31982D0679

82/679/EWG: Beschluß des Rates vom 4. Oktober 1982 zur Ernennung der griechischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildungh

Amtsblatt Nr. L 285 vom 08/10/1982 S. 0028


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BESCHLUSS DES RATES

vom 4. Oktober 1982

zur Ernennung der griechischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung

(82/679/EWG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Beschluß 78/688/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung (1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Artikel 3 des genannten Beschlusses besteht der Beratende Ausschuß für die zahnärztliche Ausbildung aus drei Sachverständigen je Mitgliedstaat und jeweils einem Stellvertreter für diese Sachverständigen. Nach Artikel 4 desselben Beschlusses beträgt die Amtszeit dieser Sachverständigen und ihrer Stellvertreter drei Jahre.

Die Republik Griechenland ist am 1. Januar 1981 Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften geworden. Folglich sind die Sachverständigen und Stellvertreter zu ernennen, die die Republik Griechenland in dem genannten Ausschuß vertreten.

Mit Beschluß 80/376/EWG (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung für den Zeitraum vom 26. März 1980 bis 25. März 1983 ernannt.

Es ist erforderlich, die von der Republik Griechenland benannten Sachverständigen und Stellvertreter für die Zeit bis zum 25. März 1983 zu ernennen -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die folgenden Personen werden für die Zeit bis zum 25. März 1983 zu griechischen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die zahnärztliche Ausbildung ernannt:

A. Sachverständige aus dem Berufsstand der praktizierenden Zahnärzte

Mitglied: Herr Brice Guy

Stellvertreter: Herr Viglas Panayiotis

B. Sachverständige aus den Hochschuleinrichtungen für Zahnmedizin

Mitglied: Herr Mitsis Fotis

Stellvertreter: Herr Iacovidis Dimitrios

C. Sachverständige aus den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats

Mitglied: Frau S. Kouri-Sarofonitou

Stellvertreter: Frau A. Frentzou.

Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 1982.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. GROVE

(1) ABl. Nr. L 233 vom 24. 8. 1978, S. 15.

(2) ABl. Nr. L 93 vom 10. 4. 1980, S. 22.