Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/020 ES/Castilla-La Mancha). /* KOM/2010/0205 endg. */
[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION | Brüssel, den 6.5.2010 KOM(2010)205 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/020 ES/Castilla-La Mancha). BEGRÜNDUNG Nummer 28 der interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] ermöglicht es, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen Euro in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt. Am 9. Oktober 2009 stellte Spanien den Antrag EGF/2009/020 ES/Castilla-La Mancha auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen 585 Entlassungen in 36 Unternehmen im Sektor NACE Revision 2, Abteilung 16 („Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren – ohne Herstellung von Möbeln“) in einer Region auf NUTS-II-Niveau, Castilla-La Mancha (ES42) in Spanien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: | EGF-Referenznummer | EGF/2009/20 | Mitgliedstaat: | Spanien | Datum des Antrags | 9. Oktober 2009 | Artikel 2: | b | NUTS-II-Region: | Castilla-La Mancha [ES42] | NACE (Rev. 2)[3] Abteilung: | Abteilung 16 („Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren – ohne Herstellung von Möbeln“) | Bezugszeitraum: | 01.11.2008-31.07.2009 | Betroffene Unternehmen: | 36 | Entlassungen im Bezugszeitraum, davon | 585 | berechnet anhand individueller Kündigungen | 585 | berechnet anhand der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 0 | berechnet anhand der Meldung der beabsichtigten Massenentlassungen an die zuständige Behörde | 0 | Entlassene Arbeitnehmer, die gezielt unterstützt werden sollen | 557 | Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen | 4. Januar 2010 | Personalisierte Dienstleistungen (Kosten in EUR) | 2 843 950 | Verwaltungsausgaben (Kosten in EUR) | 156 050 | % Verwaltungsausgaben | 5,2 | Gesamtkosten in EUR | 3 000 000 | EGF-Beitrag in EUR (65 % der Gesamtkosten): | 1 950 000 | 1. Der Antrag wurde am 9. Oktober 2009 bei der Kommission eingereicht und am 22. Februar 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung oder der Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise führt Spanien aus, dass der Bausektor durch die Krise schwer beeinträchtigt wurde. Der Zusammenbruch des amerikanischen Hypothekenmarktes im Subprime-Bereich mit schwerwiegenden nachteiligen Auswirkungen für die Banken und die Finanzmärkte weltweit zieht als direkte Folge die Verringerung der Kapitalbasis der Finanzinstitute nach sich, so dass diese weniger Kredite vergeben können und vorsichtiger sind. Kreditvergaben an den Bausektor und an Einzelpersonen gingen deshalb drastisch zurück und die Nachfrage nach Neubauten ging wegen geringerem Verbrauchervertrauen und fehlender Liquidität zurück. In Spanien ging z. B. die Zahl der Hypothekendarlehen von einem Monatsdurchschnitt von 140 000 bis 180 000 (Anfang 2006 bis Mitte 2007) auf einen Monatsdurchschnitt von 80 000 (Mitte 2009) zurück. 4. Die Kommission hat in ihrem Konjunkturprogramm[4] anerkannt, dass die Nachfrage im Baugewerbe in der EU krisenbedingt drastisch zurückgegangen ist. Jüngere Angaben[5] bestätigen den drastischen Einbruch des Baugewerbes, mit einem Rückgang um 13,4 % in den EU27 im ersten Quartal 2009 gegenüber dem Vorjahr, der vor allem auf die Abnahme privater Investitionen im Wohngebäudebereich zurückzuführen ist. Die Nachfrage nach Türen und Türrahmen ist eng mit der Nachfrage im Baugewerbe verbunden, die von der Zahl der Neubauten und der Nachfrage nach Renovierungen und Verbesserungen abhängt (ein Durchschnittshaus benötigt zehn Türen). Die Zahl der in Spanien erteilten Baugenehmigungen ist im Jahre 2007 um 15 % und im Jahre 2008 um 57 % zurückgegangen. Dieser Nachfragerückgang hat sehr negative Auswirkungen auf die Beschäftigung im Bausektor und in den damit verbundenen Wirtschaftszweigen, wie Holz für den Innenausbau, Baumaterialien, Möbel, etc. Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b 5. Spanien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die in der gleichen NACE-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinander grenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind, erforderlich sind. 6. Der Antrag betrifft 585 Entlassungen in 36 Unternehmen im Sektor NACE Rev. 2, Abteilung 16 („Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren – ohne Herstellung von Möbeln“) in der Region auf NUTS-II-Niveau Castilla-La Mancha (ES42) in Spanien während des Bezugszeitraums von neun Monaten vom 1. November 2008 bis 31. Juli 2009. Sämtliche Entlassungen wurden anhand von Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen 7. Die spanischen Behörden machen geltend, die Finanz- und Wirtschaftskrise habe zu einem plötzlichen Zusammenbruch der Weltwirtschaft mit enormen Auswirkungen in vielen Sektoren und insbesondere bei der Nachfrage in der Baubranche geführt. In Ländern wie Spanien, in denen die jährliche Wachstumsrate des Bausektors über dem europäischen Durchschnitt lag, habe man mittelfristig durchaus mit einem Rückgang der Bautätigkeit gerechnet. Unternehmen in den damit verbundenen Wirtschaftszweigen, wie etwa in der Produktion von Türen, hätten jedoch nicht mit einem Einbruch der Verkäufe um etwa 30 %[6] (Vergleich der Verkaufszahlen im Jahre 2008 mit dem Vorjahr) rechnen können. Auch die Exporte (insbesondere in EU-Länder) seien im gleichen Zeitraum um 19 % zurückgegangen. Außerdem hätten mindestens 50 % der spanischen Türhersteller[7] vor der Krise erhebliche Investitionen getätigt, um ihre Produktionskapazität zu erweitern (neue Produktionsstätten und Maschinen). Sie hätten auch FuE-Investitionen getätigt. Hätte der Sektor die Krise vorhersehen können, wären diese Investitionen aufgeschoben worden. Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer 8. Der Antrag betrifft 585 Entlassungen (davon 557 zu unterstützende Arbeitnehmer) in den folgenden 36 Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen | ACI- MANCHA CORCHOS, S.A. | 1 | INDUSTRIA DE LA MADERA INDEMA, S.L. | 1 | ARPUBLOCK, S.L. | 6 | INDUSTRIAS LOSAN, S.A. | 1 | ARTEMA PUERTAS, S.A. | 32 | MADERAS VILLACAÑAS S.A. | 62 | ASERYMOL, S.L. | 1 | MUEBLES Y CARPINTERIA MANCHEGA, S.L. | 1 | BARNIZADOS TECNICOS MANCHEGOS, S.L. | 3 | PUERTAS ARTEVI, S.A. | 97 | BRICO BLOCK S.A. | 34 | PUERTAS DIMARA, S.A. | 2 | CARPIMAN CRIPTANA, S.L. | 3 | PUERTAS DOCAVI, S.A. | 122 | CARPINTERIA Y EBANISTERIA GOMEZ, S.L. | 1 | PUERTAS EURODOOR, S.A.L. | 6 | CERMOLCA, S.L. | 3 | PUERTAS MAYSER 2000, S.L. | 42 | CERMOTEC, S.L. | 2 | PUERTAS PROMA, S.A. | 24 | DECORACIONES Y COMPLEMENTOS EL ROMERAL | 1 | PUERTAS SALMAR, S.A. | 1 | DERMACO, S.L. | 3 | PUERTAS SANRAFAEL, S.A. | 1 | DH PROYECTOS DE DECORACION MOBILIARIO | 1 | PUERTAS TEMBLEQUE, S.L. | 1 | EUROARMABI, S.A. | 1 | SISTEMAS FERMA, S.L. | 1 | EUROREVERSE PUERTAS S.L. | 1 | TERMINACIONES EN MADERA LEYMA, S.L. | 1 | EXPOSTAND CRIPTANA S.L. | 1 | TOLEDANA DEL BLOCK, S.A.L. | 3 | GUILLÉN INDUSTRIAS DE LA MADERA, S.A. | 3 | UNIARTE S.A. | 3 | HERMANOS ALCOLADO PATIÑO, S.L. | 1 | VISEL PUERTAS, S.A. | 118 | Unternehmen insgesamt: 36 | Entlassungen insgesamt: 585 | 9. Aufschlüsselung der 557 zu unterstützenden Arbeitnehmer: Gruppe | Anzahl | Prozent | Männer | 462 | 82,94 | Frauen | 95 | 17,06 | EU-Bürger | 551 | 98,92 | Nicht-EU-Bürger | 6 | 1,08 | 15 bis 24 Jahre alt | 41 | 7,36 | 25 bis 54 Jahre alt | 465 | 83,48 | 55 bis 64 Jahre alt | 50 | 8,98 | Über 65 Jahre alt | 1 | 0,18 | 10. Ein betroffener Arbeitnehmer hat Behinderungen. 11. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe | Anzahl | Prozent | Wissenschaftler | 2 | 0,36 | Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe | 3 | 0,54 | Bürokräfte, kaufmännische Angestellte | 18 | 3,23 | Dienstleistungsberufe | 1 | 0,18 | Handwerks- und verwandte Berufe | 110 | 20,10 | Anlagen- und Maschinenbediener | 207 | 37,17 | Hilfsarbeitskräfte | 216 | 38,42 | 12. Aufschlüsselung nach Bildungsniveau[8]: Gruppe | Anzahl | Prozent | Grundschulausbildung (bis Ende der Pflichtschulzeit) | 300 | 53,86 | Sekundarstufe II | 41 | 7,36 | Postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht | 13 | 2,22 | Tertiärbereich – Hochschule | 7 | 1,26 | Ohne Bildungsabschluss, Schulabbrecher | 196 | 35,19 | 13. Ähnliche Prozentsätze finden sich bei Betrachtung der 585 entlassenen Arbeitnehmer. 14. Spanien hat bekräftigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt werden wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter 15. Das von den Entlassungen betroffene Gebiet befindet sich in der NUTS-II-Region Castilla-La Mancha, einer Region mit sehr geringer Bevölkerungsdichte (25,7 Einwohner pro km2, während der nationale Durchschnitt bei 91,2 Einwohnern pro km2 und der EU-Durchschnitt bei 112 Einwohnern pro km2 liegt). Auf diese Region entfallen 3,4 % des spanischen BIP; es handelt sich um die Region mit dem zweitniedrigsten Pro-Kopf-Einkommen (76,9 % des nationalen Durchschnitts). Bei den Unternehmen in Castilla-La Mancha handelt es sich hauptsächlich um kleinere und mittlere Familien-Unternehmen, 99,94 % der Unternehmen fallen in diese Kategorie. Die Aufschlüsselung der Unternehmen nach Sektor ist wie folgt: 60 % Dienstleistungen, 17 % Industrie, 14 % Baugewerbe und 9 % Landwirtschaft. 16. Die wichtigsten verantwortlichen Beteiligten sind die Junta de Comunidades de Castilla-La Mancha (autonome Regierung Castilla-La Mancha), Delegado Provincial de la Consejería de Trabajo y Empleo en Toledo (für Beschäftigung zuständige Provinzbehörde), die Gewerkschaften MCA-UGT und FECOMA-CCOO[9], der Verband der sozialwirtschaftlichen Unternehmen der autonomen Region Castilla-La Mancha (FECMES) und der Regionalverband der Hersteller von Türen und sonstigen Holzerzeugnissen (AFAP). Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 17. In Castilla-La Mancha hat sich die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen in den letzten zwei Jahren fast vervierfacht, mit einem Anstieg von 3 701 im Jahre 2007 auf 13 857 im Jahre 2009. 18. Spanien ist der zweitgrößte Produzent von Holztüren in der EU (65 Unternehmen und 12 Millionen produzierte Türen im Jahre 2006). 16 dieser Unternehmen, die mehr als 50 % der gesamten spanischen Produktion ausmachen, sind in Castilla-La Mancha niedergelassen. 93 % der von diesem Antrag erfassten Entlassungen sind in zwei kleinen Gemeinden in der Provinz Toledo konzentriert; nämlich in Villacañas (10 310 Einwohner) und in Villa de Don Fadrique (4 065 Einwohner), wo dieser Industriezweig (hauptsächlich Herstellung von Holztüren) 70 % aller Arbeitsplätze ausmacht. Daraus ist zu schließen, dass die Entlassungen erhebliche negative Auswirkungen auf die lokale und regionale Wirtschaft haben. 19. Das Gebiet leidet unter dem zusätzlichen Problem der Entvölkerung. Es war hier schon immer schwierig, die Bevölkerung in der Gegend zu halten; Entlassungen können sich auch deshalb für das Gebiet sehr negativ auswirken. Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 20. Alle nachstehenden Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt: 21. Screening und Berufsberatung: Die erste Maßnahme für alle 557 Teilnehmer betrifft die Erstellung von Arbeitnehmerprofilen. Die Beratung umfasst die Information über verfügbare Arbeitsplätze, über Befähigungs- und Ausbildungsanforderungen, über verfügbare Schulungsprogramme und Anreizsysteme. 22. Intensive Hilfe bei der Arbeitsuche: Dies wird eine intensive Arbeitsuche umfassen, zu der auch das passive und aktive Ausloten von Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler und regionaler Ebene gehört. 23. Aus- und Weiterbildung: Diese Maßnahme wird u. a. eine Bewertung des Bedarfs der betroffenen Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildung und ihre Ausbildung in Wirtschaftszweigen umfassen, in denen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen oder entstehen werden. Die Schulung wird aus kurzen Kursen (etwa 50 Stunden) bestehen und sehr praktisch ausgerichtet sein. Schätzungsweise 500 Personen werden an dieser Maßnahme teilnehmen. 24. Ausbildung für eine bessere berufliche Qualifikation: Diese ist als Langzeitschulung (12 Monate) geplant und besteht in einem Kurspaket, das auf den Erwerb einer neuen zertifizierten beruflichen Qualifikation ausgerichtet ist. Schätzungsweise 90 Personen werden an dieser Maßnahme teilnehmen. 25. Förderung des Unternehmertums: Arbeitnehmer, die sich selbständig machen möchten, sollen an besonderen Schulungen teilnehmen können. Diese sollen beispielsweise die Planung und Durchführung von Machbarkeitsstudien, die Ausarbeitung von Geschäftsplänen und die Kapitalbeschaffung abdecken. Etwa 10 % der gezielt zu unterstützenden Arbeitnehmer werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen. 26. Workshops in Verbindung mit Berufspraktika: Die Teilnehmer an dieser Maßnahme werden die Arbeit als Trainee (25 Stunden wöchentlich) mit einer Ausbildung (weitere 10 Stunden wöchentlich) verbinden. Nach dem Erwerb neuer beruflicher Fertigkeiten wird den Arbeitnehmern durch ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis die Möglichkeit geboten, Berufserfahrungen zu sammeln. Die Trainees werden den spanischen Mindestlohn erhalten, der anteilig an die Arbeitszeit angepasst wird. 27. Anreize zur Teilnahme: Als Anreiz zur Teilnahme an diesen Maßnahmen werden die Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 250 EUR erhalten, wenn sie an den Maßnahmen des EGF-Maßnahmenpakets teilnehmen. 28. Mobilitätsbeihilfen: Die Arbeitnehmer, die an einer Maßnahme außerhalb ihrer Wohngemeinde teilnehmen, erhalten eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 10 EUR täglich und einen Höchstbetrag von 150 EUR pro Arbeitnehmer als Beitrag zu ihren Reisekosten. 29. Anreize für Outplacement: Ein Lohnzuschuss von 350 EUR monatlich während höchstens sechs Monaten wird jenen Arbeitnehmern gezahlt, die wieder eine Arbeit aufnehmen, wenn binnen sechs Monaten nach ihrer Teilnahme an diesem vom EGF finanzierten Maßnahmenpaket die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge erfolgt. Der Zuschuss soll die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und einen Anreiz für die Arbeitnehmer, insbesondere für die älteren von ihnen, darstellen, damit sie auf dem Arbeitsmarkt bleiben. Er wird ausgezahlt, sobald ein Arbeitnehmer 30 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. 30. Anreize für Outplacement für Selbständige: Selbständige, die binnen sechs Monaten nach ihrer Teilnahme an diesem vom EGF kofinanzierten Maßnahmenpaket ein Unternehmen gründen, erhalten einen Zuschuss von 350 EUR monatlich während höchstens sechs Monaten, sobald sie für 30 Tage Sozialversicherungsbeiträge entrichtet oder 30 Tage lang ein Unternehmen betrieben haben. Dieser Anreiz soll Personen, die sich selbständig machen, während der ersten Monate nach der Unternehmensgründung unterstützen. 