Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Österreichs
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates, insbesondere auf Artikel 3 Absatz 3,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung bei und erleichtert die Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen, insbesondere mit dem Ziel, den grünen und den digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu verbessern und die weitere Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen.
(2)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung zielt darauf ab, die Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland stufenweise zu beenden. Dies würde zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Österreich hat seinem nationalen Aufbau- und Resilienzplan ein neues REPowerEU-Kapitel hinzugefügt, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden.
(3)Am 16. März 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ vor, um zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen und die Rahmenbedingungen für steigendes Wachstum zu schaffen. In dieser Mitteilung wird die Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen von neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren betrachtet. Von diesen Faktoren werden der Zugang zu Kapital aus der Privatwirtschaft, Forschung und Innovation, Bildung und Kompetenzen sowie der Binnenmarkt als oberste politische Prioritäten für Reformen und Investitionen angesehen, mit denen die aktuellen Herausforderungen im Bereich der Produktivität angegangen und die EU und ihre Mitgliedstaaten auf lange Sicht wettbewerbsfähiger werden sollen. Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 14. Februar 2024 den Jahresbericht über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit vor. Darin wird ausführlich darauf eingegangen, welche Stärken der europäische Binnenmarkt im Wettbewerb aufweist und wo die Herausforderungen liegen, wobei die jährlichen Entwicklungen anhand der neun ermittelten Wettbewerbsfähigkeitsfaktoren nachgezeichnet werden.
(4)Am 21. November 2023 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 2024 an und leitete damit den Zyklus des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 ein. Am 22. März 2024 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Jahresberichts zum nachhaltigen Wachstum 2024. Am 21. November 2023 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2024 an, worin Österreich nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Österreichs 2024 an. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 12. April 2024 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2024 mit einer Analyse der Umsetzung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der Europäischen Säule sozialer Rechte, der am 11. März 2024 vom Rat angenommen wurde.
(5)Am 30. April 2024 trat der neue EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung in Kraft. Dieser umfasst die neue Verordnung (EU) 2024/1263 des Europäischen Parlaments und des Rates über die wirksame Koordinierung der Wirtschaftspolitik und über die multilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates. Außerdem beinhaltet er die geänderte Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und die geänderte Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. Die Ziele des neuen Rahmens sind Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum durch graduelle Haushaltskonsolidierung sowie Reformen und Investitionen. Er fördert die nationale Eigenverantwortung und zeichnet sich durch eine stärkere mittelfristige Ausrichtung in Verbindung mit einer wirksameren und kohärenteren Durchsetzung aus. Jeder Mitgliedstaat sollte dem Rat und der Kommission einen nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan vorlegen. Die nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne enthalten die haushaltspolitischen Zusagen sowie die Reform- und Investitionszusagen eines Mitgliedstaats und erstrecken sich je nach regulärer Dauer der nationalen Legislaturperiode auf einen Planungshorizont von vier oder fünf Jahren. Der Nettoausgabenpfad der nationalen mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne sollte den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1263 entsprechen, einschließlich der Vorgaben, den öffentlichen Schuldenstand spätestens bis zum Ende des Anpassungszeitraums auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen oder darauf zu halten oder weiterhin auf einem dem Vorsichtsgebot entsprechenden Niveau unter 60 % des BIP zu halten und das öffentliche Defizit mittelfristig unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken und/oder darunter zu halten. Wenn ein Mitgliedstaat ein einschlägiges Reform- und Investitionspaket zusagt, das die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1263 erfüllt, kann der Anpassungszeitraum um bis zu drei Jahre verlängert werden. Um die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung dieser Pläne zu unterstützen, wird die Kommission ihnen am [21. Juni] 2024 Leitlinien zum Inhalt der vorzulegenden Pläne und der anschließenden jährlichen Fortschrittsberichte an die Hand geben und ihnen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1263 technische Leitlinien zu Haushaltsanpassungen (Referenzpfade und gegebenenfalls technische Informationen) übermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten ihre mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Pläne bis zum 20. September 2024 übermitteln, es sei denn, der Mitgliedstaat und die Kommission vereinbaren, diese Frist um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Parlamente einbezogen sowie erforderlichenfalls unabhängige finanzpolitische Institutionen, Sozialpartner und andere nationale Interessenträger konsultiert werden. Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2024 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen wirksam dazu beigetragen wird, dass alle oder wesentliche Teile der in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre genannten Herausforderungen angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020, 2022 und 2023 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.
