18.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 218/3


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/987 DER KOMMISSION

vom 16. Juni 2021

über den Ausschluss bestimmter vom Vereinigten Königreich zulasten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4114)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 52, in Verbindung mit den Artikeln 131 und 138 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt dem Vereinigten Königreich die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen zu gelangen, und teilt dem Vereinigten Königreich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Das Vereinigte Königreich hatte die Möglichkeit, die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen, hat davon jedoch nicht Gebrauch gemacht.

(3)

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 dürfen nur die Agrarausgaben finanziert werden, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Union getätigt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen und das bilaterale Gespräch haben ergeben, dass ein Teil der vom Vereinigten Königreich gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzung nicht erfüllt und daher nicht aus dem EGFL und dem ELER finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EGFL und des ELER anerkannt werden, sollten angegeben werden. Dabei bleiben Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission dem Vereinigten Königreich die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt.

(6)

Bei den Beträgen, die durch diesen Beschluss von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden, sollten auch etwaige Kürzungen oder Aussetzungen gemäß Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 berücksichtigt werden, da solche Kürzungen oder Aussetzungen vorläufiger Art sind und die Beschlüsse nach den Artikeln 51 und 52 der genannten Verordnung unberührt lassen.

(7)

Für die in diesen Beschluss einbezogenen Fälle hat die Kommission dem Vereinigten Königreich die Beträge, die wegen Nichtübereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union von der Finanzierung ausgeschlossen werden, im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts (2) zur Kenntnis gebracht.

(8)

Dieser Beschluss greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union in Rechtssachen ziehen wird, die am 31. März 2021 noch anhängig waren —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen des Vereinigten Königreichs zulasten des EGFL und des ELER gemeldeten Ausgaben werden von der Finanzierung durch die Union ausgeschlossen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.

Brüssel, den 16. Juni 2021

Für die Kommission

Janusz WOJCIECHOWSKI

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549.

(2)  Ares(2021)3293159.


ANHANG

Beschluss: 66 – nur UK

Haushaltsposten: 6200

Mitglied-staat

Maßnahme

HJ

Grund

Art

Berichtigung (%)

Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

GB

Bescheinigung

2016

Von der bescheinigenden Stelle festgestellte finanzielle Fehler

PUNKTUELL

 

EUR

-859,46

0,00

-859,46

 

Rechnungsabschluss

2019

Falsche Berechnung der Zahlung – AO1

PUNKTUELL

 

EUR

-103 237,16

0,00

-103 237,16

 

Rechnungsabschluss

2019

Einzelne Fehler in der IVKS-Grundgesamtheit des EGFL

PUNKTUELL

 

EUR

-3 112,08

0,00

-3 112,08

 

Rechnungsabschluss

2019

Bekannter Fehler in der IVKS-Grundgesamtheit des EGFL

PUNKTUELL

 

EUR

-1 551,20

0,00

-1 551,20

 

 

 

 

 

GB insgesamt:

EUR

-108 759,90

0,00

-108 759,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

EUR

-108 759,90

0,00

-108 759,90

Haushaltsposten: 6201

Mitglied-staat

Maßnahme

HJ

Grund

Art

Berichtigung (%)

Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

GB

Ländliche Entwicklung – ELER – Investitionen – öffentliche Begünstigte

2016

1.2 Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-14 804,48

0,00

-14 804,48

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Investitionen – öffentliche Begünstigte

2017

1.2 Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-265 380,06

0,00

-265 380,06

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Investitionen – öffentliche Begünstigte

2018

1.2 Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-558 453,80

0,00

-558 453,80

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Investitionen – öffentliche Begünstigte

2019

1.2 Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-566 790,77

0,00

-566 790,77

 

Ländliche Entwicklung – ELER – LEADER

2017

Mängel bei der Durchführung der Schlüsselkontrollen „Geeignete Kontrollen der Förderfähigkeit der Kosten des Vorhabens“ und „Geeignete Verfahren für die Auswahl und Bewertung von Vorhaben oder Anträgen“ HJ 2017

PUNKTUELL

 

EUR

-47 531,38

0,00

-47 531,38

 

Ländliche Entwicklung – Nicht-IVKS-Maßnahmen

2018

Mängel bei der Durchführung der Schlüsselkontrollen „Geeignete Kontrollen der Förderfähigkeit der Kosten des Vorhabens“ und „Geeignete Verfahren für die Auswahl und Bewertung von Vorhaben oder Anträgen“ HJ 2018

PUNKTUELL

 

EUR

-336 852,17

0,00

-336 852,17

 

Ländliche Entwicklung – Nicht-IVKS-Maßnahmen

2019

Mängel bei der Durchführung der Schlüsselkontrollen „Geeignete Kontrollen der Förderfähigkeit der Kosten des Vorhabens“ und „Geeignete Verfahren für die Auswahl und Bewertung von Vorhaben oder Anträgen“ HJ 2019

PUNKTUELL

 

EUR

-247 748,43

0,00

-247 748,43

 

Bescheinigung

2016

Von der bescheinigenden Stelle festgestellte finanzielle Fehler

PUNKTUELL

 

EUR

-78 032,29

0,00

-78 032,29

 

Rechnungsabschluss

2019

Einzelne Fehler in der IVKS-Grundgesamtheit des ELER

PUNKTUELL

 

EUR

-11 648,58

0,00

-11 648,58

 

Ländliche Entwicklung – Nicht-IVKS-Maßnahmen

2018

Schlüsselkontrolle „Geeignete Verfahren für die Auswahl und Bewertung von Vorhaben oder Anträgen“ HJ 2018–2019

PUNKTUELL

 

EUR

-1 933 280,58

0,00

-1 933 280,58

 

Ländliche Entwicklung – Nicht-IVKS-Maßnahmen

2019

Schlüsselkontrolle „Geeignete Verfahren für die Auswahl und Bewertung von Vorhaben oder Anträgen“ HJ 2018–2019

PUNKTUELL

 

EUR

-1 426 714,65

0,00

-1 426 714,65

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Wissen und Innovation

2016

Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-898,00

0,00

-898,00

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Wissen und Innovation

2017

Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-110 558,25

0,00

-110 558,25

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Wissen und Innovation

2018

Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-475 154,01

0,00

-475 154,01

 

Ländliche Entwicklung – ELER – Wissen und Innovation

2019

Schlüsselkontrolle „Überprüfung, ob die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit dem nationalen Recht und dem Unionsrecht in Einklang stehen“

PAUSCHAL

23,44 %

EUR

-109 153,46

0,00

-109 153,46

 

 

 

 

 

GB insgesamt:

EUR

-6 183 000,91

0,00

-6 183 000,91

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Währung

Betrag

Abzüge

Finanzielle Auswirkungen

EUR

-6 183 000,91

0,00

-6 183 000,91