31. Unterstützung für Unternehmensgründungen : Arbeitnehmer, die ihr eigenes Unternehmen gründen, erhalten einen Pauschalbetrag von 3 000 EUR, um mit der Gründung entstandene Ausgaben zu decken, vorausgesetzt, sie haben nicht schon einen der Zuschüsse erhalten, die die Region Castilla-La Mancha für den gleichen Zweck bereitstellt. 32. Anreize für die „ Rückkehr in die Schule“: Angesichts der Jugend vieler der zu unterstützenden Arbeitnehmer und ihres sehr niedrigen Bildungsniveaus sowie des Ziels, sie zum Abschluss der Pflichtschulbildung oder zur Sekundar- und Tertiärbildung zu veranlassen, erhalten die Arbeitnehmer einen Pauschalbetrag von 300 EUR, nachdem sie die offizielle Abschlussprüfung der Pflichtschule bestanden haben oder einen Pauschalbetrag von 1 500 EUR, nachdem sie ein Jahr der Sekundarstufe II (bachillerato oder formación profesional de grado medio), oder der Tertiärbildung (höhere berufsbildende Schule – formación profesional de grado superior – oder Universitätsstudium der ersten oder zweiten Stufe) abgeschlossen haben. 33. Zuschuss zu Umzugskosten: Arbeitnehmer, die eine Arbeit annehmen, die einen Umzug erfordert, erhalten einen Pauschalbetrag von 2100 EUR zur Deckung der notwendigen Ausgaben. 34. Unterstützung für Kinderbetreuung: Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern, die an den Maßnahmen teilnehmen oder eine neue Beschäftigung aufnehmen, können bis zu sechs Monate lang eine Erstattung von 50 % der Betreuungskosten (Kinderhorte, Aufsichtspersonen, Schulkantinen; maximal 300 EUR) beantragen. Diese Maßnahme soll die zusätzlichen Kosten decken, mit denen die Arbeitnehmer wegen der Schulung oder sonstigen Maßnahmen oder nach der Arbeitsaufnahme konfrontiert sind. Schätzungsweise 350 Personen werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen wollen. 35. Die im Antrag aufgeführten Verwaltungsausgaben gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 decken die Kosten für Vorbereitungsmaßnahmen, Verwaltung und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen ab. 36. Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 2 843 950 EUR und die Verwaltungsausgaben auf 156 050 EUR (= 5,2 % der Gesamtkosten). Dieser Prozentsatz liegt etwas höher als üblich, da zu den vorbereitenden Maßnahmen eine Studie zur lokalen wirtschaftlichen Situation und zu den alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten in dem betroffenen Gebiet zählt, die mit 41 050 EUR veranschlagt wird; diese Studie soll die Schulungsmaßnahmen und die die Arbeitssuche betreffenden Maßnahmen für die entlassenen Arbeitnehmer wirksamer machen. Insgesamt wird ein Finanzbetrag des EGF in Höhe von 1 950 000 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen | Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitnehmer | Geschätzte Kosten je Arbeitnehmer (in EUR) | Gesamtkosten in EUR (EGF und nationale Kofinanzierung) | Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) | 1. Screening und Berufsberatung (für Arbeitnehmer) (Orientación y asesoramiento laboral para la inserción por cuenta ajena) | 500 | 780 | 390 000 | 2. Screening und Berufsberatung (für Selbständige) (Orientación y asesoramiento laboral. Programa de autoempleo) | 57 | 600 | 34 200 | 3. Intensive Hilfe bei der Arbeitsuche (Intermediación y gestión laboral) | 500 | 800 | 400 000 | 4. Aus- und Weiterbildung (Formación para la activación laboral) | 500 | 1 210 | 605 000 | 5. Ausbildung für eine bessere berufliche Qualifikation (Programa para la recualificación profesional –formación de larga duración-) | 90 | 4 000 | 360 000 | 6. Förderung des Unternehmertums (Formación en autoempleo) | 57 | 3 000 | 171 000 | 7. Workshops in Verbindung mit Berufspraktika (Módulos de formación en alternancia con el trabajo) | 16 | 12 500 | 200 000 | 8. Anreize zur Teilnahme (Incentivos para la participación activa) | 557 | 250 | 139 250 | 9. Mobilitätsbeihilfen (Becas de desplazamiento) | 400 | 150 | 60 000 | 10. Anreize für Outplacement (Incentivos para la reinserción laboral) | 75 | 2 100 | 157 500 | 11. Anreize für Outplacement (für Selbständige) (Incentivos para el fomento del autoempleo) | 20 | 2 100 | 42 000 | 12. Unterstützung für Unternehmensgründungen (Incentivo para la cobertura de gastos de establecimiento | 20 | 3 000 | 60 000 | 13. Anreize für die „Rückkehr in die Schule“ (Incentivo de retorno a las aulas) | 120 | 900 | 108 000 | 14. Zuschuss zu Umzugskosten (Incentivos a la movilidad geográfica) | 30 | 2 100 | 63 000 | 15. Unterstützung für Kinderbetreuung (Incentivo para la conciliación) | 30 | 1 800 | 54 000 | Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen | 2 843 950 | Technische Unterstützung bei der Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) | Vorbereitende Maßnahmen | 63 050 | Verwaltung | 55 000 | Informations- und Werbemaßnahmen | 15 000 | Kontrolltätigkeiten | 23 000 | Zwischensumme Verwaltungsausgaben | 156 050 | Veranschlagte Gesamtkosten | 3 000 000 | EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) | 1 950 000 | 37. Hinsichtlich der Komplementarität mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, bekräftigen die spanischen Behörden, dass die oben beschriebenen Maßnahmen die von den Strukturfonds finanzierten Maßnahmen ergänzen. Daher kommt z. B. die Maßnahme „Workshops in Verbindung mit Berufspraktika“ jenen Arbeitnehmern zugute, die wegen ihres Alters von ähnlichen ESF-Maßnahmen ausgeschlossen sind. 38. Die Unterstützung durch den EGF zielt unmittelbar darauf ab, die Folgen von Massenentlassungen im Zusammenhang mit der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise abzumildern, wohingegen die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Finanzierung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen verwendet werden, die für einen Programmplanungszeitraum von sieben Jahren vorgesehen sind. Die Hauptziele der operationellen ESF-Programme 2007-2013 für Castilla-La Mancha sind die Förderung des lebenslangen Lernens und die Verringerung der Gefahr eines vorzeitigen Schulabbruchs, mit besonderem Augenmerk auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. Menschen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind 39. Am 4. Januar 2010 begann Spanien zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF zulässig ist. Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner 40. Die Sozialpartner wurden im Zuge der Ausarbeitung des koordinierten Maßnahmenpakets angehört. Der Antragsentwurf wurde bei einer Eröffnungssitzung im Juni 2009 sowie bei mehreren Sitzungen im September 2009 mit den Sozialpartnern erörtert: dem Servicio Público de Empleo de Castilla-La Mancha-SEPECAM (öffentliche Arbeitsverwaltung in der betroffenen Region), den Arbeitgeberverbänden (Asociación de Fabricantes de Puertas y Afines de Castilla-La Mancha –AFAP- und Federación Castellanomanchega de Empresas de Economía Social –FECMES), den wichtigsten Gewerkschaften (FECOMA-CCOO und MCA-UGT[10]) sowie Herrn Santiago García Aranda, Bürgermeister von Villacañas, der am stärksten von den Entlassungen betroffenen Gemeinde. 41. Die spanischen Behörden bestätigten, dass die in den nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften niedergelegten Vorgaben im Hinblick auf Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind 42. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 wurde im Antrag Spaniens folgendes ausgeführt: 43. Es wurde bekräftigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; 44. es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitnehmer unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen; 45. es wurde bestätigt, dass die zuschussfähigen Maßnahmen gemäß den Ziffern 20 bis 22 keine Unterstützung aus anderen gemeinschaftlichen Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 46. Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch den ESF verwalten und kontrollieren. Die Generaldirektion für Beschäftigung der öffentlichen Arbeitsverwaltung von Castilla-La Mancha, die im operationellen Regionalprogramm für Castilla-La Mancha angeführt ist, wird die zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde sein. Finanzierung 47. Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen auf 1 950 000 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens. 48. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 49. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar. 50. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 51. Parallel zu dem vorliegenden Beschluss legt die Kommission wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen eine Mittelübertragung vor, mit der die entsprechenden Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2010 eingesetzt werden. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/020 ES/Castilla-La Mancha). DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[11], insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[12], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[13], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde errichtet, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitstellen, die aufgrund größerer Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, und diesen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein. (2) Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann. (4) Spanien hat am 9. Oktober 2009 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen in 36 Unternehmen im Sektor NACE Rev. 2, Abteilung 16 („Herstellung von Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Herstellung von Möbeln“) in einer Region auf NUTS-II-Niveau, Castilla-La Mancha (ES42), und diesen Antrag bis 22. Februar 2010 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 1 950 000 EUR in Anspruch zu nehmen. (5) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann – BESCHLIESSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 950 000 EUR an Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel/Straßburg am … Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 vom 20.12.2006, ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1. [4] Europäisches Konjunkturprogramm. KOM(2008) 800 [5] GD Unternehmen: „Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf Schlüsselbereiche der EU – Verarbeitende Industrie und Baugewerbe“,(http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/documents/index_de.htm) [6] Quelle: ANFPM (Spanischer nationaler Verband der holzverarbeitenden Unternehmen). [7] Ebd. [8] Gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED-97). [9] Federación Regional del Metal, Construcción y Afines de la Unión General de Trabajadores (MCA-UGT) und Federación Regional de Madera de Comisiones Obreras (FECOMA-CCOO). [10] Federación Regional de Madera de Comisiones Obreras (FECOMA-CCOO) und Federación Regional del Metal, Construcción y Afines de la Unión General de Trabajadores (MCA-UGT). [11] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [12] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [13] ABl. C […] vom […], S. […].