EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.7.2025
COM(2025) 573 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Langfristige Prognose der Zu- und Abflüsse des EU-Haushalts (2026-2034)
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 16.7.2025
COM(2025) 573 final
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
Langfristige Prognose der Zu- und Abflüsse des EU-Haushalts (2026-2034)
1. Einleitung
2. Prognose der Abflüsse des EU-Haushalts 2026-2034
2.1. Zahlungen in Bezug auf Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2028-2034
2.2. Zahlungen in Bezug auf Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2021-2027
2.3. Zahlungen für die Abwicklung von Mittelbindungen vor 2021
2.4. Aufgehobene Mittelbindungen
2.5. NextGenerationEU
2.6. Entwicklung der Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen
3. Prognose der Zuflüsse des EU-Haushalts 2026-2034
3.1. Einnahmequellen
4. Schlussfolgerungen
Anhang II – Ergebnisse der Prognose
Tabelle 1.1 – Langfristige Prognose der künftigen Abflüsse des MFR für den Zeitraum 2026-2034
Tabelle 1.2 – Mittel für Zahlungen für neue Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2021-2027
Tabelle 1.3 – Zahlungen für die Abwicklung von Mittelbindungen vor 2021
Tabelle 1.4 – Zahlungen für die Mittelbindungen 2028-2034
Tabelle 2 – Prognose für die Aufhebung von Mittelbindungen im Zeitraum 2026-2027
Tabelle 3 – Langfristige Prognose der Abflüsse für NextGenerationEU
Tabelle 4 – Veränderung bei den gesamten ausstehenden Mittelbindungen im Zeitraum 2026-2034
Tabelle 5 – Langfristige Prognose der künftigen Zuflüsse des EU-Haushalts für den Zeitraum 2026-2030
Tabelle 6 – Langfristige Prognose der künftigen Zuflüsse des EU-Haushalts innerhalb des MFR 2028-2034
1.Einleitung
In diesem Bericht I werden gemäß Artikel 253 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung II die Zu- und Abflüsse in den und aus dem EU-Haushalt prognostiziert. Es ist die fünfte III Ausgabe des Berichts zur Prognose der Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 IV und NextGenerationEU V ergeben und für den Zeitraum 2028-2034 VI auf dem Vorschlag der Kommission für den nächsten MFR VII basieren.
In der Prognose wird zwischen noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für 2026-2030 auf der Grundlage der derzeit geltenden Rechtsvorschriften und dem Vorschlag der Kommission für 2028-2034 für den MFR und den Eigenmittelbeschluss 1 unterschieden.
Was die Einnahmen betrifft, so stützt sich die Prognose bis 2027 auf das Einnahmensystem des aktuellen Eigenmittelbeschlusses VIII . In den Einnahmevorausschätzungen wird auch das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft IX (im Folgenden „Austrittsabkommen“) berücksichtigt.
Die Schätzungen der in den Jahren 2026 und 2027 zu leistenden Zahlungen wurden unter Berücksichtigung der geänderten Ausgabenobergrenzen (technische Anpassung des MFR für 2026) X und der Mittel für Verpflichtungen, die in der Finanzplanung für den Entwurf des Haushaltsplans 2026 XI enthalten sind, sowie der programmspezifischen Anpassungen gemäß Artikel 5 der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen XII (MFR-Verordnung) XIII und des Wiedereinsatzes von durch Aufhebungen von Mittelbindungen freigegebenen Mitteln gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung erarbeitet.
Das Ergebnis der Halbzeitrevision des MFR 2021-2027 wurde im vorliegenden Bericht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Nettoerhöhung der Ausgabenobergrenze für Verpflichtungen um 3,4 Mrd. EUR, Änderungen der Gesamtmittelzuweisungen gemäß Artikel 5 der MFR-Verordnung und Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung XIV sowie Aufstockungen für besondere Instrumente. Hinsichtlich der Obergrenzen der Mittel für Zahlungen ermöglicht die Halbzeitrevision des MFR eine Anpassung der Obergrenze für 2026 um den Betrag, der den im Jahr 2025 nicht verwendeten Mitteln entspricht, falls dies zur Deckung des Finanzbedarfs erforderlich ist, um das Risiko von Zahlungsrückständen zu vermeiden.
Die Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik bietet den Mitgliedstaaten mehrere Flexibilitätsmöglichkeiten und finanzielle Anreize, ihre Kohäsionsmittel freiwillig auf die Prioritäten in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, erschwinglicher Wohnraum, Wasserresilienz und Energiewende umzuschichten. Diese Anreize könnten die Projektdurchführung beschleunigen.
Darüber hinaus sieht die Verordnung über die Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) XV Möglichkeiten der Flexibilität in Bezug auf Prioritäten für die STEP in den Kohäsionsprogrammen vor. Die Frist für den letzten Antrag auf Zwischenzahlung für das abschließende Geschäftsjahr des Zeitraums 2014-2020 wurde bis zum 31. Juli 2025 verlängert.
In dieser Prognose werden auch die Zahlungen für alle Programme im Rahmen von NextGenerationEU vorausgeschätzt. Diese Mittel kommen zu den Ausgaben nach dem MFR noch hinzu und sind über Einnahmen aus Anleihetransaktionen auf den Kapitalmärkten finanziert.
2.Prognose der Abflüsse des EU-Haushalts 2026-2034
Die Zahlungen für den Zeitraum 2026-2034 werden auf 2 375 Mrd. EUR geschätzt. Der jährliche Durchschnitt der Abflüsse des EU-Haushalts wird auf 263 Mrd. EUR geschätzt.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
·Zahlungen aus noch bestehenden Mittelbindungen aus MFR vor 2021-2027, die auf 13,4 Mrd. EUR geschätzt werden,
·Zahlungen aufgrund von Mittelbindungen gemäß dem MFR 2021-2027, die zum Teil in den Jahren 2026-27 fällig werden und zum Teil im MFR 2028-2034 enthalten sind und die auf insgesamt 714 Mrd. EUR geschätzt werden,
·Zahlungen aus der nicht rückzahlbaren Unterstützung im Rahmen von NextGenerationEU XVI , die auf insgesamt 107 Mrd. EUR geschätzt werden,
·Zahlungen aufgrund von Mittelbindungen für den MFR 2028-2034, die auf insgesamt 1 642 Mrd. EUR geschätzt werden.
Für den Zeitraum bis Ende 2027 enthält die Prognose die programmspezifischen Anpassungen auf der Grundlage von Artikel 5 der MFR-Verordnung in der im Rahmen der Halbzeitrevision des MFR geänderten Fassung, die sich für den gesamten Zeitraum mit insgesamt 10,2 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) auswirken, sowie die Wiederverwendung von durch Aufhebung von Mittelbindungen freigegebenen Mitteln gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung für das Jahr 2027.
Diagramm 1– Prognose der Zahlungen nach Kategorie
Die Höhe der Zahlungen aus noch bestehenden Mittelbindungen aus MFR vor 2021-2027 wird für den Zeitraum 2026-2034 auf durchschnittlich 1,9 Mrd. EUR geschätzt. Es wird erwartet, dass diese Zahlungen abnehmen und bis Ende 2031 auslaufen werden.
