EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 14.10.2024
COM(2024) 482 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) (ST 12275/22 INIT; ST 12275/22 INIT ADD 1) vom 4. Oktober 2022 zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande
ANHANG
ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS
1.Beschreibung der Reformen und Investitionen
A.KOMPONENTE 1: P DENÜBERGANG ZU EINER GRÜNEN WIRTSCHAFT BREMSEN
Ziel dieser Komponente des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den ökologischen Wandel in den Niederlanden zu fördern und zu beschleunigen und die Probleme anzugehen, die durch übermäßige Stickstoffablagerungen in und um die niederländischen Natura-2000-Gebiete verursacht werden. Die Komponente umfasst fünf Reformen und sechs Investitionen zur Förderung des ökologischen Wandels, von denen zwei die Stickstoffherausforderungen angehen.
Die Ziele des ökologischen Wandels werden durch ein Paket steuerlicher Ökologisierungsreformen unterstützt, mit den nachhaltigen Energiequellen gegenüber fossilen Brennstoffen finanziell attraktiver gemacht und Bürger und Unternehmen ermutigt werden sollen, ihren Energieverbrauch zu begrenzen. So zielt die umfassende Reform des Energiegesetzes beispielsweise auf die Aktualisierung, Modernisierung und Integration des Rechtsrahmens für Gas- und Stromsysteme ab, um den Übergang des Stromnetzes zu einem CO2-armen Energiesystem zu unterstützen. Diese Reformen werden ergänzt durch Investitionsprogramme für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen (d. h. Offshore-Windenergie) und Träger (d. h. grüner Wasserstoff) sowie durch Investitionen in die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen wie emissionsfreie Binnenschiffe und mit Wasserstoffantriebssystemen betriebene Luftfahrzeuge.
Die Stickstoffprobleme werden durch ein umfassendes Programm zur Wiederherstellung der Natur angegangen, wobei der Schwerpunkt auf der Verringerung der Stickstoffablagerungen in empfindlichen Lebensräumen in Natura-2000-Gebieten liegt. Die Stickstoffprobleme werden durch eine Förderregelung für die Einstellung von Schweinehaltungsbetrieben in der Nähe von Natura-2000-Gebieten weiter angegangen.
Die Komponente trägt zur Verwirklichung der niederländischen Energie- und Klimaziele, einschließlich des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP), bei. Die Komponente unterstützt auch die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Konzentration der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019), zur Konzentration von Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt durch Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien, insbesondere durch die Förderung ergänzender Investitionen in die Netzinfrastruktur und die weitere Straffung der Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere in Gebäuden, und die Beschleunigung von Investitionen in nachhaltigen Verkehr und nachhaltige Landwirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 aus dem Jahr 2022).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
1.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C1.1 R1: Reform der Energiebesteuerung
Ziel dieser Reform ist es, Anreize für Unternehmen und Haushalte zu schaffen, ihren Energieverbrauch zu begrenzen und auf klimafreundlichere Energiequellen umzustellen. Die Reform besteht aus einer Kombination aus Tarifänderungen, die die Nutzung von Erdgas und Strom billiger machen sollen, und strukturellen Anpassungen der Energiebesteuerung, die darauf abzielen, Anreize für den Energieverbrauch zu schaffen.
Die Reform in Bezug auf die Zollanpassungen besteht in der Einführung folgender Änderungen:
a)der erste Bandtarif („eerste schijf“) für die Nutzung von Gas wird erhöht und der erste Tarif für die Nutzung von Strom wird gesenkt;
b)die Tarife der zweiten und dritten Stufe („tweede en derde schijf“) für die Nutzung von Strom werden gesenkt;
c)die Struktur der Energietarife wird degressiver gestaltet, indem die Tarife sowohl im höchsten Gas- als auch im Stromverbrauchsbereich angehoben werden; und
d)der jährliche Pauschalbetrag der Energiesteuerermäßigung für Stromverbraucher wird auf mindestens 493,27 EUR je Stromanschluss festgesetzt.
Die Reform in Bezug auf die strukturellen Anpassungen der Energiebesteuerung soll
a)Abschaffung der Befreiungs- und Erstattungsregelung (für Erdgas und Elektrizität) für metallurgische und mineralogische Verfahren;
b)die Ausnahme für den Verbrauch von Erdgas bei der Stromerzeugung auf das Erdgas beschränken, das für die Erzeugung von in das Netz eingespeister Elektrizität verwendet wird; und
c)Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes für den Gartenbau in Gewächshäusern.
Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2025 abgeschlossen. Reform C1.1 R2: Einführung und Verschärfung der CO2-Abgabe für die Industrie
Ziel dieser Reform ist die Verringerung der CO2-Emissionen der Industrie durch eine CO2-Abgabe für die Industrie. Diese Abgabe dient als Preisuntergrenze und setzt einen Mindestpreis für eine emittierte Tonne CO2 fest: fällt der Preis im Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EHS) unter diesen Mindestpreis, so wird die Differenz zwischen dem EHS-Preis und der Preisuntergrenze als Steuer erhoben.
Die Reform im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe für die Industrie umfasst folgende Elemente:
a)Einführung der CO2-Abgabe für die Industrie; und
b)Verschärfung der Abgabe mit dem Ziel, die CO2-Emissionen der Industrie weiter zu verringern. Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2023 abgeschlossen.
Reform C1.1 R3: Erhöhung der Flugreisesteuer (ATT)
Ziel dieser Reform ist es, die sozialen Kosten des Fluggastverkehrs besser widerzuspiegeln und Kurzstreckenflüge zu verhindern. Mit der Reform wird die Flugreisesteuer erhöht, was zu einer sofortigen Erhöhung der Flugtickets für Fluggäste führt, die von einem Flughafen in den Niederlanden abfliegen.
Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2023 abgeschlossen.
Reform C1.1 R4: Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
Ziel dieser Reform ist es, die Zahl der Kilometer, die von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen zurückgelegt werden, zu verringern. Die Reform umfasst folgende Elemente:
a)die schrittweise Abschaffung der Befreiung von der Kraftfahrzeug- und Motorradkaufsteuer („Belasting van Personenauto’s en Motorrijwielen“, BPM) für mit fossilen Brennstoffen betriebene Lieferwagen von Unternehmern im Sinne von Artikel 7 des MwSt-Gesetzes (Wet op de omzetbelasting 1968); und
b)die Änderung der Bemessungsgrundlage für die bestehende Eigentumssteuer vom Fahrzeuggewicht auf die Anzahl der gefahrenen Kilometer;
Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Reform C1.1 R5: Energierecht
Ziel dieser Reform ist die Aktualisierung, Modernisierung und Integration des Rechtsrahmens für die Gas- und Stromenergiesysteme. Die Reform besteht insbesondere darin, dass das Energiegesetz in Kraft tritt, das geltende Gasgesetz und das geltende Elektrizitätsgesetz in einem einzigen Rechtsrahmen zusammengefasst wird und folgende Merkmale aufweist:
a)Verbesserung des Systems für die Erhebung, Speicherung und den Austausch von Gas- und Stromdaten;
b)Überarbeitung der Rechtsgrundlage für Eingriffe der Provinzen oder der Zentralregierung in Energieinfrastrukturprojekte, um die Genehmigungserteilung und die Durchführung von Vorhaben von nationalem Interesse – Energieprojecten van Nationale Belang (über das Nationale Koordinierungssystem – Rijkscoördinatieregeling, RCR) zu optimieren.
c)Aktualisierung des Rechtsrahmens für Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber;
d)Regulierung der Möglichkeiten für Stromnutzer, aktive Akteure auf dem Energiemarkt zu werden, indem i) der Abschluss von Verträgen mit mehreren Betreibern über einen Anschluss, ii) der Verkauf von selbst erzeugtem Strom, sei es durch Aggregierung, und iii) die Monetarisierung der Flexibilität der Endnutzer bei der tatsächlichen Nachfrage durch Aggregierung ermöglicht wird; und
e)Verbesserung des Schutzes der Endverbraucher.
Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2025 abgeschlossen
Investition C1.1 I1: Offshore-Windkraft
Mit dieser Investition soll die Windkrafterzeugungskapazität in der Nordsee erhöht werden. Anstatt die Baukosten von Offshore-Windparks selbst zu decken, zielt die Investition darauf ab, die negativen externen Effekte im Zusammenhang mit dem Ausbau zusätzlicher Offshore-Windenergiekapazitäten zu verringern.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)Verbesserung der Seeverkehrssicherheit in der Nähe von Offshore-Windparks durch i) die Beschaffung von fünf neuen Ladepunkten auf See für elektrische Schiffe und von fünf neuen Ladepunkten im Kai für elektrische Schiffe (einschließlich Hybridschiffe) und ii) durch die Beschaffung von drei Rettungsbooten;
b)Stärkung und Schutz des Ökosystems der Nordsee, das durch die Errichtung von Offshore-Windparks beeinträchtigt zu werden droht, durch i) Maßnahmen zur Verbesserung der Natur zum Schutz von Vögeln und Meeressäugetieren, ii) Pilotmaßnahmen zur Wiederherstellung der Natur innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten, iii) Forschungsprojekte zu möglichen Maßnahmen zur Stärkung des Ökosystems der Nordsee und zur Erhaltung der Arten, iv) das niederländische Offshore-Windökologische Programm (Wozep) und v) die Digitalisierung des ökologischen Monitorings der Nordsee, einschließlich der Installation ökologischer Sensoren; und
c)die angemessene Integration des Offshore-Stromanschlusses in Onshore-Anlandestellen, einschließlich
I) vier Flächeninvestitionspläne zur Begrenzung der lokalen negativen Auswirkungen von Windenergie-Anlandestellen auf die betreffenden Gebiete und ii) ein ökologisches Impulspaket für das Wattenmeer und Ausgleichszahlungen für die Versalzung landwirtschaftlicher Flächen.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Ausschreibung(en) und der/die unterzeichnete(n) Vertrag(e) für die drei neuen Schleppschiffe für Notfallmaßnahmen die folgenden verbindlichen Förderkriterien enthalten, die von der Durchführungsbehörde überprüft werden:
a)Es ist sicherzustellen, dass ausschließlich grünes Methanol, das der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entspricht, von den im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützten Schiffen verwendet wird.
b)Der grüne Wasserstoff, der für die Herstellung von grünem Methanol verwendet wird, muss die Anforderung an die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von 73,4 % für Wasserstoff erfüllen (was 3 t CO2-Äq/tH2) entspricht.
c)Das grüne Methanol muss im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten mindestens 70 % der Emissionen einsparen.
d)Mindestens 90 % des Energieverbrauchs der Schiffe während ihrer Lebensdauer müssen elektrisch sein, und der verbleibende Energieverbrauch muss entweder i) aus grünem Methanol (das den Bedingungen für grünes Methanol gemäß Buchstabe c entspricht), hergestellt durch Verwendung von grünem Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser und erneuerbarer Energie (gemäß den unter Buchstabe b genannten Bedingungen für grünen Wasserstoff) erzeugt wird, und CO2 aus 1) direkte Abscheidung aus der Luft, 2) verbleibendes CO2 aus industriellen Tätigkeiten, 3) nicht rezyklierbarer Abfall (CO2-Recycling), ausgenommen aus Verbrennungsprozessen, und/oder 4) Gärung von gemähtem Gras (oder anderen biologisch abbaubaren Abfällen, falls gemähtes Gras nicht ausreichend verfügbar ist); alle Arten von „sonstigen biologisch abbaubaren Abfällen“, die für die Herstellung von grünem Methanol verwendet werden, müssen den in Anhang IX Teil A der RED II aufgeführten Reststoffen und/oder Abfällen der Rohstoffkategorien entsprechen und daraus gewonnen werden; oder ii) auf der besten verfügbaren Technologie des Sektors beruhen. Die Wahl zwischen i) und ii) hängt davon ab, dass die Umweltauswirkungen des Sektors so gering wie möglich gehalten werden.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C1.1 I2: Grüne Energie von Wasserstoff
Diese Investition zielt darauf ab, die Entwicklung eines Ökosystems für grünen Wasserstoff in
die Niederlande.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)Bau von mindestens zwei Demonstrationsanlagen für innovative Technologien für umweltfreundlichen Wasserstoff, um die Durchführbarkeit einer großmaßstäblichen Elektrolyse und des Einsatzes von grünem Wasserstoff nachzuweisen;
b)mindestens drei Forschungsprojekte mit Schwerpunkt auf der Erzeugung, der Speicherung, dem Transport oder der Nutzung von grünem Wasserstoff; und
c)Entwicklung einer Humankapitalagenda mit Maßnahmen zur Verbesserung des Kompetenzangebots in grünem Wasserstoff durch die Einrichtung von mindestens fünf regionalen Lerngemeinschaften, Lehrmaterialien und
Veranstaltungen oder Zentren zur Erleichterung des Austauschs zwischen Unternehmen und Bildungs- oder Forschungseinrichtungen.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere dürfen die Maßnahmen im Rahmen dieser Investition nur die Erzeugung, Speicherung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Einklang mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) oder Netzstrom (wobei letztere eine Begründung erfordern, wie eine erhöhte Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Quellen auf nationaler Ebene erreicht werden soll) oder Wasserstofftätigkeiten, die der Anforderung von Treibhausgaseinsparungen über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff (was zu Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus von weniger als 3 t CO2e/tH2) führt, und von 70 % für wasserstoffbasierte synthetische Kraftstoffe unterstützen, eine Vergleichsgröße für fossile Brennstoffe von 94 g CO2e/MJ entsprechend dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz.
Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erzielt werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen, werden ausgeschlossen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition C1.1 I3: Energiewende in der Binnenschifffahrt, Projekt Zero Emission Services (ZES)
Ziel dieser Investition ist die Einführung vollständig elektrischer, emissionsfreier Binnenschifffahrt. Mit der Investition werden Mittel für die Fertigstellung modularer Energiebehälter (MEC) mit einer Gesamtkapazität von 150 kWh, 14 Ladestationen für Schiffe und voll elektrisch betriebene Binnenschiffe mit einer Gesamttonnage von 6161 TEU (entzwanzig Fußäquivalente) bereitgestellt. Bei den MEC handelt es sich um auswechselbare Energiebehälter, die mit Strom aus erneuerbaren Quellen aufgeladen und für den Einbau in neue und bestehende Binnenschiffe geeignet sind. Die Schiffsführer müssen die MEC an jedem der 14 Verladestellen austauschen können. Diese Ladestationen müssen mit einem „offenen“ Netz ausgestattet sein, das zur Stabilisierung des Stromnetzes oder zur Deckung des lokalen und vorübergehenden Strombedarfs genutzt werden kann.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Binnenschiffe emissionsfreie Schiffe sein, und die MEC werden gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) mit Strom aus erneuerbaren Quellen belastet.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition C1.1 I4: Luftfahrt im Wandel
Diese Investition zielt darauf ab, den niederländischen Luftverkehrssektor nachhaltig zu gestalten, um bis 2050 vollständig klimaneutrale niederländische Luftfahrt zu erreichen, indem Engpässe im Zusammenhang mit der Ausweitung der Technologien für die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger in Flugzeugen beseitigt werden.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)die endgültige detaillierte Konstruktion einer Wasserstoffverbrennungsturbofan „H2-Ombouw Turbofan (HOT)“, die für einen der Motoren eines Fokker 100 mit Brennkammern, die für die Verwendung von flüssigem Wasserstoff geeignet sind, zu erfolgen hat;
b)die endgültige detaillierte Auslegung des elektrischen Brennstoffzellen-„Kraftstrangs und Speichersystems für Luftfahrzeuge“ (Hydrogen Aircraft Powertrain and Storage System), das ein elektrisches Wasserstoff-Brennstoffzellenantriebssystem für die Anwendung in CS-23-zertifizierbaren Luftfahrzeugen bereitstellen muss; und
c)Einrichtung einer Denkfabrik für nachhaltige Luftfahrt („Flying Vision“), in der niederländische Luftfahrtforschungsinstitute, Luftfahrtunternehmen und Flughäfen sowie internationale Hersteller von Originalausrüstungen für Luftfahrzeuge vertreten sind.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere sind die Maßnahmen im Rahmen dieser Investition auf die Entwurfsphase zu beschränken und dürfen nicht die tatsächliche Erprobung und Nutzung der Wasserstoffverbrennungsturbofan „H2-OmbouwTurbofan (HOT)“ und des elektrischen „Hydrogen Aircraft Powertrain and Storage System“ der Brennstoffzellen in Demonstrationsflugzeugen unterstützen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition C1.2 I1: Programm „Natur“
Diese Investition ist Teil des strukturellen Stickstoffansatzes der Niederlande und zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen der Stickstoffemissionen in den Niederlanden, von denen insbesondere Arten und Lebensräume betroffen sind, zu verringern und die empfindliche Natur wiederherzustellen. Die Investition soll dazu beitragen, günstige oder verbesserte Bedingungen für den Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen gemäß der Richtlinie 2009/147 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) und der Richtlinie 92/43 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie) zu erreichen, indem folgende Maßnahmen in oder um Natura-2000-Gebiete durchgeführt werden:
a)Verbesserung der Naturqualität;
b)hydrologische Maßnahmen;
c)Erhaltung und Optimierung der Gestaltung von Naturgebieten;
d)Übergangszonen, einschließlich der Verbindung zwischen den Bereichen; und
e)sonstige Maßnahmen wie Freizeitzonenabgrenzung oder Bekämpfung invasiver Arten
Darüber hinaus führen die Provinzen Aufforstungsmaßnahmen durch, um den Waldverlust in ausgewiesenen Gebieten auszugleichen.
Im Rahmen der Investition werden Durchführungspläne für jedes der 12 Provinzen ausgearbeitet. Die Verwaltungen der Provinzen erhalten die erforderlichen finanziellen Mittel für die Durchführung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur. Die Investition soll dazu beitragen, die Voraussetzungen für einen günstigen oder verbesserten Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen gemäß der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie zu schaffen. Die zwölf Umsetzungspläne werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität bewertet und angenommen. Die Qualität von insgesamt 101 924 Hektar Natur in und um Natura-2000-Gebiete soll durch die Maßnahmen verbessert werden.
Landbewirtschaftungsorganisationen führen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Natur in und in der Umgebung von Natura-2000-Gebieten durch. Mindestens 49 410 000 EUR werden von der niederländischen Agentur für Unternehmen (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland – RvO) im Namen des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität an Landbewirtschaftungsorganisationen zur Durchführung dieser Maßnahmen gebunden.
Die Generaldirektion für öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft (Rijkswaterstaat) führt drei Arten von Maßnahmen zur Verbesserung der Natur von Flüssen und des Straßenmanagements durch:
a)eine nachhaltigere Wasserbewirtschaftung;
b)Durchführung hydrologischer und sonstiger Planungsmaßnahmen; und
c)Neugestaltung oder Qualitätsverbesserung der Infrastruktur.
Mindestens 29 610 000 EUR werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität an die Generaldirektion für öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft (Rijkswaterstaat) zur Durchführung dieser Maßnahmen gebunden.
Mindestens 18 800 000 EUR werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität bereitgestellt, um Maßnahmen zu unterstützen, die hauptsächlich die Entwicklung von Kenntnissen über die Wiederherstellung der Natur (einschließlich der Verbesserung des Wissensnetzes für die Wiederherstellung und Bewirtschaftung der Natur, OBN), die Kommunikation und das Management von Interessenträgern sowie die Anpassung der bestehenden Naturüberwachung betreffen, um die Evaluierung der Maßnahmen im Rahmen dieser Investition zu ermöglichen, was zu folgenden Ergebnissen führt:
a)die erste verbesserte Version des Naturüberwachungssystems muss betriebsbereit sein;
b)es sind mindestens drei Berichte über die Verbesserung der Naturqualität in stickstoffempfindlichen Lebensräumen zu veröffentlichen; und
c)es wird eine Kommunikationsstrategie entwickelt.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU (Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen. Wurde eine UVP durchgeführt, so sind die erforderlichen Minderungsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt durchzuführen. Für Gebiete/Vorhaben in oder in der Nähe biodiversitätsgefährdeter Gebiete (einschließlich des Natura-2000-Netzes von Schutzgebieten, der UNESCO-Welterbestätten und der wichtigsten Biodiversitätsgebiete sowie anderer Schutzgebiete) wird gegebenenfalls eine Verträglichkeitsprüfung gemäß den Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG durchgeführt und auf der Grundlage seiner Schlussfolgerungen werden die erforderlichen Minderungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C1.2 I2: Beihilferegelung für die Sanierung von Schweinehaltungsbetrieben
Ziel dieser Investition ist die kurzfristige Verringerung der Ammoniakemissionen und Geruchsbelästigungen in Gebieten mit hoher Konzentration von Schweinehaltungsbetrieben sowie der Stickstoffablagerungen in Natura-2000-Gebieten. Es werden Zuschüsse gewährt, um Schweinehalter dabei zu unterstützen, ihre Schweinehaltungsbetriebe auf freiwilliger Basis dauerhaft und unwiderruflich zu beenden, und zwar durch:
a)die dauerhafte Aufgabe ihrer Rechte zur Zucht von Schweinen; und
b)die Verpflichtung der Empfänger der Zuschüsse, ihre Produktionskapazität, einschließlich Ställen, Güllekeller, Dungsilos und Futtersilos, abzureißen.
Schweinezüchter erhalten eine Entschädigung für die Aufgabe ihrer Rechte auf Zuchtschweine sowie für den Wertverlust von Produktionsgütern. Durch die Verringerung der Schweinepopulation in den Niederlanden um mindestens 6 % auf nationaler Ebene im Vergleich zu 2019 soll die durch Dung verursachte Geruchsbelästigung verringert und die Stickstoffemissionen in Natura-2000-Gebieten verringert werden. Für die Einstellung von 275 Schweinehaltungsbetrieben, durch die die Ammoniakemissionen im Vergleich zu 2019 um schätzungsweise etwa 900 000 kg verringert werden, wird ein Ausgleich gewährt.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
1.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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1
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C1.1 R1-1
Reform der Energiebesteuerung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Anpassung der Energiesteuertarife
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2024
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der Energiesteuertarife wie folgt:
a)
Der erste Bandtarif für die Nutzung von Gas wird erhöht und der erste Tarif für die Nutzung von Strom wird gesenkt. Der Satz des ersten Tarifs für Gas wird 2024 gegenüber 2023 real um mindestens 2,5 Cent/m³ erhöht, und dieser Satz erhöht sich mindestens auf mindestens
3,5 Cent/m³ real im Jahr 2026. Der erste Tarif für Strom wird 2024 real um mindestens 2,5 Cent/kWh gegenüber 2023 gesenkt, und dieser Rückgang wird 2026 auf mindestens 3,5 Cent/kWh real ansteigen.
b)Die Tarife für die Nutzung von Strom in der zweiten und dritten Stufe werden 2024 real gegenüber 2023 gesenkt.
c)Die Struktur der Energietarife wird degressiver gestaltet, indem die Tarife sowohl im höchsten Gas- als auch im Stromverbrauchsbereich angehoben werden.
d)Der jährliche Pauschalbetrag der Energiesteuerermäßigung für Stromverbraucher wird 2023 auf mindestens 49 327 EUR pro Stromanschluss festgesetzt.
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2
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C1.1 R1-2
Reform der Energiebesteuerung
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Anpassung der strukturellen Elemente
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2025
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Inkrafttreten eines Gesetzes mit folgenden Änderungen:
a)Die Befreiungs- und Erstattungsregelung bei der Energiesteuer (Erdgas und Strom) für
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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Energiesteuern
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metallurgische und mineralische Verfahren werden abgeschafft.
b)Die Befreiung von der Energiesteuer für den Verbrauch von Erdgas bei der Stromerzeugung ist auf Erdgas beschränkt, das für die Erzeugung von in das Netz eingespeistem Strom verwendet wird.
c)Der ermäßigte Energiesteuersatz für den Gartenbau wird abgeschafft.
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3
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C1.1 R2-1
Einführung und Verschärfung der CO2-Abgabe für die Industrie
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einführung der industriellen CO2-Abgabe
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2021
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einführung einer nationalen CO2-Abgabe für die Industrie. Die Abgabe dient als Preisuntergrenze und setzt einen Mindestpreis für eine emittierte Tonne CO2 fest: fällt der Preis des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EHS) unter diesen Mindestpreis, so wird die Differenz zwischen dem EHS-Preis und der Preisuntergrenze als Steuer erhoben.
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4
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C1.1 R2-2
Einführung und Verschärfung der CO2-Abgabe für die Industrie
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Verschärfung der Industrie-CO2-Abgabe
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2023
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der CO2-Abgabe für die Industrie von 30 EUR pro Tonne im Jahr 2021 auf EUR
50,10 pro Tonne im Jahr 2023 und dann schrittweise auf EUR
82,80 pro Tonne im Jahr 2026 sowie Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, mit denen die Menge der von der CO2-Industrieabgabe ausgenommenen CO2-Emissionen schrittweise verringert wird, sodass 2026 voraussichtlich 2,4 Mio. t weniger CO2-Emissionen freigesetzt werden.
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5
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C1.1 R3-1
Erhöhung der Flugreisesteuer (ATT)
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Erhöhung der Flugreisesteuer für Fluggäste, die von einem Flughafen in den Niederlanden abfliegen
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2023
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur Erhöhung der Steuer auf Flugreisen für Fluggäste, die von einem Flughafen in den Niederlanden abreisen. Die Steuer muss mindestens dreimal so hoch sein wie die Steuer im Jahr 2022 (7,94 EUR pro Abflug und Fahrgast im Jahr 2022).