(6)Am 30. April 2021 legte Österreich der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Leitlinien bewertet. Am 13. Juli 2021 erließ der Rat einen Beschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs, der am 9. November 2023 nach Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 geändert wurde, weil der Plan aufgrund objektiver Umstände teilweise nicht mehr durchzuführen war, und um das REPowerEU-Kapitel aufzunehmen. Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Österreich die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.
(7)Am 19. Juni 2024 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht 2024 für Österreich. Bewertet werden darin die Fortschritte Österreichs bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2023 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Österreich. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Österreichs bei der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(8)Nach den von Eurostat validierten Daten verringerte sich das gesamtstaatliche Defizit Österreichs von 3,3 % des BIP im Jahr 2022 auf 2,7 % des BIP im Jahr 2023, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 78,4 % des BIP Ende 2022 auf 77,8 % des BIP Ende 2023 zurückging.
(9)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat Österreich, dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 mit einem weitgehend neutralen fiskalpolitischen Kurs im Einklang steht, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen. Österreich erhielt die Empfehlung, sich bereit zu halten, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Österreich empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Fonds der Union. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs im Jahr 2023 vor dem Hintergrund hoher Inflation mit 0,9 % des BIP kontraktiv. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) leistete 2023 einen kontraktiven Beitrag von 0,5 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs. Darin eingerechnet ist die Ausweitung der gezielten Entlastungsmaßnahmen für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen um 0,2 % des BIP. Das Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben stand 2023 mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2023 auf 0,2 % des BIP. Die national finanzierten Investitionen erreichten 2023 einen Umfang von 3,5 % des BIP und verringerten sich damit gegenüber 2022 um 0,1 Prozentpunkt. Österreich hat zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds finanziert. Es hat öffentliche Investitionen für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit vorgenommen, etwa um den Breitbandzugang in ländlichen und entlegenen Gebieten zu verbessern und die Haushalte beim Austausch fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Heizformen zu unterstützen, was teils aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds finanziert wird.
(10)Nach dem makroökonomischen Szenario, das den österreichischen Wirtschafts- und Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, wird sich das reale BIP-Wachstum 2024 auf 0,2 % und 2025 auf 1,8 % belaufen, während die VPI-Inflation 2024 mit 3,8 % und 2025 mit 2,7 % veranschlagt wird. Das gesamtstaatliche Defizit soll sich 2024 auf 2,9 % des BIP erhöhen und 2025 bei 2,8 % des BIP liegen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 auf 77,5 % des BIP und bis Ende 2025 auf 77,4 % zurückgehen soll. Nach 2025 soll das gesamtstaatliche Defizit den Projektionen zufolge allmählich auf 2,8 % des BIP im Jahr 2026 und 2,7 % des BIP im Jahr 2027 zurückgehen. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo soll somit im gesamten Programmzeitraum unter dem Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Die gesamtstaatliche Schuldenquote wiederum soll nach 2025 in den Jahren 2026 und 2027 bei 77,4 % verharren. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2024 von einem realen BIP-Wachstum von 0,3 % im Jahr 2024 und von 1,6 % im Jahr 2025 sowie einer HVPI-Inflation von 3,6 % im Jahr 2024 und 2,8 % im Jahr 2025 aus.
(11)Das öffentliche Defizit dürfte sich der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge im Jahr 2024 auf 3,1 % des BIP belaufen, während die gesamtstaatliche Schuldenquote bis Ende 2024 voraussichtlich auf 77,7 % zurückgehen wird. Der Defizitanstieg im Jahr 2024 spiegelt vor allem die verzögerten Auswirkungen der Inflation auf die Ausgabenseite (Löhne, Pensionen, indexierte Sozialleistungen) und zusätzliche Ausgaben im nationalen haushaltspolitischen Rahmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Wohnen und Klima sowie im Rahmen des jüngst beschlossenen Wohn- und Baupakets wider. Darüber hinaus wurden mehrere Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich, wie die Strompreisbremse, bis Ende 2024 verlängert. Ausgehend von den Schätzungen der Kommission wird für 2024 eine finanzpolitische Expansion von 0,4 % des BIP erwartet.
