27.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 250/173


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2009

(2011/584/EU)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

—

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2009,

—

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

—

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

—

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

—

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

—

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

—

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

—

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

—

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0153/2011),

1.

schiebt seinen Beschluss betreffend die Entlastung des Verwaltungsdirektors der Europäischen Arzneimittel-Agentur zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2009 auf;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als integraler Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsdirektor der Europäischen Arzneimittel-Agentur, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Der Präsident

Jerzy BUZEK

Der Generalsekretär

Klaus WELLE


(1)   ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 28.

(2)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)   ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)   ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.


ENTSCHLIEẞUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2011

mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil seines Beschlusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2009 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

—

in Kenntnis der endgültigen Rechnungsabschlüsse der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2009,

—

in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen mit den Antworten der Agentur (1),

—

in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 15. Februar 2011 (05892/2011 — C7-0052/2011),

—

gestützt auf Artikel 276 des EG-Vertrags und Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

—

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 185,

—

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur, insbesondere auf Artikel 68,

—

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 94,

—

in Kenntnis des jährlichen internen Auditberichts des Internen Auditdienstes über die Europäische Arzneimittelagentur für 2009,

—

gestützt auf Artikel 77 und Anlage VI seiner Geschäftsordnung,

—

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A7-0153/2011),

A.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2009 der Europäischen Arzneimittel-Agentur sein Prüfungsurteil in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingeschränkt hat,

B.

in der Erwägung, dass das Parlament dem Verwaltungsdirektor der Agentur am 5. Mai 2010 Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2008 erteilt hat (5) und in seiner dem Entlastungsbeschluss beigefügten Entschließung unter anderem

—

beunruhigt darüber war, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass sich die auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen und die in Abgang gestellten Mittel auf 36 000 000 EUR (19,7 % des Haushaltsplans) bzw. 9 700 000 EUR (5,3 % des Haushaltsplans) beliefen;

—

die Agentur aufgefordert hat, die Qualität ihrer Verfahren der Auftragsvergabe zu verbessern, um die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen (z.B. was die Anwendung der Methoden zur Bewertung der Preiskriterien und die grundlegende Notwendigkeit einer Begründung der gewählten Verfahren betrifft) abzustellen;

C.

in der Erwägung, dass sich die Haushaltsmittel der Agentur im Jahr 2009 auf 194 000 000 EUR beliefen, was einem Anstieg um 6,28 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2008 entspricht,

D.

in der Erwägung, dass der Haushaltsplan der Agentur einerseits aus dem Haushaltsplan der Union finanziert wird, auf den im Jahr 200918,52 % der Gesamteinnahmen entfielen, und andererseits zum Großteil aus Gebühren, die von den pharmazeutischen Unternehmen überwiesen werden, und dass der allgemeine Beitrag der Union zwischen 2008 und 2009 um 9,2 % zurückgegangen ist,

Allgemeine Überlegungen

1.

ist ernsthaft besorgt über die Antworten der Agentur auf wesentliche, vom Rechnungshof und vom Internen Auditdienst (IAS) angesprochene Fragen wie:

i)

die Verwaltung von Ausschreibungsverfahren,

ii)

die fehlende Einhaltung von Durchführungsmodalitäten zur Feststellung von und zum Umgang mit Interessenskonflikten bei ihrem Personal und bei Sachverständigen,

iii)

den Kriterien für die Einstellung von Personal;

2.

ist insbesondere der Ansicht, dass die oben genannten Aspekte die folgenden möglichen Konsequenzen haben könnten:

i)

anhaltende Fehler bei der Verwaltung von Ausschreibungsverfahren, wie die im Jahr 2009 gefundenen Fehler, die einem beträchtlichen Teil des Gesamthaushalts der Agentur entsprachen und die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge in Frage stellen könnten,

ii)

mögliche Risiken für die Unabhängigkeit der beteiligten Sachverständigen/des beteiligten Personals bei der Bewertung von Arzneimitteln,

iii)

mögliche Unzulänglichkeiten bei der Rekrutierung von Personal/Sachverständigen, was nicht nur zum Ausschluss kompetenter Bewerber und/oder der Einstellung weniger qualifizierter Bewerber führen könnte, sondern auch negative Auswirkungen auf die Qualität der wissenschaftlichen Bewertungstätigkeit der Agentur haben könnte;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

