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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2025/3948 |
10.7.2025 |
STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 2. Juli 2025
zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Bulgarien und zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Bulgarien
(CON/2025/15)
(C/2025/3948)
Einleitung und Rechtsgrundlage
Am 5. Juni 2025 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im Hinblick auf die Einführung des Euro in Bulgarien (1) ersucht. Am 1. Juli 2025 wurde die EZB vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 im Hinblick auf den Umrechnungskurs gegenüber dem Euro für Bulgarien (2) ersucht.
Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 140 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.
Anmerkungen
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1. |
Die vorgeschlagenen Verordnungen ermöglichen die Einführung des Euro als Währung Bulgariens im Anschluss an die Aufhebung der Ausnahmeregelung für Bulgarien gemäß dem in Artikel 140 Absatz 2 des EU-Vertrags festgelegten Verfahren. |
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2. |
Die EZB begrüßt die Verordnungsvorschläge. |
Geschehen zu Frankfurt am Main am 2. Juli 2025.
Die Präsidentin der EZB
Christine LAGARDE
(1) COM(2025) 301 final.
(2) COM(2025) 372 final.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/3948/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)