<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><CONS.ACT xmlns:fmx="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xsi:noNamespaceSchemaLocation="http://formex.publications.europa.eu/schema/formex-05.59-20170418.xd"><INFO.CONSLEG CONSLEG.REF="2021R0955" CONSLEG.DATE="20211112" DATE.LAST.MOD="20211111" PROD.SEQ="000.002.0" START.DATE="20210615" END.DATE="99999999" END="NONE" LEG.VAL="REG"/><INFO.PROD PRODUCER="ES" PROD.SYSTEM="CONSLEG.NEW" PROD.DATE="20211112"/><CONS.DOC><BIB.INSTANCE><DOCUMENT.REF FILE="CL2021R0955DE0000020.0001.doc.xml"><LG.OJ>DE</LG.OJ><PAGE.FIRST>1</PAGE.FIRST></DOCUMENT.REF><DATE ISO="20210615">20210615</DATE><LG.DOC>DE</LG.DOC><PAGE.FIRST>1</PAGE.FIRST><PAGE.SEQ>1</PAGE.SEQ><PAGE.LAST>15</PAGE.LAST><PAGE.TOTAL>15</PAGE.TOTAL></BIB.INSTANCE><FAM.COMP LEG.VAL="REG"><BIB.DATA><BIB.INSTANCE.CONS><DOCUMENT.REF.CONS><COLL>L</COLL><NO.OJ>211</NO.OJ><YEAR>2021</YEAR><LG.OJ>DE</LG.OJ><PAGE.FIRST>30</PAGE.FIRST><PAGE.SEQ>1</PAGE.SEQ><VOLUME.REF>01</VOLUME.REF></DOCUMENT.REF.CONS><EEA/><DATE ISO="20210615">20210615</DATE><LG.DOC>DE</LG.DOC><NO.SEQ>0005</NO.SEQ><PAGE.FIRST>30</PAGE.FIRST><PAGE.SEQ>1</PAGE.SEQ><PAGE.LAST>44</PAGE.LAST><PAGE.TOTAL>15</PAGE.TOTAL><NO.DOC FORMAT="YN" TYPE="OJ"><NO.CURRENT>955</NO.CURRENT><YEAR>2021</YEAR><COM>EU</COM></NO.DOC></BIB.INSTANCE.CONS><NO.CELEX>32021R0955</NO.CELEX><DATE ISO="20210527">20210527</DATE><TITLE><TI><P><HT TYPE="UC">Durchführungsverordnung</HT> (EU) 2021/955 <HT TYPE="UC">der Kommission</HT></P><P>vom <DATE ISO="20210527">27. Mai 2021</DATE></P><P>zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen</P><P>(Text von Bedeutung für den EWR)</P></TI></TITLE></BIB.DATA><GR.CORRIG><CORRIG RELEVANT="YES"><BIB.DATA><BIB.INSTANCE.CONS><DOCUMENT.REF.CONS><COLL>L</COLL><NO.OJ>398</NO.OJ><YEAR>2021</YEAR><LG.OJ>DE</LG.OJ><PAGE.FIRST>51</PAGE.FIRST><PAGE.SEQ>1</PAGE.SEQ><VOLUME.REF>01</VOLUME.REF></DOCUMENT.REF.CONS><DATE ISO="20211111">20211111</DATE><LG.DOC>DE</LG.DOC><NO.SEQ>0012</NO.SEQ><PAGE.FIRST>51</PAGE.FIRST><PAGE.SEQ>1</PAGE.SEQ><PAGE.LAST>52</PAGE.LAST><PAGE.TOTAL>2</PAGE.TOTAL></BIB.INSTANCE.CONS><NO.CELEX>32021R0955R(02)</NO.CELEX><TITLE><TI><P>Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/955 der Kommission vom <DATE ISO="20210527">27. Mai 2021</DATE> zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen</P><P><HT TYPE="ITALIC">(<REF.DOC.OJ COLL="L" DATE.PUB="20210615" NO.OJ="211">Amtsblatt der Europäischen Union L 211 vom 15. Juni 2021</REF.DOC.OJ>)</HT></P></TI></TITLE></BIB.DATA></CORRIG></GR.CORRIG></FAM.COMP><?PAGE NO='2'?><TITLE><TI><P><HT TYPE="UC">Durchführungsverordnung</HT> (EU) 2021/955 <HT TYPE="UC">der Kommission</HT></P><P>vom <DATE ISO="20210527">27. Mai 2021</DATE></P><P>zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen</P><P>(Text von Bedeutung für den EWR)</P></TI></TITLE><PREAMBLE><PREAMBLE.INIT/><PREAMBLE.FINAL/></PREAMBLE><ENACTING.TERMS><?CLG.MDFO ID="O000002M001000" IDREF="C000002M001000" ACTION="REPLACED" LEVEL="STRUCTURE" COMMAND="EXPLICIT" ACTIVE.DOC="32021R0955R(02)" ACTIVE.LOC="LI:0;EL:1" MOD.LEVEL="1"?><ARTICLE IDENTIFIER="001"><TI.ART>Artikel 1</TI.ART><STI.ART>Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen</STI.ART><PARAG IDENTIFIER="001.001"><NO.PARAG>(1)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden veröffentlichen auf ihrer Website die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen und verwenden hierfür den Mustertext in Anhang I.</ALINEA><ALINEA>Die in Unterabsatz 1 genannten Informationen für AIF bzw. OGAW werden von den zuständigen Behörden entweder vollständig auf einer einzigen Webpage ihrer Webseiten oder aber gesondert auf separaten Webpages veröffentlicht.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="001.002"><NO.PARAG>(2)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden veröffentlichen die Zusammenfassungen der in Absatz 1 genannten Informationen in klarer, prägnanter und leicht verständlicher Weise und verwenden hierfür die Mustertexte in Anhang II. Diese Zusammenfassungen werden auf derselben Webpage veröffentlicht wie die in Absatz 1 genannten Informationen, und zwar entweder am Anfang oder am Ende der Webpage.</ALINEA></PARAG></ARTICLE><?CLG.MDFC ID="C000002M001000" IDREF="O000002M001000"?><ARTICLE IDENTIFIER="002"><TI.ART>Artikel 2</TI.ART><STI.ART>Veröffentlichung von Informationen über die Gebühren und Entgelte, die die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erheben</STI.ART><ALINEA>Die zuständigen Behörden veröffentlichen die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen gesondert für jede Gebühr bzw. jedes Entgelt und verwenden hierfür den Mustertext in Anhang III.</ALINEA></ARTICLE><ARTICLE IDENTIFIER="003"><TI.ART>Artikel 3</TI.ART><STI.ART>Mitteilungen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde</STI.ART><PARAG IDENTIFIER="003.001"><NO.PARAG>(1)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden teilen der ESMA die Hyperlinks zu ihren Websites, auf denen die in Artikel 1 genannten Informationen<?PAGE NO='3'?> veröffentlicht werden, sowie jede Änderung dieser Hyperlinks und der auf den betreffenden Webpages veröffentlichten Informationen mit und verwenden hierfür die Mustertexte in Anhang IV.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="003.002"><NO.PARAG>(2)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden teilen der ESMA die Hyperlinks zu ihren Websites, auf denen die in Artikel 2 genannten Informationen veröffentlicht werden, sowie jede Änderung dieser Hyperlinks und der auf den betreffenden Webpages veröffentlichten Informationen mit und verwenden hierfür die Mustertexte in Anhang V.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="003.003"><NO.PARAG>(3)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden teilen der ESMA jede Änderung der Hyperlinks und der in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Umsetzung der Änderung auf ihrer Website mit.