Auftragsvergabeverfahren

3.

ist besorgt über die Feststellungen des Rechnungshofes zu Fehlern bei den Ausschreibungsverfahren, die einem beträchtlichen Teil des Gesamthaushalts der Agentur im Haushaltsjahr 2009 entsprachen; betont, dass der Rechnungshof bereits im Jahr 2008 in dieser Angelegenheit — insbesondere was die Anwendung der Methoden zur Bewertung der Preiskriterien und die unzureichende Begründung der gewählten Verfahren betrifft — Unzulänglichkeiten festgestellt hat;

4.

erkennt insbesondere an, dass in zahlreichen Ausschreibungsverfahren für umfangreiche IT-Rahmenverträge im Wert von etwa 30 000 000 EUR der Agentur im Jahr 2009 bei der Eröffnung des Verfahrens verschiedene Fehler unterlaufen sind, wie etwa:

i)

Rechenfehler bei der Bewertung der Zuschlagskriterien,

ii)

keine ordnungsgemäße Dokumentation der vorgenommenen Bewertung durch ein Mitglied des Bewertungsausschusses,

iii)

Fehlen eines Nachweises für die einheitliche Anwendung der Methode für die Bewertung der Auswahlkriterien, was Raum für unterschiedliche Auslegungen ließ,

iv)

fehlende Kontrollen zur Eindämmung des Fehlerrisikos bei der Einleitung eines Verhandlungsverfahrens, was wiederum aufgrund von Fehlern bei der Anwendung der Zuschlagskriterien keinen optimalen Mitteleinsatz gewährleistete;

5.

erkennt ferner an, dass in zwei anderen Verhandlungsverfahren mit einem Volumen von 5 300 000 EUR und 4 000 000 EUR mit einem einzigen Lieferanten erneut verschiedene Fehler bei der Einleitung des Verfahrens begangen wurden, wie etwa:

i)

keine förmliche Ausschreibung,

ii)

keine Erstellung ausführlicher technischer Spezifikationen im Vorfeld,

iii)

keine klare Bestimmung aller zu erwerbenden Produkte in den technischen Spezifikationen vor Beginn der Verhandlungen,

iv)

keine Einsetzung eines Bewertungsausschusses,

v)

keine Ausarbeitung eines Bewertungsberichts;

6.

nimmt deshalb zur Kenntnis, dass es der Agentur nicht gelungen ist, die verschiedenen Auflagen der einschlägigen Vergabevorschriften einzuhalten;

7.

ist nicht bereit zu akzeptieren, dass die Agentur nicht in der Lage war, ein Kontrollsystem einzurichten, um die oben genannten anhaltenden Fehler, die die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge untergraben, zu vermeiden oder zu entdecken; fordert die Agentur deshalb mit Nachdruck auf, die Qualität ihrer Verfahren der Auftragsvergabe zu verbessern, um die vom Rechnungshof festgestellten Schwachstellen abzustellen;

8.

fordert die Agentur auf, einen mehrjährigen Beschaffungsplan zu erstellen, der strengere technische und verfahrensmäßige Kontrollen gewährleistet, und der Entlastungsbehörde darüber bis zum 30. Juni 2011 Bericht zu erstatten;

9.

fordert die Agentur auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse von Vergabeverfahren überprüft werden, bevor Aufträge vergeben werden; erwartet in Anbetracht der Befunde des Rechnungshofes, dass immer detaillierte technische Spezifikationen ausgearbeitet werden;

Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

10.