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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6
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C1.1 R4-1
Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Gesetzes zur schrittweisen Abschaffung der Befreiung von der Kraftfahrzeug- und Motorradkaufsteuer (BPM) für gewerbliche Lieferwagen
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2025
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Inkrafttreten des Gesetzes zur schrittweisen Abschaffung der Kraftfahrzeug- und Motorradkaufsteuer (Belasting van Personenauto’s en Motorrijwielen, BPM) für mit fossilen Brennstoffen betriebene Lieferwagen von Unternehmern im Sinne von Artikel 7 des MwSt-Gesetzes (Wet op de omzetbelasting 1968).
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7
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C1.1 R4-2
Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
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Meilenstein
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Veröffentlichung eines Gesetzes im Amtsblatt zur Änderung der bestehenden Kraftfahrzeugsteuer auf Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
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Veröffentlichung im Amtsblatt
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2. QUARTAL
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2025
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Veröffentlichung des Gesetzes zur Änderung der Bemessungsgrundlage für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vom Gewicht des PKW oder Lieferwagens bis hin zur Anzahl der gefahrenen Kilometer im Amtsblatt. Das Gesetz kann Bestimmungen enthalten, die spätestens 2030 in Kraft treten. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Zuweisung von Zuständigkeiten und Zuständigkeiten an die zuständigen Durchführungsstellen, die nach der Veröffentlichung in Kraft treten und gelten. Das Gesetz legt die Spezifikationen für die Art des Gebührensystems fest und legt fest, wie der Tarif zu gestalten ist und wie die Registrierung der gefahrenen Kilometer zu bestimmen ist.
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8
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C1.1 R4-3
Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
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Meilenstein
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Schreiben an das Parlament zum Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der Bemessungsgrundlage für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
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Schreiben an das Parlament
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2. QUARTAL
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2026
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In einem Schreiben der Regierung an das Parlament werden die von den beauftragten Exekutivagenturen ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der Bemessungsgrundlage für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge vom Gewicht des Pkws oder Lieferwagens auf die Anzahl der gefahrenen Kilometer im Einzelnen dargelegt. In dem Schreiben sind die nächsten Schritte der Umsetzung in Bezug auf a) das Gebührensystem, b) die Tarifstruktur und c) die Zulassung der Anzahl der gefahrenen Kilometer zu beschreiben, um die Inbetriebnahme im Einklang mit dem Gesetz zur Änderung der bestehenden Steuer auf Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge zu gewährleisten.
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9
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C1.1 R5-1
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Meilenstein
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Inkrafttreten
der Energie
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Gesetzliche Regelung
Aufnahme in das Register
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Q1
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2025
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Inkrafttreten des Energiegesetzes, das die
geltendes Gasgesetz und geltendes Elektrizitätsgesetz
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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Energierecht
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Recht
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Inkrafttreten
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in einem einzigen Rechtsrahmen mit folgenden Merkmalen:
a)Verbesserung des Systems für die Erhebung, Speicherung und den Austausch von Gas- und Stromdaten;
b)Überarbeitung der Rechtsgrundlage für Interventionen der Provinz oder der Zentralregierung in Energieinfrastrukturvorhaben, um die Genehmigungserteilung und Durchführung von Projekten von nationalem Interesse – Energieprojekten van Nationale Belang (über das Nationale Koordinierungsprogramm – Rijkscoördinatieregeling, RCR) zu optimieren
c)Aktualisierung des Rechtsrahmens für Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber;
d)Regulierung der Möglichkeiten für Stromverbraucher, aktive Akteure auf dem Energiemarkt zu werden, indem a) der Vertrag mit mehreren Betreibern über einen einzigen Anschluss, b) der Verkauf von selbst erzeugtem Strom, sei es durch Aggregierung oder nicht, und c) die Monetarisierung der Flexibilität der Endnutzer bei der tatsächlichen Nachfrage durch Aggregierung ermöglicht wird; und
e)Verbesserung des Schutzes der Endverbraucher.
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10
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C1.1 I1-1
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
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Gewährleistung der Seeverkehrssicherheit – Unterzeichneter Vertrag über den Erwerb neuer Ladestationen auf See und im Kai
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Unterzeichnete Verträge über den Erwerb von fünf neuen Ladestationen auf See und über den Erwerb von fünf neuen Ladestationen im Kai.
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2. QUARTAL
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2026
|
Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über den Erwerb von fünf neuen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge (einschließlich Hybridschiffe) auf See; Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über den Erwerb von fünf neuen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge (einschließlich Hybridschiffe) im Kai.
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11
|
C1.1 I1-2
|
Meilenstein
|
Gewährleistung der Sicherheit im Seeverkehr —
Veröffentlichung
|
Veröffentlichte Ausschreibung(en) für den Erwerb von
drei Notfälle
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Q4
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2025
|
Veröffentlichung von Ausschreibungen für den Erwerb von drei neuen Notfallmaßnahmen, die eingesetzt werden sollen, um
Gewährleistung der Seeverkehrssicherheit in und um Offshore-Windkraftanlagen
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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Offshore-Windkraft
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Ausschreibung(en) für den Erwerb von Schleppschiffen für Notfälle
|
Reaktionsschlepper
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landwirtschaftliche Betriebe. Die Leistungsbeschreibung enthält verbindliche Förderkriterien, die von der Durchführungsbehörde überprüft werden, um sicherzustellen, dass die DNSH-Konformität eingehalten wird, wie in der Beschreibung der Investition dargelegt.
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12
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C1.1 I1-3
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
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Unterzeichneter Vertrag/Verträge über den Kauf von Schleppschiffen für Notfälle
|
Unterzeichneter Vertrag/Verträge über den Kauf von drei Schleppschiffen für Notfälle
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2. QUARTAL
|
2026
|
Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge über den Erwerb von drei neuen Notfallmaßnahmen, die eingesetzt werden sollen, um die Sicherheit der Schifffahrt in und in der Umgebung von Offshore-Windparks zu gewährleisten. Um die Einhaltung der DNSH-Vorschriften zu gewährleisten, muss/müssen der Vertrag/die Verträge die Spezifikationen enthalten, die in der Beschreibung der Investition festgelegt sind.
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13
|
C1.1 I1-4
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Entwicklung und Umsetzung von Naturschutz und Artenschutz
|
Unterzeichnete Verträge oder Finanzhilfevereinbarungen zur Entwicklung und Umsetzung von Naturschutz und Artenschutz
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Q4
|
2025
|
Unterzeichnung von Verträgen und/oder Finanzhilfevereinbarungen zur Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Natur und zum Artenschutz:
a)mindestens sechs Artenschutzpläne oder Naturschutzpläne;
b)mindestens vier Folgeforschungsstudien zur weiteren Verbesserung der Artenschutzpläne und/oder der Naturschutzpläne und zur Erstellung einer Basiskarte;
c)mindestens drei (Pilot-)Projekte zur Erprobung von Maßnahmen, die in den Artenschutzplänen und/oder den Plänen zur Verbesserung der Natur und/oder den Folgeforschungsstudien aufgeführt sind.
Unterzeichnung von Verträgen und/oder Finanzhilfevereinbarungen zur Durchführung der folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Natur und zum Artenschutz:
a)mindestens zwei Vogelschutzgebiete;
b)mindestens fünf kleinmaßstäbliche Artenschutzmaßnahmen;
c)Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Natur
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|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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|
in mindestens drei Offshore-Windparks.
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14
|
C1.1 I1-5
Offshore-Windkraft
|
Ziel
|
Stärkung und Schutz des Ökosystems Nordsee – Projekte, die zur Verbesserung und/oder Wiederherstellung der Natur in und um Natura-2000-Gebiete und Schutzgebiete im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie beitragen
|
|
Anzahl der Projekte, für die Verträge unterzeichnet wurden
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0
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4
|
Q4
|
2025
|
Unterzeichnung von Verträgen für mindestens vier Projekte, die zur Verbesserung und/oder Wiederherstellung der Natur in Natura-2000-Gebieten, in Gebieten um Natura-2000-Gebiete und in Gebieten, die gemäß der Richtlinie 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) geschützt sind, beitragen. Im Rahmen dieser vier Projekte werden Maßnahmen zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Erhaltungsziele ergriffen, die in den Bewirtschaftungsplänen für diese Schutzgebiete aufgeführt sind.
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15
|
C1.1 I1-6
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Stärkung und Schutz des Ökosystems Nordsee – Offshore-Windökologisches Programm (WOZEP)
|
Forschung im Rahmen des Offshore-Windforschungsprogramms: zusammenfassender Bericht veröffentlicht
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Q1
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2026
|
Forschungsprojekte müssen in den folgenden Forschungsbereichen erheblich vorangebracht werden:
a)Datenerhebung und Modellierung der Auswirkungen von Offshore-Windkraftanlagen und Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse;
b)die Auswirkungen der Offshore-Windkraftentwicklung (Bauphase und Betriebsphase) auf Meeressäugetiere;
c)die Auswirkungen der Offshore-Windkraftentwicklung auf das Ökosystem der Nordsee, einschließlich der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und der Eignung von Lebensräumen für geschützte Vogelarten, Fledermäuse und Meeressäugerarten; und
d)kumulative Folgenabschätzungen zur Berechnung der
Auswirkungen geplanter und bestehender Windparks auf
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
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|
|
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|
geschützte Arten.
Eine Zusammenfassung der Forschungsprojekte in Form eines Berichts ist vorzulegen; sie stützt sich auf die verfügbaren Ergebnisse der oben genannten Projekte.
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16
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C1.1 I1-7
Offshore-Windkraft
|
Ziel
|
Stärkung und Schutz des Ökosystems Nordsee – Digitalisierung der Nordsee – Überwachungsstationen
|
|
Anzahl der installierten und einsatzbereiten Messstationen
|
0
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12
|
Q1
|
2026
|
Es müssen mindestens zwei statische Messstationen und mindestens zehn mobile Überwachungsstationen installiert und in Betrieb genommen werden.
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17
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C1.1 I1-8
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Offshore-Stromanschluss an Landeorte – Governance-Vereinbarungen für Investitionspläne für Gebiete
|
Unterzeichnete Governance-Vereinbarungen
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|
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2. QUARTAL
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2024
|
Zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik und jeder Region mit Offshore-Windenergielandeplätzen (Borssele, Maasvlakte, Noordzeekanaalgebied und Eemshaven) wird eine Governance-Vereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarungen müssen mindestens Folgendes enthalten:
a)Die Rechte und Pflichten der am Governance-System für die Verwaltung von Investitionen in Regionen mit Offshore-Windenergielandeplätzen beteiligten Parteien und Interessenträger;
b)Die Angabe, welche Infrastruktur für grüne Energie notwendig ist, und ihre Folgen für jede Region;
c)Der der Region zugewiesene Betrag für Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Auswirkungen von Offshore-Windanlandungen auf die Qualität der Lebensumwelt in der Region;
d)Die Art der geplanten Abhilfemaßnahmen; und
e)Eine Spezifikation, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU durchzuführen ist
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|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
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|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
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(Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Wurde eine UVP durchgeführt, so sind die erforderlichen Minderungsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt durchzuführen. Für Gebiete/Vorhaben in oder in der Nähe biodiversitätsempfindlicher Gebiete (einschließlich des Natura-2000-Netzes von Schutzgebieten, UNESCO-Welterbestätten und Biodiversitäts-Schlüsselgebieten sowie anderer Schutzgebiete) wird gegebenenfalls eine Verträglichkeitsprüfung gemäß den Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG durchgeführt und auf der Grundlage ihrer Schlussfolgerungen die erforderlichen Minderungsmaßnahmen durchgeführt.
|
|
18
|
C1.1 I1-9
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Offshore-Stromanschluss an Landeorte – Verwaltungsvereinbarungen für Gebietsinvestitionspläne
|
Unterzeichnete Verwaltungsvereinbarungen
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Q1
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2026
|
Zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik und jeder Region mit Offshore-Windenergielandeplätzen (Borssele, Maasvlakte, Noordzeekanaalgebied und Eemshaven) werden Verwaltungsvereinbarungen unterzeichnet. Diese Vereinbarungen enthalten Maßnahmenpakete, die in den Regionen durchgeführt werden sollen, um die negativen Auswirkungen der Offshore-Windenergieanlandungen auf die Qualität des physischen Lebensraums und die entsprechende Finanzierungszusage abzumildern. Alle Verwaltungsvereinbarungen zusammengenommen umfassen mindestens die folgenden Maßnahmen:
a)Schallschutz für Hochspannungsstationen
b)Grün- und/oder Freizeiträume wie Wälder oder Parks
c)Verbesserung der lokalen Mobilitätsinfrastruktur wie Radfahren oder Fußwege
d)Öffentliche Informationszentren für die Energiewende.
Mindestens 200 000 000 EUR werden von der
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|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
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|
Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik für alle gemeinsam ergriffenen Maßnahmen.
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19
|
C1.1 I1-10
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
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Offshore-Stromanschluss an landseitige Anlandestellen – Ökologisches Einführungspaket Wattenmeer
|
Annahme der Beschlüsse über das Umweltimpulspaket Wattenmeer
|
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Q3
|
2025
|
Der Beschluss/Die Beschlüsse über das Wattenmeer-Paket „Ökologisches Impulspaket“ wird/werden vom Politischen Beirat (Wattenmeer) angenommen, der sich aus Vertretern der nationalen und regionalen Regierungen zusammensetzt. Das Wattenmeer-Paket „Ökologische Impulse“ umfasst Maßnahmen zur Unterstützung
a)Umsetzung von Phase II des Brut-Vogel-Aktionsplans;
b)Umsetzung des integrierten Bewirtschaftungsplans der Wattenmeerverwaltungsbehörde, mit dem die biologische Vielfalt unter Wasser unterstützt wird, z. B. die Erholung von Meeresalgen um harte Strukturen unter Wasser und Muschelbänken, Überwachung, Stärkung von Salzsümpfen sowie Überwachung und Durchsetzung;
c)Wiederherstellung der Natur in Gebieten, in denen Meerwasser mit Süßwasser zusammenfällt; und
d)Forschung zu den kumulativen Auswirkungen menschlicher Belastungen im Wattenmeer und zu den ökologischen Auswirkungen des Klimawandels.
Der (die) Beschluss(e) muss(n) auch die diesen Maßnahmen entsprechende Finanzierungszusage enthalten.
Mindestens 17 000 000 EUR werden vom Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik für
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|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
alle Maßnahmen.
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20
|
C1.1 I1-11
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Offshore-Stromanschluss zu Landeorten – Ausgleich und Minderung der Versalzung landwirtschaftlicher Flächen
|
Annahme der Beschlüsse des Politischen Ausschusses für die Wattenmeerregion
|
|
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Q3
|
2025
|
Der Politikrat in der „Wattenmeerregion“ entscheidet über Maßnahmen zum Ausgleich und zur Minderung der Versalzung landwirtschaftlicher Flächen. Mindestens EUR
4875000 werden vom Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik für alle Maßnahmen gebunden.
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21
|
C1.1 I2-1
Grüne Energie von Wasserstoff
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung der Agenda für Humankapital zur Verbesserung des Qualifikationsangebots für grünen Wasserstoff
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Annahme und Veröffentlichung der Agenda für Humankapital zur Verbesserung des Qualifikationsangebots für grünen Wasserstoff
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Q3
|
2023
|
Annahme durch die Regierung und Veröffentlichung der Agenda für Humankapital zur Verbesserung des Qualifikationsangebots für grünen Wasserstoff. Diese Agenda enthält einen Aktionsplan zur Einrichtung von mindestens fünf regionalen Lerngemeinschaften, Kursmaterialien und Veranstaltungen oder Zentren, um den Austausch zwischen Unternehmen und Bildungs- oder Forschungseinrichtungen zu erleichtern.
|
|
22
|
C1.1 I2-2
Grüne Energie von Wasserstoff
|
Ziel
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für Demonstrationsanlagen für innovative Technologien für grünen Wasserstoff
|
|
Anzahl der unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen
|
0
|
2
|
2. QUARTAL
|
2025
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für den Bau von mindestens zwei Demonstrationsanlagen für innovative Technologien für umweltfreundlichen Wasserstoff, um die Durchführbarkeit der großmaßstäblichen Elektrolyse und des Einsatzes von Wasserstoff nachzuweisen. Um die Einhaltung der DNSH-Vorschriften zu gewährleisten, müssen die Finanzhilfevereinbarungen die in der Beschreibung der Investition genannten Spezifikationen enthalten.
|
|
23
|
C1.1 I2-3
Grüne Energie von Wasserstoff
|
Ziel
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für Forschungsprojekte für grünen Wasserstoff
|
|
Anzahl der unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen
|
0
|
3
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2. QUARTAL
|
2025
|
Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für mindestens drei Forschungsprojekte, deren Schwerpunkt auf der Erzeugung, der Speicherung, dem Transport oder der Nutzung von grünem Wasserstoff liegt. Um die Einhaltung der DNSH-Vorschriften zu gewährleisten, müssen die Finanzhilfevereinbarungen die in der Beschreibung der Investition genannten Spezifikationen enthalten.
|
|
24
|
C1.1 I3-1
Inland
|
Ziel
|
Kilowattstunde
(kWh) Strom
|
|
kWh
|
0
|
150
|
Q4
|
2025
|
Modulare Energiebehälter (MEC) mit insgesamt
eine Kapazität von mindestens 150 kWh muss mit den Dockstationen betriebsbereit sein. Die MEC sind
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
Wasserstraßen-Energiewende, Projekt ZES
|
|
durch betriebsbereite modulare Energiebehälter
|
|
|
|
|
|
|
Behälter für auswechselbare Energie, die mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) kompatibel und für den Einbau in neue und bestehende Binnenschiffe geeignet sind.
|
|
25
|
C1.1 I3-2
Energiewende in der Binnenschifffahrt, Projekt ZES
|
Ziel
|
Anzahl der betriebsbereiten Ladestellen
|
|
Anzahl der betriebsbereiten Ladestellen
|
0
|
14
|
Q4
|
2025
|
14 Ladestationen für Schiffe müssen betriebsbereit sein. Die Ladestellen werden genutzt, um die modularen Energiebehälter zu laden. Die Schiffsführer müssen die MEC an jedem der 14 Verladestellen austauschen können. Diese Ladestationen müssen mit einem „offenen“ Netz ausgestattet sein, das zur Stabilisierung des Stromnetzes oder zur Deckung des lokalen und vorübergehenden Strombedarfs genutzt werden kann.
|
|
26
|
C1.1 I3-3
Energiewende in der Binnenschifffahrt, Projekt ZES
|
Ziel
|
Gesamttonnage der in Null umgewandelten Schiffe
|
|
Gesamttonnage gemessen in 20-Fuß-Äquivalenteinheiten (TEU)
|
0
|
6161
|
Q4
|
2025
|
Schiffe mit einer Gesamttonnage von mindestens 6161 TEU sind mit elektrischem Antrieb in emissionsfreie, voll elektrisch betriebene Binnenschiffe umzuwandeln.
|
|
27
|
C1.1 I4-1
Luftfahrt im Wandel
|
Meilenstein
|
Detaillierter Entwurf der Wasserstoffverbrennungsturbofan
|
Endgültiger detaillierter Entwurf einer Wasserstoffverbrennungsturbofan abgeschlossen
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Die endgültige detaillierte Konstruktion einer Wasserstoffverbrennungsturbofan „H2-OmbouwTurbofan“ ist abzuschließen. Der endgültige detaillierte Entwurf muss für einen der Motoren eines Fokker 100 mit Brennkammern, die für die Verwendung von flüssigem Wasserstoff geeignet sind, erstellt werden.
Der endgültige detaillierte Entwurf muss ein detailliertes Verständnis folgender Aspekte ermöglichen:
a)die geplante Architektur des Luftfahrzeugsystems;
b)die Merkmale der Veränderung des Turbofanmotors;
c)die Merkmale der Wasserstoffspeicher- und -verteilungs-Teilsysteme; und
d)die Merkmale der zugehörigen Kontrolle
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Systeme
|
|
28
|
C1.1 I4-2
Luftfahrt im Wandel
|
Meilenstein
|
Detaillierte Auslegung des elektrischen Antriebs mit Wasserstoff-Brennstoffzellen
|
Fertigstellung des endgültigen detaillierten Entwurfs des elektrischen Antriebssystems mit Wasserstoff-Brennstoffzellen
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Die endgültige detaillierte Konstruktion des Brennstoffzellen-Elektroantriebssystems „Hydrogen Aircraft Powertrain and Storage System“ ist abzuschließen. Die endgültige detaillierte Konstruktion muss ein elektrisches Wasserstoff-Brennstoffzellenantriebssystem für die Anwendung auf CS-23-zertifizierbaren Luftfahrzeugen vorsehen.
Der endgültige detaillierte Entwurf muss ein detailliertes Verständnis folgender Aspekte ermöglichen:
a)die geplante Architektur des Luftfahrzeugsystems;
b)die Merkmale des wasserstoff-elektrischen Antriebssystems, einschließlich kritischer Bauteile wie der Brennstoffzellen und des Elektromotors;
c)die Merkmale der Wasserstoffspeicher- und -verteilungs-Teilsysteme; und
d)die Merkmale der zugehörigen Steuerungssysteme.
|
|
29
|
C1.1 I4-3
Luftfahrt im Wandel
|
Meilenstein
|
Denkfabrik „Flying Vision“ betriebsbereit
|
Denkfabrik „Flying Vision“ einsatzbereit und erster Fahrplan veröffentlicht
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Die Luftfahrt ist der Ansicht, dass die Denkfabrik „Flying Vision“ betriebsbereit sein sollte, wie die Veröffentlichung ihres ersten Technologiefahrplans für eine klimaneutrale Luftfahrt zeigt. In diesem Fahrplan wird Folgendes festgelegt:
a)potenzielle langfristige Lösungen für Herausforderungen im Zusammenhang mit klimaneutralen Flügen; und
b)branchenweiter Forschungs- und Technologieentwicklungsbedarf.
|
|
30
|
C1.2 I1-1
|
Ziel
|
Qualität
Verbesserung
|
|
Anzahl der
Hektar
|
0
|
101 924
|
2. QUARTAL
|
2026
|
Die Provinzen führen fünf Qualitätsarten durch.
Verbesserungsmaßnahmen in und um Natura 2000
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
Programm „Natur“
|
|
umgesetzte Maßnahmen in und um Natura-2000-Gebiete
|
|
verbessert
|
|
|
|
|
Flächen:
a)Verbesserung der Naturqualität;
b)hydrologische Maßnahmen;
c)Erhaltung und Optimierung der Gestaltung von Naturgebieten;
d)Übergangszonen, einschließlich der Verbindung zwischen den Bereichen;
e)andere Maßnahmen wie Freizeitzonenabgrenzung oder Bekämpfung invasiver Arten.
Darüber hinaus führen die Provinzen Aufforstungsmaßnahmen durch, um den Waldverlust in ausgewiesenen Gebieten auszugleichen.
Die Qualität von insgesamt mindestens 101 924 Hektar Natur wird durch die Maßnahmen verbessert. Verschiedene Maßnahmen, die in ein und demselben Gebiet durchgeführt werden, können kumulativ zum Ziel einer Verbesserung von mindestens 101 924 Hektar beitragen.
|
|
31
|
C1.2 I1-2
Programm „Natur“
|
Ziel
|
Beschleunigte Wiederherstellung der Natur durch Landbewirtschaftungsorganisationen
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Betrag (EUR)
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0
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49 410 000
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2. QUARTAL
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2026
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Landbewirtschaftungsorganisationen führen Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Natur in und in der Umgebung von Natura-2000-Gebieten durch. Mindestens 49 410 000 EUR werden von der niederländischen Agentur für Unternehmen (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland) im Namen des Ministeriums für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität für Landbewirtschaftungsorganisationen zur Durchführung dieser Maßnahmen bereitgestellt.
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32
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C1.2 I1-3
Programm „Natur“
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Ziel
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Verbesserung der Qualität von Flüssen und straßenseitiger Bewirtschaftung
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Betrag (EUR)
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0
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29 610 000
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2. QUARTAL
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2026
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Die Generaldirektion für öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft (Rijkswaterstaat) führt drei Arten von Maßnahmen zur Verbesserung der Natur von Flüssen und des Straßenmanagements durch:
a)Eine nachhaltigere Wasserbewirtschaftung;
b)Durchführung hydrologischer und sonstiger Planungsmaßnahmen;
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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|
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C)
Neugestaltung oder Qualitätsverbesserung der Infrastruktur.
Mindestens 29 610 000 EUR werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität an die Generaldirektion für öffentliche Arbeiten und Wasserwirtschaft (Rijkswaterstaat) zur Durchführung dieser Maßnahmen gebunden.
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|
33
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C1.2 I1-4
Programm „Natur“
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Ziel
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Maßnahmen, die zur Überwachung und zum Aufbau einer Wissensbasis für das Naturschutzprogramm beitragen
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Betrag (EUR)
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0
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18 800 000
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2. QUARTAL
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2026
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Mindestens 18 800 000 EUR werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität bereitgestellt, um Maßnahmen zu unterstützen, die in erster Linie die Entwicklung von Kenntnissen über die Wiederherstellung der Natur (einschließlich der Verbesserung des Wissensnetzes für die Wiederherstellung und Bewirtschaftung der Natur), die Kommunikation und das Management von Interessenträgern sowie die Anpassung der bestehenden Naturüberwachung betreffen, um die Evaluierung der Maßnahmen im Rahmen dieser Investition zu ermöglichen, was zu Folgendem führt:
a)Die erste verbesserte Version des Naturüberwachungssystems muss betriebsbereit sein;
b)Mindestens drei Berichte über die Verbesserung der Naturqualität in stickstoffempfindlichen Lebensräumen zu veröffentlichen; und
c)Es wird eine Kommunikationsstrategie entwickelt.
