51998AP0062

Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (C4-0585/97 96/0025(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Amtsblatt Nr. C 104 vom 06/04/1998 S. 0205


A4-0062/98

Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen (C4-0585/97 - 96/0025(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates C4-0585/97 - 96/0025(COD) ((ABl. C 389 vom 22.12.1997, S. 51.)),

* unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 362 vom 02.12.1996, S. 236.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(95)0712) ((ABl. C 107 vom 13.04.1996, S. 3.)),

* in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(96)0725) ((ABl. C 80 vom 13.03.1997, S. 10.)),

* unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 2 des EG-Vertrags,

* gestützt auf Artikel 68 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte für die zweite Lesung (A4-0062/98),

1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2. fordert den Rat auf, den Rechtsakt gemäß seinem Gemeinsamen Standpunkt unverzueglich und endgültig zu erlassen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.