024 der Europäischen Kommission und ihrer mittelfristigen Verlängerung bis 2033; das langfristige BIP-Wachstum und die langfristigen Kosten der Bevölkerungsalterung stehen ihrerseits mit dem gemeinsamen Bericht über die Bevölkerungsalterung 2024 der Kommission und des Rates (2024 Ageing Report) im Einklang (https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en).
(6) https://economy-finance.ec.europa.eu/economic-and-fiscal-governance/national-medium-term-fiscal-structural-plans_en#spain.
(7) Empfehlung des Rates vom 21. Oktober 2024 zur Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Strukturpolitik Spaniens.
(8) https://www.airef.es/wp-content/uploads/2024/11/INFORME-PLAN-FISCAL-LINEAS-FUNDAMENTALES/AIReF_Informe-Lineas-Fundamentales-2025.pdf.
(9) https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/2024-ageing-report-economic-and-budgetary-projections-eu-member-states-2022-2070_en.
(10) Länderspezifische Empfehlungen, die als „einschlägig“ gelten, sind Empfehlungen, i) die vom Rat ab 2019 angenommen wurden, ii) bei denen der betreffende Mitgliedstaat noch keine „vollumfänglichen“ oder „substanziellen“ Fortschritte bei ihrer Umsetzung erzielt hat und die nicht veraltet sind (bewertet als „nicht bewertet/nichts hinzuzufügen“), wie im Rahmen der jüngsten Überwachung des Europäischen Semesters bewertet (einsehbar unter CeSaR (europa.eu)), iii) die nicht mit rein haushaltspolitischen Aspekten des Stabilitäts- und Wachstumspakts verknüpft sind und iv) die nicht dieselben, jedoch ähnliche Herausforderungen berücksichtigen.
ANHANG I
Maximales Wachstum der Nettoausgaben
(jährliche und kumulierte Wachstumsraten, nominal)
Spanien
|
Jahr |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
|
|
Wachstumsrate (%) |
Jährlich |
3,7 |
3,5 |
3,2 |
3,0 |
|
Kumuliert (*1) |
9,2 |
13,0 |
16,6 |
20,1 |
|
(*1) Kumulierte Wachstumsraten bezogen auf das Basisjahr 2023. Die kumulierten Wachstumsraten werden bei der jährlichen Überwachung der Ex-post-Einhaltung im Kontrollkonto verwendet.
ANHANG II
Reform- und Investitionspaket, das einer Verlängerung des Anpassungszeitraums auf sieben Jahre zugrunde liegt
Spanien
|
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Hauptziel |
Beschreibung und Zeitplan der wichtigsten Schritte |
Überwachungsindikator(en) |
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Steuerreform (RRP-Maßnahme C28.R3.388 und Aufnahme in die RRP-Maßnahme) |
Inkrafttreten von Steuerreformen zur Erhöhung der Staatseinnahmen und zur Modernisierung des Steuersystems. |
Schritt 1: Umsetzung des Etappenziels 388 des spanischen RRP bis zum dritten Quartal 2023, d. h. dauerhafte Erhöhung der Staatseinnahmen um 0,3 % des BIP. Schritt 2: Zusätzlicher dauerhafter Anstieg der Einnahmen um 0,1 % des BIP bis zum vierten Quartal 2025, was bis zum vierten Quartal 2028 kumuliert insgesamt 0,4 % des BIP entspricht. Schritt 3: Vorlage eines Berichts bis zum vierten Quartal 2028, aus dem der dauerhafte Anstieg der Einnahmen zwischen 2024 und 2028 hervorgeht. |
Schritt 1: Zufriedenstellende Umsetzung des Etappenziels C28.R3.M388 des spanischen RRP. Einnahmen, die sich aus einer unveränderten Struktur der Einkommenssteuer zwischen 2020 und 2028 ergeben, werden nicht bei der Beurteilung der Einhaltung berücksichtigt. Schritt 2: Jährlicher Überwachungsbericht des Finanzministeriums über die haushaltspolitischen Auswirkungen einnahmenseitiger Maßnahmen. Bei der Beurteilung der Einhaltung des Ziels von 0,4 % des BIP kann jeder Anstieg der Einnahmen, der sich aus einer unveränderten Struktur der Einkommenssteuer zwischen 2025 und 2028 ergibt, bis zu einer Höhe von 0,1 % des BIP berücksichtigt werden. Einnahmen, die sich aus einer unveränderten Struktur der Einkommenssteuer zwischen 2020 und 2024 ergeben, werden nicht bei der Beurteilung der Einhaltung berücksichtigt. Schritt 3: Vorlage eines Berichts, der gemäß Schritt 2 den dauerhaften Anstieg der Einnahmen um 0,4 % des BIP belegt. |