(12)Nach der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission werden im Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 0,1 % des BIP mit nicht rückzahlbarer Unterstützung („Zuschüssen“) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, gegenüber 0,2 % des BIP im Jahr 2023. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Ausgaben werden Investitionen von hoher Qualität und produktivitätssteigernde Reformen ermöglichen, ohne dass sich dies unmittelbar auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den gesamtstaatlichen Schuldenstand Österreichs niederschlägt.
(13)Am 14. Juli 2023 empfahl der Rat Österreich, eine vorsichtige Haushaltspolitik zu gewährleisten und zu diesem Zweck insbesondere den nominalen Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben im Jahr 2024 auf höchstens 4,6 % zu begrenzen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, bei der Ausführung ihres Haushaltsplans 2023 und bei der Ausarbeitung ihrer Übersicht über die Haushaltsplanung 2024 zu berücksichtigen, dass die Kommission dem Rat auf Basis der Ist-Daten für 2023 die Eröffnung defizitbedingter Verfahren vorschlagen werde. Der Frühjahrsprognose 2024 der Kommission zufolge werden die national finanzierten Nettoprimärausgaben Österreichs im Jahr 2024 um 5,9 % steigen, was über dem empfohlenen Höchstanstieg liegt. Die über den empfohlenen Höchstanstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben hinausgehenden Ausgaben belaufen sich 2024 auf 0,6 % des BIP. Dies droht der Empfehlung des Rates zuwiderzulaufen.
(14)Der Rat empfahl Österreich ferner, Maßnahmen zu ergreifen, um die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückzufahren und die dadurch erzielten Einsparungen in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zum Abbau des öffentlichen Defizits zu nutzen. Der Rat empfahl Österreich darüber hinaus für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege neue oder fortgesetzte Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen sollten, sicherzustellen, dass diese Entlastungsmaßnahmen gezielt auf den Schutz schwächerer Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten. In ihrer Frühjahrsprognose 2024 schätzt die Kommission die Netto-Haushaltskosten der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2023 auf 1,4 %, 2024 auf 0,4 % und 2025 auf 0,1 % des BIP. Dabei wird insbesondere angenommen, dass die Strompreisbremse für die Haushalte und die Senkung der Energieabgabe 2024 in Kraft bleiben werden, auch wenn die Auswirkungen gering sein dürften. Würden die erzielten Einsparungen der Ratsempfehlung entsprechend zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits genutzt, ergäbe sich nach diesen Projektionen im Jahr 2024 eine Haushaltsanpassung um 1,0 % des BIP, während die national finanzierten Nettoprimärausgaben im betreffenden Jahr einen expansiven Beitrag von 0,4 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten würden. Die Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich sollen den Projektionen zufolge in den Jahren 2023 und 2024 nicht so früh wie möglich zurückgefahren werden. Dies droht der Empfehlung des Rates zuwiderzulaufen. Hinzu kommt, dass die erzielten Einsparungen nicht in vollem Umfang zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits genutzt werden sollen. Dies droht der Empfehlung des Rates zuwiderzulaufen. Die Haushaltskosten der Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich für schwächere Haushalte und Unternehmen werden 2024 auf weniger als 0,1 % des BIP geschätzt (2023: 0,4 %), wovon weniger als 0,1 % des BIP das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz erhalten (2023: 0,4 %).
(15)Darüber hinaus empfahl der Rat Österreich, die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen Fonds der Union zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und den digitalen Wandel zu fördern. Laut Frühjahrsprognose 2024 der Kommission dürften die national finanzierten öffentlichen Investitionen von 3,5 % des BIP im Jahr 2023 auf 3,3 % des BIP im Jahr 2024 zurückgehen. Dies liegt an den außergewöhnlich hohen Investitionen im Jahr 2023, die teils auf das Kommunale Investitionsgesetz zurückgehen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Faktoren können die öffentlichen Investitionen im Jahr 2024 als mit der Empfehlung des Rates in Einklang stehend gewertet werden. Die mit Mitteln aus EU-Fonds einschließlich Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten öffentlichen Ausgaben wiederum dürften im Jahr 2024 unverändert bei 0,2 % des BIP liegen.
