29.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 395/112


P9_TA(2020)0244

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2020 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen (COM(2020)0309 — C9-0202/2020 — 2020/0140(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2021/C 395/16)

Das Europäische Parlament,

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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0309),

—

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2, Artikel 78 Absatz 2, Artikel 79 Absätze 2 und 4, Artikel 82 Absatz 1, Artikel 84 und Artikel 87 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0202/2020),

—

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

—

unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 22. September 2020 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union zu billigen,

—

gestützt auf Artikel 59 und Artikel 52 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

—

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A9-0171/2020),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

P9_TC1-COD(2020)0140

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 6. Oktober 2020 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2020/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2020/1543.)