||||||||||
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Reform der Steuervorteile (Aufnahme in die RRP-Maßnahme C28.R2.M386) |
Inkrafttreten von Steuerreformen zur Erhöhung der Staatseinnahmen und zur Modernisierung des Steuersystems. |
Erreichung des Etappenziels 386 bis zum vierten Quartal 2025, d. h. dauerhafte Erhöhung der Staatseinnahmen um mindestens 0,1 % des BIP. |
Zufriedenstellende Umsetzung des Etappenziels C28.R2.M386 des spanischen RRP. |
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|
Ausgabenüberprüfungen (Aufnahme in die RRP-Maßnahme C29.R1) |
Zur Verbesserung der Bewertung der öffentlichen Ausgaben. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2021 wird der neue Zyklus der Ausgabenüberprüfungen (2022-2026), mit denen die AIReF beauftragt wird, durch den Ministerrat gebilligt. Schritt 2: Bis zum vierten Quartal 2026 wird ein neuer Zyklus durch das Finanzministerium angenommen, der Maßnahmen für jeden Ausgabenbereich während des Zeitrahmens des Plans vorsieht. Schritt 3: Bis zum zweiten Quartal 2027 werden Reformen angenommen, die sich aus abgeschlossenen und laufenden Ausgabenüberprüfungen ergeben, und die jährlichen Ausgaben bis 2028 dauerhaft um mindestens 0,1 % des BIP gesenkt, um zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. Schritt 4: Bis zum ersten Quartal 2028 wird der jährliche Überwachungsbericht des Finanzministeriums über die Durchführung der Überprüfungen der öffentlichen Ausgaben veröffentlicht, der die Bewertung der tatsächlichen jährlichen Ausgabeneinsparungen seit 2025 infolge der Durchführung der im Anschluss an die Ausgabenüberprüfungen angenommenen Maßnahmen umfasst. Aus dem Bericht geht hervor, dass bis 2028 bei unveränderter Politik dauerhafte jährliche Einsparungen von mindestens 0,1 % des BIP erzielt wurden. |
Schritt 1: Beschluss des Ministerrats mit Angabe seines Inkrafttretens. Schritt 2: Erstellung des Evaluierungsplans durch das Finanzministerium. Die derzeitigen (2022-2026) und die neuen Zyklen der Ausgabenüberprüfungen würden einen Ausgabenbereich abdecken, der bis zu 10 % der Ausgaben entspricht, die in die direkte Zuständigkeit der zentralen Verwaltung fallen. Schritt 3: Inkrafttreten der einschlägigen Maßnahmen sowie Kopie der Folgenabschätzung zu den Maßnahmen, in der die erwarteten dauerhaften jährlichen und kumulierten Einsparungen für die betreffenden Haushaltslinien bis 2031 im Vergleich zu den Ausgabenprojektionen bei unveränderter Politik für dieselben Haushaltslinien begründet werden. Schritt 4: Veröffentlichung des vom Finanzministerium erstellten jährlichen Überwachungsberichts. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass pro Ausgabenbereich mindestens eine Maßnahme für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen angenommen wurde. |
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug (bestehende RRP-Maßnahme C27.R1.M376) |
Ziel dieser Reform ist es, das spanische Steuersystem zu modernisieren, um Steuergerechtigkeit zu gewährleisten und eine effizientere Steuererhebung zu ermöglichen. |
Bis zum zweiten Quartal 2022 wird ein Gesetz gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug („Ley de medidas de prevención y lucha contra el fraude fiscal“) in Kraft treten, das:
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Zufriedenstellende Erfüllung des einschlägigen Etappenziels 376 des RRP (C27.R1). |
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Bessere Rechtsetzung und besseres Geschäftsklima (bestehende RRP-Maßnahme C13.R1.M190, M191) |