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34
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C1.2 I2-1
Beihilferegelung für die Sanierung von Schweinehaltungsbetrieben
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Ziel
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Anzahl der stillgelegten Schweinehaltungsstandorte
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Anzahl der stillgelegten Schweinehaltungsstandorte
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0
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275
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2. QUARTAL
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2023
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Für die Schließung von 275 Schweinehaltungsbetrieben wird eine Entschädigung gewährt, wodurch der Schweinebestand auf nationaler Ebene gegenüber 2019 um mindestens 6 % verringert wird. Infolge der Schließung der 275 Schweinezuchtstätten dürften die Ammoniakemissionen im Vergleich zu 2019 um etwa 900 000 kg zurückgehen.
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B.KOMPONENTE 2: BESCHLEUNIGUNGDES DIGITALEN WANDELS
Diese Komponente des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, den digitalen Wandel der niederländischen Wirtschaft zu beschleunigen. Die Komponente umfasst ein Paket von neun Investitionen und einer Reform mit dem Ziel, i) die Entwicklung innovativer Technologien und digitaler Kompetenzen zu fördern, ii) Mobilität zukunftsfähig zu machen und iii) die Digitalisierung der niederländischen Zentralregierung zu beschleunigen.
Mit der Komponente soll ein Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an die Niederlande geleistet werden, insbesondere zur Konzentration der Investitionen auf den digitalen Wandel (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und zur Verringerung von Verkehrsengpässen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
2.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition C2.1 I1: Quantendelta NL
Dieses Investitionsprogramm zielt darauf ab, i) die Entwicklung von Anwendungen der Quantentechnologie zu beschleunigen, ii) Talente zu entwickeln, anzuziehen und zu binden und iii) die Entwicklung und Gründung neuer Unternehmen im Bereich der Quantentechnologie in den Niederlanden zu fördern.
Ziel der Investition ist es, in die Forschung und Entwicklung von Quantencomputern, Quantennetzen und Quantensensoren zu investieren und finanzielle Unterstützung für die Phasen 1 und 2 des von Quantum Delta NL veröffentlichten Aktionsplans bereitzustellen. Der Abschluss dieser beiden Phasen umfasst mindestens Folgendes:
a)die Entwicklung einer Vorsaat-Fazilität für Start-up-Unternehmen;
b)Entwicklung eines Kommunikationsnetzes für Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich
Quantentechnologie („Quanten-NL-FuE-Netz“);
c)Investitionen in einen Reinraum-Nanolabor; und
d)die Vergabe von Doktorandenstipendien im Bereich Quantentechnologie.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen enthaltenen Förderkriterien die Entwicklung von Lösungen, Verfahren, Technologien und Einrichtungen im Zusammenhang mit der folgenden Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit aus: I) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich der nachgelagerten Verwendung; II) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen; III) Tätigkeiten und Anlagen im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen; und IV) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In dieser Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.1 I2: KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
Ziel dieser Investition ist die Entwicklung und Nutzung des Potenzials künstlicher Intelligenz (KI) für die niederländische Wirtschaft und Gesellschaft. Ziel der Investition ist es, Engpässe zu beseitigen, die die weit verbreitete Anwendung von KI-Lösungen einschränken, wie z. B. langsame Innovationsgeschwindigkeit, begrenzte Breite der Wissensbasis, geringes Angebot an KI-Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt, begrenzte Beteiligung der Gesellschaft im weiteren Sinne und fehlende Lösungen für den Datenaustausch.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)die Entwicklung von Methoden für den Einsatz vertrauenswürdiger und auf den Menschen ausgerichteter KI-Systeme;
b)Verbesserung der KI-Kenntnisse durch die Gewährung von Stipendien für die Ernennung von Doktoranden und Postdoktoranden im Bereich KI;
c)die Vergabe von vier Finanzhilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) für die Entwicklung innovativer KI-Anwendungen; und
d)die Verwirklichung von sechs KI-Lerngemeinschaften.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.1 I3: Impulse für digitale Bildung
Ziel dieses Investitionsprogramms ist es, die Chancen der Digitalisierung für die berufliche und Hochschulbildung weiter zu nutzen und die digitalen Kompetenzen von Schülern und Lehrkräften zu verbessern. Ziel der Investition ist es, Berufs- und Hochschuleinrichtungen in den Niederlanden zusammenzubringen, um eine standardisierte, sichere und zuverlässige sektorale Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und eine sektorale Wissensinfrastruktur zu schaffen.
Mit der Investition wird finanzielle Unterstützung für die Entwicklung folgender Bereiche bereitgestellt:
a)eine nationale Basiseinrichtung für die gemeinsame Nutzung digitaler Lernmaterialien;
b)Lehr- und Lernzentren, die Studierende, Dozenten und Forscher in Bezug auf digitales Lernmaterial unterstützen können; und
c)ein System für die Speicherung von und den sicheren Zugriff auf die Daten der Schüler.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition C2.1 I4: Logistik der digitalen Infrastruktur
Dieses Investitionsprogramm zielt darauf ab, die Digitalisierung des Logistiksektors zu beschleunigen und zu erleichtern, indem eine zuverlässige, dezentralisierte Dateninfrastruktur für den Austausch wirtschaftlich sensibler Logistikdaten zwischen den Akteuren der Lieferkette im Logistiksektor geschaffen wird.
Das Programm sieht Investitionsunterstützung für Folgendes vor:
a)Entwicklung einer Basisdateninfrastruktur für die Niederlande. Die Basisdateninfrastruktur wird als eine Reihe von Grundsätzen und Vereinbarungen definiert, die es den teilnehmenden Parteien ermöglichen, gemeinsam ein bestimmtes IT-Netz aufzubauen.
Die Basisdateninfrastruktur muss mindestens 80 % den Mindestanforderungen der vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft festgelegten Referenzarchitektur entsprechen;
b)die Entwicklung eines Arbeitspakets zur digitalen Bereitschaft, um die digitale Bereitschaft des niederländischen Logistiksektors zu erhöhen; und
c)Fertigstellung von mindestens vier lebenden Laboratorien, d. h. Anbindung ihrer Datendienste an die Basisdateninfrastruktur.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 I1: Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
Diese Investition soll dazu beitragen, den bestehenden analogen Zugsicherungsschutz zu ersetzen.
System mit der europäischen digitalen Norm für Zugsicherung und Zugsteuerung, dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS).
Mit der Investition werden folgende Projekte finanziell unterstützt:
a)Planungsstudie für den Streckenabschnitt Kijfhoek-belgische Grenze: Entwicklung eines Eisenbahnverkehrsdesigns (EisenbahnverkeersTechnisch Ontwerp, RVTO). Aus dem Entwurf des Schienenverkehrs geht hervor, dass die erforderlichen Anpassungen des Verkehrsmanagements mit den einschlägigen Rechtsvorschriften über Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität im Einklang stehen;
b)Planungsstudie für den Gleisabschnitt Nordniederlande: Entwicklung eines funktionalen integrierten Systemdesigns und eines Eisenbahnverkehrsdesigns (RVTO). Aus dem Eisenbahnverkehrsdesign muss hervorgehen, dass die erforderlichen Anpassungen des Verkehrsmanagements den einschlägigen Rechtsvorschriften und Vorschriften über die Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr entsprechen und dass das zugehörige funktionale integrierte Systemdesign erstellt wurde;
c)Projekt zur Erneuerungdes GSM-Rail-Funknetzes: Basisübertragungsstationen (GSM-Rail-Masten) müssen im ERTMS-System betrieben werden können.
d)Anpassung spezifischer IT-Anwendungen für die ERTMS-Einführung: die IT-Logistiksysteme innerhalb des Infrastrukturbetreibers ProRail werden angepasst, einschließlich der Neuformulierung oder Aktualisierung einschlägiger IT-Anwendungen, damit sie nach der ERTMS-Einführung die korrekten Sicherheitsinformationen und Interoperabilitätsinformationen (ERTMS/Zentrales Sicherheitssystem (CSS)) empfangen und verarbeiten können; und
e)Zentrales Sicherheitssystem ERTMS: das CSS wird für das ERTMS für ProRail in Betrieb genommen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 I2: Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
Diese Investition zielt darauf ab, den Übergang zu einer sicheren, intelligenten und nachhaltigen Mobilität durch Optimierung der Nutzung bestehender Infrastrukturnetze zu fördern.
Mit der Investition werden folgende Maßnahmen finanziell unterstützt:
a)Installation von mindestens 450 intelligenten Verkehrssteuerungsgeräten, d. h. Geräten, die in der Lage sind, eine digitale Verbindung mit Verkehrsteilnehmern herzustellen (Intelligente Verkeersregelinstallaties);
b)Einführung vorrangiger sicherheitsbezogener Dienste für Verkehrsteilnehmer, wobei die Vertragsparteien, d. h. Anbieter von Sicherheitsdiensten, den Verkehrsteilnehmern digitale Nachrichten über gefährliche Situationen auf der Straße zur Verfügung stellen;
c)Entwicklung einer nationalen „Digital Infrastructure for Future Resilient Mobility“ (DITM), die die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung eines skalierbaren kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilitätssystems (CCAM) bildet; und
d)Entwicklung der Plattform „National Mobility Data Access Point“ (NTM), einschließlich der Online-Veröffentlichung von 20 Mobilitätsdatensätzen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.2 I3: Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
Ziel dieser Investition ist es, bestehende Straßenbahnhöfe (WKS), d. h. Geräte in der Nähe von Straßenspuren, die mit elektronischen Verkehrszeichen kommunizieren können, durch intelligente Straßenbahnhöfe (IWKS) mit verbesserten Funktionen zu ersetzen. Intelligente Straßenbahnhöfe zielen darauf ab, Staus zu verringern und den Verkehrsfluss durch schnellere Warnungen bei Vorfällen und Verkehrsstaus sowie eine bessere und schnellere Verbreitung des Straßenverkehrs auf alternative Strecken zu verbessern. Darüber hinaus sollen intelligente Straßenstationen effizienter und dauerhafter sein und weniger Instandhaltung erfordern als bestehende Straßenbahnhöfe.
Mit der Investition wird die Installation von 1906 iWKS finanziell unterstützt. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Reform C2.3 R1: Verwaltung öffentlicher Informationen (Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln)
Ziel dieser Reform ist es, die Informationsverwaltung durch die öffentliche Verwaltung zu überarbeiten, um deren Transparenz und Offenheit durch das Inkrafttreten des Open Government Act (Wet open overheid, WOO) zu verbessern. Das Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandel soll Behörden und halböffentliche Behörden transparenter machen, indem sichergestellt wird, dass Informationen des öffentlichen Sektors für die Bürger, die Presse und Medien, die Mitglieder des Parlaments und ihre Mitarbeiter leichter zu finden, kompatibel und digital zugänglich sind.
Die Reform umfasst folgende Elemente:
a)das Inkrafttreten des Gesetzes über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln;
b)die Verpflichtung für Organisationen der Zentralregierung und autonome Verwaltungseinrichtungen und -agenturen, Aktionspläne zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit der Informationssysteme öffentlicher Organisationen vorzulegen, um Transparenz zu erreichen; und
c)die Anbindung von Verwaltungsstellen an eine vom Ministerium für Inneres und Beziehungen des Königreichs unterhaltene digitale Infrastruktur, die den Zugang der Öffentlichkeit zu mindestens 330000 Dokumenten ermöglicht.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 I1: Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
Diese Investition ist Teil eines breiteren Spektrums von IT-Projekten zur Erneuerung der IT-Infrastruktur des Verteidigungsministeriums. Mit der Investition soll das Verteidigungsministerium in die Lage versetzt werden, zuverlässige, sichere, zukunftssichere und flexible Systeme zu nutzen. Im Rahmen des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans werden mehrere Projekte durchgeführt, die nicht in direktem Zusammenhang mit Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen stehen, darunter Informationssicherheit, Call-Center und Informationsschalter sowie sichere Kommunikation mit Dritten.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)Entwicklung von Maßnahmen zur Cybersicherheit, einschließlich i) Einrichtung eines Sicherheitseinsatzzentrums, ii) Einführung eines Identifizierungs- und Zugangsmanagementsystems für die Zusammenarbeit mit Dritten, iii) Umsetzung einer Lösung für den Austausch zertifizierter und überprüfter Informationen mit niedrigem und hohem Geheimhaltungsgrad; und iv) die Umsetzung einer Lösung für die Kontrolle des digitalen Zugangs zu Rechenzentren;
b)mindestens 500 zivile Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums in die Lage zu versetzen, über ein sicheres Netz, das Kommunikationsmittel (z. B. Sprach-, Video- und Chat-Dienste) bietet, Telearbeit zu leisten, virtuelle Präsenzarbeitsplätze aufzubauen und einheitliche Kooperationsbereiche zu schaffen; und
c)Modernisierung der Netzausrüstung an physischen Standorten, Erhöhung der Netzbandbreite, um eine ausreichende Netzqualität für die vom zivilen Personal des Verteidigungsministeriums genutzten Anwendungen zu gewährleisten, und Migration von Back-End-Anwendungen zu neuen Rechenzentren-Infrastrukturen und Hosting-Plattformen.
d)weitere Verbesserung der Sicherheit der Telearbeit von mindestens 500 zivilen Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums durch die Einrichtung eines neuen Kontaktzentrums und den Zugang zu grundlegenden Anwendungen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.
Investition C2.3 I2: Digitalisierung der Kette der Strafjustiz
Diese Investition zielt darauf ab, die Effizienz der Strafrechtskette zu verbessern, indem der Verwaltungsaufwand in bestehenden Prozessen durch digitale Mittel ersetzt und ein ständiger Zugang zu einschlägigen Informationen sichergestellt wird.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)Entwicklung eines Portals, das es den Bürgern ermöglicht, Handlungen in Strafverfahren vorzunehmen, einschließlich der Einreichung von Berichten; und
b)Verbesserung der bestehenden IT-Systeme in der Strafrechtskette, um die digitale Bearbeitung von Strafsachen der Kategorie „häufige Kriminalität“ durch Interessenträger (d. h. Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz) in der Strafrechtskette zu ermöglichen; und den Interessenträgern Zugang zu Video- und Audiomaterial im Zusammenhang mit Fällen der Kategorie „häufige Kriminalität“ zu gewähren.
Bei der Gestaltung und Durchführung dieser Maßnahme wird die Beteiligung der Justiz sichergestellt.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
2.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
35
|
C2.1 I1-1
Quantendelta NL
|
Meilenstein
|
Aufbau von Quantum Delta NL
|
Unterstützung für Quantum Delta NL und Veröffentlichung des Aktionsplans
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Quantum Delta NL wird im Rahmen des Nationalen Wachstumsfonds unterstützt, um Quantum-Informatik und Vernetzung zu fördern und Forschung und Kompetenzentwicklung im Quantum-Bereich zu unterstützen. Quantum Delta NL veröffentlicht einen detaillierten Aktionsplan, der in mehreren Phasen erstellt wird.
Die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) wird durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sichergestellt.
|
|
36
|
C2.1 I1-2
Quantendelta NL
|
Meilenstein
|
Quantendelta NL
|
Abschluss der Phasen 1 und 2 des Aktionsplans
|
|
|
|
2. QUARTAL
|
2026
|
Quantendelta NL muss die ersten beiden Phasen ihres Plans (mitAusnahme der QCIN, die vom DEP finanziert wird) vollständig umgesetzt haben, wie sie dem Nationalen Wachstumsfonds vorgelegt wurden. Diese Phasen umfassen mindestens die Einrichtung einer Vorsaateinrichtung für Start-up-Unternehmen, die Entwicklung eines FuE-Netzes von Quantum NL, die Vergabe von Doktorandenstipendien im Bereich der Quantentechnologie und Investitionen in das Nanolab Cleanroom.
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
37
|
C2.1 I2-1
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
Gewährung von Stipendien für Stipendien
|
|
Anzahl
|
0
|
13
|
Q1
|
2024
|
13 Stipendien für die Ernennung von Doktoranden und Postdoktoranden im Bereich KI werden gewährt.
|
|
38
|
C2.1 I2-2
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
ELSA AI
Forschungslabore in Betrieb
|
|
Anzahl
|
0
|
4
|
Q4
|
2025
|
Mindestens vier neue KI-Forschungslabors für ethische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte (ELSA) müssen in Betrieb sein, um Methoden für den Einsatz vertrauenswürdiger und auf den Menschen ausgerichteter KI-Systeme zu entwickeln.
|
|
39
|
C2.1 I2-3
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
Geförderte FuE-Projekte
|
|
Anzahl
|
0
|
4
|
Q4
|
2025
|
Es werden mindestens vier Finanzhilfen für FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer KI-Anwendungen gewährt.
|
|
40
|
C2.1 I2-4
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
Umsetzung von KI-Lerngemeinschaften
|
|
Anzahl
|
0
|
6
|
Q1
|
2026
|
Mindestens sechs KI-Lerngemeinschaften müssen in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen von AI Ned einsatzbereit sein. Eine KI-Lerngemeinschaft soll Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Innovationslabors in die Lage versetzen, gemeinsam daran zu arbeiten, wie KI-Lösungen in der Praxis eingesetzt werden können.
|
|
41
|
C2.1 I3-1
Digitale Bildung
|
Meilenstein
|
Zentrale Plattform für den Zugang zum digitalen Lernen
erstellte Materialien
|
Die zentrale Plattform ist betriebsbereit und digital.
Lösung für Studierende
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Es wird eine einzige Plattform für die Suche nach, den Austausch und die Weiterverwendung von digitalem Lernmaterial für die berufliche Bildung geschaffen.
Bildung (MBO), Universitäten
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
Impuls
|
|
und Lösung für die operative und digitale Identität von Schülern in Gebrauch
|
wird verwendet
|
|
|
|
|
|
angewandte Wissenschaften (HBO) und Forschungsuniversitäten (WO). Die Plattform muss betriebsbereit sein, d. h.
a)die Plattform ist online verfügbar;
b)Studierende und Lehrkräfte der angeschlossenen Bildungseinrichtungen können sich anmelden und Zugang zu digitalen Lernmaterialien haben.
Die digitale Identitätslösung für Studierende wird von Studierenden in der beruflichen Bildung (MBO), Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HBO) und Forschungsuniversitäten (WO) genutzt. Die digitale Identitätslösung für Studierende ermöglicht die Identifizierung und Zulassung von Studierenden, den Austausch von Informationen über Studierende zwischen Bildungseinrichtungen und die Speicherung von Informationen über Studierende.
|
|
42
|
C2.1 I3-2
Impulse für digitale Bildung
|
Ziel
|
Einrichtung von Lehr- und Lernzentren
|
|
Anzahl
|
0
|
20
|
Q4
|
2025
|
20 Zentren für Unterricht und Lernen (CTL) sind in der beruflichen Bildung (MBO), Fachhochschulen (HBO) oder Forschungsuniversitäten (WO) tätig.
CTL müssen einsatzbereit sein, d. h. eine oder mehrere Bildungseinrichtungen haben einen physischen Standort eingerichtet, an dem Studierende, Dozenten und Forscher Unterstützung in Bezug auf das digitale Lernmaterial erhalten.
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
43
|
C2.1 I4-1
Logistik der digitalen Infrastruktur
|
Ziel
|
Entwicklung der Basisdateninfrastruktur
|
|
Prozentuale
|
0
|
80
|
Q4
|
2024
|
Es wird eine Basisdateninfrastruktur entwickelt, die zu mindestens 80 % den Mindestanforderungen der vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft festgelegten Referenzarchitektur entspricht. Die Einhaltung der Vorschriften wird im Wege einer externen Prüfung bewertet.
|
|
44
|
C2.1 I4-2
Logistik der digitalen Infrastruktur
|
Ziel
|
Steigerung der digitalen Bereitschaft im Logistiksektor
|
|
Prozentsatz der digitalen Bereitschaft
|
10
|
30
|
Q4
|
2025
|
Es wird ein Arbeitspaket zur digitalen Bereitschaft entwickelt und durchgeführt, um die digitale Bereitschaft des niederländischen Logistiksektors durch die Verbesserung der digitalen Kompetenzen in diesem Sektor zu erhöhen.
Mit dem Arbeitspaket soll eine digitale Bereitschaft von 30 % erreicht werden, die nach einer im Rahmen des Programms „Digitale Infrastruktur – Logistik“ zu diesem Zweck entwickelten Methodik berechnet wird. Das Ausgangsniveau von 10 % der digitalen Bereitschaft wurde 2021 von Evofenedex festgelegt.
|
|
45
|
C2.1 I4-3
Logistik der digitalen Infrastruktur
|
Ziel
|
Abschluss der lebenden Labors
|
|
Anzahl
|
0
|
4
|
2. QUARTAL
|
2026
|
Es sind mindestens 4 lebende Laboratorien abzuschließen. Lebende Laboratorien gelten als abgeschlossen, wenn ihre Datendienste mit der Basisdateninfrastruktur verbunden sind.
|
|
46
|
C2.2 I1-1
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System)
|
Meilenstein
|
ERTMS
Planungsstudie Kijfhoek – belgische Grenze abgeschlossen
|
Entwurf des Eisenbahnverkehrs abgeschlossen
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Das Eisenbahnverkehrsdesign wird im Rahmen der Planungsstudie für den Schienenabschnitt zwischen Kijfhoek und der belgischen Grenze fertiggestellt. Das Eisenbahnverkehrsdesign muss zeigen, dass die erforderlichen Anpassungen des Verkehrsmanagements den Anforderungen entsprechen.
mit den einschlägigen Rechtsvorschriften und
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
(ERTMS)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verordnungen über Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität.
|
|
47
|
C2.2 I1-2
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
|
Meilenstein
|
ERTMS
Planungsstudie im Norden der Niederlande abgeschlossen
|
Funktionales integriertes Systemdesign und Eisenbahnverkehrsdesign abgeschlossen
|
|
|
|
Q1
|
2023
|
Ein funktionales integriertes Systemdesign und ein Eisenbahnverkehrsdesign werden im Rahmen der Planungsstudie zu den Schienenstrecken in den Nordniederlanden fertiggestellt. Aus dem Eisenbahnverkehrsdesign muss hervorgehen, dass die erforderlichen Anpassungen des Verkehrsmanagements den einschlägigen Rechtsvorschriften und Vorschriften über die Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr entsprechen und dass das zugehörige funktionale integrierte Systemdesign erstellt wurde.
|
|
48
|
C2.2 I1-3
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
|
Ziel
|
Anzahl der für ERTMS betriebsbereiten GSM-Rail-Masten
|
|
Anzahl
|
0
|
130
|
Q1
|
2024
|
130 Basisübertragungsstationen (GSM-Rail-Masten) müssen im ERTMS-System betrieben werden können.
|
|
49
|
C2.2 I1-4
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
|
Meilenstein
|
An das ERTMS angepasste Logistiksysteme
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Lieferung der angepassten Systeme durch die IT-Abteilung ProRail an Nutzer der IT-Anwendungen in anderen Abteilungen von ProRail
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Q1
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2024
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Die IT-Logistiksysteme innerhalb des Infrastrukturbetreibers ProRail werden angepasst, einschließlich der Neuformulierung oder Aktualisierung einschlägiger IT-Anwendungen, damit sie die korrekten Informationen über die Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr (ERTMS/CSS-Informationen) empfangen und verarbeiten können. Das Verkehrskontrollpersonal muss die Systeme technisch integrieren und testen.
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50
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C2.2 I1-5
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Meilenstein
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Zentrale Sicherheit
System
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Die zentrale Sicherheit
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Q4
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2024
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Das zentrale Sicherheitssystem (CSS)
für ERTMS für ProRail betriebsbereit sein.
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
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betriebsbereit
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Das System ist betriebsbereit
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Sie gilt als betriebsbereit, wenn sie den technischen Spezifikationen für die Interoperabilität gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/919 der Kommission entspricht.
(EU) 2019/776 und Durchführungsverordnung der Kommission
(EU) 2020/387. Diese Einhaltung muss von ProRail bestätigt werden.
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51
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C2.2 I2-1
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
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Ziel
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Intelligente Verkehrssteuerungsgeräte
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Anzahl
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0
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450
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Q4
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2024
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Mindestens 450 intelligente Verkehrssteuerungsgeräte (Intelligente Verkeersregelinstallaties)müssen betriebsbereit sein, was bedeutet, dass sie
1) geliefert und installiert und 2) an die nationale Plattform für den Zugang zu städtischen Daten angeschlossen sein.
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52
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C2.2 I2-2
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
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Ziel
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Vorrangige Dienste im Bereich der Sicherheit
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Prozentsatz der zurückgelegten Kilometer
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7
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12.5
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Q1
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2025
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Für mindestens 12,5 pro 100 in den Niederlanden gefahrenen Kilometern müssen die Verkehrsteilnehmer in der Lage sein, von Automobilherstellern oder Navigationsgeräten erbrachte vorrangige Sicherheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Dies bezieht sich auf die von den Verkehrsteilnehmern in den Niederlanden gefahrene Strecke, wobei die sicherheitsprioritären Dienste während des Fahrens aktiv sind. Dieser Wert liegt 2022 bei 7 %.
