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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/632

24.1.2025

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/632 DES RATES

vom 21. Januar 2025

zur Ernennung des Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

(C/2025/632)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (1), insbesondere auf Artikel 68,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Billigung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620 hat die Kommission am 9. Oktober 2024 eine Auswahlliste von Kandidaten für die Ernennung zum Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (im Folgenden „Vorsitzender“) vorbereitet und dem Europäischen Parlament unterbreitet.

(2)

Der Rat ist am gleichen Tag über die Auswahlliste unterrichtet worden.

(3)

Gemäß Artikel 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1620 beträgt die Amtszeit des Vorsitzenden vier Jahre.

(4)

Gemäß Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620 hat die Kommission am 6. Dezember 2024 die Ernennung von Frau Bruna SZEGO als Vorsitzende vorgeschlagen (im Folgenden „Vorschlag“) und diesen Vorschlag dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt.

(5)

Am 18. Dezember 2024 hat das Europäische Parlament den Vorschlag gebilligt.

(6)

Frau Bruna SZEGO sollte daher für eine Amtszeit von vier Jahren zur Vorsitzenden ernannt werden.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Bruna SZEGO wird für eine Amtszeit von vier Jahren ab dem 16. Februar 2025 zur Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Januar 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. DOMAŃSKI


(1)   ABl. L, 2024/1620, 19.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1620/oj.


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/632/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)