Ziel der Reform ist es, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaftstätigkeit zu verbessern, indem für eine bessere Rechtsetzung und ein besseres Geschäftsklima gesorgt wird, das die Gründung und das Wachstum von Unternehmen und erforderlichenfalls deren Umstrukturierung erleichtert. |
Schritt 1: Inkrafttreten der Reform des „Insolvenzgesetzes“ bis zum zweiten Quartal 2022. Schritt 2: Inkrafttreten des neuen „Gesetzes über Unternehmensgründung und -wachstum“ bis zum vierten Quartal 2022, mit dem die Verfahren zur Unternehmensgründung vereinfacht und diversifizierte Finanzierungsquellen für das Wachstum von Unternehmen gefördert werden sollen. |
Zufriedenstellende Erfüllung der einschlägigen Etappenziele 190 und 191 des RRP (C13.R1). |
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Rechtsrahmen für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen (bestehende RRP-Maßnahmen C7.R1.M102, M103, M104, M105, T106, T107) |
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Rechtsrahmen für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu stärken, um die Sicherheit zu erhöhen und private Investitionen in erneuerbare Energien zu fördern, Hindernisse für den Einsatz erneuerbarer Energien zu beseitigen und ihre Integration in die Umwelt, das Stromnetz und in verschiedene Sektoren zu verbessern. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2020
Schritt 2: Inkrafttreten des Gesetzes über Klimawandel und Energiewende bis zum zweiten Quartal 2021. Schritt 3: Bis zum vierten Quartal 2023
kumulierte zusätzliche installierte Kapazität für erneuerbare Energien in Spanien (mindestens 6 000 MW). |
Zufriedenstellende Erfüllung der einschlägigen Etappenziele 102, 103, 104, 105 und Zielwerte 106 und 107 des RRP (C7.R1). |
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Digitaler Wandel im Bildungswesen (bestehende RRP-Maßnahmen C19.I2.M289, M290, T291) |
Verbesserung des Zugangs zum digitalen Lernen durch die Bereitstellung tragbarer Geräte für Schüler aus benachteiligten Gruppen in Schulen. Ausstattung von Klassenräumen mit interaktiven digitalen Systemen (IDS), um Fernunterricht und integriertes Lernen zu ermöglichen, und Unterstützung bei der Ausarbeitung oder Überarbeitung einer Digitalstrategie und der digitalen Ausbildung von Lehrkräften. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2021 wird ein Programm zur Ausstattung öffentlicher und öffentlich geförderter Schulen mit digitalen Instrumenten genehmigt. Schritt 2: Bis zum vierten Quartal 2025
Bereitstellung vernetzter digitaler Geräte in öffentlichen und staatlich geförderten Schulen zur Überbrückung der „digitalen Kluft“ und Ausstattung von mindestens 240 000 Klassenzimmern |
Zufriedenstellende Erfüllung der einschlägigen Etappenziele 289, 290 und des Zielwerts 291 des RRP (C19.I2). |
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Duale Berufsausbildung (neue Maßnahme) |
Förderung der Ausbildung in Unternehmen von Schülern in der Berufsausbildung. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2027 wird eine Sensibilisierungskampagne abgeschlossen, die mindestens 60 % aller Schüler erreichen soll, die beabsichtigen, eine Berufsausbildung zu beginnen, oder in den letzten sechs Monaten eine nicht duale Berufsausbildung begonnen haben; außerdem werden die Ausbildungskapazitäten aller Unternehmen ausgebaut, die an der Bereitstellung einer dualen Berufsausbildung interessiert sind. Schritt 2: Bis zum vierten Quartal 2028 wird ein Überwachungsbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass mindestens 80 % aller Auszubildenden im ersten Halbjahr 2028 eine duale Berufsausbildung machen. |
