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21.9.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/28 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9102 — Carlyle/Investindustrial/B&B Italia/Louis Poulsen/Flos)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2018/C 338/15)
1.
Am 14. September 2018 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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CEP IV Daisy S.à r.l., kontrolliert von The Carlyle Group (zusammen „Carlyle“, USA), |
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Investindustrial Vehicle, kontrolliert von der Investindustrial Group (zusammen „Investindustrial“, Vereinigtes Königreich), |
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B&B Italia SpA („B&B Italia“, Italien), |
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Louis Poulsen A/S („Louis Poulsen“, Dänemark), |
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Flos SpA („Flos“, Italien). |
Carlyle und Investindustrial erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von B&B Italia, Flos und Louis Poulsen. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:— Carlyle: international tätiger alternativer Vermögensverwalter, der Fonds verwaltet, die weltweit in Übernahmen und Wachstumskapital, Immobilien, Infrastruktur und Energie, strukturierte Kredite, Hedgefonds, Anleihen mittelständischer Unternehmen und privates Beteiligungskapital investieren;
— Investindustrial: europäische Gruppe von Investment-, Holding- und Finanzberatungsgesellschaften, die in mittlere Unternehmen investieren, die in Branchen wie verarbeitende Industrie, Einzelhandel, Freizeitwirtschaft und Unternehmensdienstleistungen tätig sind;
— B&B Italia: Herstellung und Vertrieb von Designermobiliar mit Schwerpunkt auf Innen- und Außenmöbeln für Wohnzwecke, einschließlich Mobiliar für Wohnräume, Schlafzimmer, Küchen sowie Leuchtenkomponenten für den Innenbereich;
— Louis Poulsen: Herstellung und Vertrieb von Designer-Beleuchtungslösungen, einschließlich Produkten für die Verwendung in Innen- und Außenräumen durch Verbraucher und professionelle Nutzer;
— Flos: Herstellung und Vertrieb von Designer-Beleuchtungslösungen, einschließlich Produkten für die Verwendung in Innen- und Außenräumen durch Verbraucher und professionelle Nutzer.
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9102 — Carlyle/Investindustrial/B&B Italia/Louis Poulsen/Flos
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
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E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu |
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Fax +32 22964301 |
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Postanschrift: |
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).