</ALINEA></PARAG></ARTICLE><ARTICLE IDENTIFIER="004"><TI.ART>Artikel 4</TI.ART><STI.ART>Zentrale Kontaktstelle</STI.ART><PARAG IDENTIFIER="004.001"><NO.PARAG>(1)</NO.PARAG><ALINEA>Für die Zwecke der Mitteilungen nach Artikel 3 benennt jede zuständige Behörde für die Übermittlung der Informationen und für die Kommunikation etwaiger diesbezüglicher Fragen eine zentrale Kontaktstelle.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="004.002"><NO.PARAG>(2)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden teilen der ESMA die in Absatz 1 genannte zentrale Kontaktstelle mit.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="004.003"><NO.PARAG>(3)</NO.PARAG><ALINEA>Für den Empfang der in Artikel 1 und 2 genannten Informationen und für die Kommunikation etwaiger diesbezüglicher Fragen benennt die ESMA eine einzige Kontaktstelle.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="004.004"><NO.PARAG>(4)</NO.PARAG><ALINEA>Die ESMA teilt den zuständigen Behörden die in Absatz 3 genannte zentrale Kontaktstelle mit.</ALINEA></PARAG></ARTICLE><ARTICLE IDENTIFIER="005"><TI.ART>Artikel 5</TI.ART><STI.ART>Informationen, die für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von AIF und OGAW an die ESMA zu übermitteln sind</STI.ART><PARAG IDENTIFIER="005.001"><NO.PARAG>(1)</NO.PARAG><ALINEA>Für die Einrichtung und das Führen der in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten zentralen Datenbank übermitteln die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten der ESMA vierteljährlich die in Anhang VI Tabelle 1 aufgeführten Informationen sowie jede Aktualisierung dieser Angaben.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="005.002"><NO.PARAG>(2)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden der Herkunftsmitgliedstaaten übermitteln der ESMA die in Absatz 1 genannten Informationen spätestens fünf Arbeitstage nach Ende eines jeden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September bzw. 31. Dezember).</ALINEA></PARAG></ARTICLE><ARTICLE IDENTIFIER="006"><TI.ART>Artikel 6</TI.ART><STI.ART>Technische Voraussetzungen für das Funktionieren des Notifizierungsportals der EMSA</STI.ART><PARAG IDENTIFIER="006.001"><NO.PARAG>(1)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden übermitteln die in Artikel 5 Absatz 1 genannten Informationen in gängigem XML-Format und verwenden hierfür das in Anhang VI Tabelle 2 festgelegte Feldformat.</ALINEA></PARAG><?PAGE NO='4'?><PARAG IDENTIFIER="006.002"><NO.PARAG>(2)</NO.PARAG><ALINEA>Die zuständigen Behörden übermitteln die in Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Dokumente elektronisch über das von der ESMA gemäß Artikel 13 Absatz 2 der genannten Verordnung eingerichtete Notifizierungsportal.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="006.003"><NO.PARAG>(3)</NO.PARAG><ALINEA>Die ESMA sorgt dafür, dass Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen bei ihrer Übermittlung über das Notifizierungsportal gewährleistet sind.</ALINEA></PARAG><PARAG IDENTIFIER="006.004"><NO.PARAG>(4)</NO.PARAG><ALINEA>Die ESMA stellt sicher, dass alle übermittelten Informationen und Begleitdaten in dem in Absatz 2 genannten Notifizierungsportal automatisch verarbeitet und überprüft werden und dass die übermittelnden zuständigen Behörden eine Rückmeldung über den Erfolg der Übermittlung sowie über etwaige Fehler während der Übermittlung erhalten.</ALINEA></PARAG></ARTICLE><ARTICLE IDENTIFIER="007"><TI.ART>Artikel 7</TI.ART><STI.ART>Inkrafttreten und Anwendung</STI.ART><ALINEA>Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im <HT TYPE="ITALIC">Amtsblatt der Europäischen Union</HT> in Kraft.</ALINEA><ALINEA>Artikel 1 und Artikel 3 Absatz 1 gelten ab dem <DATE ISO="20210802">2. August 2021</DATE> und Artikel 5 gilt ab dem <DATE ISO="20220202">2. Februar 2022</DATE>.</ALINEA></ARTICLE></ENACTING.TERMS><FINAL><P>Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.</P></FINAL><?PAGE NO='5'?><CONS.ANNEX><TITLE><TI><P>ANHANG I</P></TI></TITLE><CONTENTS><GR.SEQ LEVEL="1"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Mustertext für die Veröffentlichung der nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW</HT></P></TI></TITLE><GR.SEQ BOX="YES" LEVEL="2"><P><HT TYPE="ITALIC">[Geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.]</HT></P><P>Diese Seite enthält Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Vertriebsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom <DATE ISO="20190620">20. Juni 2019</DATE> zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen.</P><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Vertriebsanforderungen für OGAW</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="ITALIC">(Liefern Sie aktuelle und vollständige Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Vertriebsanforderungen für OGAW, einschließlich der Hyperlinks zu den vollständigen Fassungen dieser Rechts- und Verwaltungsvorschriften.)</HT></P><P><HT TYPE="ITALIC">Die Informationen müssen mindestens Vorschriften umfassen, die sich auf Folgendes beziehen:</HT></P><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Format und Inhalt des Vertriebmaterials, einschließlich Angaben zu den Informationen und Dokumenten, die der zuständigen Behörde vor Vertriebsbeginn mitgeteilt werden müssen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>Überprüfung der Marketing-Anzeigen durch die zuständige Behörde;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(c)</NO.P><TXT>Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(d)</NO.P><TXT>Pass-System;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(e)</NO.P><TXT>Widerruf der Mitteilung von getroffenen Vertriebsvereinbarungen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(f)</NO.P><TXT>sonstige Regeln für den Vertrieb von OGAW, die im Zuständigkeitsbereich der zuständigen Behörde gelten [falls zutreffend].