Schritt 1: Erstellung eines Berichts über Umfang und Reichweite der Sensibilisierungskampagne und der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau. Schritt 2: Kopie des Überwachungsberichts. |
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Einführung von Regelung 20 (neue Maßnahme) |
Schaffung eines neuen gemeinsamen Rahmens, mit dem die Unterschiede bei den Verwaltungsanforderungen zwischen den Autonomen Gemeinschaften und den lokalen Gebietskörperschaften beseitigt und gleichzeitig die Anzahl der Verfahren verringert werden, um die Geschäftstätigkeit zu fördern. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2025 wird eine sektorspezifische Folgenabschätzung (in Zusammenarbeit mit den Autonomen Gemeinschaften und Stadträten) in einer oder mehreren (multi-)sektoralen Konferenz(en) genehmigt, in der Schwerpunktbereiche festgelegt werden, die eine Standardisierung und Vereinfachung der Verfahren in allen Regionen und lokalen Gebietskörperschaften erfordern. Schritt 2: Bis zum zweiten Quartal 2026 wird ein Strategieplan für die sektoralen Konferenzen veröffentlicht, der in einer oder mehreren (multi-)sektoralen Konferenz(en) genehmigt wurde und in dem jährliche Maßnahmen, verantwortliche Akteure und Überwachungsindikatoren festgelegt sind, und der bis 2027 vollständig umzusetzen ist. Schritt 3: Bis zum vierten Quartal 2027 wird ein Bericht veröffentlicht, in dem die Umsetzung des Strategieplans überwacht und im Falle von Abweichungen Korrekturmaßnahmen vorgeschlagen werden. Der Bericht sollte zudem eine Bewertung der Auswirkungen der in den Vorjahren bereits umgesetzten Maßnahmen enthalten. |
Schritt 1: Link zur Website, auf der die sektorale Folgenabschätzung veröffentlicht wird, die in einer oder mehreren (multi-)sektoralen Konferenz(en) gebilligt wurde. Schritt 2: Link zur Website, auf der der Strategieplan veröffentlicht wird, der in einer oder mehreren (multi-)sektoralen Konferenz(en) gebilligt wurde. Schritt 3: Link zur Website, auf der der Bericht veröffentlicht wird. |
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Elektronische Rechnungsstellung (neue Maßnahme) |
Entwicklung des verbindlichen B2B-Systems für die elektronische Rechnungsstellung. Einrichtung eines sichereren und effizienteren B2B-Systems für die elektronische Rechnungsstellung mit dem Ziel, die durchschnittliche Zahlungsfrist zu verkürzen und Steuerbetrug zu verringern. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2026 tritt ein Königliches Dekret zur Festlegung der technischen Anforderungen und der Informationsanforderungen an das System in Kraft. Schritt 2: Bis zum ersten Quartal 2027 wird eine von der Steuerbehörde verwaltete elektronische Rechnungsplattform eingerichtet, die allen Unternehmen und Fachleuten, die sie nutzen möchten, einen grundlegenden, kostenlosen Dienst bieten wird. |
Schritt 1: Inkrafttreten des Königlichen Dekrets. Schritt 2: Kopie des für die elektronische Rechnungsplattform relevanten „acta de recepción“. |
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Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität (neue Maßnahme) |
Verbesserung der Verwaltung von Leistungen bei vorübergehender Invalidität für gewöhnliche Versicherungsfälle, mit dem Ziel, die damit verbundenen Kosten für alle öffentlichen Verwaltungen zu reduzieren. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2025 werden die Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den Gesundheitsministerien der Autonomen Gemeinschaften, den Gegenseitigkeitsgesellschaften und der Sozialversicherung unterzeichnet und treten in Kraft. |
Schritt 1: Unterzeichnung und Inkrafttreten von Partnerschaftsvereinbarungen. |
