8.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 116/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9783 — EQT/OMERS/DGF/INEXIO)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 116/10)

1.   

Am 2. April 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

EQT Infrastructure IV (Luxemburg), kontrolliert von EQT Fund Management S.à.r.l (Luxemburg, „EFMS“),

—

OMERS Infrastructure European Holdings 2 B.V. (Niederlande, „OMERS Infrastructure“), kontrolliert von OMERS Administration Corporation (Kanada, „OMERS“),

—

Unternehmen der Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser (Deutschland, „DGF“), kontrolliert von der Goethe Acquisition GmbH (Deutschland),

—

inexio Beteiligungs GmbH & Co. KGaA und inexio Beteiligungs Geschaftsführungs GmbH sowie deren Tochtergesellschaften (Deutschland, „Inexio“), beide unter der alleinigen Kontrolle von EQT Infrastructure IV.

EFMS und OMERS übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von DGF und Inexio.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

EQT Infrastructure IV: Investmentfonds, der zu den Private-Equity-Fonds der EQT-Gruppe zählt und vor allem in Europa und Nordamerika in Infrastruktur und mit Infrastruktur im Zusammenhang stehende Vermögenswerte und Unternehmen investiert;

—

OMERS Infrastructure: europäische Anlageplattform für Infrastrukturinvestitionen von OMERS, das für die Anlage und Verwaltung von Pensionen für Personen, die bei Gemeinden, Schulträgern, Bibliotheken, Polizeidienststellen und anderen lokalen Behörden in Ontario beschäftigt sind und/oder von diesen aufgeschobene Entgelte oder Pensionen erhalten, zuständig ist;

—

DGF: Anbieter von B2C- und B2B-Festnetz-Internetzugangsdiensten vor allem für Privat- und Unternehmenskunden in Deutschland (überwiegend in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) sowie von IPTV-Diensten;

—

Inexio: Anbieter von Festnetz-Internetzugangsdiensten in Deutschland, Glasfasernetzdiensten, Cloud-Technologie und Hosting-Dienstleistungen für B2B- und B2C-Kunden überwiegend in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9783 — EQT/OMERS/DGF/INEXIO

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.