</TXT></NP></ITEM></LIST><P><HT TYPE="BOLD">Haftungsausschluss</HT>: [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>] hat die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die auf dieser Webpage enthaltenen Informationen über die nationalen Bestimmungen zu den Vertriebsanforderungen für OGAW in [<HT TYPE="ITALIC">Name des Mitgliedstaats</HT>] aktuell und vollständig sind. [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>] ist nicht für die Pflege externer Websites verantwortlich und haftet nicht für Fehler oder Auslassungen auf einer externen Website, zu denen auf dieser Webpage Hyperlinks bereitgestellt werden.</P></GR.SEQ><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Vertriebsanforderungen für AIF</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="ITALIC">(Liefern Sie aktuelle und vollständige Informationen über die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Vertriebsanforderungen für AIF, einschließlich der Hyperlinks zu den vollständigen Fassungen dieser Rechts- und Verwaltungsvorschriften.) Für den Fall, dass für den Vertrieb bestimmter Kategorien von AIF (z. B. Immobilien-AIF, Kapitalbeteiligungs-AIF usw.) besondere Bestimmungen gelten, geben Sie für jede dieser Kategorien die einschlägigen nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften an.</HT></P><P><HT TYPE="ITALIC">Die Informationen müssen mindestens Vorschriften umfassen, die sich auf Folgendes beziehen:</HT></P><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Vorabgenehmigung für den Vertrieb;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>Format und Inhalt des Vertriebmaterials, einschließlich Angaben zu den Informationen und Dokumenten, die der zuständigen Behörde vor Vertriebsbeginn mitgeteilt werden müssen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(c)</NO.P><TXT>Überprüfung der Marketing-Anzeigen durch die zuständige Behörde;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(d)</NO.P><TXT>Vertrieb an Kleinanleger oder professionelle Anleger;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(e)</NO.P><TXT>Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Vertrieb;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(f)</NO.P><TXT>Pass-System;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(g)</NO.P><TXT>Verteilung von Fonds mit Sitz in einem Drittland im Rahmen des nationalen Privatplatzierungssystems [<HT TYPE="ITALIC">falls zutreffend</HT>];</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(h)</NO.P><TXT>Vertrieb von offenen AIF und von geschlossenen AIF;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(i)</NO.P><TXT>Widerruf der Mitteilung von getroffenen Vertriebsvereinbarungen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(j)</NO.P><TXT>sonstige Regeln für den Vertrieb von AIF, die im Zuständigkeitsbereich der zuständigen Behörde gelten [<HT TYPE="ITALIC">falls zutreffend</HT>].</TXT></NP></ITEM></LIST><P><HT TYPE="BOLD">Haftungsausschluss</HT>: [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>] hat die erforderliche Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass die auf dieser Webpage enthaltenen Informationen über die nationalen Bestimmungen zu den Vertriebsanforderungen für AIF in [<HT TYPE="ITALIC">Name des Mitgliedstaats</HT>] aktuell und vollständig sind. [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>] ist nicht für die Pflege externer Websites verantwortlich und haftet nicht für Fehler oder Auslassungen auf einer externen Website, zu denen auf dieser Webpage Hyperlinks bereitgestellt werden.</P><?PAGE NO='6'?><GR.SEQ LEVEL="4"><TITLE><TI><P><HT TYPE="ITALIC">Sonstige Anforderungen</HT>*</P></TI></TITLE><P>Zusätzlich zu den oben genannten, die speziell für den Vertrieb von [<HT TYPE="ITALIC">OGAW/AIF/OGAW und AIF</HT>] geltenden Bestimmungen können beim Vertrieb in [<HT TYPE="ITALIC">Name des Mitgliedstaats</HT>], je nach individueller Situation der am Vertrieb von Anteilen von [<HT TYPE="ITALIC">OGAW/AIF/OGAW oder AIF</HT>] Beteiligten darüber hinaus noch andere Rechtsvorschriften gelten, auch wenn diese nicht speziell für den Vertrieb von [<HT TYPE="ITALIC">OGAW/AIF/OGAW und AIF</HT>] konzipiert sind. Der Vertrieb in [<HT TYPE="ITALIC">Name des Mitgliedstaats</HT>] kann die Anwendung anderer Anforderungen auslösen, z. B. [<HT TYPE="ITALIC">Angabe der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, die möglicherweise Anwendung finden</HT>].</P><?CLG.MDFO ID="O000002M002000" IDREF="C000002M002000" ACTION="REPLACED" LEVEL="STRUCTURE" COMMAND="EXPLICIT" ACTIVE.DOC="32021R0955R(02)" ACTIVE.LOC="LI:0;EL:2" MOD.LEVEL="1"?><P><HT TYPE="BOLD">Haftungsausschluss</HT>: Die in diesem Mustertext enthaltene Liste der nationalen Rechtsvorschriften, die möglicherweise Anwendung finden, ist nicht erschöpfend, und [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>] haftet nicht für etwaige Auslassungen in dieser Liste. Die Überwachung der sich aus diesen Rechtsvorschriften ergebenden Anforderungen obliegt nicht [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>]. Die Anwendbarkeit dieser Anforderungen und anderer rechtlicher Anforderungen sollte vor dem Vertrieb [<HT TYPE="ITALIC">eines OGAW/eines AIF/eines OGAW oder eines AIF</HT>] bzw. vor der Investition in [<HT TYPE="ITALIC">einen OGAW/einen AIF/einen OGAW oder einen AIF</HT>] geprüft werden. Bei Unsicherheit sollten diejenigen, die OGAW oder AIF vertreiben oder in sie investieren, unabhängigen Rat hinsichtlich der für ihre individuelle Situation geltenden Anforderungen einholen.</P><?CLG.MDFC ID="C000002M002000" IDREF="O000002M002000"?><GR.ANNOTATION><ANNOTATION><NP><NO.P>*</NO.P><TXT><HT TYPE="ITALIC">Werden die Vertriebsanforderungen für OGAW und für AIF auf der Website der zuständigen Behörde auf separaten Webpages veröffentlicht, müssen die <QUOT.START CODE="201E" ID="QS0001" REF.END="QE0001"/>sonstigen Anforderungen<QUOT.END CODE="201C" ID="QE0001" REF.START="QS0001"/> auf beiden Seiten veröffentlicht werden.</HT></TXT></NP></ANNOTATION></GR.ANNOTATION></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></CONTENTS></CONS.ANNEX><?PAGE NO='7'?