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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1584 |
8.10.2025 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2025/1584 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 7. Mai 2025
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan III – Kommission, Exekutivagenturen sowie neunter, zehnter und elfter Europäischer Entwicklungsfonds
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (1), |
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unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 (COM(2024)0272 – C10-0067/2024) (2), |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zu der Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2024)0267) und die ausführlichen Antworten auf die vom Europäischen Parlament ausgesprochenen konkreten Forderungen, |
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unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts 2023 (COM(2024)401), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht der Kommission an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2023 durchgeführten Prüfungen (COM(2024)0249) und das diesem Bericht beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SWD(2024)0145), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des EU-Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zusammen mit den Antworten der Organe (3) und die Sonderberichte des Rechnungshofs, |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit (4) der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 17. Februar 2025 zu der der Kommission für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilenden Entlastung (05754/2025 – C10-0013/2025), |
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gestützt auf die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (5), insbesondere auf die Artikel 69, 260, 261 und 262, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (6), insbesondere auf die Artikel 69, 266, 267 und 268, |
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gestützt auf Artikel 101 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter, |
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unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A10-0074/2025), |
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1. |
erteilt der Kommission Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023; |
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2. |
legt seine Bemerkungen in der Entschließung nieder, die fester Bestandteil der Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan III – Kommission, Exekutivagenturen sowie neunter, zehnter und elfter Europäischer Entwicklungsfonds, ist; |
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3. |
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof sowie den nationalen und regionalen Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Die Präsidentin
Roberta METSOLA
Der Generalsekretär
Alessandro CHIOCCHETTI
(1) ABl. L 58 vom 23.2.2023, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/budget/2023/1/oj.
(2) ABl. C, C/2024/5462, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5462/oj.
(3) ABl. C, C/2024/5882, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5882/oj.
(4) ABl. C, C/2024/6041, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6041/oj.
(5) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj.
(6) ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1584/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)