ist besorgt, dass der Rechnungshof Mittelübertragungen in Höhe von 19 500 000 EUR (38 % der Mittelbindungen der Agentur) festgestellt hat und rund 14,8 Mio. EUR der übertragenen Mittel bis zum Jahresende noch nicht durchgeführten Tätigkeiten (oder in einigen Fällen noch nicht erhaltenen Waren) entsprachen; betont, dass dieser Sachverhalt Verzögerungen bei der Durchführung der aus Titel II (Gebäude, Ausstattung und verschiedene operative Ausgaben) des Haushaltsplans der Agentur finanzierten Maßnahmen deutlich macht und die Agentur gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit verstößt; hat die Antwort der Agentur auf diese Bemerkungen geprüft und begrüßt die Bemühungen der Agentur um die Verringerung der Übertragungen; ermutigt die Agentur, diesen Prozess im Hinblick auf eine vollständige Anwendung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Haushaltsplans fortzuführen;

11.

weist darauf hin, dass der Rechnungshof bereits in vorhergehenden Haushaltsjahren das hohe Niveau von Mittelübertragungen festgestellt hat; ist besorgt, dass diese Situation einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit darstellt; nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass sich die 2008 auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen und die in Abgang gestellten Mittel auf 36 000 000 EUR (19,7 % des Haushaltsplans 2008) bzw. 9 700 000 EUR (5,3 % des Haushaltsplans 2008) beliefen;

Einnahmen aus Gebühren

12.

fordert die Agentur auf, eine bessere Koordinierung zwischen ihren Finanzdiensten und ihren wissenschaftlichen Diensten sicherzustellen, um die inakzeptablen langen Verzögerungen bei den Einziehungsanordnungen abzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof feststellte, dass zwei (226 200 EUR bzw. 110 200 EUR) der zehn geprüften Einziehungsanordnungen mit erheblicher Verzögerung (21 bzw. fünf Monate) ausgestellt wurden, was im Widerspruch zu den internen Vorschriften der Agentur stand;

13.

betont, dass der Haushaltsplan der Agentur sowohl aus dem EU-Haushalt als auch mit Gebühren finanziert wird, die von der pharmazeutischen Industrie für Anträge auf Erteilung oder Verlängerung einer Genehmigung zum Inverkehrbringen in der Gemeinschaft gezahlt werden; stellt jedoch fest, dass der Beitrag aus dem Haushaltsplan der Union lediglich 18,7 % der Gesamtmittel darstellt und im Laufe der Jahre zurückgegangen ist (im Jahr 2005 betrug der Anteil noch 22,7 %); betont, dass der Agentur Mittel in Höhe von insgesamt 194 389 000 EUR zur Verfügung standen;

Wechselkursverträge

14.

erwartet, dass die Agentur bei der seit langem von ihr praktizierten Politik, Devisentermingeschäfte zu tätigen, um einen Teil ihres Verwaltungshaushalts vor ungünstigen Schwankungen beim Wechselkurs des Pfund Sterling zu schützen, Umsicht walten lässt; erwartet, dass die Agentur sorgfältig mit diesen Termingeschäften umgeht, um Wechselkursverluste zu vermeiden, wie dies im Jahr 2009 mit einem Betrag von 900 000 EUR der Fall gewesen ist; weist darauf hin, dass dies immer wieder vom Rechnungshof festgestellt worden ist; fordert die Agentur auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments unverzüglich ihre überarbeitete Kassenmittelpolitik mitzuteilen; wird die überarbeitete Politik der Kassenmittelverwaltung beobachten;

15.

nimmt die Mitteilung der Agentur zur Kenntnis, dass die Kassenmittelpolitik vom Beratenden Ausschuss der Agentur für Rechnungsprüfung überarbeitet, angenommen und formell gebilligt worden ist; fordert die Agentur auf, dem Parlament bis zum 30. Juni 2011 eine Übersicht über die Umsetzung der revidierten Kassenmittelpolitik vorzulegen;

Ausführung

16.

ist der Auffassung, dass die Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der bestehenden Mechanismen zur Unterstützung der wissenschaftlichen Beratung für Humanarzneimittel in der Agentur ein wichtiges Mittel für die Bewertung der Leistung der Agentur ist; erkennt an, dass der Interne Auditdienst Prüfungen durchgeführt und diesbezüglich kritische Unzulänglichkeiten festgestellt hat;

