1.8.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9007 — Porsche/Schuler/JV)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2018/C 270/05)

1.   

Am 25. Juli 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

—

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“, Deutschland), Teil der Volkswagen-Gruppe,

—

Schuler AG („Schuler“, Deutschland), Teil der Andritz-Gruppe,

—

ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen („JV“, Deutschland).

Porsche und Schuler übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen (JV).

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

—

Der deutsche Fahrzeughersteller Porsche gehört zur Volkswagen-Gruppe, die weltweit in der Herstellung und im Vertrieb von Kraftfahrzeugen und Kfz-Bauteilen tätig ist und damit verbundene Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erbringt.

—

Schuler entwickelt Technologien und bietet weltweit Pressen, Automationslösungen, Werkzeuge, Know-how und Service für die Metall- und Automobilindustrie an.

—

Das Gemeinschaftsunternehmen wird in Deutschland ein Metallpresswerk bauen und betreiben.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9007 — Porsche/Schuler/JV

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.