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10.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 456/191 |
P9_TA(2021)0024
Die geschlechtsspezifische Sichtweise in der COVID-19-Krise und der Zeit danach
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zu der geschlechtsspezifischen Sichtweise in der COVID-19-Krise und der Zeit danach (2020/2121(INI))
(2021/C 456/18)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union und die Artikel 6, 8 und 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf Artikel 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die europäische Säule sozialer Rechte, insbesondere die Grundsätze 2, 3, 5, 9, 10, 16 und 20, |
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unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Grundsatz, niemanden zurückzulassen, und insbesondere Ziel 1, gemäß dem die Armut beendet werden soll, Ziel 3, gemäß dem gewährleistet werden soll, dass alle Menschen ein gesundes Leben führen können, Ziel 5, gemäß dem die Geschlechtergleichstellung erreicht und die Lebensbedingungen von Frauen verbessert werden sollen, und Ziel 8, gemäß dem ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum erreicht werden soll, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, |
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unter Hinweis auf Artikel 6 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 3. Mai 2008 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, |
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unter Hinweis auf die seit 1975 erlassenen Richtlinien der EU zu verschiedenen Aspekten der Gleichbehandlung von Frauen und Männern (Richtlinien 79/7/EWG (1), 86/613/EWG (2), 92/85/EWG (3) und 2004/113/EG (4) des Rates, Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (5), Richtlinie 2010/18/EU des Rates (6) und Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (7)), |
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unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (8), |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Übereinkommen von Istanbul“), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. März 2020 mit dem Titel „Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025“ (COM(2020)0152), |
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unter Hinweis auf die gemeinsame Arbeitsunterlage vom 21. September 2015 mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016-2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle von Frauen: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016-2020) (SWD(2015)0182), |
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 4. März 2016 für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch die Europäische Union (COM(2016)0109), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2020 zu den Prioritäten der EU für die 64. Tagung der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau (9), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. Januar 2020 zu den Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern (10), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Februar 2019 zur Erfahrung von Gegenreaktionen gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der EU (11), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul und zu weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (12), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2018 zu Betreuungsangeboten in der EU für eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter (13), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. November 2018 zur Situation von Frauen mit Behinderungen (14), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2018 zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen durch die Digitalwirtschaft (15), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2018 zum Thema „Frauen, Gleichstellung der Geschlechter und Klimagerechtigkeit“ (16), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Oktober 2017 zur Stärkung der wirtschaftlichen Stellung der Frau im Privatsektor und im öffentlichen Sektor in der EU (17), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Juni 2017 zur Notwendigkeit einer EU-Strategie zur Beendigung und Vermeidung des geschlechtsspezifischen Rentengefälles (18), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2017 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2014-2015 (19), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2017 zu Frauen und ihren Rollen in ländlichen Gebieten (20), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2017 zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen psychische Gesundheit und klinische Forschung (21), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. März 2016 zur Lage weiblicher Flüchtlinge und Asylsuchender in der EU (22), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu externen Faktoren, die Hindernisse für weibliches Unternehmertum darstellen (23), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. September 2015 zur Wissenschafts- und Universitätslaufbahn von Frauen und zu bestehenden unsichtbaren Barrieren (24), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2015 zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 (25), |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Dezember 2019 zu dem Thema „Gleichstellungsorientierte Volkswirtschaften in der EU: Der Weg in die Zukunft“, |
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unter Hinweis auf den am 27. Mai 2020 veröffentlichten Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) mit dem Titel „COVID-19 and the world of work. Fourth edition“ (COVID-19 und die Arbeitswelt. Vierte Ausgabe), |
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unter Hinweis auf die Analyse der IAO mit dem Titel „Sectoral impact, responses and recommendations related to COVID-19“ (Sektorale Auswirkungen, Reaktionen und Empfehlungen im Zusammenhang mit COVID-19), |
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unter Hinweis auf den im April 2020 veröffentlichten Bericht der OECD mit dem Titel „Women at the core of the fight against COVID-19’ (Frauen im Zentrum des Kampfes gegen COVID-19), |
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unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 6. März 2019 mit dem Titel „2019 Report on equality between women and men in the EU“ (Bericht 2019 über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU) (SWD(2019)0101), |
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unter Hinweis auf den am 9. April 2020 veröffentlichten Bericht von UN Women mit dem Titel „The Impact of COVID-19 on Women“ (Die Auswirkungen von COVID-19 auf Frauen), |
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unter Hinweis auf den Bericht von UN Women mit dem Titel „From Insights to Action: Gender Equality in the Wake of COVID-19“ (Von Einsichten zu Taten: Geschlechtergleichstellung nach COVID-19), der am 2. September 2020 veröffentlicht wurde, |
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unter Hinweis auf die Veröffentlichung von UN Women mit dem Titel „Online and ICT* facilitated violence against women and girls during COVID-19“ (Online-Gewalt und durch IKT* erleichterte Gewalt gegen Frauen und Mädchen während COVID-19), |
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unter Hinweis auf den am 27. April 2020 veröffentlichten Bericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) mit dem Titel „Impact of the COVID-19 Pandemic on Family Planning and Ending Gender-based Violence, Female Genital Mutilation and Child Marriage“ (Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Familienplanung, die Beendigung der geschlechtsspezifischen Gewalt, der weiblichen Genitalverstümmelung und Kinderheirat), |
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unter Hinweis auf die am 28. April 2020 veröffentlichte Erklärung des UNFPA mit dem Titel „Millions more cases of violence, child marriage, female genital mutilation, unintended pregnancy expected due to the COVID-19 pandemic“ (Millionen weiterer Fälle von Gewalt, Kinderheirat, weiblicher Genitalverstümmelung, unerwünschter Schwangerschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie erwartet), |
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unter Hinweis auf die Erklärung der Vorsitzenden der Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) Marceline Naudi vom 24. März 2020 zur Notwendigkeit, die Standards des Übereinkommens von Istanbul in Pandemiezeiten zu wahren, |
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unter Hinweis auf den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) mit dem Titel „How will the COVID-19 crisis affect existing gender divides in Europe?“ (Welchen Einfluss wird die COVID-19-Krise auf die bestehenden geschlechtsspezifischen Diskrepanzen in Europa haben?), |
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unter Hinweis auf den am 15. Oktober 2019 veröffentlichten Gleichstellungsindex 2019 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE), |
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unter Hinweis auf den am 29. Mai 2019 veröffentlichten Bericht des EIGE mit dem Titel „Tackling the gender pay gap: not without a better work-life balance“ (Bekämpfung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern: nicht ohne eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben), |
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unter Hinweis auf den am 5. März 2020 veröffentlichten Bericht des EIGE mit dem Titel „Beijing + 25: the fifth review of the implementation of the Beijing Platform for Action in the EU Member States“ (Peking + 25: fünfte Überprüfung der Umsetzung der Aktionsplattform von Peking in den EU-Mitgliedstaaten), |
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unter Hinweise auf den Datensatz für die Umfrage 2020 von Eurofound mit dem Titel „Living, working and COVID-19“ (Leben, Arbeiten und COVID-19); |
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unter Hinweis auf die am 14. Mai 2020 veröffentlichte Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) mit dem Titel „A long way to go for LGBTI equality“ (Noch ein langer Weg bis zur Gleichstellung von LGBTI), |
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unter Hinweis auf den am 5. April 2018 veröffentlichten Bericht der FRA mit dem Titel „A persisting concern: anti-Gypsyism as a barrier to Roma inclusion“ (Eine andauernde Sorge: Antiziganismus als Hemmnis für die Inklusion der Roma), |
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unter Hinweis auf die am 5. März 2014 veröffentliche Erhebung der FRA mit dem Titel „Violence against women — an EU-wide survey“ („Gewalt gegen Frauen — eine EU-weite Erhebung“), |
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unter Hinweis auf das Kurzdossier der Internationalen Vereinigung der Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen Europa mit dem Titel „COVID-19: domestic violence against LGBTI people“ (COVID-19: Häusliche Gewalt gegenüber LGBTI-Personen), |
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unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Europäischen Frauenlobby mit dem Titel „Putting equality between women and men at the heart of the response to COVID-19 across Europe“ (Die Gleichheit zwischen Frauen und Männern ins Zentrum der Reaktion auf COVID-19 in ganz Europa rücken), |