Die Zahlungen aufgrund von Mittelbindungen gemäß dem MFR 2021-2027 belaufen sich im Durchschnitt auf 89,3 Mrd. EUR, davon 190 Mrd. EUR im Zeitraum 2026-2027 und 56 Mrd. EUR nach 2027. Die Prognose zeigt einen Anstieg der Zahlungen gegen Ende dieses MFR mit einem Höchststand im Jahr 2027, gefolgt von einem Rückgang im Bereich der zweiten Hälfte des nächsten MFR. Dies steht im Einklang mit früheren Mustern der Umsetzung nach vollständiger Etablierung der Programme. Die Zahlungen im Rahmen von NextGenerationEU werden voraussichtlich 2026 abgeschlossen.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission belaufen sich die Zahlungen aufgrund von Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2028-2034 im Durchschnitt auf 235 Mrd. EUR, d. h. über den Gesamtzeitraum auf eine Summe von bis zu 1 642 Mrd. EUR. Der Höchstwert wird zu Beginn des MFR erwartet, da sich das Ende früherer MFR mit den neuen Zahlungen überschneidet, die früher als in den vergangenen Programmplanungszeiträumen erfolgen.
Der nicht zugewiesene Spielraum innerhalb der Obergrenzen der Mittel für Zahlungen wird für 2026 auf 18,6 Mrd. EUR und für 2027 auf 3,2 Mrd. EUR geschätzt. Dieser Spielraum entspricht der Differenz zwischen der Obergrenze der Mittel für Zahlungen (gemäß der letzten technischen Anpassung des MFR) und der Prognose der Zahlungen für Programme und Instrumente, die unter die MFR-Obergrenzen fallen.
Die Spielräume können positiv sein (d. h. die prognostizierten Zahlungen liegen unter der Obergrenze der Mittel für Zahlungen) oder negativ (d. h. die prognostizierten Zahlungen überschreiten die Obergrenze). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Obergrenze der Mittel für Zahlungen in diesem MFR (real) sogar jahresübergreifend gilt, während die Ausgaben variieren. Das Instrument für einen einzigen Spielraum (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der MFR-Verordnung) ermöglicht es, die Obergrenze der Mittel für Zahlungen im Laufe der Zeit anzupassen, wobei die in einem Jahr nicht in Anspruch genommenen Beträge die künftigen Obergrenzen erhöhen. Durch die Spielräume vor 2026 werden sich daher die Obergrenzen im Zeitraum 2026-2027 im Rahmen der Grenzen nach Artikel 11 Absätze 3 und 3a der MFR-Verordnung erhöhen. Angesichts dieser Anpassungen sowie der 2,6 Mrd. EUR aus der Anwendung von Artikel 5 der MFR-Verordnung dürfte die Obergrenze der Mittel für Zahlungen für 2021-2027 ausreichen, um alle erwarteten Zahlungen abzudecken. Das Risiko eines außergewöhnlichen Zahlungsrückstands ist begrenzt, auch wenn der verfügbare Spielraum bis zur Obergrenze der Mittel für Zahlungen im Jahr 2027 sehr begrenzt ist.
Die Obergrenze der Mittel für Zahlungen für den nächsten MFR soll den geschätzten Bedarf an Mitteln für Zahlungen decken.
3.Zahlungen in Bezug auf Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2028-2034
Die Zahlungen für den MFR 2028-2034 werden auf insgesamt 1 644 Mrd. EUR geschätzt, was mehr als 80 % des MFR ausmacht.
Rubrik 1 – Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und Sicherheit
Der Hauptfaktor für das Zahlungsprofil im MFR 2028-2034 werden die Pläne für national-regionale Partnerschaften sein. Die Zahlungen unter Rubrik 1 belaufen sich auf insgesamt 965 Mrd. EUR. Die Zahlungsprognose basiert auf den im sektorspezifischen Rechtsakt festgelegten Parametern.
Ab 2028 beginnt die EU mit der Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU aufgenommenen Schulden. Für den MFR 2028-2034 schlägt die Kommission einen festen Betrag von 24 Mrd. EUR pro Jahr zu jeweiligen Preisen für die Rückzahlung von Zinsen und Kapital der nicht rückzahlbaren Unterstützung im Rahmen von NextGenerationEU vor. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 168 Mrd. EUR für den Zeitraum 2028-2034. Der feste Betrag wird unter Berücksichtigung der Zinskosten zu Forwardzinssätzen mit einem Sicherheitspuffer berechnet, um der Zinsunsicherheit Rechnung zu tragen. Wenn die Zinssätze niedriger ausfallen als veranschlagt, wird davon ausgegangen, dass die Rückzahlung des Kapitals jederzeit auf dem Niveau der festen Annuität erfolgt. Dieser Ansatz gewährleistet die vollständige Vorhersehbarkeit der Haushaltsplanung und der Beiträge der Mitgliedstaaten zum Haushalt für diesen Posten. Die Rückzahlung erfolgt unabhängig von Marktschwankungen, und eine stetige und vorhersehbare Verringerung der Verbindlichkeiten aus NextGenerationEU gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates ist gewährleistet.
Rubrik 2 – Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit
Die Zahlungen unter Rubrik 2 belaufen sich auf insgesamt 424 Mrd. EUR. Der Großteil der Zahlungen entfällt auf „Horizont Europa“ und den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.
Rubrik 3 – Europa in der Welt
Die Zahlungen unter Rubrik 3 belaufen sich auf insgesamt 135 Mrd. EUR. Der Großteil der Zahlungen entfällt auf das Instrument Europa in der Welt.
4.Zahlungen in Bezug auf Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2021-2027
Auf die Kohäsionspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) entfällt mehr als die Hälfte der voraussichtlichen Mittel für Zahlungen im Rahmen des MFR 2021-2027. Die Schätzungen der langfristigen Zahlungsprognosen werden weitgehend von der Umsetzung dieser beiden Politiken bestimmt.
Rubrik 2a – Kohäsionspolitik
Der Entwurf des Haushaltsplans für 2026 liegt über dem zentralen Szenario der Prognose für das letzte Jahr XVII , da sich die Umsetzung der Kohäsionspolitik im Vergleich zum historischen Vergleichszeitraum 2014-2020 beschleunigt. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds und der Europäische Sozialfonds Plus bleiben jedoch insgesamt hinter dem historischen Profil zurück. Bis Ende 2026 werden die Zahlungen für die Kohäsionspolitik voraussichtlich unter dem Niveau des vorherigen MFR liegen (34 % im MFR 2014-2020 gegenüber derzeit 26 %). Dies spiegelt die verzögerte Genehmigung der Programme, die Bemühungen der nationalen Behörden um Abschluss der Programme 2014-2020, die schrittweisen Anpassungen und die Umsetzung von NextGenerationEU wider.
Angesichts der jüngsten Informationen über die Umsetzung dürften die Mitgliedstaaten die Umsetzung 2026 im Vergleich zu 2025 beschleunigen, um das Risiko einer automatischen Aufhebung von Mittelbindungen zu verringern. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die Einreichung von Auszahlungsanträgen im Jahr 2027 das historische Profil überschreitet und in den Jahren 2028 und 2029 auf Hochtouren läuft. Erwartet wird, dass die Ende 2029 verbleibenden RAL in den Jahren 2030 und 2031 zu gleichen Teilen ausgezahlt werden.
Die Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, eine einmalige Vorfinanzierung und eine höhere EU-Kofinanzierung zu erhalten, indem Mittel des Zeitraums 2021-2027 auf die neuen Prioritäten der Union in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung, erschwinglicher Wohnraum, Wasserresilienz und Energiewende übertragen werden. Die entsprechenden Programmänderungen müssen vor Ende 2025 vorgelegt werden, damit 2026 zusätzliche Vorfinanzierungszahlungen ausgezahlt werden können, die erwartete Nettoauswirkungen in Höhe von 4,1 Mrd. EUR auf den Haushalt haben werden. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass alle Auswirkungen der von der Kommission vorgeschlagenen Überarbeitung innerhalb der Obergrenzen der Mittel für Zahlungen für 2027 berücksichtigt werden; zudem basiert die Prognose auf der allgemeinen Annahme, dass die Mitgliedstaaten die Zahlungen so verwalten werden, dass Aufhebungen von Mittelbindungen vermieden werden.
Nach der Annahme der STEP-Verordnung im März 2024 haben sechs Mitgliedstaaten die STEP-Mittel bereits 2024 neu programmiert. Insgesamt wurden bis Ende Dezember 2024 29 Änderungen der kohäsionspolitischen Programme (EFRE, JTF, ESF+) in Höhe von 5,9 Mrd. EUR angenommen XVIII . Auf dieser Grundlage wird die Vorfinanzierung auf 1,77 Mrd. EUR (30 % des STEP-Gesamtbetrags) geschätzt. Im Einklang mit der geltenden Rechtsgrundlage wurden auch 30 % Vorfinanzierung der JTF-Gesamtzuweisung unter Verwendung von NGEU-Mitteln ausgezahlt (5,9 Mrd. EUR im Jahr 2024). Im Jahr 2025 haben fünf Mitgliedstaaten STEP-Mittel neu programmiert. Insgesamt wurden bis Ende März 2025 neun Programmänderungen in Höhe von 0,4 Mrd. EUR angenommen. Auf dieser Grundlage beläuft sich die im Jahr 2025 gezahlte zusätzliche Vorfinanzierung auf 0,12 Mrd. EUR (30 % des Betrags der spezifischen STEP-Prioritäten).
Rubrik 3 – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Fonds für einen gerechten Übergang
Die für die Säule I der GAP – marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen – prognostizierten Mittel für Zahlungen belaufen sich für den Zeitraum 2026-2027 auf 81 Mrd. EUR.
Mit der Umsetzung der Säule II im Rahmen der GAP-Strategiepläne – des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – wurde 2023 begonnen. Die Übergangsbestimmungen für die Verlängerung der Programme 2014-2020 bis 2022 ermöglichten die Fortsetzung ihrer Umsetzung nach der n+3-Regel bis 2025, d. h. im Vergleich zu den Vorschriften für die GAP-Strategiepläne 2023-2027 wurde ein weiteres Jahr für den Abschluss der Zahlungen vorgesehen.
Die Vorausschätzung der Zahlungen im Rahmen des MFR 2021-2027 umfasst die Zahlungen im Rahmen der GAP-Pläne 2023-2027 sowie die Zahlungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bis 2021 und 2022; diese Zahlungen werden bis 2027 abgeschlossen (siehe Ziffer 2.3 Zahlungen für Mittelbindungen vor 2021). In dieser Prognose sind auch die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Übertragungen zwischen Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik XIX berücksichtigt, die im Zeitraum 2025-2027 zu einer Nettoübertragung von 2,6 Mrd. EUR von Säule I (EGFL) auf Säule II (ELER) führen. Dieser Transferbetrag könnte sich ändern, da die Mitgliedstaaten ihren Antrag auf Mittelübertragung bis zum 31. August 2025 überprüfen können.
Die Umsetzung der GAP-Pläne 2023-2027 dürfte in den Jahren 2025 und 2026 an Dynamik gewinnen und in den Jahren 2028 und 2029 das reguläre Tempo erreichen, worauf im Jahr 2030 geringere Zahlungen folgen und für 2031 ein Abschluss erwartet wird. Es wird davon ausgegangen, dass die operationellen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022 im Jahr 2027 abgeschlossen sein werden, wobei 2026 und 2027 nur sehr begrenzte Zahlungen getätigt werden. Die meisten Zwischenzahlungen sind 2025 zu leisten.
Für den Fonds für einen gerechten Übergang werden die ersten substanziellen Zahlungen im Rahmen der MFR-Obergrenzen für 2026 erwartet. Die Vorfinanzierungszahlung im Zusammenhang mit der STEP im Rahmen von NextGenerationEU ist bereits 2024 erfolgt, und für 2025 werden zusätzliche Zahlungen auch aus NextGenerationEU-Mitteln erwartet. Ab 2027 könnten die Mitgliedstaaten nur noch Zahlungen verwenden, die aus dem MFR finanziert werden.
Sonstiges
Für das Aufbauinstrument der Europäischen Union (NGEU) spiegeln die Beträge für 2026 und 2027 den Entwurf des Haushaltsplans bzw. die dazugehörige Finanzplanung wider.
Die Ukrainereserve, ein besonderes Instrument, mit dem nicht rückzahlbare Unterstützung über die Ausgabenobergrenzen des MFR hinaus mobilisiert wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Prognose.
5.Zahlungen für die Abwicklung von Mittelbindungen vor 2021
Die Zahlungen für noch abzuwickelnde Mittelbindungen (reste à liquider – RAL) aus der Zeit vor 2021 werden für den Zeitraum 2026-2031 auf 13,4 Mrd. EUR geschätzt.
Kohäsionspolitik
Die meisten Zahlungen für Mittelbindungen vor 2021 beziehen sich auf die Kohäsionspolitik, die kurz vor dem Abschluss steht. Die Vorausschätzungen basieren auf der jüngsten Prognose der Mitgliedstaaten (Januar 2025) und den Informationen über die Umsetzung vor Ort. Anknüpfend an die im Rahmen der STEP vorgeschlagenen Änderungen wurde die Frist für die Einreichung des letzten Antrags auf Zwischenzahlung für das abschließende Geschäftsjahr um 12 Monate bis zum 31. Juli 2025 verlängert. Dennoch sind in Anbetracht des Einbehaltungssatzes und der Abrechnung der Vorfinanzierung im Jahr 2025 und danach nur begrenzte Zahlungen zu erwarten. Im Entwurf des Haushaltsplans für 2026 sind keine Zahlungen vorgesehen.
Gemeinsame Agrarpolitik
Der Abschluss der operationellen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022 wird für 2027 erwartet.
