EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 21.4.2017
JOIN(2017) 14 final
2017/0084(NLE)
Gemeinsamer Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten
BEGRÜNDUNG
1.KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
Mit der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik wird ein neuer Rahmen für die bilateralen Beziehungen zu Partnerländern geschaffen. Diese Beziehungen sollten in einem politischen Dokument mit dem Titel „Partnerschaftsprioritäten“ verankert werden, das als Grundlage für die Beziehungen zu den Partnerländern dienen soll, mit denen eine bestimmte Anzahl gezielter Prioritäten für die kommenden Jahre vereinbart wurde.
Das Konzept steht in Einklang mit der neuen, im Juni 2016 von der Hohen Vertreterin vorgestellten Globalen Strategie der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik. Bei dieser Strategie wird das vollständige Instrumentarium der EU auf die effizienteste Weise genutzt werden, um Wirkung und Sichtbarkeit der Unterstützung durch die Union zu steigern.
Die Partnerschaftsprioritäten sind auf die Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen der EU und Ägyptens, die Förderung gemeinsamer Interessen und die Gewährleistung der langfristigen Stabilität auf beiden Seiten des Mittelmeers ausgerichtet. Sie beruhen auf einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte.
Die Partnerschaftsprioritäten sollen dazu beitragen, die Hoffnungen der Menschen auf beiden Seiten des Mittelmeers zu erfüllen. Insbesondere sollen sie dazu beitragen, dass soziale Gerechtigkeit, menschenwürdige Arbeitsplätze und Wohlstand sichergestellt und die Lebensbedingungen deutlich verbessert werden. Auf diese Weise wird die Stabilität Ägyptens und der EU konsolidiert. Inklusives Wachstum durch Innovation und eine wirksame und partizipative Staatsführung, beruhend auf Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sind zentrale Aspekte dieser Ziele. Die Partnerschaftsprioritäten berücksichtigen auch die Rolle der EU und Ägyptens als internationale Akteure und zielen darauf ab, ihre bilaterale sowie ihre regionale und internationale Zusammenarbeit zu stärken.
Die EU und Ägypten nahmen im September 2015 am Gipfeltreffen der Vereinten Nationen zur Annahme der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung teil, in deren Mittelpunkt die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung stehen. Die Agenda 2030 bietet einen gemeinsamen Rahmen und eine gemeinsame Vision für die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut. Als universelle Agenda bildet sie eine solide Grundlage für eine stärkere politische Konvergenz im Rahmen der Partnerschaft und ihrer Prioritäten. Ägyptens „Strategie für nachhaltige Entwicklung – Vision 2030“ ist ein Beitrag zur Umsetzung dieser universellen Agenda. Auch die EU wird im Rahmen ihrer internen und externen Politikbereiche Schritte zur Umsetzung der Agenda 2030 unternehmen. Die EU und Ägypten werden im Hinblick auf die Verwirklichung der u. a. in der Entwicklungsagenda 2030 festgelegten Ziele zusammenarbeiten.
Die folgenden übergeordneten Prioritäten dienen als Richtschnur für die erneuerte Partnerschaft:
–nachhaltige wirtschaftliche Modernisierung und soziale Entwicklung Ägyptens
–Partnerschaft in der Außenpolitik
–Förderung der Stabilität
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten stehen im Einklang mit den Prioritäten und Bedingungen der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik. Bei diesen Prioritäten handelt es sich um die politische und wirtschaftliche Stabilisierung der Nachbarschaftsregion sowie um die Stabilisierung ihrer Sicherheit. Außerdem stehen die Partnerschaftsprioritäten in Einklang mit dem Assoziierungsabkommen EU-Ägypten, das 2004 in Kraft trat.
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Die vorgeschlagenen Prioritäten für die Partnerschaft EU-Ägypten spiegeln das seit Langem bestehende Engagement der EU gegenüber ihren Partnern im Mittelmeerraum wider. Zudem stehen die Prioritäten vollständig in Einklang mit der kürzlich angenommenen Globalen Strategie und ihrer Forderung nach einem integrierten Konzept für die Bewältigung von Krisen. Von Bedeutung sind hier die EU-Strategien für humanitäre Hilfe, Entwicklung, Migration, Handel, Investitionen, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und Forschung.
Das Strategiepapier berücksichtigt
–die Förderung der Menschenrechte und der verantwortungsvollen Staatsführung,
–die auswärtige Dimension der Migrationspolitik der EU,
–den verstärkten Schwerpunkt auf der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und des gewalttätigen Extremismus,
–die Möglichkeiten, durch Handel ein faires Wachstum zu fördern und menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Die vorgeschlagenen Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten stützen sich auf Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Es handelt sich um einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates der Europäischen Union über einen in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen eingerichteten Assoziationsrat EU-Ägypten zu vertretenden Standpunkt. Dieser Standpunkt der Europäischen Union muss auf einer Empfehlung für die Annahme der Partnerschaftsprioritäten beruhen.
Die Partnerschaftsprioritäten sollen auf einer Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten im ersten Halbjahr 2017 angenommen werden, nachdem der Rat der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 9 AEUV einen im Assoziationsrat EU-Ägypten zu vertretenden Standpunkt angenommen hat. Sobald sie angenommen sind, bilden die Partnerschaftsprioritäten die Grundlage für die Festlegung der Prioritäten für die Unterstützung durch die Union im Rahmen der Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Da die Partnerschaftsprioritäten die Beziehungen zwischen der EU und Ägypten betreffen, können sie nicht auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten angenommen werden.