><CONS.ANNEX><TITLE><TI><P>ANHANG II</P></TI></TITLE><CONTENTS><GR.SEQ LEVEL="1"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Mustertext für die Veröffentlichung der Zusammenfassungen der nationalen Bestimmungen zu den Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW</HT></P></TI></TITLE><GR.SEQ BOX="YES" LEVEL="2"><P><HT TYPE="ITALIC">[Wird diese Zusammenfassung auf einer anderen Webpage veröffentlicht als die Informationen in Anhang I, geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.]</HT></P><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen für OGAW</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="ITALIC">(Fassen Sie die Vertriebsanforderungen für OGAW zusammen und geben Sie dabei insbesondere die Vorschriften an, die sich auf Folgendes beziehen:</HT></P><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Mitteilung und Vorabgenehmigung von Marketing-Anzeigen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>sonstige Anforderungen an den Vertrieb von OGAW, die die zuständige Behörde für angemessen erachtet <HT TYPE="ITALIC">[falls zutreffend</HT>].)</TXT></NP></ITEM></LIST></GR.SEQ><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen für AIF</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="ITALIC">(Fassen Sie die Vertriebsanforderungen für AIF zusammen und geben Sie dabei insbesondere die Vorschriften an, die sich auf Folgendes beziehen:</HT></P><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Mitteilung und Vorabgenehmigung des Vertriebs;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>Mitteilung und Vorabgenehmigung von Marketing-Anzeigen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(c)</NO.P><TXT>Vertrieb an Kleinanleger oder professionelle Anleger;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(d)</NO.P><TXT>zusätzliche Anforderungen, die insbesondere für den Vertrieb bestimmter Kategorien von AIF gelten, die nach nationalem Recht bestehen (z. B. Kapitalbeteiligungs-AIF oder Immobilien-AIF);</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(e)</NO.P><TXT>sonstige Anforderungen an den Vertrieb von AIF, die die zuständige Behörde für angemessen erachtet [<HT TYPE="ITALIC">falls zutreffend</HT>].)</TXT></NP></ITEM></LIST></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></CONTENTS></CONS.ANNEX><?PAGE NO='8'?><CONS.ANNEX><TITLE><TI><P>ANHANG III</P></TI></TITLE><CONTENTS><GR.SEQ LEVEL="1"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Mustertext für die Veröffentlichung der behördlichen Gebühren und Entgelte</HT></P></TI></TITLE><GR.SEQ BOX="YES" LEVEL="2"><P><HT TYPE="ITALIC">[Geben Sie das Datum an, an dem die Informationen zuletzt geändert wurden.]</HT></P><P>Diese Seite enthält die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom <DATE ISO="20190620">20. Juni 2019</DATE> zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen genannten Informationen über die von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde]</HT> bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten erhobenen Gebühren oder Entgelte im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuSEF-Verwaltern, EuVECA-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften.</P><P><HT TYPE="ITALIC">[Die zuständigen Behörden müssen für die Veröffentlichung sämtlicher bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten erhobenen Gebühren oder Entgelte im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuSEF-Verwaltern, EuVECA-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften diesen Mustertext verwenden, wobei die Gebühren und Entgelte gegebenenfalls unter anderem in die folgenden Kategorien aufzuschlüsseln sind.]</HT></P><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD"><HT TYPE="UNDERLINE"><HT TYPE="ITALIC">Grenzüberschreitende Verwaltungsgebühren und -entgelte</HT>*</HT></HT></P></TI></TITLE><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Registrierungsgebühren;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>Gebühren für die Mitteilung von Dokumenten und für spätere Aktualisierungen vorheriger Mitteilungen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(c)</NO.P><TXT>Passerteilungsgebühren;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(d)</NO.P><TXT>Verwaltungsgebühren;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(e)</NO.P><TXT>sonstige nach dem Recht des Mitgliedstaats geltende Gebühren oder Entgelte <HT TYPE="ITALIC">[falls zutreffend].</HT></TXT></NP></ITEM></LIST></GR.SEQ><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD"><HT TYPE="UNDERLINE"><HT TYPE="ITALIC">Grenzüberschreitende Vertriebsgebühren und -entgelte*</HT></HT></HT></P></TI></TITLE><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Gebühren für das Pre-Marketing;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>Registrierungsgebühren;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(c)</NO.P><TXT>Gebühren für die Mitteilung von Dokumenten und für spätere Aktualisierungen vorheriger Mitteilungen;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(d)</NO.P><TXT>Passerteilungsgebühren;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(e)</NO.P><TXT>Gebühren für den Widerruf einer Mitteilung;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(f)</NO.P><TXT>sonstige nach dem Recht des Mitgliedstaats geltende Gebühren oder Entgelte</TXT><P><HT TYPE="ITALIC">[falls zutreffend].</HT></P></NP></ITEM></LIST><GR.ANNOTATION><ANNOTATION><NP><NO.P>*</NO.P><TXT><HT TYPE="ITALIC">Werden in Bezug auf die oben genannten Kategorien keine Gebühren oder Entgelte erhoben, ist folgender Haftungsausschluss beizufügen: <QUOT.START CODE="201E" ID="QS0002" REF.END="QE0002"/>[Name der zuständigen Behörde] erhebt für [betreffende Tätigkeitskategorie] keine Gebühren und Entgelte.<QUOT.END CODE="201C" ID="QE0002" REF.START="QS0002"/></HT></TXT><P><HT TYPE="ITALIC">[Zusätzlich zur Liste der Gebühren und Entgelte, die für die Wahrnehmung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuSEF-Verwaltern,</HT></P><P><HT TYPE="ITALIC">EuVECA-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhoben werden, können die zuständigen Behörden allgemeine Informationen über die Struktur dieser Gebühren und Entgelte bereitstellen.]