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53
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C2.2 I2-3
Sicher, intelligent und nachhaltig
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Ziel
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Digitale Infrastruktur für künftige widerstandsfähige Mobilität (DITM)
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EUR
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0
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30 000 000
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2. QUARTAL
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2026
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Innovationsbeihilfen in Höhe von 30 000 000 EUR werden von der niederländischen Agentur für Unternehmen (Rijksdienst voorOndernemend Nederland) an den
ausgewähltes Konsortium von Unternehmen, das
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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Mobilität
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trägt zur Entwicklung einer digitalen Infrastruktur für künftige widerstandsfähige Mobilität (DITM) bei, die die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung des skalierbaren kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilitätssystems bildet.
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54
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C2.2 I2-4
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
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Ziel
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Verfügbare Datensätze über den nationalen Mobilitätsdatenzugangspunkt
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Anzahl
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0
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20
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2. QUARTAL
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2026
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Die Plattform „National Mobility Data Access Point“ (NTM) wird entwickelt und mindestens 20 Datensätze werden online veröffentlicht und über die Plattform „National Mobility Data Access Point“ nutzbar gemacht.
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55
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C2.2 I3-1
Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
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Ziel
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Anzahl der installierten intelligenten straßenseitigen Bahnhöfe
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Anzahl
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0
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152
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Q4
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2023
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Es müssen mindestens 152 intelligente straßenseitige Stationen installiert werden, d. h. physisch aufgestellt und betriebsbereit sein.
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56
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C2.2 I3-2
Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
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Ziel
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Anzahl der zusätzlich installierten intelligenten Straßenbahnhöfe
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Anzahl
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152
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953
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Q4
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2025
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Es müssen mindestens 953 intelligente straßenseitige Stationen installiert, d. h. physisch aufgestellt und betriebsbereit sein.
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57
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C2.2 I3-3
Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
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Ziel
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Endgültige Zahl der installierten Intelligenten Straßenbahnhöfe
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Anzahl
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953
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1 906
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2. QUARTAL
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2026
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Mindestens 1906 intelligente Straßenbahnhöfe müssen installiert sein, d. h. physisch positioniert und betriebsbereit sein.
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58
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C2.3 R1-1
Information der Öffentlichkeit
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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2. QUARTAL
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2022
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Das Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln tritt in Kraft. Mit dem Rechtsakt wird unter anderem der Anwendungsbereich der Transparenz erweitert.
Anforderungen an das Parlament, den Rat
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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Verwaltung (Open Government Act)
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für das Justizwesen sehen der Staatsrat, der Oberste Rechnungshof und der nationale Bürgerbeauftragte eine aktive Offenlegungspflicht für die unter diese Transparenzanforderungen fallenden Einrichtungen vor, verkürzen die Bearbeitungsfrist für Auskunftsersuchen und richten einen Beirat für Transparenz ein. Mit dem Rechtsakt wird sichergestellt, dass die Bürger, die Presse und die Medien, die Mitglieder des Parlaments und ihre Bediensteten einen einfachen digitalen Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors haben. Die Verpflichtung zur aktiven Offenlegung bestimmter Kategorien von Informationen (Artikel 3.3 des Gesetzes über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln) kann zu Zeiten, die durch einen Königlichen Erlass festgelegt werden, in mehreren Phasen wirksam werden.
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59
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C2.3 R1-2
Verwaltung öffentlicher Informationen (Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln)
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Meilenstein
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Veröffentlichung aktualisierter Aktionspläne zur Verbesserung des Informationsmanagements
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Veröffentlichung eines aktualisierten Aktionsplans durch zentrale Regierungsorganisationen
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Q4
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2022
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Die Organisationen der Zentralregierung (12 Ministerien, einschließlich ihrer autonomen Verwaltungsorgane und -agenturen) veröffentlichen aktualisierte Aktionspläne zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit ihrer Informationssysteme.
In den aktualisierten Aktionsplänen der Ministerien werden die folgenden acht Prioritäten behandelt:
1.Einrichtung eines eigenen Governance-Systems auf der Ebene der Ministerien, autonomen Verwaltungsstellen und -agenturen.
2.Umsetzung des Basisszenarios
Messung auf der Ebene des Ministeriums
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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Informationssystem.
3.Umsetzung des Qualitätsrahmens oder ähnlicher System IV-Funktionen.
4.Umsetzung der parlamentarischen Papiere durch die Hauptabteilungen.
5.Anbindung an die Offene Plattform für öffentliche Informationen (Platform Open Overheidsinformatie – PLOOI) durch die nationalen Komponenten.
6.Umsetzung des Handbuchs zur Archivierung von E-Mails der Zentralregierung.
7.Umsetzung der politischen Ausrichtung von Nachrichtenanwendungen (Messaging Apps).
8.Durchführung der Webarchivierung gemäß dem einschlägigen Rahmenvertrag.
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60
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C2.3 R1-3
Verwaltung öffentlicher Informationen (Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln)
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Ziel
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Auf der Offenen Plattform für öffentliche Informationen (Platform Open Overheidsinformatie – PLOOI) verfügbare Dokumente
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Anzahl
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0
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330 000
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2. QUARTAL
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2026
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Insgesamt mindestens 330000 Dokumente, die mindestens 4 der 17 in Artikel aufgeführten Informationskategorien angehören
3.3 des Open Government Act ist auf der Plattform „Open Government Information“ verfügbar, da Verwaltungsstellen mit einer digitalen Infrastruktur verbunden sind, die vom Ministerium für Inneres und Beziehungen des Königreichs unterhalten wird.
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61
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C2.3 I1-1
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
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Meilenstein
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Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit
|
Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit umgesetzt
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Q1
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2024
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Das Verteidigungsministerium führt die folgenden Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit durch:
-Die Einrichtung eines Sicherheitseinsatzzentrums;
-Einführung der Identifizierung und
Zugangsmanagementsystem für
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
|
Viertel
|
Jahre
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Zusammenarbeit mit Dritten;
-Umsetzung einer Lösung für den Austausch zertifizierter und überprüfter niedrig- und hochgradig eingestufter Informationen; und
-Die Umsetzung einer Lösung für die Kontrolle des digitalen Zugangs zu Rechenzentren;.
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62
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C2.3 I1-2
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
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Ziel
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Ziviles Personal des Verteidigungsministeriums, das über ein sicheres Netz aus der Ferne arbeitet
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Anzahl
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0
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500
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Q4
|
2024
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Mindestens 500 zivile Bedienstete des Verteidigungsministeriums haben Zugang zu einem sicheren Fernnetz mit
a)Kommunikationsmittel (Sprache, Video und Chat);
b)virtuelle Präsenzarbeitsplätze; und
c)einheitliche Räume für die Zusammenarbeit.
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63
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C2.3 I1-3
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
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Meilenstein
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Verbesserung der Netze und Abschluss der Migration zu einer neuen IT-Infrastruktur
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Verbesserung des Netzes und Umstellung auf neue IT-Infrastrukturen
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Q3
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2025
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Die Netzausrüstung an physischen Standorten wird modernisiert, und die Netzbandbreite wird erhöht, um eine ausreichende Netzqualität für die Anwendungen zu gewährleisten, die vom zivilen Personal des Verteidigungsministeriums genutzt werden. Back-End-Anwendungen werden zu einer neuen Infrastruktur des Rechenzentrums und zu neuen Hosting-Plattformen migriert.
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64
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C2.3 I1-4
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
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Ziel
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Ziviles Personal des Verteidigungsministeriums mit Zugang zu zusätzlichen sicheren Fernarbeitseinrichtungen
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Anzahl
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0
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500
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Q1
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2026
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Um die Sicherheit der Telearbeit weiter zu verbessern, müssen mindestens 500 zivile Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums Zugang zu Folgendem haben:
a)ein neues Kontaktzentrum und
b)grundlegende Anwendungen (einschließlich Bearbeitung von Präsentationen, Tabellenkalkulationen, Internet für Unternehmen und Druckanlagen).
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
|
Jahre
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65
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C2.3 I2-1
Digitalisierung der Kette der Strafjustiz
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Meilenstein
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Digitales Portal für die förmliche Kommunikation in Strafverfahren operativ
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Betrieb des digitalen Portals
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Q1
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2023
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Ein digitales Portal für die digitale Kommunikation muss betriebsbereit und für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein und die Bedingungen für die digitale Kommunikation mit Opfern, Rechtsanwälten und Straftätern über Strafverfahren (einschließlich der Einreichung von Meldungen) bieten.
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66
|
C2.3 I2-2
Digitalisierung der Kette der Strafjustiz
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Meilenstein
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Digitale Bearbeitung von häufigen Fällen von Straftaten operativ
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Digitale Bearbeitung von häufigen Fällen von Straftaten operativ
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Q4
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2023
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Alle Strafsachen der Kategorie „Frequenzkriminalität“ (Veel voorkomende criminaliteit, VVC) müssen digital bearbeitet werden können.
Polizeiberichte (proces-verbaal) werden digital eingeleitet und Entscheidungen in Strafsachen werden digital erstellt und verarbeitet.
Beweismittel in Form von Video- und Audiomaterial zu Strafsachen der Kategorie „Frequenzkriminalität“ (VVC) sind der
Polizei, Staatsanwaltschaft
und die Justiz.
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C.KOMPONENTE 3 VERBESSERUNG DES WOHNUNGSMARKTS UND STEIGERUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ VON IMMOBILIEN
Diese Komponente des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans soll zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, mit denen der niederländische Wohnungsmarkt konfrontiert ist. Sie besteht aus fünf Reformen und drei Investitionen zur i) Beseitigung von Merkmalen des niederländischen Steuersystems, die bestimmte Arten von Wohneigentum gegenüber anderen begünstigen, ii) Beschleunigung und Erschließung der Bautätigkeit in den Niederlanden und iii) Verbesserung der Energieeffizienz privater und öffentlicher Immobilien durch Renovierungsbeihilfen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Ungleichheit auf dem Wohnungsmarkt zu verringern, indem Steuerverzerrungen beseitigt werden und gleichzeitig das Angebot an (erschwinglichem) Wohnraum durch eine zentralisierte Planung des neuen Wohnraumangebots, die Beseitigung von Engpässen im Planungsprozess für den Bau und die Bereitstellung öffentlicher Investitionen zur Erschließung von Wohnbauprojekten erhöht wird. Sie zielt auch darauf ab, Sozialmieten stärker einkommensabhängig zu gestalten, indem höhere Mieterhöhungen für Mieter mit höherem Einkommen ermöglicht werden. Die Investitionen im zweiten Teil der Komponente zielen darauf ab, die Energieeffizienz öffentlicher und privater Gebäude zu verbessern, einschließlich Maßnahmen wie die Installation von Wärmepumpen und Solarkesseln sowie die Verbesserung der Isolierung von Wohnungen.
Die Komponente zielt darauf ab, einen Beitrag zu den länderspezifischen Empfehlungen an die Niederlande zu leisten, insbesondere zur Verringerung der Verschuldungsanreize für Haushalte und der Verzerrungen auf dem Wohnungsmarkt, unter anderem durch die Unterstützung der Entwicklung des privaten Mietsektors, und Maßnahmen zur Erhöhung des Wohnraumangebots (länderspezifische Empfehlung 1 von 2019, länderspezifische Empfehlung 1 von 2022) und „die allgemeine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch die Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere bei Gebäuden, zu verringern“ (länderspezifische Empfehlung 4 von 2022) und „den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf (...) Strategien zur Energieeffizienz und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu legen“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
3.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C3.1 R1: Erhöhung des Werts unbesetzter Besitzverhältnisse
Mit dieser Reform soll das Verhältnis unbesetzter Besitz (Leegwaarderatio) im niederländischen Steuersystem erhöht werden. Die derzeitige Besteuerung von Privatvermögen setzt voraus, dass der Wert der nicht selbst genutzten Immobilien den tatsächlichen Wert der Immobilie zu hoch angesetzt hat. Daher wird der Wert der vermieteten Immobilie um den Quotienten des unbesetzten Eigentums korrigiert, wodurch tatsächlich ein Steuernachlass für die Eigentümer von Immobilien eingeführt wird, die zu vermieten sind. Ziel der Erhöhung des Verhältnisses ist es, die Besteuerung von Mietobjekten besser an den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert anzupassen, den sie für Immobilieneigentümer darstellt, um so Verzerrungen auf dem Wohnungsmarkt zu verringern.
Bei Mietobjekten mit einer Jahresmiete, die 5 % des von der betreffenden Gemeinde (d. h. der Waardering Onroerende Zaken (WOZ) ermittelten Wertermittlungswerts der Immobilie übersteigt, und bei Immobilien, die an verbundene Parteien vermietet werden, wird das Verhältnis auf 100 % erhöht, wodurch der Steuernachlass faktisch ausgeschlossen wird. Bei Mietobjekten mit einer Jahresmiete von 5 % oder weniger des Wertgutachtens wird das Verhältnis um mindestens 25 Prozentpunkte gegenüber dem im Jahr 2022 geltenden Verhältnis erhöht. Der Freibesitzwert gilt nicht für Mietimmobilien mit befristetem Mietvertrag, wodurch der Steuernachlass in diesen Fällen faktisch ausgeschlossen wird.
Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2023 abgeschlossen.
Reform C3.1 R2: Schrittweise Abschaffung der Steuerbefreiung für Schenkungen zur Finanzierung von Hauskäufen
Mit dieser Reform wird in zwei Schritten die Steuerbefreiung für Geschenke zur Finanzierung von Wohnungskäufen für junge Menschen abgeschafft. Im Jahr 2022 hat jeder zwischen 18 und 40 Jahren Anspruch auf eine einmalige Steuerbefreiung für den Empfang von Zuwendungen von bis zu 106 671 EUR, wenn der gespendete Betrag für den Erwerb der ersten (eigenen) Wohnung der Person verwendet wird. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Steuerbefreiung gegenüber der Steuerbefreiung im Jahr 2022 um mindestens 70 % verringert. Sie wird mit Wirkung vom 1. Januar 2024 abgeschafft. Ziel der Reform ist es, Verzerrungen und Ungleichheiten auf dem Wohnungsmarkt zu verringern.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.
Reform C3.1 R3: Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
Im Rahmen dieser Reform legt die nationale Regierung die Anzahl der neu zu errichtenden Wohnungen (d. h. neu gebaute oder umgebaute Wohnungen, einschließlich stillgelegter Wohnungen oder nicht fürs Wohnen geeigneter Wohnungen) in den einzelnen Provinzen fest, die wiederum zur Festlegung der Zahl der auf kommunaler Ebene zu errichtenden neuen Wohnungen verwendet werden.
Die Reform umfasst:
a)Abschluss von Vereinbarungen zwischen der nationalen Regierung und den Provinzen über die spezifische Anzahl neuer Wohnungen, die – auch durch Umwandlung – realisiert werden sollen und die sich auf insgesamt 900000 neue Wohnungen belaufen, die bis 2030 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden sollen, von denen 600000 bezahlbar sein müssen (wie nachstehend definiert);
b)Abschluss von Vereinbarungen zwischen Provinzen und Gemeinden über die Gemeinde – spezifische Anzahl neuer Wohnungen, die zur Erfüllung der nationalen Ziele gemäß Buchstabe a zu verwirklichen sind;
c)Einführung eines Überwachungssystems zur Verfolgung der Fortschritte bei der Realisierung neuer Wohnungen; und
d)das Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die es der nationalen Regierung ermöglichen, bei Verstößen gegen Provinz- oder regionale Vereinbarungen über die Errichtung neuer Wohnungen (d. h. die unter a) bzw. b) genannten Vereinbarungen) verwaltungsrechtliche oder rechtliche Schritte einzuleiten.
Für die Zwecke dieser Reform wird erschwinglicher Wohnraum definiert als a) Sozialmietwohnungen, b) Mietwohnungen bis zu einer bestimmten Höchstmiete, die 2022 auf 1 000 EUR pro Monat festgesetzt wurde, und c) selbstgenutzte Wohnungen zu einem Preis, der höchstens dem maximalen Kaufpreis eines Hauses entspricht, für das die nationale Hypothekargarantie (NHG) die Hypothek garantiert. Die unter Buchstabe b genannte Höchstmiete kann in den Folgejahren angepasst werden, wenn dies durch politische und wirtschaftliche Entwicklungen wie Preis- oder Einkommensentwicklungen gerechtfertigt ist. Anpassungen, insbesondere solche, die über die Indexierung der Preis- und Einkommensentwicklung hinausgehen, sind hinreichend zu begründen.
Die Umsetzung der Reform muss bis zum 31. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Reform C3.1 R4: Erhöhung der Einkommensabhängigkeit der Miete
Mit dieser Reform wird der Betrag der Mieten für Sozialmieter mit mittlerem bis hohem Einkommen erhöht.
die Zahl der Wohnungen kann jährlich erhöht werden. Die neue maximale Erhöhung der monatlichen Miete beträgt 50 EUR für Mieter mit mittlerem Einkommen und 100 EUR für Mieter mit hohem Einkommen ab dem 1. Januar 2022. Ziel dieser Reform ist es, die Mieten besser an das Einkommen des Mieters anzupassen und eine gezieltere Versorgung zu ermöglichen.
erschwinglicher Wohnraum für Haushalte mit niedrigem Einkommen und gleichzeitiger Unterstützung von Wohnungsbaugesellschaften bei der Erhöhung der Investitionen in neue Mietimmobilien.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.
Reform C3.1 R5: Beschleunigung des Prozesses und der Verfahren für den Bau von Wohngebäuden
Ziel dieser Reform ist es, Engpässe im Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau zu beseitigen.
Verfahren in den Niederlanden. In einem ersten Schritt erstellt das zuständige Ministerium einen Aktionsplan in Form eines Schreibens an das Parlament. Der Aktionsplan enthält eine Liste von Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie einen Zeitplan für ihre Durchführung. In einem zweiten Schritt wird ein wesentlicher Teil der ermittelten Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehören mindestens i) Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens der Gemeinden und Bauunternehmen über die Planungsverfahren, ii) Einrichtung eines Expertenteams, das Gemeinden und Wohnungsunternehmen dabei unterstützen kann, die für die Errichtung neuer Wohnungen erforderlichen Verfahren zu beschleunigen, und iii) Einrichtung eines nationalen Teams, das die Gemeinden bei der Beseitigung von Engpässen bei den Planungsverfahren unterstützen kann, iv) Einrichtung eines Systems zur Überwachung der Fortschritte bei der Beschleunigung der Verfahren.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein. Investition C3.1 I1: Erschließung neuer Bauprojekte
Ziel dieser Investition ist es, den Gemeinden die Mittel an die Hand zu geben, um die erforderlichen Mittel zu übernehmen.
Investitionen vor Beginn des Wohnungsbaus. Der Beginn von Wohnbauprojekten im Rahmen dieser Investition ist definiert als Beginn der Arbeiten am Fundament der Gebäude, in denen sich die Wohnungen befinden.
Die Investition besteht aus einer finanziellen Unterstützung durch eine Zuschussregelung für Gemeinden, die zum Baubeginn von mindestens 100 000 Wohnungen führt.
Im Rahmen der Investition wird vom Ministerium des Innern und für die Beziehungen des Königreichs ein Bericht veröffentlicht. Der Bericht enthält qualitative Nachweise dafür, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die die in den einschlägigen Vereinbarungen festgelegten Mindeststandards erfüllen, im Einklang mit den genehmigten Zuschussanträgen durchgeführt wurden. Bei den Vereinbarungen handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Provinzen, Gemeinden und anderen Akteuren des Wohn- und Gewerbebaus, in denen sich die Interessenträger zu Mindeststandards für den an den Klimawandel angepassten Bau auf privatem und öffentlichem Boden verpflichten, was den Schutz vor Hitze, Dürre, Pluvial-, Fluss- und Küstenhochwasser sowie die Einbeziehung der Natur betrifft.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Investition C3.2 I1: Subventionsregelung für die Nachhaltigkeit von Immobilien des öffentlichen Sektors
Mit dieser Investition werden Eigentümer öffentlicher Immobilien, wie z. B. Gebäude lokaler Verwaltungen oder Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern und dadurch die CO2-Emissionen zu verringern. Dies führt zu einer jährlichen Verringerung der CO2-Emissionen um 110 Kilotonnen, wie ex ante geschätzt. Ziel der Interventionen ist es, die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Ex-ante-Emissionen im Durchschnitt um mindestens 30 % zu verringern.
Die Investition umfasst a) das Inkrafttreten einer Verordnung zur Einführung des Renovierungszuschusssystems und b) die finanzielle Unterstützung für den Abschluss von Renovierungen oder Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Renovierungsbeihilferegelung.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Investition C3.2 I2: Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
Mit diesen Investitionen werden privaten Haushalten Subventionen für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen gewährt. Bei den förderfähigen Maßnahmen handelt es sich um Solarkessel, Wärmeanschlüsse, Isolierungen, Wärmepumpen und ab 2023 elektrische Kochanlagen. Mindestens 225 000 dieser Interventionen werden als Ergebnis des Zuschusses finanziert. Ziel der Interventionen ist es, im Durchschnitt eine Verringerung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % zu erreichen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.
3.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Richtwert
Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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67
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C3.1 R1-1
Erhöhung des Leerstandswerts
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Quote unbesetzter Besitzverhältnisse
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Bestimmung in den Rechtsvorschriften über ihr Inkrafttreten
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Q1
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2023
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Quote unbesetzter Besitzverhältnisse. Bei Mietobjekten mit einer Jahresmiete, die 5 % des von der betreffenden Gemeinde (d. h. dem Waardering Onroerende Zaken (WOZ)) ermittelten Wertgutachtens der Immobilie übersteigt, und bei Immobilien, die an verbundene Parteien vermietet werden, wird das Verhältnis auf 100 % erhöht. Bei Mietobjekten mit einer Jahresmiete von 5 % oder weniger des Wertgutachtens wird das Verhältnis um mindestens 25 Prozentpunkte gegenüber dem im Jahr 2022 geltenden Verhältnis erhöht. Der Freibesitzwert gilt nicht für Mietimmobilien mit befristetem Mietvertrag.
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68
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C3.1 R2-1
Schrittweise Abschaffung der Steuerbefreiung für Schenkungen zur Finanzierung von Hauskäufen
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Meilenstein
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Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die schrittweise Abschaffung der Steuerbefreiung für Schenkungen zur Finanzierung von Hauskäufen in zwei Schritten
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Bestimmung in den Rechtsvorschriften über ihr Inkrafttreten
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Q1
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2024
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften, die die folgenden zwei Schritte für die schrittweise Abschaffung der Steuerbefreiung für Schenkungen zur Finanzierung von Hauskäufen umfassen:
(1)ab dem 1. Januar 2023 eine Ermäßigung der maximalen Steuerbefreiung für Geschenke zur Finanzierung von Hauskäufen um mindestens 70 % gegenüber der maximalen Steuerbefreiung von 2022
(2)die Abschaffung der Steuerbefreiung mit Wirkung vom 1. Januar 2024.
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69
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C3.1 R3-1
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
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Meilenstein
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Vereinbarungen zwischen der nationalen Regierung und den Provinzen über die Realisierung von 900000 neuen Wohnungen
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Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen der nationalen Regierung und den Provinzen
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Q4
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2022
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Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen der nationalen Regierung und den Provinzen über die Anzahl der bis 2030 zu errichtenden neuen Wohnungen, auch durch Umbau. In den Vereinbarungen werden die Anzahl der neu zu errichtenden Wohnungen pro Provinz und die Anzahl der neu zu errichtenden Wohnungen, die erschwinglich sein müssen, festgelegt. Die Summe der Anzahl der neuen Wohnungen in den Provinzen ergibt eine
mindestens 900 000 Wohnungen, davon mindestens
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für
Vervollständigung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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600 000 sind erschwingliche Wohnungen.
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70
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C3.1 R3-2
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
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Meilenstein
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Vereinbarungen zwischen Provinzen und Gemeinden über die Realisierung von 900000 neuen Wohnungen
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Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen den Provinzen und Gemeinden
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2. QUARTAL
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2023
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Unterzeichnung von Vereinbarungen zwischen Provinzen und Gemeinden über die gemeindespezifische Anzahl neuer Wohnungen, die realisiert werden sollen, um bis 2030 die Realisierung von 900 000 neuen Wohnungen auf nationaler Ebene, auch durch Umbau, zu erreichen, von denen mindestens 600 000 bezahlbar sein müssen. Diese Vereinbarungen enthalten mindestens die folgenden Elemente:
(1)Zielvorgaben für die gemeindespezifische Zahl der zu realisierenden Wohnungen, wobei die Anzahl der erschwinglichen Wohnungen gesondert angegeben wird,
(2)eine Bestimmung, in der die zu verwendenden staatlichen Mittel und Instrumente festgelegt sind, und
(3)ein Zeitplan für die Realisierung der neuen Wohnungen.
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71
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C3.1 R3-3
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnraums
Versorgung
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Meilenstein
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Einführung eines Überwachungssystems für die Umsetzung von Vereinbarungen mit Kommunen
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Einführung des Überwachungssystems
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Q3
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2023
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Es wird ein Überwachungssystem eingerichtet, um die Fortschritte bei der Umsetzung der zwischen den Provinzen und Gemeinden geschlossenen Vereinbarungen zu überwachen, d. h. die Fortschritte bei der Realisierung neuer Wohnungen zu überwachen.