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unter Hinweis auf die Veröffentlichung des Europäischen Netzwerks IPPF mit dem Titel „How to address the impact on women, girls and vulnerable groups and their sexual and reproductive safety“ (Wie können die Auswirkungen auf Frauen, Mädchen und schutzbedürftige Gruppen sowie ihre sexuelle und reproduktive Sicherheit abgemildert werden?), |
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unter Hinweis auf das Kurzdossier der Europäischen Frauenlobby mit dem Titel „Walk-the-talk: EU funds must mirror women’s equality“ (Auf Worte Taten folgen lassen: EU-Mittel müssen die Gleichstellung von Frauen widerspiegeln), |
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unter Hinweis auf das Kurzdossier der Europäischen Frauenlobby mit dem Titel „Women must not pay the price for COVID-19!“ (Frauen dürfen nicht den Preis für COVID-19 zahlen!), |
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unter Hinweis auf die am 27. Mai 2020 veröffentlichte Studie „The impact of sex and gender in the COVID-19 pandemic“ (Die Auswirkungen des Geschlechts in der COVID-19-Pandemie) von Professorin Sabine Oertelt-Prigione, |
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unter Hinweis auf den am 22. April 2020 veröffentlichten gemeinsamen Bericht des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte und des Europäischen Netzwerks der Internationales Verbands für Familienplanung mit dem Titel „Sexual and Reproductive Health and Rights during the COVID-19 pandemic“ (sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundene Rechte während der COVID-19-Pandemie), |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (A9-0229/2020), |
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A. |
in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise und ihre Auswirkungen eine deutliche geschlechtsspezifische Perspektive aufweisen, da ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer unterschiedlich sind, und dass sie bestehende Ungleichheiten und Mängel in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von Frauen zu Tage bringt; in der Erwägung, dass daher eine gleichstellungsorientierte Reaktion erforderlich ist; |
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B. |
in der Erwägung, dass COVID-19 die verschiedenen Gruppen der Gesellschaft auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Maße trifft, darunter Frauen und Männer, junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, Menschen mit unterschiedlichem sozioökonomischen Hintergrund, Kinder, Alleinerziehende und Minderheiten, einschließlich Roma, LGBTQI+ Menschen sowie weibliche Flüchtlinge und Migrantinnen, und dass auch intersektionale Auswirkungen festzustellen sind; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen kurz-, mittel- und langfristig unverhältnismäßig stark betroffen sein werden und die Pandemie die bestehenden strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verschärft, insbesondere bei Mädchen und Frauen aus marginalisierten Gruppen; |
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C. |
in der Erwägung, dass laut den anfänglichen offiziellen Zahlen die Sterblichkeitsrate bei älteren Männern höher als bei Frauen ist, obwohl Frauen aufgrund ihrer unverhältnismäßig hohen Vertretung unter den in wesentlichen Sektoren an vorderster Front Beschäftigten während der gegenwärtigen Krisen stärker gefährdet sind, sich mit dem Virus zu infizieren; |
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D. |
in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten auf eine solche Gesundheitskrise nicht vorbereitet waren; in der Erwägung, dass der Zugang zur Gesundheit ohne Diskriminierung ein grundlegendes Menschenrecht ist; in der Erwägung, dass bereits bestehende Barrieren beim Zugang zu kritischen Versorgungsleistungen durch die Gesundheitskrise noch höher wurden; in der Erwägung, dass infolge der Streichung oder Verschiebung „nicht wesentlicher“ Gesundheitsleistungen eine Verzögerung und manchmal auch Barrieren beim Zugang zur Intensivpflege bei dringenden Beschwerden, auch für Frauen, entstanden sind; in der Erwägung, dass in diesem Zusammenhang der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung und entsprechenden Dienstleistungen mit schwerwiegenden Folgen behindert wurde und dass in manchen Mitgliedstaaten einige Versuche unternommen wurden, das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch gesetzlich einzuschränken; in der Erwägung, dass zu den wichtigsten Bedürfnissen von Frauen der Zugang zu Mutterschaftsbetreuung und sicherer Entbindung, die Verfügbarkeit von Empfängnisverhütungsmitteln, sicherer Abtreibung und Dienstleistungen im Bereich der In-vitro-Fertilisation (IVF) sowie Vorkehrungen für die klinische Behandlung im Falle von Vergewaltigung gehören; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen aufgrund der außergewöhnlichen Situation in den nationalen Gesundheitssystemen und der zunehmenden Einschränkung wesentlicher Dienstleistungen und Güter während der Krise Gefahr laufen, ihr grundlegendes Recht auf Gesundheitsleistungen zu verlieren; in der Erwägung, dass die Bemühungen, Ausbrüche einzudämmen, dazu führen können, dass Ressourcen von routinemäßigen Gesundheitsdiensten abgezogen werden und der bereits beschränkte Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit noch schwieriger wird; |
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E. |
in der Erwägung, dass sich aus Berichten und Zahlen aus mehreren Mitgliedstaaten während und nach den Ausgangsbeschränkungen eine besorgniserregende Zunahme der häuslichen und geschlechtsspezifischen Gewalt, einschließlich physischer Gewalt, psychischer Gewalt, Zwangsmaßnahmen und Cyber-Gewalt, ergibt; in der Erwägung, dass Gewalt kein privates, sondern ein gesellschaftliches Problem ist; in der Erwägung, dass es Lockdown-Maßnahmen den Opfern von Gewalt durch Intimpartner erschweren, Hilfe zu suchen, da sie oft mit ihren Peinigern eingeschlossen sind, und dass ein begrenzter Zugang zu Unterstützungsdiensten wie Frauenhäusern und Hotlines sowie unzureichende Unterstützungsstrukturen und -ressourcen eine bereits bestehende „Schatten“-Pandemie noch verschlimmern können; in der Erwägung, dass die Zahl der Betten in Frauen- und Mädchenhäusern für Opfer von Gewalt nur halb so groß ist wie im Übereinkommen von Istanbul gefordert; in der Erwägung, dass das Leben und das Wohlergehen vieler gefährdeter Gruppen von Frauen aufgrund der Krise der COVID-19-Pandemie zunehmend gefährdet sind; in der Erwägung, dass Femizide in den offiziellen Todesstatistiken für COVID-19 nicht gezählt werden, aber durchaus mit dem Ausbruch und den in diesem Zeitraum verhängten Lockdown-Maßnahmen zusammenhängen könnten; in der Erwägung, dass Kontaktbeschränkungs- und Isolationsmaßnahmen möglicherweise zu einem höheren Risiko der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) führen, wobei entsprechende Fälle aufgrund der Unterbrechung des Schulbesuchs unentdeckt bleiben; in der Erwägung, dass wirtschaftliche und soziale Belastungen Faktoren verschärfen, die langfristig zu einer Zunahme häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt führen und es für Frauen schwieriger machen könnten, misshandelnde Partner zu verlassen; |
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F. |
in der Erwägung, dass die zunehmende Nutzung des Internets während der Pandemie zu einer Zunahme der Online- und IKT-gestützten geschlechtsspezifischen Gewalt und des sexuellen Missbrauchs von Kindern und insbesondere von Mädchen im Internet führt; in der Erwägung, dass Menschenrechtsaktivisten, Frauen in der Politik, Journalistinnen, Frauen ethnischer Minderheiten, indigene Frauen, Lesben, bisexuelle Frauen und Transgender-Frauen sowie Frauen mit Behinderungen besonders von IKT-gestützter Gewalt betroffen sind; in der Erwägung, dass in Europa die Gefahr von Online-Gewalt, der junge Frauen ausgesetzt sind, zwischen 18 und 29 Jahren am höchsten ist (26); |
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G. |
in der Erwägung, dass in der EU die Mehrheit der Arbeitnehmer, die wesentliche Dienstleistungen in der derzeitigen Krise erbringen, Frauen sind, darunter 76 % bei den Angehörigen von Gesundheitsberufen (Ärztinnen, Krankenschwestern, Hebammen, Mitarbeiterinnen in Pflegeheimen), 82 % beim Kassenpersonal, 93 % in der Kinderbetreuung und bei den Lehrkräften, 95 % bei den Reinigungs- und Hilfskräften und 86 % bei den Pflegekräften (27) in der EU; in der Erwägung, dass unser Wirtschafts-, Sozial- und Gesundheitssystem, unser öffentliches Leben und grundlegende Tätigkeiten dank dieser Frauen aufrecht erhalten werden, für die die Einhaltung von Abstandsregeln oft gar keine Option ist und die daher eher dem Risiko ausgesetzt sind, ihre Angehörigen mit dem Virus anzustecken; |
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H. |
in der Erwägung, dass die Löhne in vielen wesentlichen und stark von Frauen dominierten Sektoren niedrig sein können, wobei häufig nur der Mindestlohn gezahlt wird; in der Erwägung, dass in der EU weiterhin eine erhebliche horizontale und vertikale Segregation auf dem Arbeitsmarkt herrscht und Frauen in weniger rentablen Sektoren überproportional vertreten sind; in der Erwägung, dass 30 % der Frauen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialarbeit tätig sind, verglichen mit 8 % der Männer, und 7 % der Frauen in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik, verglichen mit 33 % der Männer (28); in der Erwägung, dass die IAO warnt, dass bestimmte Gruppen, einschließlich derjenigen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, unverhältnismäßig stark von der Wirtschaftskrise betroffen sein werden, wodurch die Ungleichheit zunimmt, und dass Frauen weniger Zugang zum Sozialschutz haben und eine unverhältnismäßige Belastung tragen werden; in der Erwägung, dass es Grund zur Besorgnis über Arbeitsplatzverluste in von Frauen dominierten Berufen infolge der Krise gibt; in der Erwägung, dass sich männlich dominierte Sektoren wahrscheinlich früher erholen werden als typische weiblich dominierte; in der Erwägung, dass bei dem Aufbauplan „NextGenerationEU“ die Sektoren, in denen Frauen überrepräsentiert sind, ausreichend berücksichtigt werden sollten; in der Erwägung, dass in dem Vorschlag der Kommission für ein Aufbauprogramm hervorgehoben wird, dass Investitionen in den digitalen Wandel für den Wohlstand und die Resilienz des künftigen Europas den Ausschlag geben; in der Erwägung, dass der Gleichstellungsindex für 2019 anhaltende Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im digitalen Sektor aufgedeckt hat, und in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um die geschlechtsspezifischen Unterschiede und die Segregation des Arbeitsmarktes während der digitalen Umgestaltung des Arbeitsmarktes abzubauen; |
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I. |
in der Erwägung, dass Frauen häufiger in Zeitarbeit, in Teilzeit und prekär beschäftigt sind als Männer (26,5 % im Vergleich zu 15,1 % bei Männern (29)) und daher sehr stark von Arbeitsplatzverlust und Beurlaubung infolge der Krise betroffen waren und auch langfristig sein werden; |
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J. |
in der Erwägung, dass Untersuchungen von Eurofound zeigen, dass die COVID-19-Krise ein ernstes Risiko birgt, jahrzehntelange Errungenschaften bei der Gleichstellung der Geschlechter bei der Erwerbsbeteiligung wieder einbüßen zu müssen, insbesondere wenn die Aktivität in von Frauen überrepräsentierten Sektoren weiter behindert wird (30); in der Erwägung, dass Forschungsarbeiten gezeigt haben, dass die Verringerung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles zwischen 2015 und 2018 stagnierte und die anhaltenden Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung in Europa mehr als 335 Mrd. EUR pro Jahr kosten, was 2,41 % des EU-BIP im Jahr 2019 entspricht (31); |
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K. |
in der Erwägung, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Krise unter anderem durch die Arbeit des EIGE und von UN Women deutlich werden; in der Erwägung, dass die vollständigen Auswirkungen der Krise schwer zu messen sind, da in den Mitgliedstaaten keine vergleichbaren, nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten vorliegen; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie beispiellose Auswirkungen auf den europäischen Arbeitsmarkt hat; in der Erwägung, dass die Situation nach Sektoren mit nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten Daten sowohl in der Krisen- als auch in der Aufbauphase sorgfältig untersucht werden muss; in der Erwägung, dass die vollständigen wirtschaftlichen, beschäftigungsbezogenen und sozialen Folgen der Pandemie noch nicht bekannt sind, dass aber vorläufige Studien, u. a. von Eurofound, auf erhebliche Arbeitsplatzverluste im Dienstleistungs- und Industriesektor sowie in Kontaktsektoren wie Einzelhandel, Freizeit und persönliche Dienstleistungen, die von Frauen dominiert werden, hindeuten; in der Erwägung, dass im Gegensatz dazu andere Sektoren trotz der Krise die Beschäftigungssicherheit erhalten haben, darunter der öffentliche, der medizinische und der IKT-Sektor; |
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L. |
in der Erwägung, dass Start-up-Unternehmer und Unternehmerinnen von der Krise erheblich betroffen sind; |
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M. |
in der Erwägung, dass COVID-19 ein in vielen EU-Mitgliedstaaten seit langem bestehendes Problem in der Pflege offenbart hat; in der Erwägung, dass die Pflege ganzheitlich entlang eines Kontinuums betrachtet werden muss, und zwar von der Kinderbetreuung bis zur Nachmittagsbetreuung, zur Pflege von Menschen mit Behinderungen und zur Betreuung älterer Menschen; |
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N. |
in der Erwägung, dass durch die Schließung von Schulen, Pflegeheimen und Arbeitsplätzen die ungleiche Verteilung der unbezahlten Pflege und Hausarbeit für Frauen noch zugenommen hat, die oft nicht nur für eine Vereinbarkeit mit Telearbeit sorgen mussten, sondern auch keine ausreichende Unterstützung für die Kinder- und Altenpflege hatten; in der Erwägung, dass Telearbeit kein Ersatz für Kinderbetreuung ist; in der Erwägung, dass Frauen in der Regel 13 Stunden pro Woche mehr mit unbezahlter Pflege und Hausarbeit verbringen als Männer (32); in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise eine Chance für Männer ist, sich stärker bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu engagieren, aber auch gezeigt hat, wie ungleich der Anteil der Betreuungs- und Hausarbeit ist, wovon Frauen und Mädchen höchstwahrscheinlich stärker betroffen sein werden; in der Erwägung, dass die Vereinbarkeit von Telearbeit und familiären Aufgaben zu einer zusätzlichen Belastung führt, und Frauen daher einer erhöhten emotionalen, mentalen und sozialen Belastung ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass dies zu weniger Leistungsfähigkeit bei der Arbeit führen und sich auf ihre berufliche Entwicklung im Vergleich zu männlichen Kollegen auswirken könnte; |
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O. |
in der Erwägung, dass Alleinerziehende, von denen 85 % Frauen sind, was 6,7 Millionen Haushalte mit alleinerziehenden Müttern in der EU bedeutet (33), unverhältnismäßig und extrem belastet wurden, wobei fast die Hälfte von ihnen ernsthaft von sozialer Ausgrenzung oder Armut bedroht ist; |
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P. |
in der Erwägung, dass die Ergebnisse von Erhebungen (34) zeigen, dass COVID-19 einen stärkeren Einfluss auf Frauen mit kleinen Kindern als auf Männer in derselben Haushaltssituation hatte; in der Erwägung, dass es fast ein Drittel (29 %) der Frauen mit kleinen Kindern schwierig fand, sich auf ihre Arbeit zu konzentrieren, gegenüber 16 % der Männer mit kleinen Kindern, und in der Erwägung, dass sich doppelt so viele Frauen mit Kindern (29 %) nach der Arbeit zu müde fühlen, um sich um den Haushalt zu kümmern, gegenüber 16 % der Männer mit Kindern; in der Erwägung, dass sich Frauen mit Kindern im Alter von 0 bis 11 Jahren im April 2020 angespannter als Männer mit Kindern im gleichen Alter (23 % gegenüber 19 %), einsamer (14 % gegenüber 6 %) und depressiver fühlten (14 % gegenüber 9 %); |
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Q. |
in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Vorschlag für einen Aufbauplan die Investitionen in den grünen Übergang hervorhebt; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels von Frauen anders erlebt werden, da sie aus verschiedenen Gründen höheren Risiken und Belastungen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass die Gleichstellung der Geschlechter und die Einbeziehung von Frauen in den Entscheidungsprozess eine Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung und die effiziente Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels sind; in der Erwägung, dass jede Klimaschutzmaßnahme eine Gleichstellungs- und eine intersektionale Perspektive enthalten muss; |
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R. |
in der Erwägung, dass bestimmte Gruppen innerhalb der Gesellschaft wie Alleinerziehende, Gewaltopfer, Frauen, die rassischen und ethnischen Minderheiten angehören, ältere und junge Frauen, Frauen mit Behinderungen, Roma-Frauen, LGBTQI+-Personen, Frauen in der Prostitution, Flüchtlinge und Migrantinnen angesichts der ergriffenen Maßnahmen und der bestehenden Infrastruktur- und Dienstleistungsmängel besonders anfällig für das Virus oder seine gesundheitlichen und sozioökonomischen Folgen sind; |
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S. |
in der Erwägung, dass obdachlose Frauen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie weiterhin vor besonderen Herausforderungen stehen, wobei vorübergehende Unterkünfte und Notfallunterkünfte besonders anfällig für Krankheitsübertragung, geschlechtsspezifische Gewalt und mangelnden Zugang zu Hygiene- und Gesundheitseinrichtungen sind; |
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T. |
in der Erwägung, dass es sich bei COVID-19 um eine globale Pandemie handelt, die alle Länder dieser Erde betrifft; in der Erwägung, dass die Pandemie verheerende Folgen für die Bevölkerung, insbesondere für Frauen und Mädchen, in Ländern mit unterfinanzierten Gesundheitssystemen und für die Bevölkerung in von Konflikten betroffenen Ländern haben wird; in der Erwägung, dass durch die Pandemie bis 2021 weltweit mehr als 47 Millionen Frauen und Mädchen unter die Armutsgrenze fallen werden (35); |
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U. |
in der Erwägung, dass nach aktuellen Daten der UNFPA die Verzögerung oder Unterbrechung von Programmen zur Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung über schädliche Praktiken weltweit in den nächsten zehn Jahren schätzungsweise zu 2 Millionen mehr Fällen weiblicher Genitalverstümmelung und 13 Millionen mehr Kinderehen führen wird, im Vergleich zu Schätzungen vor der Pandemie; |
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V. |
in der Erwägung, dass die Erbringung von Dienstleistungen auf einer datengesteuerten Bedarfsermittlung beruhen sollte, wobei die Zuweisung von Haushaltsmitteln auf der Grundlage dieser Forschungsarbeiten erfolgen sollte; in der Erwägung, dass bei den Haushaltsplänen und Mittelzuweisungen die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensumstände von Männern und Frauen zu berücksichtigen sind; |
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W. |
in der Erwägung, dass Frauen aufgrund der vorhandenen gläsernen Decke nicht in gleichem Maße an der Entscheidungsfindung in der Aufbauphase beteiligt sind wie Männer; in der Erwägung, dass Frauen und ihre repräsentativen Organisationen der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozessen eine aktive und zentrale Rolle spielen müssen um sicherzustellen, dass ihre Sichtweisen und Bedürfnisse bei der Entscheidungsfindung, Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Aufbauphase und der damit verbundenen Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene berücksichtigt werden; |
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X. |
in der Erwägung, dass Fragen im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen und der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter auf höchster Ebene durchgängig berücksichtigt und erörtert werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament einen Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter hat und dass es ein ausschließlich für die Gleichstellung zuständiges Kommissionsmitglied gibt, jedoch keine spezielle Ratsformation zur Geschlechtergleichstellung, und dass den für die Geschlechtergleichstellung zuständigen Ministerinnen und Staatssekretären kein Forum für Diskussionen und Entscheidungsfindung für diesen Zweck zur Verfügung steht; |
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Y. |
in der Erwägung, dass die in diesem Bericht dargelegten grundlegenden Maßnahmen die Abwehrfähigkeit und die Abwehrbereitschaft für künftige Krisen stärken werden; |
Allgemeine Bemerkungen
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1. |
betont die Notwendigkeit eines gleichstellungsorientierten Ansatzes, bei dem sich die Grundsätze der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts (Gender Mainstreaming) und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung (Gender Budgeting) in allen Aspekten der Reaktion auf die COVID-19-Krise widerspiegeln, um die Rechte von Frauen während der gesamten Dauer der Pandemie und der Zeit nach der Pandemie zu erhalten und zu schützen und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern; |
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2. |