(16)Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen und unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2024 für 2025 mit einem öffentlichen Defizit von 2,9 % des BIP. Der Defizitrückgang im Jahr 2025 spiegelt vor allem einen maßvolleren Anstieg der Löhne, der Pensionen und der sonstigen Sozialleistungen wider, der durch die nachlassende Inflation und die allmähliche Rücknahme der Energie-Entlastungsmaßnahmen bedingt ist. Die gesamtstaatliche Schuldenquote dürfte sich bis Ende 2025 auf 77,8 % des BIP erhöhen. Der Anstieg der Schuldenquote im Jahr 2025 ist vor allem auf die höhen Zinsausgaben im Jahr 2024 und niedrigere nominale BIP-Wachstumsraten zurückzuführen.
(17)Der haushaltspolitische Rahmen Österreichs beruht auf komplexen Regelungen für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und setzt nur begrenzte Anreize für effiziente öffentliche Ausgaben. Aufgrund der fehlenden Steuerautonomie hängt die Ausgabenfinanzierung auf den verschiedenen Ebenen des Staates in hohem Maße von diesen Regelungen ab. Im Jahr 2023 handelte es sich nur bei einem geringen Prozentsatz aller öffentlichen Einnahmen um eigene Einnahmen der Länder. Zugleich ist die Finanzierung wesentlicher Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung und öffentlicher Verkehr teilweise von Ausgaben der Länder und Gemeinden abhängig. Durch den demografischen und den grünen Wandel erhöht sich der Kostendruck auf die Länder und Gemeinden noch, während eine Verknüpfung zwischen den Einnahmen aus eigenen Quellen und der Ausgabendynamik fehlt. Der derzeitige haushaltspolitische Rahmen führt zu Ineffizienzen und mangelnder Transparenz, da er den Zusammenhang zwischen Abgabenlast und öffentlichen Ausgaben verschleiert. Um die Gesamtqualität der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, wird es wichtig sein, dass die eigenen Einnahmen und Ausgaben auf den dem Bund nachgeordneten staatlichen Ebenen besser miteinander verzahnt und Transparenz und Koordinierung verstärkt werden. Eine Grundsteuerreform wäre eine Möglichkeit, den Fiskalföderalismus und das Steuersystem insgesamt zu verbessern.
(18)Der Steuermix setzt weiterhin in hohem Maße auf das Arbeitseinkommen (Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge) und den Konsum. Im Jahr 2022 wies Österreich bezogen auf das BIP die dritthöchste Steuerquote der EU und eine überaus hohe Steuer- und Abgabenbelastung auf. Seit 2023 sind die Einkommensteuerstufen inflationsindexiert, womit eine weitere Öffnung der Steuer- und Abgabenschere durch die „kalte Progression“ verhindert wurde. Zugleich wurde mit der ökosozialen Steuerreform von 2022 eine Reihe von Entlastungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen geschaffen und im Verkehrs- und Wärmesektor eine CO2-Bepreisung eingeführt, was den Steuermix verbessert hat. Allerdings bleiben dabei mehrere seit Langem bestehende strukturelle Herausforderungen beim Steuermix unbeantwortet. Eine bessere Nutzung wachstumsfreundlicherer Steuern könnte ebenfalls dazu beitragen, den nötigen Budgetspielraum zu schaffen und das Steuersystem gerechter zu machen.