Bewältigung von Interessenkonflikten

17.

hält es für unvertretbar, dass die Agentur die entsprechenden Regelungen nicht effektiv anwendet, was zur Folge hat, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass die Bewertung von Humanarzneimitteln durch unabhängige Sachverständige vorgenommen wird; weist darauf hin, dass zwölf „sehr wichtige“ Empfehlungen und eine „kritische“ Empfehlung aus mehreren früheren jährlichen Prüfberichten des Internen Auditdienstes über die Agentur, von denen die meisten die Unabhängigkeit von Sachverständigen betrafen, im Jahr 2009 noch immer nicht umgesetzt waren und dass die älteste Empfehlung aus dem Jahr 2005 stammt;

18.

nimmt Kenntnis von der Beschäftigung des früheren Verwaltungsdirektors der Agentur durch ein Beratungsunternehmen, das u. a. pharmazeutische Unternehmen in Fragen der Entwicklung neuer Arzneimittel und der Verkürzung des Zeitraums bis zu ihrer Markteinführung berät; unterstreicht, dass dieser Wechsel einige Zweifel an der tatsächlichen Unabhängigkeit der Agentur weckt; stellt fest, dass dem Verwaltungsrat in Artikel 16 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (6) ein breiter Ermessensspielraum eingeräumt wird, wenn es darum geht, diese Art von Arbeitsverhältnissen zu gestatten oder zu verbieten; weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat nach der Zustimmung zu der künftigen Beschäftigung des früheren Verwaltungsdirektors der Agentur letztlich beschlossen hat, Einschränkungen in Bezug auf seine neuen und zukünftigen beruflichen Tätigkeiten festzulegen; fordert dennoch, dass die Agentur der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2011 einen Bericht vorlegt, in dem alle vergleichbaren Fälle aufgelistet werden, die es seit der Errichtung der Agentur gegeben hat, und der jeweils vom Verwaltungsrat gefasste Beschluss eingehend erläutert wird;

19.

ist nicht bereit hinzunehmen, dass die Agentur ihrem Verhaltenskodex nicht effizient nachkommt, indem sie für den Verwaltungsrat, die Ausschussmitglieder, die Sachverständigen und die Bediensteten der Agentur Grundsätze und Leitlinien für die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit festlegt; erwartet von der Agentur, dass sie vor der Zuweisung von Projektteamleitern zu Produkten eingehend bewertet, ob die erklärten Interessen des Personals ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beeinflussen könnten; fordert die Agentur ferner nachdrücklich auf, ihre Kontrollen zu dokumentieren und zu bewerten und die entsprechenden Zuweisungsentscheidungen, die über ihre Webseite verfügbar gemacht werden müssen, zu den Akten zu nehmen;

20.

betont, dass das Ansehen der Agentur Schaden nehmen könnte, wenn Bewertungen wegen möglicher Interessenskonflikte in Frage gestellt werden könnten;

21.

fordert die Agentur nachdrücklich auf, die Entlastungsbehörde von allen Schritten in Kenntnis zu setzen, die sie seit ihrer Errichtung unternommen hat, um die Unabhängigkeit der Sachverständigen zu gewährleisten;

22.

wirft die Frage auf, warum die Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Bewertung der Unabhängigkeit der Sachverständigen in den Berichten des Rechnungshofes über die Jahresabschlüsse der Agentur seit 2006 nicht angesprochen worden sind;

23.

fordert Informationen darüber, ob und wie die Sachverständigen und die Bediensteten, die mit Arzneimitteln auf der Basis von Benfluorex umgingen, auf ihre Unabhängigkeit geprüft wurden und wie die von ihnen angegebenen Interessen nachgeprüft wurden;

Verfahren zur Unterstützung der wissenschaftlichen Bewertung von Humanarzneimitteln

24.

