21.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 300/42


BESCHLUSS (GASP) 2022/2276 DES RATES

vom 18. November 2022

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2009 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 2. Dezember 2019 den Beschluss (GASP) 2019/2009 (1) angenommen.

(2)

In dem Beschluss (GASP) 2019/2009 ist für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahmen ein Durchführungszeitraum von 36 Monaten ab dem Tag des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarung gemäß Artikel 3 Absatz 3 vorgesehen.

(3)

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat angesichts der Verzögerung bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2019/2009 aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2019/2009 um dreizehn Monate bis zum 23. Januar 2024 beantragt.

(4)

Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 genannten Maßnahmen bis zum 23. Januar 2024 kann ohne Auswirkungen auf die Finanzmittel erfolgen.

(5)

Dem Antrag auf Verlängerung sollte stattgegeben werden, indem Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 entsprechend geändert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2019/2009 erhält folgende Fassung:

„(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 23. Januar 2024.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 18. November 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK


(1)  Beschluss (GASP) 2019/2009 des Rates vom 2. Dezember 2019 zur Unterstützung der Anstrengungen der Ukraine bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Waffen, Munition und Explosivstoffen in Zusammenarbeit mit der OSZE (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 42).