Verordnung (EG) Nr. 2337/2001 der Kommission vom 30. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1832/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die Kanarischen Inseln
Amtsblatt Nr. L 315 vom 01/12/2001 S. 0012 - 0013
Verordnung (EG) Nr. 2337/2001 der Kommission vom 30. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1832/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die Kanarischen Inseln DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1454/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Einführung von Sondermaßnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zugunsten der Kanarischen Inseln und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/92(1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 6, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EWG) Nr. 1832/92 der Kommission(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2125/2001(3), enthält die Beihilfebestimmungen zur Versorgung der Kanarischen Inseln. Nach den Kurs- und Preisänderungen der Getreideerzeugnisse im europäischen Teil der Gemeinschaft und auf dem Weltmarkt sollte die Beihilfe zur Versorgung der Kanarischen Inseln erneut festgesetzt werden und zwar zu den Beträgen, die im Anhang angegeben sind. (2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Getreide - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der geänderten Verordnung (EWG) Nr. 1832/92 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2001 in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 30. November 2001 Für die Kommission Franz Fischler Mitglied der Kommission (1) ABl. L 198 vom 21.7.2001, S. 45. (2) ABl. L 185 vom 4.7.1992, S. 26. (3) ABl. L 286 vom 30.10.2001, S. 16. ANHANG zur Verordnung der Kommission vom 30. November 2001 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1832/92 zur Festsetzung der Beihilfen für die Lieferung von Getreide mit Ursprung in der Gemeinschaft an die Kanarischen Inseln >PLATZ FÜR EINE TABELLE>