unterstreicht die Notwendigkeit, die aus vergangenen und aktuellen Krisen gewonnenen Erkenntnisse auf die Entwicklung und Umsetzung der künftigen Politik anzuwenden, um Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sowie die Notwendigkeit, gleichstellungsorientierter Antworten für alle Phasen künftiger Krisen vorzubereiten, um negative Folgen für die Rechte von Frauen zu verhindern; fordert die Kommission auf, die Einrichtung eines ständigen Netzwerks für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu der Frage zu fördern, wie man mit den geschlechtsspezifischen Aspekten von COVID-19 umgehen soll; fordert den Rat auf, eine spezielle Formation für die Gleichstellung der Geschlechter und eine förmliche Arbeitsgruppe einzurichten, um gemeinsame und konkrete Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Rechte von Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter zu ergreifen und sicherzustellen, dass Fragen der Gleichstellung der Geschlechter auf höchster politischer Ebene erörtert werden; |
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3. |
betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten selbstverständlich geschlechtsspezifische Folgenabschätzungen durchführen sollten, auch für Maßnahmen, die Teil des Aufbauplans sind; beschließt, die Gleichstellung der Geschlechter in dem Instrument NextGenerationEU durch den Standpunkt des Parlaments einzubeziehen und zu stärken; |
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4. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Prävalenz des Virus unter den Arbeitnehmern in wesentlichen Sektoren zu untersuchen, insbesondere unter Frauen und Angehörigen ethnischer Minderheiten mit Blick auf ihren unverhältnismäßig hohen Anteil an den in diesen Sektoren Tätigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mit geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Sicherheit am Arbeitsplatz zu reagieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, unter anderem durch die Rahmenrichtlinie (36), die Richtlinie 92/85/EWG und den strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für die Zeit nach 2020; |
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5. |
fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission, Eurostat und das EIGE auf, regelmäßig Daten zu COVID-19, die unter anderem nach Geschlecht, Alter und überschneidenden Formen der Diskriminierung aufgeschlüsselt sind, sowie Daten über die sozioökonomischen Auswirkungen des Virus zu erheben; betont, dass Aufbaumaßnahmen auf der Grundlage von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten durchgeführt werden müssen um sicherzustellen, dass die Antworten umfassend sind, wobei besonderes Augenmerk auf Bereiche gelegt werden muss, in denen Daten knapp und nicht vergleichbar sind, wie Gewalt gegen Frauen und Pflegedienste; betont, dass solche Daten systematisch erstellt und öffentlich verfügbar gemacht werden müssen; betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Kapazitätsaufbau der nationalen Statistikstellen und anderer relevanter Akteure in dieser Hinsicht unterstützen müssen; |
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6. |
betont die Notwendigkeit einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern, auch aus den am stärksten gefährdeten Gruppen, in Führungspositionen und Entscheidungsprozessen beim Erlass und bei der Aufhebung von Maßnahmen in Krisen sowie in allen Phasen der Gestaltung, Annahme und Umsetzung von Aufbauplänen, damit ihre besonderen Bedürfnisse und Umstände umfassend und angemessen berücksichtigt und wirksame und gezielte Maßnahmen geplant werden um sicherzustellen, dass das erforderliche Unterstützungspaket ihren Bedürfnissen gerecht wird; legt den Mitgliedstaaten nahe, unter Einbeziehung relevanter Interessenträger und Vertreterinnen von Frauenorganisationen der Zivilgesellschaft in solchen Krisen spezielle Taskforces einzurichten, um das Gender Mainstreaming zu gewährleisten; fordert die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten auf, Ausschüsse zu den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf Frauen und Mädchen einzurichten, um einen eigenen Raum für die Erörterung und Überwachung der Krise und ihrer geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu schaffen; begrüßt die Absicht der Kommission, die Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (37) (Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten) zu fördern, und fordert den Rat nachdrücklich auf, seine Blockade aufzuheben und ihn anzunehmen; betont ferner, dass mehr Frauen in das Katastrophenschutzverfahren der EU und andere Krisenreaktionsmechanismen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene einbezogen werden müssen; verpflichtet sich darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass die Gremien in den Anhörungen und Workshops des Parlaments ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen und die Erörterungen über Aufbaumaßnahmen durch Vielfalt bereichert werden; |
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7. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Desinformation, negative öffentliche Diskurse, unzureichende Prioritätensetzung, eingeschränkten oder verweigerten Zugang zu einschlägigen Diensten und regressive Initiativen im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen, LGBTQI ± Rechten und der Gleichstellung der Geschlechter genau zu überwachen und darauf zu reagieren; fordert die Kommission auf, den schrumpfenden Raum für Organisationen der Zivilgesellschaft und Demonstrationen im Zusammenhang mit den oben genannten Themen, der auf Ausgangsbeschränkungen zurückzuführen ist, als Angelegenheiten mit Bezug zu Demokratie und Grundrechten während der COVID-19-Krise und in der Zeit nach der Krise zu überwachen; stellt fest, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn festgestellt wird, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz ihrer finanziellen Interessen hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass restriktive Sofortmaßnahmen nur der Bekämpfung der Pandemie dienen sowie zeitlich begrenzt und mit den Grundrechten vereinbar sind; |
Gesundheitsbezogene Aspekte und geschlechtsspezifische Auswirkungen von COVID-19
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8. |
äußert sich besorgt über die hohen Sterblichkeitsquote bei COVID-19; stellt die anfänglich höhere Sterblichkeitsquote bei Männern fest und fordert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die zuständigen EU-Agenturen nachdrücklich auf, die unterschiedlichen gesundheitlichen Auswirkungen auf Männer und Frauen zu untersuchen; fordert die Kommission auf, die Situation weiterhin zu überwachen, um ein Verständnis für die langfristigen Gesundheitsauswirkungen des Virus auf Frauen und Männer zu gewinnen; betont, dass zur klinischen Erforschung des Virus eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter gehören muss, um beurteilen zu können, wie sich das Virus und ein möglicher Impfstoff oder eine Behandlung auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirken könnten; |
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9. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Zugang zu wesentlichen Aspekten hochwertiger medizinischer und psychologischer Gesundheitsversorgung von Frauen und Männern sicherzustellen, die nicht mit COVID-19 in Zusammenhang stehen, wie Krebsfrüherkennung und -behandlung, medizinische Versorgung von Müttern und Neugeborenen sowie Notfallversorgung von Personen, die Herzinfarkte und Schlaganfälle erleiden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die WHO-Leitlinien in diesen Bereichen zu befolgen; |
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10. |
bedauert, dass der Zugang zu Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte (sexual and reproductive health and rights — SRHR) in einigen Mitgliedstaaten während der Krise vernachlässigt, eingeschränkt oder sogar attackiert wurde; betont, dass die Mitgliedstaaten einen hochwertigen und erschwinglichen Zugang zu SRHR-Diensten, -Informationen und -Gütern in Krisen- und Nachkrisenzeiten und in ähnlichen Notsituationen gewährleisten müssen, indem sie anerkennen, dass es sich dabei um lebensrettende und häufig zeitgebundene Dienste handelt, die im Einklang mit den WHO-Leitlinien und einem patientenorientierten, auf die Menschenrechte ausgerichteten Ansatz erbracht werden sollten; lehnt jeden Versuch, die SRHR-Rechte und die Rechte der LGBTQI + wieder zu beschneiden, entschieden ab und betont, dass es Gegnern der SRHR nicht gestattet werden sollte, diese Krise als Mittel zur Einschränkung der Rechte von Frauen, wie etwa des Rechts auf sicheren Schwangerschaftsabbruch, zu missbrauchen; fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und dabei auch Organisationen der Zivilgesellschaft, die häufig über Fachwissen in diesen Bereichen verfügen, einzubeziehen, was neue Methoden zur Bereitstellung von SRHR-bezogener Betreuung und Möglichkeiten zur Schließung von Lücken bei der Erbringung von Dienstleistungen betrifft; betont, wie wichtig es ist, mit Dienstleistern zu kommunizieren, um zu verdeutlichen, dass diese Dienste weiterhin wesentlich sind und ohne Unterbrechung erbracht werden sollten; betont, dass alle Stellen, die Leistungen bei Mutterschaft erbringen, verfügbar sowie angemessen besetzt und mit ausreichenden Mitteln ausgestattet sein müssen; |
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11. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in robuste und belastbare Gesundheitssysteme zu investieren und systemrelevante Arbeitskräfte wie Gesundheits- und Sozialarbeiter zu loben und zu unterstützen, indem sie sichere Arbeitsbedingungen gewährleisten, geeignete Ausrüstung bereitstellen, Bedingungen für ein faires Entgelt schaffen, berufliche Weiterentwicklung — auch durch Hochschulbildung — anbieten und den Zugang zu Dienstleistungen wie Kinderbetreuung und psychischen Gesundheitsdiensten sicherstellen; |
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12. |
fordert die Kommission nachdrücklich auf, Notfallsituationen wie COVID-19, einschließlich ihrer Auswirkungen auf geschlechtsspezifische Erwägungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge, wie SRHR, in ihren gesundheitsbezogenen politischen Reaktionen zu berücksichtigen, z. B. im Programm EU4Health, im EU-Plan zur Bekämpfung von Krebs und in der EU-Gesundheitsstrategie; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die gesundheitsbezogenen Aspekte der Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 bei der Durchrührung desProgramms EU4Health zu behandeln, wie z. B. die Tatsache, dass die SRHR ein integraler Bestandteil der Gesundheit und ein wesentlicher Aspekt des Wohlbefindens und der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist; fordert, dass Investitionen in Dienstleistungen, die für die Gleichstellung der Geschlechter wesentlich sind, verstärkt werden und dass Expertinnen für geschlechtsspezifische Gesundheit in die Durchführung des Programms EU4Health aufgenommen werden und dass für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in dem Programm EU gesorgt wird; |
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13. |
ruft in Erinnerung, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein Menschenrecht ist und eine angemessene Finanzierung erfordert; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Männern bei der Stärkung der Kapazitäten der Gesundheitssysteme und kritischer Infrastrukturen infolge von COVID-19 Rechnung tragen sollten, insbesondere in Bezug auf Gesundheitsausgaben, Krankheitserkennung und -behandlung, Notfallvorsorge, Forschung und Entwicklung sowie Arbeitskräfte im Gesundheitswesen; |
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14. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zur Unterstützung der psychischen Gesundheit während und nach dieser Krise mit Blick auf Stress, Angst, Depression und Einsamkeit infolge von Ausgangsbeschränkungen sowie wirtschaftlichen Sorgen und geschlechtsspezifischer Gewalt und anderen Aspekten in Zusammenhang mit der Krise unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu fördern und auch finanzielle Mittel zu investieren um sicherzustellen, dass bei Bedarf angemessene Dienstleistungen zur Verfügung stehen; fordert die Kommission auf, eine EU-weite Kampagne zur psychischen Gesundheit zu organisieren; |
Geschlechtsspezifische Gewalt während COVID-19
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15. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich bei ihrer Reaktion auf die COVID-19-Pandemie mit der geschlechtsspezifischen Gewalt zu befassen, mit der Frauen und Mädchen, einschließlich Transsexueller und Intersexueller sowie Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität oder geschlechtsabweichende Personen, konfrontiert sind; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Analyse von Daten über die Prävalenz und Tendenzen der Prävalenz aller Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und die Berichterstattung über diese Gewalt sowie über die Folgen für Kinder fortzusetzen, solange Ausgangsbeschränkungen in Kraft sind und während des Zeitraums unmittelbar danach; erkennt an, dass die Reaktionen der Öffentlichkeit unzureichend sind, was die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die angemessene Berücksichtigung der Notwendigkeit der Verhütung von Gewalt gegen Frauen in Notfallplänen sowie für künftige Notfälle betrifft, wobei der Schwerpunkt zu wenig auf die Einführung von Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen, auf die Einrichtung von Helplines und Hilfsmitteln und Signalen für den Informationsaustausch, auf die Gewährleistung des ununterbrochenen Zugangs zu Gesundheitsdiensten sowie auf die Aufrechterhaltung eines sicheren Zugangs zu Büros für Rechtshilfe („legal clinics“) und Notunterkünften oder alternativen Unterkünften mit ausreichender Kapazität, zu Polizei- und Justizdiensten, Notgerichten für den Erlass geeigneter einstweiliger Verfügungen und/oder Schutzanordnungen und die Gewährleistung, dass diese als wesentlich erachtet werden, gelegt wurde; fordert die Mitgliedstaaten auf, sichere und flexible Notfallwarnsysteme einzurichten, neue Hilfsdienste per Telefon, E-Mail und SMS für den direkten Polizeieinsatz und Online-Dienste wie Helplines, verschlüsselte Apps, digitale Plattformen und Apothekennetze anzubieten und Unterstützungsdienste, regierungsunabhängige Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO) in Notfällen finanziell zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Unterstützungsdienste einen koordinierten Ansatz zur Identifizierung gefährdeter Frauen verfolgen, sicherzustellen, dass all diese Maßnahmen für alle Frauen und Mädchen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, einschließlich Frauen und Mädchen mit Behinderungen, unabhängig von ihrem Migrationsstatus verfügbar und zugänglich sind, und gleichstellungsorientierte Schulungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie für Polizeibeamte an vorderster Front und Angehörige der Justiz anzubieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, nationale Innovationen und bewährte Verfahren bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auszutauschen, um effiziente Verfahren besser identifizieren und fördern zu können, und fordert die Kommission auf, diese Verfahren zu fördern; |
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16. |
fordert die Mitgliedstaaten angesichts der Pandemie auf, einen koordinierten Ansatz zwischen Regierungen und öffentlichen Diensten, Unterstützungseinrichtungen und dem Privatsektor zu gewährleisten und die Protokolle für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu aktualisieren, um ihnen zu helfen, Hilfe zu suchen, Straftaten anzuzeigen und Zugang zu Gesundheitsdiensten zu erhalten, sowie Zeugen zu ermutigen, solche Straftaten anzuzeigen; fordert die Kommission auf, ein Protokoll der Europäischen Union über Gewalt gegen Frauen in Krisen- und Notsituationen auszuarbeiten, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt in Notsituationen, wie der COVID-19-Pandemie, zu unterstützen; betont, dass dieses Protokoll wesentliche Schutzdienste für die Opfer umfassen sollte; begrüßt den Vorschlag des deutschen Vorsitzes, eine EU-weite Helpline in allen EU-Sprachen für Opfer häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten, und fordert den Rat nachdrücklich auf, diesen Vorschlag zu unterstützen; |
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17. |
fordert die Kommission auf, Sensibilisierungs-, Informations- und Aufklärungskampagnen zu fördern, die sich mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt in all ihren Formen, wie physischer Gewalt, sexueller Belästigung, Cyber-Gewalt und sexueller Ausbeutung, befassen, insbesondere im Zusammenhang mit neu geschaffenen Präventionsmaßnahmen und flexiblen Notfallwarnsystemen, um die Berichterstattung in Abstimmung und Zusammenarbeit mit anerkannten und spezialisierten Frauenorganisationen zu fördern; fordert die Kommission auf, mit Technologieplattformen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zusammenzuarbeiten, um gegen illegale Online-Aktivitäten vorzugehen, einschließlich Online-Gewalt gegen Frauen und Mädchen in allen ihren Formen, da das Internet seit Beginn der Pandemie für Arbeit, Bildung und Unterhaltung weit verbreitet ist und auch weiterhin genutzt werden wird; |
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18. |
erinnert daran, dass die Sonderberichterstatterin der vereinten Nationen über Gewalt gegen Frauen festgestellt hat, dass die COVID-19-Krise das Fehlen einer ordnungsgemäßen Umsetzung zentraler Übereinkommen zum Schutz vor und zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt verdeutlicht hat; fordert den Rat auf, die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die Europäische Union auf der Grundlage eines umfassenden Beitritts ohne jegliche Einschränkungen dringend abzuschließen und für seine Ratifizierung sowie rasche und ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung durch alle Mitgliedstaaten einzutreten; fordert die übrigen Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen zügig zu ratifizieren und angemessene finanzielle und personelle Ressourcen für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie für den Schutz der Opfer, insbesondere in Krisenzeiten, bereitzustellen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Empfehlungen der GREVIO zu berücksichtigen und ihre Rechtsvorschriften zu verbessern, um sie stärker mit den Bestimmungen des Übereinkommens von Istanbul in Einklang zu bringen, insbesondere was gemeinsame Definitionen für geschlechtsspezifische Gewalttaten anbelangt; |
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19. |
fordert den Rat auf, Gewalt gegen Frauen in die Liste der Straftaten in der EU aufzunehmen, und fordert die Kommission auf, eine Richtlinie zur Bekämpfung aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzuschlagen, um einen starken Rechtsrahmen zu schaffen, den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren, die Erhebung genauer und vergleichender Daten zu fördern, das Ausmaß dieser Gewalt genau zu messen, die Möglichkeit der Erstellung von Prognosen zu prüfen und die Auswirkungen von COVID-19 auf die Bereitstellung wichtiger Dienstleistungen für die Opfer zu bewerten; begrüßt die Zusage der Kommission, eine neue EU-Erhebung über geschlechtsspezifische Gewalt durchzuführen, deren Ergebnisse 2023 vorgelegt werden sollen; betont die Notwendigkeit, harmonisierte Daten über geschlechtsspezifische Gewalt zu erheben, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die einschlägigen Daten zu erheben und auf Anfrage — auch Eurostat — zur Verfügung zu stellen; |
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20. |
bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung sowohl für das Programm „Justiz“ als auch für das Programm „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values — CERV); begrüßt die Schaffung des neuen Aktionsbereichs „Werte der Union“ innerhalb des CERV und betont, dass er sich auf den Schutz, die Förderung und die Sensibilisierung für Rechte konzentrieren sollte, indem er Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler und transnationaler Ebene tätig sind, finanziell unterstützt; erinnert an den Standpunkt des Parlaments zur Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung für diese Programme; begrüßt die in den abschließenden Verhandlungen über den MFR für den Zeitraum 2021-2027 zwischen dem Parlament und dem Rat vereinbarte zusätzliche Mittelzuweisung für die richtungweisenden Programme, von der das CERV-Programm profitieren wird; begrüßt die vorläufige Einigung über den EU-Haushalt für 2021, in dem zusätzliche 6,6 Mio. EUR für das CERV-Programm bereitgestellt werden; betont, dass aus diesen Zuweisungen angemessene Mittel für Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt im Rahmen des spezifischen Ziels von DAPHNE bereitgestellt werden müssen, und begrüßt die zu diesem Zweck vereinbarte Zweckbindung; betont, dass die EU bei der Verteidigung unserer Werte ehrgeiziger sein und angemessene Mittel für diese Aktivitäten bereitstellen muss; fordert zusätzlich die dringende Umsetzung klarer geschlechtsspezifischer Maßnahmen durch Zweckbindung, um den spezifischen Bedürfnissen von Frauen nach der Krise, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, geschlechtsspezifische Gewalt und SRHR, auch in anderen Programmen und Instrumenten im Instrument NextGenerationEU und im MFR für den Zeitraum 2021–2027 Rechnung zu tragen, im Einklang mit dem dualen Ansatz der Gleichstellungsstrategie; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dem bei der Vorlage der nationalen COVID-19-Reaktionspläne Rechnung zu tragen, unter gebührender Berücksichtigung der bestehenden Maßnahmen und Finanzmittel, wobei die Gleichstellung der Geschlechter das Kernstück der wirtschaftlichen Erholung sein sollte; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting bei den Aufbaumaßnahmen zu praktizieren; |
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21. |
stellt mit ernster Besorgnis die Auswirkungen der Krise auf LGBTQI+-Personen fest, insbesondere auf junge Menschen, von denen viele in feindseligen familiären Umgebungen soziale Distanz oder Quarantäne ertragen müssen, wobei das Risiko steigt, dass sie Opfer von häuslicher und gegen LGBTQI+-Personen gerichteter Gewalt werden; stellt fest, dass eine überdurchschnittlich hohe Rate von LGBTQI+-Personen arbeitslos ist oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen mit begrenzten und instabilen finanziellen Ressourcen arbeitet, was dazu führt, dass sie in einem feindlichen oder missbräuchlichen Umfeld ausharren müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass bei allen COVID-19-spezifischen Initiativen in Bezug auf häusliche, geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt auch das erhöhte Risiko und die spezifischen Probleme von LGBTQI+-Personen berücksichtigt werden und dass Hilfsdienste für Opfer und spezielle COVID-19-Initiativen als Reaktion auf häusliche Gewalt ausdrücklich auf LGBTQI+-Opfer häuslicher Gewalt ausgerichtet werden; |
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22. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bereitstellung wirksamer, zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger medizinischer und psychologischer Unterstützung für Opfer, einschließlich Leistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, sicherzustellen, insbesondere in Krisenzeiten, in denen diese Unterstützung als wesentlich erachtet werden muss; ersucht die Kommission darum, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die vollständige Umsetzung der Opferschutzrichtlinie (38) sicherzustellen, wobei der Schwerpunkt auf der Geschlechterperspektive nach ihrem jüngsten Umsetzungsbericht (39) liegen sollte, und um die Rechte von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in der neuen Opferschutzstrategie zu stärken; |
COVID-19, die Wirtschaft, der Aufbau und die geschlechtsspezifischen Auswirkungen
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23. |
fordert die Kommission, das Parlament und den Rat auf, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die COVID-19-Krise Frauen im sozioökonomischen Bereich, einschließlich ihres Einkommens und ihrer Beschäftigungsquote, unverhältnismäßig stark trifft und zu noch tieferen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen sowie zu Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt führen wird, und fordert sie auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die sozioökonomischen Bedürfnisse von Frauen und Männern nach der Krise genau zu prüfen und spezifische Vorkehrungen für diese Bedürfnisse zu treffen, und die horizontale und vertikale Arbeitsmarktsegregation bei der Umsetzung von Programmen im Rahmen des EU-Haushalts 2021, des nächsten MFR und des Instruments NextGenerationEU zu prüfen, wobei sicherzustellen ist, dass bei allen Programmen die Gender-Perspektive und das Gender-Budgeting sowie Ex-post-Bewertungen der geschlechtsspezifischen Auswirkungen einbezogen werden, wie in der Gleichstellungsstrategie der Kommission für 2020-2025 angegeben; fordert die wirksame Umsetzung und Überwachung der Strategie; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein Kapitel mit gezielten Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter als Teil der nationalen Aufbau- und Stabilitätspläne aufzunehmen, die in Zusammenarbeit mit nationalen Gleichstellungseinrichtungen entwickelt werden; |
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24. |
unterstreicht, dass es notwendig sein wird, Art und Ort der Arbeit nach der Krise neu zu prüfen; betont, dass Telearbeit kein Ersatz für Kinderbetreuung ist und nichts an der Notwendigkeit ändert, dass der Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen Kinderbetreuungsdiensten erforderlich ist, und dass sie auch kein Ersatz für behinderungsbedingte Anpassungen am Arbeitsplatz ist; weist darauf hin, dass flexible Arbeit, wie sie mit den Arbeitgebern vereinbart wird, Frauen und Männern die Möglichkeit bieten kann, von zu Hause oder von lokalen Coworking-Räumen aus zu arbeiten, und dass sie das Potenzial hat, zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu führen, was möglicherweise zu einem langfristigen, gleichstellungsorientierten Wachstum führt; stellt fest, dass dieser Ansatz das Potenzial hat, ländliche Gebiete und Infrastrukturen zu stärken; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Barcelona-Ziele erreicht werden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das IAO-Übereinkommen 2019 über Gewalt und Belästigung (Nr. 190) unverzüglich zu ratifizieren und es zusammen mit der dazugehörigen Empfehlung (Nr. 206), die alle Orte abdeckt, an denen arbeitsbedingte Gewalt und Belästigung auftreten können, wie z. B. öffentliche und private Arbeitsstätten und arbeitsbezogene Kommunikation, umzusetzen; |
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25. |
fordert die Kommission auf, disaggregierte und vergleichbare Daten zu der Bereitstellung verschiedener Arten der Pflege, einschließlich der Kinderbetreuung, der Pflege älterer Menschen und der Pflege von Menschen mit Behinderungen, sowie zu dem Geschlecht, dem Alter und dem Beschäftigungsstatus der Pflegepersonen zu erheben, die in eine Studie einfließen sollen, mit der das Pflegedefizit untersucht wird, um eine EU-Pflegestrategie auszuarbeiten, die einen ganzheitlichen und lebenslangen Ansatz für die Pflege verfolgt und dabei die Bedürfnisse sowohl der Pflegepersonen als auch der Personen, die Pflege erhalten, berücksichtigt; stellt fest, dass bei der Strategie die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und Regionen respektiert werden müssen, dass sie aber darauf abzielen sollte, die Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene durch einschlägige Initiativen und Investitionen, einschließlich im Rahmen des InvestEU-Programms und der Aufbau- und Resilienzfazilität, zu verbessern, mit Vorteilen für informelle und formelle Pflegekräfte und die Menschen, die sie pflegen; betont, dass Zusammenarbeit und Maßnahmen auf EU-Ebene zusammen mit der effizienten Nutzung von EU-Mitteln zur Entwicklung hochwertiger, zugänglicher und erschwinglicher Pflegedienste beitragen können; |
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26. |
betont, dass Investitionen in die Pflege wichtig sind, um die Gleichstellung der Geschlechter und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu gewährleisten, widerstandsfähige Gesellschaften aufzubauen und die Regulierung von Beschäftigung, sozialer Sicherheit und Renten in von Frauen dominierten Sektoren zu verbessern, und dass sie sich auch positiv auf das BIP auswirken, da sie mehr Frauen die Teilnahme an bezahlter Arbeit ermöglichen; hebt die Notwendigkeit hervor, die Modelle bei der Bereitstellung von Pflege als Folge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen zu ändern; fordert die Kommission vor diesem Hintergrund auf, den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Qualität, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Pflegediensten sowie die verschiedenen Modelle von Pflegediensten zu fördern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Situation der informellen Pflegepersonen zu untersuchen und bewährte Verfahren darüber auszutauschen, wie die Mitgliedstaaten ihre Arbeit regulieren können; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich mit den Bedürfnissen von Pflegepersonen im Ruhestand zu befassen; fordert in diesem Zusammenhang einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Sozialschutz und -leistungen für Pflegepersonen; |
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27. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Männer z. B. durch Anreizmaßnahmen dazu zu ermutigen, flexible Arbeitsregelungen in Anspruch zu nehmen, da eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Frauen solche Regelungen in der Regel in Anspruch nimmt; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben unverzüglich vollständig umzusetzen und durchzuführen, und fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten jährlich genau und systematisch zu überwachen; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Defizite bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu beheben, indem sie über die in der Richtlinie festgelegten Standards hinausgehen, insbesondere angesichts der Notwendigkeit, sich mit den durch die COVID-19-Maßnahmen aufgedeckten Umständen und ihren Folgen in Bezug auf medizinische Protokolle in Einrichtungen, einschließlich hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen, auseinanderzusetzen; |
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28. |
fordert die Mitgliedstaaten auf, solange die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise noch bestehen, einen Sonderurlaub für Pflegekräfte und berufstätige Eltern festzulegen, der nicht übertragbar ist und der vollständig bezahlt wird; |
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29. |
stellt fest, dass Alleinerziehende, von denen ein Großteil (85 %) Frauen sind, während der Pandemie und in der Zeit danach außerordentlich herausfordernden Umständen infolge von Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind, darunter die kontinuierliche Betreuung, Sorgen in Verbindung mit Sorgerechtsvereinbarungen, potenzielle wirtschaftliche Sorgen und Einsamkeit; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, deren spezifische Situation zu berücksichtigen und weiter zu untersuchen, darunter die zusätzlichen Belastungen in Verbindung mit Arbeit, Schule und Betreuung, dem Zugang zu Anwälten und der Umsetzung von Sorgerechtsvereinbarungen; |
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30. |
betont, wie wichtig es ist, die Teilhabe von Frauen an der Wirtschaft zu erhöhen und ein inklusiveres Wachstum als Teil der Lösung für den Aufbau nach der Pandemie zu gewährleisten, da Chancengleichheit und eine stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt Arbeitsplätze, wirtschaftlichen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit in der EU erhöhen können; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Leitlinien der Kommission für Beschäftigungspolitik in der EU zu befolgen, wobei die nationalen Arbeitsmarktmodelle gebührend zu berücksichtigen sind; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Segregation des Arbeitsmarktes, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie, das Lohn- und Rentengefälle gebührend zu berücksichtigen, um die Arbeitsbedingungen und den Sozialschutz durch maßgeschneiderte Maßnahmen zu verbessern; |
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31. |
unterstreicht, dass gleiche Entlohnung von Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit der Kommission, dem Parlament und allen Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Reaktion auf die COVID-19-Krise ein Leitgrundsatz sein muss; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen, unverzüglich verbindliche Maßnahmen über Lohntransparenz vorzulegen, um geschlechtsspezifische Einkommens- und Rentengefälle wirksam zu bekämpfen, da Wirtschaftsindikatoren darauf hindeuten, dass diese Gefälle infolge der Pandemie noch größer werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen und dabei die einzigartigen Bedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und die unterschiedlichen Arbeitsmarktmodelle in der EU gebührend zu berücksichtigen; fordert die Kommission ferner auf, die Richtlinie 2006/54/EG zu überarbeiten; |
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32. |
unterstreicht die Herausforderungen für den häuslichen Pflegesektor und seine Arbeitskräfte; fordert die Mitgliedstaaten auf, das IAO-Übereinkommen 189 über Hausangestellte zu ratifizieren und sicherzustellen, dass der Sektor für Maßnahmen zur Minderung der finanziellen Auswirkungen der Krise infrage kommt, damit sie ihre Tätigkeit unter unangemessener Bedingungen wieder aufnehmen können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Regulierung des Hausarbeitssektors sicherzustellen; |
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33. |
begrüßt die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise (CRII) und das CRII-Plus-Paket, mit denen die Kohäsionspolitik mobilisiert wird, um die am stärksten exponierten Sektoren zu unterstützen, und fordert außerdem gezielte Maßnahmen für Sektoren, in denen überwiegend Frauen beschäftigt sind; betont, wie wichtig das Instrument der Kommission zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) bei der Einkommensstützung von arbeitslosen oder beurlaubten Arbeitnehmern ist; betont, dass die Auswirkungen dieser Instrumente auf die Lage von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt der EU bewertet werden müssen und die künftigen politischen Maßnahmen entsprechend anzupassen sind; betont, dass Programme zur Weiterqualifizierung und Umschulung für Frauen notwendig sind, um den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt infolge von COVID-19 Rechnung zu tragen; |
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34. |
fordert die Kommission auf, insbesondere Unternehmerinnen zu unterstützen, wenn sie versuchen, Fähigkeiten oder Interessen, die sie während des COVID-19-Zeitraums erworben haben, zu entwickeln und auf ihnen aufzubauen, auch durch unternehmerische Möglichkeiten für Mütter, Alleinerziehende und andere, die sich weniger häufig unternehmerisch betätigen, um ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu fördern und den Zugang zu Krediten, Beteiligungsfinanzierung und Mikrofinanzierung durch EU-Programme und -Fonds und das Bewusstsein für sie zu verbessern, damit die Krise zu einer Chance wird, durch Anpassung und Transformation als Teil der grünen und digitalen Wirtschaft Fortschritte zu erzielen; fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, besonderes Gewicht auf die Unterstützung von KMU zu legen, insbesondere von KMU, die von Frauen geführt werden, die oft vor einzigartigen Herausforderungen stehen, wenn es um den Zugang zu den erforderlichen Finanzmitteln geht, und die auch in der Aufbauphase Unterstützung benötigen; fordert die Kommission, das EIGE und Eurostat auf, die Erhebung von Daten zu von Frauen geführten KMU, selbständigen Frauen und von Frauen geführten Unternehmensgründungen sowie zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verstärken; |
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35. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass mehr Frauen im Bereich künstliche Intelligenz sowie in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik und in den digitalen Sektoren sowie in der grünen Wirtschaft tätig sind und dort einen stärkeren Beitrag leisten; fordert einen Mehrebenen-Ansatz, um das geschlechtsspezifische Gefälle auf allen Ebenen der digitalen Bildung und Beschäftigung zu verringern, um die digitale Kluft zu überbrücken, die sich gezeigt hat, als Arbeit und Schulbildung sowie viele Dienste und Einrichtungen plötzlich online gingen; betont, dass die Überwindung der digitalen Kluft die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur im Hinblick auf den Arbeitsmarkt verbessern wird, sondern auch durch den Zugang zu Technologien im persönlichen Bereich; fordert die Kommission auf, in der Binnenmarktstrategie und der Digitalen Agenda die Geschlechtergleichstellung durchgängig zu berücksichtigen, um die Unterrepräsentation von Frauen in Wachstumssektoren für die künftige EU-Wirtschaft wirksam zu beheben; begrüßt den „Fortschrittsanzeiger für Frauen im Digitalen“ (Women in Digital Scoreboard) der Kommission, der die Beteiligung von Frauen an der digitalen Wirtschaft, die Internet-Nutzung, die Fähigkeiten von Internet-Nutzern, Fachkenntnisse und Beschäftigung überwacht; betont, welche Bedeutung er dabei hat, den Mitgliedstaaten und der Kommission dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und relevante Ziele zu setzen, insbesondere angesichts der Auswirkungen von COVID-19; |
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36. |
stellt fest, wie wichtig es ist, die besondere Situation von Frauen, die aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren, zu berücksichtigen um sicherzustellen, dass sie ohne Diskriminierung Zugang zu staatlicher Unterstützung haben; |
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37. |
betont die Herausforderungen für den Agrarsektor und die Nahrungsmittelversorgung in der EU sowie die besondere Situation von Frauen in ländlichen Gebieten; betont die Notwendigkeit, das bestehende Teilprogramm für Frauen in ländlichen Gebieten durch die strategischen Pläne der Gemeinsamen Agrarpolitik beizubehalten, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums finanziert werden; betont, dass dieses Teilprogramm darauf abzielt, die Beschäftigung von Frauen und das weibliche Unternehmertum zu fördern; fordert in diesem Zusammenhang, dass EU-Mittel für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten bereitgestellt werden; fordert darüber hinaus eine Reflexion über die Rolle der Frauen im ländlichen Raum beim Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt im Rahmen des europäischen Grünen Deals; fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahren über den beruflichen Status mitarbeitender Ehepartner im Agrarsektor auszutauschen, und fordert die Kommission auf, diesbezügliche Leitlinien auszuarbeiten; |
COVID-19 und Intersektionalität
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38. |
betont, dass sich überschneidende und strukturelle Diskriminierung zusätzliche Barrieren und Herausforderungen sowie negative sozioökonomische Auswirkungen auf bestimmte Gruppen von Frauen schaffen und dass daher die Sicherheit, der Schutz und das sozioökonomische Wohlergehen aller Personen gewährleistet und ihren spezifischen Bedürfnissen Rechnung getragen werden muss, indem ein intersektionaler Ansatz für den Umgang mit der Krise und für Maßnahmen nach der Krise gebührend berücksichtigt wird; |
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39. |
betont, wie wichtig es ist, Frauen und Mädchen in die Konzipierung zugänglicher und zielgerichteter Informationen einzubeziehen und dass diese Informationen in allen Umfeldern, insbesondere in Krisenzeiten, verbreitet werden müssen; |
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40. |
betont, dass aufgrund der höheren Lebenserwartung und der höheren Wahrscheinlichkeit, Gesundheitsprobleme zu bekommen, ältere Frauen oft die Mehrheit der Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen ausmachen (40), die in vielen Ländern zu Virus-Hotspots geworden sind, u. a. weil es an ausreichenden Ressourcen und Kenntnissen fehlt, um die Sicherheit und den Schutz der Bewohner zu gewährleisten; fordert die Kommission auf, die unterschiedlichen Formen der förmlichen Langzeitpflege und deren Maß an Resilienz während der COVID-19-Pandemie zu analysieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Versorgung älterer Menschen sowohl in Heimen als auch in gemeindenahen Betreuungseinrichtungen zu prüfen, unter anderem durch die Bereitstellung von 24 Stunden häuslicher Pflege oder Pflege durch im Haushalt lebende Pflegekräfte, und das Wohlergehen älterer Frauen zu gewährleisten, einschließlich des Zugangs zu Betreuungs- und Gesundheitsdiensten und wirtschaftlicher Unabhängigkeit; fordert den Rat auf, Zielwerte für die Bereitstellung zugänglicher, erschwinglicher und hochwertiger Langzeitpflege entsprechend den Barcelona-Zielen einzuführen; |
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41. |
bedauert, dass viele Frauen mit Behinderungen, darunter Frauen, die von anderen für tägliche Pflege abhängig sind, insbesondere Frauen, die in Heimen und anderen geschlossenen Einrichtungen leben und einen hohen Unterstützungsbedarf haben, von der Pandemie erheblich betroffen waren, aber nicht in der Lage waren, Zugang zu ihren üblichen Unterstützungsnetzen zu erhalten oder physische Distanzierung aufrechtzuerhalten, und Schwierigkeiten beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern hatten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Unterstützungsnetze als wesentliche Dienste angesehen und angemessen an die Umstände angepasst werden und dass bei künftigen Krisen- und Notfallplanungsmaßnahmen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Frauen und Mädchen, berücksichtigt werden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte aller Frauen und Mädchen mit Behinderungen, einschließlich ihres Rechts darauf, selbstbestimmt zu leben, und ihres Rechts auf Zugang zu Bildung, Arbeit und Beschäftigung, zu wahren; |
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42. |
legt den Mitgliedstaaten nahe, dafür zu sorgen, dass Migrantinnen und Migranten während der Krise durch den Zugang zu kritischer medizinischer Versorgung unterstützt werden; betont die Notwendigkeit, dass Flüchtlings- und Aufnahmezentren die Bedürfnisse und Risiken von Frauen und Mädchen angesichts der bekannten Herausforderungen der sozialen Distanzierung und der Aufrechterhaltung der Hygiene sowie ihrer Anfälligkeit für geschlechtsspezifische Gewalt gebührend berücksichtigen und angemessene Mittel zur Linderung dieser Risiken bereitstellen; |
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43. |
unterstreicht die einzigartigen Umstände von Frauen, die obdachlos sind, und Frauen, die der Prostitution nachgehen, und ihre erhöhte Anfälligkeit für geschlechtsspezifische Gewalt sowie den mangelnden Zugang zu Hygiene- und Gesundheitseinrichtungen als Folge der COVID-19-Pandemie und der anschließenden Notmaßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Dienstleistungen und angemessene Unterstützung auf Personen in prekären Situationen ausgedehnt werden, einschließlich Frauen, die von Armut bedroht oder armutsgefährdet sind, und Frauen, die obdachlos oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind; begrüßt den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, der zusätzliche Mittel bietet, um gegen materielle Entbehrung vorzugehen, und soziale Unterstützung zur Verfügung stellt; betont die Notwendigkeit, dass obdachlose Frauen und Frauen ohne Papiere Zugang zur Gesundheitsversorgung haben; stellt fest, dass die Umstände dieser gesellschaftlichen Gruppen im Aktionsplan der Kommission für Integration und Eingliederung berücksichtigt wurden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Frauen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, in ihren Pandemie-Reaktionsplänen angemessen zu berücksichtigen; |
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44. |
betont die zusätzlichen Bedürfnisse von Minderheitengruppen, wie z. B. Frauen mit Roma-Hintergrund, die aufgrund des mangelnden Zugangs zu grundlegenden Infrastrukturen, Dienstleistungen und Informationen, insbesondere während der Ausgangsbeschränkungen, mit hartnäckiger Diskriminierung und anhaltenden Verletzungen ihrer Rechte konfrontiert sind; |
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45. |