Sonstige Programme
Der Großteil der ausstehenden Zahlungen für den Rest des Haushaltsplans mit Ursprung vor dem aktuellen MFR verteilt sich auf die Rubriken 1 – Binnenmarkt, Innovation und Digitales – und 6 – Nachbarschaft und die Welt.
6.Aufgehobene Mittelbindungen
Die bis Ende 2027 vorgesehenen Aufhebungen von Mittelbindungen aus den Programmen des laufenden und des vorhergehenden MFR belaufen sich auf 5,5 Mrd. EUR. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Kohäsionsprogramme zurückzuführen, die im Rahmen des derzeitigen MFR und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umgesetzt werden.
Im MFR 2028-2034 werden wesentliche Änderungen hinsichtlich der Erfüllungsmodi vorgeschlagen, um die Umsetzung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Kommission erwartet, dass die für den nächsten MFR vorgeschlagenen Mittelbindungen vollständig übernommen werden. Daher wird vor dem tatsächlichen Beginn der neuen Programme keine spezifische Prognose für die Aufhebung von Mittelbindungen erstellt.
Rubrik 2a – Kohäsionspolitik
Angesichts der jüngsten verfügbaren Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten hat sich das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen für den Abschluss der Programme 2014-2020 im Vergleich zum Bericht des Vorjahres verringert. Insgesamt verringert sich das Risiko, dass Mittelbindungen Ende 2027 aufgehoben werden, dank einer beschleunigten Umsetzung und zusätzlicher Vorfinanzierungen, die sich aus der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik ergeben.
Rubrik 3 – Gemeinsame Agrarpolitik und Fonds für einen gerechten Übergang
Die Prognosen der Aufhebungen von Mittelbindungen aus Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022 sind im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil. Die Summe dieser Aufhebungen wird auf 3,1 Mrd. EUR geschätzt, was etwa 2,4 % der Gesamtzuweisung entspricht; dieser Anteil ist mit jenem der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 vergleichbar. Was den Zeitplan betrifft, so werden die Aufhebungen von Mittelbindungen bis Ende 2027 erwartet, wenn die meisten Abschlusszahlungen abgewickelt werden. Dies ist ein Jahr später als im letztjährigen Bericht erwartet. Diese Annahme erscheint angesichts der erheblichen Zahl der zu bearbeitenden Programme (mehr als 100) vorsichtiger.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, ob im Rahmen der GAP-Strategiepläne 2023-2027 Mittelbindungen aufgehoben werden. Falls überhaupt, wird dies voraussichtlich bei Abschluss (d. h. Ende 2030/Anfang 2031) stattfinden.
Sonstige Programme und Rubriken
Für die von der Kommission direkt verwalteten Programme basiert die Prognose der aufgehobenen Mittelbindungen auf den jüngsten Informationen auf Projektebene. Wie im vorangegangenen Bericht stützen sich die Prognosen für die Aufhebung von Mittelbindungen im Zusammenhang mit den MFR-Programmen 2021-2027 auf die Aufhebungsraten der Vorgängerprogramme. Das genaue Jahr der Aufhebung hängt vom Abschluss der einzelnen Projekte und Maßnahmen ab, das sich nicht genau vorhersagen lässt.
7.NextGenerationEU
NextGenerationEU XX ist ein befristetes Notfallinstrument für Krisenreaktions-, Aufbau- und Resilienzmaßnahmen nach der COVID-19-Krise. Die Komponente, über die nicht rückzahlbare Unterstützung geleistet wird, stellt externe zweckgebundene Einnahmen dar, die zur Finanzierung von Reform- und Investitionsprioritäten genutzt werden – insbesondere über die Aufbau- und Resilienzfazilität (AFR) und die Verstärkung einer Reihe von Schlüsselprogrammen für die Erholung.
Alle Zahlungen im Rahmen von NextGenerationEU werden bis Ende 2026 abgeschlossen, mit Ausnahme kleiner Beträge im Zusammenhang mit Verwaltungsausgaben. Die Schätzungen der erwarteten Ausführung werden auf der Grundlage des Entwurfs des Haushaltsplans für 2026 für jedes Programm getrennt vorgenommen (siehe Tabelle X). Es werden einige Beträge aus der Aufhebung von Mittelbindungen erwartet, in erster Linie für den ELER (0,4 Mrd. EUR).
8. Entwicklung der Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen
Der neue MFR wird voraussichtlich mit RAL in Höhe von 339 Mrd. EUR beginnen, was gegenüber der Prognose des Vorjahres (365 Mrd. EUR) einen Rückgang um 26 Mrd. EUR bedeutet. Dieses Ergebnis ist zum Teil auf die Beschleunigung der Kohäsion zurückzuführen, für die die Zahlung im Rahmen der N+3-Regel für die Aufhebung von Mittelbindungen in Richtung des Endes des MFR und die Zeit danach verschoben wird. Die RAL aus NextGenerationEU werden bis Ende 2026, wenn mit Ausnahme kleiner Beträge in Verbindung mit dem Verwaltungsaufwand alle Zahlungen abgeschlossen sein müssen, absorbiert.
Die Prognose für die RAL aus dem MFR 2021-2027 und den vorangegangenen MFR (ohne NextGenerationEU) geht von 1,85 % auf 1,7 % des BNE der EU-27 im Jahr 2027 zurück.
Die RAL Ende 2034 werden auf 331 Mrd. EUR bzw. 1,3 % des BNE der EU-27 geschätzt. Dieser Anteil wird hauptsächlich aus Verpflichtungen im Rahmen des MFR 2028-2034 stammen, da die noch abzuwickelnden Mittelbindungen für Verpflichtungen aus der Zeit vor 2028 voraussichtlich bis Ende 2033 weitgehend abgeschlossen sein werden.
Ende 2034 wird der Anteil der RAL am MFR 2028-2034 etwa ein Fünftel ausmachen und damit niedriger als im derzeitigen MFR sein. Es wird erwartet, dass die neue Generation von Programmen im Vergleich zu historischen Benchmarks schneller umgesetzt wird, insbesondere in Bezug auf die Ausgaben im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung.
9.Prognose der Zuflüsse des EU-Haushalts
2026-2034
Bis 2027 beruhen die Einnahmevorausschätzungen auf dem derzeit gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates geltenden System der Eigenmittel. Die Einnahmen ab 2028 werden auf der Grundlage des von der Kommission mit dem Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss vorgeschlagenen Systems veranschlagt.
Die Einnahmenvorausschätzungen basieren auf der von der Kommission im Frühjahr 2025 abgegebenen Wirtschaftsprognose und langfristigen Wachstumsprognosen.
Der EU-Haushalt wird aus Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen finanziert. Darüber hinaus wird die Union ermächtigt, Mittel für die Finanzierung von NextGenerationEU aufzunehmen, die dem Haushalt im Wege von externen zweckgebundenen Einnahmen zugeführt werden. In der vorliegenden Prognose wird der Schwerpunkt auf die Einnahmen gelegt, die zur Finanzierung der Haushaltsausgaben innerhalb des MFR erforderlich sind.