</HT></P></NP></ANNOTATION></GR.ANNOTATION></GR.SEQ><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Mustertext für Gebühren und Entgelte</HT></P></TI></TITLE><GR.SEQ LEVEL="4"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">(<HT TYPE="ITALIC">Bezeichnung oder kurze Beschreibung der Gebühr bzw. des Entgelts</HT>)</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="ITALIC">(Rechtsgrundlage und Hyperlink zur vollständigen Fassung des einschlägigen Rechtstexts) (Einrichtung, die die Gebühr bzw. das Entgelt zu entrichten hat)</HT></P><P><HT TYPE="ITALIC">(Tätigkeit, für die die Gebühr bzw. das Entgelt erhoben wird)</HT></P><P><HT TYPE="ITALIC">(Beschreibung der Gebühren- oder Entgeltstruktur, einschließlich unter anderem folgender Angaben:</HT></P><LIST TYPE="alpha"><ITEM><NP><NO.P>(a)</NO.P><TXT>Betrag — sofern als Festbetrag festgelegt — oder Methode für die Berechnung der Gebühr bzw. des Entgelts, einschließlich insbesondere des Prozentsatzes, der Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls der Angabe des Mindest- oder Höchstbetrags der Gebühr bzw. des Entgelts, zusammen mit einem Beispiel;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(b)</NO.P><TXT>Angabe, ob es sich um eine Erstgebühr bzw. ein Erstentgelt oder um eine laufende Gebühr bzw. ein laufendes Entgelt handelt, einschließlich gegebenenfalls der Periodizität;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(c)</NO.P><TXT>Zeitpunkt, zu dem die Gebühr bzw. das Entgelt zu entrichten ist;</TXT></NP></ITEM><ITEM><NP><NO.P>(d)</NO.P><TXT>etwaige zusätzliche Angaben.)</TXT></NP></ITEM></LIST><P><HT TYPE="ITALIC">(Die zuständigen Behörden können zusätzliche Informationen darüber vorlegen, wie die Gebühr bzw. das Entgelt strukturiert ist, in welchen Abständen sie/es entrichtet werden muss und nach welcher Methode sie/es berechnet wird. Ist die Behörde der Auffassung, dass die in den obigen Zeilen enthaltenen Informationen unklar oder irreführend sein könnten, sind zusätzliche Angaben zwingend erforderlich.)</HT></P><?PAGE NO='9'?><P><HT TYPE="BOLD">Haftungsausschluss:</HT> Bei den oben aufgeführten Gebühren bzw. Entgelten handelt es sich um die von [Name der zuständigen Behörde] erhobenen Gebühren bzw. Entgelte. Beim Vertrieb von OGAW oder AIF in [Name des Mitgliedstaats] können allerdings weitere Kosten im Zusammenhang mit administrativen Verpflichtungen, der Beratung durch Dritte oder der kommerziellen Entwicklung anfallen. [Name der zuständigen Behörde] ist nicht für die Pflege externer Websites verantwortlich und haftet nicht für Fehler oder Auslassungen auf einer externen Website, zu denen auf dieser Webpage Hyperlinks bereitgestellt werden.</P></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></CONTENTS></CONS.ANNEX><?PAGE NO='10'?><CONS.ANNEX><TITLE><TI><P>ANHANG IV</P></TI></TITLE><CONTENTS><GR.SEQ LEVEL="1"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung</HT></P></TI></TITLE><GR.SEQ BOX="YES" LEVEL="2"><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Formular für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="BOLD">VON:</HT></P><P>Mitgliedstaat:</P><P>Zuständige Behörde:</P><P>Benannte Kontaktstelle:</P><P>E-Mail:</P><P>(<HT TYPE="ITALIC">Erste Mitteilung</HT>)</P><P>Sehr geehrte Damen und Herren,/Sehr Geehrte Frau…/Sehr geehrter Herr…,</P><P>gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom <DATE ISO="20190620">20. Juni 2019</DATE> zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen übermittle ich Ihnen hiermit die in dieser Bestimmung genannten Informationen, nämlich:</P><LIST TYPE="DASH"><ITEM><P>den Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die Informationen über die geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW sowie deren Zusammenfassungen veröffentlicht werden;</P></ITEM><ITEM><P>die Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen für die Veröffentlichung auf der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.</P></ITEM></LIST><P>Diese Informationen sind in nachstehender Tabelle enthalten.</P><TBL COLS="2" NO.SEQ="0001" PAGE.SIZE="SINGLE.LANDSCAPE"><CORPUS><ROW TYPE="HEADER"><CELL COL="1" COLSPAN="2" TYPE="HEADER"><HT TYPE="BOLD">Hyperlinks zur Website der zuständigen Behörde</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen auf <HT TYPE="ITALIC">[Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>] veröffentlicht werden</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">Hyperlink einfügen</HT>]</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">(<HT TYPE="ITALIC">Falls zutreffend</HT>) Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen auf [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>] veröffentlicht werden</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">Hyperlink einfügen</HT>]</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="BOLD">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 auf <HT TYPE="ITALIC">[Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache]</HT></CELL><CELL COL="2"><HT TYPE="ITALIC">[Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen einfügen]</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 auf [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>]</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen einfügen</HT>]</CELL></ROW></CORPUS></TBL><P>Mit freundlichen</P><P>Grüßen,</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">Unterschrift</HT>]</P><P>(<HT TYPE="ITALIC">Wenn sich die Mitteilung auf eine Änderung zuvor übermittelter Informationen bezieht</HT>)</P><P>Sehr geehrte Damen und Herren,/Sehr geehrte Frau…/Sehr geehrter Herr…,</P><?PAGE NO='11'?