ist nicht bereit, von der Agentur hinzunehmen, dass die Informationen in den Produktunterlagen für Humanarzneimittel unvollständig sind; fordert die Agentur diesbezüglich nachdrücklich auf, zu gewährleisten, dass Schlüsselinformationen leicht zugänglich sind und alle einschlägigen Leitlinien zum Ablagesystem vorhanden sind;

25.

ersucht die Agentur darüber hinaus, die Europäische Expertendatenbank zu vervollständigen und regelmäßig zu aktualisieren, wie dies in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgesehen ist, und die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten; fordert die Agentur ferner auf, SIAMED und Datenbanken zur Produktübersicht zuzulassen, um effektiven Zugang zu Informationen zu ermöglichen;

Rolle der Agentur und zuständige innerstaatliche Stellen

26.

fordert die Agentur auf, die Entlastungsbehörde über die Bestimmungen ihres Abkommens mit den Mitgliedstaaten zu der Rolle und der Übertragung von Aufgaben auf die zuständigen innerstaatlichen Stellen zu unterrichten, wenn Themen wie die Unabhängigkeit der Ausschüsse, Sachverständigen und Bewertungsverfahren betroffen sind, seit das Abkommen in Kraft getreten ist, sowie über den Stand seiner Umsetzung, einschließlich einer ausführlichen Darlegung seiner bisherigen Entwicklungen; ist der Ansicht, dass die Agentur für die Durchführung bereits bestehender Verfahren zur Feststellung von und zum Umgang mit Interessenskonflikten bei ihren Sachverständigen verantwortlich ist, bis dieses Abkommen mit den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt worden ist;

Wissenschaftliche Gutachten

27.

begrüßt die Bemühungen der Agentur, mehr wissenschaftliche Beratung in frühen Phasen der Entwicklung neuer Arzneimittel bereitzustellen, sowie die Einführung von Maßnahmen zur beschleunigten Bewertung von Arzneimitteln, die für die Volksgesundheit von entscheidender Bedeutung sind, wie auch ihre Bemühungen, die Entwicklung und Umsetzung von Telematik-Programmen zu beschleunigen;

Verwaltung der Humanressourcen

28.

fordert die Agentur auf, dafür Sorge zu tragen, dass sensible Aufgaben nicht Interimspersonal zugewiesen werden; erkennt an, dass die Agentur Interimspersonal (32 im Jahr 2009) unter der Bedingung einstellt, dass die Kandidaten die Prüfungen für Vertragsbedienstete bestanden haben, und dass einige Zeitarbeitskräfte sensible Aufgaben bearbeiten oder Zugang zu sensiblen Informationen haben; betont das Risiko der möglichen Sicherheitsverstöße durch den Zugang zu sensiblen Informationen seitens der Zeitarbeitskräfte oder durch ihre Unkenntnis des einzuhaltenden Verfahrens;

29.

fordert die Agentur auf, ihr Einstellungsverfahren zu verbessern und dafür Sorge zu tragen, dass seine Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt; erkennt an, dass der Interne Auditdienst diesbezüglich Unzulänglichkeiten festgestellt hat; betont ferner, dass unzureichende Dokumentation bei den Einstellungsverfahren die Möglichkeit der Agentur verringert, auf angebliche Ungleichbehandlung von Bewerbern und/oder angebliche willkürliche Beschlüsse über die Einstellung von Personal zu reagieren; ist darüber hinaus der Ansicht, dass in dem Maße, wie der Wettbewerb begrenzt ist, die daraus folgenden Einstellungen möglicherweise nicht die optimale Wahl darstellen, und dass Humanressourcen und Finanzmittel ineffizient verwendet werden könnten;

Interne Prüfung

30.

hält es für unvertretbar, dass die Zuverlässigkeitserklärung des Exekutivdirektors vom 13. Mai 2010 keinerlei Vorbehalt enthält und dementsprechend nicht die im Verhaltenskodex, der von der Agentur mit Blick auf die Zuverlässigkeitserklärungen des Internen Auditdienstes und des Rechnungshofes angenommen wurde, eingegangene Verpflichtung erfüllt;