•Verhältnismäßigkeit
Gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV muss ein Standpunkt des Rates angenommen werden, bevor die Partnerschaftsprioritäten auf der Tagung des Assoziationsrates EU-Ägypten angenommen werden können.
•Wahl des Instruments
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik bestätigt, „dass er 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern einleiten will, die gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.“
Zur Umsetzung dieses Engagements stellen die beigefügten Verpflichtungen das geeignetste Instrument dar: Eine einfache Absichtserklärung würde nicht über das notwendige Maß an Unterstützung verfügen, das für die „Aktionspläne oder gleichwertige gemeinsam vereinbarte Dokumente“, die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments als wichtigste Bezugspunkte für die Festlegung der Prioritäten der Unterstützung durch die Union genannt werden, erforderlich ist.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
•Konsultation der Interessenträger
Diese Texte wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten in der Arbeitsgruppe des Rates für den Maghreb/Maschrik sowie nach Beratungen mit den ägyptischen Gesprächspartnern ausgearbeitet.
Die Konsultationen mit den Interessenträgern der Zivilgesellschaft fanden seit Februar 2016 in Kairo und in Brüssel statt. Die wichtigsten Anliegen, die dabei vorgebracht wurden, betrafen die Notwendigkeit, die Achtung der Menschenrechte und die Rolle der Zivilgesellschaft im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsprozess Ägyptens zu fördern. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Notwendigkeit, dass die in der ägyptischen Verfassung niedergelegten Garantien für die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch in Gesetze umgesetzt werden. Alle diese Punkte wurden in dem beigefügten Text berücksichtigt.
Die Konsultationen fanden gemäß den Leitlinien der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik statt.
•Einholung und Nutzung von Fachwissen
Das einschlägige thematische Fachwissen stand intern, sei es in den zentralen Dienststellen der EU in Brüssel oder in der EU-Delegation in Kairo, Ägypten, zur Verfügung.
•Folgenabschätzung
•Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
•Grundrechte
Keine Auswirkungen auf die Grundrechte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Für die Lage der Grundrechte in Ägypten dürften die Folgen positiv sein, da die Verpflichtungen der ägyptischen Regierung, wie sie gemäß den Partnerschaftsprioritäten vorgesehen sind, unter anderem die Förderung der Demokratie sowie der Grundfreiheiten und Menschenrechte als verfassungsmäßige Rechte aller Bürger umfassen – im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen. Im Gegenzug hat sich die EU verpflichtet, Ägypten bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen in nationales Recht zu unterstützen.
Zudem will die EU Ägypten in seiner Fähigkeit stärken und unterstützen, die Rechte von Migranten zu schützen und – im Einklang mit internationalen Standards – denjenigen Schutz zu gewähren, die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ebenso unterstützt sie die Bemühungen des Landes, marginalisierte Gruppen durch Netze der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes vor möglichen negativen Auswirkungen der Wirtschaftsreformen zu schützen. Außerdem wollen die EU und Ägypten weiterhin die städtische und ländliche Entwicklung fördern und die Erbringung grundlegender Dienstleistungen verbessern, mit Schwerpunkt auf der Modernisierung des Bildungssektors (einschließlich Fach- und Berufsausbildung) und des Gesundheitssystems. Die Stärkung und Beteiligung von Jugendlichen und Frauen in den Bereichen Wirtschaft und Staatsführung gehören zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten.
Die EU und Ägypten verpflichten sich, mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, um einen wirksamen Beitrag zum wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklungsprozess zu leisten. Schließlich werden die EU und Ägypten auch ihren politischen Dialog über Demokratie und Menschenrechte vertiefen.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt, die über das hinausgehen, was in den bisherigen internationalen Verpflichtungen der EU vorgesehen ist. Etwaige zusätzliche Auswirkungen auf den Haushalt werden durch separate Vorschläge, wie dem Einheitlichen Unterstützungsrahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) für den Zeitraum 2017-2020, festgelegt.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Die Umsetzung der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten wird in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Überprüfungsmechanismen und der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Ägypten, wie sie im bestehenden Assoziierungsabkommen vorgesehen sind, überwacht.
6.BEZUGSDOKUMENTE
(a)Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (JOIN(2015) 50 final vom 18. November 2015).
(b)Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. L 304 vom 30.9.2004)
(c)Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Dezember 2015 zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
(d)Verordnung (EU) Nr. 232/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ABl. L 77 vom 15.3.2014, S. 27)
2017/0084 (NLE)
Gemeinsamer Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits wurde am 25. Juni 2001 unterzeichnet und trat am 1. Juni 2004 in Kraft.
(2)Der Rat begrüßt in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und bestätigt unter anderem seine Absicht, 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern einzuleiten, was gegebenenfalls dazu führen könnte, dass neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.
(3)Die EU und Ägypten haben vereinbart, ihre Partnerschaft durch die Annahme einer Reihe von Prioritäten für den Zeitraum 2017-2020 zu konsolidieren, mit dem Ziel, die gemeinsamen Herausforderungen, denen die EU und Ägypten gegenüberstehen, anzugehen, gemeinsame Interessen zu fördern und die langfristige Stabilität auf beiden Seiten des Mittelmeers zu gewährleisten.
(4)Die Prioritäten der Partnerschaft zwischen der EU und Ägypten beruhen auf einem gemeinsamen Bekenntnis zu den universellen Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte.
(5)Der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt über die Annahme der Empfehlung für die Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten muss vom Rat der Europäischen Union angenommen werden –
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt der Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsprioritäten EU-Ägypten beruht auf dem beigefügten Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident