Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/ 387/EWG und 92/44/EWG des Rates zwecks Anpassung an ein wettbewerbsorientiertes Telekommunikationsumfeld (C4-0306/ 97 95/0280(COD))
Amtsblatt Nr. C 286 vom 22/09/1997 S. 0083
A4-0240/97 Beschluß über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 90/387/EWG und 92/44/EWG des Rates zwecks Anpassung an ein wettbewerbsorientiertes Telekommunikationsumfeld (C4-0306/97 - 95/0280(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurfs und der diesbezueglichen Erklärung der Kommission (C4-0306/97 - 95/0280(COD)), - unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 166 vom 10.06.1996, S. 87.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat KOM(95)0543 ((ABl. C 62 vom 01.03.1996, S. 3.)), - unter Hinweis auf seinen Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt ((ABl. C 20 vom 20.01.1997, S. 55.)), - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(97)0032 - C4-0074/97), - gestützt auf Artikel 189 b Absatz 5 des EG-Vertrags, - gestützt auf Artikel 77 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuß (A4- 0240/97), 1. billigt den gemeinsamen Entwurf; 2. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen; 3. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.