Die zur Finanzierung des Haushalts erforderlichen Eigenmittel errechnen sich durch Abzug der „sonstigen Einnahmen“ vom Betrag der Gesamtausgaben. Dementsprechend beruht die Vorausschätzung der Einnahmen des EU-Haushalts auf dem Grundsatz, dass sich Ausgaben und Einnahmen die Waage halten müssen, d. h. die Gesamteinnahmen müssen den Gesamtausgaben entsprechen.
Seit 2021 leistet das Vereinigte Königreich im Einklang mit dem Austrittsabkommen (Teil V) einen Beitrag zum EU-Haushalt in Bezug auf die ausstehenden Mittelbindungen der vorangegangenen Finanzrahmen. Der Beitrag des Vereinigten Königreichs fällt im EU-Haushalt unter „Sonstige Einnahmen“. Er wird schrittweise mit der Abwicklung der noch abzuwickelnden Verpflichtungen eingestellt. Andere sonstige Einnahmen dürften erwartungsgemäß nominal konstant auf der im Entwurf des Haushaltsplans 2026 geplanten Höhe bleiben.
Die Eigenmittel – nationale Beiträge und Zölle – machen die meisten Einnahmen aus, die zur Finanzierung der Haushaltsausgaben benötigt werden. Die Entwicklung der nationalen Beiträge über den Prognosezeitraum wird durch den Ausgabenzyklus bestimmt. Die gegen Ende des MFR prognostizierten Erhöhungen werden dazu führen, dass die nationalen Beiträge im Zeitraum 2026-2027 steigen, was mit historischen Mustern im Einklang steht. Für den Zeitraum 2026-2027 werden die nationalen Beiträge im Durchschnitt voraussichtlich bei 169 Mrd. EUR pro Jahr liegen. Das entspricht 0,86 % des Bruttonationaleinkommens der EU.
10.Einnahmequellen
Ausgehend von dem im Haushaltsentwurf 2026 angegebenen Niveau der Bruttozölle werden die traditionellen Eigenmittel (Zölle) im Zeitraum 2027-2034 voraussichtlich genauso stark ansteigen wie das BNE zu jeweiligen Preisen der einzelnen Mitgliedstaaten. Ab 2028 werden die Parameter des Vorschlags für einen neuen Eigenmittelbeschluss verwendet.
Die Einnahmen aus den MwSt-Eigenmitteln werden ausgehend von den im Haushaltsentwurf 2026 enthaltenen MwSt-Bemessungsgrundlagen der einzelnen Mitgliedstaaten prognostiziert. Die MwSt-Bemessungsgrundlagen werden im Zeitraum 2027-2034 voraussichtlich zum gleichen Satz wie das BNE zu jeweiligen Preisen wachsen.
Die Kunststoff-Eigenmittel werden voraussichtlich mit nicht recycelten Verpackungsabfällen aus Kunststoff beginnen, die im Haushaltsentwurf 2026 enthalten sind. Die entsprechenden Verpackungsabfälle aus Kunststoff werden den Vorausschätzungen zufolge im Zeitraum 2027-2034 bei konstanten Preisen in gleichem Maße wie das BNE wachsen. Die Recyclingquoten dürften sich dem EU-Recyclingziel von 55 % linear annähern, das bis 2030 erreicht werden muss.
Die BNE-Eigenmittel für die EU-27 werden als verbleibende Differenz zwischen allen anderen Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen einerseits und den veranschlagten Ausgaben andererseits berechnet. Die im Eigenmittelbeschluss festgelegten Parameter für Eigenmittel bestimmen den Anteil der Mitgliedstaaten am Gesamtbetrag der nationalen Beiträge, der für einen ausgeglichenen EU-Haushalt erforderlich ist.
Der Vorschlag der Kommission für einen Eigenmittelbeschluss enthält mehrere zusätzliche Eigenmittel:
Die Einnahmenvorausschätzungen für die Eigenmittel auf der Grundlage des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS1) basieren auf einem angenommenen CO2-Preis von 88,33 EUR zu Preisen von 2025. Die Zahl der versteigerten Emissionszertifikate ergibt sich aus den Rechtsvorschriften der EHS-Richtlinie 2 .
Was die Eigenmittel auf der Grundlage von E-Abfällen betrifft, so werden zunächst die zugrunde liegenden nicht gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräte in einem Mitgliedstaat in einem bestimmten Jahr berechnet. Die Sammelquoten dürften sich dem EU-Ziel von 65 % bis 2034 linear annähern.
Die Einnahmen aus den Eigenmitteln auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak werden auf der Grundlage der Richtlinie über Verbrauchsteuern auf Tabak und ihrer vorgeschlagenen Neufassung veranschlagt.
Die Einnahmen aus den Eigenmitteln auf der Grundlage des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) werden unter Zugrundelegung des gleichen CO2-Preises wie beim EHS1 prognostiziert.
Die Prognosen für den Unternehmensbeitrag für Europa basieren auf unternehmensbezogenen Daten der Orbis-Datenbank aus dem Jahr 2023. Gemäß dem Vorschlag der Kommission für einen neuen Eigenmittelbeschluss leisten alle Unternehmen, die in der EU tätig sind und dort verkaufen, einen jährlichen Pauschalbeitrag.
Die sonstigen Einnahmen des EU-Haushaltsplans umfassen traditionell Beiträge des Personals, Einnahmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Organe, Beiträge und Erstattungen im Rahmen von Abkommen und Programmen der Union, Verzugszinsen und Geldbußen, Einnahmen aus Anleihe- und Darlehensgeschäften, Einnahmen aus Gebühren, die keinen bestimmten Ausgaben zugeordnet sind, und sonstige Einnahmen – sowie Überschüsse aus Vorjahren. Angesichts ihrer inhärenten Volatilität ist eine Prognose der meisten dieser Komponenten schwierig. Daher wird davon ausgegangen, dass der im Haushaltsentwurf 2026 enthaltene Betrag (d. h. 3 Mrd. EUR) im Prognosezeitraum nominal konstant bleibt.
Ab 2021 umfassen die sonstigen Einnahmen des EU-Haushalts neben den vorstehend genannten Posten den Beitrag des Vereinigten Königreichs zu noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL), für die das Vereinigte Königreich haftet, Pensionsverpflichtungen und anderen Komponenten der einheitlichen Finanzregelung gemäß dem Austrittsabkommen 3 . Dies spiegelt sich auch in der vorgeschlagenen Finanzierung des Haushaltsentwurfs 2026 wider.
Der Beitrag des Vereinigten Königreichs zu den noch abzuwickelnden Mittelbindungen zum 31. Dezember 2020 wird über die Anwendung des Anteils des Vereinigten Königreichs an der Finanzierung auf die geschätzten RAL-Zahlungen für jedes Jahr innerhalb des Zeitraums 2026-2030 bestimmt. Der sich daraus ergebende jährliche Beitrag wird unter Berücksichtigung der in Artikel 148 des Austrittsabkommens festgelegten Zahlungsmodalitäten festgelegt.