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72
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C3.1 R3-4
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes über die zusätzlichen Maßnahmen des Staates zur Durchsetzung von Vereinbarungen über den Bau von Neubauten
Wohnungen
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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2. QUARTAL
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2025
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Inkrafttreten des Gesetzes, das es der nationalen Regierung ermöglicht, bei Verstößen gegen vertragliche Verpflichtungen aus den Provinz- oder Regionalvereinbarungen über die Errichtung neuer Wohnungen verwaltungsrechtliche oder rechtliche Schritte einzuleiten. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die es der Regierung ermöglichen, Ziele für die Errichtung neuer Wohnungen, einschließlich erschwinglicher Wohnungen, festzulegen, zu erreichen und durchzusetzen.
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73
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C3.1 R4-1
Erhöhung der Einkommensabhängigkeit von
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Meilenstein
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung des jährlichen Höchstbetrags
Mieterhöhung für
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Bestimmung in den Rechtsvorschriften über ihr Inkrafttreten
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Q1
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2022
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Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der maximal zulässigen jährlichen Erhöhung der monatlichen Miete für Sozialwohnungen auf 50 EUR für Mieter mit mittlerem Einkommen und auf 100 EUR für hohe —
Einkommensmieter ab dem 1. Januar 2022.
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für
Vervollständigung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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Vermietung
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Mieter mit mittlerem bis hohem Einkommen, die in Sozialwohnungen leben
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Mieter mit mittlerem Einkommen haben ein Jahreseinkommen zwischen 47 948 EUR und 56 527 EUR (Einpersonenhaushalte) oder zwischen 55 486 EUR und 75 369 EUR (Mehrpersonenhaushalte) (Preisniveau 2022). Mieter mit hohem Einkommen werden als Mieter definiert, deren Jahreseinkommen über der Obergrenze dieser Margen liegt.
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74
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C3.1 R5-1
Beschleunigung des Prozesses und der Verfahren für den Bau von Wohngebäuden
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Meilenstein
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Schreiben an das Parlament zu Engpässen im Planungsprozess, in dem mögliche Lösungen aufgezeigt werden
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Veröffentlichung des Schreibens an das Parlament
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Q4
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2022
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Veröffentlichung eines Schreibens des Ministeriums für Inneres und Beziehungen zum Königreich an das Parlament mit Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen, die den Planungsprozess verzögern, Genehmigungen und rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Wohnbauprojekten, gegebenenfalls auch durch Gesetzesänderungen; und einen Zeitplan mit konkreten Schritten für die Durchführung der Maßnahmen.
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75
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C3.1 R5-2
Beschleunigung des Prozesses und der Verfahren für den Bau von Wohngebäuden
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Meilenstein
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Maßnahmen zur Beschleunigung des Planungsprozesses für Wohnungsbauprojekte
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Umsetzung wesentlicher Maßnahmen, die in dem Schreiben an das Parlament genannt wurden
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Q1
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2024
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Es wird ein umfangreiches Paket von Maßnahmen durchgeführt, die in dem Schreiben an das Parlament im Rahmen des Etappenziels 74 aufgeführt sind, um den Planungsprozess für Wohngebäudeprojekte zu beschleunigen. Dazu gehören mindestens i) Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntnisse der Gemeinden und Bauunternehmen über die Planungsverfahren, ii) die Einrichtung eines Expertenteams, das Gemeinden und Wohnungsunternehmen dabei unterstützen kann, die für die Errichtung neuer Wohnungen erforderlichen Verfahren zu beschleunigen, und iii) die Einrichtung eines nationalen Teams, das Gemeinden bei der Beseitigung von Engpässen in den Planungsverfahren unterstützen kann;
IV) Einführung eines Systems zur Überwachung der Fortschritte bei der Beschleunigung der Verfahren.
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77
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C3.1 I1-2
Erschließung neuer Bauprojekte
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Ziel
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Bauarbeiten (Abschnitt 1)
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Anzahl
|
0
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10 000
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Q4
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2024
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Nach Genehmigung der finanziellen Unterstützung durch die Förderregelung für Gemeinden wird mit dem Bau von 10000 Wohnungen begonnen.
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für
Vervollständigung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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78
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C3.1 I1-3
Erschließung neuer Bauprojekte
|
Ziel
|
Bauarbeiten (Abschnitt 2)
|
|
Anzahl
|
10 000
|
31 000
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Q4
|
2025
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Nach Genehmigung der finanziellen Unterstützung durch die Förderregelung für Gemeinden wird mit dem Bau weiterer 21 000 Wohnungen begonnen.
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79
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C3.1 I1-4
Erschließung neuer Bauprojekte
|
Ziel
|
Bauarbeiten (Abschnitt 3)
|
|
Anzahl
|
31 000
|
100 000
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2. QUARTAL
|
2026
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Nach Genehmigung der finanziellen Unterstützung durch die Förderregelung für Gemeinden wird mit dem Bau weiterer 69 000 Wohnungen begonnen.
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80
|
C3.1 I1-5
Erschließung neuer Bauprojekte
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Meilenstein
|
Umgesetzte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
|
Veröffentlichter Bericht über die im Rahmen der Förderregelung finanzierten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
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|
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|
2. QUARTAL
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2026
|
Das Ministerium für Inneres und die Beziehungen des Königreichs veröffentlicht einen Bericht. Der Bericht enthält qualitative Nachweise dafür, dass Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die die in den einschlägigen Vereinbarungen festgelegten Mindeststandards erfüllen, im Einklang mit den genehmigten Zuschussanträgen durchgeführt wurden. Bei den Vereinbarungen handelt es sich um Vereinbarungen zwischen Provinzen, Gemeinden und anderen Akteuren des Wohn- und Gewerbebaus, in denen sich die Interessenträger zu Mindeststandards für den an den Klimawandel angepassten Bau auf privatem und öffentlichem Boden verpflichten, was den Schutz vor Hitze, Dürre, Pluvial-, Fluss- und Küstenhochwasser sowie die Einbeziehung der Natur betrifft.
|
|
81
|
C3.2 I1-1
Subventionsregelung für die Nachhaltigkeit von Immobilien des öffentlichen Sektors
|
Meilenstein
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Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung der Renovierungsbeihilferegelung
|
Bestimmung in der Verordnung über ihr Inkrafttreten
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2. QUARTAL
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2022
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Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung der Renovierungsbeihilferegelung. Im Rahmen der Förderregelung werden Eigentümern öffentlicher Immobilien wie Gebäuden lokaler Verwaltungen oder Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen Zuschüsse gewährt, um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern.
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|
82
|
C3.2 I1-2
Subventionsregelung für Nachhaltigkeit
|
Ziel
|
Summe der jährlichen Verringerung der CO2-Emissionen (in Tonnen)
von allen genehmigten
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|
Kilotonnen CO2-Emissionsreduktionen je
Jahre
|
0
|
110
|
Q1
|
2025
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Die im Rahmen der Förderregelung genehmigten Renovierungen und Energieeffizienzmaßnahmen belaufen sich auf eine CO2-Reduktion von 110 Kilotonnen pro Jahr,
Ex-ante-Schätzung. Die Interventionen umfassen
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für
Vervollständigung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
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|
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
von Immobilien des öffentlichen Sektors
|
|
Renovierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen, die im Rahmen des
Schema
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|
|
|
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Ziel, die direkten und indirekten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den Ex-ante-Emissionen um durchschnittlich mindestens 30 % zu verringern.
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83
|
C3.2 I2-1
Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
|
Ziel
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Bezuschusste nachhaltige Energie- und Energiesparmaßnahmen
|
|
Anzahl der bezuschussten Interventionen
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231 985
|
456 985
|
Q1
|
2026
|
Mindestens 225000 Interventionen im Rahmen des Investitionszuschusses für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen (Solarkessel, Wärmeanschlüsse, Isolierung, Wärmepumpen und ab 2023 elektrische Kochanlagen) werden gefördert. Ziel der Interventionen ist es, im Durchschnitt eine Verringerung des Primärenergiebedarfs um mindestens 30 % zu erreichen. Diese Anforderung bezieht sich auf die gesamten im Rahmen der Zielwerte 83, 128 und 129 geförderten Interventionen.
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D.KOMPONENTE 4: FÖRDERUNGDES ARBEITSMARKTES, DER RENTEN UND DERZUKUNFTSORIENTIERTEN BILDUNG
Ziel dieser Komponente des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans, der vier Reformen und sechs Investitionen umfasst, ist es, i) den Arbeitsmarkt und das Rentensystem auf aktuelle und künftige Herausforderungen vorzubereiten und ii) Lernverluste infolge der Pandemie zu bekämpfen und gleichzeitig digitale Innovationen in der Bildung zu fördern. Die in dieser Komponente enthaltenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen zu verringern, Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen und durch Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten in die nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte zu investieren. Darüber hinaus soll die zweite Säule des Rentensystems reformiert werden, um sie besser an den sich wandelnden Arbeitsmarkt anzupassen und gleichzeitig die Generationengerechtigkeit, Transparenz und Widerstandsfähigkeit gegenüber Schocks zu verbessern. Im Bildungsbereich sind Maßnahmen zur Bekämpfung des Bildungsverlusts infolge von Schulschließungen während der COVID-19-Pandemie geplant. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Förderung digitaler Innovationen in der Bildung.
Die Komponente soll zu den länderspezifischen Empfehlungen an die Niederlande beitragen, insbesondere um sicherzustellen, dass die zweite Säule des Rentensystems transparenter, generationenübergreifend gerechter und widerstandsfähiger gegen Schocks ist (länderspezifische Empfehlung 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 1 im Jahr 2022), um die Anreize für Selbstständige zu verringern und gleichzeitig einen angemessenen Sozialschutz für Selbstständige zu fördern und Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen. sowie die beschäftigungspolitischen (und sozialen) Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und die Kompetenzen insbesondere derjenigen am Rande des Arbeitsmarktes und der Nichterwerbstätigen zu stärken (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019, länderspezifische Empfehlung 2 im Jahr 2020 und länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2022).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
4.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C4.1 R1: Kürzung des Vorsteuerabzugs für Selbständige
Ziel der Reform ist es, die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen zu verringern. Der Höchstbetrag, den Selbstständige von ihren Steuern abziehen können, wird schrittweise von 6 310 EUR im Jahr 2022 auf höchstens 3 710 EUR im Jahr 2026 gesenkt. Der maximal abzugsfähige Betrag erreicht sein strukturelles Niveau von 1 200 EUR oder weniger im Jahr 2030.
Die Reform wird bis zum 31. März 2023 abgeschlossen.
Reform C4.1 R2: Invaliditätsversicherung für Selbständige
Ziel der Reform ist es, den Sozialschutz für Selbstständige durch die Einführung einer obligatorischen Invaliditätsversicherung zu erhöhen. Die Reform besteht in der Entwicklung und dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine obligatorische Invaliditätsversicherung. Das Gesetz soll dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Arbeitnehmer und Selbstständige zu schaffen. Das Gesetz bestimmt zumindest die Gruppe der Versicherten und die Exekutivagenturen, die die Versicherung durchführen, und legt fest, wie die Versicherung finanziert wird. Das Gesetz kann eine angemessene Übergangsfrist für die wirksame Anwendung der Versicherung vorsehen. Ein Schreiben des Ministers für Soziales und Beschäftigung an das Parlament enthält detaillierte Angaben zu den Maßnahmen, die von den ermächtigten Exekutivagenturen zur Umsetzung der obligatorischen Invaliditätsversicherung ergriffen wurden, und eine Beschreibung der nächsten Schritte zur Gewährleistung der vollständigen Operationalisierung der Versicherung im Einklang mit dem Gesetz über die obligatorische Invaliditätsversicherung für Selbstständige.
Die Reform wird bis zum 31. März 2026 abgeschlossen.
Reform C4.1 R3: Reform der zweiten Säule des Rentensystems
Mit dieser Reform soll die zweite Säule des niederländischen Rentensystems reformiert werden, um es transparenter, gerechter, schockresilienter und besser an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt anzupassen. Die Reform umfasst das Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der zweiten Säule des Rentensystems und verbindliche Beschlüsse (invaarbesluiten),d. h. von der Aufsichtsbehörde gebilligt, über die Übertragung des Rentenvermögens von mindestens 66 % der Versicherungsnehmer im Rentensystem der zweiten Säule auf das neue Rentensystem. Mit dem Gesetz wird die systemische Umverteilung zwischen den verschiedenen Altersgruppen(türneesystematiek) abgeschafft, ein altersunabhängiger Beitragssatz für die Rentenversicherung eingeführt, der den Beiträgen entspricht, und die Regeln für neue Rentenverträge festgelegt, die auf der Kapitalanrechnung beruhen.
Das Gesetz zur Einführung des neuen Rentensystems tritt in Kraft und gilt unmittelbar für Rentenverträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden. Für bestehende Rentenverträge kann jedoch ein Übergangszeitraum gelten. Das Gesetz sieht vor, dass während dieser Übergangszeit die notwendigen Schritte zur Änderung bestehender Rentenverträge und zur Übertragung von Rentenvermögen aus bestehenden Rentenverträgen auf das neue System unternommen werden.
Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Reform C4.1 R4: Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit
Ziel der Reform ist es, Scheinselbstständigkeit zu verringern. Die Reform umfasst Folgendes:
folgende Elemente:
a)Schreiben an das Parlament, in dem die geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Scheinselbstständigkeit beschrieben werden. Darin werden (i) die Schritte zur Aufhebung des Vollstreckungsmoratoriums für das Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (Wet deregulering beoordeling arbeidsrelaties)im Einzelnen dargelegt;
II) die Maßnahmen zur Intensivierung der öffentlichen Durchsetzung dieses Gesetzes und zur Erhöhung der Kapazitäten der zuständigen Vollstreckungsstellen und iii) Präventivmaßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit;
b)die Veröffentlichung eines Gesetzes zur Änderung der Definition des Beschäftigungsverhältnisses. Das übergeordnete Ziel des Gesetzes besteht darin, die Definition des Beschäftigungsverhältnisses zu klären und Unklarheiten zu beseitigen; und
c)die Abschaffung des Vollstreckungsmoratoriums für das Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (Wet deregulering beoordeling arbeidsrelaties).
Die Reform wird bis zum 31. März 2025 abgeschlossen.
Investition C4.1 I1: Die Niederlande lernen weiter
Ziel der Investition ist es, die Arbeitsmarktposition und die Beschäftigungsfähigkeit von
Menschen auf dem niederländischen Arbeitsmarkt, um zu verhindern, dass sie arbeitslos werden, oder um ihnen, wenn sie arbeitslos sind, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für drei befristete Subventionsregelungen, die sich jeweils aus folgenden Elementen zusammensetzen:
a)Beratung zur beruflichen Weiterentwicklung, um Menschen bei der Neuausrichtung ihrer Laufbahn durch qualifizierte Berufsberater zu unterstützen;
b)kostenlose Schulungs- und Lernaktivitäten zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung; und
c)Unterstützung von Einzelpersonen durch maßgeschneiderte sektorale Pfade innerhalb eines bestimmten Sektors. Diese Pfade müssen mindestens eines der folgenden Elemente enthalten: i) Laufbahnberatung (d. h. mit Schwerpunkt auf dem derzeitigen Arbeitsplatz, den derzeitigen Kompetenzen und dem derzeitigen Laufbahnpfad), ii) Berufsberatung (d. h. mit Schwerpunkt auf Laufbahnwechseln und/oder neuen Kompetenzen und Arbeitsplätzen), iii) Schulung von Kompetenzen oder iv) Anerkennung erworbener Kompetenzen.
Es wird eine unabhängige Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Förderregelungen im Rahmen des Programms „Die Niederlande lernen weiter lernen“ durchgeführt, und als Ergebnis dieser Bewertung wird ein Bericht über die Bewertung politischer Maßnahmen veröffentlicht. Der Evaluierungsbericht enthält Informationen darüber, wie die politischen Prozesse, die der Gestaltung und Umsetzung der Subventionsregelungen zugrunde liegen, verbessert werden können. Im Bewertungsbericht wird den Auswirkungen der Subventionsregelungen auf schutzbedürftige Gruppen, einschließlich solcher mit einem Bildungsniveau oder einem niedrigeren Bildungsniveau, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Darüber hinaus enthält der Bericht politische Informationen über die sozioökonomischen und langfristigen Auswirkungen der Subventionsregelungen. Der Bewertungsbericht wird online veröffentlicht.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
[Investition C4.1 I2: Regionale Mobilitätsteams (RMT) delegiert]
Investition C4.1 I3: Mittel für die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitslosen
Ziel dieser Investition („Scholingsbudget WW“ bzw. Weiterbildung und Umschulung von Arbeitslosen) ist es, die Wiederbeschäftigung von Personen zu fördern, die befristete Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen und eine schwache Arbeitsmarktposition haben, die entweder durch eine niedrige Punktzahl im Fragebogen zur Entfernung zum Arbeitsmarkt (Werkverkenner) oder durch einen Berater der UWV (niederländische Arbeitnehmerversicherungsanstalt) als Berater mit spezifischem Schulungsbedarf bestätigt wird. UWV erhält Mittel zur Finanzierung von Schulungsprogrammen, um Personen in dieser Zielgruppe bei der Weiterbildung und Umschulung zu unterstützen. Mit der Investition wird finanzielle Unterstützung für mindestens 8000 Schulungsprogramme zur Weiterbildung und Umschulung von Personen dieser Zielgruppe bereitgestellt, um ihre Beschäftigung zu erleichtern.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein
Investition C4.2 I1: Nationales Bildungslabor KI.
Das übergeordnete Ziel dieser Investition, die Bildung zu verbessern, indem skalierbare Themen erörtert und vorgeschlagen werden;
Lösungen der künstlichen Intelligenz (KI) für den Lernprozess in der Primar- und/oder Sekundarbildung. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Lenkungsausschuss für das nationale Bildungslabor AI.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)mindestens 20 Projekte zur Verbesserung der Qualität der Primar- und/oder Sekundarschulbildung durch digitale Innovation, die vom Lenkungsausschuss des nationalen Bildungslabors (AI) auszuwählen sind;
b)von den ausgewählten Projekten trägt der Abschluss von mindestens zehn Projekten zu mindestens einem der folgenden Ziele bei: I) Stärkung der maßgeschneiderten Bildung; II) Bereitstellung von Bildungsprodukten und/oder -dienstleistungen, die das Potenzial haben, die Motivation der Schüler zu erhöhen;
III) Erweiterung der Kenntnisse oder Kompetenzen von Lehrkräften oder Schülern oder IV) Erhöhung der Zeit, die Lehrkräften zur Unterstützung der Schüler zur Verfügung stehen; und
c)die ausgewählten Projekte müssen zu mindestens zwei Produkten zur Förderung innovativer digitaler Bildungslösungen führen, die den Technologie-Reifegrad (TRL) 6 erreicht haben (Endphase der TRL vor der Marktphase).
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition C4.2 I2: Unterstützung für Neuankömmlinge zur Vermeidung von Lernverlusten
Ziel dieser Investition ist es, Lernverluste für Neuankömmlinge aufgrund der COVID-19-Pandemie, z. B. infolge von Schulschließungen, zu verhindern. Die Primar- und Sekundarschulen erhalten eine Finanzierung, die es ihnen ermöglicht, Schüler der Sekundarstufe mit Migrationshintergrund, die weniger als zwei Jahre in den Niederlanden leben, oder Schüler einer Grundschule mit Migrationshintergrund, die sich seit weniger als vier Jahren in den Niederlanden aufhalten, zu unterstützen.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Investition C4.2 I3: Unterstützung für Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule
Ziel dieser Investition ist es, Schülerinnen und Schülern im letzten Jahr der Sekundarschule zusätzliche Unterstützung zu bieten, um Lernverluste aufgrund der COVID-19-Pandemie, z. B. aufgrund von Schulschließungen, abzumildern. Die Investition umfasst die Einrichtung einer Online-Plattform des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft mit Lernmaterialien zur Unterstützung von Schülern bei ihrer Abschlussprüfung in der Sekundarstufe und zusätzliche Mittel für Schulräte in der Sekundarstufe, die es den Schulen ermöglichen, Schülern im letzten Jahr der Sekundarschule zusätzliche Unterstützung zu gewähren. Schulräte von Schulen mit benachteiligten Schülern erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition C4.2 I4: Laptops und Tablets für Online- und hybride Bildung zur Bekämpfung und Minderung von Lernverlusten
Die Investition zielt darauf ab, Schulen dabei zu unterstützen, hybride und Online-Bildung zu organisieren, um Lernverluste aufgrund der COVID-19-Pandemie zu bekämpfen und abzumildern, beispielsweise aufgrund von Schulschließungen. Die Investitionen umfassen die Bereitstellung von 75000 Geräten (Laptops und Tablets) für ausgewählte Schulen, um die Online- und hybride Bildung für Schüler in der Primar-, Sekundar- und Sekundarstufe zu erleichtern.
Die Durchführung der Investition sollte bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
4.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für
Vervollständigung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
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|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
84
|
C4.1 R1-1
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Verringerung des Steuerabzugs für Selbständige
|
Gesetzliche Regelung
|
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Q1
|
2023
|
Inkrafttreten des Gesetzes über die Kürzung der
|
|
|
|
|
|
in Bezug auf die
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|
jährlicher Steuerabzug für Selbständige
|
|
|
Verringerung der
|
|
|
Inkrafttreten
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|
|
von 6 310 EUR im Jahr 2022 auf 5 660 EUR oder weniger
|
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|
selbstständig
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|
|
|
|
|
|
|
2 023,5010 EUR oder weniger im Jahr 2 024,4360 EUR oder
|
|
|
Personen“
|
|
|
|
|
|
|
|
|
weniger im Jahr 2025 und 3 710 EUR oder weniger im Jahr 2026. Die
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|
|
Abzug
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|
|
das Gesetz verringert die unterschiedliche steuerliche Behandlung
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
|
|
zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen.
|
|
85
|
C4.1 R2-1
Invaliditätsversicherung für Selbständige
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung des Gesetzes über eine obligatorische Invaliditätsversicherung für Selbständige im Amtsblatt
|
Veröffentlichung im Amtsblatt
|
|
|
|
Q1
|
2025
|
Veröffentlichung des Gesetzes über eine obligatorische Invaliditätsversicherung für Selbständige im Amtsblatt. Das Gesetz soll dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Arbeitnehmer und Selbstständige zu schaffen. In dem Gesetz wird festgelegt, welche Versichertengruppe und welche Exekutivagenturen für die Durchführung der Versicherung zuständig sind und wie die Versicherung finanziert wird. Das Gesetz kann eine angemessene Übergangsfrist für die wirksame Anwendung der Versicherung vorsehen.
|
|
|
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Durchführungsanweisungen, mit denen die betreffenden Exekutivagenturen aufgefordert werden, sich auf die Einführung einer obligatorischen Invaliditätsversicherung für Selbstständige vorzubereiten, werden vom Ministerium für Soziales und Beschäftigung erteilt und gelten ab der Veröffentlichung des Gesetzes.
|
|
86
|
C4.1 R2-2
Invaliditätsversicherung für Selbständige
|
Meilenstein
|
Schreiben an das Parlament zum Stand der Umsetzung der obligatorischen Behindertenversicherung
|
Schreiben an das Parlament
|
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Q1
|
2026
|
In einem Schreiben des Ministers für Soziales und Beschäftigung an das Parlament werden die von den ermächtigten Exekutivagenturen zur Umsetzung der obligatorischen Invaliditätsversicherung ergriffenen Maßnahmen im Einzelnen beschrieben und die nächsten Schritte beschrieben, um
Gewährleistung der vollständigen Operationalisierung der Versicherung in
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
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Viertel
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Jahre
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im Einklang mit dem Gesetz über die obligatorische Invaliditätsversicherung für Selbstständige.
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87
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C4.1 R3-1
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Meilenstein
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2023
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der zweiten Säule des Rentensystems. Mit dem Gesetz wird die systemische Umverteilung zwischen den verschiedenen Altersgruppen(türneesystematiek) abgeschafft, ein altersunabhängiger Beitragssatz festgelegt, bei dem die Rentenanwartschaften den Beiträgen entsprechen, und die Regeln für neue Rentenverträge auf der Grundlage der Kapitalanrechnung festgelegt.
Das Gesetz gilt unmittelbar für Rentenverträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes unterzeichnet werden. Das Gesetz kann eine angemessene Übergangszeit für bestehende Rentenverträge vorsehen. Rentenverträge mit progressivem Beitragssatz können von dem neuen Gesetz ausgenommen werden.
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88
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C4.1 R3-2
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Meilenstein
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Fertigstellung und Veröffentlichung der Pläne für den Übergang zu einem neuen Rentensystem
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Veröffentlichung von Übergangsplänen auf Websites von Pensionsfonds
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Q1
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2025
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Pensionsfonds veröffentlichen endgültige Übergangspläne für von ihnen verwaltete Pensionsverträge auf ihren Websites. In diesen Plänen wird die Vereinbarung zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (d. h. der Sozialpartner) über die Bedingungen der neuen Rentenverträge und den Übergang des Rentenvermögens in das neue Rentensystem festgelegt.
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89
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C4.1 R3-3
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Meilenstein
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Fertigstellung und Veröffentlichung der Umsetzungspläne der Pensionsfonds
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Vorlage des Umsetzungsplans bei der Aufsicht und Veröffentlichung auf den Websites der Pensionsfonds
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Q1
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2026
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Die Pensionsfonds erstellen Umsetzungspläne für die in Meilenstein 88 genannten Übergangspläne. In diesen Umsetzungsplänen wird beschrieben, wie die in Meilenstein 88 genannten neuen Rentenverträge auszuführen sind und wie der Übergang zum neuen Rentensystem umgesetzt werden soll. Die Umsetzungspläne werden der Aufsichtsbehörde der Pensionsfonds vorgelegt und auf den Websites der Pensionsfonds veröffentlicht.
