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17.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 299/29 |
BESCHLUSS DES RATES
— im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission —
vom 15. Oktober 2014
zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2014/648/EU, Euratom
(2014/716/EU, Euratom)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 3, Absatz 5 und Absatz 7 Unterabsatz 2,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,
gestützt auf den Beschluss 2013/272/EU des Europäischen Rates vom 22. Mai 2013 über die Anzahl der Mitglieder der Europäischen Kommission (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Mandat der durch den Beschluss 2010/80/EU des Europäischen Rates (2) ernannten Kommission endet am 31. Oktober 2014. |
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(2) |
Für die Zeit bis zum 31. Oktober 2019 sollte eine neue Kommission, die — einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik — aus je einem Staatsangehörigen jeden Mitgliedstaats besteht, ernannt werden. |
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(3) |
Der Europäische Rat hat Herrn Jean-Claude JUNCKER als die Persönlichkeit benannt, die er dem Europäischen Parlament für das Amt des Präsidenten der Kommission vorschlägt, und das Europäische Parlament hat ihn in seiner Plenarsitzung vom 15. Juli 2014 zum Präsidenten der Kommission gewählt. |
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(4) |
Am 30. August 2014 ernannte der Europäische Rat mit Zustimmung des gewählten Präsidenten der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, Frau Federica MOGHERINI als Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. |
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(5) |
Der Rat hat mit dem Beschluss 2014/648/EU, Euratom (3) im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten angenommen, die er als Mitglieder der Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2019 vorschlägt. |
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(6) |
Der Beschluss 2014/648/EU, Euratom ist im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission aufzuheben, bevor die darin enthaltene Liste dem Europäischen Parlament für das Zustimmungsvotum vorgelegt wird, und durch den vorliegenden Beschluss zu ersetzen. |
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(7) |
Gemäß Artikel 17 Absatz 7 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Europäische Union stellen sich der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission, Herrn Jean-Claude JUNCKER, schlägt der Rat folgende Persönlichkeiten für die Zeit bis zum 31. Oktober 2019 als Mitglieder der Kommission vor:
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Herr Vytenis Povilas ANDRIUKAITIS |
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Herr Andrus ANSIP |
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Herr Miguel ARIAS CAÑETE |
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Herr Dimitris AVRAMOPOULOS |
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Frau Elżbieta BIEŃKOWSKA |
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Frau Violeta BULC |
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Frau Corina CREȚU |
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Herr Valdis DOMBROVSKIS |
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Frau Kristalina GEORGIEVA |
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Herr Johannes HAHN |
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Herr Jonathan HILL |
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Herr Phil HOGAN |
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Frau Věra JOUROVÁ |
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Herr Jyrki KATAINEN |
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Frau Cecilia MALMSTRÖM |
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Herr Neven MIMICA |
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Herr Carlos MOEDAS |
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Herr Pierre MOSCOVICI |
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Herr Tibor NAVRACSICS |
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Herr Günther OETTINGER |
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Herr Maroš ŠEFČOVIČ |
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Herr Christos STYLIANIDES |
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Frau Marianne THYSSEN |
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Herr Frans TIMMERMANS |
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Herr Karmenu VELLA |
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Frau Margrethe VESTAGER neben |
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Frau Federica MOGHERINI, ernannte Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. |
Artikel 2
Beschluss 2014/648/EU, Euratom wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird dem Europäischen Parlament übermittelt.
Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 15. Oktober 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
S. GOZI
(1) ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 98.
(2) Beschluss 2010/80/EU des Europäischen Rates vom 9. Februar 2010 zur Ernennung der Europäischen Kommission (ABl. L 38 vom 11.2.2010, S. 7).
(3) Beschluss 2014/648/EU, Euratom des Rates — im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission — vom 5. September 2014 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt (ABl. L 268 vom 9.9.2014, S. 5).