Die Prognose der sonstigen Einnahmen umfasst den Beitrag des Vereinigten Königreichs zu den Verbindlichkeiten in Bezug auf die Ruhegehälter für Mitglieder und hochrangige Amtsträger in der EU gemäß Artikel 142 Absatz 5 des Austrittsabkommens. Der Beitrag des Vereinigten Königreichs zu den Ruhegehältern (schätzungsweise 333 Mio. EUR im Haushaltsentwurf 2026) wird als externe zweckgebundene Einnahme in den EU-Haushalt eingestellt und ist daher nicht Teil der langfristigen Prognose der sonstigen Einnahmen.
Der Gesamtbetrag der von der Union erhobenen Eigenmittel darf in keinem Jahr die im Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates festgelegte Eigenmittelobergrenze von 1,4 % des BNE der EU-27 überschreiten, wobei eine vorübergehende Erhöhung um 0,6 % des BNE der EU vorgesehen ist, um alle aus den Anleihen an den Kapitalmärkten zur Finanzierung von NextGenerationEU resultierenden Verbindlichkeiten zu decken.
Für den Zeitraum 2028-2034 werden die im vorgeschlagenen neuen Eigenmittelbeschluss festgelegten Eigenmittelobergrenzen wie folgt angehoben:
·1,75 % im Rahmen der ständigen Obergrenze,
·0,6 % im Rahmen der Obergrenze für die Deckung aller Verbindlichkeiten der Union aus Anleihen an den Kapitalmärkten zur Finanzierung von NextGenerationEU,
·0,25 % für das Kriseninstrument im Falle der Aktivierung.
11.Schlussfolgerungen
Im Rahmen der Initiativen zur Unterstützung von Mitgliedstaaten, Drittländern und bestimmten Sektoren wurden die Auszahlungen für alle Haushaltsprogramme beschleunigt. Die verbesserte Umsetzung der kohäsionspolitischen Programme 2021-2027 verringert das Risiko der Aufhebung von Mittelbindungen. Es wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedstaaten alles tun werden, was nötig ist, um Aufhebungen von Mittelbindungen zu vermeiden, wobei sie auch von politischen Anreizen profitieren werden, wie sie beispielsweise für die Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik vorgeschlagen wurden. In den kommenden Jahren müssen die Mitgliedstaaten die Mittel im Rahmen von NextGenerationEU bis 2026 ausführen.
Die RAL dürften bis zum Ende des derzeitigen MFR auf 330 Mrd. EUR zurückgehen. Im MFR 2028-2034 dürfte das neue Umsetzungsmodell für Programme mit geteilter Mittelverwaltung zusammen mit der Zielvorgabe für die Aufhebung der Mittelbindungen N+1 die Umsetzung beschleunigen und die RAL am Ende des nächsten MFR erheblich verringern. Bei den anderen Programmen dürften die vorgeschlagenen Vereinfachungen auch die Zahlungen im Vergleich zu historischen Trends beschleunigen, was auch zur Eindämmung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen beitragen würde.
Die MFR-Obergrenze der Mittel für Zahlungen reicht weiterhin aus, um die bis zum Ende des aktuellen MFR prognostizierten Zahlungen abzudecken. Insgesamt beläuft sich die Nettomarge im Jahr 2026 auf 18,6 Mrd. EUR und im Jahr 2027 einschließlich programmspezifischer Anpassungen auf 3,2 Mrd. EUR.
Im MFR 2028-2034 folgt die von der Kommission vorgeschlagene Obergrenze für Mittel für Zahlungen ab dem zweiten Jahr des MFR einem Profil der vorgezogenen Mittelbereitstellung, das in erster Linie auf das im Vergleich zu den früheren Plänen beschleunigte Zahlungsprofil für die Pläne für national-regionale Partnerschaften zurückzuführen ist.
Die Einnahmen zur Finanzierung des Haushalts folgen dem Ausgabenzyklus des MFR. Das vorgeschlagene Paket neuer Eigenmittel dürfte die nationalen Beiträge innerhalb bekannter Grenzen halten.
Anhang II – Ergebnisse der Prognose
Alle Werte sind, sofern nicht anders angegeben, in Milliarden EUR zu aktuellen Preisen angegeben. Aufgrund von Rundungen stimmen manche Summen möglicherweise nicht überein.
Tabelle 1.1 – Langfristige Prognose der künftigen Abflüsse des MFR für den Zeitraum 2026-2034
|
Jahr |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
INSGESAMT |
|
Obergrenze der Mittel für Verpflichtungen |
182,9 |
186,2 |
269,5 |
282,9 |
283,1 |
290,4 |
294,1 |
285,4 |
279,7 |
2 353,9 |
|
Obergrenze der Mittel für Zahlungen |
201,2 |
195,2 |
270,0 |
300,7 |
297,1 |
292,8 |
277,4 |
274,7 |
267,5 |
2 379,1 |
|
Zusätzlich Anpassung für Artikel 5 MFR (Schätzung für zukünftige Jahre) |
0,0 |
2,6 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mittel für Verpflichtungen (geplant)* |
193,4 |
194,8 |
266,7 |
279,9 |
280,1 |
287,1 |
290,6 |
281,8 |
276,0 |
2 350,4 |
|
Prognostizierte Zahlungen** |
192,2 |
196,6 |
270,0 |
300,7 |
297,1 |
292,8 |
277,4 |
274,7 |
267,5 |
2 375,4 |
|
Davon für besondere Instrumente*** |
6,5 |
0,1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
* Im Einklang mit dem Entwurf des Haushaltsplans für 2026, einschließlich der Zuweisung für die Ukrainereserve sowie der Mittel aus Artikel 5 der MFR-Verordnung und Artikel 15 Absatz 3 der Haushaltsordnung.
** Umfasst nur die geschätzte Höhe der Zahlungen für die Ukrainereserve im Jahr 2026.
*** Die Beträge für die besonderen Instrumente decken die Solidaritäts- und Soforthilfereserve, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die Reserve für die Anpassung an den Brexit, die Ukrainereserve, das EURI-Instrument und das Flexibilitätsinstrument ab. In den folgenden Tabellen sind die Zahlungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments und des EURI-Instruments in den jeweiligen Rubriken erfasst. Für den künftigen Einsatz besonderer Instrumente im Zeitraum 2028-2034 wird keine Annahme getroffen.
Tabelle 1.2 – Mittel für Zahlungen für neue Mittelbindungen im Rahmen des MFR 2021-2027
|
MFR-Rubrik |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
Insgesamt |
|
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales |
21,5 |
22,9 |
18,6 |
9,4 |
5,9 |
3,7 |
1,5 |
0,2 |
83,7 |
|
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte |
73,6 |
74,3 |
70,9 |
70,4 |
37,7 |
23,2 |
0,8 |
0,1 |
351,0 |
|
2.1 Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
58,7 |
61,7 |
68,3 |
68,9 |
37,0 |
22,9 |
0,6 |
0,0 |
318,1 |
|
2.2 Resilienz und Werte |
14,9 |
12,6 |
2,6 |
1,5 |
0,7 |
0,3 |
0,2 |
0,1 |
32,9 |
|
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt |
53,0 |
56,1 |
15,9 |
15,9 |
4,0 |
4,4 |
0,3 |
0,1 |
149,7 |
|
3.1 Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
40,5 |
40,5 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
81,0 |
|
3.2 Sonstige Programme der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ |
12,5 |
15,6 |
15,9 |
15,9 |
4,0 |
4,4 |
0,3 |
0,1 |
68,7 |
|
4. Migration und Grenzmanagement |
3,8 |
3,5 |
2,5 |
2,8 |
2,7 |
1,1 |
0,4 |
0,0 |
16,7 |
|
5. Sicherheit und Verteidigung |
2,2 |
2,5 |
2,3 |
1,9 |
1,2 |
0,4 |
0,1 |
0,0 |
10,6 |
|
6. Nachbarschaft und die Welt |
15,5 |
18,3 |
15,3 |
10,5 |
6,1 |
3,2 |
1,3 |
0,2 |
70,3 |
|
7. Europäische öffentliche Verwaltung |
13,5 |
13,9 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
27,4 |
|
Außerhalb des MFR |
3,2 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
3,2 |
|
Besondere Instrumente |
1,9 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
1,9 |
|
Insgesamt |
188,1 |
191,5 |
125,5 |
110,9 |
57,5 |
36,0 |
4,2 |
0,5 |
714,4 |
Tabelle 1.3 – Zahlungen für die Abwicklung von Mittelbindungen vor 2021
|
MFR-Rubrik |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
Insgesamt |
|
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales |
1,8 |
0,9 |
0,6 |
0,5 |
0,2 |
0,3 |
0,0 |
4,4 |
|
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte |
1,0 |
0,4 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
1,4 |
|
2.1 Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
1,0 |
0,4 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
1,4 |
|
2.2 Resilienz und Werte |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt |
0,1 |
2,2 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,4 |
0,0 |
2,9 |
|
3.1 Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
3.2 Sonstige Programme der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ |
0,1 |
2,2 |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,4 |
0,0 |
2,9 |
|
4. Migration und Grenzmanagement |
0,1 |
0,1 |
0,1 |
0,2 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,5 |
|
5. Sicherheit und Verteidigung |
0,1 |
0,1 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,3 |
|
6. Nachbarschaft und die Welt |
1,0 |
1,3 |
1,1 |
0,3 |
0,1 |
0,1 |
0,0 |
3,9 |
|
Insgesamt |
4,1 |
5,0 |
2,0 |
1,1 |
0,5 |
0,8 |
0,0 |
13,4 |
Tabelle 1.4 – Zahlungen für die Mittelbindungen 2028-2034
|
MFR-Rubrik |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
Insgesamt |
|
1. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft, ländlicher Raum und Meere, Wohlstand und Sicherheit |
108,3 |
122,7 |
150,9 |
150,7 |
157,8 |
144,3 |
130,3 |
965,0 |
|
2. Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit |
14,8 |
40,6 |
57,4 |
68,8 |
73,1 |
82,9 |
86,2 |
423,7 |
|
3. Europa in der Welt |
4,8 |
9,9 |
14,6 |
19,6 |
24,8 |
28,9 |
32,3 |
134,9 |
|
4. Verwaltung |
14,9 |
15,6 |
16,3 |
16,9 |
17,5 |
18,1 |
18,7 |
117,9 |
|
Insgesamt |
142,8 |
188,8 |
239,1 |
256,0 |
273,2 |
274,2 |
267,5 |
1 641,5 |
Tabelle 2 – Prognose für die Aufhebung von Mittelbindungen im Zeitraum 2026-2027
|
MFR-Rubrik |
Abschluss |
MFR |
Insgesamt |
|
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales |
0,5 |
0,5 |
1,0 |
|
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte |
0,6 |
0,3 |
1,0 |
|
2.1 Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt |
0,5 |
0,0 |
0,5 |
|
2.2 Resilienz und Werte |
0,1 |
0,3 |
0,4 |
|
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt |
3,2 |
0,1 |
3,2 |
|
3.2 Sonstige Programme der Rubrik „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ |
3,2 |
0,1 |
3,2 |
|
4. Migration und Grenzmanagement |
0,0 |
0,2 |
0,2 |
|
5. Sicherheit und Verteidigung |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
6. Nachbarschaft und die Welt |
0,0 |
0,1 |
0,1 |
|
Insgesamt |
4,4 |
1,2 |
5,5 |
Tabelle 3 – Langfristige Prognose der Abflüsse für NextGenerationEU
|
Programm |
2026 |
2027 |
Insgesamt |
|
„Horizont Europa“ |
0,2 |
0,0 |
0,2 |
|
InvestEU |
1,2 |
0,0 |
1,2 |
|
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
Europäischer Sozialfonds (ESF) |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität |
100,4 |
0,0 |
100,4 |
|
Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU) |
0,5 |
0,0 |
0,5 |
|
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) |
1,4 |
0,0 |
1,4 |
|
Fonds für einen gerechten Übergang |
3,3 |
0,0 |
3,3 |
|
Insgesamt |
107,0 |
0,1 |
107,1 |
Tabelle 4 – Veränderung bei den gesamten ausstehenden Mittelbindungen im Zeitraum 2026-2034
|
Quelle |
RAL Anfang 2026 (Schätzung)* |
Mittelbindungen 2026-2034 |
Zahlungen 2026-2034 |
Aufgehobene Mittelbindungen 2026-2027 |
RAL Ende 2034 |
|
MFR |
355,9 |
2 350,4 |
2 368,8 |
5,5 |
331,9 |
|
NGEU |
107,4 |
0,1 |
107,1 |
0,4 |
0,0 |
|
Insgesamt |
463,3 |
2 350,5 |
2 475,9 |
5,9 |
331,9 |
* Die RAL Anfang 2025 umfassen keine Beträge aus sonstigen Einnahmen (ohne NextGenerationEU), die nicht in der Tabelle enthalten sind.
Tabelle 5 – Langfristige Prognose der künftigen Zuflüsse des EU-Haushalts für den Zeitraum 2026-2030
|
ZUFLÜSSE |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
Insgesamt |
|
|
Obergrenze für Eigenmittel in % des Bruttonationaleinkommens der EU |
2,00 % |
2,00 % |
2,00 % |
2,00 % |
2,00 % |
||
|
Davon vorübergehende Aufstockung für NGEU |
0,60 % |
0,60 % |
0,60 % |
0,60 % |
0,60 % |
||
|
Obergrenze für Eigenmittel in Mrd. EUR* |
385,2 |
398,1 |
411,1 |
424,6 |
437,8 |
||
|
Davon vorübergehende Aufstockung für NGEU |
111,5 |
115,6 |
119,4 |
123,3 |
127,4 |
||
|
Nettobetrag der traditionellen Eigenmittel** |
a |
21,4 |
22,1 |
22,9 |
23,7 |
24,4 |
114,5 |
|
Nationale Beiträge |
b |
167,4 |
171,2 |
101,5 |
85,6 |
30,9 |
556,6 |
|
Davon MwSt-Eigenmittel |
24,8 |
25,6 |
26,4 |
27,3 |
28,1 |
132,1 |
|
|
Kunststoff-Eigenmittel |
6,8 |
6,8 |
6,8 |
6,7 |
6,7 |
33,8 |
|
|
BNE-Eigenmittel |
135,8 |
138,8 |
68,3 |
51,6 |
-3,9*** |
390,6 |
|
|
Eigenmittel insgesamt |
c=a+b |
188,7 |
193,3 |
124,42 |
109,3 |
55,4 |
671,1 |
|
Davon Eigenmittel zur Finanzierung von NGEU-Verbindlichkeiten**** |
8,02 |
||||||
|
Sonstige Einnahmen (einschließlich des vorläufigen Beitrags des Vereinigten Königreichs) |
d |
3,5 |
3,3 |
3,0 |
2,7 |
2,6 |
15,2 |
|
GESAMTEINNAHMEN |
c+d |
192,2 |
196,6 |
127,4 |
112,0 |
58,0 |
686,3 |
* Eigenmittelobergrenze – berechnet auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2025 für das Bruttonationaleinkommen der EU27.