31.

verweist darauf, dass der Verwaltungsdirektor verpflichtet ist, in seinen Bericht eine Zusammenfassung des Inhalts der Berichte des IAS für die Entlastungsbehörde aufzunehmen, wozu insbesondere folgende Elemente gehören:

i)

die Zahl und die Art der internen Prüfungen des Internen Auditdienstes,

ii)

alle Empfehlungen (einschließlich derjenigen, die möglicherweise von der Agentur zurückgewiesen worden sind) und

iii)

sämtliche aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen;

stellt sich die Frage, ob diese Auflagen während der vorangegangenen Haushaltsjahre erfüllt worden sind, und fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2011 die Berichte des Internen Auditdienstes seit 2007 zu übermitteln;

32.

nimmt die Initiative der Agentur, der Entlastungsbehörde den IAS- Jahresbericht des Internen Auditdienstes über die Agentur zur Verfügung zu stellen, zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass dies die normale Praxis zur Gewährleistung von Transparenz sein sollte, und erwartet, dass sich alle anderen Agenturen dieser Praxis anschließen;

33.

erkennt an, dass von 32 Empfehlungen der IAS eine „kritisch“ zur Frage der Durchführungsmodalitäten in Bezug auf die Sachverständigen ist, und zwölf „sehr wichtige“ Empfehlungen sind, die sich im Wesentlichen auf die Verwaltung der Humanressourcen, auf den Umgang mit Interessenkonflikten bei den Bediensteten der Agentur und auf andere Verfahren zur Unterstützung der wissenschaftlichen Bewertung von Humanarzneimitteln in der Agentur beziehen; fordert die Agentur deshalb auf, die Entlastungsbehörde unverzüglich über den genauen Inhalt dieser Empfehlungen zu unterrichten; fordert die Agentur mit Nachdruck auf, die Empfehlungen der IAS zügig umzusetzen und der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2011 eine umfassende Übersicht über die Maßnahmen vorzulegen, die ergriffen und umgesetzt worden sind, um diesen Empfehlungen ordnungsgemäß nachzukommen; fordert ferner den Rechnungshof auf, die ergriffenen Maßnahmen zu überprüfen und die Entlastungsbehörde über die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten;

Von der Agentur bis zum 30. Juni 2011 zu ergreifende Maßnahmen

34.

fordert den Verwaltungsdirektor der Agentur mit Nachdruck auf, in Zusammenarbeit mit der IAS eine gründliche Prüfung der effektiven Anwendung bestehender Verfahren im Hinblick auf die Feststellung und den Umgang mit Interessenskonflikten ihres Personals und ihrer Sachverständigen durchzuführen und die Ergebnisse der Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2011 mitzuteilen;

35.

erwartet, dass der Verwaltungsrat zügig einen Aktionsplan annimmt, um die Mängel bei den Beschaffungsverfahren zu beheben; fordert insbesondere den Verwaltungsdirektor der Agentur auf, in Zusammenarbeit mit dem Internen Auditdienst und der übergeordneten Generaldirektion (GD) diesen Aktionsplan auszuarbeiten, der spezifische Maßnahmen und einen Zeitplan für die Umsetzung enthält; erwartet, dass die Agentur der Entlastungsbehörde diese spezifischen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2011 mitteilt;

36.

fordert die Agentur deshalb auf, die Entlastungsbehörde bis zum 30. Juni 2011 über die im Zusammenhang mit der Gesamtheit dieser Aspekte getroffenen Maßnahmen und erzielten Verbesserungen zu unterrichten;

37.

verweist, was weitere, horizontale Bemerkungen zum Entlastungsbeschluss betrifft, auf seine Entschließung vom 10. Mai 2011 (7) zu Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 338 vom 14.12.2010, S. 28.

(2)   ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(3)   ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1.

(4)   ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

(5)   ABl. L 252 vom 25.9.2010, S. 164.

(6)   ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0163 (siehe Seite 269 dieses Amtsblatts).