„Umwelt – Richtlinie 94/62/EG – Verpackungen und Verpackungsabfälle – Begriff Verpackung – Kunststofftragetaschen, die einem Kunden zur Verfügung gestellt werden – Einbeziehung“
Unter den Begriff ‚Verpackungen‘ fallen ausschließlich
Ist es dem österreichischen Gesetzgeber oder der Kommission gestattet, Produkte, die nicht als Verpackung im Sinne der angeführten Richtlinie anzusehen sind, den in der Richtlinie für Verpackungen vorgesehenen Regelungen oder gleichartigen Regelungen zu unterstellen?
Darf der österreichische Gesetzgeber oder die Kommission auch Unternehmer, die bloß Verpackungsmaterial, also ein Produkt, das dazu bestimmt ist, mit Waren befüllt zu werden, herstellen, zur Teilnahme an einem im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 94/62 eingerichteten Sammel- und Verwertungssystem verpflichten?