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21.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 300/42 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/2276 DES RATES
vom 18. November 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2009 (1) angenommen. |
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(2) |
In dem Beschluss (GASP) 2019/2009 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen. |
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(3) |
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat angesichts der Verzögerung bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2009 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2019/2009 um dreizehn Monate bis zum 23. Januar 2024 beantragt. |
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(4) |
Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 genannten Maßnahmen bis zum 23. Januar 2024 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen. |
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(5) |
Dem Antrag auf Verlängerung sollte stattgegeben werden, indem Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 entsprechend geändert wird — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 23. Januar 2024.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. November 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. BEK
(1) Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42).