><P>gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156 setze ich Sie hiermit darüber in Kenntnis, dass sich der Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der Behörde</HT>], auf der die Informationen über die geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu den Vertriebsanforderungen für AIF und OGAW sowie deren Zusammenfassungen veröffentlicht werden, (<HT TYPE="ITALIC">und/oder</HT>) die Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen für die Veröffentlichung auf der Website der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde geändert hat/haben.</P><P>Nähere Angaben zu der am [<HT TYPE="ITALIC">Datum der Umsetzung der Änderung auf der Website der zuständigen Behörde</HT>] vorgenommenen Änderung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle.</P><TBL COLS="2" NO.SEQ="0002" PAGE.SIZE="SINGLE.LANDSCAPE"><CORPUS><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="BOLD">Hyperlink zur Website der zuständigen Behörde</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><HT TYPE="BOLD">Vorheriger Hyperlink</HT></CELL><CELL COL="2"><HT TYPE="BOLD">Aktualisierter Hyperlink</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><P>Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in (<HT TYPE="ITALIC">Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>) veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">vorherigen Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL><CELL COL="2"><P>Aktualisierter Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in <HT TYPE="ITALIC">(Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>) veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierten Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><P>Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>] veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">vorherigen Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL><CELL COL="2"><P>Aktualisierter Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>] veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierten Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="ITALIC">Und/oder</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="BOLD">Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><HT TYPE="BOLD">Vorherige Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen</HT></CELL><CELL COL="2"><HT TYPE="BOLD">Aktualisierte Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Vorherige Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen, veröffentlicht in [<HT TYPE="ITALIC">Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>]:</CELL><CELL COL="2">Aktualisierte Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen, veröffentlicht in [<HT TYPE="ITALIC">Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>]:</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">[<HT TYPE="ITALIC">vorherige Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen einfügen</HT>]</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierte Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen einfügen</HT>]</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Vorherige Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen, veröffentlicht in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>]:</CELL><CELL COL="2">Aktualisierte Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen, veröffentlicht in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>]:</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">[<HT TYPE="ITALIC">vorherige Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen einfügen</HT>]</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierte Fassung der Zusammenfassung der Vertriebsanforderungen einfügen</HT>]</CELL></ROW></CORPUS></TBL><P>Mit freundlichen</P><P>Grüßen,</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">Unterschrift</HT>]</P></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></CONTENTS></CONS.ANNEX><?PAGE NO='12'?><CONS.ANNEX><TITLE><TI><P>ANHANG V</P></TI></TITLE><CONTENTS><GR.SEQ LEVEL="1"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Mustertext für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 3 Absatz 2 dieser Verordnung</HT></P></TI></TITLE><GR.SEQ BOX="YES" LEVEL="2"><GR.SEQ LEVEL="3"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">Formular für die Übermittlung der Informationen gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156</HT></P></TI></TITLE><P><HT TYPE="BOLD">VON:</HT></P><P>Mitgliedstaat:</P><P>Zuständige Behörde:</P><P>Benannte Kontaktstelle:</P><P>E-Mail:</P><P>Sehr geehrte Damen und Herren,/Sehr geehrte Frau…/Sehr geehrter Herr…,</P><P>gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates vom <DATE ISO="20190620">20. Juni 2019</DATE> zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen übermittle ich Ihnen hiermit den Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der Behörde</HT>], auf der Informationen über die in [<HT TYPE="ITALIC">Mitgliedstaat</HT>] im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhobenen Gebühren und Entgelte veröffentlicht werden.</P><TBL COLS="2" NO.SEQ="0003" PAGE.SIZE="SINGLE.LANDSCAPE"><CORPUS><ROW TYPE="HEADER"><CELL COL="1" COLSPAN="2" TYPE="HEADER"><HT TYPE="BOLD">Hyperlink zur Website der zuständigen Behörde</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in <HT TYPE="ITALIC">[Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>] veröffentlicht werden</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">Hyperlink einfügen</HT>]</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">(<HT TYPE="ITALIC">Falls zutreffend</HT>) Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>] veröffentlicht werden</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">Hyperlink einfügen</HT>]</CELL></ROW></CORPUS></TBL><P>(<HT TYPE="ITALIC">Wenn sich die Mitteilung auf eine Änderung zuvor übermittelter Informationen bezieht</HT>)</P><P>Sehr geehrte Damen und Herren,/Sehr geehrte Frau…/Sehr geehrter Herr…,</P><P>hiermit setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass sich der nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1156 mitzuteilende Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der Informationen über die in [<HT TYPE="ITALIC">Mitgliedstaat</HT>] im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhobenen Gebühren und Entgelte veröffentlicht werden, geändert hat.