** Traditionelle Eigenmittel werden auf der Grundlage eines Einbehaltungssatzes für die Erhebungskosten von 25 % veranschlagt.
*** Für 2030 führt der Betrag der BNE-Eigenmittel zu einem Überschuss, der an die Mitgliedstaaten zurückgezahlt wird.
**** Für 2026 und 2027 auf der Grundlage der derzeitigen Finanzplanung.
Tabelle 6 – Langfristige Prognose der künftigen Zuflüsse des EU-Haushalts innerhalb des MFR 2028-2034
|
ZUFLÜSSE |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
Insgesamt |
|
|
Obergrenze für Eigenmittel in % des Bruttonationaleinkommens der EU* |
2,35 % |
2,35 % |
2,35 % |
2,35 % |
2,35 % |
2,35 % |
2,35 % |
||
|
Obergrenze für Eigenmittel in Mrd. EUR |
483,1 |
498,9 |
514,4 |
530,2 |
546,3 |
562,7 |
579,5 |
||
|
Eigenmittel insgesamt: |
a |
266,7 |
297,7 |
294,1 |
289,9 |
274,5 |
271,8 |
264,3 |
1 959,0 |
|
Davon Nettobetrag der traditionellen Eigenmittel** |
34,5 |
35,7 |
36,8 |
38,0 |
39,2 |
40,4 |
41,6 |
266,3 |
|
|
MwSt-Eigenmittel |
26,6 |
27,5 |
28,3 |
29,2 |
30,1 |
31,0 |
31,9 |
204,4 |
|
|
Kunststoff-Eigenmittel |
9,3 |
9,5 |
9,7 |
9,9 |
10,1 |
10,3 |
10,5 |
69,2 |
|
|
Eigenmittel auf der Grundlage des Europäischen Emissionshandelssystems (EHS1) |
8,8 |
11,7 |
11,3 |
13,0 |
11,7 |
10,3 |
8,8 |
75,6 |
|
|
Eigenmittel auf der Grundlage von E-Abfällen |
16,2 |
16,5 |
16,7 |
16,9 |
17,1 |
17,3 |
17,4 |
118,0 |
|
|
Eigenmittel auf der Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak |
13,0 |
12,7 |
12,4 |
12,8 |
12,5 |
12,2 |
12,7 |
88,3 |
|
|
CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) |
0,9 |
1,0 |
1,3 |
1,5 |
1,9 |
2,0 |
2,2 |
10,8 |
|
|
Unternehmensbeitrag für Europa (CORE) |
7,4 |
7,5 |
7,5 |
7,6 |
7,7 |
7,8 |
7,9 |
53,3 |
|
|
BNE-Eigenmittel |
149,9 |
175,8 |
170,2 |
161,0 |
144,3 |
140,5 |
131,4 |
1 073,0 |
|
|
Sonstige Einnahmen (einschließlich Gebühren und vorläufiger Beitrag des Vereinigten Königreichs, Gebühr für das Europäische Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS)) |
b |
3,3 |
3,0 |
2,9 |
2,9 |
2,9 |
2,9 |
3,1 |
21,1 |
|
GESAMTEINNAHMEN |
c=a+b |
270,0 |
300,7 |
297,1 |
292,8 |
277,4 |
274,7 |
267,5 |
1 980,1 |
* Eigenmittelobergrenze – berechnet auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2025 für das Bruttonationaleinkommen der EU27.
** Traditionelle Eigenmittel werden auf der Grundlage eines Einbehaltungssatzes für die Erhebungskosten von 10 % veranschlagt.
Angesichts des bevorstehenden Fristablaufs für die Vorlage der Vorschläge der Kommission für das nächste MFR-Paket konnte bei der Vorlage dieses Berichts die gemäß Artikel 253 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 geltende Frist nicht eingehalten werden.
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung) (ABl. L, 2024/2559, 26.9.2024).
COM(2021) 343 vom 30.6.2021. Dies ist die erste Ausgabe dieses Berichts für den Zeitraum 2021-2027 des MFR.
Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 11).
Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23) („NextGenerationEU“).
Sofern nicht anders spezifiziert, werden alle Beträge in diesem Bericht zu jeweiligen Preisen dargestellt.
Verordnung [(EU, Euratom) 20XX/XXX * des Rates. COM(2025) 571.
Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1).
ABl. C 66 I vom 19.2.2019, S. 1.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Technische Anpassung des Mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027“. COM(2025) 800 final.
Haushaltsvoranschlag der Europäischen Kommission für das Haushaltsjahr 2026. SEC(2025) 250.
Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L, 2024/765, 29.2.2024).
Nach Artikel 5 der MFR-Verordnung können zusätzliche Mittel in Höhe des Betrags bestimmter Arten von Geldbußen im Rahmen der vordefinierten Mindest- und Höchstbeträge bei den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen für eine im Voraus festgelegte Liste von Programmen bereitgestellt werden.
Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zur Wiederverwendung freigegebener Mittel im Zusammenhang mit dem Forschungsprogramm (C/2024/1972) (ABl. C, C/2024/1972, 29.2.2024).
Verordnung (EU) 2024/795 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Februar 2024 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und der Verordnungen (EU) 2021/1058, (EU) 2021/1056, (EU) 2021/1057, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) 2021/1060, (EU) 2021/523, (EU) 2021/695, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/241 (ABl. L, 2024/795, 29.2.2024).
Der Betrag wird durch REPowerEU-Zuschüsse in Höhe von 20 Mrd. EUR, die im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) finanziert werden, und durch 2,1 Mrd. EUR an Übertragungen aus der Brexit-Reserve ergänzt.
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Langfristige Prognose der Zu- und Abflüsse des EU-Haushalts (2025-2029). COM(2024) 276 final.
Ende der Frist für die Berichterstattung im Zusammenhang mit STEP ist März 2025.
Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, Mittel zwischen den Direktzahlungen und der Entwicklung des ländlichen Raums zu übertragen. Das Ergebnis wurde in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/813 der Kommission vom 8. Februar 2023 festgehalten.
Stichtag für die Zahlen zu NextGenerationEU ist der 16. Mai 2025.