„Mehrwertsteuer – Sechste Richtlinie 77/388/EWG – Wohnhaus – Errichtung zu gemeinschaftlichem Erwerb durch zwei Ehegatten – Verwendung eines Teils als Arbeitszimmer durch einen der Ehegatten – Steuerpflichtiger – Möglichkeit des Vorsteuerabzugs – Rechnungserfordernisse“
…“
6. Zu den Einzelheiten der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug bestimmt schließlich Artikel 18: „(1) Um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können, muss der Steuerpflichtige...“
7. Artikel 22 Absatz 3 sieht vor:...
…“ (5)
10. § 15 – Vorsteuerabzug – bestimmt: „(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: