EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.5.2015
COM(2015) 275 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2015
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2015
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 13.5.2015
COM(2015) 275 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2015
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2015
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2015
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Finnlands 2015
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission 3 ,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments 4 ,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
COM(2015) 275nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, die sich auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken stützt. Der Schwerpunkt dieser Strategie liegt auf den Schlüsselbereichen, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
(2)Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Diese bilden zusammen die „integrierten Leitlinien“, denen die Mitgliedstaaten bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik Rechnung tragen sollten.
(3)Am 8. Juli 2014 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Finnlands 2014 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten finnischen Stabilitätsprogramm 2014 ab. Am 28. November 2014 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 5 ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Finnlands 2015 6 vor.
(4)Am 28. November 2014 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht 7 an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2015 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht 8 an, in dem Finnland als einer der Mitgliedstaaten genannt wird, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.
(5)Am 18. Dezember 2014 billigte der Europäische Rat die Prioritäten für einen Investitionsschub, beschleunigte Strukturreformen und die Fortführung einer verantwortlichen wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung.
(6)Am 26. Februar 2015 veröffentlichte die Kommission ihren Länderbericht Finnland 2015 9 . Darin wurden die Fortschritte Finnlands bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen vom 8. Juli 2014 bewertet. Der Länderbericht enthält auch die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Finnland makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die politische Maßnahmen und ein Monitoring erfordern. Aufmerksamkeit verdienen insbesondere Risiken im Zusammenhang mit der schwachen Exportleistung im Kontext des industriellen Strukturwandels. Während die Schrumpfung der Exportmarktanteile und der Elektronikindustrie weitgehend beendet ist, bleiben die Investitionen niedrig und ist das Potenzialwachstum zurückgegangen. Die Verschuldung des privaten Sektors hat sich stabilisiert und scheint keinen Anlass zu unmittelbarer Sorge zu geben, doch erfordert ihr vergleichsweise hohes Niveau eine genaue Beobachtung.
(7)Am 2. April 2015 übermittelte Finnland sein nationales Reformprogramm 2015 und sein Stabilitätsprogramm 2015. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.
(8)Nach dem Beschluss des Rates gemäß Artikel 125 Absatz 6 AEUV vom [XX] unterliegt Finnland der [korrektiven] Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Laut Stabilitätsprogramm 2015, das auf der Annahme einer unveränderten Politik beruht und den Zeitraum 2014 bis 2019 umfasst, soll das Gesamtdefizit, das 2014 auf 3,2 % des BIP angewachsen war und damit über den Referenzwert von 3 % des BIP hinausgeht, 2015 weiter auf 3,4 % des BIP ansteigen. Bis 2017 soll es schrittweise auf 3,1 % abgebaut werden und 2019 dann 2,5 % des BIP erreichen. Dem Stabilitätsprogramm 2015 zufolge soll die öffentliche Schuldenquote im Prognosezeitraum des Programms ansteigen und sich bis 2019 auf 67,8 % des BIP erhöhen. Das mittelfristige Ziel – ein strukturelles Defizit von 0,5 % des BIP – wird bis Ende des Programmzeitraums nicht erreicht. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Nach der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission wird sich das gesamtstaatliche Defizit Finnlands 2015 auf 3,3 % des BIP und 2016 auf 3,2 % des BIP belaufen, während sich der Schuldenstand bis 2016 auf rund 64,4 % des BIP erhöhen dürfte. Die Kommission hat am 13. Mai 2015 einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV veröffentlicht, in dem sie zu dem Schluss gelangt, dass weder das Defizitkriterium noch das Schuldenstandskriterium als erfüllt gelten können. Das Stabilitätsprogramm stellt sicher, dass das übermäßige Defizit bis 201X fristgerecht und dauerhaft korrigiert wird. Aus diesem Grund werden weitere Maßnahmen erforderlich sein. Aufgrund seiner Bewertung des Stabilitätsprogramms und unter Berücksichtigung der Frühjahrsprognose 2015 der Kommission sieht der Rat ein Risiko, dass Finnland die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht einhalten wird. Zwar hat Finnland bei der Umsetzung von Verwaltungsreformen einige Fortschritte erzielt, doch ist die Effizienz des finnischen öffentlichen Sektors noch verbesserungsfähig, insbesondere in Bereichen, die aufgrund der Bevölkerungsalterung künftig unter Kostendruck geraten werden. Die Sozialpartner haben sich im Herbst 2014 auf den Inhalt der Rentenreform verständigt, doch muss diese noch verabschiedet werden. Angesichts der Tragfähigkeitslücke und der geplanten Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters muss die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer dringend erhöht werden. Ein frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ist meist durch Erwerbsunfähigkeit oder verlängerte Arbeitslosenleistungen für ältere Arbeitnehmer bedingt. Der Regierungsentwurf zur Reform der Sozial- und Gesundheitsleistungen wurde im Dezember 2014 ins Parlament eingebracht, doch eine Lösung, wie das administrative Modell großer Gemeindekoalitionen mit der verfassungsmäßig garantierten Autonomie der einzelnen Gemeinden in Einklang gebracht werden könnte, wurde bis zu den Parlamentswahlen vom April 2015 nicht gefunden, so dass der Entwurf hinfällig wurde. Die finnischen Gemeinden sind recht klein, nehmen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aber recht umfangreiche Aufgaben wahr. Die Reform der Gemeindestrukturen schreitet mit einiger Verzögerung voran, und die Gemeinden lassen die Vorteile von Zusammenlegungen untersuchen. Dem nationalen Reformprogramm 2015 zufolge könnte vor Jahresende 2016 ein neuer Gesetzesvorschlag ins Parlament eingebracht werden.
