5.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/23


P9_TA(2022)0379

Den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (COM(2021)0223 — C9-0167/2021 — 2021/0114(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2023/C 161/06)

Das Europäische Parlament,

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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0223),

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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und die Artikel 207 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0167/2021),

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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 20. Oktober 2021 (1),

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unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 13. Juli 2022 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

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gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

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unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Rechtsausschusses;

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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für internationalen Handel (A9-0135/2022),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (2);

2.

billigt die Gemeinsame Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission, die im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht wird;

3.

nimmt die dieser Entschließung beigefügten Erklärungen der Kommission zur Kenntnis, die im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht werden;

4.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

5.

beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 105 vom 4.3.2022, S. 87.

(2)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 4. Mai 2022 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2022)0143).


P9_TC1-COD(2021)0114

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. November 2022 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2022/… des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2022/2560.)


ANLAGE ZUR LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

Die Union tritt weiterhin für ein offenes und regelbasiertes multilaterales Handelssystem, in dessen Mittelpunkt eine modernisierte WTO steht, und für eine weitere Verbesserung der Wirksamkeit des multilateralen Rahmens für Subventionen ein. Sie bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Modernisierung der WTO-Regeln zu unterstützen, um Handels- und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Die Union wird sich insbesondere dafür einsetzen, die Regeln für Industriesubventionen zu modernisieren, um das ordnungsgemäße Funktionieren des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen zu verbessern und die Einhaltung und Durchsetzung zu fördern.

Erklärung der Europäischen Kommission zu den Erläuterungen in Bezug auf die Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2560 (1) gemäß Artikel 46

Die Kommission verpflichtet sich, die Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 über das Vorliegen einer durch eine drittstaatliche Subvention verursachten Verzerrung auf dem Binnenmarkt, die Anwendung der Abwägungsprüfung nach Artikel 6 dieser Verordnung und die Beurteilung einer Verzerrung in einem öffentlichen Vergabeverfahren nach Artikel 27 Absatz 1 dieser Verordnung zu erläutern.

Die Kommission wird diese ersten Erläuterungen spätestens zwölf Monate nach dem Geltungsbeginn dieser Bestimmungen veröffentlichen.

Die gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/2560 herausgegebenen Leitlinien können diese ersten Erläuterungen ersetzen.

Erklärung der Europäischen Kommission zu multilateralen Regelungen zur Verhinderung verzerrender drittstaatlicher Subventionen anlässlich der Annahme der Verordnung (EU) 2022/2560 (2)

Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission erzielten am 30. Juni 2022 eine Einigung über die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (3). Diese Verordnung ergänzt die europäischen und internationalen Regelwerke für Subventionen und Subventionskontrolle. Sie betrifft Verzerrungen, die durch drittstaatliche Subventionen auf dem Binnenmarkt der Union verursacht werden.

Subventionen können sich negativ auf den internationalen Handel auswirken und zu Wettbewerbsverzerrungen sowohl in traditionellen Wirtschaftszweigen als auch im Bereich neuer Technologien führen. In manchen Fällen können unkontrollierte Subventionen auch zu Überkapazitäten führen, was die gesunde Marktdynamik beeinträchtigt. Die EU muss weiterhin von den internationalen Chancen profitieren und gleichzeitig Instrumente entwickeln, um unlautere Handelspraktiken sowohl intern als auch extern anzugehen (4). Mit dieser Verordnung soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Resilienz des EU-Binnenmarkts zu verbessern, insbesondere wenn es darum geht, den Binnenmarkt vor Verzerrungen durch drittstaatliche Subventionen zu schützen. Auf diesem Weg ergänzt die Union ihr Instrumentarium im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele in Bezug auf die offene strategische Autonomie der Union.

Zur Bewältigung der negativen Auswirkungen von Subventionen und in Anerkennung der Tatsache, dass die WTO-Regeln möglicherweise nicht wirksam genug sind, um den negativen Spillover-Effekten staatlicher Eingriffe in die Wirtschaft, auch in bestimmten Industriesektoren, entgegenzuwirken, setzt sich die Europäische Kommission weiterhin dafür ein, den multilateralen Rahmen für Subventionen noch wirksamer zu gestalten, und ist entschlossen, mit Nachdruck auf einen Rechtsrahmen hinzuarbeiten, der geeignet ist, Handels- und Wettbewerbsverzerrungen anzugehen und gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen (5). Die Kommission ist insbesondere entschlossen, die Regeln für Industriesubventionen zu modernisieren, um das ordnungsgemäße Funktionieren des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen zu verbessern und seine Einhaltung zu fördern. In diesem Zusammenhang weist die Europäische Kommission auf ihre laufende trilaterale Zusammenarbeit mit Japan und den Vereinigten Staaten hin.

Die Regeln für Subventionen sind insbesondere im WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, in dem bestimmte Subventionen und Maßnahmen verboten werden, um die nachteiligen Auswirkungen von Subventionen im Warenverkehr zu bekämpfen. In der Union werden diese Regeln, soweit sie eine anfechtbare Subventionierung betreffen, im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/1037 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern durchgeführt (6). Der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1037 wird durch den Anwendungsbereich des WTO-Übereinkommens über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen bestimmt.

Die Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen steht im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Union, insbesondere auch denjenigen, die sich aus dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen ergeben. Die Europäische Kommission wird sicherstellen, dass alle in Anwendung dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen im Einklang stehen.

Die Kommission beabsichtigt, die Möglichkeiten dieser neuen Verordnung, durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen auf dem Binnenmarkt anzugehen, in vollem Umfang zu nutzen.


(1)  Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1).

(2)  Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (ABl. L 330 vom 23.12.2022, S. 1).

(3)  Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen, COM(2021)0223.

(4)  Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 zum Thema „Überprüfung der Handelspolitik — Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“, COM(2021)0066.

(5)  Mitteilung der Kommission vom 18. Februar 2021 zum Thema „Überprüfung der Handelspolitik — Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik“, COM(2021)0066.

(6)  Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55).