</P><P>(<HT TYPE="ITALIC">Falls zutreffend</HT>) Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die auf der Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>] veröffentlichten Informationen über die in <HT TYPE="ITALIC">[Mitgliedstaat</HT>] im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten von AIFM, EuVECA-Verwaltern, EuSEF-Verwaltern und OGAW-Verwaltungsgesellschaften erhobenen behördlichen Gebühren und Entgelte geändert haben.</P><P>Nähere Angaben zu der am [<HT TYPE="ITALIC">Datum der Umsetzung der Änderung auf der Website der zuständigen Behörde</HT>] vorgenommenen Änderung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle</P><TBL COLS="2" NO.SEQ="0004" PAGE.SIZE="SINGLE.LANDSCAPE"><CORPUS><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="BOLD">Hyperlink zur Website der zuständigen Behörde</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><HT TYPE="BOLD">Vorheriger Hyperlink</HT></CELL><CELL COL="2"><HT TYPE="BOLD">Aktualisierter Hyperlink</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><P>Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in <HT TYPE="ITALIC">[Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>] veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">vorherigen Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL><CELL COL="2"><P>Aktualisierter Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in <HT TYPE="ITALIC">[Angabe der in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache</HT>] veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierten Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL></ROW><?PAGE NO='13'?><ROW><CELL COL="1"><P>(<HT TYPE="ITALIC">Falls zutreffend</HT>) Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>] veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">vorherigen Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL><CELL COL="2"><P>(<HT TYPE="ITALIC">Falls zutreffend</HT>) Aktualisierter Hyperlink zur Website von [<HT TYPE="ITALIC">Name der zuständigen Behörde</HT>], auf der die in Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1156 genannten Informationen in [<HT TYPE="ITALIC">andere Sprache angeben</HT>] veröffentlicht werden:</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierten Hyperlink einfügen</HT>]</P></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="ITALIC">Und/oder</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1" COLSPAN="2"><HT TYPE="BOLD">Nähere Angaben zu den behördlichen Gebühren bzw. Entgelten</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1"><HT TYPE="BOLD">Vorherige behördliche Gebühren bzw. Entgelte</HT></CELL><CELL COL="2"><HT TYPE="BOLD">Aktualisierte behördliche Gebühren bzw. Entgelte</HT></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">Vorherige nähere Angaben zu den behördlichen Gebühren bzw. Entgelten:</CELL><CELL COL="2">Aktualisierte nähere Angaben zu den behördlichen Gebühren bzw. Entgelten:</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">[<HT TYPE="ITALIC">vorherige nähere Angaben zu den betreffenden behördlichen Gebühren bzw. Entgelten einfügen</HT>]</CELL><CELL COL="2">[<HT TYPE="ITALIC">aktualisierte nähere Angaben zu den betreffenden behördlichen Gebühren bzw. Entgelten einfügen</HT>]</CELL></ROW></CORPUS></TBL><P>Mit freundlichen Grüßen,</P><P>[<HT TYPE="ITALIC">Unterschrift</HT>]</P></GR.SEQ></GR.SEQ></GR.SEQ></CONTENTS></CONS.ANNEX><?PAGE NO='14'?><CONS.ANNEX><TITLE><TI><P>ANHANG VI</P></TI></TITLE><CONTENTS><GR.SEQ LEVEL="1"><TITLE><TI><P><HT TYPE="BOLD">DATEN, DIE FÜR DIE EINRICHTUNG UND DAS FÜHREN DER ZENTRALEN DATENBANK ÜBER DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN VERTRIEB VON AIF UND OGAW AN DIE ESMA ZU ÜBERMITTELN SIND</HT></P></TI></TITLE><TBL COLS="4" NO.SEQ="0005" PAGE.SIZE="SINGLE.LANDSCAPE"><TITLE><TI><P><HT TYPE="ITALIC">Tabelle 1</HT></P></TI><STI><P><HT TYPE="BOLD">Zu meldende Felder</HT></P></STI></TITLE><CORPUS><ROW TYPE="HEADER"><CELL COL="1" TYPE="HEADER">Nummer</CELL><CELL COL="2" TYPE="HEADER">Feld</CELL><CELL COL="3" TYPE="HEADER">Zu meldender Inhalt</CELL><CELL COL="4" TYPE="HEADER">Zu verwendender Standard und zu verwendendes Format</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">1</CELL><CELL COL="2">Bezeichnung des Fonds</CELL><CELL COL="3">Vollständige Bezeichnung des Fonds</CELL><CELL COL="4">{ALPHANUM-350}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">2</CELL><CELL COL="2">Nationale Kennnummer des Fonds</CELL><CELL COL="3">Eindeutige Kennung des Fonds</CELL><CELL COL="4">{ALPHANUM-35}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">3</CELL><CELL COL="2">LEI des Fonds</CELL><CELL COL="3">Rechtsträgerkennung (<HT TYPE="ITALIC">Legal Entity Identifier</HT>, LEI) des Fonds</CELL><CELL COL="4">{LEI}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">4</CELL><CELL COL="2">ISIN der Anteilsklasse</CELL><CELL COL="3">Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (<HT TYPE="ITALIC">International Securities Identification Number</HT>, ISIN) der Anteilsklasse</CELL><CELL COL="4">{ISIN}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">5</CELL><CELL COL="2">Name der Verwaltungsgesellschaft</CELL><CELL COL="3">Vollständiger Name der Verwaltungsgesellschaft</CELL><CELL COL="4">{ALPHANUM-350}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">6</CELL><CELL COL="2">LEI der Verwaltungsgesellschaft</CELL><CELL COL="3">Rechtsträgerkennung (<HT TYPE="ITALIC">Legal Entity Identifier</HT>, LEI) der Verwaltungsgesellschaft</CELL><CELL COL="4">{LEI}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">7</CELL><CELL COL="2">Nationale Kennnummer der Fondsverwaltungsgesellschaft</CELL><CELL COL="3">Von der zuständigen Behörde zugewiesene eindeutige Kennung der Fondsverwaltungsgesellschaft</CELL><CELL COL="4">{ALPHANUM-35}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">8</CELL><CELL COL="2">Fondsart</CELL><CELL COL="3">Art des Fonds</CELL><CELL COL="4"><P>Auswahl aus vordefinierten Feldern:</P><LIST TYPE="DASH"><ITEM><P>[OGAW] für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren;</P></ITEM><ITEM><P>[AIF] für alternative Investmentfonds;</P></ITEM><ITEM><P>[ESEF] für Europäische Fonds für soziales Unternehmertum;</P></ITEM><ITEM><P>[EVCA] für europäische Risikokapitalfonds;</P></ITEM><ITEM><P>[LTIF] für Europäische langfristige Investmentfonds.