(9)Angesichts der Bevölkerungsalterung und der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung ist es wichtig, dass der Arbeitsmarkt aus dem gesamten Arbeitskräftepotenzial schöpfen kann. Finnland hat hierbei einige Fortschritte erzielt und verschiedene Maßnahmen ergriffen, unter anderem eine verbesserte Organisation der Lohnbeihilfen, mit besonderem Augenmerk auf älteren Arbeitnehmern, und der öffentlichen Arbeitsverwaltung. Die Arbeitslosenquote lag 2014 bei 8,7 % und steigt insbesondere bei jungen Menschen und älteren Arbeitskräften an. Der maßvolle Tarifabschluss von 2013 unterstützt die Wiederherstellung der Kosten- und Exportwettbewerbsfähigkeit durch Eindämmung des Lohnstückkostenanstiegs.
(10)Beim Ausbau seiner Kapazität zur Bereitstellung innovativer Produkte hat Finnland einige Fortschritte erzielt. Die Regierung führt zurzeit eine umfassende Reform der Forschungsinstitute und der Forschungsfinanzierung durch. Die Politikprogramme für saubere Technologien, Biotechnologie und Digitalisierung sind vielversprechend, aber von vergleichsweise geringer Größenordnung. Obwohl die FuE-Investitionen EU-weit zu den höchsten gehören, stellt deren Umsetzung in erfolgreiche Exportprodukte und -dienstleistungen Finnland doch weiterhin vor Herausforderungen. Die Regierung ist bemüht, die Regelungen zur Förderung von Unternehmen einfacher und effizienter zu machen, die Finanzierung von Startups zu erhöhen und deren Internationalisierung zu fördern. Dennoch bleiben die Investitionen in Finnland auf niedrigem Niveau, halten die Schwierigkeiten im Exportsektor an und ist die Beschäftigung zurückgegangen. Ebenfalls notwendig sind Anstrengungen zur Stärkung des Wettbewerbs auf den Produkt- und Dienstleistungsmärkten, insbesondere im Einzelhandelssektor, der weiterhin einen hohen Konzentrationsgrad aufweist.
(11)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Finnlands umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2015 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an Finnland gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Finnland berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.
(12)Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Finnlands geprüft; seine Stellungnahme 10 hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.
(13)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 2 und 3 wider.
(14)Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Gestützt auf diese Analyse hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Finnland sollte auch die vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sicherstellen –
EMPFIEHLT, dass Finnland 2015 und 2016
1.sicherstellt, dass das übermäßige Defizit entsprechend den Verpflichtungen Finnlands aus Artikel 126 AEUV bis [XX] fristgerecht und dauerhaft unter 3 % des BIP gesenkt wird; die Anstrengungen zur Verringerung der Tragfähigkeitslücke fortsetzt und die Wachstumsbedingungen stärkt;
2.die vereinbarte Rentenreform verabschiedet und die Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben allmählich abschafft; die wirksame Gestaltung und Umsetzung der Verwaltungsreformen im Bereich der Gemeindestruktur und der Sozial- und Gesundheitsdienste sicherstellt, um die Produktivität und Effizienz bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unter Wahrung ihrer Qualität zu steigern;
3.die Anstrengungen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen, älterer Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser fortsetzt und sich dabei insbesondere auf die Entwicklung beschäftigungsrelevanter Kompetenzen konzentriert; in Abstimmung mit den Sozialpartnern und gemäß nationalen Gepflogenheiten sicherstellt, dass sich die Löhne in Einklang mit der Produktivität entwickeln;
4.Maßnahmen ergreift, um den Einzelhandelssektor für wirksamen Wettbewerb zu öffnen.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident