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8.10.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/6 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(M.9544 — Brookfield/Johnson Controls Autobatterie)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2019/C 338/03)
1.
Am 30. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Brookfield Asset Management Inc. („Brookfield“, Kanada), |
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Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA („JC Autobatterie“, Deutschland). |
Brookfield übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von JC Autobatterie.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Brookfield: Vermögensverwaltung mit Schwerpunkt auf Immobilien, erneuerbare Energien, Infrastruktur und Private Equity; |
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JC Autobatterie: Forschung, Entwicklung, Vermarktung, Produktion, Lizenzierung und Vertrieb von Starterbatterien für alle Arten von Fahrzeugen und Anwendungen, z. B. für Pkw, Lkw und andere Anwendungen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9544 — Brookfield/Johnson Controls Autobatterie
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).