</P></ITEM></LIST></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">9</CELL><CELL COL="2">Übermittelnder Mitgliedstaat</CELL><CELL COL="3">Name des übermittelnden Mitgliedstaats</CELL><CELL COL="4">{LÄNDERCODE_2}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">10</CELL><CELL COL="2">Aufnahmemitgliedstaat</CELL><CELL COL="3">Die zuständigen Behörden müssen alle Aufnahmemitgliedstaaten angeben, in denen der Fonds für den Vertrieb mitgeteilt wurde.</CELL><CELL COL="4">{LÄNDERCODE_2}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">11</CELL><CELL COL="2">Datum der Mitteilung</CELL><CELL COL="3"><P>Für jeden Aufnahmemitgliedstaat muss die zuständige Behörde angeben, wann sie</P><P>die Mitteilung des Vertriebs des Fonds an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats übermittelt hat.</P></CELL><CELL COL="4">{DATUMSFORMAT}</CELL></ROW><?PAGE NO='15'?><ROW><CELL COL="1">12</CELL><CELL COL="2">Datum des Widerrufs der Mitteilung</CELL><CELL COL="3">Für jeden Aufnahmemitgliedstaat muss die zuständige Behörde angeben, wann sie den Widerruf der Mitteilung des Vertriebs des Fonds an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats übermittelt hat.</CELL><CELL COL="4">{DATUMSFORMAT}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">13</CELL><CELL COL="2">Meldeunterlagen gemäß Artikel 93 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG sowie Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 32 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU</CELL><CELL COL="3">Die zuständigen Behörden müssen den Dateinamen angeben, der für die Übermittlung der Meldeunterlagen verwendet wurde.</CELL><CELL COL="4">Format, das eine Analyse des Inhalts der Unterlagen ermöglicht, ohne dass die Unterlagen in ein anderes Format umgewandelt werden müssen.</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">14</CELL><CELL COL="2">Sprache der Meldeunterlagen</CELL><CELL COL="3">Sprache, in der die Meldeunterlagen verfasst sind</CELL><CELL COL="4">{SPRACHE}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">15</CELL><CELL COL="2">Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung gemäß Artikel 93a Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG sowie Artikel 32a Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU</CELL><CELL COL="3">Falls zutreffend, ist der Dateiname anzugeben, der für die Übermittlung der Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung verwendet wurde.</CELL><CELL COL="4">Format, das eine Analyse des Inhalts der Unterlagen ermöglicht, ohne dass die Unterlagen in ein anderes Format umgewandelt werden müssen.</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">16</CELL><CELL COL="2">Sprache der Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung</CELL><CELL COL="3">Sprache, in der die Unterlagen für den Widerruf einer Mitteilung verfasst sind.</CELL><CELL COL="4">{SPRACHE}</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">17</CELL><CELL COL="2">Vertrieben</CELL><CELL COL="3">Die zuständigen Behörden müssen, sofern bekannt, angeben, ob der Fonds tatsächlich vertrieben wird.</CELL><CELL COL="4"><P>Auswahl aus vordefinierten Feldern:</P><LIST TYPE="DASH"><ITEM><P>[J] für Ja;</P></ITEM><ITEM><P>[N] für Nein;</P></ITEM><ITEM><P>[NB] für Nicht bekannt.</P></ITEM></LIST></CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">18</CELL><CELL COL="2">Form des Fonds</CELL><CELL COL="3">Die zuständigen Behörden müssen angeben, ob der Fonds intern verwaltet wird.</CELL><CELL COL="4"><P>Auswahl aus vordefinierten Feldern:</P><LIST TYPE="DASH"><ITEM><P>[J] für Ja;</P></ITEM><ITEM><P>[N] für Nein.</P></ITEM></LIST></CELL></ROW></CORPUS></TBL><TBL COLS="4" NO.SEQ="0006" PAGE.SIZE="SINGLE.LANDSCAPE"><TITLE><TI><P><HT TYPE="ITALIC">Tabelle 2</HT></P></TI><STI><P><HT TYPE="BOLD">Feldformate</HT></P></STI></TITLE><CORPUS><ROW TYPE="HEADER"><CELL COL="1" TYPE="HEADER">Nummer</CELL><CELL COL="2" TYPE="HEADER">Zeichen</CELL><CELL COL="3" TYPE="HEADER">Datentyp</CELL><CELL COL="4" TYPE="HEADER">Definition</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">1</CELL><CELL COL="2">{ALPHANUM-n}</CELL><CELL COL="3">Bis zu n alphanumerische Zeichen</CELL><CELL COL="4">Freitextfeld</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">2</CELL><CELL COL="2">{LEI}</CELL><CELL COL="3">20 alphanumerische Zeichen</CELL><CELL COL="4">Rechtsträgerkennung (<HT TYPE="ITALIC">Legal Entity Identifier</HT>, LEI) gemäß ISO 17442</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">3</CELL><CELL COL="2">{ISIN}</CELL><CELL COL="3">12 alphanumerische Zeichen</CELL><CELL COL="4">Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (<HT TYPE="ITALIC">International Securities Identification Number</HT>, ISIN) gemäß ISO 6166</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">4</CELL><CELL COL="2">{LÄNDERCODE_2}</CELL><CELL COL="3">Zwei alphanumerische Zeichen</CELL><CELL COL="4">Aus zwei Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">5</CELL><CELL COL="2">{SPRACHE}</CELL><CELL COL="3">Zweistelliger Buchstabencode</CELL><CELL COL="4">ISO 639-1</CELL></ROW><ROW><CELL COL="1">6</CELL><CELL COL="2">{DATUMSFORMAT}</CELL><CELL COL="3">Daten im Format JJJJ-MM-TT; Daten sind in koordinierter Weltzeit (<HT TYPE="ITALIC">Coordinated Universal Time</HT>, UTC) zu melden</CELL><CELL COL="4">Datumsformat nach ISO <FT TYPE="CN">8601</FT></CELL></ROW></CORPUS></TBL></GR.SEQ></CONTENTS></CONS.ANNEX></CONS.DOC></CONS.ACT>