52004BP0342

Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Amtsblatt Nr. L 330 vom 04/11/2004 S. 0150 - 0151
Amtsblatt Nr. L 330 vom 04/11/2004 S. 0020 - 0020


Entschliessung

des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen zu dem Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 — Einzelplan VI — Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2002 (I5-0034/2003 — C5-0088/2004),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2002 zusammen mit den Antworten der Organe (C5-0583/2003) [1],

in Kenntnis der Erklärung des Europäischen Rechnungshofes gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (C5-0583/2003),

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 9. März 2004 (C5-0145/2004),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 und Artikel 275 des EG-Vertrags,

gestützt auf Artikel 22 Absätze 2 und 3 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 [2] und Artikel 50 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 [3],

gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0228/2004),

1. nimmt die Antworten zur Kenntnis, die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) am 17. Dezember 2003 zu dem vom Ausschuss für Haushaltskontrolle am 26. November 2003 übersandten Fragenkatalog erteilt hat;

2. dankt dem EWSA für die Übermittlung seiner internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans und der Charta für den Internen Prüfer;

3. nimmt die Versicherung des EWSA zur Kenntnis, dass bei Reisekostenabrechnungen keinerlei Unregelmäßigkeiten mehr aufgetreten sind;

4. nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA am 10. Dezember 2003 ein Statut für seine Mitglieder beschlossen hat; bittet den Rechnungshof um eine Stellungnahme zu den finanziellen Auswirkungen der darin vorgesehenen Regelungen; bittet den Rechnungshof, diese Stellungnahme spätestens im Rahmen seines Jahresberichts für 2003 vorzulegen;

5. begrüßt, dass der EWSA darüber Rechenschaft abgelegt hat, inwiefern die Ziele, die er sich für den Zeitraum 1998-2002 gesteckt hat, erfüllt wurden [4]; ist davon überzeugt, dass eine kritische Evaluierung der Tätigkeit der Ausgangspunkt dafür sein kann, dass die Arbeit des EWSA in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen wird;

6. dankt dem EWSA für den Bericht über den Fortschritt der Renovierungen des Belliard-Gebäudes vom 26. Juni 2003 [5], wonach das Belliard-Gebäude am 31. Mai 2004 übergeben wird; erbittet jedoch Aufschluss über die Stellungnahme des Finanzkontrolleurs zur Haushaltsausführung 2002: "Schwächen bei der Verwaltung des "Belliard"-Dossiers, die zu einer mangelnden Kontrolle seitens der beiden Ausschüsse in einigen Bereichen des Dossiers führten, wurden festgestellt und zur Kenntnis gebracht." [6];

7. begrüßt, dass es den beiden Ausschüssen gelungen ist, Zahlungen an den Eigentümer des Belliard-Gebäudes, Cofinimmo, vorzuziehen, um so Schulden schneller abzubauen;

8. fragt den EWSA, ob dieser 2002 das Bestandsverzeichnis aktualisiert hat und ob der Rechnungshof das Bestandsverzeichnis überprüft hat, wie es das Parlament gefordert hat [7].

[1] ABl. C 286 vom 28.11.2003, S. 1.

[2] ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

[3] ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[4] Tätigkeit des EWSA-Sekretariats 1998-2002, dem Präsidium am 17. September 2002 vorgelegter Bericht.

[5] Aufzeichnung für den Ausschuss für Haushaltskontrolle, Bericht über den Fortschritt der Renovierungen des Belliard-Gebäudes, 26 Juni 2003.

[6] Antwort auf den Fragenkatalog, Frage 4, allgemeiner Teil.

[7] Entschließung vom 8. April 2003, Ziffer 8 (ABl. L 148 vom 16.6.2003, S. 55).

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