(19)Die Gesundheitsausgaben gehören in der EU mit zu den höchsten, und viele Gesundheitsleistungen werden nach wie vor von Krankenhäusern erbracht, was kostspielig und weniger effizient ist. Für die öffentlichen Gesundheitsausgaben wird ein Anstieg von 7,8 % des BIP im Jahr 2022 auf 8,8 % des BIP im Jahr 2050 projiziert. Außerdem dürften aufgrund der wachsenden und alternden Bevölkerung mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, was die Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verschärft. Die Gesundheitsreform von 2023 beinhaltete erhebliche Investitionen in Primärversorgung, ambulante Versorgung, Digitalisierung und Prävention, die dazu beitragen könnten, die Kosten auf lange Sicht im Zaum zu halten, wenn sie mit Strukturreformen einhergehen. Entscheidend wird es sein, eine kohärente Patientenlenkung durch das Gesundheitssystem sicherzustellen, auch indem dafür gesorgt wird, dass ein größeres Angebot an medizinischen Grundversorgungsleistungen tatsächlich zu einer geringeren Inanspruchnahme der bestehenden Krankenhaus- oder ambulanten Facharztversorgung führt. Der Aufbau- und Resilienzplan Österreichs wird die ambulante medizinische Grundversorgung stärken helfen, insbesondere indem bestehende und neue örtliche Primärversorgungszentren gefördert werden. Allerdings fehlte es im Reformpaket von 2023 an Strukturreformen, die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten einander angleichen und die Effizienz erhöhen.
(20)Die Pflegereform von 2023 hat die Adäquanz der Leistungsversorgung mit Blick auf eine alternde Bevölkerung verbessert. Zugleich machen eine wachsende Erwerbsbeteiligung von Frauen und sich wandelnde Familienstrukturen eine Verstärkung der formalen Pflege erforderlich. Auch wenn die Pflegereform dazu beigetragen hat, die Fortbildungsmöglichkeiten, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Pflegekräfte zu verbessern, muss doch noch mehr getan werden, um die Lage selbstständiger im Haushalt lebender Pflegekräfte zu verbessern. Hinzu kommt, dass bei der Reform die Frage nach der strukturellen finanziellen Tragfähigkeit offen blieb. Die Pflegeausgaben werden sich den Projektionen zufolge von 1,6 % des BIP im Jahr 2022 auf 3,1 % des BIP im Jahr 2070 erhöhen und damit fast verdoppeln. Das Pflegesystem ist durch eine Trennung der Zuständigkeiten für Finanzierung und Leistungserbringung geprägt. Es wäre wünschenswert, Finanzierung und Leistungserbringung stärker zu verschränken, die Abstimmung zwischen den verschiedenen Sektoren zu verbessern und über die Regionen hinweg gemeinsame Leistungsstandards einzuführen. Werden Pflegebedürftige zu Hause oder in der lokalen Gemeinschaft versorgt, wird eine Vermögensprüfung durchgeführt, nicht jedoch bei der Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtungen, wodurch ein finanzieller Anreiz entsteht, die im Vergleich teurere stationäre Pflege in Anspruch zu nehmen.
(21)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der österreichische Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Diese dürften helfen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden, wirksam anzugehen. In diesem engen Zeitrahmen ist eine zügige wirksame Umsetzung des Plans, insbesondere auch des REPowerEU-Kapitels, unerlässlich, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch den grünen und den digitalen Wandel zu stärken und zugleich soziale Gerechtigkeit sicherzustellen. Um die im Plan enthaltenen Zusagen bis August 2026 zu erfüllen, muss Österreich sich abzeichnende Verzögerungen angehen und mit der Umsetzung der Reformen und Investitionen fortfahren. So gilt es insbesondere, den zweiten und dritten Auszahlungsantrag vorzubereiten. Die systematische Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und anderer relevanter Interessenträger bleibt unerlässlich, um sicherzustellen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans auf breiter Basis eigenverantwortlich mitgetragen wird.
(22)Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Mittel nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2021/1060 muss Österreich jedes Programm bis März 2025 überprüfen und dabei unter anderem die in den länderspezifischen Empfehlungen 2024 ermittelten Herausforderungen sowie seinen Nationalen Energie- und Klimaplan berücksichtigen. Diese Überprüfung bildet die Grundlage für die endgültige Zuweisung der EU-Mittel für jedes einzelne Programm. Bei der Kohäsionspolitik und der Europäischen Säule sozialer Rechte hat Österreich zwar Umsetzungsfortschritte erzielt, doch bleiben noch Herausforderungen. Österreich weist im EU-Vergleich mit die geringsten regionalen Ungleichheiten auf, doch besteht die Gefahr, dass sich die vorhandenen Ungleichheiten, teils aufgrund demografischer Herausforderungen und durch den Bevölkerungsrückgang in entlegenen ländlichen Gebieten, in Zukunft noch verstärken werden. Die Kohäsionspolitik muss schneller umgesetzt werden, und die in den Programmen vereinbarten Prioritäten haben weiter Bestand. Insbesondere gilt es die Effizienz des Forschungs- und Innovationssystems im Einklang mit den nationalen und regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung zu erhöhen und Verbindungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu nutzen. Außerdem müssen die grünen Investitionen fortgesetzt werden, insbesondere um die Energieeffizienz zu fördern und den CO2-Fußabdruck zu verringern, auch durch neue grüne Technologien. Entscheidend sind ganzheitliche Konzepte für die territoriale Entwicklung, um eine inklusive und nachhaltige Entwicklung vor Ort zu fördern. Wichtig bleibt, dass die Qualität und Inklusivität der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens gefördert werden, insbesondere für benachteiligte Gruppen, und auch in die Förderung der aktiven Inklusion und der Beschäftigungsfähigkeit sollte weiter investiert werden. Österreich könnte auch die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ nutzen, um die Entwicklung oder Herstellung kritischer Technologien, insbesondere auch umweltschonender und ressourceneffizienter Technologien, zu unterstützen.
(23)Über die mit dem Aufbau- und Resilienzplan sowie anderen EU-Fonds angegangenen Herausforderungen hinaus steht Österreich vor mehreren weiteren Herausforderungen, die den Arbeitsmarkt, die Unternehmensdynamik und den Risikokapitalzugang sowie die fortbestehende Abhängigkeit von Importgas aus Russland und die vergleichsweise hohen Emissionen im Verkehrssektor betreffen.
(24)Die Frauenerwerbsquote in Vollzeitäquivalenten liegt unter dem EU-Durchschnitt, auch wenn der Trend nach oben weist. Bei der Teilzeitbeschäftigung von Frauen belegt Österreich in der EU Platz zwei. Die hohe Teilzeitquote der Frauen ist maßgeblich auf das unzureichende Angebot an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung samt entsprechender Einrichtungen und auf das große regionale Gefälle zurückzuführen. Im Jahr 2023 wurden nur 24,1 % der Kinder unter drei Jahren formal betreut, womit die Beteiligung an der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung insgesamt hinter dem EU-Durchschnitt von 34,9 % zurückblieb. Die Doppelbelastung durch Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben trifft Frauen erheblich stärker als Männer. Auch wenn Schritte unternommen werden, um mehr frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung von besserer Qualität bereitzustellen, tragen die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen doch kaum dazu bei, dass Eltern mit Betreuungsaufgaben, im Wesentlichen Frauen, ihre Erwerbsstunden aufstocken können. Darüber hinaus könnte durch die Einführung obligatorischer Qualitätsstandards für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung besser sichergestellt werden, dass landesweit Kinderbetreuung von hoher Qualität angeboten wird.
(25)In Österreich lässt die Unternehmensdynamik nach: Die Rate der Unternehmensgründungen und -schließungen gehört zu den niedrigsten in der EU. Der Anteil der Start-ups und Jungunternehmen ist rückläufig, was sich nachteilig auf die Produktivität auswirkt (während der Anteil der Jungunternehmen 2013 noch bei 5,4 % lag, sank er 2020 auf 3,8 % und damit unter den EU-Durchschnitt). Der Anteil der Wachstumsunternehmen liegt ebenfalls deutlich unter dem EU-Durchschnitt (2021 bezogen auf die Zahl der Unternehmen bei 8,21 % und bezogen auf die Zahl der Beschäftigten bei 7,29 %, gegenüber 9,18 % bzw. 12,40 % in der EU). Die Eigenkapitalfinanzierung bewegt sich im internationalen Vergleich auf niedrigem Niveau. Das begrenzte Angebot an privatem Risikokapital bremst innovative Unternehmen und die Technologieverbreitung aus. Angebot und Nachfrage nach Risikokapital sind in Österreich nicht besonders groß, was die Entstehung und das Wachstum neuer technologieintensiver oder innovativer Unternehmen hemmen könnte. Die Einschränkungen beim Zugang zur Risikokapitalfinanzierung wirken sich besonders auf innovative KMU und Start-ups aus. Die Risikokapitalfinanzierung ist unterentwickelt: Privates Beteiligungskapital erreichte 2022 nur 0,14 % des BIP und damit deutlich weniger als im EU-Durchschnitt von 0,64 %, während sich das Risikokapital auf 0,041 % des BIP belief (EU-Durchschnitt: 0,09 %).
(26)Fachkräftemangel und ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zählen in Österreich zu den drängendsten Herausforderungen und dürften sich durch die Bevölkerungsalterung noch verschärfen. Die österreichische Quote der unbesetzten Stellen gehört in der EU weiterhin zu den höchsten und liegt seit Ende 2021 durchweg bei über 4 %. Auch wenn die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen ist und 2023 57,7 % erreichte, bleibt sie doch nach wie vor weit hinter dem EU-Durchschnitt von 63,8 % zurück. Angesichts geringerer digitaler Kompetenzen und oft auch wegen Altersdiskriminierung tun sich ältere Arbeitskräfte schwer, wieder in den Arbeitsmarkt zu finden. Geringqualifizierte, die lediglich über den Pflichtschulabschluss verfügen, sind besonders betroffen und stellen in Österreich den größten Anteil der Arbeitslosen. Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen haben ebenfalls geringere Arbeitsmarktchancen und sehen sich auch beim Übergang von der Schule ins Berufsleben mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Nach der internationalen Schulleistungsstudie der OECD (Programme for International Student Assessment, PISA) von 2022 fehlt es einem/r von vier österreichischen Schülerinnen und Schülern im Alter von 15 Jahren an Grundkompetenzen in den Bereichen Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften, wobei sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen bzw. mit Migrationshintergrund im Fach Mathematik auf 45 % erhöhte. Hinzu kommt bei außerhalb der EU geborenen jungen Menschen eine fast doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Schulabgangs, was ihre Integration in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt. Die im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkräfteangebots und der Bildungsergebnisse benachteiligter Schülerinnen und Schüler werden zwar umgesetzt, doch muss gegen den bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel noch mehr getan werden. Möglichkeiten wären unter anderem die Förderung des Arbeitsmarktzugangs für Ältere, Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund, Präventionsmaßnahmen gegen vorzeitige Schulabgänge von jungen Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Verbesserung der Grundfertigkeiten benachteiligter Schülerinnen und Schüler sowie solcher mit Migrationshintergrund.
(27)Trotz einiger Diversifizierungsbestrebungen ist Österreich von russischem Gas nach wie vor stark abhängig. Wenngleich 2023 mehr Gas aus Norwegen und in geringerem Maße auch aus Nordafrika und Zentralasien bezogen wurde, dominierten bei der Gasversorgung doch die Importe aus Russland, insbesondere im Winter (98 % der Gesamtimporte im Dezember 2023). Um die Kapazitäten für den Gastransport aus Nachbarländern wie Deutschland und Italien zu erweitern, hat Österreich gezielte Investitionen in den Ausbau seiner Gasfernleitungsinfrastruktur gefördert. Derweil tragen Maßnahmen im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans, wie etwa die Investitionen in die Energieeffizienz und den Austausch fossiler Heizungen dazu bei, die Gasnachfrage zu senken und den grünen Wandel zu beschleunigen. Die Regierung hat einen neuen Plan zur Beendigung des langfristigen Liefervertrags mit dem russischen Unternehmen Gazprom vorgestellt und will inländische Gasversorger zur Diversifizierung ihrer Gasbestellungen unter Abkehr von Russland verpflichten, wobei jedoch kein klarer Zeitplan für die Umsetzung festgelegt wurde. Dass eine klare Strategie für die Loslösung von russischem Gas fehlt, macht die österreichische Energieversorgung anfällig.
(28)Die installierten Kapazitäten für erneuerbare Energien erhöhten sich in Österreich 2022 um 6 %. Während bei Solarenergie, insbesondere Photovoltaik, weiterhin ein kräftiges Wachstum zu verzeichnen war, hinkte der Ausbau der Windenergie hinterher. Da Österreich Strom bis 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen beziehen will, kommt der Modernisierung und dem Ausbau der Stromspeicherung sowie der Übertragungs- und Verteilernetze, insbesondere zwischen Ost- und Westösterreich, große Dringlichkeit zu. Dies erfordert sowohl mehr Investitionen als auch mehr Tempo bei der Integration zusätzlicher Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in das System, wie auch im ersten Integrierten Netzinfrastrukturplan vom April 2024 dargelegt wurde. Österreich hat weitere Maßnahmen für eine schnellere Energiewende vorgestellt, doch sind das überarbeitete Elektrizitätswirtschaftsgesetz und das Erneuerbares-Gas-Gesetz noch nicht vom Parlament verabschiedet.