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Vereinfachung des Systems zur Anerkennung von Abschlüssen (neue Maßnahme) |
Erleichterung der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten (insbesondere hinsichtlich der Hochschulbildung) des im Ausland geborenen Bevölkerungsteils, um dessen Produktivität und Beitrag zum Wirtschaftswachstum zu steigern. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2025 treten die Rechtsvorschriften in Kraft, in denen gestraffte Verfahren für die Anerkennung von Qualifikationen des im Ausland geborenen Bevölkerungsteils festgelegt werden. Schritt 2 (bis zum vierten Quartal 2028): Bewertung im Rahmen der Überwachung der Umsetzung der Reform. Der Bericht sollte Schlüsselindikatoren wie die Gesamtzahl der im Rahmen des vereinfachten Systems bearbeiteten Anträge und die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Anerkennungsanträge enthalten. |
Schritt 1: Die Rechtsvorschrift zur Erleichterung der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen des im Ausland geborenen Bevölkerungsteils tritt in Kraft. Schritt 2: Veröffentlichung des Bewertungsberichts |
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Reform des Systems für das Arbeitsvisum und das Visum zur Arbeitsplatzsuche (neue Maßnahme) |
Erleichterung der regulären Einreise von erwerbstätigen und arbeitssuchenden Migranten mit dem Ziel, die Produktivität der Erwerbsbevölkerung mit Migrationshintergrund zu steigern. |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2024 tritt ein Königliches Dekret zur Regelung des Arbeitsvisums und des Visums zur Arbeitsplatzsuche für Migranten in Kraft. |
Schritt 1: Inkrafttreten eines Königlichen Dekrets zur Regelung des Arbeitsvisums und des Visums zur Arbeitsplatzsuche für Migranten. |
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Wien-Projekt (neue Maßnahme) |
Erhöhung des Angebots von erschwinglichem Wohnraum |
Schritt 1: Bis zum vierten Quartal 2025 werden öffentliche Flächen ausgeschrieben, um private Projektträger für den Bau erschwinglicher Wohneinheiten zu gewinnen. Schritt 2: Bis zum zweiten Quartal 2026 wird im Rahmen eines Überwachungsverfahrens die Umsetzung der Reform bewertet. Der Bericht sollte die Entwicklung und die Auswirkungen des Projekts darlegen und dabei Schlüsselindikatoren wie die Anzahl der geplanten Wohnungen sowie die Gesamtzahl der an private Bauträger veräußerten öffentlichen Grundstücke enthalten. |
Schritt 1: Link zur Website, auf der die Ausschreibung veröffentlicht wird. Schritt 2: Veröffentlichung des Bewertungsberichts. |
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Inkrafttreten des Gesetzes 14/2011 über Wissenschaft, Technologie und Innovation (bestehende RRP-Maßnahme C17.R1.254) |
Stärkung des Rechtsrahmens für den Wissenschafts-, Technologie- und Innovationssektor, um die Verwaltung und Koordinierung des Sektors zu verbessern, eine attraktive wissenschaftliche Laufbahn zu schaffen und den Wissenstransfer von der Forschung zu angewandten Produkten/Dienstleistungen für die Gesellschaft zu verbessern. |
Schritt 1: Bis zum zweiten Quartal 2022 tritt die Änderung des Gesetzes über Wissenschaft, Technologie und Innovation in Kraft, mit der die Koordinierung der Politik in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Innovation zwischen den verschiedenen Regierungsebenen, die Verwaltung und Koordinierung des spanischen Wissenschaftstechnologie- und Innovationssystems und der Wissenstransfer verbessert und eine neue wissenschaftliche Laufbahn eingeführt wird. |
Schritt 1: Zufriedenstellende Erfüllung des einschlägigen Etappenziels 254 des RRP (C17.R1). |
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/643/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)