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31.7.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 257/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9397 — Mirova/GE/Desarrollo Eólico Las Majas)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 257/03)
1.
Am 23. Juli 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Mirova als Verwaltungsgesellschaft von Mirova-Eurofideme 3 (Frankreich), letztlich im Eigentum der Banque Populaire Caisse d’Epargne („BPCE“, Frankreich), |
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General Electric Company („GE“, USA), |
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Desarrollo Eólico Las Majas XIX, S.L.U. (Spanien), kontrolliert von der Forestalia-Gruppe. |
Mirova und GE übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Desarrollo Eólico Las Majas XIX. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Mirova ist ein auf verantwortungsvolle Investitionen spezialisierter französischer Risikokapitalfonds, der verschiedene Anlageklassen umfassende Fonds für institutionelle Anleger verwaltet. Das Unternehmen investiert unter anderem in erneuerbare Energien und Kerninfrastruktur, nachhaltige Aktien und grüne Anleihen. |
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GE ist ein weltweit tätiges Produktions-, Technologie und Dienstleistungsunternehmen. Seine Sparte GE Energy Financial Services konzentriert sich vor allem auf Investitionen in den Energiesektor, während der Geschäftsbereich GE Renewable Energy Produkte und Dienstleistungen für Betreiber von Wind-, Wasser- und Solarkraftanlagen (z. B. die Herstellung und Instandhaltung von Windturbinen) anbietet. |
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Desarrollo Eólico Las Majas XIX ist eine Holdinggesellschaft, in deren Eigentum drei Windparks in Aragonien (Spanien) stehen werden. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9397 — Mirova/GE/Desarrollo Eólico Las Majas
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).