unterstreicht, dass Unterstützungsleistungen für LGBTQI+-Personen — darunter Unterstützung für die psychische Gesundheit und durch Peer-Gruppen und Beistand für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt — von grundlegender Bedeutung sind; |
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46. |
bedauert Fälle von fremdenfeindlicher und rassistischer Diskriminierung, die vor dem Hintergrund der Krise zugenommen haben, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in Bezug auf rassistisch motivierte Angriffe eine Null-Toleranz-Politik und in ihren Reaktionen einen intersektionalen Ansatz zu verfolgen, nach dem man sich auch mit den Bedürfnissen marginalisierter Bevölkerungsgruppen, einschließlich rassischer und ethnischer Minderheiten, befasst; |
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47. |
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Antidiskriminierungsrichtlinie zu billigen und umzusetzen und sicherzustellen, dass die mehrfachen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung in allen EU-Mitgliedstaaten beseitigt werden; |
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48. |
betont, dass die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Kinder weiterhin Zugang zu Bildung erhalten, wobei Gruppen aus marginalisierten sozioökonomischen Verhältnissen, schutzbedürftige Kinder und Mädchen, die von Armut bedroht sind oder sich in Armut befinden und die einem höheren Risiko der Früh- oder Zwangsverheiratung ausgesetzt sind, gebührend zu berücksichtigen sind; betont, dass sichergestellt werden muss, dass Fernunterricht für alle uneingeschränkt zugänglich ist; hebt hervor, dass alle jungen Menschen bei Schulschließungen über die erforderlichen Ressourcen und Unterstützung verfügen müssen und dass ihr Wiedereinstieg in das Bildungssystem nach Überwindung der Krise erleichtert werden muss; |
Auswärtiges Handeln
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49. |
hebt hervor, dass angesichts des globalen Charakters der COVID-19-Pandemie auch eine globale Reaktion erforderlich ist; hebt die verletzliche Lage von Frauen und Mädchen in vielen Teilen der Welt — insbesondere in fragilen und von Konflikten betroffenen Staaten — in Bezug auf COVID-19 hervor, z. B. aufgrund des mangelnden Zugangs zu medizinischer Versorgung, einschließlich SRHR, der Anfälligkeit für geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich weiblicher Genitalverstümmelung und Früh- oder Zwangsheirat, des Beschäftigungsstatus, des fehlenden Zugangs zu Bildung und der extremen Armut und des Hungers; stellt fest, dass in vielen Partnerländern Frauen in feminisierten Sektoren wie der Bekleidungsindustrie und der Nahrungsmittelproduktion beschäftigt sind, die am härtesten betroffen sind, was sich auf die Armutsquote ihrer Familien und Gemeinschaften sowie auf die wirtschaftliche Unabhängigkeit und die Gesundheit und Sicherheit von Frauen und Mädchen auswirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die den Partnerländern zur Bewältigung der Krise gewährte finanzielle Unterstützung auch zur Unterstützung von Frauen und Mädchen eingesetzt wird; fordert eine verstärkte Unterstützung für Menschenrechtsverteidigern und Frauenrechtsorganisationen und ihre Mitwirkung auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass diese Hilfe auch für die Unterstützung von Frauen und Mädchen bereitgestellt wird; betont, dass alle denkbaren Anstrengungen unternommen werden müssen um sicherzustellen, dass ein künftiger Impfstoff für alle verfügbar ist; |
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50. |
begrüßt das von der Kommission vorgeschlagene „Team Europa“-Paket zur Unterstützung von Partnerländern bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen und unterstreicht, dass ein gleichstellungsorientierter Ansatz und gezielte Ausgaben für die Gleichstellung der Geschlechter bei der Zuweisung der Mittel notwendig sind; betont die Notwendigkeit einer gleichstellungsorientierten Reaktion auf die COVID-19-Pandemie bei der Umsetzung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) und des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III), um die besondere Lage von Frauen und Mädchen zu berücksichtigen und Chancen für die Zeit nach der Krise zu eröffnen; spricht sich für die Fortsetzung und Priorisierung der Bildungsanstrengungen in Notsituationen in dieser Zeit aus; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, der globalen Solidarität Vorrang einzuräumen, indem sie ein ausreichendes Maß an öffentlicher Entwicklungshilfefinanzierung aufrechterhalten und die Reaktionen der Partnerländer auf die Krise umfassend unterstützen; fordert die EU auf, sich bei ihrer humanitären und entwicklungspolitischen Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, die internationale Entwicklung und den neuen Gender-Aktionsplan III auf die Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung, einschließlich der SRHR, zu konzentrieren; betont, dass die Grundsätze des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting in allen geografischen und thematischen Programmen des NDICI befolgt werden sollten; |
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51. |
fordert die Kommission auf, eine werteorientierte EU-Handelspolitik einzuführen, die ein hohes Maß an Schutz der Arbeits- und Umweltrechte sowie die Achtung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, umfasst; ruft in Erinnerung, dass in allen EU-Handels- und Investitionsabkommen die Gleichstellung der Geschlechter durchgängig berücksichtigt werden muss und dass sie ein ehrgeiziges und durchsetzbares Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung enthalten sein müssen; erinnert daran, dass die Aushandlung von Handelsabkommen ein wichtiges Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Position von Frauen in Drittländern darstellen könnte; fordert die Förderung und Unterstützung der Aufnahme spezifischer Gender-Kapitel in Handels- und Investitionsabkommen der EU auf der Grundlage ihres Mehrwerts und aufbauend auf bestehenden internationalen Beispielen; |
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52. |
fordert die Kommission auf, Frauen und Mädchen in den Mittelpunkt ihrer globalen Reaktion zu stellen und sie umfassend einzubeziehen, ihren Stimmen Gehör zu schenken und sie in die Lage zu versetzen, aktiv an der Bewältigung der Pandemie mitzuwirken; |
Geschlecht und Aufbau
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53. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen und Bedürfnisse, die sich aus der Krise und ihren sozioökonomischen Folgen ergeben, umfassend zu bewerten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusätzliche und gezielte Haushaltsmittel bereitzustellen, um Frauen bei der Überwindung der Krise zu helfen, auch im Rahmen der Umsetzung des Aufbaupakets, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Gewalt und SRHR, sowie diese Ausgaben zu überwachen und bei allen Haushalts-, Politik- und Gesetzgebungsvorschlägen die Geschlechtergleichstellung im Einklang mit ihren Zusagen in der Gleichstellungsstrategie durchgängig zu berücksichtigen; fordert die Kommission auf, in ihren anstehenden Vorschlägen die Verbindung zwischen der Klimaschutzpolitik, der digitalen Politik und der Gleichstellung der Geschlechter zu stärken; betont, dass vorbereitendes Tätigwerden am besten dafür geeignet ist, in allen Bereichen Resilienz für zukünftige Krisen aufzubauen; |
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54. |
fordert, dass die die Gleichstellung der Geschlechter als eine der politischen Prioritäten aufgenommen wird, mit denen man sich auf der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas befassen wird, und dass die EU für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in ihren Gremien sorgt und Frauenrechtsorganisationen und Frauenorganisationen in ihre Arbeit einbezieht um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse von Frauen nach der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden; |
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55. |
fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ein günstiges Umfeld für zivilgesellschaftliche Organisationen aufrechtzuerhalten, insbesondere durch politische Unterstützung und eine ausreichende Finanzierung; |
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56. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. L 6 vom 10.1.1979, S. 24).
(2) Richtlinie 86/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit — auch in der Landwirtschaft — ausüben, sowie über den Mutterschutz (ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56).
(3) Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1).
(4) Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37).
(5) Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23).
(6) Richtlinie 2010/18/EU des Rates vom 8. März 2010 zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG (ABl. L 68 vom 18.3.2010, S. 13).
(7) Richtlinie 2010/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG des Rates (ABl. L 180 vom 15.7.2010, S. 1).
(8) ABl. L 188 vom 12.7.2019, S. 79.
(9) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0039.
(10) Angenommene Texte, P9_TA(2020)0025.
(11) ABl. C 449 vom 23.12.2020, S. 102.
(12) Angenommene Texte, P9_TA(2019)0080.
(13) ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 80.
(14) ABl. C 363 vom 28.10.2020, S. 164.
(15) ABl. C 390 vom 18.11.2019, S. 28.
(16) ABl. C 458 vom 19.12.2018, S. 34.
(17) ABl. C 346 vom 27.9.2018, S. 6.
(18) ABl. C 331 vom 18.9.2018, S. 60.
(19) ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 49.
(20) ABl. C 298 vom 23.8.2018, S. 14.
(21) ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 99.
(22) ABl. C 50 vom 9.2.2018, S. 25.
(23) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 35.
(24) ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 173.
(25) ABl. C 407 vom 4.11.2016, S. 2.
(26) https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/604979/IPOL_STU(2018)604979_EN.pdf
(27) https://eige.europa.eu/covid-19-and-gender-equality/frontline-workers
(28) EIGE, Gleichstellungsindex 2019.
(29) https://eige.europa.eu/covid-19-and-gender-equality/economic-hardship-and-gender
(30) Eurofound, COVID-19, Erhebung, 2020.
(31) Eurofound, „Closing gender gaps in employment: defending progress and responding to COVID-19 challenges“ (Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede: Verteidigung des Fortschritts und Reaktion auf die Herausforderungen von COVID-19) (2020).
(32) https://eige.europa.eu/covid-19-and-gender-equality/unpaid-care-and-housework
(33) https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/eur-scientific-and-technical-research-reports/how-will-covid-19-crisis-affect-existing-gender-divides-europe
(34) Eurofound, COVID-19, Erhebung, 2020.
(35) UN Women, „From Insights to Action: Gender Equality in the Wake of COVID-19“ (Von Einsichten zu Taten: Geschlechtergleichstellung nach COVID-19).
(36) Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989, S. 1).
(37) COM(2012)0614.
(38) Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57).
(39) Bericht der Kommission vom 11. Mai 2020 über die Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten (COM(2020)0188).
(40) https://eige.europa.eu/covid-19-and-gender-equality/gender-impacts-health