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Anzahl
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
|
Viertel
|
Jahre
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89a
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C4.1 R3-3
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Ziel
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Genehmigte Beschlüsse über die Übertragung des Pensionsvermögens von Versicherungsnehmern auf das neue Rentensystem
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Prozentsatz der Versicherungsnehmer
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0
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66 %
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2. QUARTAL
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2026
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Pensionsfonds treffen verbindliche Entscheidungen (invaarbesluiten), d. h. von der Aufsichtsbehörde gebilligt, über die Übertragung des Pensionsvermögens von mindestens 66 % der Versicherungsnehmer im Rentensystem der zweiten Säule auf das neue Rentensystem.
In diesen Beschlüssen wird der Zeitpunkt der Übertragung auf den 1. Januar 2027 festgelegt.
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90
|
C4.1 R4-1
Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit
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Meilenstein
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Dem Parlament vorgelegter Aktionsplan zur Verringerung der Scheinselbstständigkeit
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Schreiben an das Parlament, in dem der Aktionsplan im Einzelnen dargelegt wird
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Q4
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2022
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Die niederländische Regierung übermittelt dem Parlament ein Schreiben, in dem die geplanten Maßnahmen zur Verringerung der Scheinselbstständigkeit erläutert werden. Sie beschreibt a) die Schritte, die zur Abschaffung des Vollstreckungsmoratoriums für das Gesetz zur Deregulierung der Bewertung von Arbeitsverhältnissen zu ergreifen sind, b) die Maßnahmen zur Intensivierung der öffentlichen Durchsetzung dieses Gesetzes und zur Stärkung der Kapazitäten der zuständigen Vollstreckungsbehörden sowie c) Präventivmaßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit.
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91
|
C4.1 R4-2
Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Gesetzes zur Änderung der Definition des Arbeitsverhältnisses im Amtsblatt
|
Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt
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Q1
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2025
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Veröffentlichung des Gesetzes zur Änderung der Definition des Arbeitsverhältnisses im Amtsblatt. Das Gesetz tritt spätestens am 1. Januar 2026 in Kraft und wird in vollem Umfang anwendbar.
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92
|
C4.1 R4-3
Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit
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Meilenstein
|
Moratorium für die Durchsetzung des Gesetzes zur Deregulierung der Bewertung von Arbeitsverhältnissen
abgeschafft
|
Schreiben an das Parlament über die Abschaffung des Vollstreckungsmoratoriums
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Q1
|
2025
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Das Vollstreckungsmoratorium für das Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (Wet deregulering beoordelingarbeidsrelaties) wird aufgehoben.
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93
|
C4.1 I1-1
Die Niederlande lernen weiter
|
Ziel
|
Berufsberatung zur Unterstützung von Einzelpersonen
|
|
Anzahl der Personen, die
Karriereberatung
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0
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68 705
|
Q3
|
2020
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68705 Personen erhalten Beratung zur beruflichen Weiterentwicklung, um ihre Laufbahn von qualifizierten Berufsberatern neu auszurichten.
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
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Ziel
|
Viertel
|
Jahre
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94
|
C4.1 I1-2
Die Niederlande lernen weiter
|
Ziel
|
Qualifizierungsmaßnahmen zur Unterstützung von Einzelpersonen
|
|
Anzahl der Personen, die Kompetenzen erwerben
Ausbildung
|
0
|
119 000
|
Q4
|
2022
|
119 000 Personen nehmen an kostenlosen Schulungs- und Lernaktivitäten teil, um die Kompetenzentwicklung zu unterstützen.
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95
|
C4.1 I1-3
Die Niederlande lernen weiter
|
Ziel
|
Maßgeschneiderte sektorale Wege zur Unterstützung des Übergangs ins Erwerbsleben
|
|
Anzahl der geschaffenen maßgeschneiderten Pfade
|
0
|
21
|
2. QUARTAL
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2023
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Es werden 21 maßgeschneiderte sektorale Pfade geschaffen. Diese Pfade müssen mindestens eines der folgenden Elemente enthalten: Berufsberatung (d. h. mit Schwerpunkt auf dem aktuellen Arbeitsplatz, den Kompetenzen und der beruflichen Laufbahn), Berufsberatung (d. h. mit Schwerpunkt auf beruflichen Veränderungen und/oder neuen Kompetenzen und Arbeitsplätzen), Qualifizierung und Anerkennung erworbener Kompetenzen.
|
|
96
|
C4.1 I1-4
Die Niederlande lernen weiter
|
Meilenstein
|
Unabhängige Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Subventionsregelungen im Rahmen der „Niederlande“
lernt weiter“
|
Unabhängige Bewertung abgeschlossen und Bericht veröffentlicht
|
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Q4
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2024
|
Es wird eine unabhängige Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Förderregelungen im Rahmen des Programms „Die Niederlande lernen weiter lernen“ durchgeführt. Der Bewertungsbericht enthält Informationen darüber, wie die politischen Prozesse, die der Konzeption und Umsetzung der Regelungen zugrunde liegen, verbessert werden können. Im Bewertungsbericht wird den Auswirkungen der Subventionsregelungen auf schutzbedürftige Gruppen, einschließlich solcher mit einem Bildungsniveau oder einem niedrigeren Bildungsniveau, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Der Bericht enthält politische Informationen über die sozioökonomischen und langfristigen Auswirkungen der Subventionsregelungen. Der Bewertungsbericht wird online veröffentlicht.
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97a
|
C4.1 I3-1
Mittel für die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitslosen
|
Meilenstein
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Inkrafttreten eines Haushaltsgesetzes
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Bestimmung des Gesetzes über einen Finanzrahmen
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Q4
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2023
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Inkrafttreten eines Haushaltsgesetzes, das einen Finanzrahmen vorsieht, durch den ein Strukturhaushalt für die Weiterqualifizierung und Umschulung von Personen bereitgestellt wird, die befristete Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen und eine schwache Arbeitsmarktposition haben.
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Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
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|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
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98a
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C4.1 I3-2
Mittel für die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitslosen
|
Ziel
|
Finanzierung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen für Arbeitslose
|
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Anzahl der Schulungsprogramme
|
0
|
8 000
|
2. QUARTAL
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2026
|
Im Zeitraum 2023–2025 werden mindestens 8000 Ausbildungsprogramme für die Weiterqualifizierung und Umschulung von Personen finanziert, die befristete Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen und eine schwache Arbeitsmarktposition haben.
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101
|
C4.2 I1-1
Nationales Bildungslabor KI
|
Ziel
|
Ausgewählte Projekte zur Förderung innovativer digitaler Bildungslösungen
|
|
Anzahl Vorhaben
|
0
|
20
|
2. QUARTAL
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2024
|
Der Lenkungsausschuss des Nationalen Bildungsrats für künstliche Intelligenz wählt mindestens 20 Projekte zur Verbesserung der Qualität der Primar- und/oder Sekundarschulbildung durch digitale Innovation aus.
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102
|
C4.2 I1-2
Nationales Bildungslabor KI
|
Ziel
|
Abgeschlossene Projekte zur Förderung innovativer digitaler Bildungslösungen
|
|
Anzahl Vorhaben
|
0
|
10
|
Q4
|
2025
|
Von den ausgewählten Projekten müssen mindestens 10 Projekte abgeschlossen werden, die zu mindestens einem der folgenden Ziele beigetragen haben: I) Stärkung der maßgeschneiderten Bildung; II) Bereitstellung von Bildungsprodukten und/oder -dienstleistungen, die das Potenzial haben, die Motivation der Schüler zu erhöhen; III) Verbesserung der Kenntnisse oder Kompetenzen von Lehrkräften oder Schülern;
IV) Erhöhung der Zeit, die Lehrkräften zur Unterstützung der Schüler zur Verfügung stehen.
|
|
103
|
C4.2 I1-3
Nationales Bildungslabor KI
|
Ziel
|
Lieferung von zwei Produkten mit Technologie-Reifegrad 6
|
|
Anzahl der Erzeugnisse
|
0
|
2
|
Q4
|
2025
|
Die ausgewählten Projekte müssen zu mindestens zwei Produkten zur Förderung innovativer digitaler Bildungslösungen führen, die den Technologie-Reifegrad 6 erreicht haben.
|
|
104
|
C4.2 I2-1
Unterstützung für Neuankömmlinge zur Vermeidung von Lernverlusten
|
Ziel
|
Unterstützung der Schultafeln von Grund- und Sekundarschulen zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für Neuankömmlinge
|
|
Anzahl der Primar- und Sekundarschulen, die
Finanzierung über ihre Schultafeln
|
0
|
2 198
|
Q4
|
2023
|
Die Schultafeln von mindestens 1800 Grundschulen und 398 Sekundarschulen erhalten Mittel, die es ihnen ermöglichen, Neuankömmlinge zu unterstützen, um Lernverluste aufgrund der COVID-19-Pandemie zu verhindern.
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
105
|
C4.2 I3-1
Unterstützung für Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule
|
Meilenstein
|
Start einer Online-Plattform zur Unterstützung von Schülern im letzten Jahr der Sekundarstufe
|
Start einer Online-Plattform
|
|
|
|
Q4
|
2021
|
Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft richtet eine Online-Plattform ein, um Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule bei ihrer Abschlussprüfung zu unterstützen. Die Plattform umfasst Webinare, Aufträge und Unterrichtsvideos zu Prüfungsthemen.
|
|
106
|
C4.2 I3-2
Unterstützung für Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule
|
Ziel
|
Unterstützung der Schulräte bei der Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule
|
|
Anzahl der Schulen, die Fördermittel erhalten
|
0
|
300
|
Q4
|
2022
|
Mindestens 300 Schulgremien erhalten Mittel, die es ihnen ermöglichen, Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule mit dem Ziel zu unterstützen, Lernverluste aufgrund der COVID-19-Pandemie abzumildern. Schulräte von Schulen mit benachteiligten Schülern erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung.
|
|
107
|
C4.2 I4-1
Laptops und Tablets für Online- und Hybridunterricht zur Bekämpfung und Eindämmung
Lernverluste
|
Ziel
|
Anzahl der bereitgestellten digitalen Geräte
|
|
Anzahl der digitalen Geräte
|
0
|
75 000
|
Q4
|
2021
|
Den Schulen werden 75000 digitale Geräte zur Verfügung gestellt, um die Online- und Hybridbildung für Schüler der Primar-, Sekundar- und Berufsbildung zu unterstützen.
|
E.KOMPONENTE 5: FÖRDERUNG DES ÖFFENTLICHEN GESUNDHEITSWESENS UND DER PANDEMIEVORSORGE
Diese Komponente des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Pandemievorsorge des niederländischen Gesundheitssystems. Sie umfasst vier Investitionen, um den Mangel an Humanressourcen im Gesundheitswesen in Zeiten einer Gesundheitskrise zu verringern und die Kapazitäten für die Intensivpflege zu erhöhen. Darüber hinaus zielen die in der Komponente enthaltenen Maßnahmen darauf ab, die Fernversorgung durch die Nutzung elektronischer Dienste zu ermöglichen und den Datenaustausch zwischen Gesundheitseinrichtungen zu stärken.
Ziel der Komponente ist es, einen Beitrag zu den länderspezifischen Empfehlungen an die Niederlande zu leisten und insbesondere alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Resilienz des Gesundheitssystems zu stärken, unter anderem durch die Bekämpfung des Mangels an Fachkräften im Gesundheitswesen in Zeiten einer Gesundheitskrise und den verstärkten Einsatz einschlägiger Instrumente für elektronische Gesundheitsdienste (länderspezifische Empfehlung 1 von 2020).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
5.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition C5.1 I1: Vorübergehende zusätzliche Personalkapazitäten für die Pflege in Krisenzeiten
Ziel dieser Investition ist es, in Krisenzeiten eine angemessene Personalkapazität für die Pflege zu gewährleisten. Die Investition zielt darauf ab, Personen im ersten Jahr der mittleren und höheren beruflichen Gesundheitsausbildung („mbo“ und „hbo“) Bildung und Ausbildung am Arbeitsplatz anzubieten und eine nationale Gesundheitsreserve ehemaliger Angehöriger der Gesundheitsberufe zu schaffen, aus der Gesundheitseinrichtungen in Krisenzeiten zusätzliches Personal einstellen können.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)berufliche Bildung und Ausbildung am Arbeitsplatz im Gesundheitswesen;
b)Kommunikationskampagnen, Schulungen und Abstimmungen zwischen ehemaligen Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitsorganisationen, die zur Bildung einer Reserve von 2500 ehemaligen Angehörigen der Gesundheitsberufe führen, die in Krisenzeiten, z. B. in einer künftigen Gesundheitskrise, von Gesundheitseinrichtungen angeworben werden können.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 I2: Verlängerung der Intensivpflege
Ziel dieser Investition ist es, die Kapazitäten von Krankenhäusern für die Versorgung von Patienten, insbesondere mit COVID-19, zu erhöhen. Die Investition zielt darauf ab, sowohl die Humanressourcen als auch die Infrastruktur in Krankenhäusern zu verbessern, damit sie während der COVID-19-Krise und danach für COVID-19-Patienten sorgen können. Krankenhäuser können die Einrichtungen (hauptsächlich Krankenhausrenovierungen zur Erweiterung von Intensivstationen), die die Kapazität der Intensivstationen während der COVID-19-Pandemie nach Auslaufen der Förderregelung erhöht haben, unterhalten oder entfernen. Das geschulte Personal kann regelmäßig von Krankenhäusern entsandt oder dauerhaft eingestellt werden, um einen Beitrag zur Verringerung des Arbeitskräftemangels in diesem Sektor zu leisten.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)51 Krankenhäuser zur Anpassung der Einrichtungen, um die Zahl der stationären und flexiblen Intensivbetten zu erhöhen; und
b)67 Krankenhäuser sollten ihr Personal ausbilden und ausbilden, um die Kapazität der Intensiv- und klinischen Versorgungseinrichtungen zu erhöhen.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Investition C5.1 I3: „SET“ COVID-19
Ziel dieser Investition (Förderung elektronischer Gesundheitsdienste zu Hause – Stimuling E-Health Thuis, SET) ist die Unterstützung der Pflege von zu Hause lebenden Personen, insbesondere von älteren Menschen und Menschen mit schutzbedürftiger Gesundheit. Die für diese beiden Kategorien schutzbedürftiger Personen erforderliche zusätzliche Betreuung und Unterstützung wird während der COVID-19-Pandemie durch Lösungen für elektronische Gesundheitsdienste bereitgestellt.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung in Form von Zuschüssen für die Nutzung verschiedener elektronischer Gesundheitsdienste (Online-Gesundheitsfürsorge über Videoverbindungen, Diagnose über eine Anwendung und Arzneimittelspender) durch die Leistungserbringer im Bereich der allgemeinen medizinischen Versorgung, der Bezirkspflege, der psychischen Gesundheitsversorgung und der Sozialhilfe.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition C5.1 I4: Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
Ziel dieser Investition ist es, Innovationen in den Biowissenschaften und im Gesundheitswesen durch Standardisierung und Verknüpfung von Daten zwischen dem Konsortium für Gesundheitsforschungsinfrastrukturen (HRI) zu fördern. Ziel der Investition ist die Entwicklung einer integrierten nationalen Infrastruktur für Gesundheitsdaten, die Beseitigung sozialer und organisatorischer Hindernisse durch Vereinbarungen zwischen öffentlichen und privaten Interessenträgern und die Schaffung einer zentralen Stelle für die Ausgabe von Daten.
Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für:
a)Entwicklung und Einsatz eines Unterstützungssystems für Forscher, das sich aus einem Service Desk auf regionaler Ebene und einem zentralen Service Desk auf nationaler Ebene zusammensetzt;
b)die Annahme eines Fahrplans für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, in dem festgelegt ist, welche Schritte die medizinischen Zentren der Universitäten unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Gesundheitsdaten lokalisiert, abgerufen, ausgetauscht und weiterverwendet werden können; und
c)Inbetriebnahme einer ersten Version des Datenportals für das Auffinden von und den Zugang zu Gesundheitsdaten.
Die Umsetzung der Investition wird bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
5.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für den Abschluss – Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
108a
|
C5.1 I1-1
Vorübergehende zusätzliche Personalkapazitäten für die Pflege in Krisenzeiten
|
Meilenstein
|
Finanzrahmen für die Ausbildung im Gesundheitswesen
|
Annahme eines Finanzrahmens, der die Ausbildung im Gesundheitswesen strukturell in ein Arbeitsmarktprogramm für den Sektor einbettet
|
|
|
|
Q4
|
2024
|
Annahme eines Finanzrahmens, der die Ausbildung im Gesundheitswesen strukturell in ein Arbeitsmarktprogramm für den Sektor einbindet (das Programm „TAZ“ für Arbeitsmarktpflege und Wohlbefinden)
|
|
109a
|
C5.1 I1-2
Vorübergehende zusätzliche Personalkapazitäten für die Pflege in Krisenzeiten
|
Ziel
|
Zahl der Personen, die am Programm „Berufsbildung“ teilnehmen
|
|
Anzahl Personen
|
0
|
8 325
|
Q4
|
2025
|
Mindestens 8325 Personen müssen an der
das Programm „Berufliche Bildung und Ausbildung am Arbeitsplatz“ des ersten Jahres der beruflichen Weiterbildung im mittleren und höheren Gesundheitswesen im akademischen Jahr 2023/2024 („mbo“ und „hbo“).
|
|
110
|
C5.1 I1-3
Vorübergehende zusätzliche Personalkapazitäten für die Pflege in Krisenzeiten
|
Ziel
|
Einrichtung eines nationalen Reservepools für die Gesundheitsversorgung
|
|
Anzahl der zurückgestellten Angehörigen der Gesundheitsberufe
|
0
|
2 500
|
Q4
|
2024
|
Durch Kommunikationskampagnen, Schulungen und Abstimmungen zwischen ehemaligen Angehörigen der Gesundheitsberufe und Gesundheitsorganisationen wird eine Reserve von mindestens 2500 ehemaligen Angehörigen der Gesundheitsberufe gebildet, aus der die Gesundheitseinrichtungen vorübergehend Hilfe in Notzeiten, z. B. während einer künftigen Gesundheitskrise, einstellen können.
|
|
111
|
C5.1 I2-1
Verlängerung von
|
Ziel
|
Anzahl der Krankenhäuser
|
|
Anzahl der Krankenhäuser
|
0
|
51
|
Q4
|
2023
|
Mindestens 51 Krankenhäuser passen ihre Einrichtungen an, um die Zahl der stationären und flexiblen Intensivpflege zu erhöhen.
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für den Abschluss – Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
Intensivpflege
|
|
abgeschlossene Anpassungen der Anlagen für bestehende feste Betten und flexible Betten
|
|
|
|
|
|
|
Betten.
|
|
112
|
C5.1 I2-2
Verlängerung der Intensivpflege
|
Ziel
|
Schulung des Krankenhauspersonals
|
|
Anzahl der Krankenhäuser
|
0
|
67
|
Q4
|
2023
|
Mindestens 67 Krankenhäuser müssen ihr Personal ausbilden und ausbilden, um die Kapazität der Intensiv- und klinischen Versorgungseinrichtungen zu erhöhen.
|
|
113
|
C5.1 I3-1
„SET“ COVID-19
|
Ziel
|
Anzahl der gewährten Zuschüsse
|
|
Anzahl
|
0
|
1 000
|
Q4
|
2022
|
Mindestens 1000 Zuschüsse werden Leistungserbringern für die Nutzung verschiedener Anwendungen elektronischer Gesundheitsdienste (z. B. Online-Gesundheitsfürsorge über Videoverbindung, Diagnose über eine Anwendung und Arzneimittelspender) in der allgemeinen medizinischen Versorgung, der Bezirkspflege, der gemeindenahen Versorgung, der psychischen Versorgung und der Sozialhilfe gewährt.
|
|
114
|
C5.1 I4-1
Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
|
Meilenstein
|
Unterstützungssystem für einsatzbereite Forscher – Service Desks
|
Regionale und nationale Service Desks sind einsatzbereit
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Es wird ein System zur Unterstützung von Forschern entwickelt, das aus einem Service Desk auf regionaler Ebene und einem zentralen Service Desk auf nationaler Ebene besteht und einsatzbereit ist.
|
|
115
|
C5.1 I4-2
Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
|
Meilenstein
|
Faire Daten (Gewährleistung, dass Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind)
Wegweiser
|
Ein Fahrplan für die Erstellung von FAIR-Daten wurde angenommen.
|
|
|
|
Q4
|
2023
|
Das Konsortium für die Gesundheitsforschungsinfrastruktur erstellt einen Fahrplan für die auffindbare, zugängliche, interoperable und wiederverwendbare Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten (FAIR), der von den medizinischen Hochschulzentren (UMC) angenommen wird. In dem Fahrplan werden die Schritte festgelegt, die das UMC zu unternehmen hat, um sicherzustellen, dass seine Gesundheitsdaten lokalisiert, abgerufen, ausgetauscht und wiederverwendet werden können.
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für den Abschluss – Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielwerte
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
|
|
|
angenommen
|
|
|
|
|
|
|
|
|
116
|
C5.1 I4-3
Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
|
Meilenstein
|
Operatives Datenportal
|
Datenportal für die Ortung und den Zugang zu Forschungsdaten ist in Betrieb
|
|
|
|
Q4
|
2023
|
Die erste Version des Datenportals für das Auffinden und den Zugang zu Gesundheitsdaten ist einsatzbereit, was bedeutet, dass die medizinischen Hochschulzentren (UMC) an die nationale Dateninfrastruktur angeschlossen sind.
|
F.KOMPONENTE 6: AGGRESSIVE STEUERPLANUNG UND GELDWÄSCHE
Ziel dieser Komponente des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, aggressive Steuerplanung und Geldwäsche in den Niederlanden wirksamer zu bekämpfen. Die Komponente umfasst fünf Reformen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und eine Reform zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Die Komponente trägt zur Bekämpfung der Steuervermeidung bei, indem i) eine bedingte Quellensteuer auf Dividenden eingeführt wird, die an Niedrigsteuergebiete ausgeschüttet werden, und in Situationen, die nach den niederländischen Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung Steuermissbrauch darstellen, ii) ein Gesetz zur Bekämpfung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes eingeführt wird, iii) eine Steuerbefreiung durch eine spezifische Begrenzung des Zinsabzugs verhindert wird, iv) Liquidations- und Beendigungsregelungen beschränkt werden und v) der Verlustausgleich begrenzt wird. Die Niederlande planen ferner, die Entwicklungen bei der Bekämpfung der Steuervermeidung zu überwachen.
Die Herausforderungen der Geldwäsche werden durch eine Strategie angegangen, die darauf abzielt, i) die Personalkapazität der zentralen Meldestelle (Financial Intelligence Unit, FIU) um 20 Vollzeitäquivalente zu erhöhen und ii) eine Obergrenze für Barzahlungen einzuführen. Auf diese Weise zielt die Komponente darauf ab, die Hindernisse für Straftäter beim Waschen von Geldern zu erhöhen und die Ermittlungs- und Strafverfolgungskapazitäten zu stärken.
Die Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur aggressiven Steuerplanung (länderspezifische Empfehlungen 1 von 2019 und 4 von 2020) und zur Geldwäsche (länderspezifische Empfehlung 4 von 2020) bei.
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
6.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Reform C6.1 R1: Niederländische Steuerpolitik
Ziel der Reform ist es, die Möglichkeiten für aggressive Steuerplanung zu begrenzen und die Mittel, die aus den Niederlanden in Niedrigsteuergebiete fließen, zu verringern. Die Quellensteuer auf Dividenden soll es den Niederlanden ermöglichen, solche Zahlungen an Länder zu besteuern, die nur geringe oder gar keine Steuern erheben.
Die Reform besteht in der Einführung einer Quellensteuer auf Dividenden, die an Niedrigsteuergebiete und in Situationen gezahlt werden, die nach den niederländischen Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung Steuermissbrauch darstellen. Er umfasst auch einen Überwachungsbericht über die Auswirkungen der Strategien zur Bekämpfung der Steuervermeidung im Rahmen dieser Komponente.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform C6.1 R2: Beseitigung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
Ziel dieser Reform ist es, Inkongruenzen zu beseitigen, die sich aus einer unterschiedlichen Anwendung oder Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Unternehmensbesteuerung ergeben. Insbesondere können solche Inkongruenzen in internationalen Situationen dazu führen, dass ein Teil der Gewinne eines multinationalen Unternehmens nicht in eine auf Gewinne erhobene Steuer einbezogen wird. Ziel der Reform ist es, Verrechnungspreise oder Umbewertungsgewinne und -verluste zu neutralisieren, um Situationen doppelter Nichtbesteuerung vorzubeugen und das niederländische Steuersystem international transparenter zu machen.
Die Reform umfasst das Inkrafttreten eines Gesetzes zur Bekämpfung von Inkongruenzen bei der Anwendung von
der Fremdvergleichsgrundsatz.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.
Reform C6.1 R3: Änderung der spezifischen Begrenzung des Zinsabzugs, um Steuerbefreiungen für negative Zinsen und positive Währungsergebnisse zu verhindern
Ziel der Reform ist es, zu verhindern, dass die Beschränkung des Zinsabzugs gegen Missbrauch aus dem Körperschaftsteuergesetz (Artikel 10a) zu ungerechtfertigten Steuerbefreiungen führt.
Die Reform besteht darin, dass Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes in Kraft treten, um die Anwendung der spezifischen Begrenzung des Zinsabzugs zu vermeiden, wenn sie zu einer Befreiung von Steuern auf negative Zinsen und positive Währungsergebnisse führt.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein.
Reform C6.1 R4: Begrenzung des Abzugs von Liquidations- und Beendigungsverlusten
Ziel der Reform ist es, die Abzugsfähigkeit von endgültigen Verlusten eines Unternehmens (Liquidationsverluste) und endgültigen Verlusten einer Betriebsstätte (Eintrittsverluste) bei der Körperschaftsteuer zu begrenzen.
Mit dieser Reform wird das Körperschaftsteuergesetz geändert, um die Abzugsfähigkeit von Liquidations- und Abgangsverlusten zu begrenzen, indem drei Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Verluste eingeführt werden:
a)zeitliche Voraussetzung: Liquidations- oder Beendigungsverluste sind nur dann abzugsfähig, wenn die Liquidation oder Einstellung innerhalb von drei Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde, oder dem Kalenderjahr, in dem die Entscheidung darüber getroffen wurde, abgeschlossen ist;
b)territoriale Voraussetzung: Liquidations- oder Beendigungsverluste werden nur dann für den Steuerabzug berücksichtigt, wenn die aufgelöste Einheit oder Betriebsstätte in den Niederlanden, der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder Drittländern, mit denen die Europäische Union ein qualifiziertes Assoziierungsabkommen geschlossen hat, niedergelassen ist; und
c)quantitative Bedingung: der Abzug von Liquidationsverlusten ist nur möglich, wenn ein bestimmender Einfluss (beherrschende Beteiligung) vorliegt, was bedeutet, dass der Steuerpflichtige befugt ist, die Tätigkeiten des liquidierten Unternehmens zu bestimmen.
Die territorialen und quantitativen Bedingungen gelten nur für Verluste, die 5 000 000 EUR übersteigen.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein.
Reform C6.1 R5: Beschränkung des Verlustausgleichs
Ziel der Reform ist es, die Möglichkeit, Gewinne mit Verlusten aus anderen Jahren auszugleichen, zu begrenzen. Mit der Reform soll verhindert werden, dass Unternehmen mit rentablen Tätigkeiten in den Niederlanden die Zahlung der Körperschaftsteuer umgehen.
Mit dieser Reform wird das Körperschaftsteuergesetz geändert, das den Abzug von Verlusten bei der Körperschaftsteuer begrenzt. Ein Verlustausgleich ist nur bis zu 50 % des zu versteuernden Gewinns möglich, der den Betrag von 1000000 EUR übersteigt, verbunden mit einem unbegrenzten Verlustvortrag (vorher bis zu sechs Jahre). Liegt der steuerpflichtige Gewinn unter oder bis zu 1 000 000 EUR, sind Verluste in vollem Umfang abzugsfähig.
Die Umsetzung der Reform sollte bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein. Reform C6.1 R6: Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche
Ziel der Reform ist es, den niederländischen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken und den Missbrauch des niederländischen Finanzsystems durch Kriminelle zu bekämpfen.
Die Reform besteht aus:
a)Stärkung der zentralen Meldestelle (Financial Intelligence Unit, FIU), die für die Verhütung und Aufdeckung von Geldwäsche, die Bekämpfung von Betrug und die Rückverfolgung der Finanzierung von Straftaten zuständig ist, durch die Beschäftigung von 20 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten; und
b)das Inkrafttreten eines Gesetzes, mit dem eine Obergrenze für Barzahlungen eingeführt wird.
Die Durchführung der Reform wird bis zum 31. März 2025 abgeschlossen.
6.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Damit zusammen-hängende Maßnahme (Reform oder
Investitionen)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
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Quantitative Indikatoren (für Ziele)
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Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
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Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
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|
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|
Maßeinheit
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Ausgangslage
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Ziel
|
Viertel
|
Jahre
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117
|
C6.1 R1-1
Niederländische Steuerpolitik
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Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einführung einer Quellensteuer
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Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2024
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Inkrafttreten eines Gesetzes über die Quellensteuer auf Dividenden, die an Niedrigsteuergebiete ausgeschüttet werden, ab dem 1. Januar 2024 in Situationen, die nach den niederländischen Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung Steuermissbrauch darstellen.
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118
|
C6.1 R1-2
Niederländische Steuerpolitik
|
Meilenstein
|
Schreiben zur Überwachung der Auswirkungen der Änderungen der Steuerpolitik an das Parlament
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Überwachungsschreiben des Kabinetts an das Parlament
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Q4
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2025
|
Das Kabinett übermittelt dem Parlament ein Schreiben, in dem die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung überwacht werden, und wird online öffentlich zugänglich gemacht. Das Schreiben enthält eine frühzeitige Überwachung der Finanzströme (Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren) aus und nach den Niederlanden auf der Grundlage unabhängiger Daten, die von der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank) gemeldet werden.
|
|
119
|
C6.1 R2-1
Beseitigung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Beseitigung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
|
Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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Q1
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2022
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Inkrafttreten des Gesetzes zur Beseitigung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Das Gesetz beseitigt Inkongruenzen im Zusammenhang mit Unterschieden bei den Verrechnungspreisen oder der Bewertung erworbener Vermögenswerte, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen.
|
|
120
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C6.1 R3-1
Änderung des spezifischen Zinsabzugs
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Abschaffung der Steuer
|
Bestimmung des Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die dessen Inkrafttreten vorsieht
|
|
|
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Q1
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2021
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes (Artikel 10a), mit denen die spezifische Begrenzung des Zinsabzugs im Körperschaftsteuergesetz so geändert wird, dass die Anwendung dieser Missbrauchsbekämpfungsvorschrift nicht zu einer unzulässigen Missbrauchsbekämpfung führen darf
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
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Beschränkung zur Verhinderung von Steuerbefreiungen für Negativzinsen und positive Währungsergebnisse
|
|
Ausnahmen von Negativzinsen und positiven Währungsergebnissen
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|
|
|
|
|
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Befreiung von der Entrichtung von Steuern auf Negativzinsen und positive Währungsergebnisse.
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121
|
C6.1 R4-1
Begrenzung von Steuerabzügen aufgrund von Liquidations- und Beendigungsverlusten
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Begrenzung der Steuerbefreiung aufgrund von Liquidations- und Beendigungsverlusten
|
Bestimmung des Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die dessen Inkrafttreten vorsieht
|
|
|
|
Q1
|
2021
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes, mit denen die Abzugsfähigkeit von Liquidations- und Beendigungsverlusten eingeschränkt wird. Mit den Änderungen werden drei Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Liquidations- und Beendigungsverlusten eingeführt:
a)Zeitliche Voraussetzung: Liquidations- und Beendigungsverluste sind nur dann abzugsfähig, wenn die Liquidation oder Einstellung innerhalb von drei Jahren nach dem Kalenderjahr, in dem die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde, oder dem Kalenderjahr, in dem die Entscheidung darüber getroffen wurde, abgeschlossen ist.
b)Territoriale Voraussetzung: Liquidations- und Beendigungsverluste sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte in den Niederlanden, der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittland, mit dem die Europäische Union ein qualifiziertes Assoziierungsabkommen geschlossen hat, niedergelassen ist.
c)Quantitative Bedingung: ein steuerlicher Abzug von Liquidationsverlusten ist nur möglich, wenn ein bestimmender Einfluss (beherrschende Zinsen) vorliegt, was bedeutet, dass der Steuerpflichtige befugt ist, die Tätigkeiten des liquidierten Unternehmens zu bestimmen.
Die territorialen und quantitativen Bedingungen gelten nur, wenn die Verluste 5 000 000 EUR übersteigen.
|
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Vorläufiger Zeitplan für die Fertigstellung
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
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122
|
C6.1 R5-1
Beschränkung des Verlustausgleichs
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Begrenzung des Verlustausgleichs
|
Bestimmung des Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes, die dessen Inkrafttreten vorsieht
|
|
|
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Q1
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2022
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Verringerung des Verlustausgleichs bei der Körperschaftsteuer wie folgt: ein Verlustausgleich ist nur bis zu 50 % des zu versteuernden Gewinns möglich, der den Betrag von 1 000 000 EUR übersteigt, verbunden mit einem unbegrenzten Verlustvortrag (vorher bis zu sechs Jahre). Bei steuerpflichtigen Gewinnen von bis zu 1 000 000 EUR sind Verluste in vollem Umfang abzugsfähig.
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|
123
|
C6.2 R6-1
Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche
|
Ziel
|
Erhöhung der Zahl der Vollzeitäquivalente der zentralen Meldestelle
|
|
Anzahl
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82
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102
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Q4
|
2024
|
Das Personal der zentralen Meldestelle (FIU) wird gegenüber Januar 2022 um 20 Vollzeitäquivalente aufgestockt, deren Hauptaufgabe darin besteht, Geldwäsche aufzudecken, Betrug zu bekämpfen und die Finanzierung von Straftaten aufzuspüren.
|
|
124
|
C6.2 R6-2
Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes, mit dem eine Obergrenze für Barzahlungen eingeführt wird
|
Bestimmung des Gesetzes über sein Inkrafttreten
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|
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Q1
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2025
|
Inkrafttreten eines Gesetzes, mit dem eine Obergrenze für Barzahlungen eingeführt wird.
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G.AUDIT AND CONTROL
7.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Um die finanziellen Interessen der Union wirksam zu schützen, muss vor Einreichung des ersten Zahlungsantrags ein zentrales Speichersystem für die Aufzeichnung und Speicherung aller relevanten Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans eingerichtet und betriebsbereit sein, das mindestens die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sowie Daten über Endempfänger, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer umfasst. Die Niederlande legen vor dem ersten Zahlungsantrag einen speziellen Prüfbericht vor, in dem bestätigt wird, dass die Funktionen des Repository-Systems vorhanden sind.
Darüber hinaus werden die einschlägigen rechtlichen Mandate und Zuweisungen an die Behörden, die an der Koordinierung, Überwachung, Kontrolle und Prüfung der Umsetzung des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften angenommen, bevor der erste Zahlungsantrag eingereicht wird.
7.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
Qualitative Indikatoren (für
Meilensteine)
|
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele)
(für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
125
|
C7-1
Prüfung und Kontrolle, Durchführung und Komplementarität
|
Meilenstein
|
Datenspeichersystem für Audit und Kontrolle: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität
|
Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Archivs
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Q1
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2023
|
Es wird ein zentrales Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität eingerichtet und einsatzbereit sein.
Das System muss mindestens die folgenden Funktionen umfassen:
(a)Erhebung von Daten und Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;
(b)die Erhebung und Speicherung der nach Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der Verordnung (EU) 2021/241 erforderlichen Daten sowie den Zugang zu diesen Daten gewährleisten.
|
|
126
|
C7-2
Prüfung und Kontrolle, Durchführung und Komplementarität
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Änderung der Satzung der Prüfstelle
(„Auditdienst rijk“)
|
Bestimmung des Ministerialdekrets über sein Inkrafttreten
|
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Q4
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2022
|
Der Ministerialerlass zur Änderung der Satzung der Prüfstelle („audit dienst rijk“) umfasst das Mandat zur Einrichtung und Durchführung von Systemprüfungen und vertieften Prüfungen im Zusammenhang mit dem niederländischen Aufbau- und Resilienzplan.
Das Finanzministerium erteilt der niederländischen Prüfstelle („Auditdienst Rijk“) den entsprechenden Auftrag zur Einrichtung und Durchführung von Systemprüfungen und vertieften Prüfungen im Zusammenhang mit dem niederländischen Aufbau- und Resilienzplan.
|
|
127
|
C7-3
Prüfung und Kontrolle, Durchführung und Komplementarität
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Ministerialdekrets zur Änderung des Organisationsbeschlusses („organisatiebesluit“) zur Festlegung des Mandats der Programmdirektion für den Aufbau- und Resilienzplan
|
Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten
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Q4
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2022
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Die Programmdirektion für die Aufbau- und Resilienzfazilität des Finanzministeriums wird offiziell beauftragt, indem ein Ministerialerlass zur Änderung des Organisationsbeschlusses des Finanzministeriums („Organisatiebesluit Ministry of Finance“) als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des niederländischen Aufbau- und Resilienzplans in Kraft tritt.
|
H.REPowerEU
Die REPowerEU-Komponente trägt dazu bei, die Herausforderung der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu bewältigen. Die Ziele der Komponente bestehen darin, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, Investitionen in das Stromnetz zu erleichtern, zur Behebung von Netzengpässen beizutragen und die rechtlichen Verfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. All diese Ziele sollen zu dem übergeordneten Ziel beitragen, den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energiemix der Niederlande zu erhöhen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente haben eine grenzüberschreitende oder länderübergreifende Dimension, da sie zur Sicherung der Energieversorgung in der gesamten Union beitragen.
Die REPowerEU-Komponente trägt dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen auszurichten (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019), Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu lenken (länderspezifische Empfehlung 3 im Jahr 2020) und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern, indem der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt wird, insbesondere durch die Förderung ergänzender Investitionen in die Netzinfrastruktur, die weitere Straffung der Genehmigungsverfahren und die Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere in Gebäuden (länderspezifische Empfehlung 4 aus dem Jahr 2022).
Es wird erwartet, dass keine Maßnahme im Rahmen dieser Komponente eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen ist.
8.1.Beschreibung der Reformen und Investitionen für nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung
Investition C8 I1 (Ausweitungsmaßnahme): Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
Ziel dieser Maßnahme ist es, C3.2 I2 „Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen“ im Rahmen der Komponente 3 (Verbesserung des Wohnungsmarkts und Steigerung der Energieeffizienz von Immobilien) aufzustocken. Mit dem aufgestockten Teil der Investition erhöht sich die Zahl der Interventionen um 355600 und die förderfähigen Interventionen, die in der Beschreibung der Investition C3.2 I2 „Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen“ aufgeführt sind. Mit den zusätzlichen Interventionen wird das Ziel verfolgt, die Primärenergienachfrage im Durchschnitt um mindestens 30 % zu senken.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Reform C8 R1: Reformpaket für den Energiemarkt
Mit dieser Reform sollen mehrere Herausforderungen im Zusammenhang mit den Energiemärkten der Niederlande angegangen werden.
Die Reform umfasst folgende Elemente:
a.Maßnahmen zur Verringerung von Engpässen im niederländischen Stromnetz, darunter i) das Inkrafttreten eines Beschlusses der Behörde für Verbraucher und Märkte zur Änderung des Stromnetzkodex, um den Netzbetreibern zusätzliche Instrumente für eine flexible Netznutzung bei Netzüberlastung zur Verfügung zu stellen, sowie Anreize für die Senkung der Nachfrage und die Neuzuweisung von Netzkapazität an die Netznutzer; und ii) Annahme der 12 „Mehrjahresprogramme der ProvinzMeerjarenprogramma Infrastructuur Energie en Klimaat, pMIEK“ für die Energie- und Klimainfrastruktur 2.0.
b.Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Festlegung des vorrangigen Rahmens für Investitionen der Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber in das Stromnetz. Der Rahmen stellt sicher, dass Investitionen, die Teil der Mehrjahresprogramme für Energie- und Klimainfrastruktur (Meerjarenprogramma’s Infrastructuur Energie en Klimaat, MIEK) sind, Vorrang erhalten.
c.Inkrafttreten eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt- und Planungsgesetzes (Omgevingswet). Mit dem Änderungsrechtsakt werden die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien beschleunigt. Der Umfang der Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die von der Beschleunigung profitieren sollen, wird in einem nachgeordneten Erlass festgelegt.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
8.2.Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung
|
Anzahl
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
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Etappenziel/Zielwert
(für Etappenziele)
|
Quantitative Indikatoren (für Ziele)
|
Zeit
|
Beschreibung der einzelnen Etappenziele und Zielvorgaben
|
|
|
|
|
|
|
Maßeinheit
|
Ausgangslage
|
Ziel
|
Viertel
|
Jahre
|
|
|
128
|
C8-I1
|
Ziel
|
Nachhaltig
|
|
Anzahl der
|
0
|
134 050
|
2. QUARTAL
|
2024
|
Mindestens 134 050 Interventionen im Rahmen
|
|
|
Investitionen
|
|
Energie und
|
|
subventioniert
|
|
|
|
|
Investitionszuschuss für nachhaltige Investitionen
|
|
|
Zuschuss für
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|
Energieeinsparungen
|
|
Interventionen
|
|
|
|
|
Energie- und Energieeinsparungen (Solarenergie)
|
|
|
nachhaltig
|
|
Interventionen
|
|
|
|
|
|
|
Kessel, Wärmeanschlüsse,
|
|
|
Energie und
|
|
subventioniert
|
|
|
|
|
|
|
Dämmung, Wärmepumpen und, aus
|
|
|
Energiewirtschaft
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|
|
|
|
|
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|
|
Ab 2023 elektrisches Kochen
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|
Einsparungen
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|
|
|
|
|
|
|
Anlagen) gefördert werden. Die
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
mit den Interventionen wird das Ziel verfolgt,
|
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|
im Durchschnitt mindestens eine
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|
|
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|
30 % Primärenergiebedarf
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kürzung. Diese Anforderung bezieht sich auf die gesamten im Rahmen der Zielwerte 128 geförderten Interventionen.
|
|
129
|
C8-I1
|
Ziel
|
Nachhaltig
|
|
Anzahl der
|
134 050
|
231 985
|
2. QUARTAL
|
2025
|
Mindestens zusätzlich 97 935
|
|
|
Investitionen
|
|
Energie und
|
|
subventioniert
|
|
|
|
|
Interventionen im Rahmen der Investition
|
|
|
Zuschuss für
|
|
Energieeinsparungen
|
|
Interventionen
|
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|
|
Subventionen für nachhaltige Energie und
|
|
|
nachhaltig
|
|
Interventionen
|
|
|
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|
|
|
Energieeinsparungen (Solarkessel, thermische
|
|
|
Energie und
|
|
subventioniert
|
|
|
|
|
|
|
Anschlüsse, Dämmung, Wärmepumpen
|
|
|
Energiewirtschaft
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|
|
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|
|
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und ab 2023 elektrisch
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Einsparungen
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Kochanlagen)
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gefördert. Die Interventionen
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das Ziel haben,
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durchschnittliche Primärenergie von mindestens 30 %
|
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|
Nachfragesenkung. Diese Anforderung bezieht sich auf die gesamten im Rahmen der Zielwerte 128 und 129 geförderten Interventionen.
|
|
130
|
C8-I1
|
Ziel
|
Nachhaltig
|
|
Anzahl der
|
456 985
|
580 600
|
2. QUARTAL
|
2026
|
Mindestens zusätzlich 123 615
|
|
|
Investitionen
|
|
Energie und
|
|
subventioniert
|
|
|
|
|
Interventionen im Rahmen der Investition
|
|
|
Zuschuss für
|
|
Energieeinsparungen
|
|
Interventionen
|
|
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|
|
Subventionen für nachhaltige Energie und
|
|
|
nachhaltig
|
|
Interventionen
|
|
|
|
|
|
|
Energieeinsparungen (Solarkessel, thermische
|
|
|
Energie und
|
|
subventioniert
|
|
|
|
|
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|
Anschlüsse, Dämmung, Wärmepumpen
|
|
|
Energiewirtschaft
|
|
|
|
|
|
|
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|
und ab 2023 elektrisch
|
|
|
Einsparungen
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|
Kochanlagen)
|
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gefördert. Die Interventionen
|
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|
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|
|
|
das Ziel haben, im Durchschnitt mindestens 30 % Primärenergie zu erreichen;
Nachfragesenkung. Diese Anforderung bezieht sich auf die gesamten im Rahmen der Zielwerte 83, 128, 129 und 130 geförderten Interventionen.
|
|
131
|
C8-R1
Reformpaket für den Energiemarkt
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Beschlusses der Behörde für Verbraucher und Märkte zur Änderung des Stromnetzkodex
|
Bestimmung des Inkrafttretens des Beschlusses der Behörde für Verbraucher und Märkte
|
|
|
|
Q4
|
2022
|
Inkrafttreten eines Beschlusses der Behörde für Verbraucher und Märkte zur Änderung des Stromnetzkodex.
Mit der Entscheidung werden den Netzbetreibern zusätzliche Instrumente für eine flexible Netznutzung zur Verfügung gestellt, wenn das Netz überlastet ist. Sie bietet auch Anreize zur Nachfragesenkung und zur Neuzuweisung von Netzkapazität an
Netznutzer.
|
|
132
|
C8-R1
Reformpaket für den Energiemarkt
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Festlegung des vorrangigen Rahmens für Investitionen in das Stromnetz
|
Bestimmung des Ministerialdekrets über sein Inkrafttreten
|
|
|
|
2. QUARTAL
|
2023
|
Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Festlegung des vorrangigen Rahmens für Stromnetzinvestitionen durch Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber. Der Rahmen stellt sicher, dass Investitionen, die Teil der Mehrjahresprogramme für Energie- und Klimainfrastruktur (MIEK) auf nationaler und Provinzebene sind,
Priorität.
|
|
133
|
C8-R1
Reformpaket für den Energiemarkt
|
Ziel
|
Annahme von 12 „Mehrjahresprogrammen für die Energie- und Klimainfrastruktur 2.0“
|
|
Zahl der angenommenen Programme
|
0
|
12
|
2. QUARTAL
|
2025
|
Insgesamt werden 12 „Mehrjahresprogramme für die Energie- und Klimainfrastruktur (pMIEK) 2.0“ (eines für jede Provinz) angenommen. In diesen Programmen wird Energieinfrastrukturprojekten von Netzbetreibern im Zusammenhang mit dem Ausbau des Stromnetzes in der Provinz Vorrang eingeräumt.
vertreten.
|
|
134
|
C8-R1
Reform des Energiemarkts
Paket
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Änderung der Umwelt
und Planungsgesetz
|
Bestimmung im Gesetz zur Änderung des Umwelt- und Planungsgesetzes
über sein Inkrafttreten
|
|
|
|
Q4
|
2025
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt- und Planungsgesetzes. Mit dem Änderungsrechtsakt werden folgende Änderungen an der Genehmigung vorgenommen:
Verfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien:
a)Alle Verwaltungsverfahren werden vor dem Staatsrat geführt;
b)Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Staatsrats sind innerhalb von sechs Monaten einzulegen;
c)Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Staatsrats werden von der Partei begründet, die den Rechtsbehelf einlegt, und zwar innerhalb der Frist, in der ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann.
Der Umfang der Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, die von dieser Beschleunigung profitieren sollen, wird in einem
nachgeordneter Erlass.
|
2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande belaufen sich auf 5 443 293 000 EUR.
Die geschätzten Gesamtkosten des REPowerEU-Kapitels belaufen sich auf 735 000 000 EUR.
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
1.Finanziellen Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
3
|
C1.1 R2-1
Einführung und Verschärfung der CO2-Abgabe für die Industrie
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes
Einführung der CO2-Abgabe für die Industrie
|
|
4
|
C1.1 R2-2
Einführung und Verschärfung der CO2-Abgabe für die Industrie
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Verschärfung des CO2-Ausstoßes in der Industrie
Abgabe
|
|
5
|
C1.1 R3-1
Erhöhung der Flugreisesteuer (ATT)
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Erhöhung der Flugreisesteuer für Fluggäste, die von einem Flughafen im
Niederlande
|
|
35
|
C2.1 I1-1
Quantendelta NL
|
Meilenstein
|
Aufbau von Quantum Delta NL
|
|
46
|
C2.2 I1-1
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
|
Meilenstein
|
ERTMS-Planungsstudie Kijfhoek-belgische Grenze
abgeschlossen
|
|
58
|
C2.3 R1-1
Verwaltung öffentlicher Informationen (Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln)
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln
|
|
59
|
C2.3 R1-2
Verwaltung öffentlicher Informationen (Gesetz über offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln)
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung aktualisierter Maßnahmen
Pläne zur Verbesserung des Informationsmanagements
|
|
67
|
C3.1 R1-1
Erhöhung des Leerstandswerts
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung des Freibetrags
Besitzwert-Verhältnis
|
|
69
|
C3.1 R3-1
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
|
Meilenstein
|
Vereinbarungen zwischen der nationalen Regierung und den Provinzen über die Umsetzung
von 900 000 neuen Wohnungen
|
|
73
|
C3.1 R4-1
Erhöhung der Einkommensabhängigkeit der Miete
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der maximalen jährlichen Mieterhöhung für
mittlere bis hohe Einkommen
Mieter, die in sozialer Hinsicht leben
Wohnungsbau
|
|
74
|
C3.1 R5-1
Beschleunigung des Prozesses und der Verfahren für den Bau von Wohngebäuden
|
Meilenstein
|
Schreiben an das Parlament zu Engpässen bei den Planungsverfahren zur Ermittlung möglicher Lösungen
veröffentlicht
|
|
81
|
C3.2 I1-1
Subventionsregelung für die Nachhaltigkeit von Immobilien des öffentlichen Sektors
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Verordnung zur Festlegung der
Sanierungszuschussregelung
|
|
84
|
C4.1 R1-1
Kürzung des Vorsteuerabzugs für Selbständige
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes
Verringerung des Steuerabzugs für Selbständige
|
|
87
|
C4.1 R3-1
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der zweiten Säule
das Rentensystem
|
|
90
|
C4.1 R4-1
Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit
|
Meilenstein
|
Aktionsplan zur Verringerung des Scheins
selbstständige Erwerbstätigkeit dem Parlament vorgelegt
|
|
93
|
C4.1 I1-1
Die Niederlande lernen weiter
|
Ziel
|
Berufsberatung zur Unterstützung von Einzelpersonen
|
|
94
|
C4.1 I1-2
Die Niederlande lernen weiter
|
Ziel
|
Kompetenzschulungen zur Unterstützung
Einzelpersonen
|
|
105
|
C4.2 I3-1
Unterstützung für Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule
|
Meilenstein
|
Einrichtung einer Online-Plattform zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in der letzten
Jahr der Sekundarschule
|
|
106
|
C4.2 I3-2
Unterstützung für Schüler im letzten Jahr der Sekundarschule
|
Ziel
|
Unterstützung von Schulräten bei der Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für Schüler im letzten Jahr
weiterführende Schule
|
|
107
|
C4.2 I4-1
Laptops und Tablets für Online- und Hybridunterricht zur Bekämpfung und
Minderung von Lernverlusten
|
Ziel
|
Anzahl der bereitgestellten digitalen Geräte
|
|
113
|
C5.1 I3-1
„SET“ COVID-19
|
Ziel
|
Anzahl der gewährten Zuschüsse
|
|
114
|
C5.1 I4-1
Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
|
Meilenstein
|
Unterstützungssystem für Forscher in Betrieb —
Service Desks
|
|
119
|
C6.1 R2-1
Bekämpfung von Inkongruenzen in der
Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
Prinzip
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Inkongruenzen bei der Anwendung des Arms
Längenprinzip
|
|
120
|
C6.1 R3-1
Änderung der spezifischen Begrenzung des Zinsabzugs, um Steuerbefreiungen für negative Zinsen und positive Währungsergebnisse zu verhindern
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Abschaffung von Steuerbefreiungen für negative und positive Zinsen
Währungsergebnisse
|
|
121
|
C6.1 R4-1
Beschränkung von Steuerabzügen aufgrund von
Liquidations- und Erlöschensverluste
|
Meilenstein
|
Ein Inkrafttreten der
Änderungen des Unternehmens
Einkommen-/Körperschaftsteuergesetz zur Begrenzung der Steuerbefreiung bei Liquidation und Beendigung
Verluste
|
|
122
|
C6.1 R5-1
Beschränkung des Verlustausgleichs
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten von Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes zur Begrenzung von Verlusten
Entlastung
|
|
125
|
C7-1
Prüfung und Kontrolle, Durchführung und Komplementarität
|
Meilenstein
|
Datenspeichersystem für Audit und Kontrolle: Informationen für die Überwachung der Umsetzung
der Aufbau- und Resilienzfazilität
|
|
126
|
C7-2
Prüfung und Kontrolle, Durchführung und Komplementarität
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Ministerialerlasses zur Änderung der Satzung der Prüfstelle
(„Auditdienst rijk“)
|
|
127
|
C7-3
Prüfung und Kontrolle, Durchführung und Komplementarität
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Änderung des Organisationsbeschlusses („organisatiebesluit“) zur Festlegung des Mandats der Programmdirektion für die
Aufbau- und Resilienzplan
|
|
131
|
C8-R1
Reformpaket für den Energiemarkt
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Beschlusses der Behörde für Verbraucher und Märkte zur Änderung des Stromnetzes
Kodex
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
EUR
1 332 776 071
|
1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
1
|
C1.1 R1-1
Reform der Energiebesteuerung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Anpassung der Energiesteuertarife
|
|
6
|
C1.1 R4-1
Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur schrittweisen Abschaffung der Befreiung von der Kraftfahrzeug- und Motorradkaufsteuer (BPM) für gewerbliche Lieferwagen
|
|
21
|
C1.1 I2-1
Grüne Energie von Wasserstoff
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung der Agenda für Humankapital zur Verbesserung des Qualifikationsangebots für grünen Wasserstoff
|
|
34
|
C1.2 I2-1
Beihilferegelung für die Sanierung von Schweinehaltungsbetrieben
|
Ziel
|
Anzahl der stillgelegten Schweinehaltungsstandorte
|
|
47
|
C2.2 I1-2
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
|
Meilenstein
|
ERTMS-Planungsstudie im Norden der Niederlande abgeschlossen
|
|
55
|
C2.2 I3-1
Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
|
Ziel
|
Anzahl der installierten intelligenten straßenseitigen Bahnhöfe
|
|
65
|
C2.3 I2-1
Digitalisierung der Kette der Strafjustiz
|
Meilenstein
|
Digitales Portal für die förmliche Kommunikation in Strafverfahren operativ
|
|
66
|
C2.3 I2-2
Digitalisierung der Kette der Strafjustiz
|
Meilenstein
|
Digitale Bearbeitung von häufigen Fällen von Straftaten operativ
|
|
68
|
C3.1 R2-1
Schrittweise Abschaffung der Steuerbefreiung für Schenkungen zur Finanzierung von Hauskäufen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften über die schrittweise Abschaffung der Steuerbefreiung für Schenkungen zur Finanzierung von Hauskäufen in zwei Schritten
|
|
70
|
C3.1 R3-2
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
|
Meilenstein
|
Vereinbarungen zwischen Provinzen und Gemeinden über die Realisierung von 900 000 neuen Wohnungen
|
|
71
|
C3.1 R3-3
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
|
Meilenstein
|
Einführung eines Überwachungssystems für die Umsetzung von Vereinbarungen mit Kommunen
|
|
75
|
C3.1 R5-2
Beschleunigung des Prozesses und der Verfahren für den Bau von Wohngebäuden
|
Meilenstein
|
Maßnahmen zur Beschleunigung des Planungsprozesses für Wohnungsbauprojekte
|
|
95
|
C4.1 I1-3
Die Niederlande lernen weiter
|
Ziel
|
Maßgeschneiderte sektorale Wege zur Unterstützung des Übergangs ins Erwerbsleben
|
|
97a
|
C4.1 I3-1
Mittel für die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitslosen
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Haushaltsgesetzes
|
|
104
|
C4.2 I2-1
Unterstützung für Neuankömmlinge zur Vermeidung von Lernverlusten
|
Ziel
|
Unterstützung der Schultafeln von Grund- und Sekundarschulen zur Bereitstellung zusätzlicher Unterstützung für Neuankömmlinge
|
|
111
|
C5.1 I2-1
Verlängerung der Intensivpflege
|
Ziel
|
Anzahl der Krankenhäuser, die die Einrichtungen für bestehende Festbetten und flexible Betten angepasst haben
|
|
112
|
C5.1 I2-2
Verlängerung der Intensivpflege
|
Ziel
|
Schulung des Krankenhauspersonals
|
|
115
|
C5.1 I4-2
Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
|
Meilenstein
|
Annahme eines Fahrplans für faire Daten (die sicherstellen, dass die Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind)
|
|
116
|
C5.1 I4-3
Gesundheitsforschungsinfrastruktur (HRI)
|
Meilenstein
|
Operatives Datenportal
|
|
117
|
C6.1 R1-1
Niederländische Steuerpolitik
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einführung einer Quellensteuer
|
|
132
|
C8-R1
Reformpaket für den Energiemarkt
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Ministerialerlasses zur Festlegung des prioritären Rahmens für
Investitionen in das Stromnetz
|
|
|
|
Ratenzahlungsbetrag
|
EUR
1 185 101 166
|
1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
2
|
C1.1 R1-2
Reform der Energiebesteuerung
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Anpassung der strukturellen Elemente
der Energiesteuern
|
|
9
|
C1.1 R5-1
Energierecht
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Energiegesetzes
Recht
|
|
17
|
C1.1 I1-8
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Offshore-Stromanschluss an Onshore-Anlandestellen – Verwaltungsvereinbarungen für das Gebiet
Investitionspläne
|
|
37
|
C2.1 I2-1
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
Gewährung von Stipendien für Stipendien
|
|
43
|
C2.1 I4-1
Logistik der digitalen Infrastruktur
|
Ziel
|
Basisdateninfrastruktur
entwickelt
|
|
48
|
C2.2 I1-3
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
|
Ziel
|
Anzahl der für ERTMS betriebsbereiten GSM-Rail-Masten
|
|
49
|
C2.2 I1-4
Europäischer Schienenverkehr
Managementsystem
(ERTMS)
|
Meilenstein
|
Logistiksysteme, die an folgende Aspekte angepasst sind:
ERTMS
|
|
50
|
C2.2 I1-5
Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (European Rail Traffic Management System)
(ERTMS)
|
Meilenstein
|
Betrieb des zentralen Sicherheitssystems
|
|
51
|
C2.2 I2-1
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
|
Ziel
|
Intelligente Verkehrssteuerungsgeräte
|
|
61
|
C2.3 I1-1
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
|
Meilenstein
|
Verbesserung der Cybersicherheit
durchgeführte Aktionen
|
|
62
|
C2.3 I1-2
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
|
Ziel
|
Ziviles Personal des Verteidigungsministeriums, das aus der Ferne arbeitet:
ein sicheres Netz
|
|
72
|
C3.1 R3-4
Zentralisierte Planung zur Erhöhung des Wohnungsangebots
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten des Gesetzes über die zusätzlichen Maßnahmen des Staates zur Durchsetzung von Vereinbarungen über den Bau neuer Wohnungen
|
|
77
|
C3.1 I1-2
Erschließung neuer Bauprojekte
|
Ziel
|
Bauarbeiten (Abschnitt 1)
|
|
85
|
C4.1 R2-1
Invaliditätsversicherung für Selbstständige
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung des Gesetzes zur Einführung einer obligatorischen Invaliditätsversicherung im Amtsblatt
für Selbständige
|
|
88
|
C4.1 R3-2
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
|
Meilenstein
|
Abschluss der Pläne für den Übergang zum neuen Rentensystem
und veröffentlicht
|
|
91
|
C4.1 R4-2
Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Gesetzes zur Änderung der Definition des Begriffs „Beschäftigung“ im Amtsblatt
Beziehung
|
|
92
|
C4.1 R4-3
Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit
|
Meilenstein
|
Moratorium für die Durchsetzung des Gesetzes zur Deregulierung der Bewertung von Arbeitsverhältnissen
abgeschafft
|
|
96
|
C4.1 I1-4
Die Niederlande lernen weiter
|
Meilenstein
|
Unabhängige Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen der Subventionsregelungen im Rahmen der
Die Niederlande lernen weiter“
|
|
101
|
C4.2 I1-1
Nationales Bildungslabor KI
|
Ziel
|
Ausgewählte Projekte zur Förderung innovativer digitaler Bildung
Lösungen
|
|
108a
|
C5.1 I1-1
Vorübergehende zusätzliche Personalkapazitäten für die Pflege in Krisenzeiten
|
Ziel
|
Finanzrahmen für die Ausbildung im Gesundheitswesen
|
|
110
|
C5.1 I1-3
Vorübergehender zusätzlicher Mensch
Ressourcenkapazität für die Pflege in Krisenzeiten
|
Ziel
|
Einrichtung eines nationalen Reservepools für die Gesundheitsversorgung
|
|
123
|
C6.2 R6-1
Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche
|
Ziel
|
Erhöhung der Zahl der Vollzeitäquivalente des Finanzinstruments
Nachrichtendienstliche Stelle
|
|
124
|
C6.2 R6-2
Politik zur Bekämpfung der Geldwäsche
|
Meilenstein
|
Inkrafttreten eines Gesetzes zur Einführung einer Obergrenze für Bargeld
Zahlungen
|
|
128
|
C8-I1
Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
|
Ziel
|
Bezuschusste nachhaltige Energie- und Energiesparmaßnahmen
|
|
|
|
Tranche
Betrag
|
EUR
1 421 267 213
|
1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer
|
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
|
Etappenziel/Zielwert
|
Namen
|
|
7
|
C1.1 R4-2
Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
|
Meilenstein
|
Veröffentlichung eines Gesetzes im
Amtsblatt zur Änderung der bestehenden Kraftfahrzeugsteuer auf Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
|
|
11
|
C1.1 I1-2
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Gewährleistung der Sicherheit im Seeverkehr – Veröffentlichung von Ausschreibungen für den Erwerb von Notfallmaßnahmen
Schlepper
|
|
13
|
C1.1 I1-4
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Entwicklung und Umsetzung der Verbesserung der Natur und der Arten
Schutz
|
|
14
|
C1.1 I1-5
Offshore-Windkraft
|
Ziel
|
Stärkung und Schutz des Nordseeökosystems – Projekte, die zur Verbesserung und/oder Wiederherstellung der Natur in und um Natura-2000-Gebiete und Schutzgebiete im Rahmen der Meeresstrategie beitragen
Rahmenrichtlinie (MSRR)
|
|
19
|
C1.1 I1-10
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Offshore-Stromanschluss an landseitige Anlandestellen – Ökologische Impulse
Wattenmeer
|
|
20
|
C1.1 I1-11
Offshore-Windkraft
|
Meilenstein
|
Offshore-Stromanschluss an Onshore-Anlandestellen – Entschädigung und Minderung der Versalzung von
landwirtschaftlicher Boden
|
|
22
|
C1.1 I2-2
Grüne Energie von Wasserstoff
|
Ziel
|
Unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen für
Demonstrationsanlagen für
innovativer grüner Wasserstoff
Technologie
|
|
23
|
C1.1 I2-3
Grüne Energie von Wasserstoff
|
Ziel
|
Unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen für
Forschungsprojekte für grünen Wasserstoff
|
|
24
|
C1.1 I3-1
Energiewende in der Binnenschifffahrt, Projekt ZES
|
Ziel
|
Kilowattstunden (kWh) Strom aus modularer Betriebsenergie
Behältnisse
|
|
25
|
C1.1 I3-2
Energiewende in der Binnenschifffahrt, Projekt ZES
|
Ziel
|
Anzahl der betriebsbereiten Ladestellen
|
|
26
|
C1.1 I3-3
Energiewende in der Binnenschifffahrt, Projekt ZES
|
Ziel
|
Gesamttonnage der Schiffe, die auf Null umgestellt wurden
|
|
27
|
C1.1 I4-1
Luftfahrt im Wandel
|
Meilenstein
|
Detaillierte Auslegung von Wasserstoff
Verbrennungsturbofan
|
|
28
|
C1.1 I4-2
Luftfahrt im Wandel
|
Meilenstein
|
Detaillierte Auslegung des Wasserstoffkraftstoffs
elektrischer Zellantrieb
|
|
29
|
C1.1 I4-3
Luftfahrt im Wandel
|
Meilenstein
|
Denkfabrik „fliegende Vision“
betriebsbereit
|
|
38
|
C2.1 I2-2
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
ELSA KI-Forschungslabors in Betrieb
|
|
39
|
C2.1 I2-3
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
|
Ziel
|
Geförderte FuE-Projekte
|
|
41
|
C2.1 I3-1
Impulse für digitale Bildung
|
Meilenstein
|
Zentrale Plattform für den Zugang zu erstellten digitalen Lernmaterialien und zur operativen und digitalen Identität
Lösung für Studierende im Einsatz
|
|
42
|
C2.1 I3-2
Impulse für digitale Bildung
|
Ziel
|
Lehrzentren und
Praxistaugliches Lernen
|
|
44
|
C2.1 I4-2
Logistik der digitalen Infrastruktur
|
Ziel
|
Ausbau der digitalen Bereitschaft in
Logistiksektor
|
|
52
|
C2.2 I2-2
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
|
Ziel
|
Vorrangige Dienste im Bereich der Sicherheit
|
|
56
|
C2.2 I3-2
Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
|
Ziel
|
Anzahl der zusätzlich installierten intelligenten Straßenbahnhöfe
|
|
57
|
C2.2 I3-3
Intelligente Straßenbahnhöfe (iWKS)
|
Ziel
|
Endgültige Zahl der installierten Intelligenten Straßenbahnhöfe
|
|
63
|
C2.3 I1-3
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
|
Meilenstein
|
Verbesserte Netze und
Umstellung auf neue IT-Infrastruktur abgeschlossen
|
|
78
|
C3.1 I1-3
Erschließung neuer Bauprojekte
|
Ziel
|
Bauarbeiten (Abschnitt 2)
|
|
82
|
C3.2 I1-2
Subventionsregelung für die Nachhaltigkeit von Immobilien des öffentlichen Sektors
|
Ziel
|
Summe der jährlichen Verringerung der CO2-Emissionen (in Tonnen) aus allen genehmigten Renovierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen
im Rahmen der Regelung gefördert
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86
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C4.1 R2-2
Invaliditätsversicherung für Selbstständige
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Meilenstein
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Schreiben an das Parlament zum Stand der Umsetzung der
obligatorische Invaliditätsversicherung
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89
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C4.1 R3-3
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Meilenstein
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Umsetzung der Pensionsfonds
Fertigstellung und Veröffentlichung der Pläne
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102
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C4.2 I1-2
Nationales Bildungslabor KI
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Ziel
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Innovative Projekte
abgeschlossene digitale Bildungslösungen
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103
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C4.2 I1-3
Nationales Bildungslabor KI
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Ziel
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Lieferung von zwei Produkten mit
Technologie-Reifegrad 6
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109a
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C5.1 I1-2
Vorübergehende zusätzliche Personalkapazitäten für die Pflege in
Krisenzeiten
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Ziel
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Zahl der Personen, die am Programm „Berufsbildung“ teilnehmen
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118
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C6.1 R1-2
Niederländische Steuerpolitik
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Meilenstein
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Schriftliches Begleitschreiben zur Bewertung der Auswirkungen der Änderungen der Steuerpolitik an
Parlament
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129
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C8-I1
Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
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Ziel
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Bezuschusste nachhaltige Energie- und Energiesparmaßnahmen
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133
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C8-R1
Reformpaket für den Energiemarkt
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Ziel
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Annahme von 12 „Mehrjahresprogrammen der Provinzen für Energie und Klima“
Infrastruktur 2.0“
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134
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C8-R1 Reformpaket für den Energiemarkt
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Meilenstein
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Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Änderung der Umwelt und
Planning Act (Stadtplanungsgesetz)
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Tranche
Betrag
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EUR
751 139 298
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1.5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer
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Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)
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Etappenziel/Zielwert
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Namen
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8
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C1.1 R4-3
Reform der Besteuerung von Kraftfahrzeugen
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Meilenstein
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Schreiben an das Parlament zum
Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der Steuerbemessungsgrundlage
für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
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10
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C1.1 I1-1
Offshore-Windkraft
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Meilenstein
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Gewährleistung der Sicherheit im Seeverkehr – Unterzeichnete Verträge über den Kauf neuer Gebühren
Punkte auf See und im Kai
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12
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C1.1 I1-3
Offshore-Windkraft
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Meilenstein
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Gewährleistung der Sicherheit im Seeverkehr – unterzeichnete(r) Vertrag(e) für den Kauf von Notfällen
Reaktionsschlepper
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15
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C1.1 I1-6
Offshore-Windkraft
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Ziel
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Stärkung und Schutz des Ökosystems Nordsee – Ökologische Offshore-Windenergie
Programm (WOZEP)
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16
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C1.1 I1-7
Offshore-Windkraft
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Ziel
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Stärkung und Schutz des Nordseeökosystems – Digitalisierung der Nordsee
—Überwachungsstationen
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18
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C1.1 I1-9
Offshore-Windkraft
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Meilenstein
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Offshore-Stromanschluss an landseitige Anlandestellen —
Verwaltungsvereinbarungen für flächenbezogene Investitionspläne
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30
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C1.2 I1-1
Programm „Natur“
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Ziel
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Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in und um Natura 2000
umgesetzte Bereiche
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31
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C1.2 I1-2
Programm „Natur“
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Ziel
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Beschleunigte Wiederherstellung der Natur
von Landbewirtschaftungsorganisationen
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32
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C1.2 I1-3
Programm „Natur“
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Ziel
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Verbesserung der Qualität von Flüssen und Straßen
Geschäftsführung
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33
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C1.2 I1-4
Programm „Natur“
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Ziel
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Maßnahmen, die zur Überwachung und Entwicklung von Wissen beitragen
Grundlage für das Naturschutzprogramm
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36
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C2.1 I1-2
Quantendelta NL
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Meilenstein
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Quantendelta NL
|
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40
|
C2.1 I2-4
KI-gestützte und angewandte KI-Lerngemeinschaften
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Ziel
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Umsetzung von KI-Lerngemeinschaften
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45
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C2.1 I4-3
Logistik der digitalen Infrastruktur
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Ziel
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Abschluss der lebenden Labors
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53
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C2.2 I2-3
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
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Ziel
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Digitale Infrastruktur für
Künftige widerstandsfähige Mobilität (DITM)
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54
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C2.2 I2-4
Sichere, intelligente und nachhaltige Mobilität
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Ziel
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Datensätze verfügbar auf der
Nationale Mobilitätsdaten-Zugangsstelle
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60
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C2.3 R1-3
Verwaltung von Informationen für die Öffentlichkeit
(Gesetz über die offene Regierung)
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Ziel
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Dokumente, die auf der Website verfügbar sind
Plattform „Open Government“
Informationen
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64
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C2.3 I1-4
Erneuerung der IT-Infrastruktur im Verteidigungsministerium
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Ziel
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Ziviles Personal des Verteidigungsministeriums mit Zugang zu zusätzlichen
sichere Fernarbeitseinrichtungen
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79
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C3.1 I1-4
Erschließung neuer Bauprojekte
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Ziel
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Bauarbeiten (Abschnitt 3)
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80
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C3.1 I1-5
Erschließung neuer Bauprojekte
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Meilenstein
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Klimaanpassung
durchgeführte Aktionen
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83
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C3.2 I2-1
Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen (ISDE)
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Ziel
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Maßnahmen für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
gefördert.
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89a
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C4.1 R3-3
Reform der zweiten Säule des Rentensystems
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Ziel
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Genehmigte Beschlüsse über die Übertragung des Altersversorgungsvermögens von Versicherungsnehmern auf die neue
Rentensystem
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98a
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C4.1 I3-2
Mittel für die Weiterbildung und Umschulung von Arbeitslosen
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Ziel
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Finanzierung von Weiterbildungs- und Umschulungsprogrammen für Arbeitslose
Personen
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130
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C8-I1
Investitionszuschuss für nachhaltige Energie und Energieeinsparungen
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Ziel
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Nachhaltige Energie und Energie
subventionierte Sparmaßnahmen
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|
Tranche
Betrag
|
EUR
751 139 298
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ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE REGELUNG
1.Vorkehrungen für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans der Niederlande erfolgt nach folgenden Modalitäten:
·Die Programmdirektion für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) im Finanzministerium trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung und Durchführung des Plans und den Schutz der finanziellen Interessen der Union („systeemverantwoordelijk“).
·Die politischen Direktionen in den zuständigen Ministerien, Agenturen und Konsortien sorgen für die Berichterstattung und Umsetzung der Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans, während die Direktionen für Finanzwirtschaft der zuständigen Ministerien (FEZ) die politischen Direktionen beaufsichtigen und überwachen und insbesondere die Fortschritte bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte überwachen.
·Die Programmdirektion für die Aufbau- und Resilienzfazilität im Finanzministerium arbeitet allgemeine Leitlinien aus, in denen festgelegt wird, wie Etappenziele und Zielwerte zu melden sind und denen zusätzliche Nachweise beizufügen sind. Diese Leitlinien werden in die Verordnung über den Staatshaushalt aufgenommen, die jedes Jahr aktualisiert wird. Die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans wird in den internen Planungs- und Kontrollzyklus der verschiedenen an der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans beteiligten Ministerien integriert und in ihre Jahresberichte aufgenommen. Durch Zwischenerklärungen (d. h. Verwaltungserklärungen auf Ebene der Durchführungsstellen) bestätigen die Durchführungsstellen den Schutz der finanziellen Interessen der Union und bestätigen die Gültigkeit der gemeldeten Daten zu den Etappenzielen und Zielwerten. Diese Zwischenerklärungen werden von den Direktionen für Finanzwirtschaft (FEZ-Direktionen) der an der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans beteiligten Ministerien überprüft und unterzeichnet.
·Der Prüfbehörde „Auditdienst Rijk“, ein unabhängiger Dienst im Finanzministerium, führt regelmäßige Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, einschließlich vertiefter Prüfungen, durch. Sie erstellt ferner eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen, die in die Zahlungsanträge aufzunehmen ist. Bei den Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme wird bewertet, ob die Überwachungs- und Durchführungsregelungen vollständige und zuverlässige Daten zu den im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Indikatoren liefern und ob das Durchführungssystem gewährleistet, dass die Mittel im Einklang mit den Vorschriften verwaltet werden und in der Lage sind, Betrug, Interessenkonflikte, Korruption und Doppelfinanzierung zu verhindern, aufzudecken und zu beheben.
2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten zu gewähren, treffen die Niederlande folgende Regelungen:
·Die Programmdirektion für die Aufbau- und Resilienzfazilität im Finanzministerium fungiert als Koordinierungsstelle. Sie trägt auch die Verantwortung für die Einreichung der Zahlungsanträge und die Erstellung der Verwaltungserklärungen. Alle Informationen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung des Plans werden in einem zentralen Speichersystem gespeichert, das für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans entwickelt wird. Die Durchführungsstellen erheben und speichern alle Daten gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241. Die Informationen werden in den IT-Systemen der verschiedenen Ministerien gespeichert und an die Koordinierungsstelle weitergegeben. Das zu entwickelnde zentrale Speichersystem enthält die Informationen zu Etappenzielen und Zielwerten und erhebt,speichert und gewährleistet den Zugang zu den Daten gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241.
·Im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 legen die Niederlande der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags vor. Die Niederlande stellen sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüf- und Kontrollzwecke.