(29)Die Maßnahmen, die Österreich in den letzten Jahren zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durchgeführt hat, zeigen Wirkung. Im Jahr 2022 gingen die nicht unter das Emissionshandelssystem der EU fallenden Treibhausgasemissionen um 5 % zurück. Gleichwohl wird Österreich bei unveränderter Politik 21 Prozentpunkte hinter dem vereinbarten Zielwert von 48 % zurückbleiben, den es im Rahmen der Lastenteilungsverordnung bis 2030 gegenüber 2005 erreichen müsste. Österreich hat der Kommission den bis Juni 2023 vorzulegenden Entwurf seines aktualisierten nationalen Energie- und Klimaplans mit Informationen darüber, wie es diese Lücke zu schließen gedenkt, noch nicht übermittelt. Österreich hat einen CO2-Preis für Nicht-EHS-Sektoren eingeführt und damit einen Schritt in die richtige Richtung getan, doch liegen die Emissionen aus dem Verkehr pro Kopf nach wie vor über dem EU-Durchschnitt, was insbesondere auch auf die vergleichsweise niedrige Dieselbesteuerung zurückzuführen ist, die zu „Tanktourismus“ führt. Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan enthält eine Reihe von Reformen und Investitionen für die Verkehrswende, doch könnte für die Emissionsverringerung noch mehr getan werden, insbesondere auch, indem der öffentliche Verkehr im ländlichen Raum ausgebaut wird.
(30)Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets 2024, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Im Falle Österreichs tragen die Empfehlungen 1, 2, 3 und 4 dazu bei, die erste, zweite, dritte und vierte Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet umzusetzen —
EMPFIEHLT, dass Österreich 2024 und 2025 Maßnahmen ergreift, um
1.den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plan rechtzeitig zu übermitteln; das Wachstum der Nettoprimärausgaben den Anforderungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechend im Jahr 2025 auf eine Rate zu beschränken, die damit vereinbar ist, den gesamtstaatlichen Schuldenstand mittelfristig auf einen plausibel rückläufigen Pfad zu bringen und den im Vertrag festgelegten Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP einzuhalten; die finanzielle Tragfähigkeit des Gesundheits- und Pflegesystems zu verbessern; die Finanzbeziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten einander anzugleichen; den Steuermix weiter zu verbessern, damit die Steuer- und Abgabenbelastung verringert und ein inklusives und nachhaltiges Wachstum gefördert wird;
2.sich abzeichnende Verzögerungen anzugehen, damit der Aufbau- und Resilienzplan, insbesondere auch das REPowerEU-Kapitel, weiterhin zügig und wirksam umgesetzt und die Reformen und Investitionen bis August 2026 zum Abschluss gebracht werden können; die kohäsionspolitischen Programme schneller umzusetzen; im Rahmen ihrer Halbzeitüberprüfung die vereinbarten Prioritäten im Blick zu behalten und zugleich die Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, die die Initiative „Plattform für strategische Technologien für Europa“ zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eröffnet;
3.die Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere auch durch ein größeres Kinderbetreuungsangebot von hoher Qualität, und von älteren Arbeitskräften zu fördern; die Arbeitsmarktergebnisse für benachteiligte Gruppen, wie gering qualifizierte Arbeitssuchende und Menschen mit Migrationshintergrund, zu verbessern und die Grundkompetenzen, angefangen bei der schulischen Bildung, zu heben; die Unternehmensdynamik, die Gründung und das Wachstum von Jungunternehmen zu fördern, insbesondere auch durch einen besseren Zugang zu Risikokapital;
4.die Energieversorgungssicherheit zu verbessern, indem die Gasversorgung unter Abkehr von russischen Quellen schneller diversifiziert wird; die Emissionen, insbesondere im Verkehrssektor, weiter zu verringern.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident