Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des von der Europäischen Gemeinschaft im Ministerrat der Energiegemeinschaft (Tirana, 11. Dezember 2008) zu vertretenden Standpunkts /* KOM/2008/0783 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 21.11.2008 KOM(2008) 783 endgültig Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des von der Europäischen Gemeinschaft im Ministerrat der Energiegemeinschaft (Tirana, 11. Dezember 2008) zu vertretenden Standpunkts (von der Kommission vorgelegt) BEGRÜNDUNG Der Ministerrat der Energiegemeinschaft wird am 11. Dezember 2008 in Tirana (Albanien) tagen. Damit die Europäische Gemeinschaft an der Beschlussfassung teilnehmen kann, ist gemäß Artikel 300 EG-Vertrag sowie im Einklang mit dem Beschluss des Rates vom 29. Mai 2006 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft der Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft festzulegen. Der Vorschlag für einen Ratsbeschluss deckt sämtliche Tagesordnungspunkte ab, zu denen ein Beschluss des Ministerrats erwartet wird. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte kurz erläutert. Informationshalber werden auch die übrigen Tagesordnungspunkte genannt. 1. ANSTEHENDE BESCHLÜSSE 1.1. Sitz des „Coordinated Auction Office“ Die vorbereitenden Arbeiten zur Einrichtung eines Büros für koordinierte Auktionen, das für Kapazitätszuweisung und Engpassmanagement auf grenzüberschreitender Ebene zuständig sein soll, befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium. Das Projekt wird von einer kritischen Masse von Stromübertragungsnetzbetreibern und Energieregulierungsbehörden in der Region unterstützt. Diese haben deutlich gemacht, dass eine politische Aussage zur Standortwahl den Prozess erheblich voranbringen würde, so dass das Büro de facto im Jahr 2009/2010 eingerichtet werden könnte. Von den Vertragsparteien haben sowohl Kroatien als auch Serbien ihr Interesse an der Einrichtung des Auktionsbüros in ihrem Land bekundet. Im Interesse einer möglichst breiten Akzeptanz und Unterstützung strebt die Kommission einen Konsens in dieser Frage an. 1.2. Verfahrensakt zu Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise einer Koordinierungsgruppe für Versorgungssicherheit Nachdem auf der letzten Tagung des Ministerrats im Juni 2008 eine politische Festlegung getroffen wurde, ist davon auszugehen, dass der Ministerrat nunmehr über die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe für Versorgungssicherheit beschließen wird. Die Gruppe würde auf der Basis einer freiwilligen Koordinierung zwischen den Vertragsparteien tätig (und über keinerlei Beschlussfassungsbefugnisse verfügen). Sie wäre sowohl für den Bereich Strom als auch für den Bereich Gas zuständig. Zur Vermeidung unnötiger Kosten und zur Schaffung von Synergien würde sie einmal jährlich – in Verbindung mit einer Sitzung der ständigen hochrangigen Gruppe – zusammenkommen. Darüber hinaus könnte sie gemeinsame Ad-hoc-Sitzungen mit der EU-Koordinierungsgruppe „Erdgas“ abhalten. Jede Vertragspartei, die sich einer unmittelbaren Bedrohung ausgesetzt sieht, kann den Vorsitzenden bitten, eine Ad-hoc-Sitzung einzuberufen. Es ist geplant, Akteure aus der Wirtschaft und einschlägige Verbraucherorganisationen einzubinden. 1.3. Beschluss über die Ausweitung einiger Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft auf den Erdölsektor sowie über die Einrichtung eines jährlich tagenden Ölforums Des Weiteren wird der Ministerrat den Anwendungsbereich des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft auf den Erdölsektor (Rohöl, Ölprodukte und Ölinfrastruktur) ausweiten. Der vorgeschlagene Text dokumentiert ein umsichtiges, schrittweises Vorgehen. Auf den Erdölsektor nicht anwendbar sollen zumindest in einer ersten Phase diejenigen Artikel des Vertrags sein, die in Bezug auf Erdöl als schwer umsetzbar angesehen werden. Dies gilt für die Bestimmungen zur gegenseitigen Unterstützung, zur Außenhandelspolitik im Energiebereich und zu den technischen Normen. Im Übrigen soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Verzeichnis des gemeinschaftlichen Besitzstands erstellt, aber darauf hingewiesen werden, dass ein solches Verzeichnis – zusammen mit einem Zeitplan für die Umsetzung – bis Juni 2010 ausgearbeitet werden soll. So kann die Frage der Erdölvorräte mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden, erforderlichenfalls im Rahmen einer Studie, die 2009 durchgeführt werden könnte. Und schließlich ist die Einrichtung eines Ölforums vorgesehen, wie dies von mehreren Mitgliedstaaten und Ländern in der Region gewünscht wurde. Die erste Zusammenkunft könnte im zweiten Halbjahr 2009 stattfinden. 