EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 26.7.2024
COM(2024) 323 final
ANHANG
des Vorschlags für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) in Bezug auf den Beitritt von San Marino zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
ANHANG
Die Union unterstützt den Beitritt der Regierung von San Marino zu dem Übereinkommen auf einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftwechsels, sofern die Beteiligungsanteile von San Marino nach der Formel in Artikel 11 des Übereinkommens berechnet werden und die Frist für die Hinterlegung der Beitrittsurkunde nicht später als eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des Rates der Mitglieder endet. Sollte sich die Hinterlegung der Urkunde verzögern, so kann die Union in nachfolgenden vom Rat der Mitglieder zu erlassenden Beschlüssen eine Verlängerung der Frist für die Hinterlegung der Urkunde unterstützen.