2. SONSTIGES 2.1. Tagesordnungspunkte ohne Aussprache Die Kommission wird die Schlussfolgerungen der beiden vorangegangenen Sitzungen der ständigen hochrangigen Gruppe sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht genehmigen, der gemäß Artikel 52 des Vertrags der Europäischen Energiegemeinschaft den Parlamenten vorzulegen ist. Die Kommission wird des Weiteren folgende Berichte zur Kenntnis nehmen: - Bericht über die Durchführung des Arbeitsprogramms der Energiegemeinschaft für das Jahr 2008; - vorläufiger Bericht über die Ausführung des Haushaltsplans der Energiegemeinschaft für den Zeitraum 1.1.2008-31.12.2008; - Bericht über die Umsetzung der allgemein gültigen Normen. 2.2. Durchführung des Vertrags Die Kommission wird den Bericht zur Kenntnis nehmen. Sie wird eine positive Einschätzung der in den meisten Vertragsstaaten in diesem Jahr erzielten substanziellen Fortschritte geben, aber gleichzeitig auch die Notwendigkeit betonen, den bestehenden Rechtsrahmen durch die erforderlichen sekundärrechtlichen Vorschriften und Durchführungsrechtsakte zu ergänzen. Darüber hinaus wird die Kommission unterstreichen, wie wichtig ein investitionsfördernder Regelungsrahmen sowie eine rasche einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten, die Investoren betreffen, sind. 2.3. Soziale Dimension Die Kommission wird den Bericht zur Kenntnis nehmen, insbesondere die Ergebnisse des Sozialforums vom 18./19. November 2008. Sie wird sich weiter dafür einsetzen, dass bei der Ausarbeitung der sozialen Aktionspläne durch die Vertragsparteien Forschritte erzielt werden. 2.4. Energieeffizienz Die Kommission wird den vom Vorsitz der Taskforce „Energieeffizienz“ vorgelegten Zwischenbericht zur Kenntnis nehmen, wobei sie davon ausgeht, dass der Abschlussbericht – einschließlich Empfehlungen – zur nächsten Ministerratstagung im Juni 2009 vorgelegt wird. ________ Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des von der Europäischen Gemeinschaft im Ministerrat der Energiegemeinschaft (Tirana, 11. Dezember 2008) zu vertretenden Standpunkts DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2, gestützt auf den Beschluss des Rates über den Abschluss des Vertrages zur Gründung der Energiegemeinschaft durch die Europäische Gemeinschaft (2006/500/EG – 29. Mai 2006), insbesondere auf Artikel 4 und 5, auf Vorschlag der Kommission – BESCHLIESST: Einziger Artikel Der Standpunkt, den die Europäische Gemeinschaft auf der Tagung des Ministerrats der Energiegemeinschaft am 11. Dezember 2008 in Tirana in den Punkten vertreten wird, die in den Anwendungsbereich von Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag fallen, ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt. Brüssel, den Im Namen des Rates Der Präsident ANHANG Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft - Die Europäische Gemeinschaft befürwortet die Einrichtung eines Büros für koordinierte Auktionen, das für Kapazitätszuweisung und Engpassmanagement im Elektrizitätsbereich auf grenzüberschreitender Ebene zuständig sein soll. In Bezug auf die Einrichtung des Büros in einem der Länder, die Vertragspartei sind, strebt sie einen Konsens an, damit die Standortwahl eine breite Unterstützung bei den Vertragsparteien und den an der Einrichtung des Büros beteiligten Mitgliedstaaten findet. - Die Europäische Gemeinschaft stimmt der Annahme des Verfahrensakts zur Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise einer Koordinierungsgruppe für Strom- und Gasversorgungssicherheit zu. - Die Europäische Gemeinschaft stimmt der Annahme des Beschlusses über die Ausweitung einiger Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft auf den Erdölsektor sowie über die Einrichtung eines jährlich tagenden Ölforums zu. - Die Europäische Gemeinschaft stimmt der Annahme einer aktualisierten Liste vorrangiger Infrastrukturprojekte in den Ländern, die Vertragspartei sind, zu.